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Dieser Artikel ist in der MSZ 2-1987 erschienen.

Systematik


"UNSERE RÜSTUNGSINDUSTRIE" - EINE WAFFE DES DEUTSCHEN IMPERIALISMUS UND IHRE EINSATZBEDINGUNGEN

In der Bundesrepublik ist die Diskussion um die Rüstungsexportpolitik wieder einmal neu belebt worden, und sie offenbart prächtige, neue Fortschritte für die imperialistische "Handlungsfreiheit" des westdeutschen Nachkriegsstaatswesens. So verdankt sich die neuerliche Thematisierung dieses "sensiblen Bereichs", der sich nach hergebrachter Regierungsmeinung aller bisherigen Regierungen so gar nicht zum Gegenstand "öffentlichen Breittretens in Wahlkampfzeiten eignet", diesmal keineswegs journalistischen Enthüllungen und ihrem Aufgreifen durch die Opposition, und entsprechend wenig "skandalträchtig" läuft sie ab. Das Thema ist ziemlich souverän von Franz Josef Strauß, dem "kühnen Vorausdenker" bundesdeutscher imperialistischer Ansprüche in der Welt innerhalb des Lagers der Regierungschristen, aufgebracht worden. Seine Reise nach Saudi-Arabien im vergangenen November nutzte er nicht nur zur Promotion deutscher Rüstungsexporte, sondern vor allem zur öffentlichen Klarstellung, daß es für besondere Zurückhaltung bei der deutschen Rüstungsexportpolitik keinerlei Veranlassung mehr gebe und nicht einzusehen sei, daß man hier noch immer hinter Frankreich und Großbritannien zurückstehe. Und die "Enthüllung" des zwei Jahre zurückliegenden Exports von U-Boot-Plänen durch die Kieler HDW-Werft in die Republik Südafrika mitsamt der nachfolgenden Beantragung eines Untersuchungsausschusses des Bundestags durch die SPD ist der Bundesregierung ganz offenkundig so wenig peinlich, paßt so nahtlos in die von Strauß gerade erst neu aufgemachte Debatte, daß man kaum glauben mag, sie könne sich irgendeinem anderen als dem positiven Interesse an einer Belebung deutscher Rüstungsexporte verdankt haben.

Der Rüstungsexport der BRD ist Thema geworden, weil ein Interesse an seinen Fortschritten besteht, und nicht, weil demokratische Gemüter Zweifel an seiner Notwendigkeit hegen. Daß eine ordentliche nationale Rüstung mitsamt eigener Rüstungsindustrie hergehört, ist durchgesetzter demokratischer Konsens. Und daß zur eigenen Militärmacht nebst Rüstungsindustrie auch der Export der vielseitigen Produktpalette dieses Wirtschaftszweiges gehört, ist eine Selbstverständlichkeit, die ihre Überzeugungskraft schon aus dem schlagenden Argument "Die anderen tun es doch auch" gewinnt. Nur wohin das ganze gute Kriegsgerät gehen soll und ob es auch am Bestimmungsort den nationalen Interessen seines Herkunftslandes dient, darüber läßt sich trefflich streiten.

Ganz neben solchen ziemlich eindeutigen Debatte um die Art und Weise, wie die deutsche Rüstungsexportpolitik am wirkungsvollsten den weltweiten deutschen Interessen dient, läßt sich natürlich auch noch das schöne Thema "Entwicklung und Rüstung", d.h. der Waffenlieferungen in die "Dritte Welt" aufbringen, erlaubt es doch, so ganz losgelöst von den konkreten Gegebenheiten und Absichten des eigenen Staates das moralisch zutiefst anrüchige Monster des "Geschäfts mit dem Tod" unter dem Titel "Verantwortung der Industriestaaten für die friedliche Entwicklung der Welt" für die moralische Seligsprechung des eigenen Imperialismus in Anspruch zu nehmen: eine der Spitzen-Moralheucheleien der SPD in der Opposition.

Keine Militärmacht ohne "militärisch-industriellen Komplex"

Der Aufstieg der bundesdeutschen Rüstungsindustrie

Für die USA war es bekanntlich schon wenige Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs eine ausgemachte Sache, den im westlichen Einflußbereich liegenden Teil des besiegten Deutschen Reiches nicht lediglich als Territorium ihres eigenen Aufmarschs gegen die Sowjetunion und ihr osteuropäisches Einflußgebiet zu nutzen, sondern diese Funktion dadurch abzusichern und zu verstärken, daß dem westdeutschen Staat eine eigene aktive militärische Rolle innerhalb des westlichen Bündnisses zugewiesen wurde. Die volle Inanspruchnahme von Land und Leuten, ökonomischem und militärischem Potential der Bundesrepulik für den Aufbau der NATO-Front gegen den Osten war allerdings nur damit zu haben, daß ihr eingeräumt wurde, ihren eigenen "Verteidigungsbeitrag" auch als Mittel zur Geltendmachung der eigenen nationalen Interessen innerhalb des Bündnisses zu nutzen, als Instrument der praktischen Betätigung ihrer Souveränität. Der Beschluß, die BRD eigene Streitkräfte innerhalb der NATO aufstellen zu lassen, hieß, ihr zu konzedieren, sich gemäß ihren Möglichkeiten als souveräne Militärmacht zu konstituieren. Er ging deshalb folgerichtig einher mit der in die Beitrittsakte zur "Westeuropäischen Union" eingebundenen Genehmigung seitens der europäischen Bündnispartner, alle für die Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben m Bündnis notwendigen Waffen auch selbst produtieren zu dürfen. Knapp 10 Jahre nach 1945, dem Ende des 2. Weltkriegs, mag das für Leute, denen die Leistungen der deutschen Rüstungsindustrie von 1933 bis 1945 in unangenehmer Erinnerung waren, eine erstaunliche Entscheidung gewesen sein. Die im NATO-Auftrag liegende Chance, baldmöglichst wieder im Kreis der maßgeblichen Mächte als anerkannter Partner mitzumischen, wußten gleichwohl alle bundesdeutschen Regierungen seitdem nicht nur dazu zu nutzen, die stärkste konventionelle Streitmacht im Bündnis nach den USA auf die Beine zu stellen. Sie sorgten auch dafür, daß die BRD eine Rüstungsindustrie erhielt, die inzwischen in allen maßgeblichen Bereichen technisch und von den Produktionskapazitäten her noch den weitestgehenden nationalen Ansprüchen voll genügt ("Die deutschen Rüstungskapazitäten sind parallel zum Aufbau der Bundeswehr entstanden. Sie weisen einen international anerkannten hohen Leistungsstand auf." Weißbuch 1985). Denn so viel war von Anfang an klar, daß beides notwendig zusammengehört, um sich als Militärmacht bei Freund und Feind Geltung zu verschaffen, was das "Weißbuch 1985 zur Lage und Entwicklung der Bundeswehr" so formuliert:

"Die Ausrüstung der Bundeswehr mit komplexen Waffensystemen und hochtechnischem Gerät sowie deren Betrieb und Instandsetzung erfordern technisch hoch wertige Industriekapazitäten für Produktion und Wartung. Bündnispolitisch sichert die eigene Rüstungsindustrie Kooperationsfähigkeit, schafft Möglichkeiten der Mitgestaltung und Mitsprache in der Allianz und vermeidet unvertretbare Abhängigkeiten."

Rüstungsindustrie: ein staatliches Interesse und seine ökonomische Handhabung

Eine nationale Rüstungsindustrie verdankt sich also zuallererst "sicherheitspolitischen", militärischen Erwägungen des Staates, dem Bestreben, die Einsatzfähigkeit der eigenen Streitkräfte, d.h. ihre Versorgung mit ihren wesentlichen Kampfmitteln, weitestgehend durch Produktionskapazitäten innerhalb des eigenen Herrschaftsbereichs sicherzustellen, seien es die kriegsentscheidenden Waffensysteme, die zahlreichen kleineren Gefechtsfeldwaffen oder die Hauptnachschubgüter wie Munition und Ersatzteile sowie das Transportgerät, um das alles zu Lande, zu Wasser und in der Luft an den Einsatzort zu befördern. Das Ideal der Autarkie, der völligen materiellen Unabhängigkeit von unter fremder Herrschaft stehenden Ressourcen, wird kaum irgendwo so konsequent praktisch verfolgt wie hier, wo es unmittelbar um die Erfordemisse einer handlungsfähigen Staatsgewalt geht. Wie weit ein Staat sich das leisten kann, ist allerdings eine andere Frage, aus der sich eine ziemlich prinzipielle Sortierung der Staatenwelt ergibt. Denn die notwendige Militärausrüstung wird nicht dadurch gratis, vom Standpunkt der nationalen Ökonomie aus gesehen, daß sie durch eine nationale Rüstungsindustrie produziert, statt im Ausland gekauft wird. Die dafür bereitzustellenden Industrieanlagen und Materialien, die in der Rüstungsproduktion eingesetzten Arbeitskräfte tragen nicht zur Produktion von gesellschaftlichem Reichtum bei, sondem sind Abzug davon. Es muß also erst einmal eine hinreichende nationale Reichtumsproduktion vorhanden sein, die diesen Abzug per Zugriff des Staates verkraftet.

