Die neuen Gesetze zur "Beschäftigungsförderung", zur Arbeitszeit, zum "Jugendarbeitsschutz" und zu den Schwerbehinderten fügen der auf dem Gebiet der Einschränkung "staatlicher Sozialleistungen" theoretisch wie praktisch ungemein erfolgreichen (Selbst)Kritik des Sozialstaats ein neues Kapitel an: einige Abteilungen des Arbeits- und Sozialrechts wurden als "beschäftigungshemmend" entlarvt und im Zuge liberal-konservativer "Beschäftigungspolitik" diesem ernsten Vorwurf entsprechend abgeändert.
Zwar hat ganz offenkundig kein soziales Recht die umfängliche Produktion von Arbeitslosen, Frühinvaliden und sonstigen Sozialfällen verhindert; die Nutznießer des Arbeitskräfteüberschusses, der krankmachenden Arbeit und des Pauperismus haben offenbar stets Mittel und Wege gefunden, mit den entsprechenden "Schutz"Vorschriften schöpferisch umzugehen und mit ihnen gut zu leben.