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Dieser Artikel ist in der MSZ 6-1990 erschienen.

Häuserräumung in der neuen Hauptstadt
DER FREIHEITLICHE RECHTSSTAAT RÄUMT MIT REALSOZIALISTISCHEN HAUSBESETZUNGEN AUF

1.

Die ärmliche Idylle ist zu Ende. Die Ostberliner Hausbesetzer mußten zur Kenntnis nehmen: Noch so bescheidenes, arbeitsames und menschelndes Auftreten kann den demokratischen Rechtsstaat keinen Moment lang in seiner Gewißheit beirren, daß dem realsozialistischen Staat mühsam abgetrotzte Wohnlöcher einen besonders verwerflichen Unrechtstatbestand darstellen, nur als zersetzendes Weiterwirken einer "Erblast" zu betrachten sind und keinen Verhandlungsgegenstand abgeben. Es geht ums Prinzip; und daß der Staat sich in besonderer Weise den "Sorgen und Nöten der Menschen in den neuen Bundesländern" widme, ist ein dummes Gerücht.

Die Hausbesetzungen beruhten auf einem Gewohnheitsrecht, das es nur im Realen Sozialismus geben konnte. Unrecht war diese Art der Selbstversorgung auch im alten Staat. Er war für Erstellung und Zuweisung von Wohnraum zuständig, Privatinitiative blieb auf ein paar halbseiden legalisierte Eigentümer beschränkt. Offenkundig konnte die DDR aber ihr Versprechen der Versorgung mit angemessenem Wohnraum nicht erfüllen - und dieses Versprechen hatte ebenso Rechtskraft. Die Hausbesetzer erwischten den Staat sozusagen auf dem falschen Fuß, nämlich bei einem staatsprogrammatischen Idealismus: Die Hausbesetzer verjagen hätte geheißen zuzugeben, daß der Staat regelmäßig gegen den selbsterteilten Auftrag verstieß; die Hausbesetzer waren vom Standpunkt der sozialistischen Rechtssprechung aus Beweis und Symbol für das Auseinanderfallen von gültigem Ideal und Versorgungswirklichkeit. Zudem machten sich die Studenten, junge Familien mit Kind usw. um die Erhaltung eines sozialistischen Eigentums verdient, das der Staat mit gemischten Gefühlen der Verwahrlosung preisgegeben hatte. Dieser Sorte des weitverbreiteten - und in der "Planwirklichkeit" unerläßlichen - "privaten Organisierens" konnte schlecht eine volksschädliche Wirkung nachgesagt werden.

Ganz anders übrigens die Tradition der Hausbesetzungen im Westen. Deren Ausgangspunkt waren keine Mangelerscheinungen, sondern eine sehr spezielle, sehr zweckmäßige, nämlich geschäftstüchtige Verwendungsweise von Haus- und Grundeigentum. In der Marktwirtschaft stehen Häuser leer, wenn ihre Eigentümer auf steigende Grundstückspreise, Mieten oder andere lukrative Verwendungsweisen von Wohnraum spekulieren. Die Besetzung solcher Häuser war deswegen von Anfang an immer ein Protest gegen ein Geschäftsgebaren, das vom Standpunkt sozialer Gerechtigkeit als Skandal erscheinen mußte. Tatsächlich hat aber auch diese Sorte Geschäftemacherei die Rechtslage auf ihrer Seite; und der schönste Glaube an ein soziales "Recht auf Wohnen" hilft nichts dagegen, daß Hausbesetzungen in der Marktwirtschaft Unrecht und sonst nichts sind. Den Hausbesetzern im Westen ist deshalb auch nie etwas ähnliches wie denen im Osten passiert. Drüben sahen sich die Instandbesetzer nicht mit aufgebrachten Hausbesitzern und einer kleinen Armee, sondern mit einer mißtrauischen Toleranz ihres Staates konfrontiert. Die Behörden achteten darauf, ob sich hinter dieser tätigen Kritik der realsozialistischen Armut nicht auch eine staatsfeindliche Gesinnung verbergen könnte. Überwachung und Schikanen gingen Hand in Hand mit zögernder und eher "heimlicher" Legalisierung, schließlich sogar mit der Zuweisung von Energie, Wasser und Material.

