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Dieser Artikel ist in der MSZ 7-1987 erschienen.

Systematik

Aids
VOM AUFSTIEG EINER VIRUSKRANKHEIT ZUR STAATSAFFÄRE

Solange Aids (Acquired immune deficiency syndrome) nicht als Infektionskrankheit erkannt war, sondern als ziemlich exotisches "erworbenes Immundefekt-Syndrom" galt, das sich im wesentlichen homosexuelle Männer und Fixer zuziehen konnten hat diese Krankheit nicht sonderlich interessiert. Als mögliche Ursachen der Immunschwäche wurden damals - angeblich - übliche Lebensgewohnheiten männlicher Homosexueller diskutiert: Konsum von Aufputschmitteln (Amyl- und Butylnitrit), eine Überforderung des Immunsystems durch die vorbeugende Einnahme von Antibiotika gegen Geschlechtskrankheiten, durch den exzessiven Gebrauch von Solarien und durch das Eindringen von Sperma in die Blutbahn.

Alarmiert sind die staatlichen Gesundheitswächter seit klar ist, daß Aids durch ein Virus (Human-Immunedeficiency Virus - HIV) ausgelöst wird, das in ansteckungsfähiger Quantität in Blut, Sperma und Scheidenflüssigkeit nachgewiesen wurde (andere Körperflüssigkeiten - wie Speichel, Tränen, Schweiß -, in denen das Virus ebenfalls in geringer Menge vorhanden ist, gelten - bislang jedenfalls - nicht als infektiös). Mit Bekanntwerden dieser Erkenntnis war Aids keine Randgruppen-Erscheinung mehr, sondern ein Problem für die Volksgesundheit. Eine neue tödlich verlaufende ansteckende Krankheit war entdeckt, die durch Geschlechtsverkehr bzw. direkten Kontakt mit infiziertem Blut übertragen wird und die zudem erst nach meist jahrelanger Latenzzeit, während der der Infizierte bereits "Virusauscheider" ist - also andere anstecken kann -, ausbricht. Die Gefahr einer epidemischen Ausbreitung auch in der sog. "normalen Bevölkerung" stand damit fest; und wegen der langen Inkubationszeiten mußten Gesundheitspolitiker eine ständig wachsende Zahl von Erkrankungen befürchten.

I. Staat und Seuche

Die befürchtete Anzahl und die ungehinderte weitere Zunahme künftiger Aids-Todesfälle ist der eine Grund für das geänderte staatliche Engagement in Sachen Aids. Alle Massenkrankheiten sind in einem modernen Staatswesen von politischem Interesse. Sie werden sorgfältig registriert und gesundheitspolitisch betreut. Wie diese Betreuung aussieht, wie radikal die Ausmerzung oder Eindämmung gewisser Krankheiten verfolgt wird, das liegt allerdings weder an der Verbreitung der verschiedenen "Volksseuchen" noch an deren Letalitätsraten. Der Gesetzgeber hat sich hierfür ein zweites eindeutiges Kriterium geschaffen: Er unterscheidet zwischen durch Krankheitserreger verursachten Seuchen, die durch Ansteckung übertragen werden, und den berühmten sog. "Zivilisationskrankheiten" die eine landesübliche Lebensführung so mit sich bringt - als Todesursache Nr. 1 der Bundesbürger weist die Statistik Jahr für Jahr "Herz- und Kreislauferkrankungen" aus, Platz 2 wird seit Jahren von "Krebserkrankungen" behauptet. Solche "Seuchen" werden behandelt, wenn sie "ausgebrochen" sind; das dazugehörige Ideal heißt "Vorbeugung" und besteht darin, die Menschheit an ihre "Eigenverantwortung" für ein "gesundes Leben" zu erinnern. Bei Infektionskrankheiten sieht der "staatliche Handlungsbedarf" anders aus: Hier zeigt der Staat, was er vermag, wenn er etwas verhindern will.

1. Das Bundes-Seuchengesetz und das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten

Wenn es um Infektionskrankheiten mit eventuell tödlichem Ausgang geht, macht die Regierung Heilung per Gesetz zur Pflicht. Dafür hat sie einen Gesetzes-Katalog von Kontroll- und Zwangsmaßnahmen zugelegt, die nichts dem Zufall oder gar der Einsicht der Betroffenen und deren Interesse an Gesundheit überlassen. Wo bei lebensbedrohlichen Krankheiten ein übertragbarer Bazillus oder Virus als Ursache feststeht, hört der "Angebotscharakter" des staatlich organisierten Gesundheitswesens auf.

Die Betroffenen, die durch das Gesetz in "krank", "krankheitsverdächtig", "ansteckungsverdächtig", "Ausscheider" und "ausscheidungsverdächtig" klassifiziert werden, müssen sich eine Sorte "Betreuung" gefallen lassen, wie sie unser demokratisches Gemeinwesen sonst für Verbrecher, unerwünschte Ausländer oder Staatsfeinde vorgesehen hat.

"Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit ..., der Freiheit der Person ..., der Freizügigkeit ..., der Versammlungsfreiheit ... und der Unverletzlichkeit der Wohnung ... werden im Rahmen der Absätze 1 bis 3 eingeschränkt." (Paragraph 10 Abs. 4 Bundes-Seuchengesetz)

Amtspersonen ist grundsätzlich der Zutritt zu und die Überwachung von "Grundstücken, Räumen, Anlagen, Einrichtungen und Fahrzeugen aller Art" zu gewähren. (Paragraph 10 Abs. 2) Krankheits-verdächtige Personen sind verpflichtet

"die erforderlichen äußerlichen Untersuchungen, Röntgenuntersuchungen, Blutentnahmen, Abstriche von Haut und Schleimhäuten durch den Beauftragten des Gesundheitsamtes zu dulden und Vorladungen des Gesundheitsamtes Folge zu leisten sowie das erforderliche Untersuchungsmaterial auf Verlangen bereitzustellen." (Paragraph 10 Abs. 2)

Je nach Untersuchungsergebnis kann Kranken, Ausscheidern oder Verdächtigten die Berufsausübung verboten werden (Paragraph 38). Sie können "der Beobachtung unterworfen werden". Jeder Wohnungswechsel ist dann dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden (Paragraph 36), oder sie sind "unverzüglich in einem Krankenhaus oder einer für diese Krankheiten geeigneten Absonderungseinrichtung abzusondern." (Paragraph 37 Abs. 1) Das "Gesetz über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen" kommt zur Anwendung, wenn der Betroffene den Anordnungen nicht freiwillig nachkommt oder wenn "nach seinem bisherigen Verhalten anzunehmen ist, daß er solchen Anordnungen nicht ausreichend Folge leisten wird". (Paragraph 37 Abs. 2) Selbstverständlich hat

"der Abgesonderte die Anordnungen des Krankenhauses oder der sonstigen Absonderungseinrichtung zu befolgen und die Maßnahmen zu dulden, die der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Anstaltsbetriebs oder der Sicherung des Unterbringungszwecks dienen. Insbesondere dürfen ihm Gegenstände, die unmittelbar oder mittelbar einem Entweichen dienen können, abgenommen und bis zu seiner Entlassung anderweitig verwahrt werden. Für ihn eingehende und von ihm ausgehende Pakete und schriftliche Mitteilungen können in seinem Beisein geöffnet und zurückgehalten werden, soweit dies zur Sicherung des Unterbringungszwecks erforderlich ist." (Paragraph 37 Abs. 3)

Ein Trost bleibt dem "Abgesonderten" - der Seelsorger muß immer zu ihm vorgelassen werden (Paragraph 37 Abs. 4) Möglichst vollständige namentliche Listen aller (potentiellen) Infektionsquellen müssen für diese staatliche Seuchenbekämpfung vorliegen. Ein entsprechendes Meldewesen wurde organisiert. Ca. 50 meldepflichtige Erkrankungen legt das Gesetz derzeit fest. Je nach Infektiosität und Letalität muß bei manchen Krankheiten bereits der Verdacht gemeldet werden, bei anderen werden die Gesundheitsbehörden erst bei Todesfällen aktiv.

Geschlechtskrankheiten sind von Staats wegen nicht unter die üblichen Seuchen subsumiert. Ihrer Bekämpfung wurde ein eigenes Gesetz gewidmet, mit dem der Staat dem Unterschied zwischen Anstekkung durch Anhusten, Händeschütteln oder verseuchtes Wasser und Ansteckung durch Vögeln Rechnung trägt. Die allgemeine Beliebtheit dieses an sich begrenzten "Übertragungsweges" ist bekannt - die gesetzlichen Kontroll- und Zwangsmaßnahmen sehen entsprechend aus: gesundheitsamtliche Überwachung von Prostituierten; Verpflichtung zur Behandlung und zur Angabe der Geschlechtspartner; Verbot von Geschlechtsverkehr; anonyme Meldepflicht für alle Erkrankungen; namentliche Meldepflicht bei unzuverlässigen Patienten; wenn nötig zwangsweise Vorführung vor die Gesundheitsbehörde.

