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Dieser Artikel ist in der MSZ 10-1985 erschienen.

Systematik

Der Streit um das Arbeitskampfrecht
EIN TRAGISCH-KOMISCHES STAATSSCHAUSPIEL

Vorspiel:

Bei der Gründung und in den Urzeiten der Republik haben weitsichtige heimische und Besatzungspolitiker sich gedacht, es sei das Beste, die Anliegen von Lohnarbeitern und ihre Vertretung gleich unter staatliche Obhut zu nehmen. Sie haben dem Staatswesen eine Gewerkschaft und ein Arbeitsrecht verpaßt, das Streiks nur nach Ablauf einer Friedenspflicht, nach einer Urabstimmung mit 75% Ja-Stimmen, unter strenger Berücksichtigung der ökonomischen Interessen der Gegenseite und nur mit dem Ziel einer baldigen Einigung erlaubt.

Die Gewerkschaft hat das für eine gewaltige Errungenschaft angesehen, ihre demokratische Anerkennung genossen, sich entsprechend konstruktiv gezeigt und päpstlicher als der Papst an die Gebote und Verbote gehalten. Tarifrunden fanden immer umstandsloser mit dem erklärten Ziel statt, daß Arbeitgebern und Staat gemäß den empfindlichen Maßstäben eines durchgesetzten sozialen Friedens- und wirtschaftlichen Wachstumsklimas nicht geschadet, sondern Respekt abverlangt werden sollte. Betroffen sollten sie sich zeigen und den gewerkschaftlichen Anliegen Berechtigung bescheinigen. Erfolg in ihren Auseinandersetzungen mit Wirtschafts- und Staatsführern war den Arbeitervertretern also immer dann beschieden, zufriedengestellt waren sie immer dann, wenn die Gegenseite ein gewisses Entgegenkommen signalisierte. Das verbriefte Recht der Gewerkschaft auf Tarifautonomie und ihre Anerkennung als gleichberechtigte und verantwortliche Kraft mußte am Ende der jährlichen Tarifstreitigkeiten wieder einmal als verteidigt ausgegeben werden können.

Diese billige Sorte Respektierung der 'stärksten demokratischen Kraft' im Lande wurde unter sozialdemokratischer Regierung zu einem perfekt ausgefeilten Ritual, das den Unternehmern die sozialfriedlichsten Wachstumszeiten, den Arbeitern eine magere Lohnrunde nach der anderen und der Öffentlichkeit immer mehr gewerkschaftliche "Öffentlichkeitsarbeit" im Fernsehen und in den Fußgängerzonen eingebracht hat. Über den streitenden Parteien aber residierten demonstrativ neutral die politischen Herren; sie konnten sich ja darauf verlassen, daß die Auseinandersetzungen unter ihren Rechtsfittichen angemessen verliefen, und sich deshalb aus parteitaktischen Gründen aus den Streitigkeiten 'heraushalten'.

Erster Akt

Des Vorspiels eingedenk kommt die "Wende"-Mannschaft, schließlich mit 'Gürtel-enger-schnallen'- und 'Saustall-ausmisten'-Parolen an die Macht gelangt, auf die Idee, dem mehr sozialdemokratisch orientierten Gewerkschaftsverein die gesellschaftspolitische Mitwirkungsrolle demonstrativ zu beschneiden, und Tarifauseinandersetzungen ausdrücklich unter ein gewerkschaftliches Friedensgebot zu stellen. Christ-liberale Politiker sehen deshalb plötzlich allenthalben die 'Neutralität' des Staates im Arbeitskampf und die 'Parität' der streitenden Parteien zu Lasten der Unternehmer verletzt.

Im Zuge dieser Kampagne bestellen sie sich ein Rechtsgutachten und lassen sich den Ausbau des Arbeitsrechts nach der (jetzt Blümschen) Devise empfehlen: "Arbeitskampfrecht muß Frieden stiften!" Danach sollen erstens Warnstreiks erlaubt sein, um "ins Stocken geratene oder zögernde Tarifverhandlungen. zu beschleunigen", also im Klartext: nur so, wie die Gewerkschaften sie immer schon geführt haben, nämlich um größere Streiks zu vermeiden. Zweitens soll das unternehmerische Kampfmittel gegen Streiks, die Aussperrung, ausgebaut werden. Nach der Logik 'je mehr Erpressungsmittel die Kapitalisten, von denen die Arbeiter abhängig sind, einsetzen können, um so schneller muß die andere Seite nachgeben!' soll der Arbeitskampf rechtlich genau so ausgestaltet werden, wie Kapitalisten ihn führen wollen. Drittens soll, damit das Arbeitskampfmittel der Unternehmer durchschlägt und ans Heiligste der Gewerkschaft, an ihre Streikkasse, geht, für mittelbar vom Streik betroffene Arbeiter kein Kurzarbeitsgeld mehr gezahlt werden. Unternehmer sollen also die Auseinandersetzung nach ihrem Gutdünken führen und die Gewerkschaft die Kosten tragen lassen können.

