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Dieser Artikel ist in der MSZ 4-1987 erschienen.

Systematik

Kein Kampf um die Arbeitszeit - bloß ihre Regelung
TARIFRUNDE ALS UNTERNEHMEROFFENSIVE

Kapitalistische Unternehmer sind Aktivisten in Sachen Arbeitszeit. Sie bezahlen Arbeitsstunden, revolutionieren ihre Maschinerie und damit die Leistungsansprüche und überwachen, daß sie an den Arbeitsplätzen entsprechend bedient werden. Wo es sich lohnt, organisieren sie Überstunden, Schichtarbeit und Dauerbetrieb - und mit steigenden Auslagen lohnt es sich immer mehr. So wird die Arbeitsfähigkeit der Belegschaften, werden Kraft, Nerven und Gesundheit nicht zu knapp beansprucht, und mit dem unaufhaltsamen Fortschritt der Technik nimmt die Bequemlichkeit der Arbeitsumstände keineswegs zu die Anwesenheit an der Arbeitsstätte keineswegs ab.

Arbeitszeitverkürzung ist daher ein bleibendes Bedürfnis der Arbeiterschaft. Weniger Arbeitsstunden und eine Änderung des Stundenlohns damit der Verdienst nicht sinkt, verbessern die Lage der arbeitenden Klasse und begrenzen ihren kapitaldienlichen Verschleiß, bzw. sichern eine gewisse Entschädigung. Das ist das eine.

Was die Metall- und andere Gewerkschaften gegenwärtig fordern, worum die Tarifparteien wirklich streiten, ist das andere.

Die paradoxe Alternative: kürzer oder verfügbarer

Es ist eigenartig. Die IG Metall fordert "Arbeitszeitverkürzung" - die Unternehmer antworten mit dem Ruf nach "Arbeitszeitflexibilisierung". Die IG Metall verlangt nach engeren Grenzen von Arbeitstag und Arbeitswoche die Unternehmer setzen dagegen, die Arbeitskräfte müßten verfügbarer sein. Die IG Metall nennt als Ziel "35- Stunden- Woche" - die Unternehmer halten nicht "Vierzig Stunden und keine weniger" dagegen, sondern den Grundsatz: Immer gerade soviel Stunden, wie der Betrieb braucht. Dem bezifferten gewerkschaftlichen Wunsch nach Neufestsetzung begegnen sie mit dem Verlangen, jede Festsetzung außer Kraft zu setzen. Um kürzere Arbeitszeiten wird bei einem solchen Gegensatz nicht gestritten. Die konkreten Forderungen und Angebote beider Seiten belegen, daß anderes zur Debatte steht. Die Metallgewerkschaft bietet einerseits mit einigen Rechenkunststücken bei ihrer 'Lohnberechnungsformel' Lohnverzicht gegen Arbeitszeitverkürzung an; andererseits ist sie bereit, mehr Flexibilität gegen weniger Arbeitsstunden aufzurechnen. Die Unternehmer bieten für einen freieren Umgang mit der Arbeitszeit eine Verkürzung um eine halbe Stunde pro Woche an. Wie die wirkliche Arbeitszeit aussehen soll, ist in beiden Fällen nicht ausgemacht. Nur soviel ist klar: Mit der Normalarbeitszeit stimmt sie in keinem Fall überein; die soll nämlich zu einer reinen Durchschnittsgröße gemacht werden. Um die Modalitäten wird gestritten.