Der Rechtsstaat läßt in Sachen Seuchenbekämpfung keine Frage offen. In über 100 Paragraphen werden durch die beiden Gesetzeswerke Vorschriften für jeden denkbaren Fall erlassen: Von der Entschädigung für im Rahmen der Entseuchung vernichtete Gegenstände, über die Menldepflicht, der auch Kapitäne zur See unterliegen, bis zu Bestimmungen über das Stillen von geschlechtskranken Säuglingen - an alles ist gedacht.

Und vor allem hat der Gesetzgeber daran gedacht, in den Paragraphen 63 - 71 des Bundes-Seuchengesetzes die Straf- und Bußgeldvorschriften zu erlassen. Auch Gesundheitspolitiker sind nämlich in erster Linie Politiker und haben als solche keine Wohltaten zu verteilen - für deren Entgegennahme ja wohl kaum mit Drohungen "geworben" werden müßte -, sondern mit der Gewalt des Rechts staatliche Anliegen gegen private Kalkulationen durchzusetzen. An den Strafandrohungen, die ihrem seuchenhygienischen Werk Nachdruck verleihen, wird vollends deutlich, daß der Gesetzgeber sich hier nur von einem Interesse und Gesichtspunkt leiten läßt: Er definiert sein ansteckendes Krankengut als eine öffentliche Gefahr, und der begegnet er mit genau den Mitteln, die das Universalrezept für eine gesunde Staatsgewalt darstellen, nämlich eben mit Verbot und Strafen: Wer sich der staatlichen Gesundheitsfürsorge entzieht oder seiner Melde- oder sonstigen Pflicht nicht nachkommt, wird nach streng rechtsstaatlichen Kriterien einer Ordnungswidrigkeit (Geldstrafe bis zu 50000 DM) oder einer Straftat (Gefängnis bis zu 5 Jahren) überführt.

2. Die Logik staatlicher Seuchenbekämpfung: Keine Krankheit ohne gesellschaftlichen Sachzwang

In einem modernen kapitalistischen Staatswesen wie der BRD wird nicht mehr massenhaft an Infektionskrankheiten gestorben. In unseren Breiten gehören Pest-, Cholera- und Pocken-Epedemien genauso wie das Kindbettfieber in die Abteilung "Geschichte der Medizin", Tuberkulose und Syphilis sind unter Kontrolle. Und das liegt nicht am Bundes-Seuchengesetz (oder seinen "natürlichen Rechtsvorgängern"), sondern an den Fortschritten der medizinischen Wissenschaft in Sachen Hygiene, Antibiotika und Impfstoffe. Die Staatsgewalt hat noch nie eine wirksame Therapie oder Prophylaxe ersetzt. Soweit es gefährliche übertragbare Krankheiten betrifft, hat sie die Anwendung der entsprechenden naturwissenschaftlichen Erkenntnisse mit aller Macht in ihrer Gesellschaft durchgesetzt. Da gilt jeder einzelen Viren- oder Bakterienausscheider als Gefahrenquelle, vor der die Gesellschaft unbedingt zu schützen ist, und darf keineswegs - etwa als "Restrisiko" - auf die leichte Schulter genommen werden.

Bei allen anderen "Gesundheitsstörungen" sind die staatlichen Gesundheitsaufseher keineswegs so kleinlich, obwohl (oder gerade weil) sie sich über den Gesundheitszustand ihres "Volkskörpers" keine Illusionen machen. Sie wissen aus ihren gesundheitspolitischen Statistiken, daß gesunde 40jährige hierzulande - zumindest unter der arbeitenden Bevölkerung - einen ausgesprochenen Seltenheitswert haben. Die "Durchseuchung" der Bevölkerung mit "Herz-Kreislaufschäden", degenerativen Skeletterkrankungen, Rheuma, Krebs und den sog. "psychovegetativen Syndromen" mit und ohne Magengeschwüren hält jeden Vergleich mit der Verbreitung der Syphilis in den Offizierscasinos der Jahrhundertwende oder des Aids-Virus in San Francisco aus. Mit Recht ist aber noch kein demokratischer Gesundheitspolitiker auf die Idee gekommen, die Maßstäbe der Krankheitseindämmung und -verhinderung des Bundes-Seuchengesetzes auf die großen 'Volksseuchen' anzuwenden, die ganz ohne Ansteckung massenhaft im Volk verbreitet sind.

Technisch machbar wäre das durchaus - bloß ganz und gar unvereinbar mit sämtlichen nationalen Errungenschaften einer Wirtschaftsmacht wie der BRD. Die Radikalität, die bei der Seucheneindämmung für nötig befunden wird, auf die Arbeitsschutz- und Arbeitszeitvorschriften angewendet: Das würde garantiert die meisten Arbeitsunfälle verhindern und die sog. Verschleißkrankheiten reduzieren - aber auch die Produktion in bundesdeutschen Werkshallen und Büros lahmlegen. Ein gesetzliches Verbot von Asbest und der Vielzahl anderer längst bekannter krebserregender Produktionsstoffe würde zwar die Krebssterberate senken - aber auch die Profitrate deutscher Unternehmen. Atomkraftwerke und Wiederaufbereitungsanlagen nach gesundheitspolitischen Maßstäben geplant, wie sie bei der Bekämpfung der Syphilis an der Tagesordnung ist: Das würde das nationale Energieprogramm unmöglich machen. Usw.

In all diesen Fällen liegt kein staatliches Versäumnis vor. Verantwortungsvolle Politiker kennen durchaus die pathogenen Wirkungen des ganz normalen kapitalistischen Alltags, vom Gesundheitsverschleiß durch Lohnarbeit bis zur Vergiftung der natürlichen Lebensbedingungen. In umfangreichen Verordnungen haben sie ja zulässige Grenzwerte für alle möglichen Gifte eigens festgelegt - also die Vergiftung von Land und Leuten grundsätzlich genehmigt - ohne die Einhaltung der Höchstwerte von einer "Gesundheitspolizei" kontrollieren zu lassen. Per Sozialgesetzgebung regeln sie die Betreuung der Opfer der Lohnarbeit, die entweder als "anerkannte Berufskranke", "Frühinvalide" oder als Rentner mit "altersüblichem Verschleiß" ihr Dasein fristen dürfen. Usw. Es kann keine Rede davon sein, daß der Staat mit seiner Gewalt Gesundheit zum gesellschaftlichen Zweck machen würde. Demokratische Staatsmänner betreiben den Schutz und die Förderung der Gesundheit ihres Volkskörpers als Dienst n den maßgeblichen Zwecken ihrer Gesellschaft und nicht gegen sie. Die marktwirtschaftliche, profitable Benutzung von menschlicher Arbeitskraft und Natur sorgt für jede Menge Krankheiten und bietet danit den politischen Gewalthabern Anlässe genug, sich um die Menschen zu sorgen, die für ihren ungesunden Broterwerb trotz allem fit bleiben müssen. Damit ist der "Zielkonflikt" angegeben, in dem die staatliche Gesundheitsfürsorge steht: Sie will die Leute betreuen, die für ihr Berufsleben gesund sein müssen, dabei aber nicht die Zwecke behindern, denen sie in ihrem Berufsleben nachgehen und in gar nicht gesunder Weise dienen. Eben damit ist der "Zielkonflikt" andererseits immer schon gelöst. Unwidersprechliche ökonomische und politische "Sachzwänge" verbieten eine wirksame Verhinderung der gängigen 'Volksseuchen' und fordern statt dessen ihre Behandlung. Es wäre ja auch paradox, wenn durch staatliche Krankheits-Verhinderungs-Programme ausgerechnet den maßgeblichen gesellschaftlichen Zwecken, für die das Volk überhaupt halbwegs gesund zu sein hat, das Wasser abgegraben würde.

Aus genau demselben Grund sieht die Sache völlig anders aus, wenn Bazillen oder Viren als Ursache lebensbedrohlicher Krankheiten bekämpft werden können. Da kennen Gesundheitspolitiker kein Hindernis und keine Hemmung, in Sachen Volksgesundheit radikal zu werden. Wenn sie befürchten müssen, daß ihr Volk durch ansteckende Krankheiten (potentiell) unbrauchbar wird, gebieten die höchsten nationalen Interessen, daß alle Übertragungswege unterbunden werden. Die privaten Bedürfnisse, über die sie sich da hinwegsetzen, sind in dem Fall ja nie die legitimen Interessen des nationalen Wirtschaftswachstums; für "permissive" Grenzwerte in Sachen Infektion spricht wirklich kein anerkannter "Sachzwang". Sobald in Form eines Erregers "bloß ein Stück Natur" als Ursache einer Volksseuche auszumachen ist, werden alle Mittel mobilisiert, um ein gesellschaftlich völlig nutzloses und gefährliches Massensterben zu verhindern.

