Info

Dieser Artikel ist in der MSZ 9-1987 erschienen.

Systematik

Bonner Charaktere: Otto Schily:
EIN GRÜNER ZIMMERMANN

Wenn die "geFLlCKte Republik" auf der öffentlichen Anklagebank sitzt; wenn die Bonner Größen durch Parlamentarische Untersuchungsausschüsse in Widersprüche verwickelt werden; wenn sogar der Bundeskanzler eine Anzeige wegen Meineids abbekommt: Otto Schily von den Grünen ist immer führend beteiligt. Denn das hat er sich zu seinem besonderen politischen Aufgabenfeld erwählt und damit hat er sich für seine Partei unentbehrlich gemacht: allein mit dem Buchstaben des Rechts und mit der Moral unbedingter Gesetzestreue den politischen Gegner ins Unrecht zu setzen.

Im Parteispendenverfahren hat Schily sich als

Saubermann des Parteienstaats

zum Markenzeichen der grünen Partei profiliert. Das Profil sieht so aus:

"Eine Politik, die sich den Interessen einiger weniger Großverdiener prostituiert, die sich als käuflich erweist, die deshalb das Licht der Öffentlichkeit zu scheuen hat, wird jedenfalls das Vertrauen in das Funktionieren parlamentarisch-demokratischer Institutionen nicht erhöhen. Im Gegenteil."

"Seit wann aber kann es denn Recht und Verfassung zuträglich sein und mit der Würde der freiheitlichen Demokratie vereinbar, daß Parteien, die sonst in Sonntagsreden hehre Worte für Rechtstreue und Gemeinsinn finden, für sich selbst in Anspruch nehmen wollen, die Staatskasse beklauen, wenn sie mit ihrem Geld nicht auskommen, und dann die unglaubliche Unverfrorenheit besitzen, solche Praktiken nachträglich- zu legalisieren." (Vom Zustand der Republik, S. 56, 60)

Schily will gar nicht behaupten, der Kauf der Politik durch ein paar Großverdiener hätte sich für die gelohnt, und die bundesdeutsche Politik wäre dadurch irgendwie volksfeindlicher oder schlechter geworden. Er hat gar keinen Schaden entdeckt; der den "kleinen Leuten" aus den inkriminierten Methoden der Parteienfinanzierung erwachsen wäre - welchen materiellen Unterschied sollte es auch machen, ob die Parteien Steuerhinterziehung im Nachhinein legalisieren oder im Voraus Steuerbefreiung für Parteispenden und höhere Staatsbeiträge zur Wahlkampfpropaganda beschließen! Das Rechtsempfinden, als dessen Organ Schily sich präsentiert, nimmt an etwas ganz anderem als materiellen Lasten Anstoß. Es geht um den Schaden, den die Funktionäre der herrschenden Parteien im Gemüt ihrer Bürger angerichtet haben könnten, als sie sich einer Rechtsbeugung im Interesse ihres Vereins schuldig machten. Schily macht sich Sorgen um die gute Meinung des Wahlvolks von seiner rechtsetzenden parlamentarischen Obrigkeit, wenn diese sich so frech über das von ihr gesetzte Recht mit neuen Gesetzen hinwegsetzt.

Nun gehört es unbestritten geradezu zum Berufsbild des demokratischen Politikers, daß er ein etwas anderes Verhältnis zum Recht hat als die Regierten, die sich daran bloß halten müssen. Für sie ist das Recht das Mittel zur Durchsetzung ihrer wohldefinierten politischen Interessen und Zwecke. So haben die Parteien an der Macht nach allen Regeln ihrer Kunst bei der Parteienfinanzierung einen "Handlungsbedarf" entdeckt, die Erfordernisse des Gemeinwohls definiert und ein Gesetz daraus gemacht - so wie sie es immer tun. Und natürlich ist der grüne Parlamentarier der letzte, der ihnen dieses Recht auf Rechtsetzung bestreiten würde. Bei keinem der Gesetze aus den Bereichen der Wirtschafts-, Energie-, Sozial- oder Verteidigungspolitik, mit denen die "käuflichen" Regierungsparteien immerhin die Lebensbedingungen ihrer Bürger von oben festlegen, hat Schily je einen Skandal ausgemacht, der seinen vollen Einsatz zur Kritik so wie in der Parteispendenaffäre verlangt hätte. Ganz im Gegenteil. Alle Vorbehalte gegen eine Gesetzespflicht - so dozierte Schily zuletzt anläßlich der Volkszählung - haben zu verstummen, wenn diese Pflicht den Regeln der Geschäftsordnung der Macht entsprechend beschlossen und diktiert ist.