Jede Betriebsnotwendigkeit ein Unternehmerrecht

Eigentlich sind es die Arbeitervertreter, die in Tarifrunden auf Änderungen des Tarifvertrags aus sind, weil sie die legalen Fortschritte korrigieren wollen, welche die Unternehmer unter dem alten Vertrag bei Leistung, Produktivität und Preisen zu Lasten der Arbeiter erzielt haben. Der laufende Tarifstreit um die Arbeitszeit dreht sich dagegen darum, daß die Unternehmer unzufrieden sind - und zwar mit den Grundsätzen für die Einrichtung der Arbeitszeiten. Wenn sie für mehr Verfügbarkeit der Arbeiterschaft eintreten, bekunden sie ihren Unwillen, die bisherigen Touren, über Arbeitsstunden zu bestimmen, weiter gelten zu lassen. Der 8-Stunden-Normalarbeitstag, die 5-Tage-Normalwoche - Einrichtungen, die nicht die Arbeitszeit begrenzen, sondern die längere oder kürzere Beschäftigung als Überstunde Sonder-schicht, Kurz-arbeit, Teilzeit-arbeit definieren und preislich regeln - erklären sie zu starren Vorschriften, die der lohnenden Verwendung von Arbeitskräften im Betrieb untragbare Schranken auferlegen. Das stimmt zwar nicht, kennzeichnet aber ihr Interesse, der Arbeitszeit den rechtlichen Schein einer allgemeinen, festen Regelung zu nehmen, von der es je nach Betriebsbedürfnis lauter Ausnahmen gibt. Sie streiten darum, ob nicht der Tarifvertrag ihrem Interesse widerspricht, die Belegschaft oder Teile davon kürzer oder länger antreten zu lassen, und melden das Ideal an, daß das Tarifrecht mit den wechselnden Betriebsnotwendigkeiten zur Deckung gebracht und die freie Einteilung von Arbeitsstunden, -tagen -wochen zum gültigen Grundsatz erhoben werden soll.

Die entsprechenden Änderungen im Tarifrecht, die sie kategorisch fordern, sind einerseits reine Formsache. Wenn der Rahmen des Normalarbeitstages, bzw. der Normalarbeitswoche weiter gesteckt werden soll, dann ändert sich die Berechnungsweise. Der Samstag gilt wieder als Normalarbeitstag, Überstunden fallen nicht so schnell an, Arbeitsstunden können innerhalb längerer Zeiträume zur Durchschnittsarbeitszeit ausgeglichen werden kurz: Die betriebsgenehme Unregelmäßigkeit ist tarifvertragliche Regel, entsprechend anders sehen die anerkannten Ausnahmen aus. So soll rechtlich einer betrieblichen Praxis Rechnung getragen werden, die längst Schichtarbeit vielfältigster Art, wechselnde Arbeitslänge je nach Auftragslage und Betriebsgegebenheiten und Wochenendarbeit in verschiedenem Ausmaß zur Selbstverständlichkeit gemacht hat. Andererseits ergeben die neuen Richtlinien, was als durchschnittliche 'Normal'arbeitszeit' zu gelten hat, einen gewissen materiellen Ertrag für die Unternehmer. Manche Überstundenzahlung fällt dem Ausgleichswesen zum Opfer, mancher Zuschlag verbilligt sich und Zeiten der Überbeschäftigung verrechnen sich gegen verordnete Freitage zum passenden Zeitpunkt. So bekommen die Arbeiter dann zu spüren, daß es doch keine bloße Formsache ist, ob täglich ein Zeitraum bis zu 10 oder 8 Stunden als normale variable Verfügungsmasse gilt, ob in zwei Monaten oder in längerer Zeit der Durchschnitt errechnet sein muß.

Drittens greift dieses Unternehmerprogramm die Arbeitervertretung an - in ihren tarifvertraglich festgelegten Rechten nämlich, laufend ein entscheidendes Wort mitzureden, wenn betriebsgenehme Arbeitszeiten eingerichtet werden. Mit den Zeiten, die ein gewerkschaftlich Vertretener im Betrieb zubringen muß, hat das nichts zu tun; die stehen ja längst nicht mehr zur Debatte, wenn Gewerkschaftsrechte in Frage gestellt werden. Strittig ist die Arbeitervertretung in ihrer Rolle als Institution, die Arbeitszeitregelungen mitbestimmt, die zuständig ist für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit unternehmerischer Zeitansprüche, die im Betrieb als Betriebsrat Überstunden und Sonderschichten extra genehmigen muß, an deren ständige Mitwirkung also die Arbeitszeitsouveränität der Unternehmer gebunden ist. Das Unternehmer'angebot' in der Metalltarifrunde zielt darauf, diese Sorte Tarifpartnerschaft einzuschränken, und zwar doppelt: Erstens durch die Forderung nach Mexiblen Arbeitszeitbestimmungen, welche die gewerkschaftliche und betriebsrätliche Beteiligung ein Stück weit erübrigen; zweitens dadurch, daß das Angebot von einer halben Stunde weniger durchschnittlicher Wochenarbeitszeit an die Verpflichtung gebunden ist, bis 1991 das Thema "Arbeitszeitverkürzung" nicht mehr in die Tarifverhandlungen einzubringen, sowie die Lohnsenkung gleich auf zwei Jahre auszuhandeln. Entscheidungsfreiheit für die Unternehmer und Dauerverpflichtungen für die Arbeitnehmer - so passen Festigkeit auf der einen und Flexibilität auf der anderen Seite zusammen.

