Info

Dieser Artikel ist in der MSZ 2-1989 erschienen.

Terroristen und Staatsfanatiker sind sich einig:
BEIM HUNGERSTREIK DER RAFLER SOLL WIEDER MAL DAS GEWALTMONOPOL DES STAATES AUF DEM SPIEL STEHEN

1.

Die Strafgefangenen der RAF wollen mit einem Hungerstreik ihre Zusammenlegung in ein oder zwei Gefängnissen erwirken. Diese ohnmächtige "Erpressungs"-Aktion wird von den zuständigen Justizbehörden gleich wie ein erneuter terroristischer Anschlag bewertet: Schon wieder hätten diese Staatsfeinde sich verschworen, um die Obrigkeit zu erpressen, also das allerheiligste Gewaltmonopol des Staates zu brechen. Und niemand lacht. Statt dessen herrscht allgemeines Einverständnis, daß es sich hier um eine furchtbar schwierige Angelegenheit handelt und die gewünschte Zusammenlegung selbstverständlich "unmöglich" ist.

Weshalb eigentlich "unmöglich"? Doch nur deswegen, weil die zuständigen Behörden die eingefangenen RAFler nicht bloß einsperren, sondern sogar noch im Knast ihre "Vereinigung" zerschlagen wollen. Als gäbe es da noch etwas zu zerschlagen, wenn die meisten Vereinsmitglieder in Hochsicherheitszellen einsitzen. Immerhin ist daran zu sehen, daß die Staatsgewalt in den RAFlern nicht bloß Kriminelle sieht, sondern ihre Feinde.

2.

Damit entsprechen die Justizbehörden dem Bild, das die eingesperrten RAFler von sich selber haben. Die möchten sich selber gerne verstehen als eine ins Kriegsgefangenenlager gesperrte Bürgerkriegspartei. Der schlechte Witz daran ist der: Ihre praktische Staatsgegnerschaft hat sich schon längst auf den Wunsch reduziert, vom Staat zusammengelegt zu werden; denn dann wären sie wieder so etwas wie eine Vereinigung, und der Staat hätte "zugegeben", daß er sie als seine "Kriegsgegner" respektieren "muß". Auch darüber kann niemand lachen. Am wenigsten die Justizbehörden, die, siehe oben, die Lage genauso sehen - und insofern das "politische" Anliegen der eingesperrten RAFler längst erfüllen: Mit "Respekt" schiebt sich zwar gar nichts; aber mit seinen normalen Kriminellen stellt der Staat sie in seinem Strafvollzug durchaus nicht auf eine Stufe.

3.

In dieser absurden Auseinandersetzung hat jede Partei Sympathisanten auf ihrer Seite. Die RAFler einige hundert, die am bundesdeutschen Staat hauptsächlich die Kritik haben, daß er seine gefangenen Terroristen nicht alle in denselben Knast steckt; dafür werden sie vom Staatsschutz schon als "Unterstützer einer terroristischen Vereinigung" behandelt. Auf der anderen Seite viele nette Zeitgenossen, die es schon für Gefühlsduselei halten, daß die RAFler überhaupt noch ordnungsgemäß eingesperrt werden. Wie z.B. der CSU-Abgeordnete, der für "Verhungernlassen" eintritt. Oder wie der Chef der Polizeigewerkschaft, der bei den Strafgefangenen erst einmal den Respekt vor "demokratischen Verfahrensweisen der Konfliktlösung" sehen möchte - wie sollen die das wohl machen, in ihrer Hochsicherheits-Einzelzelle?!

4.

Daneben hat sich eine "liberale" Öffentlichkeit aufgebaut, die am Hungerstreik der RAFler die Chance entdeckt hat, wieder mal am Image der bundesdeutschen Staatsgewalt zu polieren. Angeführt von ein paar SPDlern sorgen sich Journalisten um den schlechten Eindruck, der entstehen könnte, wenn in deutschen Gefängnissen Hungertote anfallen. Eine rührende Sorge. Bei wem könnte dieser schlechte Eindruck denn entstehen? Bei ihnen doch sicher nicht - oder verzweifeln Momper und Süssmuth, Norddeutscher Rundfunk und "Süddeutsche Zeitung" etwa an der Demokratie, wenn sich im demokratischen Strafvollzug Leute wegen einer unerfüllten Forderung zu Tode hungern? Im Gegenteil: Mit ihrer billigen Sorge machen sie den guten Eindruck für die Demokratie, der dann auch nicht mehr zu widerlegen ist, wenn die fälligen Toten wirklich da sind: Sie haben doch gewarnt... So passen die liberalen Warner und Image-Pfleger zur staatlichen Sturheit gegen Hungerstreiker im Hochsicherheitstrakt.

5.

Zu solchem Liberalismus gehört in der Bundesrepublik wiederum ein Stoiber, der mit der rührseligen Erinnerung an die Opfer des Terrorismus die Heuchelei auf die Spitze treibt. Weil Terroropfer gerade gar nicht vorliegen, gibt er einfach mit einem anderen erschossenen Polizisten an - als müßte der auch noch an den einsitzenden RAFlern gerächt werden. Davon werden zwar bekanntlich die Opfer nicht wieder lebendig, aber schon präventiv die moralischen Rechtfertigungen des Staates für zu Tode gehungerte RAF-Gefangene geliefert.