Die Logik der staatlichen Beurteilung und Betreuung von Massenkrankheiten wird am Beispiel der Tuberkulose deutlich. Unter dem Namen "Schwindsucht" galt sie solange als "Mangelkrankheit" und typisches "Arme-Leute-Syndrom", bis der Erreger entdeckt wurde. Damit war die TBC nicht mehr länger ein hinzunehmendes "Abfall-Produkt" der Armut, sondern eine im staatlichen Interesse zu bekämpfende Seuche. Zwar kann man gerade an dieser Infektionskrankheit feststellen, daß gewisse ganz und gar nicht der Natur geschuldete Lebensbedingungen, die die Abwehrkraft des menschlichen Körpers schwächen, dazukommen müssen, damit die Tuberkelbakterien ihr naturgesetzliches Werk tun. Aber daß Armut nicht das Gesündeste ist, hat man schon lange vor der Entdeckung des TBC-Erregers gewußt. So zu tun, als hätten im Unterschied zur Natur, deren Beherrschung bestenfalls eine Frage der Zeit und der investierten Forschungsgelder ist, ausgerechnet die sogenannten "gesellschaftlichen Rahmenbedingungen" den Charakter von unabänderlichen Naturgewalten, verrät einen nicht geringen Zynismus der staatlichen Gesundheitsfürsorge.

Der Sonderfall Aids: Eine Krankheit ohne "guten Grund", medizinisch nicht im Griff

Der entscheidende Unterschied der neuen Infektionskrankheit zu den altbekannten, seuchengesetzlich betreuten Krankheiten besteht darin, daß die medizinische Wissenschaft für eine tödlich verlaufende ansteckende Krankheit derzeit weder eine wirksame Prophylaxe noch eine Therapie anbieten kann.

Als übertragbare Krankheit fällt Aids gleichwohl unter das Bundes-Seuchengesetz. Der Gesetzgeber hat in Paragraph 1 des Gesetzes lapidar alle durch Krankheitserreger verursachten Krankheiten, die mittelbar oder unmittelbar auf den Menschen übertragen werden können, unter seine besondere Obhut gestellt. Auf eine namentliche Aufzählung von Krankheiten wurde bewußt verzichtet,

"um sicherzustellen, daß zum Beispiel beim Auftreten bisher unbekannter Infektionen ohne zeitraubende Rechtsänderungen Maßnahmen zu ihrer Verhütung und Bekämpfung eingeleitet werden können." (Walter Bachmann: Die LAV/HTLV III-Infektion im geltenden Seuchenrecht, in: Deutsches Ärzteblatt, 83. Jahrgang, Heft 49, 3.12.86)

Daß das Seuchengesetz auf eine HIV-Infektion angewandt gehört, ist für Juristen eine klare Sache:

"Eine mit der Immunschwäche Aids infizierte Dirne, die trotz eines seuchenpolizeilichen Prostitutionsverbots ihrer Tätigkeit nachgegangen war, ist .... von einem Münchner Amtsgericht zu zwei Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden." (Frankfurter Rundschau, 8.5.87)

Allerdings zählt Aids - bislang - nicht zu den meldepflichtigen Krankheiten, die in Paragraph 3 des Bundes-Seuchengesetzes und in Paragraph 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten namentlich aufgelistet sind. Um diesen Punkt dreht sich in erster Linie der aufgeregt öffentliche Streit, den sich derzeit die nationalen Seuchenbekämpfungs-Experten in Sachen Aids liefern. Daß der Gesetzgeber den Katalog der Krankheiten, über die er mit oder ohne Namen der Betroffenen unverzüglich Meldung erstattet haben will, jederzeit erweitern kann, versteht sich von selbst. Wie es sich für einen ordentlichen Rechtsstaat gehört, hat er sich das in einem eigenen Paragraphen 7 seines Seuchengesetzes erlaubt. Wenn die Bonner Gesundheitshüter Aids bisher nicht zu einer meldepflichtigen Krankheit erklärt haben, liegt das nicht an irgendwelchen Unvollkommenheiten der bisherigen Gesetzgebung, sondern an einer einstweiligen politischen Entscheidung.

Die Besichtigung der Infektionskrankheit Aids erfolgte von Anfang an durchaus nach den Kriterien von Seuchenwärtern, die ihren Standpunkt klar von dem der Hilfe und des Schutzes der Betroffenen zu unterscheiden wissen. Die Besonderheiten der neuen Seuche - 'klinisch gesunde' Virusträger können, bevor sie Symptome zeigen, jahrelang für die Verbreitung einer tödlichen Infektion sorgen, gegen die es kein medizinisches Mittel gibt - wirft sofort die gesundheitspolitisch entscheidende Frage auf, wie mit registrierten Virusträgern zu verfahren ist. An staatlichen Gewaltmitteln herrscht kein Mangel; nach der Logik der Seuchengesetzgebung gehören potentielle Verbreiter einer der Volksgesundheit besonders abträglichen Krankheit für die Dauer ihrer Infektiosität in "Absonderungseinrichtungen" verwahrt. Da eine Krankheitsbehandlung nicht erzwungen werden kann, weil es diese nicht gibt, liegt die Schlußfolgerung nahe, daß dann HIV-Positive wohl für den verbleibenden Rest ihres Lebens "verwahrt werden" müßten. Das wird so zwar von keinem Politiker ausgesprochen, eingefallen ist es ihnen allen. Dagegen spricht nur der Umstand, daß die Ansteckungsgefahr eine so ganz öffentliche und allgemeine nun doch nicht ist; sie besteht nur bei Blutübertragungen, bei den berühmten intimen und intensiven Schleimhautkontakten und in ähnlichen Fällen, rangiert also doch nicht ganz auf gleicher Ebene wie TBC oder Cholera. Das gibt den Gesundheitspolitikern zu denken und viel zu tun.

II. Zwei Alternativen staatlicher Seuchenaufsicht: Gewalt und/oder Moral

Da die medizinische Kunst im Kampf gegen Aids einstweilen versagt, richten die Seuchenpolitiker ihre Aufmerksamkeit um so nachdrücklicher auf den Übertragungsweg. Dieser ist im wesentlichen eine Angelegenheit der sexuellen Volksbräuche, bietet also allen Anlaß, die Frage nach dem Verhältnis zwischen der staatlichen Ordnungsgewalt und der bürgerlichen Unsittlichkeit gründlich und grundsätzlich aufzurollen. Politiker sehen sich in ihrer Lieblingsrolle als allerhöchste Volkserzieher bestätigt und gefordert und bleiben ihrem Publikum nichts schuldig. Schon gar nicht den Kampf zweier Erziehungslinien, der nach der Logik staatsbürgerlicher Erziehungsgewalt gar nicht ausbleiben kann.

1. Die Staatsgewalt als Antikörper

So richtig in Schwung gekommen ist der öffentliche Meinungsstreit über Aids durch den seuchenpolitischen Einsatz des bayerischen Staatssekretärs Gauweiler. Epidemiolagische Statistiken kamen diesem Fanatiker von Ordnung und Sitte gerade recht, um eine Menschheitskatastrophe zu beschwören, die erstens angeblich alles bisher Dagewesene in den Schatten stellt, deshalb zweitens all diejenigen endgültig als Heuchler entlarvt, die meinen, sie müßten angesichts künftiger Aids-Verheerungen immer noch gegen die staatliche Atom- und Rüstungspolitik demonstrieren. Und die vor allem drittens Leute wie ihn und seine geliebte Staatsgewalt als befugte Katastrophenaufsicht fordert. Dabei hat er sich erst gar nicht davon beeindrucken lassen, daß man Viren nicht verhaften kann. Der bayerische Hilfs-Innenminister hält einfach daran fest, daß der Staat die Seuche im Griff hätte, wenn er die Mittel ihrer Übertragung, also die Geschlechtswerkzeuge und sämtliche Injektionsnadeln in seiner Gesellschaft kontrollieren könnte. Daß die Leute treiben, was sie wollen, stellt sich unter diesem Blickwinkel als die eigentliche gesellschaftliche Krankheitsursache dar; die Diagnose lautet auf "Verwilderung der Sitten". Und soweit sie das zugelassen hat, trifft nach Gauweilers Auffassung auch die Staatsgewalt eine entscheidende Mitschuld am Fortschritt der Aids-Seuche: Sie ist der Volksgesundheit einiges an Zwang zu mehr Sittlichkeit schuldig geblieben.