Für jedes Unternehmerrecht - aber mitbestimmt!

Mit ihrer Tarifforderung reagiert die IG Metall auf das Ansinnen, die Unternehmerfreiheit neu im Tarifrecht zu verankern, haargenau so, wie es sich für eine Institution gehört, die den ordnungsgemäßen Gebrauch der Arbeitskräfte mitentscheiden darf und will. Sie verteidigt sich - und zwar als kundigen und verantwortlichen Kontrapart, der hier wie sonst für die Auffassung einsteht, Arbeitervertretung bestünde in der schwierigen Aufgabe, brauchbare soziale und wirtschaftliche Verhältnisse im Lande mitzugestalten, eben in "Arbeitszeitpolitik". Daß Arbeiter von den Stunden, die sie im Betrieb zubringen, also auch von den gewandelten Tarifrechtsansinnen der Unternehmer unangenehm betroffen sind, wissen und vermelden die Funktionäre zwar - ihre veröffentlichten Listen der widrigen Umstände, die gewerkschaftlich mitgestaltete Arbeitszeit unter den geltenden Bestimmungen einschließt, sind ansehnlich genug -, aber ein Argument für Gegenwehr wird daraus nicht; vielmehr ein Argument dafür, daß die Arbeitervertreter den Kapitalbedürfnissen doch schon immer entsprochen haben und deshalb ganz zu Unrecht eingeschränkt werden sollen. Zielstrebig ordnen Steinkühler und andere Gewerkschaftsradikale die verlangte Rechtsrevision und ihre Folgen für das Arbeitsmaterial, das da tarifvertragsgemäß flexibel und regelmäßig zugleich in die Fabriken latscht, dem Organisationsinteresse unter; ihre rechtliche Kompetenz darf nicht leiden. Sie verfallen erst gar nicht auf die Idee, durch bedingungslose Arbeitszeitverkürzung mit einem Schlage die ganze geplante Reform der Arbeitszeiteinrichtungsverfahren hinfällig zu machen. Statt dessen entdecken sie in dem unternehmerischen Ansinnen wieder einmal nur den Hang zum 'Manchesterkapitalismus' und zurück, ins 19. Jahrhundert', in dem die Unternehmerschaft ganz allein fürs Regeln zuständig und alles willkürlich war, weil die gewerkschaftliche Mitgestaltung gefehlt hat - so interpretieren Arbeitervertreter heute die gewerkschaftlichen Kämpfe von damals. Freilich, auch dieser Vorwurf ist nicht so ernst gemeint. Schließlich klagen die gewerkschaftlichen Mitmanager un-willkürlicher Ausbeutungsverhältnisse nur ihr Recht ein, am gesellschaftlichen Auftrag: 'Wachstum und/für Arbeitsplätze, Arbeitsplätze und/für Wachstum' beteiligt zu sein. Deswegen fühlen sie sich auch verpflichtet, den neuen Ansprüchen an den Manteltarifvertrag in der Doppelrolle entgegenzukommen, durch die sie sich schon immer die Teilhabe redlich verdient haben: als sachverständiger Anwalt der Betriebsnotwendigkeiten und als Kontrollinstanz, die zwischen diesen und unternehmerischer Willkür wohl zu unterscheiden weiß, wenn sie allen Notwendigkeiten zustimmt und dabei Rücksicht auf die Arbeiterschaft anmahnt. Erstens leuchtet den Fortschrittsmenschen schwer ein, daß flexible Arbeitszeiten, also ein neues Tarifrecht sein muß, wenn Unternehmer so dringlich danach verlangen. Zweitens aber darf der Unterschied zwischen Willkür und Notwendigkeit nicht verloren gehen, den Gewerkschaftler beim Mitgestalten ausfindig machen und durch ihre Unterschrift ausräumen. Also legen sie eigene Vorschläge für flexible Arbeitszeiten vor, natürlich mit 'sozialer Komponente'; also machen sie den im Prinzip freien, aber natürlich auch für notwendige Arbeit zur Verfügung zu stellenden Samstag zum Streittitel, an dem sich das berechtigte Betriebsanliegen, die teuren Anlagen auszulasten, von der Unternehmerwillkür gegenüber Arbeitslosen und Arbeitenden scheiden läßt. In abweichenden Eckdaten und Berechnungsweisen tarifvertraglicher Arbeitszeit tragen ihre Tarifexperten dem angemeldeten Unternehmerbedürfnis Rechnung, klagen aber einen rechnerischen Ausgleich für die totale Verfügbarkeit der Belegschaften ein, knüpfen daran das Ideal und die Propaganda, so würde gesamtgesellschaftlich Arbeit umverteilt zugunsten der Arbeitslose - und melden mit alledem eigentlich nur ihren Anspruch an, weiterhin über Regel und Ausnahme mitbefinden zu wollen.

