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Dieser Artikel ist in der MSZ 5-1988 erschienen.


VOM NUTZEN DES SKANDALS FÜR DIE DEMOKRATIE

1. Der Rechtsstaat - als Quelle der Skandale der Kritik entzogen

Politiker üben ihren Beruf aus, indem sie Entscheidungen treffen. Deren wegweisende Bedeutung besteht in der Gewalt des Staates, die aus einem Beschluß eine für den Rest des Volkes verbindliche Maßnahme werden läßt.

Der Eindruck, daß Staatsmenschen vom Bürgermeister bis zum Kanzler mit ihrem "politischen Handeln" einem gesellschaftlichen Bedürfnis entsprechen, ist kein Zufall. Nach Maßgabe der staatlichen Ordnung sortieren sich die in der Gesellschaft gültigen Interessen sowie die Mittel, mit denen die Angehörigen der verschiedenen Klassen, Geschäftszweige und sonstigen Abteilungen zurechtzukommen haben. Aus den jeweiligen Beschlüssen der Regierenden ergibt sich, was den diversen Bürgern mit ihren Anliegen erlaubt und verboten ist. Vom arbeitslosen Jugendlichen über den geschiedenen Familienvater bis zum Konzernchef bedenken die Geschäftsführer der Nation alle ihre Untertanen mit gesetzlich geschützten Bedingungen ihres Erfolgs. Für den Erlaß von Vorschriften, für die Kontrolle ihrer Einhaltung, auch für die Zuteilung staatlicher Mittel sind die Herrschaften mit Kompetenzen und Machtinstrumenten ausgestattet.

Das Qualitätsprädikat, ein Rechtsstaat zu sein, erwirbt sich ein politisches Gemeinwesen selbst; dadurch, daß es das Funktionieren seiner politischen Gewalt sicherstellt. Und zwar gegen Irrtümer, persönliche Vorlieben und Verfehlungen der Amtsträger, durch die die Staatsmaschinerie ihre wohldefinierten Aufgaben und Zielsetzungen vernachlässigen oder gefährden könnte. Es organisiert die Funktionen der Herrschaft als lauter Dienste am Staat.

Verfassungsväter von Demokratien sind sich nicht nur schnell über die Hauptsache ihres politischen Wirkens einig. Wenn sie beschlossen haben, daß die freie Gleichbehandlung aller Bürger ansteht, damit sich die bei allen Unterschieden und Gegensätzen am Wachstum des Volkswohlstandes zu schaffen machen; wenn sie dafür ganz selbstverständlich dem Gewaltmonopol ihren Segen erteilt haben, dann denken sie ganz gewissenhaft und aus der Geschichte lernend an den verläßlichen Einsatz dieses schönen Instituts.

Da gibt es Kompetenzen zu verteilen, Instanzenwege festzulegen, die Beschaffung und Verwendung der legendären Steuergelder zu klären, der Konkurrenz um die Macht ihre "Spielregeln" vorzuschreiben, schließlich auch noch den Mißbrauch politischer Befugnisse zugunsten privater Interessen zu unterbinden. Amtsträger haben sich den im Staatsprogramm und in seinen Verfahrensbestimmungen enthaltenen Maßstäben zu unterwerfen, wenn sie "handeln". Die dabei anfallende Belastung heißt "politische Verantwortung". Dieser Ehrentitel besagt nichts anderes, als daß Politik, der Gebrauch staatlicher Gewalt keine Sache der Willkür ist, sondern selbst nach gesetzlichen Grundsätzen und Regeln erledigt wird. Auch für die Staatsgeschäfte, von der Förderung der Kultur bis zum Einsatz von Polizeiknüppeln oder des Militärs, gelten Rechte und Pflichten. Deren Erfüllung macht den Beruf des Politikers aus und seine Ehre dazu.