Dabei kennt natürlich auch der bayerische Staatssekretär seine Grenzen:

"Ein bestimmtes Sexualverhalten läßt sich nicht erzwingen" (Originalton Gauweiler).

Das "leider" ist unüberhörbar und die ordnungspolitische Diagnose perfekt: Auch in Sachen Aids machen gewisse "Anormale" aufrechten Politikern das Leben schwer. Ein Gauweiler kann sich da viel vorstellen - angefangen von "Saunaclubs, in denen regelmäßig Analverkehr gegen die Gewerbeordnung stattfindet", bis ganz allgemein zum "hamsterhaften Sexualverhalten der Bundesdeutschen" (Gauweiler im ZDF).

Virus hin - Virus her, die "eigentlichen Ursachen" der Infektion müssen "beim Namen genannt" werden - als da sind:

"Eine zunehmende Akzeptanz vielfältiger Verwilderungserscheinungen", eine geduldete Geschäftemacherei mit Schmutz und Schund", eine "Politik des laissez-faire für Rücksichtslose aller Schattierungen". (Gauweiler im ZDF, "Bayernkurier", "Süddeutsche Zeitung")

Der Aids-Maßnahmen-Katalog, den der bayerische Ministerrat im Mai 87 verabschiedet hat, sieht entsprechend aus. Die Definition der "ansteckungsverdächtigen Personen", die in Bayern künftig regelmäßigen Zwangsuntersuchungen auf HIV-Antikörper zugeführt werden sollen, ergibt sich wie von selbst. Man braucht dazu kein einziges virologisches Argument, sondern allein die Staatsgewalt und das Ideal, der neuen Krankheit wäre durch die Austrocknung aller gesellschaftlichen Unsittlichkeit beizukommen, und diese wäre durch mehr staatliche Unduldsamkeit gegen "gewisse" Personengruppen zu erreichen:

"Ansteckungsverdächtig ist eine Person, von der anzunehmen ist, daß sie das HlV-Virus aufgenommen hat, ohne krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider zu sein. Die Voraussetzungen eines Ansteckungsverdachts sind erfüllt bei: männlichen und weiblichen Prostituierten, intravenös Drogenabhängigen (Fixern)." (bayerischer Aids-Maßnahmenkatalog, Süddeutsche Zeitung, 20.5.87)

"Ansteckungsverdacht" besteht laut Gauweiler generell auch bei "Strafgefangenen und Untersuchungshäftlingen", "wegen der besonders hohen Durchseuchungsraten von Aids unter Strafgefangenen, was mit den dort praktizierten Formen der Homosexualität zu tun hat." (Gauweiler, Süddeutsche Zeitung, 6.3.87)

Im beschlossenen "Maßnahmenkatalog" werden diese Leute nicht mehr erwähnt - wie mit ihnen umgegangen wird,

"regelt das bayerische Justizministerium in eigener Zuständigkeit". (Innenminister Lang, Süddeutsche Zeitung, 20.5.87)

Daß sämtliche nicht eingeknasteten Homosexuellen der Republik verschärft überwacht gehören, denkt sich Gauweiler schon lange; daß er jetzt für seinen militanten Argwohn gegen Leute, die beim Vögeln nicht einmal zufällig das staatliche Interesse an "Keimzellen" erfüllen, einen seuchenpolitischen "Sachzwang" auf seiner Seite hat, erfüllt ihn mit unverkennbarer Begeisterung. Die Listen der Ordnungsbehörden über Angehörige von "Risikogruppen" werden vervollständigt:

"Das Gesundheitsamt stellt Ermittlungen an,... wenn anzunehmen ist, daß jemand ansteckungsverdächtig ist... Die Gesundheitsämter stützen sich - neben eigenen Erkenntnissen - auf die Angaben der Polizei und der Sicherheitsbehörden, die im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenerfüllung bei der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung bekannt werden... Als Einrichtungen, welche die Weiterverbreitung des HlV-Virus begünstigen, kommen z.B. in Betracht: Bordelle, Lokale, die Treffpunkt homosexueller männlicher Prostitution sind oder Unsittlichkeit Vorschub leisten oder die Vorschriften des Gesundheitsrechts nicht einhalten; Saunen, in denen vorwiegend Homosexuelle verkehren. Solche Einrichtungen sind auch in den Betriebszeiten zu überwachen." (Spiegel Nr. 20/87)

"Wohnungen dürfen zur Abwehr dringender Gefahren jederzeit betreten werden, wenn sie der Prostitution dienen... Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen, wenn sie sich an einem Ort aufhält, an dem Personen der Prostitution nachgehen... " (bayerischer Aids-Maßnahmenkatalog, Süddeutsche Zeitung, 20.5.87)

Nicht ungeschoren bleiben dürfen ferner

"Asylantragsteller... angesichts der hohen Durchseuchungsraten, welche die Weltgesundheitsorganisation aus bestimmten Ländern mitteilt." (Gauweiler, Süddeutsche Zeitung, 6.3.87)

Und überhaupt die Ausländer, soweit sie nicht zu einem eigens von Ministerpräsident Strauß gezogenen "westeuropäischen Hygienekreis" gehören.

Erstens muß man sich schwer überlegen, ob man dieses verdächtige Volk überhaupt ins Land lassen soll. CSU-Innenminister Zimmermann hat jedenfalls vorsorglich im Mai 87 einen Erlaß an seine Grenzschützer geschickt, wonach bei "begründetem Verdacht auf Infizierung oder Erkrankung an der Immunschwäche Aids" Ausländer an der Grenze zurückzuweisen sind.

Zweitens verlangt

"die Ausländerbehörde gemäß der Bekanntmachung über die ärztliche Untersuchung vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis eine ärztliche Bescheinigung, der künftig auch eine Untersuchung auf das Vorliegen einer HIV-Infektion zugrunde zu legen ist." (Entwurf..., Spiegel Nr. 20/87)

Für alle Regelungen gilt selbstverständlich:

"Verstöße gegen Anordnungen sind als Ordnungswidrigkeiten mit Nachdruck zu verfolgen. Wegen gleichfalls damit verbundener Straftaten ist die zuständige Staatsanwaltschaft einzuschalten." (ebd.)

Die bayerische Liste der "Ansteckungsverdächtigen" umfaßt einerseits lauter "Personengruppen", die christlich-sozialen Saubermännern schon immer ein Dorn im Auge waren. Unter dem ehrenwerten Titel "Aids-Bekämpfung" dürfen Schwule und Prostituierte sich jetzt zusätzliche staatliche Schikanen gefallen lassen. Damit wird zwar kaum die tödliche Infektionskrankheit bekämpft, geschweige denn irgendeinem Aids-Kranken geholfen, aber den Infizierten - und nicht nur ihnen - das Leben noch schwerer gemacht.

Und wo sie sowieso schon beim Durchmustern des Menschenmaterials sind, ist aufrechten deutschen Politikern auch angesichts eines Virus die Pflege eines sauberen Rassismus völlig selbstverständlich. Politiker wissen nämlich gleich einen wesentlichen Unterschied zu machen: wir Bayern, Deutsche und die anderen. Die anderen haben in den Augen der politisch Verantwortlichen den prinzipiellen Nachteil, ihrem Anspruch auf Zugriff nicht umstandslos zu unterstehen; deswegen haben sie auch den ebenso prinzipiellen Verdacht "verdient", besondere Gefahrenträger zu sein. Daß dieser Verdacht bei manchen Ausländern prinzipieller ausfallen muß als bei anderen, ergibt sich nicht aus irgendwelchen epidemiologischen Statistiken - oder gar aus biologischen Besonderheiten. Demokratische Politiker wie Franz Josef Strauß verlassen sich da auf ihre ganz normalen Sortierungs-Maßstäbe. Es würde ihm beispielsweise im Traum nicht einfallen, die Insassen der Kasernen "unserer" US-Verbündeten unter seuchenhygienischen Gesichtspunkten zu traktieren.

Den beleidigten Österreichern, die nach dem ursprünglichen Aids-Entwurf als Bürger eines Nicht-EG-Staates für eine Aufenthaltserlaubnis im Freistaat einen negativen HIV-Test vorlegen sollten, ist der bayerische Ministerpräsident entgegengekommen. Er hat ihnen bescheinigt, daß er es für einen "ausgemachten Blödsinn" hält, Österreicher, Schweizer und andere nordische Menschen zu testen, wenn jeder dahergelaufene "Südspanier und Sizilianer" unbehelligt in unser schönes Bayern einreisen kann. Auf die Lösung, die sich einem hygienischen CSUler für dieses "blödsinnige Verfahren" sicher naturwüchsig aufgedrängt hat - Ausdehnung der Kontrollmaßnahmen auf alle Ausländer -, wurde aus Rücksicht auf die europäischen Partner vorläufig verzichtet.

