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Dieser Artikel ist in der MSZ 4-1989 erschienen.

Systematik

Eine Verfassung macht Geschichte
40 JAHRE GRUNDGESETZ - WAS FESTREDNER SICH EINBILDEN

So um die Pfingstzeit herum vor 40 Jahren ist einer schwer ausrottbaren Legende dieser Republik zufolge ein Geist über eine Versammlung deutscher Politiker gekommen und hat sie das Grundgesetz der Bundesrepublik formulieren lassen. Dank ihrer "aller Staatlichkeit vorausliegenden Idee der Menschenrechte" sollen die sog. "Väter und Mütter des Grundgesetzes" viel Segen über das deutsche Volk gebracht haben: zum einen "den demokratischen Verfassungsstaat... verwirklicht", zum anderen "die Bundesrepublik Deutschland unwiderruflich in die Gemeinschaft freier Völker... eingegliedert" (FAZ, 26.4.). Erstaunlich, was eine Idee alles praktisch geleistet haben soll: Kaum wird dem Menschen die Vorstellung aufgemacht, "Würde" und "Freiheit" brächte er gewissermaßen aus dem "vorstaatlichen" Urwald mit, schon steht fix und fertig ein Gemeinwesen da, das sich zudem durch alles andere als durch "Vorstaatlichkeit" auszeichnet:

"Dem westdeutschen Staat und seiner Verfassung (kann) in diesem Jubiläumsjahr eine beachtliche Stabilität bescheinigt werden. Diagnose und Prognose dürfen als günstig bezeichnet werden." (ebd.)

Freilich wissen auch die Apologeten dieses aus einem Menschenbild hergezauberten Staates, daß an dessen Wiege die amerikanische Weltmacht stand mit ihrer "Empfehlung" ("in Wahrheit ein Befehl") "einer staatlichen Organisation Westdeutschlands" (Süddeutsche Zeitung, 9.5.) und daß zum späteren Erfolg der Republik schon ein bißchen "Dynamik" in Sachen Geschäft und Gewalt gehört, doch möchten Sie diese realen Umstände einfach lieber als Bedingungen problematisieren für den

"Durchbruch... der universellen Kraft..., welche die Idee der Menschenrechte seither entfaltet hat" (FAZ, a.a.O.).

Zum Jahrestag der Staatsgründung sollen sich die Staatsbürger einmal nicht nur für den materiellen Aufwand interessieren, dem die Nation ihren Aufstieg verdankt; vielmehr sollen sie sich als "Menschen", denen die eigene "Natur" die staatliche Regelung ihrer Lebensverhältnisse beschert hat, auch einmal an den geistigen Grundprinzipien der Nation hochziehen. Für diese politische Ideologie kann der Anspruch, den ausgerechnet ein so blutleeres Konstrukt wie "die Verfassung" geltend machen soll, niemals groß genug sein. Lieblingsthema der jüngsten Feiertage der Bundesrepublik ist daher der "Verfassungsanspruch" des Grundgesetzes, der mit einer "Verfassungswirklichkeit" konfrontiert wird (Süddeutsche Zeitung, 24.5.), in der es für alle Deutschen um das elementarste Menschenrecht geht, daß die Nation in der Welt einen Platz an der Sonne verdient. Solches heißt im feierlichsten Bundesdeutsch nicht schlicht Nationalismus, sondern "Verfassungspatriotismus" (ebd.) und treibt pünktlich zur Staatsfeier die schönsten sozialkundlichen Problemblüten.

Der Mensch als Verfassungspatriot

Die Verfassungsväter bewiesen einen ungeheuer historischen Spürsinn, als sie sich nach ihrem Ebenbild den Verfassungspatrioten ausdachten und ihn für würdig (Art. 1 GG) erachteten, ihm in den ersten Artikeln ihres Grundgesetzes ein Denkmal zu setzen:

"So sollte ein Geburtsfehler der Weimarer Republik vermieden werden... Nicht der unverbindliche Geist von Weimar sollte es sein." (Süddeutsche Zeitung, 9.5.)

