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Dieser Artikel ist in der MSZ 4-1990 erschienen.


DIE EINFÜHRUNG DES PRIVATEIGENTUMS IN DER DDR

Im ersten Halbjahr 1990 wurde in der DDR eine Systemauseinandersetzung entschieden. Der reale Sozialismus wurde abgeschafft, der Kapitalismus eingeführt. Der Umsturz der Produktionsverhältnisse wurde durch einen Staatsvertrag zwischen der BRD und der DDR und durch ein umfangreiches, an diesem Staatsvertrag orientiertes Gesetzgebungsverfahren der DDR-Volkskammer herbeigeführt. Paragraphen unterwarfen Land und Leute im anderen Deutschland dem Zweck, Geld zu vermehren. Das ist die neue Freiheit.

1. Grundeigentum I: "Unternehmen brauchen Standorte, an denen sie über Grundstücke frei verfügen können"

In der Anlage IX zum Staatsvertrag heißt es:

"Die Gewährleistung des Eigentums privater Investoren an Grund und Boden... gemäß Artikel 2 des Vertrages einschließlich der Freiheit, Grund und Boden und sonstige Produktionsmittel zu erwerben, zu nutzen und darüber zu verfügen, erfolgt von Seiten der Deutschen Demokratischen Republik..."

"1. Es werden in ausreichender Zahl und Größe Grundstücke in Gewerbegebieten bereitgestellt, die für Gewerbeansiedlungen und sonstige arbeitsplatzschaffende Investitionen mit entsprechender Nutzungsbindung zu Eigentum erworben werden können..."

"2. Für Investoren, die Grundstücke an speziellen Standorten benötigen, auch innerhalb des Stadtgebietes (beispielsweise für Handel, Gewerbe und Dienstleistungen), werden solche Grundstücke ebenfalls in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt."

a) Investitionsvoraussetzung und Investition

Was die DDR in dieser Anlage zum Staatsvertrag durchzusetzen verspricht, ist nicht einfach, daß die Produktion, der Handel und andere Tätigkeiten Boden unter die Füße kriegen. Boden unter den Füßen hatten auch im realen Sozialismus die verschiedenen wirtschaftlichen Aktivitäten, die es in ihm gab. Worauf die DDR-Regierung verpflichtet wird und worauf sie sich selbst verpflichtet, hat eine andere Qualität. Dem Kapital wird sein Standort dadurch zur Verfügung gestellt, daß er Geschäftsmittel ist. Wer Geld vorschießt, Produktionsmittel kauft und Löhne zahlt, um durch Produktion, Handel oder Geldgeschäfte seinen Geldreichtum zu mehren, der verhält sich auch zu dem Grundstück als einer käuflichen Geschäftsbedingung. Mit dem Kauf des Bodens oder der Bezahlung für seine zeitweilige Überlassung sichert er sich seine freie Verfügung über diesen Standort und schließt alle konkurrierenden Nutzungsinteressen aus.

Dafür ist der Staatsgewalt ein ganz spezieller Dienst abverlangt; sie muß erstens ein privates Monopol an Grund und Boden garantieren: das Grundeigentum; sie muß zweitens die "Verkehrsfähigkeit" dieser Sorte Eigentum gewährleisten. Der Standpunkt des alten sozialistischen Staates, Grund und Boden als "sein" Monopol zu behandeln, muß überführt werden in privateigentümliche Verhältnisse. Das geschieht praktisch dadurch, daß die Staatsgewalt der DDR wie ein Privateigentümer verfährt und den bisher volkseigenen und deshalb für unverkäuflich erklärten Grund und Boden an Interessenten verkauft. Der Kauf des Grundstücks macht den Standort, diese unverzichtbare Investitionsvoraussetzung, selbst zu einer Investition, zu einem Geldvorschuß, der sich lohnen muß. Die Geldsumme, die das Grundstück gekostet hat, ist ab sofort der Inbegriff des Grundstücks. Als dieser Vermögenswert erscheint jedes Grundstück in der Bilanz des Unternehmers.

Eine grundsätzliche Nebenbemerkung dazu, wie der Boden Wert kriegt:

"Die Preise, die in diesem Gewerbe verlangt und gezahlt werden, haben nichts mit einem Wert, mit geschaffenem Reichtum, zu tun, sondern verdanken sich einer Rechnung auf Geschäftschancen, die sich mit der Verfügung über bestimmte Grundstücke eröffnen. Die Konkurrenz der Meistbietenden entscheidet darüber, wer welche Länderei, welchen Bauplatz, welche Ladenfläche zur Nutzung bekommt und zu welchem Preis.

Anhaltspunkt der Preisbildung ist wie überall im Kapitalismus der Gewinn. In diesem Fall der Gewinn, der sich mit einer besonders günstigen Lage oder natürlichen Beschaffenheit eines Grundstückes machen läßt; also ein Konkurrenzvorteil, der sich aus der speziellen Brauchbarkeit dieses Stücks Boden ergibt. Das Interesse an solchen käuflichen natürlichen Extra-Geschäftsbedingungen ist bei denen, deren Beruf im Gewinnemachen besteht, stets vorhanden. Sie lassen sich das etwas kosten und behandeln den Preis, den sie dem Grundeigentümer zahlen, wie Kosten für Produktionsmittel - Profitmittel ist die Pacht ja tatsächlich. Der Preis schließlich, der bei Kauf und Verkauf für den Boden, genaugenommen für das Eigentum daran gezahlt wird, bildet sich aufgrund 'einer auf den Kopf gestellten' Zinsrechnung: Wirkliche wie erwartete Erträge, erhaltene wie aufgrund der Konkurrenzlage forderbare Pachteinkünfte, werden als Verzinsung eines Vermögens betrachtet, auf dessen Größe per Dreisatzrechnung zurückgeschlossen wird. Die vielgegeißelte Bodenspekulation ist deshalb in der Marktwirtschaft nicht sittenwidrig, sondern notwendig und ein Beweis des Geschicks dessen, der die wahren sozialen Pflichten seines Eigentums kennt." (Der Anschluß, S. 133)

Die Eigentümlichkeit der Bildung des Bodenpreises gibt dem bilanzierten Vermögenswert Grundstück einen besonderen Reiz gerade auch dann, wenn sich der Kapitalist aus der produktiven oder Handelstätigkeit an dem jeweiligen Standort zurückzieht, das Gewinneproduzieren dort einstellt. Solange nämlich die Akkumulation des Kapitals insgesamt vorangeht, steigt auch dessen Bedarf an Grundstücken; und die Grundstückspreise weisen eine solide steigende Tendenz auf, so daß darauf wie auf ein Naturgesetz spekuliert und oft genug fehlspekuliert wird.

b) Bewertung von volkseigenem Boden als Aktivum der in KapitalgeseUschaften umgewandelten volkseigenen Betriebe

"3. Im Zuge der Auswahl der zur Umwandlung in Kapitalgesellschaften geeigneten volkseigenen Unternehmen ist volkseigener Grund und Boden wie Anlagevermögen der Unternehmen zu bewerten. Nach der Umwandlung ist den neu entstandenen Kapitalgesellschaften der volkseigene Grund und Boden zu Eigentum zu überlassen." (Anlage IX zum Staatsvertrag)

Als Eigentum ist der Grund und Boden ein käufliches und verkäufliches Objekt. Als solches hat er einen Preis. Wenn ehemals volkseigene Betriebe als Kapitalgesellschaften den einzigen Auftrag erhalten, Geld zu vermehren, ist es nur billig und gerecht, ihnen die Grundstücke, auf denen sie stehen, als ihren in Geld geschätzten Reichtum anzurechnen. Als Aktivum in der Bilanz eines DDR-Unternehmens hat der Vermögenswert Grundstück gegenüber den anderen Aktiva zudem einen unbestreitbaren Vorteil:

Der exquisite Vermögensgegenstand Boden erhält seinen Wert, indem um ihn als monopolisierten Standort kapitalistischer Nutzungen konkurriert und auf ihn aus demselben Grunde spekuliert wird. In die Bücher eines DDR-Unternehmens ist mit Grund und Boden damit ein wertbeständiger wie im Werte steigerungsfähiger Posten eingetragen, ein Vorzeigeposten neben den vielen anderen, an deren Tauglichkeit für das Geschäft gezweifelt wird. Dieses Aktivum ist qualifiziert für besondere Dienste an den Unternehmen, denen es jeweils zugerechnet wird. Gegen dieses Aktivum gilt nicht das Vorurteil wie gegenüber dem ganzen anderen DDR-Betriebsvermögen, es wäre technisch veraltet und bilanztechnisch nichts wert.

c) Grundlage der Kreditwürdigkeit der neuen Kapitalgesell- schaften - Mitgift in Kooperationen mit Westfirmen

"Damit (mit der Überlassung von volkseigenen Boden an die neuen Kapitalgesellschaften) werden ihre Möglichkeiten zur Nutzung von Grundstücken, insbesondere für Zwecke der Kreditaufnahme erweitert und die Voraussetzungen für Beteiligungen durch private Investoren verbessert."

Der Vermögenswert Grundstück kommt in den Genuß, Geldbeschaffungsinstrument des produktiven Kapitals zu werden, indem er den Banken als Sicherheit offeriert wird. Die unbedingten Sachwalter des Zwecks, aus Geld mehr Geld zu machen, setzen zwar auf den Geschäftserfolg des kreditierten Unternehmens, ihren Erfolg machen sie aber nicht davon abhängig. Der Zinsendienst und die Rückübertragung der Hauptsumme müssen gewährleistet sein. Was ist los, wenn der Erfolg des Kreditnehmers ausbleibt, wenn er keine Zinsen und keine Tilgungen mehr leistet? Wenn die Teilung des Profits zwischen produktivem und Bankkapital nicht klappt, der Dienst am Bankkapital zu einem nicht aushaltbaren Abzug für das produktive Kapital wird, steht die Zerschlagung des Unternehmens auf der Tagesordnung, die Verwertung der einzelnen Elemente des Kapitals zu Gunsten der Kreditgeber. Sich für den Fall des Scheiterns eines produktiven Kapitals von vorneherein den Zugriff auf den Bombenvermögenswert Grund und Boden zu sichern, der sich zu vorzüglichen Preisen verkaufen läßt, ist das Mittel des Bankkapitals, sich die Vermehrung seines Kapitals auch im Scheitern des industriellen Kapitals zu sichern. Wenn es der Respekt gegenüber dem Bankkapital gebietet, für Kredite Grundstücke an es zu verpfänden, dann ist ein Eigentum an einem Grundstück ein vorzügliches Mittel, an das Geld der Banken heranzukommen, um die eigene produktive Basis zu mehren. So der praktizierte Umkehrschluß, der der Würdigung des Eigentums an Grund und Boden als Erweiterung der Möglichkeiten zur Kreditaufnahme zugrundeliegt.