Der bundesdeutsche Staat, würdig vertreten durch den Berliner Senat, sah in dieser gewohnheitsrechtlichen Grauzone einen Angriff auf seine Rechtshoheit. Den wies er mit den angemessenen Mitteln zurück - "angemessen" insofern, als er die totale Überlegenheit seiner Gewalt vorführte. Dabei verzichtete er seinerseits auch nicht auf eine Grauzone, eine ideologische diesmal: Er tat so, als müsse er sein Vorgehen aus dem Denken und Handeln der Hausbesetzer ableiten, als sehe er sich zu einer ungewollten Selbstbehauptung herausgefordert; natürlich wurde die Polizei "provoziert" und sie "reagierte" nur usw. usf. Wer sich davon aber nicht vernebeln läßt, wird erkennen, was es mit dieser Selbstbehauptung wirklich auf sich hatte: Gerade unter den neuen, gesamtdeutschen Umständen kann ein "rechtsfreier Raum" nicht geduldet werden; nicht, weil aus ihm eine Gefährdung der Staatsmacht erwächst, hat sie zugeschlagen, sondern weil sie n ihm mit aller Unerbittlichkeit ihre Unangefochtenheit vorführen wollte. Dies zu versäumen, wäre in den Augen der Gewalthaber die Gefährdung gewesen; dies wäre Schwäche, mit der der Staat sein Gewaltmonopol selbst ankränkelt.

In gewisser Weise war das auch ein Stück Abrechnung mit dem realsozialistischen "Rechtsverständnis", welches die staatliche Gesetzgebung zum Hilfsmittel aller materiellen, gesellschaftlichen Bedürfnisse gestalten wollte. Das wahre, bürgerliche Recht ist demgegenüber nämlich die ganz prinzipielle hoheitliche Scheidung zwischen materiellen Bedürfnissen und ihren Mitteln. Etwas andeies hat das ganze Bürgerliche Gesetzbuch nicht zum Inhalt.

Es ist gefragt worden, ob der Staat denn ohne das Ersuchen eines Eigentümers tätig werden dürfe, und dann noch so massiv. Diese Frage ist verkehrt: Noch ganz jenseits oder vor jedem bestimmten Eigentum hat der Staat seine Garantie für das Eigentum bekräftigt, indem er die unumschränkte Gültigkeit der gewaltsamen Grundlage dieser Gesellschaft - sich selbst! - zum ausschließlichen Thema machte. Da kann er nichts verkehrt machen, was gerade denen zu denken geben sollte, die sich bei solchen Anlässen gerne erschrecken. Und sie sollten nicht mit so kindischen "Rechnungen" daherkommen, wie daß man mit den Kosten des Polizeieinsatzes doch eine Menge Sanierungsarbeit hätte leisten können oder mehr Eigentum kaputtgemacht als geschützt worden sei. In solchen Dingen schaut der Staat nicht auf Kosten und Nutzen; oder besser: einen höheren Nutzen als sich selbst kennt er nicht.

Manche Leute sprachen von einer "Demonstration" und von "Kolonialmachtgehabe". Sie scheinen es aber gar nicht ernst zu meinen, wenn sie nämlich - kritisch soll es sein, versteht sich - auf ein "martialisches Gepränge" der Polizeigewalt und auf eine "unsensible Taktik" deuten. Diese Leute wollen sich angesichts der - tatsächlich durch eine Polizeidemonstration erfolgten - Klarstellung in Sachen Recht und Ordnung nicht weiter vorwagen als bis zu einer Stilfrage. Auch das Gerede von der "Kolonialmacht" will nicht wahrhaben, wie elementar der Staat mit Boden und Leuten als seinem Material umgeht und rechnet - und übrigens auch mitteilt, wie er mit Opposition umzugehen gedenkt -, sondern möchte sich über eine Vergewaltigung der ortsansässigen "gewachsenen" Seelenbefindlichkeit beklagen - also den Grund der staatlichen Handlungs- und der notwendig daraus entstehenden Erscheinungsweise nicht zur Kenntnis nehmen.