Dieser politische Maßstab ist totalitär. Kein noch so massiver und massenhafter Menschenverschleiß, im Frieden wie im "Verteidigungsfall", vermag für Otto Schily die "Würde der freiheitlichen Demokratie" zu beflecken, solange er nur durch die Diktatur funktionierender "parlamentarisch-demokratischer Institutionen" beschlossen ist. Aber gerade weil Schily diese vorbehaltlose Rechtsbefolgung verlangt, will er auch sichergestellt sehen, daß die Politik bei ihren Rechtssubjekten einen guten Eindruck macht. Zwecks Würde der Herrschaft und Vertrauen der Beherrschten verlangt er den Regierenden unnachsichtig die kleine Mühe ab, in Sachen Rechtstreue und Gesetzlichkeit die unverwüstlichen Vorbilder zu mimen. Diese Moral der Politik muß über jeden Zweifel erhaben sein. Das macht der Rechtsanwalt zu seinem Auftrag. Er argumentiert und operiert wie ein Aufsichtsorgan, das zu seinem Bedauern von der Verfassung für ihn noch nicht vorgesehen ist: Er sieht sich mit dem Auftrag zur Ausmerzung rechtswidriger Gesinnung ausgestattet, der vor den Politikern am allerwenigsten haltmachen darf. Als Gesinnungswächter wäre er nur dann zufriedenzustellen, wenn die Regierenden sich dem Recht, das sie machen, so treu ergeben zeigen wie ihre Untertanen, deren unbedingte Rechtstreue sie mit Justiz, Polizei und Verfassungsschutz zu einer keimfreien Republik ausbauen lassen.

Mit dieser Tour nervt Schily die Rechten und Regierenden und reizt sie manchmal enorm; denn er kritisiert sie nicht, sondern hält ihnen ihre eigene Lüge vor, Anstand und Rechtschaffenheit der Machthaber wären das Maß aller Staatsgewalt - eine Lüge, der Schily recht gibt und der die Angegriffenen nicht widersprechen können. Seinen Parteifreunden einschließlich der innerparteilichen Konkurrenz sowie einem Publikum, das sich auf die "Entlarvung" einer oder der andern höchstoffiziellen Heuchelei viel zugute hält, bereitet der grüne Rechtsanwalt damit einen erhebenden "politischen Genuß" (Trampert).

Der bleibt allerdings nur solange ungetrübt, wie es dem

Ankläger heuchlerischer Honoratioren

gelingt, selber kein Interesse zu vertreten, dem das 'Gesetz als Waffe dienen soll, sondern bloß als Anwalt der Hoheit und Souveränität des geltenden Rechts aufzutreten. Und das wird dem sauberen Otto durch seine eigene Partei schwergemacht. Die ist es nach derzeitiger Selbsteinschätzung ihrem grünen Reformidealismus nämlich noch immer schuldig, die extravagante Wichtigkeit gewisser "grüner Inhalte" durch Aktionen ins Licht zu rücken, die ein paar geltende "Regeln verletzen". Was für hohe Rechtsgüter "Umwelt", "Frieden" und "Selbstbestimmung" eigentlich sind, soll sich am schlagendsten daran erweisen, daß man sie demonstrativ mit so hohen Rechtsgütern wie der Gewerbefreiheit chemischer Fabriken, der Freiheit des Straßenverkehrs oder einem Volkszählungsgesetz zusammenstoßen und den Sieg davontragen läßt - den moralischen des Unterlegenen zumindest.

Eine Kritik am oder eine Distanzierung vom System der staatlichen Rechtsgüterverwaltung ist so etwas zwar nicht; Demonstrationen dieser Art leben von der Anerkennung der Würde, die die Staatsgewalt mit ihren Gesetzen gewissen gesellschaftlichen Interessen verleiht und anderen Anliegen vorenthält. Ein Verstoß gegen den geltenden Buchstaben des Rechts ist aber schon beabsichtigt, liegt auch vor - und das verträgt sich schlecht mit dem Moralismus der Gesetzestreue, den Schily als Standpunkt parlamentarischen Opponierens für sich und seine Fraktion entdeckt hat. Ihm und den Seinen wird vom parlamentarischen Gegner fortwährend "die Gewaltfrage" vorgehalten, bei der es sich bekanntlich nicht um eine Frage handelt, sondern um die Anklage, es befürworte "letztlich" jede Brutalität und Gemeinheit, wer für ein oppositionelles Anliegen demonstrativ auch nur die kleinste Regel beleidigt.

