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Dieser Artikel ist in der MSZ 5-1989 erschienen.

Systematik


STAAT UND KRITIK IN DER DDR

Aus dem Parteistatut der SED: "Das Parteimitglied ist verpflichtet:

...

e) in seiner politischen und beruflichen Tätigkeit und im persönlichen Leben Vorbild zu sein und seine politischen und fachlichen Kenntnisse ständig zu erweitern...

h) furchtlos Mängel in der Arbeit aufzudecken und sich für ihre Beseitigung einzusetzen... gegen jeden Versuch anzukämpfen, die Kritik zu unterdrücken und sie durch Beschönigung und Lobhudelei zu ersetzen...

i) aufrichtig und ehrlich gegenüber der Partei zu sein und nicht zuzulassen, daß die Wahrheit verheimlicht oder entstellt wird."

Von wegen, in der DDR erlaubt der Staat keine Kritik. Die Staatspartei will sich sogar das Monopol auf kritische Menschen sichern! Andererseits: Wer hat es eigentlich nötig, in den Pflichtenkatalog seines Vereins das Verbot von "Beschönigung", "Lobhudelei" und dergleichen aufzunehmen...?