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Dieser Artikel ist in der MSZ 5-1990 erschienen.

Systematik

Flüchtlingspolitik: Von wegen "Menschenrecht"
EINE NATIONALE FRAGE

Am 6. Mai 1949 folgte der Parlamentarische Rat mit großer Mehrheit dem Vorschlag Carlo Schmids und lügte dem Artikel 16 des Grundgesetzes das Sätzchen an: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Was die Verfassungsväter Nachkriegsdeutschlands nicht ahnten, war, daß ihre über das Völkerrecht hinausgehende gesetzgeberische Geste vier Jahrzehnte später als ziemlich unpassende "Generosität" ins Gerede gebracht würde. Nach übereinstimmender Darstellung aller politischen Meinungsbildner von Schönhuber bis Lafontaine soll es nämlich heute keinen Absatz im freiheitlichsten aller Verfassungswerke geben, der mehr unter "Mißbrauch" leidet als eben dieser. Nur eine gründliche Änderung dieses Rechts könne es vor seiner schamlosen Ausnutzung retten.

Asyl - Ein deutsches Grundrecht

Sieht man einmal davon ab, wie sich auf Grundlage dieser Einigkeit der Parteienstreit in Szene setzt, so ist am Grundrecht auf Asyl eine Besonderheit feststellbar: Es formuliert eine rechtsstaatliche Maxime, die auf Untertanen fremder Souveräne gemünzt ist, während es in den anderen Grundrechtsartikeln um die prinzipielle In-die-Pflicht-Nahme der eigenen Mannschaft geht. Und zwar dergestalt, daß jede noch so banale Lebensäußerung - vom Meinen, Sich-Versammeln, Frei-Bewegen bis hin zur bloßen Existenz - in den Rang eines durch die staatliche Gewalt gewährten Dürfens, also eines Gebots erhoben wird, mit dem der Staat die Handlungsfreiheit seiner Bürger auf die von ihm eingerichteten Bedingungen festlegt. Ein mit Grund- oder Menschenrechten ausgestatteter Bürger ist alles andere als ein Zeugnis staatlicher Selbstbescheidung. Er repräsentiert den sehr umfassenden Anspruch seiner Obrigkeit auf den funktionalen Gebrauch der gewährten Freiheiten. Im Prinzip gilt dies auch für das Grundrecht auf Asyl. Nur bezieht sich hier der Anspruch auf eine menschliehe Verfügungsmasse, die gar nicht der eigenen, sondern auswärtiger Herrschaft gehorcht. Nimmt man die Bedingung, an die der Genuß auch dieses Grundrechts gebunden ist, hinzu -"politisch Verfolgte" müssen es sein -, so erschließt sich, warum dieser Gesetzesartikel so lange keiner Revision für bedürftig befunden wurde. Als ein Mittel außenpolitischer Einmischung tat er gute Dienste. Auf Basis eines feststehenden und vom Ostblock noch behaupteten Systemgegensatzes galt jeder Untertan einer dem Imperialismus nicht genehmen Herrschaft automatisch als "Verfolgter". Zumal der Frontstaat BRD ließ es sich nie entgehen, jeden freigepreßten oder sonstwie rübergemachten Flüchtling als lebendigen Beweis für das"Unrecht" herauszustellen, in dem mißliebige Regimes immer seien, wenn sie die Souveränität über ihr Volk beanspruchten.

Die schöne Vorstellung, die Bundesrepublik habe sich in ihre Verfassung ein quasi universelles Zufluchtsrecht für alle Unterdrückten und Gepeinigten dieser Erde geschrieben, widerlegt der Gesetzesinhalt selbst. Wer als "Politisch Verfolgter" gilt, entscheiden natürlich deutsche Gerichte. Die Beurteilungsmaßstäbe liefert nicht Amnesty International, sondern das Auswärtige Amt. Ob es fremde Gewalthaber beim Umgang mit ihrem Volk an der feinen rechtsstaatlichen Art fehlen lassen, ob diskriminiert oder gefoltert wird, ist dabei gar nicht die Frage, sondern unterstellt. Es geht darum, inwieweit diese offenbar recht verbreiteten Staatspraktiken einem Betroffenen schon den Status des Asylberechtigten einräumen. Weil die deutsche Anerkennung echten Verfolgtseins aber immer einer Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten gleichkommt, kommt hier die unabhängige Judikative nicht ohne politisches Fingerspitzengefühl aus. Da hat die Glaubwürdigkeit schon manchen Flüchtlings schwer darunter gelitten, daß die Bundesrepublik zu seinem Heimatstaat die besten politischen und geschäftlichen Beziehungen unterhält und so auch dessen Bemühungen um innenpolitische Stabilität schätzt. Deshalb war es auch kein Skandal, sondern eine peinliche Schlamperei, als jüngst ein um die zügige Abwicklung von Asylverfahren bemühter Ansbacher Verwaltungsrichter dem Rechtsanwalt eines um Bleibe nachsuchenden türkischen Kurden schon vor der anberaumten Verhandlung versehentlich das fertiggetippte Urteil mit den Prozeßakten zuschickte. Begründung der sauber vorbereiteten Ablehung: "Seine Angaben sind unsubstantiiert und unglaubhaft." Aus einem Staat, der NATO-Partner und EG-assoziiert ist, haut man eben nur aus unlauteren Gründen ab.

