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Dieser Artikel ist in der MSZ 9-1988 erschienen.
Der Ertrag der Wackersdorf-Anhörungen
UNSERE ATOMAREN GIFTSCHLEUDERN SIND RECHTSSTAATLICH SAUBER
Etwa vier Wochen lang fand an einem etwas abgelegenen Ort kurz vor der tschechischen Grenze ein Termin statt, auf dem der bayerische Staat sich "Einwendungen" von WAA-Gegnern "anhörte", um sie zu "erörtern". Von staatlicher Seite her war von Anfang an klar, daß es sich hierbei um die Erfüllung einer selbstgesetzten rechtsstaatlichen Vetpflichtung und nicht um ein "Anti-Kernkraft-Tribunal" handelte. Die einwendungsgeilen Gegner der Wiederaufbereitungsanlage aus der Bundesrepublik und Österreich haben dagegen so getan, als ob dieser Teil des atomrechtlichen Genehmigungs- (und nicht Verhinderungs-!) verfahrens dazu da oder zumindest dazu geeignet wäre, die ungeliebte Atomfabrik oder überhaupt die ganze Atompolitik öffentlich-rechtlich in Frage und an den Pranger zu stellen. Diesem Theater hat der Freistaat schneller als gedacht ein Ende bereitet. Ihm hat es schon viel zu lange gedauert: Mitte August wurde es eingestellt.
Und das, wenn man den WAA-Gegnern Glauben schenkt, aus politischer Not und weil ihrer Strategie, aus dem verfahrensrechtlichen Schritt beim Bau einen "WAA-Erschütterungstermin" zu machen, Erfolg beschieden war. Nach ihren propagandistischen Aussagen hätten die Betreiber der Anlage in Wackersdorf und die Genehmigungsbehörde "erstens ein so schlechtes Bild gemacht, daß sie deshalb den Abbruch des Termins beschlossen haben." Zweitens steht das Ministerium "so unter Druck, die zweite Teilgenehmigung bis zum Jahresende zu erteilen, daß es sich nicht mehr anders zu helfen gewußt habe, als die Erörterung abzubrechen."
Dümmer und verlogener geht's wirklich nicht mehr. Wenn der Erörterungstermin tatsächlich ein Mittel gewesen wäre, das die WAA fast zum Kippen gebracht hätte, dann ist es schon komisch, wie sang- und klanglos dieses Verfahren auch wieder zu beenden war. Und wenn die Beschwerdeführer ihre Klage, das Ministerium habe den Bau schon längst beschlossen und wolle ihn um jeden Preis durchdrücken, auch nur ein bißchen Ernst nehmen, dann können sie doch nicht wirklich an ihre "Siegesmeldungen" von der "Notlage" glauben, in die sie angeblich die Behörden gebracht hätten. Sollte es ihnen völlig entgangen sein, daß dieser großartige Termin, zu dem alle Gegner aufgerufen waren, "massenhaft zu erscheinen" und "ihren Widerstand" zu bekunden, eine einzige Scheinveranstaltung ist, um die es also auch nicht schade ist, wenn sie abgebrochen wird? Der Verlauf und das schnelle Ende dieses Staatsmanövers belegen doch, daß hier gar nichts in Frage stand außer den Methoden, wie man die Einwände abblitzen lassen, und außer dem Zeitpunkt, wann man diesen ganz und gar nebensächlichen Verfahrensschritt für erledigt erklären wollte.
Die Fabrik
um die es geht, ist schon längst im Bau; und F.J. Strauß teilt jedem, der es hören will, bis hin zum letzten Salzburger Pfaffen mit, daß es sich dabei um ein "vereinbartes Programm" handelt, das unter Garantie nicht mehr umgestoßen wird. Das kann man ihm ruhig glauben. Der Staat hat beschlossen, den "atomaren Brennstoffkreislauf zu schließen" und sich als letztes Stück dafür eine Wiederaufarbeitungsanlage zu schaffen. Da sollen aus verbrauchten Atom-Brennelementen spaltbare Materialien zurückgewonnen werden, damit der deutsche Exportartikel 'Atom' in weltweiten Geschäften seine Wirkung tut.
