Die Befreiung der Wissenschaft im neuen Deutschland vollzieht sich als "Abwicklung" des alten DDR-Hochschulwesens und soll sich - wie alles, was der Rechtsstaat unternimmt - als Dienst an Werten verstehen, die ihm und seiner Verfassung heilig sind. Die hier einschlägigen hohen Güter, denen er mit dem Einsatz seiner Rechtsmittel Geltung verschaffen will, heißen "Autonomie der Hochschulen" und "Freiheit von Lehre und Forschung", und gemeint mit beidem ist die Einführung eines Lehrangebotes, das nach Auskunft des sächsischen Bildungsministeriums "auf eine freiheitliche Gesellschaft, einen demokratischen Rechtsstaat und eine soziale Marktwirtschaft orientieren" soll.