Zum Beweis, daß gewerkschaftliche Rechenkünstler in den neu eröffneten Anforderungen der (Arbeits-)Zeit schon wieder ein lohiiendes Feld für ihren Mitgestaltungswahn entdeckt haben, legen sie gleich einen ganzen Katalog von "Arbeitszeitmodellen" vor, die sich aus ihren vorgeschlagenen Rahmenbedingungen flexibler verkürzter Normaldurchschnittsarbeitszeit erfinden lassen. Dagegen profiliert sich die IG Chemie vorsorglich damit, daß sie den Fünf-Schicht-Betrieb und zusätzliche Samstagsschichten, also ein denkbares Unternehmerprogramm, als Selbstverständlichkeit gegen die IG Metall ins Feld führt und ihren Anspruch anmeldet, genau dieses Programm mitfestlegen zu wollen. Mit solchen Kunststücken gewerkschaftlich zugestandener Unternehmensfreiheit ist die Gegenposition zur willkiirlichen Unternehmerfreiheit genügend bekundet - und der Streit m die Modalitäten der Tarifrechtsreform in die richtigen Bahnen gelenkt.

Die Strategie der IG Metall: Billige Warnungen mit kalkulierten Opfern

Weil es darum geht, die Mitzustänzdigkeit glaubwürdig zu behaupten, weil also irgendein Stück tarifpolitische Forderung durchgesetzt und ein 'Kompromiß' erzielt werden muß, machen die Funktionäre die Metaller aktiv. Der Basis, die sie ansonsten verwalten, muß das Regelwerk ihrer Vertretung allerdings erst einmal verständlich gemacht und ans Herz gelegt werden, damit man sie dafür antreten lassen kann. Deshalb interpretieren die Tarifexperten ihr Werk in eine sozialpolitische Errungenschaft für die Arbeiterschaft um. Daß sie die Verfügbarkeit der Arbeitskräfte neu definieren, läuft unter dem Firmenschild: 'Arbeitszeitverkürzung hat ihren Preis'; daß mit ihrer Zustimmung Arbeit zugeteilt wird, und zwar nicht zu knapp und teuer, heißt: 'Umverteilung der Arbeit zugunsten der Arbeitslosen'. Opfer werden also nicht ganz verschwiegen, aber für ziemlich lohnend erklärt.

Dasselbe gilt, wenn den Gewerkschaftsmassen deren geplante Aktivitäten schmackhaft gemacht werden. Die Arbeitskampfstrategen der IG Metall mache den Betroffenen klar, daß ohne Kampfmaßnahmen keine Forderung berücksichtigt wird, Aktionen also sein müssen, aber sie einigermaßen teuer zu stehen kommen. Sie machen sie mit der Dialektik vertraut, daß Arbeitskampf wegen seiner neuen rechtlichen Umstände kaum erfolgreich zu führen ist, gleichwohl aber gerade deswegen stattfinden soll; nicht viel bringt, aber dafür einiges kostet - und zwar nicht an Gewerkschaftsgeldern. Bereit, sich einsetzen zu lassen, aber ohne ernsten Anspruch, es müsse auch etwas Lohnendes dabei herauskommen - so muß eine Gewerkschaftsbasis für die Tarifpolitik beschaffen sein.