Diesem Geschäft mit AKW-Anlagen, Brennstoffbeschaffung, Abfallbeseitigung usw. würde eine entscheidende technische und geschäftliche Abteilung abgehen, wenn eine Wiederaufbereitungsanlage wie bisher nur in der kleinen Karlsruher Ausführung zu haben ist. Eine große muß her, damit auch bei der Wiederaufbereitung die bundesrepublikanische Atomindustrie die entsprechende Kapazitäten und allermodernsten Anlagen für den wachsenden nationalen und internationalen Bedarf besitzt. Davon gibt es schon ein paar in Europa, auf die die BRD-Firmen bisher zurückgegriffen und an denen sie teilweise mitbeteiligt waren (Von wegen: Jetzt erst verschaffe sich die Nation das letzte und gefährlichste Element einer kompletten Atomtechnologie, den Zugriff aufs Plutonium! ). Andere Nationen bauen sie mit Vorliebe ans Meer, weil sich so das beim Wiederaufarbeitungsvorgang massenhaft anfallende verseuchte Wasser am leichtesten wieder loswerden läßt. Hierzulande ist der Bescheid ergangen, daß so ein Ding an der tschechischen Grenze genau richtig steht. Jeder Protest dagegen wird mit dem Hinweis "Für Deutschland notwendig" zurückgewiesen, und der Staat organisiert einen bürgerkriegsmäßigen Umgang mit Demonstranten. NATO-Sicherheitsdraht und Militärhubschrauber wachen über das Projekt. Die Fabrik ist also beschlossene Sache, der Bau ist, unbeschadet heftigster Proteste und unzähliger juristischer Verfahren, im Gang und geht unermüdlich weiter.
Nichtsdestotrotz ist unser Atomstaat ein Rechtsstaat. Der 'zieht' sein Atomprogramm samt radioaktiver Verseuchung und gewaltmäßiger Sicherung streng nach Recht und Gesetz durch. In diesem Rahmen -hat er in seiner atomrechtlichen Verfahrensordnung vnrgesehen, daß gegen das Genehmigungsverfahren für Atom-Anlagen auch noch "Einwendungen" erhoben werden dürfen.
Das Einwendungsverfahren
ist deshalb auch alles andere als eine großangelegte "Jetzt red I..."-Veranstaltung der betroffenen Bürger und schon gar kein normaler Gerichtsprozeß, bei dem geschädigte - sei es privat oder von der öffentlichen Gewalt - Subjekte das Recht, das ihnen laut Gesetz zusteht, einklagen können. Nur nach der einen Seite, soweit es die verfahrensmäßigen Beschränkungen der beschwerdeführenden Bürger angeht, erfüllt das Spektakel alle Merkmale eines Rechtsverfahrens mit seinen durch Paragraphen definierten gerichtstauglichen Klagegegenständen und Verhandlungsmodalitäten. Einwendungen werden nur "erörtert", "soweit sie für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sind." (Atomrechtliche Verfahrensordnung Paragr. 8) Es gelten überhaupt nur Einwendungen, die dieselben Gesichtspunkte betreffen, die der Staat bei der Prüfung der Genehmigung an die WAA anlegt - also: die Einhaltung von Atomrecht und Strahlenschutzverordnungen, die vorschriftsmäßige Vorsorge des Betriebs gegen Störfälle- und für die Erfüllung gesetzlicher Schadenersatzverpflichtungen, die Maßnahmen zur "Reinhaltung" des Wassers, der Luft und des Bodens im Rahmen der staatlich gesetzten Grenzwerte u.a. (Paragr. 3)
Das alles zeugt von der Gefährlichkeit dieser Anlagen, von der Gewißheit von Störfällen, von der Bekanntheit der fälligen Schäden. Das alles zeigt aber auch, wie solche Gefahren rechtsstaatlich bewältigt werden: Man erlaubt sie mit Maßen, verhängt eine Kontrolle und achtet auf die Einhaltung aller Rechtsvorschriften. Alle übrigen Einwände wegen der längst bekannten Gesundheitsschäden durch Atomkraft überhaupt und durch Wackersdorf im besonderen haben da nichts zu suchen.
"Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, sind im Erörterungstermin nicht zu behandeln." (Paragr. 9)
Es findet eben eine säuberliche Unterscheidung statt: zwischen den Einwänden gegen Schäden für die engere und weitere Umgebung einerseits und den Rechtstricks in punkto Formfehlern und Verfahrensfragen andererseits. Und nur damit kann man allenfalls vor dem Erörterungstermin landen. So ist sichergestellt, daß alle Argumente gegen eine WAA auf der Strecke bleiben.
Alle sonstigen Einwände nämlich, egal ob wirklich geschädigte Interessen, juristische Klage- oder moralische Beschwerdetitel, unter denen öffentlich und gerichtlich Klage gegen die Atompolitik geführt wird, zählen als Privatangelegenheit und sind damit von vornherein null und nichtig, nämlich gar nicht "einwendungs"- und "erörterungs"fähig. Den Bürgern ist es also nur erlaubt, sich für die behördliche Kontrolle zu interessieren, die sowieso stattfindet und laufend überprüft wird, und noch einmal nachzufragen, ob den Staatsbeamten bei ihrer Prüfung der Wiederaufbereitungsanlage innerhalb ihrer Maßstäbe auch wirklich nicht irgendein Fehler unterlaufen ist.
Auf der anderen Seite, heißt das überhaupt nicht, daß diese Nachfrage deswegen irgendwie entscheidungsrelevant wäre. Die politische Partei, die da zur Debatte steht bzw. ihre Beschlüsse zur Debatte stellt, unterliegt nämlich keinerlei prozessualen Beschränkungen. Die eigentümliche Anhörung dient ja nicht einmal, wie normale 'Hearings', der tatsächlichen wissenschaftlichen und juristischen Beratung irgendeiner politischen Beschlußfassung. Sie trägt überhaupt keinen einzigen neuen Gesichtspunkt zur Entscheidungsfindung bei. Die formgerecht vorzubringenden Einwände werden nur pro forma angehört - "erörtert" heißt das, wie wenn es um eine wissenschaftliche Debatte ginge; umgekehrt ist damit juristisch ausgedrückt, daß gar keine Urteile ergehen. Sachlich, das heißt für den politischen Beschluß, sind die Einwendungen nämlich völlig unerheblich, weil längst nach allen Seiten abgewogen und erledigt. Und genau das und nicht mehr bekommen die zahlreichen Einwender auch zu hören. Darüber hinaus verpflichten sich die angesprochenen Stellen zu gar nichts. Es fällt ganz ins juristische und politische Ermessen, wieweit die 800000 Einwender bzw. ihre Stellvertreter überhaupt zu Wort kommen - soviele justitiable Argumente kann es ja auch gar nicht geben, egal wie gerne die WAA-Gegner die Veranstaltung auch in die Länge gezogen hätten und am liebsten jeden Einzelnen dasselbe noch einmal hätten vorbringen lassen.
Selbst für den Fall, daß eine Einwendung unter diesen Bedingungen "Erfolg" haben könnte, weil den Instanzen bei ihren selbstverordneten Verfahrensfragen tatsächlich mal ein Fehler unterlaufen ist, ist schon vorgesorgt. Daran, daß ein Prüfungs- und Genehmigungsverfahren erst wieder neu und wasserdicht gemacht werden müßte, soll der Schlußstein nationaler Atomtechnologie weder Schaden noch zeitliche Verzögerung erleiden. Mit "Sofortvollzugsgenehmigungen" für laufende Bauabschnitte, mit einer extra für Wackersdorf ins Baugesetz eingebrachten Klausel, daß solche Anlagen auch ohne normale Baugenehmigung errichtet werden können, ist der rechtsstaatliche Weg auch für diesen Fall der Fälle schon gesichert.
