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Dieser Artikel ist in der MSZ 3-1987 erschienen.

Systematik

Lambsdorff u.a. wg. Flick
HAPPY END FÜR EIN MARTYRIUM IM DIENSTE DER POLITIK

Daß mit dem Urteil des Bonner Landgerichts im Flick-Prozeß letzte Woche wieder einmal "der Rechtsstaat seine Chance wahrgenommen hat" (E. D. Lueg, wie immer glücklich aufatmend in der ARD), war zu erwarten. Das tut er täglich viele Male in dieser Republik, wo immer irgendein Gericht in irgendeiner Sache sein Urteil spricht.

Einen besonderen Inhalt hatte diese Chance diesmal aber schon. Das wird schon daran deutlich, daß eine Verurteilung zu zwei Jahrcn Gefängnis mit Bewährung plus eine halbe Million DM Geldstrafe im Falle Brauchitsch, zu 180.000 bzw. 60.000 DM für Lambsdorff bzw. Friderichs öffentlich als Rehabilitierung gilt. Die Begründung dieser bemerkenswerten Beurteilung wird freilich auch mitgeliefert: Die drei sind sehließlich freigesprochen worden vom Vorwurf der Bestechung/Bestechlichkeit, verurteilt nur wegen Steuerhinterziehung. Und das - so hat man zur Kenntnis zu nehmen - ist kein quantitatives "nur", so wie wenn jemand des Mordes angeklagt, aber "nur" wegen Totschlags verurteilt wird. Es ist ein sehr qualitätsvolles "nur".

Freigesprochen wurde nicht nur der Graf Lambsdorff vom "ehrenrührigen" Vorwurf, sein Staatsamt zum Schaden des Staates für den eigenen und Flicks Vorteil mißbraucht zu haben, freigesprochen wurde damit gleich die ganze Republik selbst vom Vorwurf, "käuflich" (Lambsdorff: "Diese Republik wurde nicht gekauft!"), gar eine "Bananenrepublik" zu sein (Abendzeitung, München: "Der Ruch, in diesem Staat ginge es zu wie in einer Bananenrepublik, ist richterlich widerlegt."). Ja, das vermag in einem Rechtsstaat wie dem unseren ein einfaches Landgericht; das sollen uns erstmal die Obersten Gerichtshöfe in den Bananenrepubliken nachmachen. Da müssen auch gar keine lückenlosen Tatsachenheweise her, um den Bestechungsvorwurf zu widerlegen. Es reicht die allerdings sehr schlüssige Klarstellung, daß für Bestechung ein Motiv schlechthin nicht vorgelegen haben kann: Die ministerielle Entscheidung, daß die Steuerbegünstigungen für Flick im volkswirtschaftlichen Interesse der Bundesrepublik lägen, war korrekt, denn Lambsdorff und Friderichs waren auch unabhängig von Brauchitschs Spenden schon zu dem Ergebnis gekommen, daß es nicht im nationalen Interesse liegen könne, einem verdienten deutschen Kapitalisten einfach die Hälfte seines Kapitalzuwachses von ein paar Milliarden wegzusteuern, bloß weil er sein Kapital mal aus einer Anlagesphäre in eine andere bewegen will. Ganz zu schweigen von der besonderen Ehrenrührigkeit, die der Graf darin sah, einem "gentleman of independent means" wie ihm.zu unterstellen, er habe es nötig, sich bestechen zu lassen.

Verurteilt wurden aber auch nicht einfach ein paar überführte Steuerhinterzieher. Denn,

"was das Gericht als Steuerhinterziehung ahndete, war jahrzehntelanger Brauch in der Politik. Davon wußten Parteichefs und Kassierer, Finanzminister und Steuerbehörden. Sie hat niemand angeklagt."

In der Rechtspflege ist damit immerhin der Brauch eingezogen, das Argument, "die anderen machen's doch auch!", strafmildernd zu würdigen.