In der BRD war es zwar, wie gesagt, von Anfang an klar, daß diese Bedingungen gegeben und für den Aufbau einer eigenen Rüstungsindustrie als eines wesentlichen Bestandteils der wiedererlangten nationalen Souveränität zu nutzen seien. Die Art und Weise dieses Aufbaus aber wurde, wie jeder Schritt beim zweiten Anlauf zur deutschen Weltgeltung, etwas anders, sozusagen "geschickter" betrieben als 22 Jahre zuvor. Statt die ganze Ökonomie samt Nationalkredit rücksichtslos in den Dienst der Aufrüstung zu stellen wie weiland Hitler/Schacht und damit zwar einigen Kapitalen prächtige Wachstumsperspektiven zu eröffnen, jedoch um den Preis einer zum Teil empfindlichen Behinderung der Geschäftsmöglichkeiten anderer Branchen, wurde die Nachkriegsaufrüstung der Jahre 1955 ff. streng "marktwirtschaftlich", d.h. unter voller Rücksichtnahme auf die Geschäftsbedürfnisse des Kapitals, in Angriff genommen. D.h. es wurde berücksichtigt, daß auch die Befriedigung des staatlichen Rüstungsbedarfs, wenngleich ein Geschäft mit besonderen Attraktionen für das Kapital, dem Vergleich mit dessen übrigen Geschäftsmöglichkeiten unterzogen wird und standzuhalten hat.

Eine gewisse Erstausstattung mit Panzern und Artillerie, Flugzeugen und größeren Kriegsschiffen wurde in den USA beschafft, aber in einem sehr viel geringeren Umfang, als noch zum Zeitpunkt des NATO-Beitritts vorgesehen und von den Bündnispartnern gewünscht. Unter dem Titel "Qualität statt Quantität" sorgte der neue, seit Herbst 1956 amtierende Verteidigungsminister Strauß dafür, daß die deutsche Industrie die Gelegenheit und Zeit zum Aufbau einer eigenen nationalen Rüstungsentwicklung mit den entsprechenden Kapazitäten erhielt. In Branchen, die dazu in der Lage waren - Fahrzeug- und Motorenbau, Werften etc. - wurden sofort nationale Eigenentwicklungen in Angriff genommen.

Die deutsche Luftfahrtindustrie hingegen durfte zunächst die Beteiligung als "Juniorpartner" Frankreichs bei der Produktion des Transportflugzeugs Noratlas und die Lizenzproduktion des Starfighter zum Erwerb der Produktionstechnik und zur Akkumulation der Kapitalgröße nutzen, die Voraussetzung waren für eine dem Autarkieideal genügende eigenständige Kampfflugzeugentwicklung und -produktion.

Bei allen übrigen Beschaffungen - Infanteriewaffen, Transportfahrzeuge etc. -, die keinen nennenswerten Entwicklungsaufwand erforderten bzw. wo die Produktion zwecks Versorgung von Polizei und Grenzschutz längst begonnen hatte, lieferte die deutsche Industrie selbstverständlich die Erstausstattung.

Für die staatlichen Rüstungsplaner ebenso wie für die Unternehmen, die den wachsenden Rüstungsbedarf der Bundeswehr in ihre langfristigen Geschäftskalkulationen einzuplanen begannen, war Maßstab hierbei nicht vorrangig die Rolle, die der BRD in der NATO von ihren Verbündeten zugedacht war, sondern der Stand der deutschen - Rüstungsindustrie im Zweiten Weltkrieg: Führend in allen Waffen (mit Ausnahme der Atombombe), hat es an ihr bekanntlich nicht gelegen, daß der Krieg verloren ging. Für Kontinuität in dieser Tradition, aber unter besseren = erfolgsträchtigeren Bedingungen sorgten nicht nur die wegen der "Borniertheit des Führers" oder aufgrund gewisser technischer Probleme gegen Ende des Kriegs nicht mehr realisierten zukunftsweisenden Entwürfe der Rüstungstechniker (so wie das 1938 von dem Raketenforscher Eugen Sänger entwickelte Konzept einer Interkontinentalwaffe zur Bombardierung New Yorks bekanntlich erst im letzten Jahr unter dem Namen seines damaligen Urhebers in aktualisierter Neuauflage als deutsches Konkurrenzprojekt zu der französischen Hermes-Raumfähre wieder zu Ehren kam, s.u.). Die Kontinuität deutschen rüstungstechnischen Ingenieurgeistes sicherten auch die Waffenentwickler selbst. Soweit sie nicht von den Siegermächten requiriert worden waren, um wie Wernher von Braun die eigentlich deutscher Rüstungstechnik zustehenden Lorbeeren für die Konkurrenz zu ernten, hatten sie zwar nach Kriegsende sechs, sieben oder gar zehn Jahre der Untätigkeit erdulden müssen. Aber dann wurde ihnen signalisiert, daß ihr Genius wieder gefragt sei. So konnten denn die letzten der von der Bundeswehr aufzustellenden Panzerverbände ab 1965 bereits von Anfang an mit dem Leopard I ausgerüstet werden, der in bester deutscher Panzerbautradition von Krauss-Maffei (Flick); Thyssen und den zu Krupp gehörenden Maschinenbauwerken Kiel (MaK) gebaut wurde, unter Beteiligung so ehrwürdiger Firmen wie des reinrassigen Rüstungsunternehmens Wegmann und Co., Kassel, das sich rühmt, "seit rund 60 Jahren mit dem Panzerbau befaßt" zu sein.

Und es ging zügig weiter. MBB entwickelte einen eigene leichten Kampfhubschrauber (Bo 105) und begnügte sich in der ab 1959 vorbereiteten und ab 1965 begonnenen deutsch-französischen Produktion des die Noratlas ablösenden Transportflugzeugs Transall oder bei der Entwicklung der Panzerabwehr-Lenkraketen Milan und Hot sowie der Flugabwehrrakete Roland keineswegs mehr mit der Rolle des Juniorpartners der französischen Aerospatiale, so wenig wie Dornier bei der ab 1970 anlaufenden Koproduktion des "leichten Erdkampfflugzeugs" Alpha Jet mit dem französischen Mirage-Produzenten Dassault. Die Panzerindustrie entwickelte, zum Teil auf Basis des Leo 1, das komplette Spektrum an Panzerfahrzeugen neu, das eine anständige Armee halt so braucht: von der schweren Panzerhaubitze, den Flugabwehr- und Raketenjagdpanzern über Pionier- und Bergepanzer bis zu Späh- und Schützenpanzern. Die Firma Rheinmetall setzte neue Standards mit ihren Panzer- und Artilleriegeschützen, die Werften mit ihren Schnellbooten, ihren neuen, extrem leisen, antimagnetischen U-Booten (entwickelt von dem seit den ersten U-Booten der kaiserlichen Kriegsmarine für die deutsche U-Boot-Entwicklung zuständigen Ingenieurkontor Lübeck-IKL) und den Fregatten-Typ 122. Mit der Entwicklung des Leo 2, des "modernsten Kampfpanzers der NATO", und dem "Mehrzweckkampfflugzeug" Tornado in den 70er Jahren erreichte die "Runderneuerung der Bundeswehr" schließlich ihren Höhepunkt. Daß ihre Durchsetzung, an der Kosten sich natürlich angesichts der begrenzten staatlichen Haushalte so manches Stückchen "Reformpolitik" zu relativieren hatte, so manche Masche des "sozialen Netzes" für entschieden zu eng gestrickt befunden wurde, eine Leistung der sozialliberalen Regierungen war, darauf ist die SPD noch heute stolz. Ihre Wahlsloganerfinder haben sich schon was gedacht bei dem Spruch: "Damit deutsche Interessen wieder gelten in der Welt". Die politischen und ökonomischen Resultate der Aus- und Aufrüstung der Bundeswehr zur stärksten konventionellen Streitmacht in Europa können sich sehen lassen, nicht zuletzt da sie eine hervorragende Basis bieten für die Handhabung der ökonomischen "Probleme" der deutschen Rüstungsindustrie, die nicht nur dank F.J. Strauß zu einer zentralen Aufgabe der deutschen Politik geworden ist.