Die Ausnahmestellung dieses Berufszweigs ist offenkundig. Er ist auf der einen Seite gekennzeichnet durch die Wucht, die dem Willen seiner Vertreter zukommt. Einmal im Amt, muß er mit seinem professionellen Interesse nicht erst noch mit anderen Interessen konkurrieren und sich bewähren. Die öffentliche Macht, für die ein Politiker steht, macht aus seinen Entscheidungen Fakten, nach denen sich der Rest zu richten hat. Auf der anderen Seite sind die Notwendigkeiten des Amtes für die persönlichen Vorlieben seines Inhabers, für seine Vorstellungen guter Politik und effektiven Regierens, auch für seine privaten Belange eine einzige Liste von Beschränkungen. So klagen die Bürovorsteher des Staates gerne über die Fesseln der Bürokratie; genauso gut verstehen sie sich bei der Ablehnung von "verständlichen" sozialen Anliegen auf die Heuchelei, es stünde nicht in ihrer Macht - die sie dennoch unbedingt behalten wollen -, der guten Sache zu dienen. Und regelmäßig vernimmt die an der Gleichung Macht = Verantwortung geschulte demokratische Gemeinde noch Schlimmeres. Im Dienste der eigenen Karriere, auch des Geldes wegen, zugunsten der arbeitsplatzschaffenden Geschäftswelt, für die willensbildende Parteiarbeit, wegen außenpolitischer Einflußmöglichkeiten... - leisten sich die dienstbaren Geister des Staates Amtsvergehen.

Dann handelt es sich um einen Skandal. Dieser Befund, der die Gemüter wahrlich nicht selten erhitzt, verfügt über seine einfache, keineswegs begeisternde Logik - und die macht ihn auch so beliebt wie das Staatswesen selbst, in dem er stattfindet. Zunächst einmal beruht der Vorwurf der - absichtlichen oder fahrlässigen - Pflichtverletzung, die Klage über Amtsmißbrauch auf einem abgrundtiefen Vertrauen in die Techniken der staatlichen Geschäftsordnung. Er nimmt demokratische Selbstkontrolle der politischen Gewalt für den Schutz aller möglichen betroffenen Bürger vor ebensovielen möglichen Schädigungen. Der Standpunkt der Amtsaufsicht spielt sich zum einzig gültigen Maßstab auf für die Beurteilung der Politik.

Darüber wird der Kanon der Staatsnotwendigkeiten zum ganz selbstverständlich anerkannten Katalog von Leistungen, die der Staat seinen Bürgern dauernd bietet. Wer darauf besteht, daß das Personal der Nation nicht säumig sein darf gegenüber den Aufgaben des Amtes, beurteilt nicht mehr die Taten der politischen Gewalt, sondern meldet sein Recht auf sie und ihren konsequenten Vollzug an.

Für echt demokratische Skandale ist es deswegen unerheblich, ob ihr sachlicher Anlaß tatsächlich eine Schädigung von Bürgerinteressen darstellt. Die Beschwörung eines Skandals lebt allemal von der Vorstellung, daß das demokratische Procedere, vorschriftsmäßig befolgt, eine Garantie oder Versicherung ist - dafür, daß einem immer und überall nur Gutes widerfährt. Und was es da nicht alles an Gutem gibt, wenn der Staat dem Bürger gegenüber in der Schuld steht: Eine Atomindustrie - ohne Schmiergelder, dafür mit korrekt nachgezählten Fässern und spaltbarem Material; Waffengeschäfte - garantiert im Rahmen der Legalität; ein gedeihliches Zusammenwirken von öffentlicher Hand und Grundstücksspekulanten - aber ohne Schwindel; rechtzeitig enttarnte Spione; Staatsmänner mit Erfahrung und weißen Haaren, aber mit faschismusmäßig ebenso weißer Weste; ganz rechtmäßig aufgebesserte Parteifinanzen, ordnungsgemäß verbuchte Subventionen und keine beleidigenden Homo-Vorwürfe gegen verdienstvolle Generale...

Die Logik des Befundes, da wäre was ein Skandal, gebietet gerechterweise auch die korrekte Verlaufsform der einschlägigen Affären. Der Ruf nach dem Handlungsbedarf, der die Gesetzestreue der politischen Gewalt herzustellen hat, wird gewöhnlich erhört. Manchmal tut es schon ein Untersuchungsausschuß, der sich wochenlang um das Ausmaß des Schadens kümmert, den die Demokratie und ihre politische Kultur erlitten haben; bisweilen stellt sich auch das Bedürfnis ein, den vermißten Einklang zwischen politischen Taten und dem Buchstaben des Gesetzes wiederherzustellen. Entweder durch Korrekturen am Gesetz, oder durch solche beim Personal. Dann ist eine Notwendigkeit legalisiert, eine Politikerkarriere geknickt oder beendet, nur weil die Demokratie auch noch über "Selbstreinigungskräfte" verfügt.