2.

Die Institution, die im neuen Deutschland die Wohnungen zuteilt, heißt Wohnungsmarkt. Er unterscheidet sich von anderen Märkten erstens dadurch, daß die Anbieter hier ihr Monopol auf die gefragte Ware zu Geld machen. Auf Seiten der Nachfrage konkurrieren zweitens so unterschiedliche zahlungsfähige Bedürfnisse wie das von Kapitalisten, die einen Standort für ihr Geschäft suchen, und das von Mietern, die einen Standplatz für ihr Bett brauchen. Genauer gesagt, treibt die Nachfrage der Geschäftswelt die Preise in die Höhe und die Wohnungssuchenden müssen schauen, was sie sich noch leisten können.

Vom Standpunkt des Mieters aus betrachtet bedeutet der freie Wohnungsmarkt ein Kräfteverhältnis, in dem er gegenüber dem Vermieter nicht so gut aussieht. Er verfügt über ein Grundbedürfnis, das ihn von den Angeboten der Gegenseite ziemlich abhängig macht. Die langt entsprechend hin und probiert aus, was aus dem Publikum rauszuholen ist. Für den Staat ist das weder ein Glück noch ein Unglück - er sieht seine Aufgabe darin, das freie und gleiche Gegenübertreten von Käufer und Verkäufer, den vertraglichen Ausgleich von Leistung und Gegenleistung zu gewährleisten. Jede staatliche Einmischung in diesen Markt dient der Chance des Grundeigentums, auch noch von einer wenig finanzstarken Mieterschaft "kostendeckende" Beiträge abzukassieren. Das ist das Recht auf Wohnen. Jedes andere würde den Wohnungsmarkt und mit ihm gleich noch die ganze Marktwirtschaft aushebeln.

Die Lektion ist in Berlin-Ost darum besonders angebracht, weil die Einheimischen, so wie der Reale Sozialismus sie dorthin verschlagen hat, ein einziges Hindernis sind. Immerhin ist auch für diesen Teil der Reichshauptstadt "Weltniveau" vorgesehen; der Wohnungsmarkt soll und wird von kapitalkräftigen Persönlichkeiten, die an die eigenen Wohnverhältnisse zuallerletzt denken müssen, bevölkert werden. Diese Herrschaften brauchen eine gute Unterkunft für ihre Büros, Verkaufsflächen und Repräsentationspaläste, und man kann ihnen unmöglich zumuten, am Rande der Stadt zu kampieren, während in der City die Leute in ihren billigen Löchern fernsehen, einkaufen und schlafen. So beeinträchtigen sie das Wachstum, das "wir alle" dringend brauchen, damit die Arbeitsplätze herbeigeschafft werden können; was speziell den Wohnungsmarkt betrifft, verhindern niedrige Mieten und Wohnhäuser an der falschen Stelle seine Entfaltung - und ohne seine Entfaltung kriegt man ja nie eine preisgünstige und zentral gelegene Wohnung.

3.

Die Hausbesetzer haben einen bundesdeutschen Export von Freiheit sachlich hautnah mitgekriegt. Daraus haben sie und ihre Sympathisanten nicht besonders viel gelernt. Mehr Eindruck machte ihnen seit jeher Freiheit ideologisch, die sie gerne mit Widerstand verwechseln. Die Reinform dieser Verwechslung war der andere Exportartikel namens "Autonome".