Der zweite Dienst, den das Eigentum an Grund und Boden als Vermögenwert den in GmbHs und AGs umgewandelten volkseigenen Betrieben erweisen soll, lautet: Verbesserung der Voraussetzungen für Beteiligungen durch private Investoren. Bei der Frage, wie der Kapitalvorschuß für ein gemeinsames Unternehmen mit einem weltmarkterprobten westdeutschen Unternehmen aufgebracht wird, wird Eigentum an Grund und Boden zu einer gefragten Ware. Weil Eigentum an Grund und Boden gleichbedeutend damit ist, daß Grund und Boden verkehrsfähig sind und damit ideell eine Geldsumme repräsentieren, kann der Kapitalvorschuß auch in Form einer Sacheinlage von Grundstücken geleistet werden - ganz abgesehen davon, daß das produktive Kapital immer irgendwo seine Geschäftstätigkeit entfalten muß.

d) Die Frage, welchen Preis hat der Boden? - am Beispiel DDR konkret gestellt

Ob ein Grundstück ge- und verkauft, als Aktivum in einer Bilanz aufgeführt, an eine Bank verpfändet oder als Sacheinlage in ein gemeinsames Unternehmen mit einer Westfirma eingebracht wird, immer ist dabei die Ermittlung des Geldwerts des Grundstücks vonnöten. Diese Ermittlung der Bodenpreise leistet der Grundstücksmarkt, die spekulative Nachfrage nach Grundstücken; der Preis ergibt sich dadurch, daß das Verkaufen und Kaufen von Grundstücken immerzu stattfindet. Weil der DDR-Staat den Grundstücksmarkt ja erst eröffnet, stehen er und die bestellten Agenten des einzuführenden Marktes vor der Situation, Grund und Boden als Vermögenswert zu behandeln, ohne einen auf einem "funktionsfähigen" Grundstücksmarkt zustandegekommenen "richtigen" Preis für das Handefsobjekt Grundstück zur Verfügung zu haben.

Dort, wo der Vermögenswert Grundstück nur eine ideelle Existenz fristet, tun staatliche Vorschriften das für nötig Erachtete. Die Anlage I zu Staatsvertrag fordert, daß die Unternehmen eine DM-Eröffnungsbilanz aufzustellen haben. In dieser Eröffnungsbilanz sind "die Vermögensgegenstände neu zu bewerten... bei der Neubewertung dürfen die Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungskosten zum Stichtag der Eröffungsbilanz nicht überschritten werden".

Woher die Wiederbeschaffungskosten von Grundstücken kennen? Keine Sorge: Im Entwurf des D-Markbilanzgesetzes heißt es in Paragr. 9:

"(1) Grund und Boden sind mit ihrem aktueUen Verkehrswert anzusetzen. Dabei darf die Preisentwicklung im gesamten Währungsgebiet der DM bis zur Feststellung der Eröffnungsbilanz berücksichtigt werden. Bis zur Bildung von selbständigen und unabhängigen Gutachterausschüssen für die Ermittlung der Grundstückswerte und für sonstige Wertermittlungen können für die Ermittlung des Verkehrswertes die vom Ministerium für Wirtschaft empfohlenen Richtwerte herangezogen werden.

...

(3) Ein unentgeltlich auf mindestens zehn Jahre unentziehbar eingeräumtes grundstücksgleiches Recht darf mit dem Barwert der üblichen Nutzungsentschädigung angesetzt werden, wenn der Grund und Boden wie Anlagevermögen genutzt wird."

Nach den beiden ersten Sätzen von Paragr. 9 Absatz I D-Markbilanzgesetz kennt der Bilanzbuchhalter nach wie vor den Geldbetrag nicht, den er für einen qm Grund in seine Bilanz einzusetzen hat. Gottseidank gibt es für ihn einen dritten Satz, der auf den Richtsatzkatalog des Wirtschaftsministeriums verweist. In dieser ministeriellen Vorgabe wird für DDR-Industriegrundstücke ein Durchschnittswert von 85 DM je Quadratmeter genannt, für Grundstücke in Städten ein wesentlich höherer Wert, so für Ostberlin beispielsweise 150 DM.

Ein DDR-Betrieb darf sich auch reichrechnen, wenn ihm ein Grundstück nicht gehört, aber die Treuhandeinrichtungen ihm ein Grundstück ohne Bezahlung für einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren zur gewerblichen Nutzung überlassen haben. Die Geldbeträge, die man bei Pacht oder Miete während des Nutzungszeitraums zahlen müßte, werden einfach als Zinsen eines Kapitals angesehen, und im Umkehrverfahren aus diesen "Zinsen" der Kapitalwert durch Abzinsung ermittelt. Sicher werden das DDR-Wirtschaftsministerium oder, wenn es das nicht mehr gibt, das Bonner Wirtschaftsministerium für die Pachten und Mieten, die dieses Bewertungsverfahren benötigt, entsprechende Richtzahlen bekanntgeben.

Anders sieht es aus, wenn die Bewertung des Grundstücks für die Abwicklung eines Kaufes, für den Umfang zur Verfügung gestellter Kredite oder für die Höhe der Kapitalbeteiligung östlicher Untemehmenspartner von Belang ist. Die gegensätzlichen Interessen der Beteiligten stehen auf dem Spiel, die von Verkäufer und Käufer, die von Kreditnehmer und Kreditgeber, die der verschiedenen Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft. Da kommt es sehr auf den "richtigen" Preis an, den in der BRD der Markt hergibt und den es wegen des bisherigen Fehlens eines Grundstückmarkts in der DDR bisher nicht gibt. Experten bieten sich mit Schätzungen an, die in der Form eines Vergleiches zwischen BRD und DDR daherkommen:

"Eine Wertermittlung kann... derzeit ausschließlich durch Vergleiche mit Westobjekten erfolgen..."

"Dabei komme es jedoch darauf an, welche Vergleichsparameter ausgewählt werden...

So hält Vogel etwa einen Vergleich von West- und Ostberlin wegen der unterschiedlichen Größenverhältnisie und der hoch subventionierten Sonderlage Westberlins für wenig sinnvoll... Das Bewertungsverfahren schließt die regionale Lage der begutachteten Grundstücke (z.B. Verkehrsanbindungen, Umweltbeeinträchtigungen), die Infrastruktw (grundstücksbezogen, gemeindebezogen und überregional) sowie subjektive Faktoren (kurz und langfristige Erwartungen über die wirtschaftliche Entwicklung) ein. Diese drei Faktoren werden im Vergleich zu westdeutschen Referenzobjekten bewertet und ergeben letztlich einen von Vogel als Infrastrukturabschlag bezeichneten Minderungswert für das Ostgrundstück." (so ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger West im "Handelsblatt")

Was da als Vergleich angeboten wird, ist nichts anderes als das Nachbeten all der Gesichtspunkte, die die Bodenspekulation bei der Differenzierung der Bodenpreise in der BRD mehr oder weniger wahrmacht; ergänzt um die Bekundung, daß das Bodenpreisniveau in der DDR auf alle Fälle niedriger zu sein hat als in der BRD. Zu einem Schätzwert gelangen diese Herren bei der Beratung von Grundstückskäufern und -verkäufern, Banken und kooperationsbereiten Firmen in Ost und West mit Sicherheit. Und damit ist ein Ausgangspunkt für das abzuwickelnde Geschäft gefunden.

Damit, daß der Wert, auf den man sich geeinigt hat, nicht der richtige ist, daß der Grundstücksmarkt, sobald er ins Rollen gekommen ist, andere DM-Zahlen schreibt, rechnen alle Beteiligten. Daß der Käufer den Kaufpreis deshalb gegebenenfalls nachzubessern hat, hat selbst Eingang in die Abmachung zwischen Deutschland West und Ost gefunden:

"...im Rahmen der Vertragsfreiheit kann mit den üblichen Klauseln vorgesehen werden, den zunächst vereinbarten Grundstückspreis nach Ablauf einer Übergangsfrist einer Überprüfung und nachträglichen Anpassung zu unterziehen."

"Dabei müssen Verfügbarkeit und Beleihungsfähigkeit des Grundstücks gesichert, die Übergangszeit kurz und die Kalkulierbarkeit der Belastung für den Erwerber sichergestellt sein."

"Daß der Verkäufer, der den Nutzen von der späteren Kaufpreisaufbesserung hat, der Staat ist, sollte man gegen dieses angestrebte Verfahren nicht einwenden. Der Staat sichert sich als Verkäufer nur den gerechten Anteil an der Bodenwertsteigerung, die die Konkurrenz um die Verfügung der verschiedenen Lagen zustandebringt. Er verpflichtet sich ausdrücklich auf die Rücksichtnahme gegenüber der Geschäftskalkulation der Kapitalisten, die auf den jeweiligen Grundstücken wirtschaften.

Mittlerweile hat die DDR-Regierung entschieden an DDR-Kapitalisten Grundstücke zum Preis vom 30. Juni abzugeben. Am Ende des Jahres muß vom Käufer dann die Differenz zwischen dem dann geltenden Preis und dem Juni-Verkaufspreis nachentrichtet werden. Ausländische Unternehmer, dazu zählen in diesem Fall auch solche aus der BRD, müssen in fünf Jahren die dann eingetretene Differenz zum heutigen Kaufpreis bezahlen." (Süddeutsche Zeitung, 12.7.)

Im übrigen: Wenn sich der "richtige" Wert von Grund und Boden einstellt, werden dies die Banken als allererste wahrnehmen. Und sie werden den gestiegenen Wert der Grundstücke als gestiegene Beleihungsfähigkeit desselben würdigen.

e) Alte Eigentumsrechte kontra neue Eigentümer - Handlungsbedarf Für den Staat, der diesen Interessengegensatz schafft

Die Einführung des Grundeigentums in der DDR nimmt ihren Ausgangspunkt von den Diensten, die das Grundeigentum für Gewerbe, Handel und Dienstleistungsunternehmen erbringen soll. Die neuen Kapitalisten in der DDR - ob West-Investoren oder umgewandelte volkseigene Betriebe - brauchen Grundeigentum, so lautet der staatliche Beschluß. Dies ist klar, ehe die Frage gestellt wird, wer der Eigentümer von Grund und Boden ist.