Außerdem hat die Regierungsmannschaft jüngst richterlich bestätigt bekommen, daß sie Beamte bei Streiks im öffentlichen Dienst anstelle streikender Arbeiter und Angestellter zwangsweise einsetzen und damit dem Streik jede Wirkung nehmen darf. So geschehen bei der Post und vor Gericht gebracht von der Gewerkschaft. Als streitende Tarifpartei will und darf der christlich geführte Staat also seine hoheitliche Sonderstellung parteilich in die Waagschale werfen und kündigt damit auch hier eine der Spielregeln auf, nach denen die frühere Regierung an dem Tarifrundenritual mitgewirkt und die tragende Rolle der Gewerkschaft in diesem Staat öffentlich honoriert hat.

Zweiter Akt

Die Gewerkschaft zeigt sich "tief enttäuscht" über Gerichte und Regierung, beklagt den "Rückfall in längst überholtes Klassenkampfdenken"; die höchsten Werte sieht sie geopfert: Parität und Neutralität sind verletzt, die Verfassung mit Füßen getreten, das Arbeitsrecht ausgehöhlt, der soziale Friede bedroht... kurz: Die marktwirtschaftlich-demokratische Grundordnung ist in Gefahr, weil ihr glühendster Verfechter angegriffen wird:

"Wer um den Sozialitaat und die Tarifautonomie wirklich besorgt ist, muß verhüten, daß selbst eine so große und starke Gewerkschaft wie die IG Metall durch die Aussperrungspraxis der Unternehmer kampfunfähig gemacht wird." (Mayr, IG Metall)

Und wie verteidigt sie ihre Kampfkraft? Indem sie vor Gericht geht bis zur letzten Instanz und indem sie der Regierung mit dem härtesten Kaliber droht, das eine demokratische Untertanenmannschaft kennt: "massiv für andere Mehrheiten in der Bundesrepublik zu werben".

Im übrigen weisen die kämpferischen Arbeitervertreter jeden Verdacht der Arbeitskampfmentalität gegen sich entschieden zurück; sie wissen ja auch gar keine Gründe für Streik:

"Eine Veränderung des Arbeitskampfrechts zu Lasten der Gewerkschaft ist überflüssig." (Mayr, IG Metall)

"Der Gutachter tut so, als müsse in der BRD eine geradezu überbordende Arbeitskampfpraxis diszipliniert werden. Da muß man doch fragen: Wo leben wir denn eigentlich? " (Hensche, IG Druck)

Ja, wo eigentlich? Offenbar in einem Land, wo nicht um Lohn und Leistung gestritten, sondern munter darüber diskutiert wird, ob ein Streik mehr konstruktiv oder eher hinderlich ist bei der Suche nach einer 'tragbaren Einigungsformel'; ob Kapitalisten von Rechts wegen Arbeiter vor, während, nach Streiks oder in diesem Fall überhaupt nicht außer Lohn setzen dürfen; ob es gerecht oder ungerecht ist, wenn Ausgesperrte (k)ein Geld vom Staat bekommen. Und vor allem in einem Land, wo Gewerkschafter sich dagegen verwahren, in solchen Fragen je einen anderen als einen gesetzestreuen Standpunkt eingenommen zu haben. Wie sollte auch ein einziger rechtlicher Federstrich der Gewerkschaft "die einzige Waffe, nämlich die gemeinsame Arbeitsniederlegung, aus der Hand schlagen " (Hensche), wenn die es sich nicht längst selbst als Ehrentitel anrechnen täte, die Erlaubnis zum Streiken nie mißbraucht zu haben!

Dritter Akt

Die Diskussion läuft. Somit steht eins auf jeden Fall fest: Es besteht 'Handlungsbedarf'. Die Regierung hat ihn angemeldet, die Gewerkschaft bestritten, die Opposition zurückgewiesen. Alle stellen sich also seelisch darauf ein, daß es Änderungen geben wird. Allen voran die Gewerkschaft - sie hat ja jetzt schon die Maßstäbe unterschrieben, die künftig gelten sollen, und mitgeteilt, daß sie sich an jede neue Bestimmung eisern halten 'muß'. Bis dahin beschwert sie sich, daß die Regierung eine "andere Republik" schaffen wolle, um dann diese andere Republik samt Regierung wieder als die ihre zu verteidigen.

Die Politiker treiben in aller parteipolitischen Freiheit derweil munter Wahlkampf mit dem Arbeitskampfrecht. Gipfel der politischen Debatte, wie man am staatsdienlichsten mit der Arbeitervertretung umspringt: Der SPD-Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Beamtendienstherr aus dem Lager der Gewerkschaftsfreunde, hat hoch und heilig versprochen, er werde im Gegensatz zur CDU Beamte nicht einfach zu Streikbrecherarbeiten abkommandieren also der Gewerkschaft weiterhin das Recht zugestehen, staatliche Instanzen durch ihre Streikaktionen betroffen zu machen. Er will also Arbeitskämpfe als Spielwiese gewerkschaftliche, Selbstdarstellung von höchster Stelle gnädigst erlauben. Postler dürfen in NRW wie bisher verantwortlich streiken, damit Arbeiter und fortschrittliche Menschen Rau zum Kanzler machen; in anderen Ländern dürfen ordnungsliebende Bürger CDU wählen, weil die sich von der Gewerkschaft nichts bieten läßt. So bekommt jeder sein Recht.