Vom Erörterungstermin hängt also gar nichts ab - dafür bürgt das Verfahren! Es ist eine rechtsstaatlich inszenierte Farce; extra dazu erfunden, um den atompolitikbetroffenen Bürgern öffentlich vorzuführen, daß alle denkbaren staatsgemäßen Vorbehalte berücksichtigt sind, also keinerlei Recht zu Klagen mehr besteht. Und diese Farce ist nun beendet worden. Das halten die Einwender, die sich laut genug über den unstatthaften 'Pseudo'charakter dieser Veranstaltung beklagt haben, jetzt für einen "Skandal".
Dabei ist der Abschluß völlig sachgerecht. Ist doch mit dem Stattfinden der Anhörung als solcher dem rechtsstaatlichen Anliegen eines hieb- und stichfesten Genehmigungsverfahrens vollauf Genüge getan, egal wie das Spektakel im einzelnen abläuft. Da herrscht politische Entscheidungsfreiheit - so ist es geplant und juristisch eingerichtet-, eine Freiheit, die sich selbstverständlich nach dem Interesse richtet, den lästigen Termin so schnell und unspektakulär wie möglich durchzuziehen.
Aber die rechtsfanatischen Erben der Anti-Atom-Bewegung wollten unbedingt den Schein pflegen, es ginge ernsthaft um eine öffentlich-rechtliche Erörterung ihrer gewichtigen Sacheinwände durch die überparteiliche entscheidungsbefugte Gewalt des Rechts, die eigentlich ein Einsehen haben und den Politikern in die Parade fahren müßte. Entsprechend bescheuert ausgefallen ist
Die Anhörung
Tausende WAA-Gegner meldeten sich mit ihren Schadensdiagnosen. Und dauernd wurde ihnen von den Vertretern der Gegenseite nur ein einziges "Argument" entgegengehalten: Die Schäden für Mensch und Natur, von denen sie reden, wären ja noch gar nicht eingetreten; sie wären nicht real, sondern bloß möglich; also kein Schaden, sondern allenfalls ein Risiko. Mit der Risikovermeidung dürfe man es aber nicht übertreiben; denn ist nicht letztlich das Leben selbst riskant? Ein gewisses Risiko müsse also allemal getragen werden, weil es allemal dazugehört. Dies ist das bekanntlich unaufhebbare "Restrisiko". Philosophieren darf man allenfalls über das Ausmaß des Schadens, der so zur rechtsverbindlichen "Lebensqualität" gemacht wird.
Da haben die WAA-Gegner sich nicht lumpen lassen. Sie haben mit-gerechtet um die Wahrscheinlichkeit von Risiken und die Zumutbarkeit von Gesundheitsschäden. Sie haben sogar anerkannt, daß die Beweislast auf ihrer Seite liegt, und sich auf einen
Expertenstreit
eingelassen. Mit massenhaft eigenen Gutachtern und Naturwissenschaftlern (weil denen der Staat doch sonst auch vertraut) haben sie mit den behördlichen Sachverständigen einen Streit ausgetragen um die geologische Beschaffenheit der "Bodenwöhrer Senke ", auf der die WAA gebaut wird, um die Techniken der Lagerung von Atommüll, über die Dichtigkeit der Rohrverbindungen usw. Ausgerechnet die Gegner der WAA versetzten sich in die Lage der Wackersdorfer Ingenieure, überdachten deren technische Schwierigkeiten und machten sich die Sorgen der WAA-Betreiber. Da konnte natürlich nie mehr ein glattes "Nein" zu dem ganzen Projekt herauskommen - auch wenn es so gemeint war -, sondern immer nur ein "Ja - Aber...". Deswegen kam auch nie die glänzende Autorität für die Gewichtigkeit und Berechtigung ihres Protestes heraus, die sie sich erhofft hatten, sondern bestenfalls ein paar "interessante" konstruktive Beiträge zu den Problemen des Baus.