Gegen diese gut demokratische Perfidie ist Schily ein Rezept eingefallen. Er stellt die "Gewaltfrage" gleich selbst an seine Partei, und zwar noch lauter und offensiver als die "etablierten" Heuchler, um denen den Wind aus den Segeln zu nehmen. Er mahnt seine Parteifreunde intern und öffentlich zum Ritual der Unterwerfung unters Recht - nicht bloß in praktischer Hinsicht, wo Grüne es sowieso kaum fehlen lassen, jedenfalls nicht mehr als andere Parlamentarier, sondern auch noch in jeder parteiprogrammatischen Überlegung. Er profiliert sich als kompromißloser

Propagandist des staatlichen Gewaltmonopols

an seiner Partei, der er beispielsweise die folgende Ermahnung hinter den Spiegel stecken will:

"Die Grünen dürfen überhaupt keinen Zweifel daran lassen, daß sie das Gewaltmonopol des Staates anerkennen - für mich die Voraussetzung für eine demokratisch-rechtsstaatliche Ordnung, für einen Wettbewerb politischer Meinungen... Wir verdanken den Polizeibeamten eine Menge Frieden in diesem Land....die Strafverfolgung wegen Vergewaltigung, wegen Umwelt- und Wirtschaftskriminalität - auch ein Flickverfahren - sind ohne Polizei gar nicht möglich..." (Spiegel, Feb. 1986)

Wenn Schily auf sein Lieblingsthema zu sprechen kommt, redet er in Geboten. Seine Unterwerfungserklärung will er keinesfalls bloß als seine Meinung verstanden wissen, zu der es konträre Positionen geben könnte, sondern als allseitig verbindliche Maßgabe, an der Zweifel nicht in Frage kommen. Wie auch immer begründet sich in einem kritischen Gedanken eine Unzufriedenheit vorträgt, Schily verlangt ihr das Unbedenklichkeitszeugnis ab, die eigene Kritik nicht anders denn als strikt an den staatlichen Bedingungen orientierten Verbesserungsvorschlag gemeint zu haben - Auftakt zu einem großartigen "Ideenwettbewerb", der seine ganze Daseinsberechtigung aus einem Grundsatzbekenntnis zum Gehorsam gegenüber dem Staat schöpft!

Schilys gebieterische Klarstellung, Kritik nie ohne Treuebekenntnis zum staatlichen Gewaltmonopol zu denken, bemüht das Bild, die Vollzugsorgane der Staatsgewalt machten sich ausgerechnet um Frieden, Umwelt, und was den Grünen an Werten sonst noch lieb und teuer ist, verdient. Der Vollständigkeit halber wäre dieses Gemälde um die nicht weniger überzeugende Leistung zu ergänzen, daß "wir" den Polizeibeamten eine Menge blutiger Köpfe und Bürgerkriegsszenarien in diesem Land verdanken; und AKWs, Asylantenabschiebungen und Häuserräumungen sind gleichfalls ohne die ehrenwerten Beamten nicht zu machen. Diese Leistungen sind jedoch, geht es nach dem grünen Anwalt, durchaus nicht geeignet, Zweifel an der Bekömmlichkeit des Gewaltmonopols zu stiften. Die Zustimmung, die ein Schily verlangt, darf nicht von der Prüfung abhängig gemacht werden, was das staatliche Gewaltmonopol in dem Leben derjenigen anrichtet, die sich von dem Monopolisten beaufsichtigen lassen dürfen.

Dieser Dogmatismus ist sachgerecht. Denn die Propaganda fürs Gewaltmonopol hält eine solche Prüfung gar nicht aus. Das zeigt sich gerade an dem Katalog positiver Polizeifunktionen, den Schily bemüht.