Hitler und all das Böse wären uns mithin erspart geblieben, wenn damals geschickter formuliert worden wäre! Historisch verfehlt wäre in diesem Zusammenhang auch gewesen, dem als Staatsbürger schon genügend gewürdigten Menschen gleich die Anforderungen ins Stammbuch zu schreiben, denen die Leute tatsächlich ausgesetzt sind und die in anderen Zusammenhängen das Selbstlob der Republik als "Leistungsgesellschaft" begründen - so kurz nach Hitler wäre das sicher falsch verstanden worden. Insofern taten die Gründungsväter gut daran, den Menschen ganz verbindlich zum Staatsbürger zu ernennen und umgekehrt,

"ohne daß er bestimmte körperliche oder geistige Leistungsnormen vorab zu erfüllen hätte" (SZ, 13./15.5.).

Letztere Tour der Benutzung gilt als menschenrechtliche Alternative, die immer auch denkbar ist, aber philosophisch damals außer Mode war. So hätte uns denn das Grundgesetz mitten in der laufenden Rekonstruktionsperiode des stinknormalen Kapitalismus vor dem Geist des Faschismus bewahrt - da kommt Freude auf!

Der Nationalist als Mensch

Die Leistung der Verfassung ist aber noch viel differenzierter zu würdigen, wenn man erwägt, daß "der" Mensch des Grundgesetzes, der soeben noch als nationaler Musterknabe vorgestellt war, eine einzige Herausforderung für die hohe Kunst des Regierens darstellt:

"Dem Volk mißtrauten die Autoren des Grundgesetzes. Sie konnten ihm nicht verzeihen, daß es einst Hitler gewählt und bis zum Ende die Treue gehalten hatte. Die Rechte des Volkes wurden auf die Parlamentswahlen beschränkt." (SZ, 9.5.)

Mehr Rechte waren zwar auch für die Wahlsiege der NSDAP nicht erforderlich. Aber das mußte auch wieder einmal gesagt werden, daß es das Volk war, das die "tragische" Fehlleistung der deutschen Geschichte verursacht hat. Deswegen haben die Autoren des Grundgesetzes darauf bestanden, daß künftig Vertrauen des Wählers in seine Willensbildner fällig ist. Und die faschistische Willensbildung haben sie zur ungenehmigten Ausnahme erklärt. In diesem Sinne gilt hohes Lob dem Grundgesetz, das dem Phantasieprodukt eines führungslosen Volkssouveräns die menschlich reizvolle Perspektive eines bescheidenen Volkskörpers gewiesen haben soll.

Der Staat - stets heikel und bedroht

Überhaupt läßt sich mit der Logik des Wegdenkens dessen, wofür die Deutschen eigens im Grundgesetz so nett glossiert, werden - ihr Menschsein als geistiges Aushängeschild der Nation -, einiges an Problemen erfinden, für die umgekehrt die Idee des GG wiederum die beste Lösung darstellt. Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit z.B., die den als grundberechtigt entworfenen Menschen ziert, ist so gesehen ein Riesenwagnis für die Republik:

"Der demokratische Verfassungsstaat bedarf gerade wegen des großen Maßes an Freiheit, das er garantiert, der Loyalität seiner Bürger... Seine Existenz ist stets heikel und bedroht, weil er diese Voraussetzungen seines Überdauerns nicht generell, sondern nur im Ausnahmefall erzwingen kann." (FAZ, a.a.O.)

Man soll glatt denken, ausgerechnet die paar frommen Sätze der Verfassung hätten eine systemsprengende Kraft. Wären sie am Ende besser ungeschrieben geblieben? Dann hätten wir aber vielleicht gar keinen Staat gehabt! Da gefährden wir ihn doch lieber. Einmal angenommen, die Bürger wären wirklich illoyal und griffen die Existenz des Staates an, so hat dieser mit Polizei und Militär schon immer für seine Sicherheit und Ordnung vorgesorgt, und den passenden rechtlichen Rahmen hat er sich mit den Notstandsgesetzen auch längst verordnet - von wegen also "stets heikel und bedroht". Die Kreatur der Väter des GG ist indes der loyale Mensch, dessen Freiheit eben in seiner Loyalität besteht, so daß er nur im Ausnahmefall gemeingefährlich wird. Die totalitär sinnierenden Fürsprecher des Grundgesetzes wollten aber nur einmal mit dem Zaunpfahl gewinkt haben und landen blind beim Verfassungsideal des total politisierten Staatsbürgers, der sich für diese gedankliche Zumutung auch noch dankbar erweisen soll:

"Neben der Chance seiner Freiheit muß jeder einzelne auch seinen staatsbürgerlichen Beruf ergreifen." (ebd.)