Die einzige Frage, die da noch aufkommen konnte, bestand darin, ob die Behörde diese Probleine noch berücksichtigen muß oder getrost vernachlässigen kann. Der Nachweis von "tektonischen Brüchen" im Urgestein hat die Politiker unter Garantie nicht aufgeschlossener für das Anliegen der Einwender gemacht, vom Bau der WAA abzulassen. Zumal der Freistaat ja selbst ein Gutachten hat erstellen lassen, daß man trotz dieser Umstände unbesorgt bauen könne.
Daß es so zugeht, darüber haben sich die WAA-Gegner demonstrativ schwer enttäuscht gezeigt - als ob sie nicht damit gerechnet hätten. Aus dieser geheuchelten Enttäuschung haben sie ganz konsequent selbst wieder eine gerichtsverwertbare Veranstaltung gemacht. Sie haben eben nicht mehr bloß - schön blöd genug - darum gestritten, ob die WAA-Pläne in Ordnung sind, sondern - dem Charakter und Ort des Streits durchaus angemessen - ihr gutes Recht auf Einwendungen und die rechtliche Unhaltbarkeit von deren Zurückweisung eingeklagt. Mit Eifer und Rechtsanwälten haben sie alle blödsinnigen und beschränkten Verfahrenstricks ausgereizt und
Befangenheitsanträge
gestellt - gegen Sachverständige, Gutachter, den TÜV, Mitglieder der Genehmigungsbehörde und sogar gegen Verhandlungsleiter Mauker selbst. Die sollen "mit der Atomindustrie verflochten", "parteilich", wenn nicht gar "bestochen" sein. Das Genehmigungsverfahren selbst sei also gar nicht sauber zustandegekommen. Genausowenig wie von Zweck und Grund der Wiederaufarbeitungsanlage will man da vom Beruf des Gutachters wissen. Diese Mannen testen immerhin bis zum GAU alle sicherheitsrelevanten Abteilungen der Anlage unter staatlichen Gesichtspunkten durch und sind gerade dafür da, die Möglichkeit eines WAA-Baus zu bescheinigen und die Bedingungen dafür aufzuzählen. Und das ist allemal etwas anderes als die - für hartgesottene Ingenieure sowieso ganz abwegige - Behauptung, etwas ginge nicht. Dafür, daß ein Behördenhengst das Interesse seiner Staatsregierung an der Anlage in Wackersdorf verfolgt, muß er außerdem sowieso nicht erst bestochen werden - dafür hat er doch sein Amt.
Klar, daß solche Einwände von den zuständigen Behörden empört zurückgewiesen werden und bestenfalls die Opposition versucht, daraus einen matten Punkt im parteipolitischen Streit zu machen, der mit Wackersdorf nun endgültig nichts mehr zu tun hat.
Auf der Suche nach anerkannten Hilfsargumenten für ihr Anliegen, das immerzu abgeschmettert wurde, sind die WAA-Gegner schließlich auf
Das vermeintlich "schlagendste" Argument
verfallen, das - weil es hierzulande doch überall gilt - nun wirklich überzeugen müßte: "Die WAA ist unrentabel", "eine Wiedergewinnung spaltbarer Stoffe in der geplanten WAA kann gar nicht kostengünstig und wirtschaftlich arbeiten", haben sie geltend gemacht. Bei diesem schönen Einwand ist es wirklich kein Wunder, wenn man sich von der Betreibergesellschaft das schlagende Gegenargument einfängt: daß die WAA wirtschaftlich sei, könne daran abgelesen werden, "daß wir die Anlage bauen". So geht's, wenn man sich den Kopf seines Gegners zerbricht.
