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Dieser Artikel ist in der MSZ 3-1988 erschienen.

Systematik

Die Grünen
VOM RECHTSANWALT DER BETROFFENHEIT ZUM STAATSANWALT IN SACHEN ATOMGESETZ

Die Grünen haben im öffentlichen Atomskandal sofort die größte anzunehmende Unterstützung ihrer politischen Linie ausgemacht. Realos und Fundis waren sich einig wie selten.

Grüne Lehren aus dem Atomskandal: Für den sofortigen Einstieg in einen Untersuchungsausschuß!

Erstens sind die Grünen in Bonn und Wiesbaden radikale Verfechter eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Sie sind für den breitesten Untersuchungsauftrag, die umfassendste Akteneinsicht und die umfangreichsten Zeugenverhöre. Der Anti-Atom-Bewegung, aus der diese Partei nicht zuletzt entstanden ist, hat sie gleich alles Nötige mitgeteilt: Als Akteur ist die "Basis" nicht gefragt; als Berufungsinstanz, als "Druck" für die Unterstützung dieser parlamentarischen Grünen-Linie wird sie zitiert. Kritik an der bundesdeutschen Atommacht legen die Grünen gleich dreifach eindeutig fest: 1. Sie gehört zur Entscheidung in die Hände zuständiger Parlamentarier. 2. Die sollen im Rahmen eines von den Parlamentariern definierten Untersuchungsinteresses ihres Amtes walten. 3. Sie sollen also prüfen, ob beim staatlich genehmigten Atomgeschäft krumme Dinger gedreht wurden, also Gesetze, d.h. staatliche Interessen verletzt wurden. Die Grünen machen sich also verdient um die elementare demokratische Vertrauensseligkeit: Der staatliche Täter verdient unser Vertrauen, weil er sich auch noch als Kontrolletti über sich selbst in Pose wirft. Das ist nützlich. Nicht zuletzt für die Grünen: Diese Ausschüsse haben ihnen zur Rolle einer anerkannten Kontrollpartei verholfen.

Zweitens haben die Grünen in Sachen Atom von vornherein keinen Zweifel aufkommen lassen, unter welchem Gesichtspunkt sie das Atomgeschäft parlamentarisch untersuchen und kontrollieren wollen:

"Der Antrag der Grünen aufeinen Untersuchungsausschuß, realpolitisch und fundamental präzis, zielte darauf zu klären, ob die Atomindustrie in ihrer Praxis überhaupt mit dem Atomgesetz übereinstimmt." (Hartung in der taz)

Grüne Staatsanwälte in Aktion

Nein, die Grünen treten nicht im Namen eines Gesetzes an, das sie als Schutzrecht für Leben und Gesundheit der Leute mißverstanden hätten. Dieser Rechtsidealismus "im Dienste des Volkes", nach dem Widerstand gegen das Atomprogramm nicht nur moralisch gerechtfertigt, sondern auch noch legitim sein sollte, gehört zu den überwundenen Kinderkrankheiten dieser parlamentarischen Opposition. Heute treten die Grünen als Anwälte des Atomgesetzes an. Als potentiell Geschädigten kennen sie nur einen: den Staat. Als potentieller Schaden kommt auch nur eine Sorte in Frage: der Bruch seines Rechts. Wobei es offenbar gar nicht stört, daß das Atomgesetz außer der staatlichen Genehmigung der Atomindustrie nichts regelt und schützt. Und damit ist von der radioaktiven Vergiftung der AKW-Anwohner bis zum GAU alles unter staatlichen Schutz gestellt.

Bei aller Realpolitik, nach der sich demokratisch nur ablehnen läßt, was das Gesetz selbst verbietet, werden die Grünen drittens hierbei sehr fundamentalistisch und radikal. Getreu der Stammtischdevise, 'Die Kleinen fängt man, die Großen läßt man laufen!' fragt Schily:

"Wo bleibt die bundesweite Fahndung, warum wird nicht wegen einer kriminellen Vereinigung ermittelt?"

Die Grünen meinen diese Retourkutsche gegen den Terroristen- und Autonomenjäger Zimmermann bitter ernst. Bei Verstößen gegen das Atomgesetz sehen sie mehr als einen Verstoß gegen ein Gesetz, nämlich den Angriff auf die Souveränität des Staates. Sie sehen sein Gewaltmonopol herausgefordert, und rufen nach seiner Durchsetzung:

"Der Kampf zwischen Atomstaat und Rechtsstaat ist voll ausgebrochen... Jetzt wird entschieden, was in diesem Land der Atomstaat im Staat machen darf... Für den herrschenden Atomstaat ist offenbar der Atomwaffensperrvertrag - immerhin eine Grundlage der Außenpolitik - Makulatur. Was braucht es eigentlich mehr, damit Parlamentarier begreifen, daß es sich hier um eine Staatskrise handelt?" (Hartung in der taz)

So geht grüner Rechtsidealismus '88: Das Recht wird nicht länger als Mittel für den Nutzen der Unterprivilegierten mißverstanden. Das Recht ist der Nutzen - weil und solange es sich keinem Interesse beugt oder dienstbar macht. Ein Strafzettel für die NUKEM-Manager, das ist die Gerechtigkeit, die die Grünen einem verknackte Ladendieb oder Sozialfall widerfahren lassen wollen.