Zunächst ist daran zu erinnern, daß noch kein Opfer von Vergewaltigung oder Vergiftung vermieden worden ist, weil hinterher Polizei und Justiz in Aktion treten. Deren Aufgabe besteht auch gar nicht in der Beseitigung oder Kompensation der eingetretenen Schäden an Leib und Leben, soweit die möglich ist. Dafür ist das Ermitteln und Aburteilen eines Täters wahrlich nicht geeignet. Die Verletzung, die da die Rührigkeit der Staatsorgane herausfordert, ist die des Rechts. Indem dem Schaden des Opfers die Strafe für den Täter hinzugefügt wird, ist der Autorität des Rechts Genüge getan. Diese Rechtspflege wird gern als Methode ausgegeben, mit der den Übergriffen auf Leben und Wohlergehen ein Ende bereitet werden soll. Nur merkwürdig, daß die lange Liste gesetzlich beschriebener Straftatbestände festhält, mit welchen Formen von Gewalt Polizei und Justiz als Bestandteil des Alltags der Rechtsordnung rechnen, für deren Geltung sie einstehen. Und das hat durchaus seine Folgerichtigkeit: Die Staatsgewalt selbst hetzt ja ihre Bürger in einen lebenslangen Konkurrenzkampf, dessen absehbare und überhaupt nicht zufällige "Auswüchse" sie kriminalisiert.

Dafür, daß die Qualität von Luft und Wasser auf die man als Lebensmittel schlecht verzichten kann - als Rechtsgut des Schutzes und der staatlichen Aufsicht bedarf, hat dieselbe Rechtsordnung alle Gründe geschaffen. Dem Umweltstrafrecht - und nicht nur dem - geht der grundgesetzlich verbürgte Schutz des Eigentums voraus. Damit ist eine gesellschaftliche Produktionsweise installiert, in der der Erfolg - die Mehrung des Eigentums - die Rücksichtsiosigkeit gegenüber der Arbeitskraft und den natürlichen Lebensbedingungen der Menschen gebietet: Beide werden als Geschäftsmittel gewinnbringend vernutzt. So kommt überhaupt erst ein Interesse in die Welt, für das die Beanspruchung von Lunge und Leber als Giftmülldeponien der industriellen Profitproduktion zweckdienlich ist und das deshalb mit dem Interesse an Luft und Wasser in genießbarem Zustand aneinandergerät. Diesem Geschäftsinteresse wird Recht gegeben. Das wird noch an den erlassenen Grenzwerten der Vergiftung samt den einschlägigen Störfallverordnungen handgreiflich. Was da als Beschränkung unternehmerischer Rücksichtslosigkeit daherkommt, ist die Erlaubnis, die natürlichen Lebensgrundlagen in bilanzförderlichem Ausmaß zu ruinieren. So schafft die Staatsgewalt ein freies Unternehmertum mit seinem Geschäftsinteresse und verwehrt gleichzeitig den Geschädigten prinzipiell die Freiheit zur Gegenwehr: Die Überwachung und Abwicklung der angerichteten Folgen hat sie zu ihrer Rechtssache erklärt, die sie sich von keinem Volkszorn aus der Hand nehmen läßt.

Die Betroffenen sind also immer schon zu ihrem Recht gekommen. Ihre Gesundheit etwa zählt als Rechtsgut, das der Staat gern gewährt; niemand darf hingehen und es absichtlich schädigen, nicht einmal der rechtlich geschützte Bürger selbst. Das bedeutet andererseits überhaupt nicht, daß der Staat seinen Leuten Unversehrtheit vom Kapitalismus garantierte. Er sieht da erst einmal gar keinen rechtsgültigen Zusammenhang mit der sozialen Pflicht des Eigentums, sich kapitalistisch zu vermehren und so auch die finanzielle Manövriermase der Staatsgewalt zu vergrößern: Was sich irgendwie aushalten läßt - und das ist dank viel medizinischem Fortschritt viel -, das kann schon allein deswegen kein Verstoß des Geschäftslebens als solchen gegen das "Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit" als solches sein. Ein Verstoß liegt genau dann vor, wenn ein Grenzwert den die Staatsgewalt in besonnener Abwägung gewisser besonderer "Risiken" festgelegt hat, trotz Verbot nicht eingehalten wird: Dann wird der eingetretene Schaden um die Feststellung bereichert, daß der Geschädigte im Recht war. Noch weit krimineller als ein solches "Umweltdelikt" wäre allerdings eine Initiative der Betroffenen, die Quelle ihrer Schädigung in eigener Regie, womöglich rechtzeitig oder gar vorsorglich, zu stopfen. Solche Eigenmächtigkeit ruft ganz ohne Verzögerung und umständliche Beweispflicht die Staatsgewalt auf den Plan, die darin einen Übergriff auf ihr Monopol erkennt und bekämpft, allein über die Geltung von Interessen zu befinden. Das ist der wirkliche Inhalt des Rechtsfriedens, um dessentwillen man mit Schily dem Gewaltmonopol dankbar sein soll: die PMicht zum Aushalten und Mitmachen der installierten Interessensgegensätze. Z.B. zwischen Betriebsbilanz und dem Interesse an gesunder Atemtuft; oder zwischen gewinnbringender Landwirtschaft und der Lust auf pestizidfreie Fleischwaren; oder zwischen lukrativem Grund- und Hausbesitz und dem Bedarf an komfortablem Wohnraum; oder zwischen lohnendem Arbeitskräfteeinsatz und zufriedenstellendem Lebensunterhalt. Es ist ein verlogener Zynismus, wenn Schily das Recht und die Rechtsorgane als die einzigen Mittel der Schadensminderung anpreist, weil alle anderen Mittel und vor allem die Beseitigung der Schadensursache verboten sind.