Die Strategie der Warnstreiks und demonstrativen Überstunden-Verweigerungen ist insofern ein einziger wohlkalkulierter Test auf die Bereitschaft der Belegschaften, diese Sorte selbstloser Solidarität auf Kommando zu beweisen. Damit überprüfen die gewerkschaftlichen Planer vorsorglich, wie weit den Mitgliedern auch härtere Belastungen zuzumuten sind, wenn es die Tarifrundentaktik gebietet, und wecken gleichzeitig das Bedürfnis, von einer 'härteren Gangart' verschont zu bleiben.

Mit diesen 'Kampf'formen reagiert auf der anderen Seite eine verantwortliche und auf ihr Recht pochende Arbeitervertretungsbehörde darauf, daß sie neue Rechtsumstände der Tarifauseinandersetzung verpaßt bekommen hat, die ihre taktischen Berechnungen einschränken. Sie hat sich auf den Paragraphen 116 eingestellt - der Kampf dagegen findet gerechterweise vor dem Verfassungsgericht statt - und führt den Nachweis, daß gewerkschaftliches Treiben auch unter dem neuen Paragragraphen noch geht, ohne die Gewerkschaftskassen ungebührlich zu belasten, wenn die Mitmacher die Zeche bezahlen. Ein Nachweis, der allerdings der anderen Seite jeden Schein von Schädigung erspart; aber daran ist sowieso nicht gedacht, wenn Arbeiter Lohn opfern dürfen, weil ihre Organisation ihren partnerschaftlichen Vertretungsanspruch anmelden will.

Die Mobilisierung für die neuerliche Etappe im 'Jahrhundertkampf' erschöpft sich deshalb auch in der Inszenierung einer gewerkschaftlichen Massenbewegung, die es nicht gibt, weil sie gar nicht von einem gemeinsamen Anliegen getragen wird. Gewerkschaftsfunktionäre können da beweisen, daß sie nicht nur wirtschaftlichen Sachverstand und soziales Engagement besitzen, sondern auch die Idiotien demokratischer Selbstdarstellung und Werbung beherrschen. Sie agitieren, indem sie für lauter kindische Methoden einer Öffentlichkeitsarbeit von unten werben und gleichzeitig selber in ihren Zeitungen die Öffentlichkeit spielen, in der aktive Gewerkschaftler ihre demonstrativen Taten gewürdigt finden. So soll der Schein einer Bewegung aufkommen, an dem die Öffentlichkeit nicht vorbei kann. In diesem gespielten Protestzirkus sind Gewerkschaftler also mündige Demokraten, die an das öffentliche Beschwerdewesen und gleichzeitig an die politischen und wirtschaftlichen Sachzwänge glauben, gegen die auch berechtigte Beschwerden nichts ausrichten können. Je nachdem lassen sie sich mobilisieren oder nicht.

Drittens hat die kämpferischste deutsche und größte Einzelgewerkschaft der Welt ihren Arbeitskampf von vornherein auf einen Rechtsstreit um das Recht auf Warnstreiks ausgerichtet - auf den Streit um das Ende der Friedenspflicht und die Aussperrungserlaubnis nämlich. Sie beansprucht für sich, jetzt schon und mindestens zwei Monate lang immer wieder mit stündlichen Arbeitsniederlegungen auf sich aufmerksam machen zu dürfen. Mit ihrer neuen Strategie, unter dem neuen Paragraphen 116 eine unendliche Warnstreikbewegung zu entfalten, hat sie erst einmal offiziell Recht bekommen, unter anderem mit dem feinen Argument, der Schaden für die Unternehmer sei für ein gerichtliches Eingreifen einfach zu gering. Den demnächst anstehenden Aussperrungen begegnet sie schon jetzt damit, daß sie Material für ihre Unrechtmäßigkeit sammelt. Solche Nachweise sind der IG Metall Lohnopfer wert.