"Rüstungskooperation im Bündnis"

Eine ganz besondere Konkurrenz der Waffen

Der der Entwicklung dei Bundeswehr parallele Aufstieg der deutschen Rüstungsindustrie zu einem der weltweit führenden Produzenten von überlegenem Kriegsgerät aller Art lief unter den Bedingungen der NATO-Mitgliedschaft mit einer charakteristischen - und dem "Begriff" einer nationalen Rüstungsindustrie eigentlich widersprechenden - Modifikation ab: der Kooperation.

In der Anfangsphase der bundesdeutsch Aufrüstung war sie, wie schon gesagt, eher ein schöner Name für Rüstungsimporte, d.h. für den Import von Lizenzen zum Nachbau von Waffenentwicklungen der Bündnispartner: ein Verhältnis, das dem Anspruch an eine nationale Rüstungsindustrie als Basis der eigenen souveränen Militärmacht nur höchst unvollkommen entspricht. Zwar erlaubt es den Aufbau von Produktionskapazitäten für das gewünschte Kriegsgerät bei Vermeidung kosten- und zeitaufwendiger Eigenentwicklungen. Aber die Verwendung der so erworbenen Waffen, sei es ihr militärischer Einsatz und seine Bedingungen oder auch nur ihr Export, unterliegt allerhand Beschränkungen seitens des Lizenzgebers, der mit der ausschließlichen Verfügung über wesentliche Komponenten auch die Mittel in der Hand behält, ihnen Geltung zu verschaffen. Und selbst ihre beschränkte Tauglichkeit ist laufend gefährdet durch die andernorts weitergehende Entwicklung neuer, besserer, überlegenerer Waffen. Sich mit Lizenzproduktionen zufriedenzugeben, heißt also für einen Staat, im Gebrauch der Werkzeuge seiner souveränen Macht kaum weniger abhängig zu sein, als wenn er diese direkt importiert. Vom Standpunkt der Souveränität, d.h. vom Ideal der Rüstungsautarkie her, taugt sie allenfalls als erster Schritt zum Aufbau einer wirklich unabhängigen nationalen Rüstungsindustrie. Welcher Staat sich das in welchem Umfang leisten kann, ist dann aber auch das entscheidende Sortierkriterium in der imperialistischen Staatenhierarchie: in solche Staaten, die dauerhaft auf Waffen- und Lizenzimporte angewiesen sind, deren Souveränität nur so viel gilt, wie ihre Lieferanten sie gelten lassen, und solche, die Waffen, Lizenzen und ganze Produktionsanlagen für die Waffenproduktion exportieren, darauf aber nicht bzw. nur sehr bedingt angewiesen sind (s.u.). Die BRD, das war die feste Absicht ihrer Regierungen, sollte zu letzterer Gruppe gehören, der Zustand eines unter dem Schein der Kooperation existierenden einseitigen Abhängigkeitsverhältnisses durfte nicht von Dauer sein. Ihrem Anspruch kam die Situation im Bündnis, die Konkurrenz der Bündnispartner, entgegen.

"Rüstungskooperation im Bündnis beruht auf der freiwilligen Zusammenarbeit gleichberechtigter Partnerstaaten. Art und Umfang der Zusammenarbeit sind abhängig von dem gemeinsamen politischen Willen sowie von gemeinsamen militärischen und wirtschaftspolitischen Zielen der Partner",

heißt es im Verteidigungs-Weißbuch von 1985. Und weiter:

"Häufig stößt Rüstungskooperation an politische, wirtschaftliche und militärische Grenzen. Dabei spielen wirtschaftliche Interessen, die zur Stützung nationaler Rüstungsindustrien und zum Bemühen um Rüstungsexporte führen, eine wichtige Rolle."

Daß "Rüstungskooperation zwischen gleichberechtigten Partnerstaaten" eine widersprüchliche Veranstaltung ist, wissen also Rüstungsplaner und "Sicherheitspolitiker" sehr wohl, wenn sie zwischen ihren Vorteilen- und den ihnen leider entgegenstehenden nationalen Interessen abwägen, und, wie schon zitiert klarstellen, daß erst

"die eigene Rüstungsindustrie bündnispolitisch Kooperationsfähigkeit sichert, Möglichkeiten der Mitgestaltung und Mitsprache in der Allianz schafft und unvertretbare Abhängigkeiten vermeidet."

Was in der NATO als Rüstungskonperation abläuft, also die nach Einigung über die militärischen Anforderungen von zwei oder mehr NATO-Staaten vereinbarte gemeinsame Entwicklung neuer Waffensysteme bis zur Serienreife durch Rüstungsfirmen der beteiligten Staaten, wobei zumindest jeder der Hauptbeteiligten (Juniorpartner sind hier natürlich - je nach der Waffenart, um die es geht - eine bleibende Einrichtung: Spanien, Benelux-Staaten, Norwegen) alle technischen Einzelheiten ohne weitere Auflagen komplett zur eigenen Verfügung hat, steht schon in einem gewissen Gegensatz zum nationalen Charakter der eigenen Rüstungsindustrie, auch wenn die Arbeitsteilung bzw. Gemeinsamkeit bei der Produktion meistens aufhört, hier vielmehr jeder seine eigenen Produktionskapazitäten aufzieht. Denn der Zweck der Rüstung - nationale Überlegenheit - ist zumindest hinsichtlich der kooperativ entwickelten Waffe daran relativiert, daß die beteiligten Staaten dieselbe Waffe haben. Daß souveräne imperialistische Staaten diese Relativierüng überhaupt hinnehmen, ist keine Selbstverständlichkeit, sondern beruht allein auf ihrem Zusammenschluß im NATO-Militärbündnis und auf der Unterordnung ihrer nationalen Interessen und deren militärischen Unterbaus unter die eindeutige Zwecksetzung des Bündnisses: die Eindämmung und schließliche Ausschaltung des Weltfeindes Nr. 1, der Militärmacht Sowjetunion.

Allein, eine hinreichende Bedingung für Rüstungskooperation ist bekanntlich auch das noch nicht, zum Bedauern all derer, die sich den spezifischen NATO-Idealismus zu eigen gemacht haben, daß vor der großen Aufgabe, unter möglichst effizientem Einsatz aller verfügbaren Kräfte gemeinsam den Feind in die Knie zu zwingen, eigentlich alle nationalen Interessen hinsichtlich Rüstung und Rüstungsindustrie zu verschwinden hätten. Den Anstoß für die Konjunktur, die die Rüstungskooperation im NATO-Bündnis inzwischen hat, gab vielmehr die Erkenntnis der führenden europäischen Militärmächte - England, Frankreich, die BRD und Italien -, daß die jeweiligen Ressourcen ein rein nationales Mithalten mit dem von der Bündnisvormacht USA vorgegebenen und von der Sowjetunion nachvollzogenen Tempo der Entwicklung neuer, wirkungsvollerer Waffen für alle denkbaren Einsatzbereiche auf die Dauer nicht zuließen. Und diese Erkenntnis "reifte" erst als Resultat diverser kostspieliger Fehlversuche der nationalen Rüstungsindustrien: mißglückte Raketenentwicklungen Englands und Frankreichs in den 50er und frühen 60er Jahren, so mancher nie in Serie produzierte Kampfflugzeug- bzw. Triebwerks-Prototyp (die entsprechenden deutschen Versuche haben inzwischen zum Teil im Deutschen Museum einen würdigen Platz gefunden), als aktuellstes Beispiel das englische Frühwarnsystem Nimrod AEW, sind Denkmäler für das nimmermüde, aber leider vergebliche Streben nach ungeschmälerter nationaler Rüstungssouveränität, sprich: nach Vermeidung einer Rüstungsabhängigkeit von den USA.