"Es wäre natürlich wünschenswert, wenn alle ausländerrechtlichen Fragen einheitlich gehandhabt würden, gerade im Zusammenhang mit Aids." (Der bayerische Staatssekretär Glück, Spiegel Nr. 22/87)

Aber irgendwo hat auch die sprichwörtliche bayerische Liberalität ihre Grenzen - den "Volksstamm" der Türken lassen sich die Gauweilers nicht als Europäer verkaufen. Daß in der Türkei bisher kaum Aids-Fälle aufgetreten sind - die Spitzenplätze der europäischen Statistik belegen unangefochten Frankreich und die BRD, im Weltvergleich führen die USA -, tut nichts zur Sache. Wenn demokratische Rassisten sich daranmachen, Volksschädlinge dingfest zu machen, sind sie nicht durch Argumente zu widerlegen.

Auch Innenminister Zimmermann erzählen seine Kritiker selbstverständlich nichts Neues, wenn sie darauf hinweisen, daß Zöllner keine Ärzte sind und daß die Identifizierung von Aids-Virus-Trägern bei der Grenzkontrolle unmöglich ist. Er beharrt ja nur auf dem - von niemandem bestrittenen - Grundsatz, daß Seuchenbekämpfung eine nationale Staatsaufabe sein soll und deswegen die "Aufhebung des Trennenden an den Grenzen" für Virusträger widerrufen werden muß - ebenso wie für anderen unbeliebten Zuzug, welcher die gesunde Volkssubstanz schwächen könnte. Und bei Asylbewerbern beispielsweise braucht der Grenzschutz sich auch nicht groß darum zu kümmern, welches Schicksal die Abgeschobenen in ihren Heimatländern zu erwarten haben. Ein Innenminister, der weiß, daß ein Rechtsstaat wie die BRD nach eigenen politischen Kalkulationen darüber entscheidet, wer ein "politisch Verfolgter" ist und wer nicht, muß doch darauf kommen, daß sich der "begründete Verdacht auf eine Aids-Erkrankung" nach haargenau denselben objektiven rechtsstaatlichen Kriterien äußern läßt.

Andererseits wissen selbst Christlich-Soziale, daß "die Grenzen einer Epidemie keine Frage der Politik, sondern der Biologie" sind. (Gauweiler, Süddeutsche Zeitung, 6.3.87)

Um so mehr forde die seuchenanfällige Physis ihrer Untertanen einen politischen Schluß:

"Wir lassen niemanden ungeschoren... Wir wollen so viele Gruppen wie möglich der Testung zuführen." (Gauweiler im ZDF)

Wo immer die bayerischen Seuchenwächter eine "Testmögliihkeit" entdecken, tun sich neue "Risikogruppen" auf. Angefangen wird erst mal mit allen Bewerbern für ein Beamtenamt in Bayern. Bei positivem Testergebnis oder Verweigerung der Untersuchung gerät die bürgerliche Existenz in eine Sackgasse. Das hat böses Blut gegeben. Im Normalfall handelt es sich bei Bayerns Beamtenanwärtern nämlich um lauter anständige Leute, die durch die Testpflicht beleidigt werden, weil sie den Menschensortierungs-Standpunkt ihrer Obrigkeit teilen und sich jetzt mit "Anormalen" auf eine Stufe gestellt fühlen:

"Wir Beamte lassen uns nicht auf eine Stufe mit Prostituierten und Fixern stellen." (Türken hat er vergessen!) (Beamtenbund-Vorsitzender Alfred Krause, "Express", 22.5.87)

Sollen sie natürlich gar nicht. Die rassistische Logik funktioniert hier bestens: Die Staatsgewalt duldet in ihrem Dienst nur bestes Menschenmaterial - schon allein wegen der sonst überhandnehmenden Versorgungsansprüche - und auf gar keinen Fall Figuren, in denen irgendwie der Wurm drin ist; das wären ja schlechte Repräsentanten eines gesunden (!) Staatswillens. Nur folgerichtig, daß auch noch andere Abteilungen der staatsdiensttuenden Mannschaft in den Blick der Seuchenbekämpfer geraten sind:

"Am Abend des ersten Anhörungstages" (des Aids-Hearings der CSU-Landtagsfraktion im April 87) "hatten sich die Experten ausführlich mit der Frage auseinandergesetzt, ob Angehörige bestimmter Berufsgruppen, wie etwa Piloten, Feuerwehrleute oder Polizisten, regelmäßig auf Aids untersucht werden müßten..." (Süddeutsche Zeitung, 29.4.87)

Kurz nach der Verabschiedung des Aids-Katalogs stellte die CSU-Landtagsfraktion den Antrag, das künftig auch Schwangere - irgendwie ja auch eine Sorte Staatsdienerinnen - und Klinikpersonal auf Aids getestet werden müßten.

Am besten wären in den Augen der CSU natürlich Reihenuntersuchungen fürs ganze Volk, und zwar unter Zwang; alles andere bringt letztlich nichts. Das wissen Bayerns Ordnungshüter nicht aus der Natur des Virus, sondern aus der des Menschen, die sie schon von Berufs wegen genau kennen. Der Mensch neigt nämlich zum Bösen, ist zumindest eine moralisch völlig unzuverlässige Kreatur und läßt ohne staatlichen Druck und Polizeiapparat nichts unversucht, um seine Umgebung mit Viren zu versorgen. Diese Sichtweise jedenfalls halten christliche Politiker für ihre oberste Pflicht, ohne daß sie dafür erst "die Wissenschaft" befragen müßten. Bei Bedarf können sie aber auch durchaus auf echte "Aids-Professoren" zurückgreifen, die die prinzipielle Schwäche des "menschlichen Faktors" entsprechend ausmalen:

"Bei Debilen, Psychotikern und Analphabeten, besonders aber bei Drogensüchtigen und Personen mit Desperado-Mentalität sind Aufklärungsaktionen aller Art zum Scheitem verurteilt." (Die Professoren Stille und Helm lt. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.4.87)

Wenn sie beschlossen haben, daß rigorose staatliche Kontrollen sein müssen, sind CSU-Anhänger zur Untermauerung ihrer Forderungen auch zu Vergleichen fähig, die man hierzulande früher und in anderen Zusammenhängen höchstens von "linkslastigen Splittergruppen" zu hören bekam. Ein gewisser Prof. Frösner vom Pettenkofer-Institut der Universität München hält als treuer Gauweiler-Strauß-Spezi eine regelmäßige Durchmusterung des Volkskörpers für so dringend erforderlich, daß er sich sogar für "Rüstung runter" erwärmen kann:

"Was das kosten würde, hatte Gerd Frösner - nach eigenen Angaben von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt - schon ausrechnen lassen: bei zwei Durchgängen im Jahr etwa 250 Millionen DM im Jahr - soviel wie zwei Kampfflugzeuge." (Süddeutsche Zeitung, 29.4.87)

Leuten, die seinen Kammerjäger-Standpunkt nicht teilen, wirft der kämpferische Professor "Dummheit" und "Fanatismus" vor, um nicht gleich "an einen mit kaltem Intellekt gebilligten Holocaust der Risikogruppen glauben" zu müssen. (Leserbrief in der Süddeutschen Zeitung, 13.5.87)

2. Moral gegen Viren

Bundesgesundheitsministerin Süssmuth, genauso christlich und demokratisch wie Gauweiler, ist in den vergangenen Monaten zur populärsten Gauweiler-Kontrahentin geworden. Mit bunten Aufklärungsheftchen und Fernsehspots unter dem Motto: "Wenn alle sich schützen, hat Aids keine Chance" läßt die ranghöchste Gesundheitswächterin der Republik für "Vertrauen und Aufklärung" gegen gesetzliche Meldepflicht und Reihenuntersuchungen werben. Ihr Seuchenbekämpfungsstab hat sich für die andere Methode entschieden, um die Ansteckungswege des Aids-Virus unter staatliche Kontrolle zu bringen. Die gesellschaftlichen Krankheitsherde sollen isoliert werden, aber nicht bloß durch eine schärfere Überwachung der Sphären staatlich geduldeter sexueller Unmoral, in denen der christliche Seuchenbekämpfungsstandpunkt den eigentlichen Krankheitskeim ausgemacht hat, sondern vor -allem durch die sittliche und sexualtechnische Immunisierung des ansteckungsgefährdeten braven Volkskörpers. Dessen Aufrüstung mit Kondomen und Verantwortungsbewußtsein soll die Seuche wirksamer eindämmen als Gauweilers Sittenpolizei.