Die Wohnungsaufbrecher in der alten DDR sahen ihre Tätigkeit ursprünglich mehr technisch. Ihr Hauptanliegen war nun mal Wohnen-Können und das wurde ja so schlecht und recht gewährt. Ein bißchen aufmüpfig, ein bißchen kritisch ihrem Staat gegenüber waren sie natürlich auch. Und deswegen, wie es sich für gute Bürger gehört, sehr darauf bedacht, einen guten Eindruck zu machen. Zur nicht ganz planmäßigen Wohnraumbeschaffung hat immer der Versuch gehört, Obrigkeit und Öffentlichkeit mit so guten Taten wie der dringend nötigen "Winterfestmachung", sozialem Einsatz für die Nachbarschaft und ein bißchen Kulturleben für sich einzunehmen. Für manche ist darüber das Wohnen zum Lebensinhalt geraten, zum "alternativen Leben" nämlich. Dessen Inhalt besteht hauptsächlich in der Ideologie, die eigene Privatsphäre staatsfrei gemacht zu haben. Diese Ideologie beruht auf dem verlogenen Versprechen des bürgerlichen Staats, sich aus dem Leben seiner Bürger, je privater, desto mehr, herauszuhalten. Daß derselbe Staat - und keineswegs nur der realsozialistische, der sich auf diesen Schwindel nie festgelegt hat - tatsächlich dauernd im Leben seiner Bürger bis in die Intimsphäre hinein herumreglementiert, ist für manche selbstbewußte Individuen immer wieder einmal der Anlaß, sich eine Verweigerungshaltung zuzulegen und "selbstbestimmt" so ungefähr alles zu tun, was die öffentliche Ordnung verlangt und was sie darüber hinaus beim Staat an bürgerfreundlichen Diensten vermissen.

Mit diesem Standpunkt sind die Ostberliner Häuserkämpfer dem neuen Wind entgegengetreten, den die regierende SPD durch ihren Kiez wehen ließ. Je härter die Klarstellung, daß demokratische Freiheit so nicht gemeint ist, um so hartnäckiger besteht die Szene auf ihren Glauben an ihr Recht, ausgerechnet beim Wohnen gegen jedes staatliche Vorschriftenwesen ihre "selbstbestimmte Subjektivität" zu entfalten. In diesem Sinne schafft sie es, den Einsatz von Polizei und Bundesgrenzschutz in einen Angriff auf ihre Individualität zu verdrehen; sie können von "Fremdbestimmtheit" bloß noch psychologisch reden; sie klamüsern sich als Waffe und Widerstand solche Schimären wie "Zusammengehörigkeitsgefühl" und "Kommunikation" zurecht.

Erreicht haben sie mit diesen Übergängen in die Welt der psychologischen Selbstbetrachtung nur eins: Nachdem der Westberliner Senat ihnen die Polizei auf den Hals geschickt hat, kommt ihnen die demokratische Öffentlichkeit auch noch verständnisvoll differenzierend. Den aktiven Kampfeinsatz gegen die westlichen Polizeitruppen hat ihnen im übrigen weitgehend eine etwas andersgeartete Westberliner Szene abgenommen. Das "alternative Leben", das die "Autonomen" in Kreuzberg und anderswo gepflegt haben, hat schon längst den Übergang hinter sich, das unveräußerliche Recht auf eigene Subjektivität im Kampf beweisen zu wollen. Die Erfolge, um die es dabei geht, sind dementsprechend: Wenn man der Polizei des "Schweinesystems" drei statt zwei Stunden (wie das letzte Mal) widerstanden hat, dann und nur dann ist man autonom und Mensch geblieben.

4.

Die (vertriebenen) Hausbesetzer haben Parteigänger - von der AL, über die PDS, bis in liberale Nischen der bürgerlichen Blätter - gefunden, vor denen sie sich besser hüten sollten. Auf die einfache Tatsache, daß in dieser Gesellschaft noch die simpelsten Bedürfnisse am Eigentum scheitern, haben die nicht hingewiesen. Statt dessen haben sie sich eine Reihe von Skandalen ausgedacht, die der Staatsgewalt angeblich anzulasten sind und die im breiten Spektrum von "unverhältnismäßig" bis "ungeschickt" bequem untergebracht werden können. Ganz Freche haben auch mal das Stichwort "unrechtmäßig" fallen lassen.