Rüstungskooperation in der NATO ist also erstens eine europäische Angelegenheit, eine Art und Weise, die bündnisinterne Konkurrenz mit den USA auszutragen. Als solche ist sie seit 1976 auch institutionalisiert in der "Independent European Programme Group" (IEPG) der europäischen Staaten, in der diese ihre Rüstungsvorhaben von vorneherein unter dem Gesichtspunkt der Kooperationsmöglichkeiten diskutieren. Zu dieser institutionalisierten Rüstungskonkurrenz in der NATO paßt das ewige Klagen darüber, daß die "transatlantischen Rüstungsbeziehungen keine Einbahnstraße" sein dürften, eine Klage, die noch einmal den prinzipiellen Unterschied zwischen diesen und den innereuropäischen Rüstungsbeziehungen verrät. Mit den USA werden (bisweilen unter dem Namen "Kooperationsabkommen") Waffenliefergeschäfte getätigt, allenfalls Lizenzen gehandelt, Kooperationen bei Neuentwicklungen lassen sich an den Fingern einer Hand abzählen und erstrecken sich meist auf rüstungstechnische Belanglosigkeiten; wo's interessant wird, scheitern sie bekanntlich zum Verdruß der europäischen Rüstungsindustrie daran, daß die USA keinen Grund sehen, um der Kooperation willen ihre neuesten rüstungstechnischen Errungenschaften zur bündnisinternen Ausschlachtung preiszugeben.

Zweitens aber ist die - europäische - Rüstungskooperation grundsätzlich nach wie vor die in jedem Einzelfall neu zu entscheidende zweite Wahl, die fällig wird, wenn und wo nationale Eigenentwicklung unzweckmäßig erscheint. Da sind erst einmal jede Menge nationale Prioritäten zu setzen mit den klaren Kriterien: Was wollen wir unbedingt alleine machen? Wo sind die Vorteile einer Kooperation größer als ihre Nachteile für die eigene Position im Bündnis: Daß Kostenersparnisse zwar das Argument sind für die Kooperation, keineswegs aber das vorrangige Entscheidungskriterium, wird daran klar, daß die strategischen Waffen bzw. die Hauptwaffensysteme von Land-, Luft- und Seestreitkräften, wiewohl natürlich am teuersten, zuletzt Gegenstand von Rüstungskooperation werden, woraus sich im übrigen so mancher bündnisinterne Interessenkontikt ergibt. Für Frankreich steht eine Kooperation bei den Waffensystemen der Atomstreitmacht, der Force de frappe, vorerst nicht zur Debatte; das Gleiche galt bislang tür die Kampfflugzeugentwicklung einschließlich der Triebwerke. Hier leistete sich auch England zunächst eigene Entwicklungen, bis deren ungenügende Resultate die Kooperation mit der BRD und Italien im Tornado-Projekt nahelegten. Im Kriegsschiffbau hält bislang noch jedes Land auf Eigenentwicklungen seiner nationalen Industrie. Erst das nächste größere Projekt, die NATO-Fregatte der 90er Jahre, soll ein Kooperationsprojekt von acht NATO-Staaten werden.

Die Masse der kleineren Rüstungsprojekte, die bisher per Kooperation durchgezogen wurden, sind allerdings der militärischen Wirksamkeit nach auch keine Kleinigkeiten. Sie machen einen erheblichen Teil dessen aus, was in den letzten 10-15 Jahren an neuen Gefechtsfeldwaffen eingeführt wurde. Und die zur Zeit laufende Entwicklung der verschiedensten neuen Präzisionslenkwaffen einschließlich der elektronischen und Laser-Ortungs- und Zielsysteme, intelligenter Munition und was es alles an Fortschritten der Technik so gibt, findet nahezu vollständig in Kooperationen statt.

...mit sehr zufriedenstellenden Resultaten für die BRD

Das erklärte Ziel beim Aufbau der eigenen Rüstungsindustrie, "Kooperationsfähigkeit" zu erlangen, hat die BRD inzwischen erreicht, und das bedeutet auch gleich: Ohne sie geht so leicht nichts mehr. Wenn es im "Weißbuch 1985" heißt:

"Die inzwischen erreichten Möglichkeiten und erfolgreichen Kooperationsprojekte haben dazu geführt, daß die Bundesrepublik Deutschland bei neuen Rüstungsvorhaben grundsätzlich die Zusammenarbeit mit einem Partnerstaat oder mehreren Partnern sucht.",

dann gilt das auch umgekehrt: Weil Rüstungskooperation notwendig geworden ist, gibt es kaum ein größeres Rüstungsvorhaben in Europa mehr, das nicht auf die Beteiligung der BRD angewiesen ist und dieser jede Menge "Möglichkeiten der Mitgestaltung und Mitsprache in der Allianz" sowie ihrer Rüstungsindustrie einen maßgeblichen Anteil daran verschafft.

Da ist es nur konsequent, daß die zunächst noch im Abkommen über die "Westeuropäische Union" (WEU) verbliebenen Rüstungsbeschränkungen für die Bundesrepublik Produktionsverbote für große Kriegsschiffe (Flugzeugträger etc.), strategische Fernbomber und -raketen, ABC-Waffen - vor einigen Jahren bis auf den letzten Punkt.gestrich wurden. Für atomare Waffen gilt für die BRD nach wie vor die Verpflichtung zum Produktionsverzicht, die damals übrigens auch Frankreich eingegangen ist. Ebenso wie Frankreich es 1960 tat, wird auch die BRD, wenn sie es für zweckmaßig hält, durch förmliche einseitige Erklärung den Vertragspartnern mitteilen, daß sie sich im nationalen Interesse nunmehr an diesen Verzicht nicht mehr gebunden fühlt. Die Produktionskapazitäten auch für diese Waffenabteilung stehen (in Hanau) oder sind im Bau (in Wackersdorf).

Die Runde derjenigen, die sich als Haupt-Militärmächte im Bündnis nach den USA verstehen, ist damit auf drei angewachsen. Jede von ihnen mißt die Kooperation am Ideal der eigenen autarken nationalen Rüstungsindustrie und will - sie in dessen Dienst stellen. Streit ist da vorprogrammiert.

So holten sich die Franzosen eine Abfuhr bei der BRD, als sie die gemeinsame Entwicklung eines Kampfpanzers für die 90er Jahre vorschlugen. Denn nicht nur ist der Panzerbau "der Bereich, wo die Deutschen eine weltweit führende Position haben" (Financial Times), wo sie also auf Kooperation überhaupt nicht angewiesen sind; die BRD hat sich mit der Entwicklung des Leo 2 auch das süße Problem eingebrockt, daß

"keine Technologie in Sicht ist, die solche Verbesserungen gegenüber dem gegenwärtigen Panzer bringen würde, daß eine Neuentwicklung gerechtfertigt wäre" (Wörner)

sprich: der Leo 2 ist auf absehbare Zeit der beste.

Beim "Europäischen Kampfflugzeug für die 90er Jahre" wiederum war die Notwendigkeit einer Kooperation bei allen Beteiligten unstrittig, was aber einem flotten Streit um die von Frankreich beanspruchte "Projektführerschaft", also die Mitfinanzierung der eigenen Entwicklungsarbeiten durch die Kooperationspartner, keinen Abbruch tat, mit dem Ergebnis, daß die Entwicklung vorerst ohne Frankreich unter deutsch-britischer Projektführerschaft läuft.

Daß der Streit erst richtig losgeht. wenn klar ist, daß ohne Gemeinschaftsentwicklung und -finanzierung nichts zustandekommt, zeigt schließlich die jüngste Rüstungssparte, die Vorbereitung einer europäischen Weltraumrüstung. Die Vorstellung gleich dreier Projekte eines wiederverwendbaren bemannten Raumfahrzeugs durch Frankreich ("Hermes"), England ("Hotol") und die Bundesrepublik ("Sänger") ist keineswegs eine dreifache Ankündigung, das Träger- und Transportgerät zukünftiger Weltraumwaffen im nationalen Alleingang entwickeln zu wollen, sondern die Anmeldung des Anspruchs der eigenen Raumfahrtindustrie, nicht als Empfänger von Unteraufträgen, sondern als gleichberechtigter Mitentwickler dabeizusein.

Das Schöne - vom Standpunkt der NATO aus gesehen - an der bündnisinternen Rüstungskonkurrenz, ob innereuropäisch oder europäisch-amerikanisch: Je mehr sie tobt, um so stärker wird das Bündnis gerüstet, um so mehr wird sein Zweck gefördert: die kriegsentscheidende Überlegenheit über die Sowjetunion.