Zunächst einmal tritt der Staat als Privateigentümer des bislang volkseigenen Bodens auf. Er macht Betriebe, Genossenschaften und dgl. zu neuen Privateigentümern und verwandelt die sozialistischen "Unrechtsverhältnisse" in marktwirtschaftliche Rechtsverhältnisse. Drittens ruft die Frage nach den privaten Eigentümern des DDR-Territoriums die früheren Eigentümer auf den Plan, die ihre alten Rechte einfordern und Zurückgabe des enteigneten Bodens verlangen. Damit ist eine Vielzahl bürgerlicher Rechtskonflikte geschaffen: Das Interesse an der Restauration der alten Eigentumsverhältnisse steht oft genug gegen den kapitalistischen Gebrauch des Grundeigentums, den der Staat dadurch initiiert, daß er als erster Privateigentümer demjenigen ein Grundstück verschafft, der auf ihm ein Geschäft betreibt oder betreiben will. Die Macher von Großdeutschland haben sich damit als prinzipielle Befürworter des Eigentums einerseits und Liebhaber seiner ökonomischen Dienste andererseits beauftragt, beiden Interessen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Das geht so: Im Grundsatz werden die alten Eigentumsrechte anerkannt, die neuen Eigentümer bleiben aber im Normalfall weiter Eigentümer, den früheren Eigentümern steht dann deshalb eine Entschädigung zu:

"3. Enteignetes Grundvermögen wird grundiätzlich unter Berücksichtigung der unter a) und b) genannten Fallgruppen den ehemaligen Eigentümern oder ihren Erben zurückgegeben.

a) Die Rückübertragung an Grundstücken und Gebäuden, deren Nutzung bzw. Zweckbestimmung insbesondere dadurch verändert wurde, daß sie dem Gemeingebrauch gewidmet, im komplexen Wohnungsbau und Siedlungsbau verwendet, der gewerblichen Nutzung zugeführt oder in eine neue Unternehmenseinheit einbezogen wurden, ist von der Natur der Sache her nicht möglich. In diesen Fällen wird eine Entschädigung geleistet, soweit nicht bereits nach den für Bürger der DDR geltenden Vorschriften entschädigt worden ist."

"Sofern Bürger der DDR an zurückzuübereignenden Immobilien Eigentum oder dingliche Nutzungsrechte in redlicher Weise erworben haben, ist ein sozial verträglicher Ausgleich an die ehemaligen Eigentümer durch Austausch von Grundstücken mit vergleichbarem Wert oder durch Entschädigung herzustellen. Entsprechendes gilt für Grundvermögen, das durch den staatlichen Treuhänder an Dritte veräußert wurde. Die Einzelheiten bedürfen noch der Klärung." (Aus der gemeinsamen Erklärung der beiden deutschen Regierungen zur Frage des Eigentums)

So schafft der deutsch-deutsche Einigungsprozeß Betätigungsfelder für Juristen. Diese Schmarotzer der kapitalistischen Gesellschaft dürfen nämlich als Richter und Rechtsanwälte der Beantwortung so verantwortungsvoller Fragen nachgehen, ob ein Grundstück zurückzuübertragen, ob ein anderes Grundstück als Ersatzgrundstück geeignet ist, ob die Entschädigungssume stimmt usw. usf. Als Krönung eines Juristenlebens dürfen sie dann in Karlsruhe die Frage stellen und beantworten, ob die zitierte Vereinbarung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

2. Grundeigentum II: Wohnen als Geschäftsmittel

"Der neue DDR-Bauminister, Axel Viehweger, hat einen Dreistufenplan zur Anpassung der Mieten an marktwirtschaftliche Bedingungen vorgeschlagen. Für eine typische DDR-Durchschnittswohnung würde dies in der Endstufe eine Versechsfachung der jetzt gezahlten Miete bedeuten...

Nach Vorstellung Viehwegers soll in der ersten Stufe eine aufwanddeckende Miete erzielt werden. In der zweiten Stufe müßten dann die Aufwendungen für Abschreibungen und Kapitalverzinsungen berücksichtigt werden. In der dritten Stufe kämen dann noch die Grund- und Bodenwerte hinzu...

Soziale Härten sollten mit Wohngeldzahlungen ausgeglichen werden." (HB, 28./29.4.)

Für das Volk, das ein Dach über dem Kopf braucht, bringt die Einführung des Grundeigentums gewaltige Änderungen mit sich. Wie war es bisher? Die DDR-Gesetzgebung hatte die Kategorie des Privateigentums nie ganz verworfen, in den nach wie vor vorhandenen Grundbüchern wurden zahlreiche private Haus- und Grundeigentümer geführt. Für die Zufriedenstellung des Bedürfnisses nach einer Wohnung hatte der formelle Bestand des Privateigentums aber absolut keine Bedeutung. Der SED-Staat wies seinen Bürgern Wohnraum zu und legte die Miete auf einen symbolischen Betrag fest. Billigen Wohnraum zu sichern, war seine praktizierte Gerechtigkeit gegenüber den geschätzten Werktätigen. Die Qualität der Unterbringung wurde mit der Höhe der Ausgaben für Neubau und Renovierung im Staatshaushalt entschieden. Mit diesem Zustand wird jetzt aufgeräumt. Wer wohnen, irgendwo unterkommen will, kriegt es mit einem Eigentümer zu tun, der das Wohnbedürfnis zur Befriedigung seines Geschäftsbedürfnisses benutzt. Ihm soll die Bereitstellung von Wohnraum einen regelmäßigen, angemessenen Reinertrag einspielen, den er mit anderen Verwendungsformen eines Geldvorschusses vergleicht. Danach bemißt er die Miethöhe, die der Mieter zu bezahlen hat. Ob die Wohnung erschwinglich ist, ob ein Wohnungssuchender oder ein bisheriger Bewohner den Mietzins bezahlen kann, den das Anspruchsniveau der Grundeigentümer definiert, interessiert den Wohnungskapitalisten herzlich wenig. Die neuen DDR-Staatsmacher, welche die Versorgung mit Wohnraum als Abfallprodukt einer kapitalistischen Geschäftssphäre für eine sehr praktische Einrichtung halten, wissen, daß das mit der DM gesegnete DDR-Volk den Unterhalt des DDR-Wohnungskapitals nicht finanzieren kann. Es soll mit einem Stufenplan an die Miethöhe herangeführt werden, die das Geschäftsbedürfnis zufriedenstellt. Und selbst dann werden viele Bürger im neuen Teil der Bundesrepublik wie auch viele ihrer Altbürger zur Bezahlung des Preises für ihre Unterkunft staatliches Wohngeld erhalten müssen. Diejenigen, die gegen die Subventionierung von Wohnungen polemisierten, geben freimütig zu, daß die Leute, die ein Dach über den Kopf benötigen, die Klasse der Grundeigentümer zu subventionieren haben und daß ein freies Gründeigentum im Wohnungsbereich ohne staatliche Subventionen nicht geht.

Wie erklärt sich die Stufenfolge der Anpassungsschritte der Miete, die der Bewohner zahlt, an die Miete, die der Hauseigentümer als den Nutzen aus seinem Monopol an Grund und Boden vereinnahmt?

Erst soll eine "aufwanddeckende Miete" erzielt werden. Bei Aufwand ist wohl gedacht an Reparaturkosten, Heizungs- und Beleuchtungskosten und dergleichen. Die sachlichen Dienste am Eigentum werden verrechnet, als wären es unmittelbar Dienste am Mieter. Das soll der Einstiegspreis für denjenigen sein, der untergebracht werden will.

Auf Stufe 2 dürfen dann die Bewohner der Häuser in Ostberlin und Leipzig mit der Übernahme der Abschreibungen und der Kapitalverzinsungen, die bis dahin der Staat bezahlt, sozusagen persönlich dafür sorgen, daß der Eigentümer keinen Verlust erleidet. Und auf Stufe 3 - dem krönenden Abschluß - wird dann erst die Bereitstellung eines Flecks Erde zu Wohnzwecken honoriert. Eine fürwahr durchdachte Zusammenführung der Miete, die der Mieter zahlt, und der Miete, die dem Vermieter gebührt. Das Sechsfache der Miethöhe vom 1. Juli 1990 steht in absehbarer Zeit zur Bezahlung an.

3. Die kunstvolle Herstellung von Schuldverhältnissen als Geschäftsmittel durch den gesamtdeutschen Staat in der DDR

a) Realsozialistische Geldbuchhaltungsstellen - Verwalter des Kredit- und Zinshebels

Die deutsche Wirtschaftsunion beinhaltet auch die Herstellung einer Klasse von Eigentümern auf dem Boden der DDR, die Schuldverhältnisse zur Geldvermehrung benutzt. Selbst wenn in den folgenden Zitaten von Banken und dem Bankensystem der DDR die Rede ist, geht aus ihnen hervor, daß die so titulierten Einrichtungen einem anderen Zweck dienten als dem Geschäft mit Schulden - den eigenen und denen anderer Leute.

"Das Bankensystem der DDR ist straff zentralbürokratisch organisiert... An der Spitze steht die Staatsbank der DDR... . Sie ist zugleich die oberste Kreditplanungsbehörde und erarbeitet die 'Kreditbilanz' der Wirtschaft....

In ihrer Politik und Planung ist die Staatsbank völlig vun der Regierung der DDR abhängig....

Die Staatsbank der DDR ist bisher gegenüber allen Banken der DDR aufsichts- und weisungsbefugt. Zahl und Aufgaben dieser Banken sind eng begrenzt. Die Deutsche Außenhandelsbank AG (Daba) ... wickelt den Außenhandel vor allem mit dem sozialistischen Ausland ab. Die Deutsche Handelsbank AG ist unter anderem für den innerdeatschen Handel tätig. Die Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft betreut die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und die Nahrungsmittelindustrie. Die Genossenschaftsbanken sind für Handwerker und Produktionsgenossenschaften da. Die Sparkassen sind Kapitalsammler für Privatsparer; diese erhalten einen gesetzlichen Einheitszins. Die wichtigsten Bereiche der Wirtschaft werden von den Industriebankfilialen der Staatsbank betreut.

Jeder Betrieb der DDR ist bisher n eine bestimmte Bank bzw. Filiale gekettet, mit der er zusammenarbeiten muß. Hier muß er seine Konten führen. Nur hier kann er die benötigten Kredite in einem verwaltungsähnlichen Verfahren (nach der Kreditverordnung von 1982) beantragen... " (Norbert Horn in der FAZ, 10.3.)

"Bis zur Neugliederung des Bankensektors Anfang April...gab es in der DDR... keinerlei Konkurrenz zwischen den Kreditinstituten. Ein Geld- und Kapitalmarkt fehlte. Auf einige Institute entfiel die Aufgabe, Kapital einzusammeln. Dazu gehörten im wesentlichen die Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Beide Institutsgruppen vergaben nur in geringem Maße Kredite an die ihnen als Kunden zugeteilten kleinen Gewerbetreibenden, Handwerker und die wenigen Freiberufler. Außerdem reichten die Sparkassen in beschränktem Umfang Wohnungsbaukredite, Kredite an junge Eheleute und Konsumentenkredite aus.

Die überschüssige Liquidität führten die Sparkassen und Genossenschaftsbanken n die Staatsbank b. Diese war... auch die größte Geschäftsbank in der DDR und vergab den Großteil der Kredite an die Wirtschaft...

Bisher beträgt der Zinssatz in der Regel 5%...

Bislang gab es in der DDR als Anlagemöglichkeiten nur Spargirokonten und Sparkonten, die beide mit 3, 5% verzinst wurden." (HB, 6.6.)