Gerecht ist diese Reaktion auf Skandale deswegen zu nennen, weil die kundige Prüfung der Politik nach ihren Anstandsregeln gar nichts anderes herausfordert und verlangt. Bei der Skandalhuberei ist ja nicht Staatskritik im Namen geschädigter Interessen angesagt, vielmehr Kritik m Namen des Staates und seines verläßlichen, souveränen, unwidersprechlichen und vertrauensstiftenden Wirkens.

II. Die sachgerechte Erledigung durch die konkurrierenden Parteibrüder

Daß das Bürgerrecht auf eine durch und durch "sachliche" Prüfung der Staatsgeschäfte nicht zu kurz kommt, dafür sorgt die Parteienkonkurrenz. Die feindlichen Brüder besitzen nicht bloß den nötigen Einblick ins politische Getriebe. Sie wissen nicht bloß als einzige säuberlich zu unterscheiden, was für das politische Gelingen notwendig, was günstig und was störend ist. Sie kennen nicht nur am besten die Versuchungen, denen sie nur zu gern erliegen, und verfügen allein über die notwendigen Prüfungsbefugnisse. Sie sind vor allem mit dem notwendigen Neid und der unerläßlichen Mißgunst ausgestattet, um wechselseitig für das zu sorgen, was unter Regierenden alles andere als selbstverständlich ist: Kontrolle.

Die bewegt sich in dem Widerspruch zwischen der Kumpanei der Amtsinhaber und -anwärter und dem ziemlich dringlichen Bedürfnis eines jeden zu höheren Staatsaufgaben Berufenen, sich durch die Denunziation, die Konkurrenz sei unfähig, unwürdig, also zur Leitung der Politik nicht geeignet, zu profilieren. Die zur Schau gestellte Staatssorge ist berechnend, der Fanatismus, der immerzu danach verlangt, "politische Konsequenzen zu ziehen", ziemlich bedingt - eben darauf ausgerichtet, am Versagen der Konkurrenz die eigene Befähigung herauszustreichen und sie im Amt zu beerben. Umgekehrt entscheiden auch allein Parteienberechnungen, ob ein ann in Amt und Würden noch 'tragbar' ist oder nicht. Die allfälligen Korrekturen am politischen Geschäft selber erledigt man sowieso getrennt davon in einvernehmlichem Parteienstreit. So betätigt sich im Gezänke demokratischer Führungsfiguren der Gegensatz von Amt und Person in jeder Beziehung sehr zweckmäßig - für das Gelingen der Politik. Die Sache wird auf den gemeinschaftlichen Punkt gebracht; um das Recht, sie in die Hand nehmen zu dürfen, wird heftig gestritten. Jedes politische Versagen wird öffentlich - und begründet neue Amtsansprüche der Politikermannschaft, sonst nichts.

In der Demokratie ist das eine feste Einrichtung; die Konkurrenz der Parteien samt dem persönlichen Auf- und Abstieg ihrer Repräsentanten macht das "Lebendige" an dieser Staatsform aus. Dadurch wird das Skandalwesen so interessant und zugleich so ergiebig. Denn wo die persönliche Karriere selber die politische Sache ist, um die es geht, da wird so ziemlich alles doppeldeutig und auch doppelt gedeutet. Jeder Politiker kann seine Machenschaften im Interesse des eigenen Fortkommens als Pflichterfüllung im schweren Dienst am demokratischen Gemeinwohl hinstellen, das sogar noch die Befriedigung des Publikumsgeschmacks gebietet; und jedem Politiker läßt sich die kleinliche Karriereberechnung vorhalten, die er bei seinem Einsatz für die Staatsgeschäfte "eigentlich bloß" im Auge gehabt hätte. Auf welche Seite man sich stellt, ist eine Parteifrage und Sache freier Entscheidung. Vom Standpunkt demokratisch-rechtsstaatlicher Überparteilichkeit aus gesehen, operieren alle Seiten dauernd mit einer Heuchelei, die grundsätzlich gebilligt ist, also nicht als solche gilt; und weder Angeberei noch üble Nachrede disqualifiziert, obwohl jeder um die praktizierte Unehrlichkeit weiß. Die gleichwohl aufrechterhaltene Scheidelinie zwischen erfolgreichem Wahlkampf und skandalösem politischen Sittenverfall ist entsprechend ungreifbar und vieldeutig; sie liegt, siehe Barschel, irgendwo zwischen der gekonnten Verunglimpfung des Kontrahenten nach allen Anstandsmaßstäben, die zum Regieren berechtigen sollen, und der tatsächlichen Inszenierung von fingierten Beweisen mit Hilfe des eigenen Amtes.