Deshalb hat sich die BRD in den langen Jahren ihrer Flüchtlingspolitik auch einen aufschlußreichen Vorsortierungsmechanismus zugelegt. Die Klassifizierung in "Übersiedler", "Aussiedler" und "echte" Asylanten richtete sich dabei stringent nach den außenpolitischen Ansprüchen, die sich aus der nationalen Unzufriedenheit mit den durch einen verlorenen Krieg zustandegekommenen Grenzverläufen im Osten speiste.

Bekanntlich haben die "Übersiedler" aus der verflossenen DDR inzwischen ihre Schuldigkeit getan. Der mit ihnen vertretene Anspruch auf die Abdankung eines ganzen Staatswesens ist in Erfüllung gegangen. 16 Millionen astreine Deutsche sind heim ins Reich, sprich unter die erfolgreichere Herrschaft geholt worden. Über die staatlichen faux frais der Erschließung der Ostregion fürs Kapital zu sprechen, verbietet derzeit die verordnete Freude über den nationalen Zugewinn.

Ebenso war es bislang ein politisches Unthema, den zutiefst menschenberechtigten Zustrom sogenannter "Aussiedler" in Frage zu stellen. Die Sowjetbürger, Polen, Rumänen etc. gelten als Deutsche, wenn sie irgendwie den Nachweis eines Tröpfchens deutschen Blutes in ihren Adern beibringen können. Ihr Dienst am Imperialismus Marke Bundesrepublik besteht darin, dem feindseligen Anspruch auf Volk und Territorium unter östticher Staatsmacht Vorschub zu leisten. Denn immerhin gibt es auch dafür eine selbstauferlegte staatliche Verpflichtung: Artikel 116 des Grundgesetzes definiert die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Gebietsstand des Deutschen Reiches vom 31. Dezember 1937. Das verfassungsmäßige Recht deutscher Politik zum - als Fürsorge für Deutschtum unter fremder Herrschaft ausgegebenen - Hineinregieren ins östliche Lager wurde jahrelang weidlich ausgenutzt.

Am Resultat dieser nicht nur politisch beanspruchten Einwirkung, sondern auch ökonomisch vorangetriebenen Zersetzung der inzwischen in nichts mehr systemfeindlichen Oststaaten hat es die SPD unlängst gewagt, die Staatsbürgerdefinition des Artikels 116 zur Streichung anzubieten. Volksdeutschen solle in Zukunft nur noch eine "Option auf Einreise im Rahmen jährlicher Quoten" zugestanden werden. Eingefallen ist ihr dieser Dreh aus wahltaktischen Erwägungen:

Der sozialdemokratische Kanzlerkandidat, der "Populist" Lafontaine, hatte sich mit seiner Erkenntnis, daß sich der geschulte Ausländerhaß des Wahlvolks gut ausnutzen läßt, wenn man politische Handlungsfähigkeit demonstriert, in eine fürs Oppositionsimage ungute Einigkeit mit Späth, Streibl und Konsorten verstrickt. Gemeinsam wollten sie das erklärte "Problem" ihres Geschäfts im Restsatz der wirklich fremden - Zuzügler, also denen gesehen haben, die nicht schon als taugliches Material deutscher Anspruchshaltung nach außen fest eingestuft sind. Gemeinsam wollten sie dem grundsätzlichen politischen Mißtrauen gegenüber bloß privat motivierter Asylsuche mit einer Änderung des Asylrechts Geltung verschaffen. Wenn die SPD jetzt meint, sie könnte sich ein paar zusätzliche nationalistische Stimmen einfangen, indem sie dieses Programm radikalisiert und auch für die deutschstämmigen Ostflüchtler eine rigidere staatliche Einfuhrbeschränkung fordert, so aus einem einfachen Grund: Der politische Marktwert der Aussiedler ist mit der Annexion der DDR und vorläufigen Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze tatsächlich im Schwinden.

