Bei der Gründung und in den Urzeiten der Republik haben weitsichtige heimische und Besatzungspolitiker sich gedacht, es sei das Beste, die Anliegen von Lohnarbeitern und ihre Vertretung gleich unter staatliche Obhut zu nehmen. Sie haben dem Staatswesen eine Gewerkschaft und ein Arbeitsrecht verpaßt, das Streiks nur nach Ablauf einer Friedenspflicht, nach einer Urabstimmung mit 75% Ja-Stimmen, unter strenger Berücksichtigung der ökonomischen Interessen der Gegenseite und nur mit dem Ziel einer baldigen Einigung erlaubt.