Man sieht, wie wenig die größten Skandale, die die Republik erschüttert haben sollen, mit den handfesten nationalen Entscheidungen, ihren wirklichen Bestimmungsgründen und Folgen zu schaffen haben - und wie luxuriös die demokratische Sorge um eine mögliche Staatsschädigung ist, wenn es um das Verhältnis der Politiker zur demokratischen Öffentlichkeit geht. Allerdings sehen das weder die Politiker noch die Öffentlichkeit so, weil sie die gekonnte Selbstdarstellung des Führungspersonals für eine mindestens so ernste Angelegenheit befinden, wie die sozialen Sparbeschlüsse, Wirtschaftsfortschritte und Raketenstationierungen und anderen Maßnahmen, mit deren Sachnotwendigkeit Amtsanwärter für ihre Macherqualitäten werben. Die Politiker, weil es bei dieser Selbstdarstellung um ihre Karrieren geht, die Öffentlichkeit, weil sie dafür das anerkannte Mittel ist. Deshalb gerät die tagtägliche Politikprüfung zu einem von oben angeleiteten öffentlichen Besprechungswesen, und aus den unvermeidlichen und wenig überraschenden negativen Befunden werden Skandale - Inszenierungen konstruktiver Kritik im Dialog zwischen Parteien und Meinungsmachern.

III. Das radikale Interesse der Öffentlichkeit an ordentlicher Politik, seine inszenierten Auf- und unweigerlichen Abregungen

Die Öffentlichkeit nimmt nämlich die wohlgezielten Informationen aus den politischen Chefetagen, den Parteienstreit um das Gelingen der Staatsnotwendigkeiten, also Material und Kritikgesichtspunkte begeistert auf, und erweitert sie selbständig. Ihr professionelles Bedürfnis verdankt sich der Verwechslung von Skandal und Kritik: Journalisten wollen sich als nationale Sittenwächter in Szene setzen und immer und überall das höchste Recht des Volkes und die oberste Pflicht der Volksvertretung einklagen. Sie kennen keine andere Berufung als die, mit des Volkes Stimme eine durch und durch gelungene Staatsvertretung zu fordern. Sie ernennen sich zu Anwälten eines Sittenkodex ordentlicher Politik, ermitteln Verstöße jeder Größenordnung und spekulieren über die "Tragfähigkeit" des politischen Personals.

Die öffentliche Aufregung speist sich garantiert aus keinem Ärger über ein geschädigtes Interesse. Wo die nähere und fernere Umgebung sowie Gesundheit und Leben bei 'Umwelt' - oder 'Gift'- oder 'Atomskandalen' in Mitleidenschaft gezogen werden, zählt noch lange nicht das als Argument. In anderen Fällen liegt gleich gar kein betroffenes Anliegen vor - außer so aparten Bedürfnissen wie dem nach einem sauberen Wahlkampf, nach ordentlicher Steuerverwaltung, nach garantiert nationaler Plutoniumskontrolle, nach Respekt vor Bundeswehrgenerälen. Die wirklichen und selbst die eingebildeten Sorgen der Bürger mit den Werken und durch die Leistungen ihrer Obrigkeit taugen ja nichts für die kundige Prüfung der Politik nach den Anstandsregeln ihrer Kunst. Es sei denn, mit ihnen läßt sich das Gegenteil bebildern: die Betroffenheit des Staates durch die unzulässigen Taten seiner Macher.