Rüstungsexport - ein "schmutziges Geschäft"

Jeder, der für sich beschlossen hat, an das Gute im Staat zu glauben und die ach so schlechte Wirklichkeit an diesem guten Glauben zu messen, dem gilt der Rüstungsexport als besonders verwerfliche Verirrung der dafür zuständigen Staaten. Rüstung an sich: nun ja, da gibt es bekanntlich das legitime Verteidigungsinteresse eines jeden Staates, da muß man sehen, ob nicht zuviel des Guten getan wird, aber im Prinzip... Und Export als solcher, da mag man ja auch nichts dagegen sagen, schließlich ist Handel und Wandel das Friedlichste von der Welt. Aber Handel mit Waffen, "Geschäft mit dem Tod", pfui Teufel!

Die Schuldigen sind schnell ausgemacht:

- die Rüstungsunternehmen, denen die Nachfrage ihrer eigenen Staaten nicht mehr genügen will für ihre Profite;

- die Sowjetunion, die wegen ihres unersättlichen Devisenhungers die einzigen Qualitätswaren, die sie anzubieten hat, Waffen, rücksichtslos auf den Weltmarkt wirft;

- schließlich die skrupellosen Drittweltregime, die sich an ihrem Entwicklungsauftrag versündigen und für die Unterdrückung der Bevölkerung und ihre "sinnlosen Kriege" gegeneinander die Waffen holen, wo sie sie nur kriegen, obwohl sie sich das doch gar nicht leisten können.

An so einem Weltbild kann sich fürwahr jeder aufrecht kritische Mensch so recht erbauen und daraus den entsprechenden moralischen Appell an die eigene Herrschaft ableiten, unter Absehung von deren konkreten Absichten und ihrer Betätigung per Rüstung und Rüstungsexport. Es taugt deshalb auch trefflich für die Programmatik sozialdemokratischer Reformparteien. So erklärte Francois Mitterrand vor seinem Wahlsieg 1981:

"Das gemeinsame Programm der Sozialistischen und Kommunistischen Partei sieht vor: den Stop sämtlicher Verkäufe von Waffen und Kriegsmaterial an kolonialistische, rassistische oder faschistische Regime. Chile, Brasilien, Argentinien werden als erste auf der Verbotsliste stehen..".

Als Linksunion an der Regierungsmacht besann man sich dann aber doch noch auf die vorrangigen nationalen Interessen der Militärmacht Frankreich und die Erfordernisse der dazugehörigen Rüstungsindustrie, so daß der dritte Platz Frankreichs in der Weltliga der Rüstungsexporteure nach den USA und der SU gänzlich unangefochten blieb. Die SPD ist mit dem "Problem" ähnlich locker umgegangen. Als Regierüng gab sie 1971 der deutschen Rüstungsindustrie die passenden Exportrichtlinien an die Hand und gestaltete diese 1982 noch einmal ein wenig flexibler, handhabbarer. Als Partei an der Macht, erst recht natürlich in der Opposition, beklagte sie gar bitterlich den von Willy Brandts Nord-Süd-Kommission entdeckten "Widerspruch" zwischen Entwicklungshilfeleistungen und gut zwanzigmal so hohen Rüstungsausgaben in der Welt - und schickte im Herbst 1984 Egon Bahr nach Moskau mit der Aufforderung an die SU, doch schon mal anzufangen mit dem Abbau der Rüstungskosten und -exporte zugunsten der Entwicklungshilfe.

...und seine sauberen Gründe

Die Entschlossenheit, sich beim Rüstungsexport keinerlei "sachfremde" Zurückhaltung aufzuerlegen bzw. auferlegen zu lassen, die zusammen mit der wachsenden Begehrtheit der diversen militärischen Geschäftsartikel bei den Drittland-Souveränen den Rüstungshandel im Verlauf der letzten 20 Jahre ungeahnte Höhen erreichen ließ, könnte natürlich auch die Frage nach den offenbar vorhandenen guten Gründen der maßgeblichen Staaten für die Pflege dieses besonderen Geschäftszweigs nahelegen. Fremden Souveränen seine eigenen Waffen in die Hand zu geben, ob gegen Geld oder geschenkt, ist schließlich etwas, was kein Staat leichtfertig tut oder gar ohne weitere Beaufsichtigung der Rüstungsindustrie überläßt; da darf sich der moralische Verurteiler von Rüstungsexporten mit seiner Herrschaft ganz und gar einig wissen. Immerhin wird auf diese Weise der andere Souverän mit den Machtmitteln zur Betätigung seiner Souveränität, zur Geltendmachung seiner nationalen Interessen ausgestattet, und ob die den Interessen des Lieferlandes der Waffen entsprechen, ist - im Prinzip zumindest - erstmal offen. Es soll da ja auch Beispiele geben, wie bös ein allzu großzügiger Waffenexport ins Auge gehen kann: Vietnam fiel nach dem Fall Saigons allerlei amerikanisches Kriegsmaterial in die Hände; im Iran - von den USA zur Hauptordnungsmacht am Persischen Golf hochgerüstet - gab es einen Regimewechsel, durch den das dorthin gelieferte Waffenarsenal für die vorgesehene militärische Funktion erst einmal ausfiel; Argentinien brachte im Falklandkrieg seine von allen westlichen Staaten recht stattlich belieferten Streitkräfte unmittelbar gegen einen der Lieferanten, England, zum Einsatz. Wo solche Beispiele gegen Rüstungsexporte ins Feld geführt werden, ist der Standpunkt dieser Argumentation so verräterisch wie das Argument selbst verfehlt. Der Standpunkt - Rüstungsexporte nur, wenn sie mit einem den gelieferten Waffen entsprechenden Maß an Kontrolle über das Empfängerland einhergehen ist exakt der der exportierenden Staaten selbst; das Argument - wo diese Kontrolle fehlt, kann erheblicher Schaden für das Exportlanddie Folge sein - blamiert sich an der Realität der genannten Beispiele: Der Schaden, den die USA durch ihre 1975 in vietnamesische Hände gefallenen Waffen erlitten, ist nicht recht feststellbar, vom Fall des Iran gar nicht erst zu reden. Der Falklandkrieg war für Großbritannien eine finanziell zwar durchaus nicht billige, außenpolitisch aber ungemein ertragreiche Operation zur Klarstellung des Status von "Militärmächten" vom Schlage Argentiniens.

So machen noch diese angeblichen Pannen deutlich, was im Prinzip schon an der Erklärung der nationalen Rüstungsindustrie als konstituierendes Element einer ausgewachsenen Militärmacht klar wurde: Über ihre Ausstattung mit Kriegsmaterial stellt sich eine sehr eindeutige Sortierung der 157 (oder weiß nicht wie vielen) Souveräne dieser Erde heraus. Es sind nämlich nur sehr wenige Staaten, die sich dank einer eigenen entwickelten Rüstungsindustrie so sehr auf der Höhe der Waffentechnik befinden, daß sie nicht nur mit ihrem Sortiment je nach dessen Breite gemäß ihren politischen Interessen den Rest der Welt beliefern, sondern auch die damit verbundenen imperialistischen Zuständigkeiten für die Ordnung in der betreffenden Region im Verhältnis zu Qualität und Quantität ihrer Waffenlieferung übernehmen können.

Der internationale Waffenmarkt und seine Teilnehmer

Nach dem Zweiten Weltkrieg waren die USA der Hauptwaffenlieferant des unter ihrem Einfluß stehenden Teils der Welt; die alten Kolonialmächte England und Frankreich übernahmen freilich die Ausstattung der von ihnen "in die Unabhängigkeit entlassenen" Kolonien mit den militärischen Insignien ihrer neuerworbenen Staatsgewalt. Der Umfang der Waffenlieferungen bestimmte sich im wesentlichen nach dem - recht begrenzten Ausmaß, in dem die Lieferländer den neuen Staaten eigene, meist innere, Ordnungsfunktionen einräumten. Darüber hinausgehende Rüstungslieferungen erhielten lediglich die Mitglieder der eigenen Militärbündnisse gegen die Sowjetunion, der NATO, sowie in Asien der CENTO und der SEATO und gewisse sonstige regionale Polizeimächte des Imperialismus, wie Südafrika und Israel.