Aber Otto Schilys Denken sind die Gründe für Schäden an Leib und Leben so gleichgültig,, daß er Umwettgifte mit Vergewaltigungen in eine Reihe setzt. Mit seinem herrisch vorgetragenen Gebot, das staatliche Gewaltmonopol sei unbedingt zu achten, verlangt Schily nichts Geringeres als das: Was auch immer das gesetzlich geschütze "moderne Leben" Härten, Schäden und Kosten mit sich bringt, kein Betroffener darf irre werden an seiner unbedingten Pflicht zum Parieren. So fanatisiert will er die Rechtsgesinnung der Bürger haben, daß jedermann sich dem Rechtsstaat beugt, und zwar nicht wegen dessen vorgeblicher Nützlichkeit und aus - verkehrter - Berechnung, sondern prinzipiell und vorbehaltlos.

Mit dieser Forderung betätigt sich Schily als

Inquisitor der grünen Partei

- der sich von keinem CSUler was vormachen läßt. Er rückt die Betreuung von allerlei Protest durch grüne Wahlstimmensammler auf eine schiefe Ebene mit dem Terrorismus, sofern nicht der Vorbehalt bedingungsloser Bindung ans gesetzlich Geltende und an die parlamentarischen Verfahren darübergebreitet wird. Er verdächtigt Leute aus den eigenen Reihen schon mal in einem Bildzeitungs-Interview der Sympathie mit politischer Kriminalität. Er sucht und führt die Auseinandersetzung mit "Ökosozialisten" und anderen Inhabern "extremer Positionen" und "wahnhaft verzerrter Wirklichkeitswahrnehmungen" mit seinem einzigen, bis zum Erbrechen wiederholten "Argument": "Unser Verhältnis zum Gewaltmonopol des Staates muß eindeutig werden!" Beispielsweise so: "Akzeptierst Du Strommastenabsägen als Protest: Ja oder Nein:" (Frage an die Parteikollegin R. BOTT in "Bild" vom 6.2.87)

Die Frage ist eine Prüfung: Rechtstreue oder Rechtsbruch - ein Bekenntnis soll her. Jede EFwägung, was denn solche Aktionen wohl nützen könnten, trifft auf die Unduldsamkeit des Staatsanwalts aus Passion. Er läßt keine politische Beurteilung, sondern überhaupt nur den Gesichtspunkt der Loyalität gegenüber dem Gesetz zu. Wer sich der infamen Alternative verweigert, wer in dem Strommastenabsägen eine ohnmächtige und von vornherein untaugliche Form des Protestes erkennt, aber andererseits keinen Grund sieht, der staatlichen Verfolgung dieses Protestes zu applaudieren, weil er da die gleiche Staatsgewalt am Werk sieht, die einem schon die Versorgung mit viel Radioaktivität beschert hat, den hat Schily überführt. Jedes politische Argumentieren verrät dem Gesinnungsprüfer nur, daß der Delinquent es an der bedingungslosen Rechtstreue ebenso fehlen läßt wie an der gebotenen Distanzierung von Rechtsbrüchen und daß er daher selbst der Sympathie für "Gewaltakte " verdächtigt werden muß. Nach exakt derselben Logik macht er ein ums andere Mal das "geistige Vorfeld des Terrorismus" aus, das es tatkräftig zu bekämpfen gilt.