Die öffentliche Skandalmache führt garantiert weg von jedem wirklichen Interessensgegensatz, der da zwischen dem Amt samt seinem Inhaber und dem betroffenen Volk zutagetritt. Sie führt auch weg von der naiven Aufregung des normalen Gerechtigkeitsgefühls empörter Bürger, vom "unsachgemäßen" Moralismus geschädigter Privatinteressen. Sie liefert statt dessen verbindliche Weisung, worüber sich allenfalls, dann aber ganz radikal und zu Recht aufgeregt gehört: über Verstöße, Unterlassungen, Vergehen gegen die Ehrentitel guter Amtsführung, gegen die Ansprüche politischer Allzuständigkeit und reibungsloser Verwaltung der Gesellschaft - also gegen die staatlichen Amtsideale. Jeden sachlichen Einwand überprüfen die Meinungsbildner in den Medien auf seine Eignung, sich zu solch einem Skandal aufbereiten zu lassen; und nur wo solch ein anerkannter Verstoß vorliegt und bejaht wird, halten sie Kritik für berechtigt. Da werden Unterlassungen und Vergehen garantiert um so aufgeregter verhandelt und für um so untragbarer befunden, je unmittelbarer nach geltender politischer Anschauung die Politik selbst geschädigt ist; sei es in den vorgestellten Prinzipien ihrer Souveränität, sei es in den demokratischen Repräsentationsregeln, sei es in dem hohen Gut der Staatssicherheit. Das ergibt ein ebenso absurdes wie bezeichnendes Sammelsurium öffentlicher Beschwerden über untragbare Zustände: Stimmendeal bei der Verabschiedung von Notstandsgesetzen; unzuverlässige Kunden und Profiteure bei Waffen- und Plutoniumlieferungen; private Bereicherung und Bordellbesuche von Verantwortungsträgern; falsche Homovorwürfe gegen alte Generäle: Das sind die heißen Probleme, bei denen der Stil- und Anstandsfanatismus auf den Begriff gebracht ist. Deshalb gilt eine verheimlichte NAZI-Vergangenheit oder ein Steuerschwindel enorm viel. Die Ruinierung von Lebensbedingungen und Gesundheit der Bevölkerung erfährt aus dieser Sichtweise nur selten eine Würdigung - und auch dann nicht als Gegenstand der Kritik. Wenn eine Chemiekatastrophe drei Tage lang die Menschheit erschüttert, dann verlangt ein Zeitungs- oder Fernsehmann schon einmal vorsichtig nach - besserer Aufsicht.

Was als öffentliche "Kontrolle" politischer Gewalt durch die vierte Gewalt im Staate, die demokratische Öffentlichkeit, gehandelt wird, lebt nur von einem Anspruch an die hohen Herrn: Staatsagenten sollen sie sein, und nur das: stark, unabhängig, entschlossen, ohne falsche Rücksicht aufs Publikum - eben Führernersönlichkeiten. Dieses Ideal leitet Presse, Funk und Fernsehen, wenn sie kritisch den Leistungen der gewählten Amtsinhaber nachgehen. n der Sache ergeht der radikale Ruf nach mehr Aufsicht und Kontrolle aller gesellschaftlichen Interessen; ganz als ob Politiker die staatliche Freiheit verkauft, ihre Macht verraten und unter falsche Einflüsse gebracht hätten, wenn es beim Auftrags-, Beaufsichtigungs-, und Subventionswesen des nationalen Geschäftsgangs zu den unvermeidlichen Unfällen, Gesetzesverstößen, Korruptionsgeschichten kommt. Unweigerlich und gar nicht überraschend landet der öffentliche Wahn herrschaftlicher Pflichterfüllung bei seinem logischen Ausgangspunkt: dem Ideal vom Staatsdienst aller, die politische Führung eingeschlossen, die dafür einstehen soll, daß nichts außer den Staatsnotwendigkeiten gelten soll - gegen alle Parteien- und sonstigen Berechnungen.

Aus dieser Quelle speist sich der negative Personenkult der demokratischen Öffentlichkeit. Kritisch ist sie, weil sie sich zum überparteilichen Anwalt der Staatspflichten aufschwingt. Nur weil sie jede Menge Vertrauen in die Politik für das beste hält, begegnet sie den Führungsfiguren mit Mißtrauen. Nicht nach Gründen und Notwendigkeit in der Politik fragt sie, sondern sorgt sich um mögliche Schäden für das Gemeinwesen, und deswegen nimmt sie alle Informationen begierig auf, jagt selber verdeckten Skandalen nach, enthüllt, was immer schon jeder sowieso irgendwie weiß: Machenschaften in den Oberetagen der politischen Souveränität. Sie bestätigt mit ziemlichem Aufwand den härtesten Vorwurf, den sie kennt: den der Unfähigkeit, der Untätigkeit, des Versagens - also den, Politik werde unterlassen statt entschieden gemacht. Und sie wähnt sich darin gleich doppelt im Recht: Erstens zehren ihre Vorwürfe genau von den Führungstugenden, mit denen die Politiker selber angeben; zweitens mögen von der journalistischen Negativwerbung betroffene Staatsmänner das Sägen an ihrer "Glaubwürdigkeit" gar nicht. So erscheint es als großartige Leistung einer unabhängigen Presse, wenn sie den Herrschenden zwar nicht auf die Finger sieht, aber gelegentlich die Selbstdarstellung versaut.