Sumpfblüten
hat dieses garantiert wirkungslose Unterfangen der Einwender und ihrer Gutachter auch hervorgebracht. Auf der Suche nach "untragbaren Risiken" (nachdem alle anderen Schäden ja immer "tragbar" waren) ist z.B. Carl Friedrich von Weizsäcker auf einen prima Einfall gekommen. Er ist zwar nur der Bruder des Bundespräsidenten, aber offensichtlich genauso tiefsinnig veranlagt:
"Von der WAA kann eine konkrete Gefahr ausgehen, weil sie nicht ausreichend vor den Gefahren eines atomaren oder auch konventionellen Krieges geschützt werden kann."
Was ist im Krieg schon sicher? Wenn einem sonst kein Argument mehr gegen die WAA einfällt, braucht man sich über dieses typische "Restrisiko" auch nicht mehr aufzuregen!
Das Ende
dieses demokratischen Zirkus hat genauso wie sein Verlauf die Einwender nicht in Verlegenheit gebracht, sondern voll bestätigt. Ihre Absicht, dem Staat auf einer regelrechten Gerichtsbühne öffentlich den Prozeß zu machen, konnte ja auch gar nicht schiefgehen. Daß auf ihre Einwände gehört wird, darauf zielte ihr Bemühen nicht - das geht bei Politikern sowieso nicht mit irgendwelchen Argumenten - und auf eine Behinderung oder gar Verhinderung erst recht nicht. Sondern auf eine öffentliche Demonstration mit besseren, nämlich beliebteren Mitteln als die Aufmärsche und Tumulte am Bauzaun. Wer 800000 Unterschriften von Rechtsfanatikern sammelt, bloß um sich als ihr Vertreter vor einem Staatsgericht, das nicht einmal etwas zu entscheiden hat, wichtig zu machen; wer einen atomrechtlichen Genehmigungstermin mit einer Gelegenheit verwechselt, die Unverantwortlichkeit der Politiker an den Pranger zu stellen - und zwar betont ehrenwert, friedlich und gesittet, eben rundum rechtlich erlaubt -: Der will keinen einzigen Einwand durchsetzen. Der setzt auf und genießt die Öffentlichkeit, die ihm von oben geboten wird. Und der erbost sich ehrlich nur darüber, daß ihm Gericht und bayerische Staatsregierung diese Gelegenheit zu öffentlichkeitswirksamer und öffentlichkeitsgemäßer Selbstdarstellung wieder genommen haben. Für den ist mit dem von oben beschlossenen Ende die Sache dann aber auch wieder rum.
Was bleibt, weil es auch schon vorher feststand, ist dabei wieder einmal der moralische Sieg: Die Atompolitiker lassen keine Einwände zu! - als ob das nicht längst am Bauzaun und anderswo knüppeldick bewiesen worden wäre. Die Atomlobby hat sich wieder einmal dadurch entlarvt, daß sie das Anhörungsverfahren nicht zu dem hat werden lassen, was es in der Einbildung der oppositionellen Prozeßhansel sein sollte: ein Staatsanklagetribunal, oder noch besser eine anständige, mit wissenschaftlichen Experten untermauerte und mit juristischer Autorität beglaubigte Werbeveranstaltung besorgter Demokraten für ordentliche Politik.
Die Atompolitiker und ihre Gerichtsbeamten haben daher mit ihrer Abwürge-Strategie vollkommen Recht behalten: Man hört nichts mehr von denen, die wegen der rücksichtslosen Inszenierung der Anhörung 'politische Knebelung', 'Skandal' und was sonst gerufen und lauthals Öffentlichkeit verlangt haben, solange die Fernsehkameras in der Oberpfalz gesurrt haben. Und der Bau der Wiederaufbereitungsanlage war ja sowieso keinen Tag unterbrochen.