Das Material, auf das sich Parteigänger der hiesigen Bankenwelt bei ihrer Verdammung der Geldsphäre der DDR stützen, zeigt auch, was deren Zweck war:

Die Banken im realen Sozialismus waren in erster Instanz Stellen, die der Abwicklung der Geldverhältnisse Staat - VEBs dienten. Über sie wurde der Kredithebel eingesetzt, d.h. durch sie wurden den Betrieben Finanzmittel für die Aufgaben zugewiesen, welche sie im Rahmen staatlicher Plankennziffern zu erfüllen hatten. Grundlage dafür war die Vorstellung, daß der "Wert der neugeschaffenen Produkte durch Kredit bevorschußt wird". (Politische Ökonomie des Kapitalismus und Sozialismus, S.779)

Für die realsozialistische Ökonomie war Kredit also ein zeitlicher Vorgriff auf das im Verkauf der Waren realisierte Bargeld. Messerscharf wurde geschlossen: "Erweisen sich produzierte Waren als nicht realisierungsfähig, so bleibt der bevorschußte Kredit und das damit in Umlauf gesetzte Geld bestehen." Das durfte nicht sein: Deshalb ging der realsozialistische Staat immer wieder daran, durch Preiserhöhungen und dgl. diese Geldbestände aufzulösen, "um planmäßig Waren zu realisieren".

Für die Zurverfügungstellung von Kaufmitteln mußten die Betriebe eine Prämie von 5% zahlen. Ganz anders als im Kapitalismus, wo die Zinshöhe das Resultat von Angebot und Nachfrage nach Geldkapital ist, wurde die Zinshöhe im realsozialistischen Bankenwesen als eine wohlüberlegte Festlegung gehandhabt. Sie wurde aus zwei Funktionen hergeleitet, die sie erfüllen sollte: einerseits einen rentablen Umgang mit dem Geld erzwingen, andererseits die Finanzierung der Einrichtungen namens Banken sicherstellen:

"Er muß groß genug sein, um einen wirksamen Einfluß auf die Senkung der Kosten und die Erwirtschaftung der Gewinne auszuüben und die Kosten der Banken zu decken. (ebenda, S.781/782)

Die realsozialistischenn Finanzinstitutionen waren neben dem Management der finanziellen Beziehungen Staat - VEBs in zweiter Linie damit betraut, auch alles funktionslose weil keine Zirkulationsdienste leistende Geld einzusammeln. Jede Geldablieferung wurde pauschal mit 3,25 % belohnt.

Drittens waren die Banken dazu da, den in der DDR fälligen Zahlungsverkehr abzuwickeln - kostendeckend. Diese Tätigkeit sollte als Dienstleistung expressis verbis kein Geschäftsmittel für die damit befaßten Einrichtungen sein.

b) Die Schaffung der DM aus dem Nichts - eine Umstellungsrechnung ernennt sozialistische Kreditverhält- nisse zu Ansprüchen des damit existierenden Geldkapitals

Am 1. April 1990 wurde die staatliche Geldzusammenhangsstiftung verabschiedet. Die verschiedenen Stellen der Staatsbank - mit eigenem Namen oder nicht - wurden zu juristischen Personen mit eigenem ökonomischen Zweck erklärt. Damit haben auch die in deren Büchern erfaßten Geldeinsammlungen und -zuteilungen formell ihren Charakter geändert. Sie sollen im Dienst der Überschußerwirtschaftung der entstandenen Geschäftsbanken stehen - als Kredit- und Einlagengeschäft. So lautete die ursprüngliche Zweckbestimmung der Banken in der DDR wirklich nicht!

Das eigentliche Geburtsdatum der DDR-Banken datiert aber auf den 1. Juli 1990. An diesem Tag wurden auf Grundlage des Staatsvertrages die Zahlen aus den realsozialistischen Geld- und Kreditverhältnissen in den Büchern der DDR-Banken zu DM-Guthaben und DM-Schulden erklärt. Aus den Ostmark-Zuteilungen des DDR-Staates waren damit durch einen Rechtsakt über Nacht DM-Forderungen des damit gleichzeitig in die Welt gesetzten Geldkapitals an die Betriebe der DDR geworden. So entsteht aus dem Nichts DM; und nicht durch etliche Lkw-Fuhren von DM-Banknoten aus Bundesdruckereien in die großen DDR-Städte. Die alten DDR-Zahlen, nach westdeutscher Propaganda lauter Falschgeldziffern, werden seit 1. Juli durch zwei geteilt als DM-Beträge gelesen - damit sind sie ansehnliche Vermögen mit dem Recht auf Wachstum. Von den ökonomischen Konsequenzen handelt der Staatsvertrag, als seien sie technische Sachzwänge:

"Der Staatsvertrag sieht vor, daß die DDR-Kreditinstitute einseitig ihre Zinsen anheben können. Dem Schuldner steht ein Kündigungsrecht zu...

In den Wochen nach Einführung der D-Mark würden umfangreiche Gespräche über Tilgungsraten, Laufzeiten und - ein gravierendes Problem - die Sicherheiten notwendig." (HB, 6.6.)

Es werden in der DDR nicht einfach niedrige Zinsen abgeschafft. Der alte niedrige Einheitszins für die neuen blitzeblanken DM-Bankforderungen muß deshalb weg, weil sich damit keine Geschäft aufziehen läßt. So werden in dem Moment der Umtaufung von Ost-Mark in DM die Kreditempfänger zu Schuldnern von Geldkapitalisten, die deren Geldvermehrungsbedürfnis zu dienen haben. Für die Erhaltung und Mehrung des Vermögens der Bank sind Regelungen von Tilgungsraten, Laufzeiten und Sicherheiten zu ihren Gunsten eine gewichtige Sorge. Ab dem 1. Juli haben die Deutsche Kreditbank AG, die DDR-Sparkassen und wie die DDR-Banken sonst alle heißen den Auftrag, den auch alle westdeutschen Banken einzig und allein kennen, nämlich aus DM mehr DM zu machen. Das ist es, was der Staatsvertrag wie eine selbstverständliche, technische Angelegenheit verhandelt: die Einrichtung des Interessengegensatzes zwischen Geld- und produktivem Kapital. Klar ist vom Geschäftsbedürfnis der Banken her auch, warum der DDR-Einheitszins für Einlagen der Kunden ebenfalls der Vergangenheit angehört. Die Banken differenzieren die Einlagenzinsen danach, wie lange und in welchem Umfang das Geld der Sparer ihnen zu Verfügung steht. Da verdient ein Guthaben auf einem Kontokorrentkonto keine Verzinsung, Termineinlagen und Sparbriefe schon; die Höhe richtet sich nach der Banknachfrage nach Einlagen.

Ein frisch geborener DDR-Banker kommt über die zukünftigen Aktivitäten seines Ladens ins Schwärmen:

"Der DDR-Verbandspräsident (der Sparkassen) hob hervor, daß ab 1. Juli auch alle Gesetze der bundesdeutschen Kreditwirtschaft übernommen würden. Entsprechend änderten sich auch die Dienstleistungen der Sparkassen. Sparbücher mit gestaffelten Zinsen, Wertpapier- und Medaillenverkauf, Allzweckdarlehen, Dispositionskredite, Bausparen und Einführung des Euroscheck-Systems nannte Voigt als Neuigkeiten auf dem DDR-Markt."(HB, 22.5.)

- Sparbücher: Kapitalistische Banken konkurrieren um alles, auch um die Spargroschen der armen Leute; denn auch das sind für sie Finanzmittel, die Gewinn einbringen. Sie verleihen das Geld allemal zu höheren Zinsen als den gestaffelten Prozentsätzen, mit denen sie jetzt ihre Zoni-Kundschaft betören.

- Wertpapierverkauf: Auch dann, wenn die Bank selbst nicht als Kreditgeber auftritt, sondern Kreditverhältnisse vermittelt und verwaltet, läßt sie sich das ordentlich bezahlen.

- Allzweckdarlehen, Dispositionskredite, Bausparen: auch die chronische Geldnot der Lohnarbeiter läßt sich zur Mehrung von Bankkapital nutzen; wenn eine Wohnungseinrichtung oder ein Autokauf fällig wird - die Bank ist dabei. Selbstverständlich auch dann, wenn jemand es leid ist, das Grundeigentum zu bedienen und ständig steigende Mieten zu zahlen, und daran geht, ein Eigenheim zu erwerben. Die Bank bietet sich als Ersatz des Grundeigentümers an.

- Euroschecksystem: Jederzeit und überall ohne Bargeld zahlen zu können, hat seinen Preis, den die Banken einstecken - nicht bloß, um die Kosten des Scheckverkehrs zu decken.

Existenzgarantie für ein DDR-Bankkapital - Ausgleichsforderungen - Bankkapital: Kapital im allgemeinen

Die Staatsgewalt stattet das neu geschaffene Bankwesen in der DDR mit besonderen Existenz- und Erfolgsgarantien aus, die sie den in Kapitalgesellschaften umgewandelten VEBs nicht gewährt. Anlage I zum Staatsvertrap regelt die Einrichtung eines Ausgleichsfonds, der die neuen Kreditinstitute gegen alle Risiken absichert, die für sie mit der Einrichtung kapitalistischer Verhältnisse drüben verbunden sind:

"Zur Durchführung der Währungsumstellung errichtet die Deutsche Demokratische Republik einen Ausgleichsfonds. Zur Errechnung der den Geldinstituten nach Paragr. 4 zustehenden Forderungen gegen den Ausgleichsfonds und ihrer Verbindlichkeiten gegenüber dem Ausgleichsfonds haben diese eine besondere Umstellungsrechnung zu erstellen, aus der alle aus der Einführung der Währvng der Deutschen Mark in der Deutschen Demokratischen Republik und der Währungsumstellung der Deutschen Demokratischen Republik unmittelbar hervorgehenden auf Deutsche Mark lautenden Aktiva und Passiva ersichtlich sind." (Artikel 8, Paragr. 3, Abs. 4)

"Den Geldinstituten wird, soweit ihre Vermögenswerte in Anwendung der Bewertungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches zur Deckung der aus der Einführung der Währung Deutsche Mark und der Währungsumstellung in der Deutschen Demokratischen Republik hervorgehenden Verbindlichkeiten nicht ausreichen, eine verzinsliche Geldforderung gegen den Ausgleichsfonds zugeteilt." (Artikel 8, Paragr. 4, Abs. 1)

1. werden Bilanzprobleme beseitigt, die daraus entstehen, daß die alten Geldbeziehungen teils 1:1, teils 2:1 und teils 3:1 in kapitalistische Forderungen umgewandelt werden. Das staatliche Interesse an unterschiedlichen Umrechnungsverhältnissen führt nämlich dazu, daß die Aktiv- und die Passivseite der neu eröffneten Bankbilanzen nicht mehr übereinstimmen. Das darf nicht sein.