Dabei verwahren sich die unerschrockenen Entlarver der Nation selbst dagegen, "Skandaljournalismus" zu treiben. Mit denen, die diesen Vorwurf erheben, sind sie sich im Nu einig, daß dergleichen ihrem seriösen Geschäft nicht ansteht: Nein, mit dem Nachweis der einen oder anderen Verfehlung sei nur der Nutzen der Demokratie und der Respekt vor dem Amt beabsichtigt; nie und nimmer gehe es darum, das Vertrauen in das Gemeinwesen zu untergraben, allein die Sorge um dessen Gedeihen habe es geboten, einem Staatsmann Ehrenrühriges nachzusagen. Eifrig stellen die unermüdlichen Sittenwächter nach jedem Skandälchen im Verein mit den gescholtenen Politikern klar, daß hier nicht Staatsleistungen beurteilt und verurteilt werden sollen, sondern ihr ordentlicher Vollzug zur Debatte steht und daß unter dem negativen Befund eines keinesfalls leiden darf: Das Vertrauen n die Politik, also die Glaubwürdigkeit der Politiker.

Der Skandal um den Mann aus Schleswig-Holstein hat auch in dieser Abteilung auf den Begriff gebracht, daß Skandale neben den Pflichten der Politiker auch die der Presse zum Gegenstand haben: für Respekt und Vertrauen in Politik zu werben, und zwar auch und gerade dann, wenn die offizielle Anstandsprüfung Kardinalvergehen gegen von oben ausgegebene Gebote festgestellt hat.

Ein neuer Staatsschaden ist damit zum Thema gemacht, ein Schaden am Verhältnis der Bürger zu ihren Repräsentanten - und damit aber auch schon so gut wie bewältigt, daß er zum Thema gemacht wird. Zur Debatte steht das Recht der Politik auf den unerschütterlichen Staatsglauben der Untertanen. Den beklagten Skandalen wird deshalb entschieden jede Notwendigkeit abgesprochen; sie haben mit dem "System", mit der besten aller Staatsformen unmöglich etwas zu tun - eher schon mit Menschlich-Allzumenschlichem. Sie mögen noch so alltäglich, jedermann vertraut und massenhaft sein - als Skandal verhandelt gelten sie ein für allemal als Ausnahme, Entgleisung und Abweichung. Jeder schwarze Korruptionsfleck spricht schließlich allein schon deswegen für die saubere Weste der Republik, weil er - obwohl eine Seltenheit - ruchbar wird. Pflichtschuldigst warnt die skandalerfahrene Presse sich und alle Welt vor falschen Schlüssen. Laufend weist sie Systemkritik zurück, die keiner übt, und fordert beschwörend, bloß nicht u verallgemeinern - denn dadurch käme der Staat völlig grundlos in Verruf.

Tatsächlich gibt es die bekämpfte Verallgemeinerung schon längst; aber sie fällt von vornherein sehr konstruktiv aus, und der Staat kann wie seine Herrschaft ganz gut von und mit ihr leben. Die Rede ist vom Volksspruch, daß Politik ein schmutziges Geschäft und die Politiker alles Lumpen seien - daß also von Staats wegen eigentlich endlich einmal aufgeräumt werden müsse. Der Generalvorwurf, Politiker - "die da oben" - machten ja doch, "was sie wollen", und zwar immer auf Kosten des "kleinen Mannes", lebt vom Idealbild eines Machthabers, der als Anwalt der "kleinen Leute" nach vorgestellten Aufträgen sein Handwerk ausübt. Dieser faschistische Standpunkt wird vom Skandalwesen der kritischen Öffentlichkeit genährt und gleich wieder verantwortungsbewußt bekämpft, wo er ihrer Meinung nach in Respektlosigkeit gegen die Amtsinhaber und Staatsverdrossenheit auszuarten droht. Als ob demokratische Politiker ein staatsverdrossenes Volk zum Anlaß nehmen würden, das Handtuch zu werfen, und niemand mehr beschließen würde, Politiker zu werden!