Von den Bindungen der Staatsgewalt

Einen politischen Beruf gibt es nun tatsächlich, nur daß ihn weder das GG eingerichtet noch die Mehrheit ergriffen hat.- sie ist schließlich damit beschäftigt, sich für den Erhalt ihres Lebens abzuarbeiten. Aber selbst Politiker laufen bekanntlich nicht ständig mit dem GG unterm Arm herum - sie müssen ja auch regieren. Daß die Väter der Verfassung offenkundig vermieden haben, dieses Geschäft durch vorlaute Formulierungen zu stören, ist den Mitgliedern des e.V. Verfassungsfreunde einerseits geläufig und begrüßenswert, denn "Machtausstattung" muß ja wohl sein:

"Der demokratische Rechtsstaat (hält) am staatlichen Monopol der legitimen Gewaltausübung fest." (FAZ, a.a.O.)

Andererseits legen sie Wert auf die schönfärberische Lüge, die "Ausstattung" der Macht sei der überlegenen Souveränität des GG geschuldet und eine Art "Bindung" des Staats:

"Politische Macht wird nur auf Zeit vergeben. Es gibt breitgefächerte Kontrollmechanismen, ein umfassendes System der 'checks and balances'..." (ebd.)

Was macht es schon wenn die Staatsmacht sowieso prinzipiell unabhängig von der Zeitdauer "vergeben" ist und die einzig wirkliche Kontrolle darauf abzielt, daß das auch weiter so bleibt - die geistigen Verfassungshüter mögen sich die blanke Tatsache lieber als einen höheren imaginären "Auftrag" denken. Daß sich den die Politiker zur ideellen Überhöhung ihrer eher profanen Tagesgeschäfte selber erteilt haben, eröffnet den Schönrednern die unendliche Aufgabe im Politiker den Verfassungspatrioten zu suchen und zu finden, der tun und lassen kann, was er will - Hauptsache, er gibt das Material ab für den guten Glauben, in diesem Staat herrsche bei allem Mehr oder Minder letzten Endes doch der Geist des GG. Für diesen parteilichen Standpunkt taugt dieses Machwerk allerdings, wenn sich sonst schon nichts darum dreht.

Klagen über Verfassungsideal und -wirklichkeit

Das GG hat unter den Vordenkern der Nation Parteigänger, die sich in dem eintönigen Denksport gefallen, zum Beweis der unbedingten Geltung dieser Sprüchesammlung ausgerechnet sog. "Abweichungen" vom Willen seiner Verfasser aufzuarbeiten. Da läßt sich manche Ungeheuerlichkeit auftun, die gar nicht erst eine Kritik an den wirklichen Verhältnissen hierzulande sein will.

- Stichwort "Gleichheit vor dem Recht":

"Ist der Gleichheitsgrundsatz ein unerreichbares Ideal?... Jeder Fall ist anders.... Zeitgefühl und Ideologien,... die eigenen Erfahrungen und Anschauungen des Richters (bestimmen)." (SZ, 20./21.5.)

Na dann! Wenigstens gibt's noch Richter in Deutschland, also Leute, die sich aufs Vergleichen verstehen und Millionen verschiedener Fälle mit Millionen verschiedener Urteile bedacht haben. So brauchte der Gleichheitsgrundsatz kein unerreichbares Ideal zu bleiben.

- Stichwort "Gleichberechtigung":

Hier kommt völlig zeitlos der Moralismus einer Extra-Gleichheit zum Zug, den eine der Verfassungsmütter schon damals fürs demokratische Poesiealbum drauf hatte:

"Die Frau, die während der Kriegsjahre auf den Trümmern gestanden und den Mann an der Arbeitsstelle ersetzt hat, hat heute einen moralischen Anspruch darauf, so wie ein Mann bewertet zu werden." (SZ, 16.5.)

- Stichwort "Asylrecht":

"Das GG hat es gegeben. Gesetze haben es genommen - teilweise jedenfalls... Eine angemessene Prüfung muß stattfinden, das langwierige Verfahren gestrafft werden." (SZ, 3./4.6.)

Dieser berufsmäßige Heuchler meint, daß "Leid keine Kompromisse (kennt)" und will die "Risiken des Asylrechts in Kauf (nehmen)" (ebd. ) - kompromißlos und risikolos zur Ehre des GG.

- Stichwort "Meinungsfreiheit":

"Ohne Anmeldung oder Erlaubnis dürfe man sich versammeln, heißt es zuerst. Aber schon im nächsten Satz steht ohne jeden Vorbehalt, daß dieses Recht beschränkt werden kann." (SZ, 30.5.)