Diese Rüstungsidylle der 50er und vielleicht noch der frühen 60er Jahre hielt jedoch ihren eigenen Widersprüchen nicht stand. Zumindest einige unter jenen Drittwelt-Staaten, deren Staatshaushalt nicht nach wie vor eine Unterabteilung des Budgets der ehemaligen Kolonialmacht darstellte, störten sich daran, daß ihrer neu gewonnenen Souveränität dergestalt Schranken gezogen wurden, was die Verfügung über die staatlichen Gewaltmittel anbetraf. Sie gingen ein auf ein Alternativangebot: Waffenlieferungen aus der Sowjetunion.

Die Sowjetunion sah in der Umstellung der imperialistischen Weltordnung von der Kolonialherrschaft zur Etablierung von ökonomischen und politischen Abhängigkeitsverhältnissen souveräner Staaten gegenüber den für die Sicherung des kapitalistischen Weltmarkts zuständigen Mächten etwas anderes zur Geltung kommen: das Ideal der nationalen Unabhängigkeit, der "wirklichen Souveränität" von lauter "freien Völkern" und folglich natürlichen Verbündeten der antiimperialistischen Vormacht. Ihnen sollten die sowjetischen Waffenlieferungen in die "3. Welt" als materielle Unterstützung dienen. Die Resultate dieser Politik sind zwar bekanntlich mager ausgefallen, da sie an der ökonomischen Abhängigkeit der belieferten Staaten vom Imperialismus nichts zu ändern vermochte. Aber für dessen Anspruch, die unbestrittene Ordnungsinstanz in der Welt zu bleiben, ging bereits diese Anmaßung der SU, ihren eigenen Einflußbereich ausweiten zu wollen, entschieden zu weit und forderte die konsequente militärische Neutralisierung der mit der SU in Waffenlieferbeziehungen stehenden "Abenteurer" durch die eigene Aufrüstung der näheren und weiteren Nachbarn und regionalen Unter-Ordnungsmächte des Imperialismus heraus. Die Rüstungsexporte der westlichen Führungsmächte in die "Dritte Welt" erhielten damit einen kräftigen Anstoß - wenn es eines solchen überhaupt noch bedurfte.

Mit den Fortschritten der eigenen Aufrüstung nebst Aufbau der entsprechenden heimischen Produktionskapazitäten wurde für diese nämlich der Export der Produkte ihrer Rüstungsindustrie auch aus ganz unmittelbar ökonomischen Gründen immer attraktiuer. Frankreich übernahm in den sechziger Jahren die Vorreiterrolle in der Erschließung und Belieferung eines weltweiten Waffenmarktes, und das nicht zufällig parallel zur Realisierung seines Beschlusses, durch Ausscheiden aus der NATO-Militärintegration und massive nukleare und konventionelle Aufrüstung die eigene Konkurrenzposition im westlichen Bündnis zu verbessern.

"Markterschließung" bedeutete hierbei das politische Angebot an interessierte Staaten, sie mit modernstem Kriegsmaterial zu versorgen, ohne daß sie dadurch als Satelliten einer der beiden "Supermächte" deren Interessen hinsichtlich der Anwendung der erworbenen Waffen unterworfen würden, so wie es auch 1982 noch vom sozialistischen Verteidigungsminister Hernu bestätigt wurde:

"Sollen wir befreundete Staaten allein dem Spiel der Supermächte überlassen ? Wenn gegen wärtig ein Land von einer der beiden Supermächte bewaffnet wird, fühlt sich das Nachbarland sofort bedroht und fordert entsprechende Bewaffnung von der anderen Supermacht. Dieser Gegensatz zwischen den Blöcken bedeutet die gravierendste Bedrohung des Weltfriedens. So habe ich, wenn ich Waffen an ein Land verkaufe, sehr wohl auch ein klares Bewußtsein davon, ob dadurch das betreffende Land daran gehindert wird, bei einer der beiden Supermächte zu kaufen."

Frankreich wurde so zu einem Hauptwaffenlieferanten der "Dritten Welt" - nicht umsonst stammt dieser Begriff von de Gaulle. Ihre alte Politik als Kolonialmacht hat die V. Republik auf diese Weise imperialistisch modernisiert. In manchen afrikanischen Staaten vom Tschad bis Zaire ist die Armee nach wie vor nicht viel mehr als eine koloniale Hilfstruppe Frankreichs. Andere Staaten wie Marokko oder der Irak oder auch Indien verdanken ihre weltpolitische Handlungsfreiheit in unterschiedlichem Maße auch dem französischen Interesse daran; entsprechend werden Waffenwünsche verweigert, bedient oder geweckt. Bei einer so breiten Kundschaft konnte Frankreich sich eine Rüstungsindustrie und somit ein Militärpotential leisten, die sich nach der Breite des von ihr produzierten Waffenarsenals im westlichen Bündnis bewußt nur mehr an den USA messen und relativieren lassen wollen. Das rief die bündnisinterne Konkurrenz mit entsprechenden Exportanstrengungen auf den Plan: Großbritannien, die BRD und Italien, aber auch in entsprechend geringerem Maßstab die kleineren NATO-Staaten, die keineswegs bereit waren, sich hinsichtlich des Gewichts in der Allianz (das noch allemal zuerst nach militärischer Schlagkraft bemessen wird) abhängen zu lassen. Vor allem die BRD, die an keine koloniale Tradition bruchlos anknüpfen kann, hat einen beträchtlichen Ehrgeiz entwickelt, maßgeblich mitzumischen, wenn andere Staaten die "letzten Fragen" ihrer Souveränität entscheiden. Ihre aufgeweckte Rüstungsindustrie hat die entsprechenden Lockangebote entwickelt - nicht bloß Panzer und U-Boote, sondern z.B. die Offerte, auch von anderen Staaten, selbst von der Sowjetunion, gelieferte Waffensysteme einer Generalüberholung und "Kampfwertsteigerung" zu unterziehen.

Diese Konkurrenz verschafft den betreuten Staaten zwar eine breite Übersicht über den Markt an Gewaltmitteln, die ein moderner Staat gut gebrauchen kann, aber keineswegs die Freiheit, nach Belieben zuzugreifen. Ob eine Armee französisch, britisch oder amerikanisch ausgerüstet ist, entscheidet sich in den Erpressungsgeschäften, mit denen die NATO-Mächte untereinander ihre Einflußsphären abgrenzen, um sie wieder in Frage zu stellen. Das Ideal der Konkurrenz, es ginge um rbeitsteilung, trifft auf das weltpolitische Endergebnis in gewisser Weise zu: Außer den eingeschworenen Freunden der Sowjetunion (und nicht einmal da ist die Sache eindeutig) entgeht kein Staat der Betreuung durch einen Haupt- oder Unteragenten der globalen westlichen Sicherheitspolitik.

In diesem perfekten System haben auch die "Neutralen" ihren Platz, die gar nicht erst mit konkurrierenden subimperialistischen Ambitionen antreten. So potente Waffenschiebernationen wie die Schweiz, Österreich und Schweden wissen sehr genau, daß ihre einträgliche Teilhabe am Geschäft mit dem Weltfrieden von der Duldung durch ihre westlichen Nachbarn abhängt.

Neue Chancen zur Einflußnahme eröffnet der Wille der Waffenkäufer, ihre Abhängigkeit von den Liefermächten durch eine eigene nationale Rüstungsproduktion zu verringern. Das weltweite Waffengeschäft umfaßt längst die Lieferung von Lizenzen, "Blaupausen" und ganzen Produktionsanlagen - ohne daß das Monopol der "Rüstungskapitalexporteure" auf die entscheidenden technischen Fortschritte in diesem Bereich je in Frage gestellt wäre. So haben mittlerweile eine ganze Reihe der sogenannten Drittwelt-Länder in allerdings ganz verschiedenem Umfang den Übergang zum Aufbau nationaler Unterabteilungen der westlichen Rüstungsproduktion gemacht; und auch hier ist wieder eine prächtige Rangfolge von Staaten mit eigenen regionalen Vormacht-Ansprüchen entstanden. Neben den offiziell eingerichteten- bzw. anerkannten Hilfssheriffs des Imperialismus in der "Dritten Welt", Israel und Südafrika, haben da vor ailem Indien und Brasilien ein Entwicklungsniveau der nationalen Rüstungsindustrie erreicht, das es ihnen ermöglicht, sich bereits selbst als Exporteure nicht nur von Gewehren etc., sondern von Panzern, Flugzeugen, kleinen Raketen und Kriegsschiffen auf dem Weltmarkt zu tummeln und diesen so ihrerseits als Mittel zur Stärkung der ökonomischen Basis ihrer Militärmacht zu nutzen.