Entsprechend zynisch regen sich die öffentlichen Politikaufpasser mit ihrem Ruf nach radikalen Konsequenzen auch wieder b. Schließlich haben sie damit ja die, Verantwortlichen nur dazu aufrufen wollen, tätig zu werden und den Fall in die Hand zu nehmen, aus der sie ihn nie gegeben haben. Das extra öffentlich in Szene gesetzte Versprechen, die Staatsaufsicht noch lückenloser zu machen, beruhigt da schlagartig die Gemüter. Das politische Standesgericht eines Untersuchungsausschusses, der erst einmal alles Offenkundige in Zweifel zieht und den Fall stückweise in die Normalität und das Vergessen überführt, stellt die Glaubwürdigkeit schon enorm wieder her - und das wahrgemachte Urteil einer politischen Pflichtverletzung, der demonstrative Rücktritt, stellt gegebenenfalls allseits endgültig zufrieden.

Dabei verträgt sich der Idealismus des Vertrauens mit der Abgebrühtheit demokratischer Geschmacksurteile bemerkenswert gut: Die Frage nach den Chancen, die die Politiker schon wieder vertan haben, um für neues Vertrauen zu werben, geht bruchlos über in eine einfühlsame Besprechung, wie wahlwirksam gekonnt oder ungeschickt, wie überzeugend ehrlich oder allzu durchsichtig Parteien und Personen das Bedürfnis zufriedengestellt haben, Verantwortliche geopfert zu sehen und umgekehrt. Und das alles wird meistens schon vom nächsten Skandal überholt, der den letzten langweilig und vergessen macht.

Dabei entscheiden auch bei den Personalkonsequenzen die Verantwortlichen selber und sei es auch mit heftigen Kontroversen und Blick aufs Wählervolk, das sich von der "vierten Gewalt" in der Demokratie für die ersten drei Gewalten vereinnahmen läßt. So übersetzt sich die Sorge um den betroffenen Staat umstandslos in das Recht der Politiker auf Wählerstimmen.

IV. Ein politisches Unterhaltungsangebot an die Betroffenen - Anstöße für mündige Zufriedenheit

In der öffentlich gemachten Unzufriedenheit mit den Staatsleistungen und der Beschwörung einer drohenden 'Vertrauenskrise' - der Atompolitik, der Umweltpolitik... oder des Staates überhaupt - soll sich der staatsbetroffene Bürger aufgehoben sehen mit seiner Unzufriedenheit. Ausgerechnet die Tatsache, daß in der allgemeinen Aufregung jedes Moment von Staatskritik von vornherein ausgeschlossen und Kritik allein m Namen des Staates geübt wird, soll dem demokratischen Untertanen diese Sorte öffentlicher Beschwerde besonders überzeugend machen, so daß er sie glatt für radikale Kritik hält und seinen unkundigen Beschwerden und Verärgerungen vorzieht. Und einen Vorzug genießt er ja auch: Zwar schlägt er sich, kaum findet er das Skandalgetriebe und seine Aufdekkung interessant und stimmt in die vorgesagte Empörung ein, statt auf die eigene, auf die Seite seiner Herrschaft und fordert, Schaden von ihr, statt von sich abzuwenden. Aber soweit er an die Verantwortung der Politik glaubt und Ansprüche an ihre Führung stellt, bekommt er durch seine Öffentlichkeit recht und erfährt Orientierung, indem er die gültigen Gegenstände und Gesichtspunkte auch für seine Aufregung vorgeführt bekommt.

Recht gegeben, natürlich nur prinzipiell, wird ihm, soweit von Seiten der Geschädigten der Ruf nach Durchgreifen erfolgt. Und belehrt wird er zugleich darüber, wann und wo, also zu welchem höheren Zweck, Durchgreifen tatsächlich angebracht ist und in wessen Zuständigkeit es allein fällt. Rechtmäßige Betroffenheit, amtsdienliche Härten eröffnen kein geltendes Recht zur Beschwerde - und wegen ihrer Freiheiten sehen auch die Pflichten der Politiker sowie ihre Verletzunger anders aus, als der einfache Mann mit seiner Politikauffassung sich das denken mag. Neu ist das freilich für die Angesprochenen ganz und gar nicht. Deswegen pflegen sie ihre oft enttäuschte Liebe zu ihrer Herrschaft nicht selten in das Urteil vom "schmutzigen Geschäft" zu kleiden, das sie sich durch jeden Skandal neu bestätigen lassen und gegen das die skandalbeflissene Öffentlichkeit in ihrem Staatswahn laufend anproblematisiert.

