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Dieser Artikel ist in der MSZ 6-1988 erschienen.

Systematik


Auch ein Parteiprogramm

Aus dem Schulungshandbuch der IRA

"Alle irischen Männer und Frauen mit gutem Charakter, die das 16. Lebensjahr erreicht haben, können IRA-Mitglied werden... Die Beteiligung an den Parlamenten in Dublin, Westminster und Stormont ist verboten...

Mitgliedschaft in einer kapitalistischen oder kommunistischen Partei ist verboten...

Friedensschluß oder Kriegserklärung (in dieser Reihenfolge!) ist Sache des Armee-Rats...

Militärische Aktionen in den 26 Grafschaften (IRA-Sprachregelung für die Republik Irland) sind strikt verboten...

Nur Mitglieder, die im aktiven Dienst oder infolge Feindeshandlung fallen, werden mit militärischen Ehren (firing party) begraben...

Die IRA will, im Einklang mit der Erklärung von 1916, die Errichtung einer irischen sozialistischen Republik, die Wiederbelebung der irischen Sprache und die Förderung der besten geistigen und körperlichen Merkmale unserer Rasse...

Vor einem Kriegsgericht hat der Angeklagte das Recht, sich vertreten zu lassen; Todesurteile müssen durch den Armee-Rat gegengezeichnet werden. Der Eid vor einem IRA-Gericht wird auf den allmächtigen Gott geleistet...

Auf Verrat, z.B. den eigenmächtigen Gebrauch von Waffen, Munition oder Sprengstoff, die der Armee gehören, steht die Todesstrafe...

Der Zusatz von 1981 bestimmt, daß alle Mitglieder an Anti-Verhörschulungen teilnehmen müssen; Mitglieder, die an diesen Schulungen nicht teilgenommen haben, können nicht mit dem Tode bestraft werden, wenn sie infolge des Verhörs durch den Feind zu Verrätern geworden sind."