Offenbar gerät die Funktionalität der Asylgewährung desto mehr in Zweifel, je ungehemmter deutsche Geschäftsinteressen überall in der Welt die zu ihnen passenden politischen Abhängigkeiten schaffen.

Im einheimischen Parteienstreit werden darüber ausschließlich Ideologien verbreitet: Für die glaubwürdige Präsentation eines unabweisbaren Handlungsdrucks auf die Entscheidungsträger wird einvernehmlich vom Bild der Überschwemmung unserer schönen Republik mit viel zu vielen Fremdkörpern ausgegangen. Diese Vorstellung läßt sich zwar statistisch an der steigenden Anzahl von Asylsuchenden ausmalen, bewiesen ist damit aber gar nichts; es sei denn, man hat sich von vornherein auf den Stanpunkt des staatlichen Willens gestellt, der das Zuviel schlicht mit dem aktuellen Maßstab einer Anerkennungsquote von nur 3% "beweist". Nur auf der Grundlage läßt sich munter darüber rechten; wie man der überzählig Gemachten Herr wird.

Daß es der eine Satz im Grundrechtskatalog sei, der die Regierung zum ohnmächtigen Offenhalten eines Scheunentors fürs völlig unkontrollierte Eindringen von Gesindel aus aller Herren Länder zwinge, glaubt zwar keiner - als "Problem" der Politik gelernt hat es darüber inzwischen jeder. Schließlich gibt es ohne daß je ein Verfassungsrichter aufgejault hätte - seit geraumer Zeit ein sogenanntes Asylverfahrensgesetz, das laufend mit Änderungsgesetzen seine bedarfsgerechte Modernisierung erfährt. So ist es rechtsstaatliche Normalität, Asylanten bis zu ihrer mehrheitlichen Abschiebung in notdürftigen Unterkünften zu kasernieren, mit Arbeitsverbot zu belegen und aufs absolute Existenzminimum zu setzen. Über die gezielte staatliche Verknappung der Mittel für diese Zwischenlagerung läßt sich nebenbei dem redlichen deutschen Steuerzahler vor Augen führen, wie sehr seine Oberen mit der Schwierigkeit kämpfen, sich der falschen Fuffziger unter den ins "Paradies" Deutschland strömenden Ausländern zu erwehren. Falsch sollen nach den Maßstäben der Asylantensortierung alle jene Fluchtgründe sein, die sich niederen materiellen Bedürfnissen verdanken. Dabei ist die Unterscheidung zwischen "politisch Verfolgten" und"Wirtschaftsflüchtlingen" selbst eine ideologische. Ein paar Millionen türkische "Gastarbeiter" waren nämlich keine Wirtschaftsflüchtlinge, während mittlerweile von der Türkei mit der Todesstrafe bedrohte Oppositionelle in der BRD nicht mehr unbedingt als politisch Verfolgte anerkannt werden.

Die Frage, wann ein Staat ökonomische oder menschenrechtliche Gründe anerkennt, hat eben doch nichts zu tun mit dem Maß an Leiden, das die Kandidaten für Anwesenheit und Staatsbürgerschaft nachweisen können. In das anerkannte Maß für das Recht auf Bleibe wird allemal nur der Bedarf der Nation übersetzt, und deswegen handelt es sich beim öffentlichrechtlichen Streit auch nur um Übersetzungsschwierigkeiten. Am Für und Wider, das die moralische Beweitung von Flüchtlingen begleitet, ist zweierlei ärgerlich: Erstens die moralische Illusion, daß es wirklich so etwas wie unterschiedliche Eigenschaften am Menschenmaterial gibt, welche ein Recht auf Anwesenheit schaffen; zweitens, daß niemand mehr etwas davon wissen will, wie die Politik und Außenwirtschaft unserer Nation, die Flüchtlingsströme hervorbringen, denen sich dann der Gesetzgeber als Problem widmet.

Was treibt Flüchtlinge aus aller Welt nach Deutschland?