Der Welt-Rüstungsmarkt ist auf diese Weise ganz schön unübersichtlich geworden. Das hät dem einträglichen Geschäftszweig der Waffenhändler und -makler einiges an politischer Bedeutung genommen. Zu Zeiten einer relativ geringen Zahl von Waffenexportstaaten mit zudem klaren außenpolitischen Vorbedingungen, was die "guten Beziehungen" zum Käuferstaat, also dessen Akkomodierung an die eigenen nationalen Interessen anging, leisteten sie sehr erwünschte Dienste für die Lieferländer: Sie halfen Beziehungen herstellen, ohne daß dadurch die Ebene der Diplomatie, der förmlichen Klarstellungen über den Stand der Beziehungen berührt wurde. Gewisse Staaten, zu denen offizielle Beziehungen mangels Erfüllung jener Vorbedingungen nicht bestanden, oder auch unterstützenswerte Oppositionsbewegungen in Staaten, zu denen offizielle Beziehwngen noch bestanden, konnten durch die inoffizielle Belieferung mit Waffen "eingemeindet" werden. Solches technisches Gerät schafft mit seinen Wartungs- und Nachschubnotwendigkeiten sehr weitreichende politische Abhängigkeiten. Um Geheimhaltung ging es dabei nie - für die, die es wissen wollen, läßt sich die Herkunft von Waffen nicht verschleiern -, vielmehr um zusätzliche Freiheiten der Politik, das Nötige zu tun, ohne sich damit explizit in Widerspruch zu ihren bestehenden diplomatischen Verfahrensweisen zu begeben. Solche Rücksichten sind auf dem liberalisierten Waffenweltmarkt von heute ziemlich überholt.

Westliche Feuerkraft immer schon vor Ort

Die Aufrüstung der "Entwicklungsländer", die ihren Anfang nahm auf Basis der immerhin gegebenen formalen Souveränität der betreffenden Staaten und ihrer Benutzung auch durch die SU, macht auf diese Weise prächtige Fortschritte. Sie hat sich zu einer weltweiten Militarisierung entwickelt und zahllose Hilfssheriffs des Imperialismus etabliert. Bei jeder - an irgendeinem Punkt des Globus auftretenden wirklichen oder vermeintlichen - Interessenkollision des Westens mit der SU, die nicht schon im Vorfeld politisch, d.h. durch einen mehr oder weniger gewaltsamen Regimewechsel auszuräumen ist, findet sich ein Staat "vor Ort", der sich die militärische Bereinigung der Lage zu seinem nationalen Anliegen macht. Der Nachschub ist da nie ein Problem. Sollten ansonsten - jenseits des Hauptgegensatzes und ohne Involvierung sonstiger wesentlicher Interessen der imperialistischen Vormächte - zwei jener Staaten den Beschluß fassen, daß es Grund für einen Krieg gebe, haben sie dafür alle Freiheiten und Mittel, wie sie abhängigen Souveränen zukommen. Keine militärische Auseinandersetzung, kein Krieg irgendwo in der Welt, den nicht westliche Waffen ermöglichten.

Daß der Rüstungsexport den Staaten als Mittel gilt, die Kosten ihrer Rüstung und des in der Rüstungsindustrie angelegten, produktiver Verwendung entzogenen Kapitals zu begrenzen, ändert nichts daran, daß Rüstungskosten im Weltmaßstab genauso Abzug vom produzierten Reichtum sind und nicht zu seiner Vermehrung beitragen, wie national. Allerdings mit dem wesentlichen Unterschied, daß die Verteilung der Kosten der Rüstung zwischen den waffenexportierenden imperialistischen Hauptmächten keineswegs mit ihrem Beitrag zur weltweiten Anhäufung von Kriegsmaterial zusammenfällt, sondern in ihrer Konkurrenz untereinander um die begrenzte zahlungsfähige Nachfrage der Staatenwelt und deren Mobilisierung für den Erwerb der jeweils eigenen Rüstungsgüter entschieden wird.

In diesem Zusammenhang erhalten auch die schönen sozialdemokratischen "Forderungen" nach "Entwicklung statt Rüstung" ihren tieferen Sinn: In der Konkurrenz um die von den imperialistischen Staaten - per IWF-Kredite, Rohstoffpreise etc. - den "Entwicklungsländern" konzedierte zahlungsfähige Nachfrage hatte die BRD bislang trotz aller Erfolge im Waffenexport mit ihren "zivilen" Exportangeboten für die "Entwicklung", Maschinen, Industrieanlagen etc., die bessere Position. Und diesem konstruktiven Beitrag der deutschen Exportwirtschaft zur Entwicklung der "Dritten Welt" sollen doch, dürften Willy und Co. nicht zuletzt meinen, auch in Zukunft die Absatzchancen erhalten bleiben. Praktiker der imperialistischen Konkurrenz wie Helmut Schmidt und Franz-Josef Strauß haben demgegenüber freilich schon immer daran festgehalten, daß es für den deutschen politischen und Geschäftserfolg in der Welt allemal auf eigene ordnungspolitische "Mitverantwortung" der BRD ankommt, untermauert durch die weltweite Präsenz deutscher Waffen.

Die deutsche Rüstungsexportpolitik

Mit Art. 26,2 GG haben die Väter des Grundgesetzes die Staatsgewalt schon zu einem Zeitpunkt zum Subjekt von Rüstung und Rüstungsexport erklärt, als deutsche Souveränität insoweit noch gar nicht gegeben war:

"Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in den Verkehr gebracht werden. Das nähere regelt ein Bundesgesetz."

Das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) wurde 1961 erlassen, als die BRD-Rüstungsindustrie wieder Gewehr bei Fuß und die von den Amis erworbene Bundeswehrerstausstattung zur Ausrüstung anstand, die Außenpolitik der BRD also erstmals nach Kriegsende wieder in der Lage war, sich durch Kriegswaffenexporte in das Kräfteverhältnis anderer Staaten einzumischen und auf diese Einfluß zu nehmen. Das KWKG regelt die Kontrolle der Staatsgewalt und stellt den Waffenexport in das von keinem geschäftsmäßipen Waffenexporteur rechtlich anfechtbare politische Ermessen, indem es bestimmt, daß

"eine Genehmigung dann versagt werden (kann), wenn Grund zu der Annahme besteht, daß eine Genehmigungserteilung dem Interesse der Bundesrepublik Deutschland an der Aufrechterhaltung guter Beziehungen zu anderen Ländern zuwiderlaufen würde" (Paragr. 6 II KWKG)

Ergänzt wird die staatliche Kontrolle des Waffenexports durch das gleichzeitig erlassene Außenwirtschaftsgesetz (AWG), welches auch "Kriegswaffen im weiteren Sinne" ("AWG-Liste") der Genehmigungspflicht unterwirft und die Versagung eines Anspruchs auf Exportgenehmigung dann vorsieht, wenn "Gefahr für die Sicherheit der BRD, eine Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker, eine Störung der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik" zu gewärtigen sind. Daraus, daß sich diese feine Nation vorbehält, wann sie in ihrem Interesse Waffen wohin expediert, ist die Legende von der "Restriktion" verfertigt worden. Diese Mär von einem Vorbehalt, dem man unterworfen sei, leidet in seinen beiden Anwendungen keineswegs darunter, daß sich die BRD selbst da sehr kontrollbeflissene Kriterien der Kontrolle zurechtformuliert. Will sie ihre Güte und Friedfertigkeit herausstreichen, leistet ein vom blanken Neid gegen Konkurrenten getragener Vergleich den Beweis weiser Zurückhaltung. Geht es um das Recht, das dem fälligen Ausmaß an Rüstungsexporten zuerkannt gehört, ist die Abschaffung der "Restriktion" genauso legitim; dann macht diese nämlich den "Nachholbedarf" einer nach wie vor vernünftigen Nation verständlich.

1. Phase: Gezielter Einsatz der "Erstausstattung" der Bundeswehr

Die bei der Neuausstattung der Bundeswehr ausgemusterte Erstausrüstung, die bei den Großwaffen vor allem aus US-Produktion stammte, war damit keineswegs wertlos, sondern tat weiterhin ihren Dienst: als Militärhilfe an südliche Natoländer, als "Wiedergutmachung" an Israel und als Export an Drittweltländer.