Die Spitze des Arbeitskampfes: PR

Der stattfindende 'Arbeitskampf' ist also in jeder Hinsicht eine heuchlerische Veranstaltung. Die Plakate, Sprüche und Argumente für die "35-Stunden-Woche" stehen für etwas anderes, für Arbeitszeitmitverwaltung der Gewerkschaft; die symbolischen Kampfmaßnahmen drohen nicht wirkliche an, sondern symbolisieren gewerkschaftliche Öffentlichkeitsarbeit. Nicht nur die Tarifrundenplaner, auch die anderen Beteiligten an diesem Stück Öffentlichkeitsarbeit verwechseln die gewerkschaftliche Sache nicht mit den Requisiten, mit denen sie in Szene gesetzt wird. Die Basis mag von den Flexi-Modellen ihrer Führung keine Ahnung haben, die Tarifpolitik nicht durchschauen und soll das auch gar nicht - wenn sie mit Transparenten mit der lachenden Sonne durch Fußgängerzonen latscht und den flammenden Reden ihrer Funktionäre lauscht, dann weiß sie, daß sie damit nichts erzwingt, sondern für ihren Verein demonstriert; dann weiß sie auch, daß es nicht um ihr Bedürfnis nach weniger Arbeit, sondern um einen Streit unter Zuständigen für die höheren Sphären des Tarifrechts geht; sie weiß auch, daß sie nicht 'aktiv', sondern die betroffene Mannschaft ist, über die entschieden wird - und muß das alles n Ordnung finden. Deswegen zieht sie hinter ihren Funktionären her oder auch nicht.

Der gewerkschaftliche Erfolg solcher 'Kämpfe' bemißt sich nicht an irgendwelchen 'Errungenschaften' - und seien es auch nur die versprochenen 'sozialen', die ein schäbiger Tarif'kompromiß' repräsentiert; der käme auch ohne das zustande. Er bemißt sich vielmehr am Grad allgemeiner Beliebtheit, derer sich die Organisation erfreut. Und der wächst nach ihrem Geschmack immer dort am ehesten, wo nicht nur die Einsicht in die Sachnotwendigkeiten des Kapitals, das Vertrauen in die Verantwortlichkeit der politisch Zuständigen blüht, sondern auch noch das Bedürfnis nach Betreuung der unausbleiblichen Opfer wächst, weil diese selbst zunehmen. Das Ideal gewerkschaftlichen Protestwesens wird da Wirklichkeit, wo Arbeiter nicht mehr lohnend angewandt, sondern ausgestellt werden, wo sie empört, aber machtlos sind - und wo sich die Öffentlichkeit ihrer annimmt, weil sie in ihnen ein lokales, regionales oder nationales Problem entdeckt.

Dieser wahrgewordene Traum der IG Metall heißt gegenwärtig Hattingen und Oberhausen und sieht so aus:

60.000 entrüstete Menschen aus den im Geiste vereinigten Stahlstandorten der BRD treffen sich vorm Rathaus in Oberhausen mit Steinkühler und jeder Menge Politprominenz, von allen Kirchen dröhnen die Glocken, und Pfaffen beider Konfessionen versichern den Stahlarbeitern, daß der Herr Jesus für sie volles Verständnis hat. In der Bundeshauptstadt zieht die IG Metall eine "Mahnwache" ab und überreicht dem Kanzleramtsminister Schäuble eine Resolution, der sich Hans-Jochen Vogel für die Opposition ausdrücklich anschließt. Und "Bild" rückt am gleichen Tag einen Kommentar ein, in dem den Stahlkochern bescheinigt wird, daß sie jederzeit für Deutschland ihre Knochen hingehalten haben.

Mit seinem Diensteifer und seiner Betroffenheit gewürdigt zu werden; den Gebrauch dieser Tugenden einklagen und anklagen zu dürfen; die Abhängigkeit als Recht fordern zu können; eine breite Debatte aller Zuständigen einschließlich der Gewerkschaft darüber, welchen Schaden ungenutzte Arbeitskräfte tür die Gemeinschaft bedeuten, über sich ergehen zu lassen und für die Notwendigkeiten bemitleidet zu werden - das ist das oberste Recht eines Arbeitsbürgers, das Gewerkschaftler vertreten. Das eint die radikale IG Metall mit Kirche, Kohl und "Bild". Wo ihre Propaganda im Namen der Betroffenen, die sie mit schafft und verwaltet, so Gehör findet, da ist die Arbeitervertretung restlos zufrieden. Das ist ihre Republik, in der für sie die Glocken läuten.