Daß diese Alternative zu einem polemisch geführten Kampf zweier Linien unter demselben christlich-demokratischen Vorzeichen geführt hat, ist von der Sache her übertrieben. Das Anliegen, mit den Mitteln politischer Beeinflussung die Ansteckungswege zu unterbrechen, ist den Wächtern der Volksgesundheit gemeinsam. Und daß dafür auch rechlicher Zwang ein unerläßliches Mittel ist, muß man einem Bundesgesundheitsminister wirklich nicht erzählen. So oft man es hören will, kann man sich von Frau Süssmuth bescheinigen lassen, daß man in ihrem Hause das Bundesseuchengesetz und seinen Geschlechtskrankheiten-Ableger für hervorragende Instrumentarien hält und daß, "wenn es sein muß", ihre Strafvorschriften auch bei Aids angewandt gehören.

"Dort, wo in irgendeiner Weise angezeigt wird, daß von Personen Gefährdungen für andere ausgehen, kann ich nicht nur tätig werden, sondern muß ich tätig werden." (Süssmuth, Spiegel Nr. 7/87)

Gauweilers Lieblings-Horrorgemälde vom HIV-positiven Strichjungen, den angeblich niemand verhaften läßt, hat sie mit diesem lapidaren Hinweis schon x-mal zurückgewiesen. Genausooft hat sie auf den auch für Seuchenpolitiker entscheidenden Unterschied zwischen Aids und anderen Infektionen hingewiesen:

"Bei anderen Geschlechtskrankheiten gibt es Heilungschancen, deshalb ein Interesse an der Heilung und keine Gefahr wie bei Aids unterzutauchen." (Süssmuth, Spiegel Nr. 7/87)

Die Gleichsetzung des Interesses eines Infi-zierten an seiner Heilung - oder auch nur an einem den Umständen entsprechend gemütlichen Absitzen der Restlebenszeit mit ihrer tatsächlich unvermeidlichen und medizinisch gebotenen Einschränkung - mit der staatsdienlichen Verwaltung und Betreuung seiner Person als potentieller "Seuchenquelle" ist zwar von vorn bis hinten erlogen. Schließlich macht sich die gute Frau gerade Gedanken über die Anwendbarkeit von gesetzlichen Zwangsmaßnahmen. Aufgefallen ist ihr bloß, daß "Absonderungsmaßnahmen" und ähnliche schöne Errungenschaften des Sozialstaats im Falle einer nur durch Bluttests erkennbaren, lebenslang auf ähnlichen Wegen wie Geschlechtskrankheiten ansteckenden unheilbaren Krankheit ihre seuchenhygienischen Tücken haben. Der Einwand, den die Vertreter der "Süssmuth-Linie" gegen den Sortierungs- und Kontrollfanatismus eines Gauweiler vorzubringen haben, reduziert sich immer auf das Argument, härtere Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen müßten gerade wegen dem - zumindest Gesundheitspolitikern bekannten - Gegensatz von staatlichem Zwang und persönlichem Wohlergehen der Betroffenen zu lauter Versuchen der Betroffenen führen, sich den Behörden zu entziehen.

Daß der gesundheitspolitische Umgang mit epidemischen Krankheiten nicht mit einem gemäß den vorhandenen medizinischen Mitteln bestmöglichen Service für die bedrohte Gesundheit der Bürger zu verwechseln ist, wird nicht zuletzt an der interessanten Kontroverse über die Alternative "Information über Aids" (Süssmuth und Co) oder "Reihenuntersuchungen" (Gauweiler und Genossen) deutlich. Ohne die Sicherheit, daß ein positives Testergebnis für den Betroffenen unangenehme Folgen hat - und zwar ganz unabhängig von den biologischen Wirkungen des Virus -, wird aus den beiden Positionen nie und nimmer ein Gegensatz. Vom Standpunkt eines mit Immunsystem ausgestatteten Individuums gehören Vergewisserung über den eigenen Gesundheitszustand und eine umfassende Information durch Fachleute (Mediziner und nicht Politiker!) darüber, was man zum eigenen Schutz (oder zur Lebensverlängerung, falls man das Virus gefangen hat) und zum Schutz der lieben Mitmenschen unternehmen kann, doch wohl zusammen. Aber eben auch nur von diesem Standpunkt aus - und der besitzt in einem Gemeinwesen freier Subjekte unter der Kontrolle einer ordnungsstiftenden Gewalt un einmal keine Gültigkeit.

Die daraus erwachsenden Kontrollprobleme hat Frau Süssmuth im Auge, wenn sie "humane" Bedenken äußert, die allesamt bloß der Wirksamkeit des "bayerischen Modells" gelten:

"Zwang führt dazu, daß viele wegtauchen... Das würde zu dem sicheren Ergebnis führen, daß der Anteil, den wir nicht erfassen, von Monat zu Monat größer wird. Allein die Diskussion um die Meldepflicht führt ja schon dazu, daß sich weniger Infizierte melden." (Süssmuth, Spiegel Nr. 7/87)

Der Berliner CDU-Gesundheitssenator Fink will sich sogar vorstellen können, daß durch die bayerischen Maßnahmen

"ein terroristisches Potential herangezüchtet wird." (FrankfurterRundschau, 21.5.87)

- eine kongeniale Retourkutsche auf das Schreckensbild vom Aids-Infizierten, aus purer Bosheit Ansteckung verbreitenden Nihilisten, das Meister Gauweiler sich zur Begründung seines Feldzugs ausgedacht hat. So kreidet rnan in Berlin der bayerischen Schwesterpartei totales Versagen vor den eigenen ordnungspolitischen Maßstäben an!

"Wir müssen diesen Bereich (die Prostitution ) unter Kontrolle halten und dürfen die, Frauen nicht in die sog. Hausfrauenprostitution äbdrängen." (Süssmuth im ZDF)

Dem Gauweilerschen Bedürfnis wird also grundsätzlich Recht gegeben. Und im Bundesgesundheitsministerium ist man durchaus bereit, den bayerischen Maßnahmenkatalog bundesweit durchzusetzen - wenn die Zweifel an seiner Effektivität ausgeräumt werden könnten.

"Wenn jemand mir sagt, die Meldepflicht führt zu einer wirksamen Verhütung der Krankheit, und mir dies belegt, dann bin ich doch nicht so starrköpfig..." (Süssmuth, Spiegel Nr. 7/87)

Die in den Koalitionsverhandlungen im Frühjahr '87 beschlossene Berichtspflicht für alle Laboreinrichtungen, die Aids-Tests durchführen, über die Zahl der positiven Testergebnisse wird das Zahlenmaterial der epidemiologischen Statistiken vervollständigen. Und falls sich dann herausstellen sollte, daß die Durchseuchung der Bevölkerung höher ist als befürchtet, kann man sich sicher sein, daß die Meldepflicht-Frage bundesweit wieder neu aufgerollt wird.

Bis jetzt traut man in Bonn dem forcierten Einsatz von Moral in Sachen Viruseindämmung mehr zu als schärferen Rechtsmitteln. Den Kollegen aus Bayern gibt rnan zu bedenken, daß sämtliche Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen einen entscheidenden Mangel nicht beheben können: Die Gesundheitsbehörden bleiben letztlich auf die Mitwirkung der mit Geschlechtsorganen ausgerüsteten Untertanen angewiesen. Deshalb wird ständig beteuert, daß

"Zwangsmaßnahmen ein falsches Gefühl von Sicherheit vor Ansteckung erzeugen" (Süssmuth in "Bild" vom 21.5.87)

und festgestellt:

"Sie brauchen noch mehr: Sie müßten die meisten Schlafzimmer kontrollieren." (Süssmuth, Spiegel Nr. 7/87)

Weil sie das nicht haben können, setzen christliche Politiker darauf, ihre Bürger mit bunten Aufklärungskampagnen dahin zu bringen, endlich aus freien Stücken ein "seuchenrechtlich gebotenes Sexualverhalten" zu praktizieren. So wird einerseits ein bißchen Angst vor der Seuche geschürt - Angst war schon immer ein gutes Fundament der Moral. Andererseits kommt man nicht umhin, die allseits lauernden Gefahren drastisch beim Namen zu nennen. Der öffentlich ausgeplauderte Wortschatz der ehrenwerten Damen und Herren aus der Politik hat sich in den letzten Monaten deutlich erweitert: Zu Kondomen wird geraten, gelegentlich werden sie sogar verteilt; vor Analverkehr wird gewarnt; oral soll auch nicht ohne sein; die Schulen müssen endlich zur Kenntnis nehmen, daß bereits 15jährige die Schulpausen zum Vögeln nützen; nicht zu vergessen - die Homosexualität in der Bundeswehr. (Die Sache mit den Pfaffen regelt die Kirche intern.)