Wenn alle DDR-Banken zusammen betrachtet werden, ergibt sich infolge der Umstellungsrechnung, daß von deren Verbindlichkeiten rund 65 Mrd. DDR-Mark im Verhältnis 1:1, etwa 120 Mrd. DDR-Mark in der Relation 2:1 umgestellt werden; dagegen werden die Kredite im Verhältnis 2:1 umgestellt. Durch diese asymmetrische Umstellung der Aktiv- und Passivseite der Bankbilanzen zum Stichtag der Währungsumstelluing entsteht bei den meisten neuen DDR-Banken ein Bilanzloch von insgesamt 20 Mrd. DM, das gefüllt sein möchte.

2. Die aus dem Nichts geschaffenen Kreditverhältnisse sagen nichts über die Tauglichkeit des Kreditmaterials, über die Zahlungsfähigkeit der neu gewonnenen Schuldner. Wie steht es um die Forderungen gegen die ehemals volkseigenen Betriebe: Sind sie überhaupt einbringbar: Das dritte Buch des Handelsgesetzbuches der BRD, das in der DDR bei der Erstellung der Bilanz Geltung haben soll, schreibt vor:

"...Ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, können bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens (Anm.: dazu rechnen die Darlehensforderungen) außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen werden, um die Vermögensgegenstände mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlußstichtag beizulegen ist; sie sind vorzunehmen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung." (HGB, Drittes Buch, Paragr. 253, Abs. 2)

Wenn die kapitalistische Zukunft eines ehemals volkseigenen Betriebs nicht stattfindet, fällt ein Bankaktivum aus. Wenn die Bank, die maßgeblich am Zustandekommen dieser Zukunft beteiligt ist, nichts auf den Erfolg des Betriebs gibt, darf sie die Forderung antizipativ als Verlust abschreiben und durch eine Ausgleichsforderung ersetzen.

"'Mit der Aufstellung der Eröffnungsbilanzen in den Betrieben wird es auch bei den Kreditinstituten zu einer Neubewertung der Aktiva und Passiva kommen' sagt Stoll. Eine Schätzung, um welche Summe die Ausgleichsforderungen durch Wertberichtigungen bei den Krediten steigen könnten möchte Stoll (Staatsbank-Vizepräsident) nicht sagen." (HB, 31.5.)

3. Die Ausgleichsforderungen sollen noch eine weitere Funktion erfüllen:

"Die Zuteilung dieser Forderungen (der Ausgleichsforderungen, die Red.) an die Geldinstitute ist so zu bemessen, daß die Vermögenswerte ausreichen um neben den aus der Einführung der Währung der Deutschen Mark und der Währungsumstellung in der Deutschen Demokratischen Republik hervorgehenden Verbindlichkeiten ein Eigenkapital in der Höhe auszuweisen, daß es mindestens 4% der Bilanzsumme und die Auslastung des Grundsaties 1. gemäß Paragr. 10 des Gesetzes über das Kreditwesen höchstens das dreizehnfache beträgt." (ebenfalls Anlage I, Artikel 8, Paragr. 4, Abs. 2)

"Der Grundsatz I besagt, daß die Kredite und Beteiligungen das 18fache des haftenden Eigenkapitals nicht übersteigen dürfen."

Der Staat hat Ansprüche an das Eigenkapital der Banken und befriedigt diese Ansprüche gleich selbst, indem er ihnen Ausgleichsforderungen einräumt.

Was taugen diese Ausgleichsforderungen als Geschäftsmittel der Banken? Außer daß eine kapitalmarktmäßige Verzinsung zugesichert ist (in einer Fußnote ist deren Verzinsung nach einem Durchschnitt des Frankfurter Interbankenzinsfußes festgelegt worden), steht auch von vorneherein eine jährlich fällige Tilgung fest:

"Der Ausgleichsfonds hat die Forderungen jährlich in Höhe von 2,5% des Nennwerts zu tilgen." (Anlage I, Artikel 8, Paragr. 4, Abs.3)

Und woher kommen die Finanzmittel ? Vom DDR-Haushalt, hinter dem der BRD-Haushalt steht:

"Soweit die dem Ausgleichsfonds gemäß Absatz 5 zugeteilten Forderungen nicht zur Deckung seiner Verbindlichkeiten gemäß Absatz I ausreichen, wird ihm eine Forderung gegen die Deutsche Demokratische Republik in entsprechender Höhe zugeteilt. Absätze 3 und 4 gelten entsprechend." (ebenda, Abs. 6)

Man sieht: Der deutsche Staat läßt sich ein gesundes Geschäftsbankensystem einiges kosten. Er sieht darin offenbar mehr als nur einen Geschäftszweig unter anderen - und das nicht zu Unrecht. Tatsächlich faßt sich in den Bewegungen des Finanzkapitals Erfolg und Mißerfolg der gesamten nationalen Akkumulation zusammen. Denn das Kreditwesen ist die allgemeine Grundlage aller stattfindenden kapitalistischen Geschäfte, an deren Erträgen es teilhat. Zwar garantiert das Finanzkapital keinem einzigen Geschäft, das es ermöglicht, seinen Erfolg. Aber es garantiert, daß die Geschäftserfolge, die es ermöglicht, seine Erfolge sind. Und das versteht noch jeder bürgerliche Wirtschaftspolitiker so, daß er den Erfolg des Bankkapitals zu fördern und zu behüten hat, um sich des Erfolgs der gesamten nationalen Akkumulation sicher zu sein. Deswegen werden in der DDR Pleiten schon vorab pauschal als Kosten für die Gesundung der Wirtschaft genommen, Bankrotte hingegen, Bankpleiten, erscheinen als eine Gefahr, die vorsorglich mit allen Mitteln abgewendet werden muß. Der "ideelle Gesamtkapitalist" ist darin einigermaßen idealistisch, daß er das erfolgreiche Bankgeschäft mit Schulden glatt gleichsetzt mit erfolgreichen Geschäften der Schuldner. Aber er betätigt sich mit seinem Idealismus sehr gesamtkapitalitisch, weil er sich unabhängig vom Auf und Ab der wirklichen Akkumulation um den Erfolg des Kreditwesens kümmert.

Angesichts ihrer durch den Staat rundherum sichergestellten Existenz sind die Repräsentanten des DDR-Bankwesens keineswegs zufrieden. Sie wollen jedes Risiko für ihren Profit von vorneherein ausschließen. Der Chef der Deutschen Kreditbank räsoniert,

"daß man rund 80 Mrd. DDR-Mark Staatsbank-Kredite an Wohnungsbau und gesellschaftliche Einrichtungen, bei denen eine Staatshaftung mit 44 Jahren Kreditlaufzeit zur Tilgung zum Annuitätsprinzip vereinbart sei, übernehmen wolle, nicht jedoch die übrigen Geschäftsaktiva." (HB, 30.4.)

"40 Mrd. DDR-Mark Kredite; die als uneinbringlich angesehen werden...

Doch noch weitere Forderungen bereiten der Kreditbank Sorgen... Bei diesen Krediten möchte die Kreditbank sich nicht nur auf die Ausgleichsforderungen verlassen,sondern staatliche Garantien haben..." (HB, 31.5.)

Die Ausgleichsforderungen langen nicht, der Staat sollte gleich alle sog. Altforderungen bedienen.

Für die Einreihung von DDR-Banken in die deutsche Bankenwelt unter der Obhut der Deutschen Bundesbank ist noch eine letzte Frage zu klären gewesen: Wie kommen sie an das Kreditgeld, das die Kundschaft in Form von Münzen und Banknoten öfter sehen möchte? Wie kommen sie zu den Bundesbankguthaben, die diese zwecks Erfüllung der Mindestreserveverpflichtung verlangt und die für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs untereinander benötigt werden? Eine Frage, weil die Bundesbank in ihrem bisherigen Zuständigkeitsbereich Handelswechsel und Wertpapiere als Liquiditätsbeschaffungsmaterial gestattete - Stoff, den es in der DDR bisher nicht gab. Also wird eine Ausnahme gemacht:

"Vom kommenden Monat an erhalten Kreditinstitute mit Sitz in der DDR von der Bundesbank Refinanzierungskontingente über insgesamt 25 Mrd. DM. Bemessungsgrundlage ist jeweils die Bilanzsumme...

Vom 1. Juli an seien im Rediskontgeschäft der Bundesbank auch Wechsel mit Unterschriften von Banken sowie Untemehmen mit Sitz in der DDR ankaufbar. Ferner könnten im Geschäft mit DDR-Banken vorübergehend Wechsel mit weniger als drei Unterschriften angekauft werden, ferner Bank-Solawechsel, die auch als Sicherheit für Lombardkredite dienen könnten. Die Bundesbank will ferner Forderungen gegen den Ausgleichsfonds der DDR lombardfähig machen, sobald sie für eine Verpfändung ausreichend konkret existieren." (SZ, 13./14.6.)

Zu was die Ausgleichsforderung nicht gut ist! Banken können durch ihre Verpfändung Kredit der Bundesbank erhalten. Zudem: Die Bundesbanker, die gerne so tun, als bräuchten sie zur Fundierung ihrer Entscheidungen ganze Theorien, erledigen mit ihrer DDR-Entscheidung gleich eines ihrer Märchen mit, nämlich das, daß Handelswechsel als Mittel, die Geldmenge zu erweitern, gut seien und Finanzwechsel schlecht.

Durch Ausgleichsforderungen an den Staat gerüstet und mit Liquiditätszusagen der Bundesbank ausgestattet, können sich die DDR-Banken auf das Geschäft werfen. Das Geldkapital tritt als die Bedingung kapitalistischer Produktion in Erscheinung, die Geld verdient, gleichgültig ob der Borger ein Geschäft macht oder nicht. Auch am Scheitern der industriellen Kapitalisten gewinnen die Geldkapitalisten durch die Versilberung deren sachlicher Mittel. Staatliche Existenzgarantie und großartige Geschäftsperspektiven machen die DDR-Banken zu gefragten Kooperationspartnern mit Westbanken. Es gibt keine Bank, für die sich nicht Westbanken interessiert hätten, keine Bank, mit der die westdeutschen Geldkapitalisten nicht ins Geschäft gekommen sind.

"Die Kredite mit einer guten Bonität will die Deutsche Kreditbank neben ihrem gesamten Netz von rund 160 Filialen und einen Großteil der Mitarbeiter in die Kooperation mit der Deutschen Bank und Dresdner Bank einbringen...

Die Deutsche Kreditbank wird somit voraussichtlich zu einer Holding, die in ihrer Bilanz neben den Beteiligungen an den Joint Ventures nur die abzuwickelnden Kredite stehen hat." (HB, 31.5.)

Und ein anderes Beispiel:

"Die Deutsche Girozentrale-Deutsche Kommunalbank (DGZ), die in der Bundesrepublik neben den elf Landesbanken nur als Spezialbank agieren darf, soll in zwei bis drei Jahren auf dem Gebiet der heutigen DDR sämtliche Aufgaben einer Sparkassen-Zentralbank übernehmen. ... zunächst 'als dringlichste Aufgabe' die Liquiditätshalterfunktion für die DDR-Sparkassen übernehmen und damit zugleich auch für ihre Wertpapiereigenanlagen... zuständig sein. Über die Vorbereitung der Übernahme der drei übrigen Zentralbank-Aufgaben (Zahlungsverkehr, Gemeinschaftskredite, Wertpapieranlagen der Kunden) soll der Bank-Vorstand dem Verwaltungsrat am 30. November berichten."