So bleibt dem abgebrühten Bürger in der regelmäßigen Wiederkehr von Skandalen immerhin eine Genugtuung: Sein Vertrauensverlust wird als die eigentliche Gefahr beschworen, also seine staatsbürgerliche Einstellung wie eine unverzichtbare, äußerst empfindliche Stütze der Republik verhandelt. So bedienen Skandale mehr als alles andere die Einbildung demokratischer Untertanen, ihre Ansprüche würden irgendwie berücksichtigt, wenn es um das politische Gelingen geht, und von ihrem Urteil hinge wunder was ab. In bezug auf den "Anspruch", die Zuständigen sollten gefälligst handeln, sowie für sein praktisches Wählerurteil stimmt das ja auch. So wird ein Demokrat, der in höheren Verantwortungen zu denken gelernt hat, durch Skandale und ihre Besprechung mit Argumenten und Orientierungshilfen für die Wahl versorgt, in der er das kleinere Übel ermächtigt.

Die Orientierung leisten erstens seine Staatsmänner, die darin konkurrieren, wer die Pose des vertrauensstiftenden Politikers am besten hinkriegt. Zweitens die kommentierenden Journalisten, die ihn mit der erbaulichen Information beglücken, welche Partei gerade wieder in die meisten Affären verwickelt ist und wem sie die größeren Chancen geben. Damit ist auch wieder etwas für das Funktionieren des Rechtsstaates getan: die Einbildung, Stimmzettel wären manchmal Denkzettel, bleibt die einzige Konsequenz, die das gemeine Volk aus Skandalen ziehen kann. Eine andere Einbildung hat nach Skandalen bei den noch mündigeren Figuren der Elite Konjunktur - die einer gewaltigen sittlichen Verantwortung für die nationalen Geschicke. Diese schöngeistigen Anbeter des Saubermann-Gedankens und seiner Dienste für einen ungetrübt einheitlichen Volksgeist sind für die Verehrung des Bundespräsidenten, klagen ansonsten über den liederlichen Zustand der politischen Kultur und betränen das gebrochene Verhältnis zwischen Geist und Macht.

So kommen endgültig die völlig unskandalösen Werke der Machthaber, die handfesten Programme der Politik selbst, nur noch als die unstrittige "Sache" als die "Aufgaben", die schwierigen zumal, vor - für die Politiker die schwere Bürde der Verantwortung tragen. So billig ist der Weg von der "Kritik" des Skandals zum Kompliment an die Macht!

PS.:

Die politischen Reprasentanten des Vorwurfs "gekaufte" "Skandalrepublik", die Grünen, haben vorgeführt, wie flott sich die Beschwerden betroffener Bürger, die ihren Schaden für ein Vergehen politischer Führung halten und für 'skandalös' befinden, in berechnende Klagen über den Schaden übersetzen lassen, den das Gemeinwesen durch verantwortungslose Politiker angeblich erleidet. Weil sie mit ihrem abgrundtiefen Glauben an die eigentlich besseren Aufgaben demokratischer Politik respektabel und glaubwürdig, also wählbar sein wollen, haben sie sich zu radikalen Teilnehmern am professionellen Skandalzirkus gemausert. Die politischen Moralapostel sehen sich durch einen 'Atommüll-Skandal', durch eine 'Flick-Affäre' und andere öffentlich bestätigte Pflichtversäumnisse und Korruptionsgeschichten dreimal mehr im Recht als durch die alltäglich greifbaren Ergebnisse recht- und pflichtgemäßer Politik eines Klassenstaats aus der imperialistischen Bundesliga. Ihr Interesse richtet sich eben auf saubere Verhältnisse, als ob in denen Bürgern irgendetwas erspart bliebe. Kein Wunder, daß Leute wie Schily sich mit Begeisterung als Saubermänner aufführen und am liebsten in Untersuchungsausschüssen nach allen Regeln politischer Kunst die regierenden Machenschaften zur parlamentarischen und öffentlichen Verurteilung bringen. Die Verpflichtung jeder politischen Kritik auf die Skandallogik - kein schlechter Dienst an der sauberen Republik, nicht der vorgestellten besseren natürlich, sondern der bestehenden!