Das wuchtige Zuschlagen der Polizei ist auf Kritik gestoßen. Nach dem üblichen Bekenntnis zur "Gewaltfreiheit" und nach den fälligen Ermahnungen, die "Szene" solle sich von "Gewalttätern" säubern, also nie ohne Grußadresse an das staatliche Gewaltmonopol auftreten, runzeln diese Kritiker die Stirn über die staatliche Vorgehensweise. Sie deuteln herum, ob man solche "Probleme" denn nicht eleganter, ohne den Bürger so aufzuregen, "lösen" könnte. Gemessen an dieser Scheinaufgabe des Staates - der seine "Lösung" doch soeben vorgelegt hat - geraten die polizeilichen Aktionen und politischen Beschlüsse schnell zu mißlungenen Experimenten. Unfähige und kurzsichtige Beamte, wohin man blickt. Die hilflosen bis blödsinnigen "Vermittlungsangebote" der Bohleys und Börners werden ausgereizt bis zum Geht-nicht-mehr, so daß sie am Schluß wie die ganze große "vertane Chance" dastehen. So wird einem an "Vermittlung" gänzlich uninteressierten Staat bzw. Senat der tiefere Zweck angehängt, mit seinen Schäflein unter allen Umständen einen gütlichen, kompromißbereiten Umgang zum Zwecke der friedlichen Überzeugung pflegen zu sollen - den er dann schmählich versäumt hat.

Rechtsbewußte Menschen konnten im Vorgehen des Berliner Senats seine eigene, die "Berliner Linie" nicht wiederentdecken. Hatte der Senat nicht zugesagt, für Häuser, die bis zum 24. Juli besetzt worden waren, die Bedingungen der Möglichkeit der gütlichen Einigung zu erörtern? Die, die so argumentierten, mußten übersehen haben, daß diese "Linie" keinen Moment lang und in keiner Form Hausbesetzungen für zulässig erklärt hatte. Vielmehr hatte sich der Senat offengehalten, mit einem als unrechtmäßig feststehenden Zustand gemäß seiner Opportunität umzugehen. Vorübergehende Duldung und radikales Abräumen sind keineswegs sich ausschließende Handlungsalternativen dieser "Linie", sondern auf effektivsten Umgang des Staates mit diesem "Problem" berechnete Instrumente - in seinem Sinne. Und wenn tatsächlich mal eine längerfristige Duldung herausspringt, dann, weil der Staat sich den Luxus leistet, "guten Willen" zu demonstrieren, umgekehrt damit den Besetzern den Zwang aufmacht, bis ins kleinste hinein sich konstruktiv, friedlich und unterwürfig zu benehmen - woran sie notwendigerweise sehr häufig scheitern. Sie sind dann ein "Modell", und das bekommt ihnen nicht gut, weil dies nur ein anderes Wort für "Ausnahmezustand" ist.

All diese Sorten von - oft verwunderter - Kritik meinen schließlich, ihr schlagendstes Argument in der Behauptung zu haben, der Staat schade sich selbst. Das Wort des Antifaschisten Carl von Ossietzky macht die Runde:

"Schuldig ist... der Herr Polizeipräsident, der in eine friedliche Stadt die Apparatur des Bürgerkrieges getragen hat... nur damit eine Staatsautorität gerettet werden konnte, die durch nichts gefährdet war als durch die Unfähigkeit ihres Inhabers."

Wer so entschlossen ist zu ignorieren, daß und warum der Staat seine Autorität gefährdet sah, wer mit seiner Warnung vor einer dem Staat entglittenen Macht, die in die Hände einer entfesselten Polizei überging, so haarscharf daneben zielt, der landet schließlich beim vermeintlich schlimmsten Schaden des Staates, bei seinem internationalen Ansehen:

"Wie kann vor der Weltöffentlichkeit glaubhaft eine deutsche Aggressivität nach außen ausgeschlossen werden, wenn die Aggressivität des Staates im Inneren eskaliert?" (Erklärung der PDS)

So abseitig, von der PDS natürlich wahlkampfmäßig ersonnen, diese Behauptung auch ist sofern es die Staatenwelt überhaupt interessiert entnimmt sie den Berliner Vorgängen höchstens einen Hinweis auf den gesicherten deutschen Rechtsstaat -, so bezeichnend ist sie doch für die Unbeirrbarkeit von Staatsillusionen, für den Glauben an die vom Staat eigentlich zu verichtenden guten Werke: Der schlägt zu - und es setzt ein aufgeregtes Fragen ein, welche guten Werke er sich dadurch erschwert bzw. versaut habe. Und wieweit "kriminelle Elemente" dem Staat keine andere Wahl gelassen hätten.