Das Bundesverfassungsgericht befaßt sich mit der Rechtmäßigkeit des Wendegesetzes zur Kriegsdienstverweigerung. Daß von der Verlängerung des Zivildienstes und der prinzipiellen Erschwerung des Anerkennungsverfahrens etwas zurückgenommen wird, ist nicht zu erwarten, denn das Gericht hatte bereits mit seinem letzten Urteil festgestellt, daß Gewissensprüfung sein muß und diese so aussehen könne wie jetzt realisiert.