Ja, wenn es denn bereits im GG steht, wird sich mit dem "Aber" sicher leben lassen. Notfalls bei den zuständigen Stellen nachfragen!

- Stichwort "Parteien":

"Die Parteien... haben ihren Auftrag (Art. 21) vergessen, streben statt dessen nach der lückenlosen Kontrolle über das Gemeinwesen... Parteispendenaffäre und der Barschel-Skandal." (SZ, 10./11.6.)

Klar ist, daß keiner an der Vergeßlichkeit der Parteien verzweifeln muß, wo es doch das Erinnerungsvermöge öffentlicher Denker gibt, die einem sagen, daß das GG jedenfalls als guter Geist politischer Willensbildung zu gelten hat auch und gerade dann, wenn die sich in der Realität an den politischen Erfordernissen des Tages orientiert. Und diese Denkhilfe war's dann auch, die klarstellt, wie Partizipation des Bürgers hierzulande geht.

Komischerweise kann ein solcher GG-Fanatismus auch als oppositionelles Denken eingestuft werden, zumal dort, wo er sich organisiert - bei den "Grünen". Der Gerechtigkeit halber bleibt anzumerken, daß es sich hier um eine Verwechslung handelt, die allerdings verständlich ist, weil der Streit um die radikale Lesart des GG doch eher das zweifelhafte Vergnügen einiger wildgewordener Sozialkundelehrer und sonstiger Rechtskundler darstellt, wohingegen der wahrhafte Verfassungspatriot voreiligen Streit - noch dazu in der wirklichen Parteienkonkurrenz - meidet und gelassen die Vorzüge des GG nach außen vertritt.

Mensch und Staat im Gleichschritt

Die echte Feier der deutschen Verfassung geht vom Boden der Bundesrepublik aus und ist auf die Welt gerichtet:

"Der menschenrechtliche Grund der von der Verfassung gewährleisteten Grundrechte zielt ins Weite: auf den Frieden und die Gerechtigkeit in der Welt... Zu den Erfolgen gehört, daß kein Staat, der auf sein Ansehen Wert legt - national wie international - es mehr wagen kann, sich der Idee der Grundrechte in den Weg zu stellen... Im objektiven... Streit um das richtige Verständnis der Menschenrechte entscheidet sich das Schicksal der Welt zwischen Freiheit und Unfreiheit." (FAZ, a.a.O)

Angeblich tobt ein weltweiter Kampf der Staaten, die keinen praktischen Zweck verfolgen, sondern auf "den Menschen" als geistige Berufungsinstanz gesetzt haben. In diesem Geisterwettbewerb, der anstelle der erfolgreichen Erpressung des Rests der Welt durch die imperialistischen Nationen herrschen soll, haben die Väter des GG schon 1949 die Nase vorn gehabt, als sie auf

"das Bild vom Menschen als geistig-sittlicher Person, die a priori mit bestimmten unverfügbaren, vom Staat zu respektierenden Rechten ausgestattet ist", (ebd.)

setzten. "Der Mensch" (Ost) dagegen sei "fremdbestimmt":

"Freiheit ist dann nur mehr Zustimmung zur objektiven Notwendigkeit, deren Inhalt der jeweilige Machthaber verbindlich definiert." (ebd.)

Zu schön, um wahr zu sein, daß der grundberechtigte Mensch (West) die objektive Nntwendigkeit seiner Freiheit gar nicht erst per Zustimmung erlangen muß, weil er deren Inhalt schon durch seinen eigenen Machthaber verbindlich definiert bekommen hat, d.h. als westlicher Nationalist a priori und unverfügbar ins Recht gesetzt worden ist. Zwar geht auf diese geniale menschenbildliche Tour die demokratische Führungskunst nicht - sie beruft sich lediglich auf den Titel ihres Menschenhildes, verläßt sich nach innen indes auf den stummen Zwang der eingerichteten Verhältnisse samt Polizei und nach außen auf ihre imperialistischen Erpressungstitel -, doch vorstellen soll man sich genau deswegen, das Bekenntnis zu den Menschenrechen wäre der Motor der Weltgeschichte. So hat noch der ideologische Quark der Festredner auf das GG seinen Nährwert: Lange schallts im Blätterwalde noch, unser GG es lebe hoch!