Man kann Gestalten wie der Berliner Schulsenatorin Laurien und dem Mitglied des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Rita Süssmuth, ihre Beteuerungen durchaus abnehmen, daß ihr Aufklärungswesen nicht als "Aufforderung zu sexueller Freizügigkeit" zu verstehen ist. Ganz im Gegenteil, aus höchsten seuchenpolitischen Interessen wird Wert darauf gelegt, daß der Bürger seine unkontrollierbaren "Schweinigeleien" abstellt. Eben deshalb müssen sich Politiker aber ausnahmsweise einmal ' offen zur Differenz zwischen dem hierzulande tatsächlich gängigen Geschlechtsleben und den dazugehörigen moralischen Idealen bekennen - von wegen ehelicher Treue, "erfüllter Liebe statt Sex" usw. usf. -, mit denen sie üblicherweise ihr Volk belämmern.

Nicht auf Kosten der christlich demokratischen Moral, sondern im Namen dessen, was sich gehört, werden die Sprachrohre des Staates ehrlich. Wenn damit etwas aufgedeckt und eingestanden wird, dann ist es die Verlogenheit des einschlägigen Moralismus; preisgegeben wird davon nichts.

"Werbung für partnerschaftliche Treue oder für die Benutzung von Kondomen bei wechselnden Sexualpartnem ist für Rita Süssmuth in Sachen Aids Ausdruck von 'christlichem Realismus'. Das folgt natürlich aus der schlichten Einsicht, daß Sexualität individuell gelebt wird und kein verantwortlicher Gesundheitspolitiker warten kann, bis sich die Werte geändert haben." (der ebenfalls realistische Christ-Demokrat Ulf Fink, Spiegel Nr. 21/87)

Moralprediger glauben sich immer im Recht, aber nie und nimmer daran, daß wegen ihrer Predigten das inner-, vor- und außereheliche Gebumse und Gelutsche unterlassen wird - das wäre ja das Ende ihrer Mission und der Moral, die sie verkünden.

Genau deswegen läßt andererseits auch die Gauweiler-Fraktion nicht locker. Die glaubt ja auch nicht daran, die Deutschen von ihren "verwilderten Sitten" in Sachen Sex abbringen zu können; wer den Nutten einen Kondomzwang für ihre Freier auferlegt und Homo-Treffs eine härtere Gewerbeordnung, der rechnet ja gerade mit dem hemmungslosen Fortgang der Unzucht, die er bloß besser kontrollieren will. In ihrem "christlichen Realismus" glauben die Verfechter der Gauweiler-Linie sogar noch viel weniger als Süssmuth und Co. an die Chance, Volksbräuche der verwerflichen Art aus Sittlichkeit zu korrigieren. Sie gehen davon aus, daß ein bürgerlicher Staat seine Leute noch nie anders zu "besserer Einsicht" bewogen hat als durch Strafandrohungen, also auch noch nie zu anderen "besseren Einsichten" als zu Abwägungen zwischen dem gebotenen Verzicht und der Gefahr, erwischt zu werden; den Appell an die "Eigenverantwortung" lassen sie nur als moralischen Überbau zu polizeilicher Überwachung gelten. So haben sie wieder ihre guten Gründe, an der Effektivität des in ihren Augen viel zu idealistisch angelegten Erziehungsprogramms der Bonner Aids-Bekämpfer zu zweifeln.

Daß die wechselseitigen Bedenken gegen die Wirksamkeit des jeweils konkurrierenden Maßnahmenkatalogs zu häßlichen Tönen geführt haben, erklärt sich allein aus der demokratischen Gewohnheit, noch jeden Meinungsstreit m Namen allerhöchster Prinzipien zu führen, die doch auch der Gegner nicht mißachten dürfte - und die mit der Sache überhaupt nichts mehr zu tun haben. Unterhalb von Gesichtspunkten wie der Rettung einer "nationalen Zukunft" tritt ein Gauweiler nicht an, ohne "Freiheit statt Sozialismus" mag eine Süssmuth nicht für ihre Faltblätter eintreten. Das wäre ja noch schöner, wenn ausgerechnet die Kontroverse um Aids nicht bestens geeignet wäre für Schaukämpfe in der Arena des höheren Werteblödsinns.

3. Das HIV als sinnstiftende Geißel Gottes

Deswegen ist selbstverständlich auch der geistliche Stand, seit jeher selbsternannter Felsen in der Brandung sexueller Verwahrlosung, voll engagiert mit dabei in der Debatte. Die "gläubige Katholikin Rita Süssmuth" muß sich von ihrer kirchlichen Obrigkeit vorwerfen lassen, sie leiste mit ihrer "Kondomkampagne" der "Unzucht" und ähnlichem "Teufelszeug" Vorschub. Die Differenz zwischen ihren christlich-moralischen Seichbeuteleien und der gesellschaftlichen Praxis ist Pfaffen (nicht nur in Sachen Sex) durchaus bekannt. Ihren Job bestreiten sie damit, diese Differenz zu geißeln. Zuerst erfinden sie lauter göttliche einwandfreie Regeln, dann zeigen sie auf die ewig sündige Menschheit und fordern zur "Umkehr im Herrn". Kirchenfunktionäre schüren das schlechte Gewissen und setzen darauf, um für ihren Verein zu werben - und nicht um eine bessere nationale Aids-Statistik zu erreichen.

Das neuartige Virus läßt sich wunderbar ins katholische Weltbild einbauen. Nach Sintflut, Pech- und Schwefelregen auf Sodom und Gomorrha, und was sich der alte Herr an Strafen sonst noch ausgedacht hat - warum nicht mal Aids?! Der liebe Gott geht nämlich nicht nur virusmäßig mit der Zeit; er ist auch genauso, wie ihn sich sein Ebenbild - Kardinal Höffner - vorstellt: ein alter schadenfroher Rechthaber. Dem Kardinal hatte sich in Anwendung des christlichen Grunddogmas - "Je tiefer der Mensch in der Scheiße sitzt - um so Gott" - im vergleichsweise unschuldigen HI-Virus sofort der "Wink Gottes" offenbart.

"Frivole Parolen 'Sex macht Spaß'" (pfui!), - "'Sex ist gesund'" (ober-pfui!) "machten die Sexualität zu einem Konsumgut. Politische Ideologien stellten die sexuelle Zügellosigkeit in den Dienst des gesellschaftlichen Umsturzes". (Schon kurze Zeit später brachte bekanntlich der Teufel die SPD an die Macht!) "Pansexualismus, Hedonismus und Maximierung der Lust" (Vorsicht, Herr Kardinal, lassen Sie sich nicht hinreißen, sonst wird's "Unzucht in Gedanken") "sind keineswegs Zeichen von Kraft und Vitalität. Sie gleichen eher eine seichten, faulenden Gewässer, das unser Land überschwemmt. 'Wer die Lust will, dem vergeht sie', schreibt Viktor Frankl..." (Da kann's einem wirklich vergehen.)

Aber: "Die Ordnung, die Gott seiner Schöpfung und den Menschen gegeben hat, läßt sich nicht ungestraft verletzen." "Wir nennen Kranksein eine Heimsuchung Gottes. So ist es auch mit der Aids-Krankheit. Gott ist gleichsam bei diesem Kranken daheim, zu Besuch," (doch nicht im Virus?!) "um ihm ein helfendes Wort zu sagen: 'Ich bin der Herr, dein Arzt' (Ex 15, 26). Gott erbarmt sich aller." (alle Zitate aus: Kardinal Joseph Höffner, Aids - vier Aussagen des Erzbischofs von Köln, in: "Zeitfragen" Nr. 41/87. Schriftenreihe, herausgegeben vom Presseamt des Erzbistums Köln)

Katholisch gesehen, ist das 'Aids-Problem' also längst gelöst. Der liebe Gott ist wie immer einfach entzückend, so überhaupt nicht nachtragend, nachdem er sein Fußvolk ein bißchen mit gerechter Strafe traktiert hat.

4. Das Auf und Ab der Volksregung

Staatliche Propaganda, die ausnahmsweise mit dem erklärten Zweck durchgeführt wird, die Bürger sollten aus freien Stücken auf liebgewordene Gewohnheiten verzichten, hat bei einem demokratisch reifen Publikum ihre Tücken. Reife Demokraten sind von ihrer Obrigkeit an andere "Kommunikationsformen" gewöhnt worden. Mitteilungen über ihre gesetzlich geregelten Pflichten sind ihnen - nicht nur im Bereich des Gesundheitswesens - geläufig. Gesetzlich vorgeschriebene Schutzimpfungen, betriebsärztliche Reihenuntersuchungen, gesetzliche Versicherungspflicht für den Krankheits- und Alters-"Fall" sorgen für die staatsbürgerliche "Einsicht" in die Notwendigkeiten dieser Regelungen.