"Vor Gericht standen nur drei Sündenböcke, die für alle anderen den Kopf hinhalten und Unklarheiten des Gesetzgebers ausbaden mußten. Und die anderen schwiegen." ("Bild"- Kommentar)

Die "Unklarheiten des Gesetzgebers" sind bekanntlich inzwischen beseitigt. Die höhere Notwendigkeit, daß Parteien für ihre verfassungsmäßige Aufgabe, dem Bürger die Ermächtigung der Politik per Stimmzettel als seine Entscheidung über Alternativen des Beherrschtwerdens schmackhaft zu machen, jede Menge Geld gebrauchen können, und zwar logischerweise von denen, die es haben, und daß der Staat deshalb den Bürgersinn dieser seiner Lieblingsbürger ein wenig ermutigen sollte, fand in einer glasklaren gesetzlichen Regelung über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ihren angemessenen Niederschlag.

Wenn die drei Angeklagten dieser sehr staatsdienlichen Notwendigkeit sozusagen in Wahrnehmung eines außergesetzlichen Notstands schon vorweg durch geeignete Verfahrensweisen der Zahlungsabwicklung Rechnung trugen - wer wollte es ihnen verdenken, daß ihnen da das Unrechtsbewußtsein fehlt, wo der gegebene "unvollkommene" Inhalt des Rechts und der anerkannte politische Zweck staatlicher Rechtsetzung so unverständlich auseinanderfielen. Die Heilung dieses besonderen Rechtsbruchs im Interesse des Allgemeinwohls hätte denn auch ihren adäquaten Ausdruck in der 1984 geplanten Amnestie gefunden, wenn die nicht der Parteienkonkurrenz zum Opfer gefallen wäre. So mußten die drei als Märtyrer der pragmatischen Handhabung einer unvollkommenen Anpassung des Rechts an die Erfordernisse der Politik vor Gericht antreten, um an sich den Beweis vollstrecken zu lassen, daß "auch die Steuergesetze nicht zur Disposition der Parteien und Politiker stehen" (aus der richterlichen Urteilsbegründung), sondern allein zur Disposition der als Parlament versammelten Parteien und Politiker.

In gewisser Weise haben sie damit natürlich dem Rechtsstaat und der Demokratie einen würdigen Dienst erwiesen, der belohnt gehört; deshalb denn auch der einhellige Tenor, daß Lambsdorff nun - wieder Minister werden könne. Allein hier setzt die wahre Tragik des Grafen - wie auch des Herrn Friderichs ein: Jetzt stehen sie wieder zur Verfügung, aber ihre alten Posten als Wirtschaftsminister bzw. Dresdner-Bank-Chef sind leider derweilen in andere Hände geraten, die davon keineswegs lassen wollen, bloß weil der Amtsvorgänger wieder da ist. So wird denn eine andere Verwendung für sie gefunden werden müssen - und sie wird gefunden werden!

Ein Opfer hat die Affäre doch gehabt, aber das ist wirklich selber schuld: Auf der Strecke geblieben ist jener Fanatiker des Rechtsstaats, der die Sache ins Rollen brachte, der Steuerfahnder Förster. Gegen die dringenden Vorhaltungen seiner Vorgesetzten bestand er darauf dem Recht freie Bahn gegen die Politik zu verschaffen - und wurde belehrt, daß es sich immer umgekehrt verhält, daß die Politik dem Recht, das sie setzt, durch Gewalt freie Bahn verschafft. Aus seinem Beamtenjob in der Finanzverwaltung per Strafversetzung hinausgegrault, ist er jetzt - ja was wohl? - Rechtsanwalt.

Und dann gibt's da noch den beleidigten Rechtsmoralismus des Normalbürgers: Er hat wieder einmal einen Beleg dafür gefunden - und weiß sich da über die entsprechende Nachhilfe Otto Schilys in jener Volksweisheit durchaus erhaben -, daß man die Kleinen hängt und die Großen laufen läßt. Das macht aber weiter nichts, für ihn nicht, und für den Staat schon gar nicht. Dieses Belegesammeln braucht man als Auffrischungs-Material für die demokratische Untertanengesinnung, für das Selbstbewußtsein der eigenen bürgerlichen Rechtschaffenheit, der es so ungemein gefällt, ihre Herrschaft an diesem von jener selbst in die Welt gesetzten Maßstab täglich kritisch zu messen.