Die Antwort will jeder wissen: die D-Mark. Leider weiß kaum jemand, wie richtig diese Antwort ist. Oder besser: inwiefern sie richtig ist. Tatsache ist nämlich: Die Völkerschaften der ganzen Welt haben es sehr praktisch mit der D-Mark zu tun, längst bevor irgendein "Wirtschaftsflüchtling" etwas von der deutschen Währung weiß. Denn D-Mark-Kapital regiert große Teile des Weltmarkts, für den die Politiker aller Staaten noch ihre armseligsten Länder ausquetschen. Deutsche Banken verdienen mit ihren D-Mark-Krediten an dem großen Schuldenberg, für dessen Verzinsung der Reichtum der verschuldeten Nationen draufgeht. D-Mark-Kredite von Banken und Regierungen haben das Ihre dazu beigetragen, die sozialistischen Volkswirtschaften in Osteuropa immer mehr auf Devisenerwirtschaftung als höchstes Ziel umzustellen, zu zersetzen und zu ruinieren. D-Mark-Kapitalisten sorgen mit ihrer sagenhaften Konkurrenzfähigkeit dafür, daß auf dem Weltmarkt, dem inzwischen auch ganz Osteuropa restlos unterworfen und angegliedert ist, keine ausländische Konkurrenz groß wird - es sei denn, sie selbst nutzen im Ausland billige Löhne und sonstige "Standortvorteile" aus.

Rund um den Globus, von Polen bis Hinterindien und wieder zurück, werden Staaten samt lebendem und totem Inventar auf Gedeih und Verderb deutschen Geschäftsinteressen unterworfen: Die zuständigen Staatsgewalten gedeihen meist nicht schlecht; die Bevölkerung vor Ort erweist sich regelmäßig als ziemlich überflüssig fürs Geschäft und als leicht verderbliche Ware - sie hungert immer gleich, wenn D-Mark-Besitzer keine Verwendung für sie haben, und verelendet vor sich hin.

In den allermeisten Fällen sorgt dieses Elend gleich mit dafür, daß die betroffenen Völkerschaften gar keine Chance und keine Alternative haben - noch nicht einmal die, das Heimatland der D-Mark zu besuchen, von dem die weltmarktmäßige Benutzung und Ruinierung ihrer Heimatländer ausgeht, und nachzuschauen, wo die Erträge dieses Geschäfts so bleiben. Es sind nur ein paar Länder, vor allem "unsere guten Nachbarn" in Osteuropa, wo eine nennenswerte Anzahl von Leuten die D-Mark überhaupt mal zu Gesicht kriegt. In diesen Ländern kriegt jeder irgendwie mit, daß die ganze nationale Wirtschaft sich schon längst gar nicht mehr ums einheimische Geld, geschweige denn um einen Plan, sondern um Devisen dreht; vor allem eben um das Weltgeld aus Frankfurt am Main, die harte D-Mark. Mancher kriegt sogar ein paar von diesen Lappen in die Finger und steht damit in der kleinen Welt der fliegenden Händler, Schieber und Schwarzmarktwirtschaftler vergleichsweise gut da - verglichen nämlich mit den anderen Hungerleidern in einer ruinierten Volkswirtschaft, die nur noch für ausländische Kreditgeber und deren inländische Statthalter funktioniert.

Also macht sich mancher auf, mit guten Hoffnungen, rüber ins gelobte Heimatland der Währung, auf die sowieso alles ankommt. So ein "Wirtschaftsflüchtling" macht zwar zwei Fehler: Er strengt sich an, sich in Verhältnissen einzurichten, die ihn zum hilflosen Anhängsel des D-Mark-Weltgeschäfts gemacht haben und ihm auch gar keine andere Chance bieten; und mit dieser trostlosen Anstrengung liefert er sich der Gnade oder Ungnade deutscher Ausländerbehörden aus. Aber eines muß man solchen "Wirtschaftsflüchtlingen" lassen: Sie tun das, was für jeden braven Bürger hierzulande der alleroberste Lebensgrundsatz ist: Man sucht sein Heil in Unterwerfung und Anpassung; um so mehr, je dreckiger es einem dabei geht. Von ordentlichen Deutschen, die ihr Leben der D-Mark widmen, weil sie davon abhängen, unterscheiden diese Zeitgenossen sich wirklich bloß durch ihren Paß.