Warum ist das gut?

"Die DDR-Sparkassen könnten nun wirksam zum Bankenwettbewerb auch in der DDR beitragen. Sie seien darüberhinaus nunmehr gemäß ihren Satzungen auch in der Lage, wirksame Beiträge zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur in der DDR zu leisten." (HB, 19.6.)

Zuallerletzt ist über die Welt der Banken anzumerken: Deren exquisite Stellung verschafft den Beschäftigten der Branche, die keine Lohnarbeiter, sondern Verwalter der Geld- und Kreditgeschäfte des Geldkapitals sind, die ersten Gehaltssonderzahlungen. Wg. Verantwortung und geistiger Anstrengung.

4. Die Treuhanaanstalt - die Herstellung von kapitalistischen, weltmarktfähigen Betrieben aus VEBs als Staatsprogramm

a) Die formelle Umwandlung von VEBs in Kapitalgesellschaften

Das Gesetz zur Privatisierung und Reorganisierung der volkseigenen Betriebe bestimmt die Umwandlung aller volkseigenen Betriebe in Kapitalgesellschaften:

"Die Kombinate, Betriebe, sonstigen Einrichtungen, die bis zum 1.7.1990 noch nicht in Kapitalgesellschaften umgewandelt worden sind, sind ab 1.7.1990 Aktiengesellschaften oder GmbH. Die Umwandlung bewirkt zugleich den Übergang des Vermögens aus der Fondsinhaberschaft der bisherigen Wirtschaftseinheit sowie des in Rechtsträgerschaft befindlichen Grund und Bodens in das Eigentum der Kapitalgesellschaft." (Paragr. 11)

"Solange das Stamm- oder Grundkapital noch nicht in einem Gesellschaftsvertrag bestimmt sind, legt das Gesetz 50000DM für eine GmbH und 100000DM für Aktiengesellschaften fest... Da höchstens ein Viertel aller Kombinate und VEB ihre Umwandlung bis Ende Juni bewältigt haben, erlaubt das Gesetz per Verordnung umgewandelten Kapitalgesellschaften, den Entwurf eines Gesellschaftsvertrages oder einer Satzung, die Abschlußbilanz und die Eröffnungsbilanz zum Stichtag der Umwandlung sowie den Gründungsbericht, den Lagebericht und Angaben über Bodenflächen bis zum 31. Oktober nachzureichen." (Die Welt, 17.6.)

Dieser staatliche Umwandlungsbeschluß macht aus den Ausführungsorganen ökonomischer Aufträge des Staates zunächst formell kapitalistische Wirtschaftseinheiten, denen es allein um ihren in Geld bezifferten Erfolg zu gehen hat. Dies ist der neue Staatsauftrag. Was der realsozialistische Staat den VEBs als Mittel zur Erledigung seiner Produktionsaufträge zur Verfügung gestellt hat (Vermögen in Fondsinhaberschaft, Grund und Boden) wird zum Eigentum der aus der Taufe gehobenen Kapitalgesellschaften erklärt. Sie haben selbstverständlich alle Formalia der Gründung einer Kapitalgesellschaft zu erfüllen, die das bundesrepublikanische Gesellschaftsrecht fordert von der Satzung bis zur Eröffnungsbilanz.

Dadurch, daß man einen volkseigenen Betrieb zu einem kapitalistischen erklärt, ist er es noch nicht geworden. Ausgetauscht ist zunächst der Maßstab, dem die Produktion zu genügen hat. Und das heißt zuallererst Zerschlagung all der Sicherheiten, die die Tätigkeit eines VEB ausgezeichnet haben.

b) Zerschlagung eines Produktionszusammenhangs - keine staatlichen Belieferungs-, Abnahme- und Preisgarantien mehr - Weltmarktkonkurrenz innen und außen

Die Entscheidung, die staatliche Lenkung der Ökonomie abzuschaffen, bedeutet die Auflösung des ökonomischen Zusammenhangs, in den die Betriebe der DDR eingebettet waren. Ihre Existenz leitete sich aus der Erfüllung von Produktionsaufträgen ab, die der Staat erteilte. Auf dieser Grundlage waren sowohl die Belieferung mit Rohstoffen, die Abnahme der Erzeugnisse, die Einkaufs- und Verkaufspreise, die Ausstattung mit finanziellen und sachlichen Mitteln der Produktion wie auch die finanziellen Abführungen an den Staat nie dem Geschick des Gelderwerbs der Betriebe überlassen, sondern immer Gegenstände staatlicher Sorge und Kontrolle - bei aller Selbständigkeit, welche die DDR-Hebelwirtschaft den VEBs einräumte. Die Einführung der sozialen Marktwirtschaft ist die Beseitigung der Existenzgarantie für alle DDR-Produktionsstätten, die vorhanden sind. Dies deshalb, weil der Staat die Sicherstellung der Beschaffungs- und Absatzbeziehungen, der Preisverhältnisse etc., die es wegen der Erfüllung staatlicher Produktionsziele gab, aufkündigt und als einziges Produktionsziel bestimmt: Mehret euer Geld. Und dies heißt, in Konkurrenz zu auf dem Weltmarkt agierenden Unternehmen durch Produktion und Verkauf von Waren Gewinn zu realisieren. Selbst die DDR-Betriebe, die in Konkurrenz zu Westunternehmen ihre Waren auf westlichen Märkten verkauft haben, stehen vor einer neuen Situation:

"Manchen Textilbetrieben sollen,bis zu 10 Ost-Mark für jede erlöste D-Mark überwiesen worden sein, künftig ist es aber nur mehr eine D-Mark." (SZ, 31.5.)

Es macht eben einen Unterschied, ob Unternehmen gegeneinander konkurrieren oder ob der DDR-Staat die Produktion und den Verkauf von bestimmten Artikeln zwecks Erwirtschaftung von Devisen wettbewerbsfähig machte. Weil es darauf ankam, daß der Betrieb die Produkte im Westen absetzen konnte, machte der Staat seine eigene volks- und betriebswirtschaftliche Rechnung stimmig; so gab es für eine erlöste DM zehn Ostmark für den VEB. Nur die eine DM, die der östliche Textilerzeugungsbetrieb jetzt bekommt, nachdem er in das Reich der DM eingemeindet ist, stellt die Betriebsleitung vor die Frage, ob damit ein Gewinn zu machen ist - angesichts der Kosten, die erst noch ermittelt werden müssen. Weil die DDR-Betriebe den Maßstab, konkurrenzfähige Artikel herzustellen, nicht hatten, will er erst noch an ihnen durchgesetzt sein. Ob sich aus den realsozialistischen Elementen der Produktion und Zirkulation, den Lieferkontakten der Vergangenheit, den bisher erzeugten Produkten, neuen Artikeln, mit den alten oder neu angeschafften Maschinen, mit dem Arbeitermaterial zu dem Lohnniveau des Juli 1990 usf. Gewinn produzieren und realisieren läßt, wird taxiert und praktisch erprobt werden. Und das ist etwas anderes als die Lüge, die DDR-Wirtschaft wäre ein einziger Sanierungsfall.

c) Die Sanierungslüge

"In einem Zehn-Thesen-Papier zu 'Wirtschaftlichen Herausforderungen in der DDR' verweist der Minister (gemeint ist Haussmann) noch einmal auf die gravierenden wirtschaftlichen Defizite in der DDR, die die alleinige Ursache dafür seien, wenn es jetzt beim Übergang von der Plan- zur Marktwirtschaft zu Schwierigkeiten käme. Nicht die soziale Marktwirtschaft schaffe nun Probleme, sondern die bisherige Wirtschaftsordnung in der DDR. Neben einer rückständigen Infrastruktur, den Belastungen der Umwelt, einer nicht wettbewerbsfähigen Produktpalette und einer unzureichenden sozialen Absicherung gehören zu den hinterlassenen schweren Hypotheken auch ein ineffizienter Einsatz der Beschäftigten und eine hohe verdeckte Arbeitslosigkeit. Die Zahl der DDR-Arbeitnehmer, die in den Betrieben mit sinnlosen und schlechtbezahlten Tätigkeiten beschäftigt worden seien und noch würden, könne auf 15 Prozent geschätzt werden, das sind rund 1,4 Millionen." (SZ, 10.6.)

Haussmann will alle Schwierigkeiten, die seinesgleichen dem DDR-Volk bereiten, dem alten Honecker in die Schuhe schieben - von Arbeitslosigkeit über niedrigen Lohn bis hin zur niedrigen Rente. Seine Haßpredigt auf die realsozialistische Wirtschaftsweise beweist allerdings das Gegenteil. Die wirtschaftlichen Defizite, die der bundesdeutsche Wirtschaftsminister diagnostiziert - rückständige Infrastruktur, keine wettbewerbsfähige Produktpalette, ineffizienter Einsatz der Beschäftigten - künden nicht von einem Versagen der DDR vor sozusagen systemneutralen Maßstäben des Wirtschaftens, sondern sind das Resultat der Beurteilung der DDR vom Maßstab des anstehenden kapitalistischen Gebrauches aus:

Schnelle Verkehriwege, Transport- und Kommunikationimittel dienen der Beschleunigung des Warenumschlags; flächendeckende, auf ein hohes Verkehrs- und Transportaufkommen ausgerichtete Straßen-, Eisenbahn- und Telefonnetze sind insofern unentbehrliche Voraussetzungen für eine funktionierende Konkurrenz von Kapitalisten.

Der produktive Kapitalist mehrt sein Kapital, indem er Waren produzieren läßt, die einen Käufer finden. Dabei ist das keineswegs nur mit guter Qualität zu erreichen. Die Qualität - gute wie schlechte -, die Preishöhe, die Werbung, Imagebildung - all dies dient einem Unternehmer dazu, die kaufkräftige Nachfrage, das mit Geld auigestattete Bedürfnis nach einem Gebrauchswert, an sich zu binden. Weil sich alle Unternehmer um das Geld der Kundschaft raufen und mancher nicht an sein gewünschtes Ziel kommt, ist das Ideal kapitalistiicher Warenproduktion eine "wettbewerbsfähige Produktpalette" - ein Warensortiment, das seinem Anbieter hundertprozentig Gewinn einfährt.