Auch moralisierende Gesundheitskampagnen sind aufgeklärten Bürgern bekannt. Der Bundesgesundheitsminister erklärt ihnen schon jahrelang auf jeder Zigarettenpackung, daß "Rauchen Ihre Gesundheit gefährdet". Solange der Gesundheitsminister nicht zu drastischen Erhöhungen der Tabaksteuer schreitet oder öffentliche Rauchverbote verhängt, weiß die rauchende Menschheit, daß sie sich durch dumme Sprüche nicht am Rauchen hindern lassen muß.

Der Bürger kann sich normalerweise also voll und ganz darauf verlassen, daß sich eine demokratische Staatsgewalt in allen Dingen, die ihr wichtig sind, nicht vom Verstand und Willen ihrer Bürger abhängig macht. Als freier Mensch und Zeitungsleser fühlt er sich deshalb von sämtlichen Krisen-, Skandal-, Ab- und Aufrüstungsmeldungen nie und nimmer als praktisch Betroffener angesprochen. Das tägliche Nachrichtenangebot von Lady Di über die Pershing-Raketen-Debatte und die neuesten Lohnkürzungen bis zum Aids-Tod von Rock Hudson nimmt er - ganz im Sinne der Schreiberlinge - als mehr oder weniger interessante Angelegenheit zur Kenntnis, über die man sich als aufgeklärter Mensch seine praktisch irrelevante Meinung bilden und bis zum nächsten Öffentlichkeits-Schlager wieder vergessen kann.

Diese von ihnen sonst sehr geschätzten demokratischen Tugenden ihrer Untertanen problematisieren Politiker wie Frau Süssmuth im Rahmen ihrer Aufklärungskampagne unter dem Motto: "Warnung vor einer falschen Übersättigung des Publikums mit dem Thema Aids". Anläßlich der öffentlichen Debatten über die Gefahren von Atomkraftwerken nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl oder über die "Rheinvergiftung" ist der guten Frau so etwas noch nie eingefallen. Ihr Problem ist, daß das Publikum im Fall Aids eben nicht bloß den praktischen Schluß ziehen soll, die Staatsgewalt zum Eingreifen zu ermuntern und sich nach neuer Unterhaltung umzusehen. Konsequenterweise wird das Volk in regelmäßigen Abständen auf allen Kanälen nicht bloß mit den neuesten Aids-Sensationen "überfüttert", sondern mit dem Aids-Problem bekanntgemacht. Bei der Gestaltung der Aufklärung gehen die Verantwortlichen davon aus, daß ihr hervorragendes Bildungswesen lauter naturwissenschaftliche Voll-Idioten hervorbringt, denen man keinesfalls mit schlichten naturwissenschaftlichen Erklärungen das Leben unnötig schwer machen sollte. Während des ZDF-Aids-Abends am 7.5.87 konnte der aufmerksame Zuschauer beispielsweise erfahren, daß man sich ein menschliches Chromosom irgendwie wie eine Kette von vielen, vielen bunten Luftballons vorstellen kann - aber ganz, ganz winzig - und daß das Aids-Virus denselben ganz schön übel mitspielt. Denselben Quatsch intellektuell aufgemöbelt bieten Zeitschriften wie "Zeit-Magazin" oder "Spiegel" ihrem erlauchten Publikum. Dort muß sich die 'Geschichte der HIV-Entdeckung" immer mindestens "wie ein Krimi" lesen - auch nicht ganz im Sinne des Programms, den "Ernst der Lage" einzuschärfen.

Wenn dann die Hauptbotschaft - "Aids geht uns alle an" - trotzdem endlich rüberkommt, zeigen Staatsbürger, was in ihnen steckt. Sie werden penetrant in zweierlei Richtungen. Kaum haben sie mitgekriegt, daß aus unerfindlichen Gründen ihr Immunsystem höchstoffiziell etwas zählt, nerven sie mit ihren nun einmal mit dem Stempel "berechtigt" versehenen Sorgen alle Stellen, die im Zuge der staatlichen Aids-Aufklärung eingerichtet wurden: "Wie steht's mit dem Goldhamster, dem Bäcker, dem Metzger, dem Arzt...?"

Vor allem aber leuchtet anständigen Bürgern ein, daß ihre Obrigkeit ein Riesen-Aids-Problem am Hals hat, daß also Virus-Träger wie Schädlinge an der Volksgesundheit zu behandeln sind. Noch bevor sie einen leibhaftigen HIV-Positiven zu Gesicht gekriegt haben, machen sie sich ihre Gedanken, wie mit solchen Gestalten umzuspringen wäre: Dürfen die noch arbeiten, mit unbescholtenen Bürgern in der U-Bahn fahren, weiter im selben Mietshaus wohnen, gar mit den eigenen Kindern zur Schule gehen: Ein Betriebsrat des VW-Werks in Hannover hat gleich Anfang des Jahres zu Protokoll gegeben, daß er - falls jemals ein Aids-Positiver im Werk auftauchen sollte - mit allem Nachdruck im Interesse der Belegschaft für dessen Entlassung sorgen würde.

Aufrechte Untertanen haben den Standpunkt der staatlichen Seuchenfürsorge eben auf ihre Weise kapiert. Von ihrer Obrigkeit zur "Eigenverantwortlichkeit in Sachen Aids" aufgerufen, fühlen sie sich berechtigt, ihre private Sortierungswut in gesunde und kranke "Volkskörper" theoretisch durchzuspielen und, sobald tatsächlich ein "Positiver" auftaucht, auch praktisch werden zu lassen.

Mit diesem Erfolg ihres Aids-Feldzugs ist Frau Süssmuth ganz und gar nicht zufrieden: "Die Rechtslage ist besser als die Realität" - lautet ihr im ZDF verkündeter Befund angesichts der Tatsache, daß Aids-Infizierten hierzulande mittlerweile die Wohnungen und Jobs gekündigt werden. Im Interesse des staatlich erwünschten Seuchenmanagements müssen "privatrechtliche Übergriffe" verhindert werden. Gerade wenn eine steigende Anzahl von Infizierten befürchtet wird, müssen Ruhe und Ordnung und ein geregeltes Arbeitsleben im Lande gewährleistet sein. Eine Aufklärungs-Aktion jagt also die andere. Im Rahmen einer konzertierten Aids-Aktion zwischen Staat, Unternehmern - und Gewerkschaft darf jetzt auch der DGB seiner staatsdienlichen Verantwortung nachkommen - ein schönes Betätigungsfeld, besonders für die Vereine, die eine dreijährige Ruhe an der Tariffront beschlossen haben. Prompt wurde von der Mitgliederzeitschrift der IG Metall ein passender Skandal aufgedeckt:

"In Herne wurde die junge Chefsekretärin einer Elektro-Großhandlung bei vollem Gehalt nach Hause geschickt, weil ihr Mann nach einer früheren Bluttransfusion an Aids gestorben war. Bis sie einer Kollegin von der Krankheit ihres Mannes erzählte, war sie ein beliebtes Arbeitstier im Betrieb. Dann wurde sie wie eine Aussätzige behandelt - trotz dreier negativer Aids-Atteste." (metall Nr. 9, 30.4.87)

Mal dahingestellt, ob die Moralisten von der Gewerkschaft diesen rührenden Fall bloß konstruiert haben, um ihrer sauberen Leserschaft ein nach allen bürgerlichen Geschmacksurteilen völlig unschuldiges Opferlamm präsentieren zu können: Die Botschaft, die Betriebsräte und Gewerkschaft in ihrer in derselben Zeitschrift angedrohten "verstärkten vorbeugenden Informationstätigkeit" an den Mann zu bringen haben, ist klar. Aidskranke brauchen keine finanzielle Versorgung, sondern "Integration" - vor allem, wenn es sich um unverschuldet in Not geratene "Arbeitstiere" handelt. "Integration" buchstabiert sich ungefähr so: "Aids-Kranke müssen ermuntert werden, so lange wie möglich zur Arbeit zu kommen."

(ebd.) Ob sie auch so lange wie möglich Rentenbeiträge zahlen sollen, hat die Gewerkschaft offengelassen.

Die Idee, einem Aids-Infizierten die Belastungen seines Immunsystems durch Lohnarbeit zu ersparen, um damit sein Leben zu verlängern, und ihm durch ausreichende materielle Absicherung die verbleibenden Jahre möglichst angenehm zu machen, wäre ja in unserem hervorragenden Sozialstaat auch völlig abwegig. Genauso abwegig sind in dem allgemein öffentlich-rechtlichen Aufklärungs-Getue ein paar verständliche Erläuterungen über den ganz und gar nicht unbekannten Charakter des neuartigen Virus, das "uns alle" angeblich so furchtbar viel angeht.