Otto Schily macht sich im innerparteilichen Streit und nicht nur dort darum verdient, den Standpunkt der Polizei - die Sortierung nach recht und unrecht - als Maßstab des politischen Denkens und Argumentierens durchzusetzen. Der grüne Rechtsanwalt Schily betätigt sich als Denunziant; einer, der gar nicht erst "gekauft" werden muß, weil ihn seine Überzeugung treibt. Mehr noch, er sucht wie ein ermittelnder Staatsanwalt der politischen Justiz unkonforme Positionen aktiv zu entlarven und zu überführen, indem er allen in penetranter Manier die "Gewalt-", also die Bekenntnisfrage zur Prüfung vorlegt.

Schily will damit nicht bloß etwas bremsen, was er für ein Übermaß an Kritik in seinem Verein hält. Es geht ihm - in "Gesamtverantwortung für die Partei" (taz) - um das, was für ihn der "grüne Inhalt" schlechthin ist: die ganz besonders glaubwürdige, weil

Unverbrauchte Werbung für den parlamentarischen Rechtsstaat

Als solche will er allen Ernstes sein Auftreten in Sachen "Parteispendenaffäre" verstanden haben. Dieses Ziel setzt er auch aller anderweitigen grünen Kritik am politischen Geschäft:

"Kritik an der Ausuferung staatlicher Normen und der Parlamentspraxis heißt natürlich (!) nicht, das Parlament überhaupt als Institution infrage zu stellen. Die Geringschätzung, das Ressentiment gegenüber dem Parlament ist eine antidemokratische Haltung, gegen die wir uns entschieden zur Wehr setzen müssen."(Vom Zustand der Republik, S. 118)

In diesem Sinn ordnet der Rechtsanwalt den von ihm bekämpften Volkszählungsboykottaufruf seiner Partei konstruktiv ein:

"Ich bin sehr reserviert in der Frage, ob wir Parlamentarier zu einem solchen Boykott aufrufen sollten. Daß aber Leute, die nichts gegen Waffenexporte in terroristische Länder sagen, diesen Boykott so verteufeln, dies läßt doch in sehr viel weiteren Dimensionen Zweifel darüber aufkommen, wie sie es denn mit der Gewalt halten. (...) Sie tragen dazu bei, daß bei jungen Leuten hier im Land die Wertkategorien durcheinander geraten." (taz)

So macht Schily rich vor den Wählern zur "Identifikationsfigur", die bei den Grünen "für Rechtsstaat" einsteht. Er leistet erst einmal argumentative Schützenhilfe für die Ordnungsrufe, die die Zimmermänner der Republik gegen den Volkszählungsboykott vom Stapel gelassen haben. Denn Otto Schily teilt das Kriterium, das ein Zimmermann als einziges gelten läßt: Boykott ist Rechtsbruch. Damit ist alles entschieden. Doch Schily sieht sich viel eher als sein Kollege im Amt berechtigt und berufen, den allfälligen Gehorsam einzufordern. Denn nur bei Schily sind für Schily die "Wertkategorien" von beeindruckender Eindeutigkeit. Dabei setzt er die lammfromme Bürgerbewegung, die "nichts zu verbergen" haben will, was der Staat deshalb auch nicht zählen dürfe, auf dieselbe Skala der Gewalttätigkeit wie die Waffenexporte, um sie sodann als vergleichsweise leichtere Verfehlung zu bemessen - eine Denunziation des Boykotts, die den Waffenexporteuren bestimmt nicht eingefallen wäre. Schily ist offenbar auch entschieden dafür, daß mit Ländern, die der Bannspruch "Terrorismus" getroffen hat, kein kompromißlerischer Umgang gepflegt werden kann - welcher wohl sonst? Vor allem geht es ihm aber um die Wirkung, die Waffenexporte und Heuchelei auf das Gemüt junger Leute und deren Wertekanon haben könnten. Es gilt, der Entfremdung des hoffnungsvollen Nachwuchses vom bundesdeutschen Staatsmoralismus entgegenzuwirken und damit die etablierten Parteien auszustechen. Ein selten klares Bekenntnis zu demokratischer Verführung als Daseinszweck der grünen Partei.

"Für den Rechtsstaat" - das will Schily zu einem Markenzeichen machen, das nicht nur er selbst, sondern die grüne Partei insgesamt am glaubwürdigsten von allen Parteien für sich in Anspruch nehmen kann. Schilys inquisitorisches Auftreten - ist die schönste Empfehlung für dieses würdige Etikett einer aufstrebenden staatstragenden Partei.