Die Forderung einer "wettbewerbsfähigen Produktpalette" ist der pure Hohn auf das Schicksal, das der Einzug des Kapitalismus der DDR-Produktion bereitet. Die vorhandene Produktpalette wird nämlich glatt für überflüssig erklärt. Grund: Die vom Staat eingerichtete Arbeitsteilung ist aufgelöst. Die alten sozialistischen Marktbeziehungen existieren von einem Tag auf den andern nicht mehr. Zulieferer und Abnehmer im In- und Ausland haben ihre Funktion verloren. Ein neues Bedürfnis nach DDR-Waren existiert stattdessen ja auch nicht. Die kaufkräftige Nachfrage der DDR-Bürger könnte auch vom bundesdeutschen Kapital aus den Westzonen bedient werden. Auf DDR-Seite gibt es auf die Ruinierung der realsozialistischen Arbeitsteilung die Reaktion, es könne doch nicht alles "veraltet" und "marode " gewesen sein, etwas müsse doch "überleben". Das zählt nicht. Daß der westdeutsche Wirtschaftsminister das Fehlen einer "wettbewerbsfähigen Produktpalette" tadelt, ist der Hinweis, daß er die Ostzone zu einem Markt entwickeln will, und das heißt, daß dort auch kapitalistische Produktion stattfinden soll. Brandenburg und Sachsen sollen ja nicht kapitalistische Notstandsprovinzen werden.

3. Auf alle Fälle will ein "wettbewerbsfähiger Artikel" mit möglichst niedrigen Kosten produziert sein. Daher ist "effektiver Einsatz der Beschäftigten" erforderlich. Der Bundeswirtschaftsminister denkt dabei an die Leistungsverdichtung, die in bundesdeutschen Fabriken zum Alltag gehört. Wenn all die Punkte, die Herr Haussmann auflistet, Erfordernisse der sozialen Marktwirtschaft sind, dann wird wohl diese dafür verantwortlich sein, mit welchen Unannehmlichkeiten das DDR-Volk jetzt Bekanntschaft macht. Daß der bundesdeutsche Wirtschaftsminister mangelnde soziale Sicherheit als Defizit der alten DDR auflistet, ist dabei noch ein besonderer Witz. Der DDR-Staat, der die Arbeitskraft seiner Werktätigen über alles schätzte, so daß er ihre Beschäftigung garantierte, kannte tatsächlich keine industrielle Reservearmee. Haussmann füllt sie im Geiste mit 1,4 Millionen Personen.

Das Gerede über die DDR als Sanierungsfall ist also gelogen, weil damit ausgedrückt sein soll, daß die realsozialistische Art, Wirtschaft zu machen, der Grund dafür sei, was Politiker und Kapitalisten jetzt mit Land und Leuten anstellen. Umgekehrt wird eine Wahrheit daraus: Beim erstmaligen Herstellen der Waffen für die kapitalistische Konkurrenz geht es genauso zu wie bei der Sanierung eines kapitalistischen Unternehmens, das neue Konkurrenzwaffen bekommen muß, weil die alten versagt haben. Die Produktion mancher Waren wird eingestellt, sachliche Produktionsmittel werden verkauft oder der Verschrottung anheimgegeben, Arbeiter entlassen, neue Kapitalvorschüsse gemacht, neue Maschinen eingekauft, neue Produkte angeboten, die Kosten gesenkt, die Leistung erhöht.

d) Die Herstellung weltmarkttauglicher kapitalistischer Produktionsbetriebe und deren Agenturen: Treuhandanstalt und Treuhand AGs

Die beiden deutschen Staaten gehen in ihrem Staatsvertrag von dem Ziel aus, die VEBs, wo immer es geht, zu funktionierenden kapitalistischen Produktionseinheiten zu machen. Was in den Betrieben an Potenzen für das Geschäft schlummert, soll mobilisiert werden. Da die zu Kapitalgesellschaften erklärten ehemaligen VEBs und Kombinate in ihrem Geburtsstadium keinen privaten Eigentümer haben, werden sie erst einmal Eigentum eines staatlichen Treuhänders. Die gewählte Bezeichnung genauso wie die Aufgabenbeschreibung drücken aus, daß die Treuhandanstalt und die Treuhand AGs im Sinne zukünftiger privater Eigentümer handeln.

"Der Ministerrat beauftragt mit der Durchführung der Maßnahmen für die Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens die Treuhandanstalt." (Paragr. 1)

"Die Treuhandanstalt verwirklicht ihre Aufgaben in einer dezentralen Organisationsstruktur über Treuhand- Aktiengesellschaften. Diese werden innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes im Wege der Bargründung gegründet. Die Aktien der Treuhand-Aktiengesellschaften sind nicht übertragbar."

"Den Treuhand-Aktiengesellschaften werden die der Treuhandanstalt gehörenden Anteile an Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung übertragen." (Paragr. 7)

Der neue DDR-Staat ersetzt die Planungsbehörde durch eine ganz neue Mammutorganisation; eine direkt der DDR-Regierung unterstellte Anstalt des öffentlichen Rechts an der Spitze, die quasi die Leitlinien vorgibt, und dieser unterstellte Treuhand AGs werden vor die aus VEBs und Kombinaten hervorgegangenen GmbHs und AGs geschaltet. Bürgerliche Kommentatoren sprechen von der größten Holding der Welt, die da ins Leben gerufen wurde. Bloß soll ihre Tätigkeit gar nicht in der Vermehrung ihres Reichtums bestehen:

"Die Treuhand-Aktiengesellschaften haben unter Hinzuziehung von Unternehmensberatungs- und Verkaufsgesellschaften sowie Banken zu gewährleisten, daß in ihrem Bereich die folgenden Aufgaben unternehmerisch und weitgehend dezentral gelöst werden: Privatisierung durch Veräußerung von Geschäftsanteilen oder Vermögensteilen, Sicherung der Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, Stillegung und Verwertung des Vermögens von nicht sanierungsfähigen Unternehmen und Unternehmensteilen." (Paragr. 8)

Die Treuhandeinrichtungen treten an, um abzutreten. Sie sollen sich überflüssig machen, indem sie Eigentümer für die in Kapitalgesellschaften umgewandelten VEBs suchen. Deshalb wird als ihre erste Aufgabe die Privatisierung = Verkauf der Beteiligungen genannt. Wo Kapitalisten DDR-Betriebe für investitionswürdig erklären und deshalb Beteiligungen erwerben, sind die Treuhänder am Ziel. Dort wo die Prospektoren ausländischer Unternehmen keinen Blick darauf werfen, haben die Treuhänder die wichtige Funktion, über die Schließung des Betriebs oder die kapitalistische Herrichtung des Betriebes zu entscheiden. Eigentumspflege ist also die zweite Aufgabe.

Die jeweilige Treuhand AG fordert von jeder Kapitalgesellschaft, die ihr zugeordnet ist, sich als förderungswürdiges kapitalistisches Projekt zu präsentieren. Mit ihrer Geldzufuhr hat sie es in der Hand, ob aus dem Projekt etwas wird oder nicht. Wenn ein Ex-VEB als nicht tauglich befunden wird, ist es aus der Sicht der Treuhand AG auch kein Schaden; aus dem Verkauf von Grundstücken, Gebäuden, Maschinen, Rohstoffen und dgl. munitioniert sie ihren Unterstützungsfonds zur "Sicherung der Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen":

"Die Einnahmen der Treuhandanstalt werden vorrangig für die Sanierung und Strukturanpassung der Untemehmen ... sowie für Beiträge zum Staatshaushalt und zur Deckung der laufenden Ausgaben der Treuhandanstalt verwendet."(Paragr. 5)

Und außerdem ist der Verkauf von Grundstücken und anderen Bestandteilen eines früheren Betriebes ja Indiz dafür, daß herzlich willkommen geheißene Investitionen stattfinden.

Selbstverständlich dürfen die Treuhänder in ihrem Kampf für die Wettbewerbsfähigkeit der neuen DDR-Kapitalgesellschaften nicht nur von den Geldeinnahmen abhängig sein, die ihnen der Verkauf von Beteiligungen und Bruchstücken alter VEBs einbringt; die Kriegskasse zur kapitalistischen Aufrüstung der DDR-Volkswirtschaft wird mit Krediten aufgefüllt:

"Die Treuhand-Aktiengeiellschaften können zur Stärkung der Unternehmen ihres Bereiches insbesondere im Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen alle marktmäßigen Möglichkeiten nutzen, z.B. Kredite aufnehmen oder Bürgschaften gewähren." (Paragr. 9)

"Im Vorgriff auf künftige Privatiiierungserlöse kann die Treuhandanstalt zu Sanierungszwecken Kredite aufnehmen und Schuldverschreibungen begeben." (Paragr. 2)

Jede Treuhandeinrichtung - ob Anstalt oder AG - hat eine staatliche Kreditermächtigung. Für die Bankwelt gilt das Treuhandgebäude als nicht konkursfähig, weil dahinter die Bundesrepublik Deutschland steht. Der Treuhandanstalt sind im Staatsvertrag ausdrücklich Kreditlinien eingeräumt worden: Sie kann im Vorgriff auf zu erwartende Veräußerungs- und Beteiligungserlöse - so die offizielle Begründung - sich im Jahr 1990 bis 7 Mrd. DM verschulden, im Jahr 1991 bis 10 Mrd. DM. Als Kreditzweck werden erst einmal Sanierungsmaßnahmen, Ausgaben für die Neuausstattung der DDR-Betriebe mit Maschinen, für den Neubau von Anlagen und Gebäuden und dgl. genannt.

Mittlerweile haben DDR-Staat und Treuhänder neben den im Staatsvertrag ausdrücklich vereinbarten "Sanierungskrediten" eine zweite Sorte von Krediten namens "Liquiditätshilfe" entdeckt. Wenn die DDR-Betriebe in der Marktwirtschaft überleben wollen, brauchen sie Geld, um die Preise für Rohstoffe, Löhne, Zinsen, Mieten zahlen zu können, die sie zahlen müssen, bevor sie DM durch den Verkauf von Waren verdient haben. Die Entschlossenheit, Geschäfte in der DDR stattfinden zu lassen, schließt ein, daß diese nicht an vorübergehender Zahlungsunfähigkeit scheitern sollen. Die Treuhand bürgt für die von den GmbHs und AGs im Lande bei den Banken beantragten Liquiditätskredite.

Erst einmal wurde den DDR-Betrieben eine Liquiditätsprognose für die ersten Monate in der Marktwirtschaft abverlangt. Im Monat Juli wurden dann 41% der beantragten rund 15 Mrd. DM als von der Treuhand verbürgter Kredit pauschal den Betrieben zur Verfügung gestellt. Nach den Auskünften aus der DDR gerade genug, um die Löhne zu zahlen, aber zu wenig, um Rechnungen zu begleichen.

Die per Treuhandanstalt vom Staat ermöglichte Liquiditätszufuhr zu den neuen Kapitalgesellschaften ruft Bedenken auf den Plan:

"...Liquiditätshilfe für die Frist von drei Monaten zugesagt, auch wenn sie nicht die geringste Chance haben, langfristig lebensfähig zu sein... Wahlstillhalte-Droge, mit der die Politiker hoffen, ohne dramatisch anschwellende Arbeitslosigkeit über den ersten gemeinsamen Wahltermin zu kommen." (SZ, 28.6.)