Mit all ihren kläglichen Berechnungen sind also die "Wirtschaftsflüchtlinge", die es nach Deutschland zieht, tatsächlich nichts als Produkte der D-Mark: ein Abfallprodukt des Welterfolgs deutscher Geschäftemacherei, die so flotten Reichtum und so massenhafte Armut schafft.

Neues Bonner Konzept zur Flüchtlingsbekämpfung

Wie man selbst aus "Armutswanderern" ein imperialistisches Vorwärts für die Wirtschaftsmacht Deutschland machen kann, beweist die Bundesregierung mit ihrem "neuen Konzent zur Ursachenbekämpfung des Flüchtlingsproblems".

"Die Bundesregierung will das Flüchtlingsproblem vor allem durch eine Rückführungihilfe im Herkunftsland lösen und lindern. Ausländer, die als sogenannte Wirtschafts- oder Armutsflüchtlinge ihre Heimat verlassen haben, sollen Anreize zur freiwilligen Rückkehr erhalten.

Dabei sei jedoch nicht in erster Linie an Bargeldleistungen gedacht. Vielmehr soll den Flüchtlingen geholfen werden, im eigenen Land wieder Fuß zu fassen und dort eine dauerhafte Existenz zu finden. Solche Maßnahmen kämen nicht nur den Betroffenen zugute, sondern stärkten zugleich die wirtschaftliche und soziale Struktur der Herkunftsländer." (Süddeutsche Zeitung, 26.9.)

Ein abgefeimtes "Konzept", das seine Begründung aus lauter Ideologien bezieht. Ausgangspunkt soll ein "Wanderungsdruck" sein, dem die Bundesregierung bisher fast hilflos ausgeliefert sei. Klar dürfen die Umgangsformen dieser staatlichen Hilflosigkeit nicht eingeschränkt werden, aber "Flüchtlingspolitik soll sich nicht darin erschöpfen, Flüchtlinge durch Verwaltungs- und Gerichtsverfahren zu jagen und sie möglichst rasch wieder los zu werden" (SZ, 17.9.). Das in der Öffentlichkeit allseits belobigte "Umdenken" besteht darin, die bisherige Erfassungs- und Abschiebepraxis mit einer sogenannten "Ursachenbekämpfung" zu kombinieren. So als hätte die Bundesrepublik mit den Zuständen in fremden Ländern erst über deren wanderlustige Bürger Bekanntschaft gemacht und sich ansonsten immer schön um die Förderung des Lebensstandards in ihren eigenen vier Wänden gekümmert, wird die Hauptfluchtursache in "Wohlstandsdisparitäten" entdeckt. Was faktisch eine Wirkung deutscher Kapitalinteressen im Ausland ist, die Zerstörung der Existenzgrundlagen für weite Teile der dortigen Bevölkerung, rangiert im Konzept des Innenministeriums als überraschende Erkenntnis des platten Inhalts: Wenn es so viele Hungerleider nach Deutschland zieht, dann muß es ein "Gefälle" geben zwischen der offenbar unbezweifelbaren Attraktivität unseres Wohlstands und dem der Herkunftsländer. Völlig grund-, aber nicht ganz schuldlos haben da ein Haufen von Ost- und Drittweltnationen mit der Entwicklung westeuropäischer Staatswesen nicht Schritt gehalten und eine Fluchtbewegung in Gang gesetzt, die sich "zu einem Risikofaktor für die Stabilität und Ordnung in der Welt" entwickle. Aus nichts geringerem als einem Weltpolizistenstandpunkt leitet die deutsche Regierung ihre "Ursachenbekämpfung" ab, eine Sorte "Hilfe", die es in sich hat.

Natürlich wird den "Wirtschaftsflüchtlingen" auch weiter am besten so geholfen, daß man sie geschlossen und genauso bargeldlos, wie sie gekommen sind, wieder ins Elend ihrer Länder zurückverfrachtet.

Ab jetzt haben sie aber eine Perspektive, die ihnen der deutsche Staat verliehen hat. Sie sind Beweisträger für das Anrecht deutscher "Hilfs"gelder auf eine lohnende "wirtschaftliche und soziale Struktur ihrer Herkunftsländer".

Weil das einer Forcierung des in den leidigen Flüchtlingen längst Wirkung zeigenden imperialistischen Programms der Bundesrepublik gleichkommt, ist dem Innenminister bei der Vorstellung seines Flüchtlingskonzepts auch folgende Maßnahme eingefallen: "Wir wollen ja auch nicht neue Mauern oder Stacheldrähte aufbauen". - Aber wenn's sein muß...