Ob die Politiker an die Wahlen gedacht haben oder nicht: sie und ihre Auftragnehmer in der Treuhandanstalt helfen den Betrieben auf die marktwirtschaftlichen Sprünge. Von wem anders sollten diese ihren kapitalistischen Start ermöglicht bekommen als vom Staat, der ihnen diesen Auftrag zum kapitalistischen Wirtschaften erteilt hat?

Daß kapitalistisches Wirtschaften ermöglicht werden soll, muß den Treuhandgewaltigen von altklugen Zeitgenossen nicht erst gesteckt werden. Kredite gibt es hinfort nicht mehr nach dem Gießkannenprinzip. Die Treuhand führt in allen in Kapitalgesellschaften umgewandelten ehemaligen VEBs Bonitätsprüfungen durch; von deren Ergebnis macht sie abhängig, ob die GmbH oder AG den für das Geschäft erforderlichen Kredit bekommt oder nicht. Teil I der ideellen Tauglichkeitsprüfung als kapitalistisches Unternehmen besteht in der Beantwortung eines Fragebogens zur Zufriedenheit der Treuhandleitung: Der verschickte Fragebogen umfaßt 29 Seiten; in ihm sollen die Vorstände und Geschäftsführer das "Sanierungskonzept" für ihren Betrieb offenlegen. Sie werden darin gezwungen, "vom Umsatz bis hin zu Maßnahmen der Kostensenkung und Qualitätssteigerung alles penibel aufzulisten." (SZ, 29.07.)

Teil 2 der ideellen Tauglichkeitsprüfung: die DM-Eröffungsbilanz. Die Bewertungsvorschriften des D-Markbilanzgesetzes werden dazu führen, daß viele der Kapitalgesellschaften, die drüben in Gründung sind, als überschuldet gelten. Wird die Überschuldung nicht beseitigt - entweder durch Streichung der Schulden oder durch Zuführung von Eigenkapital - so fordert das ebenfalls in Kraft gesetzte BRD-Gesellschafts- und Konkursrecht die Beantragung des Konkurses. Jetzt ist es ja bekanntlich für den Staat - wie im Teil über das Finanzkapital dargelegt - ein Leichtes, Vermögen zu schaffen, in dem er Forderungen gegen sich einräumt, im Umfang der Überschuldung und der Höhe des gesetzlich für notwendig befundenen Eigenkapitals. Das soll aber beim neuen produktiven Kapital in der DDR so nicht der Fall sein:

Prinzipiell "soll eine Überschuldung der bisherigen volkseigenen Unternehmen durch die Einräumung von Ausgleichsforderungen gegenüber derjenigen Person ausgeräumt werden können, die die Anteile an diesen Unternehmen unentgeltlich erhalten hat. (Anm.: diese Person ist die zuständige Treuhand AG) Eine vergleichsweise zu hohe Kapitalausstattung soll durch Einräumung von Ausgleichsverbindlichkeiten gegenüber dem "Eigentümer" (Anm.: schon wieder der Treuhänder) ausgeglichen werden." Diese Regelung wird dazu führen, daß Überschuldungen auf jeder Stufe ganz oder teilweise ausgeglichen werden, so daß bei der Treuhandanstalt Forderungen und Verbindlichkeiten nur ankommen, wenn bei einer Treuhand-Aktiengesellschaft eine Überschuldung oder eine "Unterschuldung" entsteht.

"Der Treuhandanstalt soll eine Ausgleichsforderung gegenüber dem Staat jedoch nicht eingeräumt werden. Die Ausgleichsforderungen sollen nur sanierungsfähigen Unternehmen eingeräumt werden. Der Anteilseigner hat als Schuldner das Recht, die Anerkennung der Ausgleichsforderung abzulehnen; er muß es tun, wenn das Unternehmen nicht sanierungsfähig ist. Die Ablehnung wird unweigerlich iur Eröffung des Gesamtvollstreckungsverfahrens/Konkursverfahrens wegen Überschuldung führen, wenn die Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wird; im letzteren Fall sind Gesellschaften von Amts wegen aufzulösen." (Der Betrieb/DDR-Report Nr. 6, 03.08., S.071)

Der rechtsstaatlich einwandfreie Weg zur Einstellung produktiver Tätigkeiten, wenn sie dem Anspruchsniveau der Treuhandmanager nicht genügen, ist dadurch gewiesen. Die bilanztechnisch notwendige Ausgleichsforderung wird einfach versagt. Das wird öfter der Fall sein. Denn die Treuhandanstalt darf keine Ausgleichsforderung gegen den Staat haben. Daher kommt die Sorge, daß womöglich zuviele Betriebe für marktwirtschaftlich untauglich erklärt werden - zu viele für das Interesse der bundesdeutschen Wirtschaftspolitiker, nicht einen Ruin, sondern ein bundesdeutsches Wirtschaftswunder auf dem Boden der DDR zu fabrizieren. 70% der DDR-Betriebe sollen in der Marktwirtschaft weitermachen können, lautet die politische Beschlußlage. Deswegen gibt es wieder Vorschläge, den DDR-Betrieben die "Altschulden", die durch die Umstellung der realsozialistischen Zuweisungen im Verhältnis 2:1 entstanden sind, zu erlassen. Die Banken sollen dann durch durch Ausgleichsforderungen schadlos gehalten werden.

e) Das Personal der Treuhand AGs und der Treuhandanstalt: Charaktermasken des Geschäftserfolgs

Der Ministerrat beruft den Vorstand, der Ministerpräsident den Verwaltungsrat der Treuhandanstalt, die Treuhandanstalt die Leitungsorgane der AGs. Als Anforderungsprofil an einen Verwaltungsrat steht - im Treuhand-Gesetz:

"Sie müssen über umfangreiche Erfahrungen bei der Führung und Sanierung von Unternehmen sowie bei der Tätigkeit im Kapitalmarkt verfügen." (Paragr. 4)

Klar, daß sich in der Bundesrepublik solche Persönlichkeiten finden, die wissen, worauf es ankommt: Kosten senken und nochmal senken, zahlungskräftige Nachfrage auf die eigenen Produkte ziehen, Kredit beschaffen. Der Erfolg weist sie aus, wie einen Herrn Rohwedder, den de Maiziere zum Verwaltungsratsvorsitzenden bestimmte:

Detlev Rohwedder, Staatssekretär unter Karl Schiller, Vorstandsvorsitzener bei Hoesch:

"Der Konzem war unter der Oberhoheit der niederländischen Hoogovens-Gruppe an den Rand des Ruins gewirtschaftet worden ... es gelang ihm relativ schnell, den Konzern aus der Umklammerung durch Hoogovens zu lösen und durch harte Einschnitte zu sanieren. So mancher altgediente Hoeschianer mußte in dieser Zeit seinen Arbeitsplatz verlassen... immer gelangen ihm einvernehmliche Regelungen mit den Arbeitnehmervertretern und Gewerkschaften..." (Portrait in der SZ vom 2.7.)

Wenn das nicht qualifiziert: Leute auf die Straße gesetzt und alles einvernehmlich geregelt! Ein ehemaliger IBM-Manager und Bundesbahnvorstand namens Gohlke wurde zum ersten Vorstandsvorsitzenden der Treuhandanstalt berufen. Gohlkes Leistung ist nicht weniger imposant als die von Rohwedder: er hat den Personalstand der Deutschen Bundesbahn während seiner Amtszeit als Vorstand von 400000 auf 250000 verringert.

f) Der Rest der Kapitalförderung in der DDR: das ganze Arsenal kapitalistischer Wirtschaftspolitik

Die neu gegründeten Kapitalgesellschaften unter der Obhut der Treuhandanstalt können ebenso wie alle, die in der DDR Kapitalisten werden - von den kleinen Handwerkern im realen Sozialismus bis zu den sog. Existenzgründern - auf ein ganzes Spektrum von Staatshilfen zur Kapitalisierung zurückgreifen:

1. Investitionszuschüsse

"Investitionszulage vom 1. Juli 1990 bis zum 30 Juni 1991 12 Prozent; danach bis zum 30 Juni 1992 8 Prozent":

Die Betriebe, die sich neue Produktionsmittel anschaffen oder neue Gebäude errichten, brauchen sich insgesamt 20 % der Anschaffungskosten nicht selbst zu verdienen, sondern kriegen sie aus der Staatskasse geschenkt. Schließlich bleiben noch 80%, die der Staat ihnen nicht schenkt.

2. Steuervorteile

"Sonderabschreibungen 50% für das erste, 30% für das zweite und 20% für das dritte Jahr":

Durch diese Sonderabschreibungen werden jetzt in der Startphase der kapitalistischen Konkurrenz die zu versteuernden Gewinne der DDR-Kapitalisten und damit die in diesem Zeitraum entstehenden Einkommen- bzw. Körperschaftssteuerschulden gemindert. Bei den DDR-Privatunternehmern wird die Steuerbefreiung ganz unabhängig von ihrem Investitionsverhalten direkt gewährt:

"Steuerbefreiung bei Neueröffnung eines Handwerks- oder Handels- oder Gewerbebetriebs für 2 Jahre bis höchstens 10000DM; dies gilt auch für reprivatisierte Betriebe".

3. Günstige Kredite

"ERP Kreditprogramm: Laufzeit bis zu 20 Jahre, die ersten 5 Jahre sind tilgungsfrei, der Zins beträgt derzeit 7,5%."

"Eigenkapitalhilfeprogramm zur Förderung selbständiger Existenzen in der DDR: Eigenmittel, die 15% der Investitionssumme nicht unterschreiten sollen, können durch ein günstiges Darlehen ohne sonst übliche Sicherheiten auf 40% aufgestockt werden. Drei Jahre lang fallen keine Zinsen an, vom vierten bis zum sechsten Jahr steigt der Zins von zwei über drei auf fünf Prozent. Laufzeit 20 Jahre, 10 Jahre tilgungsfrei."

Diese Kreditprogramme, die vor allem für den Bereich außerhalb des ehemaligen Volkseigentums bestimmt sind, enthalten zwei Komponenten, die den Kreditnehmern gegenüber üblichen Krediten einen Vorteil bringen: tilgungsfreie Zeiträume am Anfang und lange Laufzeiten einerseits und Zinsverbilligung andererseits. Die gegenüber herkömmlichen Kreditkonditionen später einsetzende Rückübertragung der Hauptsumme gibt zeitlichen Spielraum für den Kapitalumschlag. Die Zinsverbilligung senkt die Kosten.

Der Erfolg des Kapitals ist einem kapitalistischen Staat immer eine Menge Geld wert. Deshalb klagen die Politiker ja über die Subventionitis, die sie veranstalten. Noch "Subventionitis", die sie veranstalten; vielmehr läßt sich der Staat natürlich die Eingemeindung eines ganzen Landstrichs in seine kapitalistische Volkswirtschaft kosten. Mit der "Anstoßfinanzierung" des DDR-Kapitalismus wird nicht gekleckert. Die Kosten zahlen sich ja aus.