"Arme NATO-Länder"

Festigung und Ausbau der Position der BRD in der NATO wurden auch durch die Übernahme besonderer "Verpflichtungen" gegenüber den "armen" NATO-Ländern im Rahmen von "NATO-Hilfsprogrammen" verfolgt. So kamen bereits ab Mitte der 60er Jahre Griechenland, Portugal und die Türkei in den Genuß von milliaraenschweren Finanz- und Ausrüstungshilfen der BRD für ihre Streitkräfte, damit sie ihren "Bündnisverpflichtungen" nachkommen konnten. Eine Staffel (= 18 Stück) von Noratlas-Transportflugzeugen und 40 Fiat-G-91-Jagdbombern wurde an Portugal zum Einsatz in Afrika geliefert - die BRD, die so gern ihre kolonialistische Unschuld betont, wurde so im letzten Kolonialkrieg aktiv. Mit diesem Gerät als Grundlage hat es die BRD mittlerweile zu einer Art Monopol bei Portugal (Fregatten, U-Boote) und Türkei (Fregatten, U-Boote, kleinere Schiffe, Panzer!) gebracht.

Israel

Die deutsche "Wiedergutmächung für Millionen unschuldiger, jüdischer Opfer" bestand wesentlich in der Gratislieferung der BW-Panzer amerikanischer Herkunft an den jüdischen Staat, bei dessen Ausbau als Brückenkopf des Imperialismus sich die BRD als Juniorpartner der USA außerhalb des Bündnisgebiets profilieren konnte. Dieser historische Glücksfall geschah freilich im Geheimen - und als 1965 die Sache öffentlich bekannt wurde, brachen fast alle Staaten der arabischen Liga (Ausnahme: Saudi-Arabien) ihre Beziehungen zur BRD ab. Ein Rückschlag für die auswärtigen Beziehungen, der auch zum Rückgang des Waffenexports und des damit verbundenen politischen Einflusses in dieser Region führte. Die Geschäfte mit Israel gingen natürlich weiter (U-Boote).

Dritte Welt

Die Schaffung von politischem und militärischem Einfluß in den zu eigenen Staaten gewordenen Kolonien blieb erst einmal in den "zivilen" Kinderschuhen stecken. Die BRD mußte sich im Kreis der angestammten Großmächte und als Alternative zu ihnen überhaupt erst zu einem attraktiven Anbieter von Waffen und Gewalt machen, also weltpolitischen Einfluß und kostengünstiges Vernichtungsgerät anzubieten haben. Dabei kam ihr ausgerechnet ihr früherdachter revanchistischer Schachzug in die Quere, nämlich die "Hallstein-Doktrin". Diese Doktrin - Nicht-Anerkennung der Staaten, die die DDR anerkannten - war der Versuch des Bonner Staates, allen anderen Staaten seine Version der Revision des Weltkriegsresultats aufzuzwingen; kein Staat sollte Beziehungen zur BRD haben, ohne damit das "ganze Deutschland" zu meinen. Durch die Sturheit ihres revanchistischen Anliegens verhinderten die bundesdeutschen Politiker jedoch gerade die Einfädelung vorteilhafter Beziehungen. Die außenpolitischen Leitlinien des Herrn Hallstein fanden zwar die Billigung der Verbündeten, solange sie noch auf eine schnelle Beendigung des "Kalten Kriegs" durch Volksaufstände hinter dem "Eisernen Vorhang" bauten; gebunden fühlten sie sich an diese Leitlinien jedoch nicht - und erst recht hatten die im Zug der Entkolonialisierung entstandenen Staaten keinen Grund, sich auf diese massive Einschränkung ihrer frischen Souveränität festlegen zu lassen. Noch der ärmlichste afrikanische Staat legte seinen Stolz in die Freiheit, keine Vorschriften befolgen zu müssen. Weil in Gestalt der UdSSR durchaus eine weltpolitische Alternative vorhanden war, konnten sie sogar ein wenig darauf bestehen, die "Partner" für ihren nationalen Aufbau selbst auszusuchen.

Der moderne Imperialismus, den die BRD mitentwickeln geholfen hat, macht dieser Freiheit Angebote: Dollar, DM, Waffenlieferungen sind vonnöten, diese Staatsmacht überhaupt einmal aufzubauen, und auf dieser Grundlage läßt sie sich dann auch blendend erpressen. Ausnutzbar wurden diese Staaten der 3. Welt ja nicht dadurch, daß sie auf die Seite des Westens gezwungen wurden, sondern dadurch, daß sie sie zum Bestandteil des imperialistischen Weltmarktes machten, worüber sich die Abhängigkeit von dessen Wortführern quasi naturwüchsig einstellte.

Die BRD hat schnell gelernt, daß man sich mit Waffen und Kapital für einen solchen Staat möglichst unentbehrlich machen muß, will man ein dauerhaftes Ausnutzungsverhältnis herstellen; nur dann, wenn man dort vorhanden ist, mag auch mal das Mittel der Verweigerung von Beziehungen wirkungsvoll sein, jedoch nicht als Mittel zur Erpressung, die die korrekten diplomatischen Beziehungen erst herstellen soll, sondern zur Wiederherstellung von Botmäßigkeit. Die Macher in Bonn nahmen sich also ein Beispiel an ihren Konkurrenten und die Objekte ihrer imperialistischen Begierde recht herzlich zur Brust. Die Hallstein-Doktrin verschied während dieses Lernprozesses ziemlich unbemerkt, Waffen- und Entwicklungshilfe flossen reichlich - und haben sich seither mehr als einmal ausgezahlt.

2. Phase: Die "Richtlinien" von 1971 Mit "scharfen Restriktionen" weltweite Abhängigkeiten schaffen

Die Erfindung, den Aufschwung des Waffengeschäfts als eine einzige Zurückhaltung des Staates darzustellen, als eine zögernde Erlaubnis an die Rüstungsindustrie, welche sich im Gegenzug auf das "Allernotwendigste" festlegen lassen mußte, diese Erfindung ist den SPD-Regierungen zuzuschreiben. Die "Richtlinien" von 1971 - erst 1977 von einer nicht unzufriedenen Rüstungslobby veröffentlicht - führten das Verfahren ein, jeden tatsächlichen Waffenexport als eigentlich unerheblich, als Ausnahme von einer prinzipiellen Behinderung zu behandeln:

- Kriegswaffen dürfen nach dem KWKG nicht in "Spannungsgebiete" geliefert werden; die Definition des "Spannungsgebiets" obliegt im wesentlichen dem Auswärtigen Amt. Abgesehen davon, daß man diesen Begriff mit Fug und Recht bereits durch die Frage ad absurdum führen könnte, wo auf der Welt sich eigentlich ein "spannungsfreies Gebiet" befindet, ist diese Definition die ausdrückliche Freigabe, ja Anstachelung des Waffenexports für den ganzen großen Rest, der nach Auffassung des Auswärtigen Amtes unbedenklich ist. Somit war es auch gar kein Kunststück, sowohl Chile wie auch Argentinien während ihres Streits um den Beagle-Kanal mit U-Booten zu beliefern; und während des Falkland-Krieges ging ungerechterweise über die allgemeine Bewunderung der Treffsicherheit französischer Exocet-Raketen in argentinischer Hand etwas unter, daß die argentinischen U-Boote auch nicht schlecht mit deutschen Torpedos bestückt waren.

- "Sonstige Rüstungsgüter", also solche, die "nur" auf der AWG-Liste stehen, können natürlich hemmungslos verschifft weiden, außer es kommt jemand auf die Idee, sich unbedingt an die "Auflage" halten zu wollen, der Export solcher Güter sei "soweit wie möglich" zu beschränken.

- "Exporte in NATO-Länder werden nur in Ausnahmefällen beschränkt" - da trifft es sich gut, daß die NATO einen nicht eben kleinen "Markt" darstellt.

- Wenn "besondere politische Erwägungen" dafür sprechen, ist auch ein einmal definiertes Spannungsgebiet" schnell umdefiniert.

- Und schließlich haben die "Richtlinien" sowieso keinen Rechtscharakter, weswegen es einen "Verstoß" gegen sie auch nicht gibt. Sie sind vielmehr eine Art Leitlinie für die untergeordneten Genehmigungsinstanzen.

Die Abschaffung der Hallstein-Doktrin, Kapitalexport und Entwicklungshilfe, eifrige Reisetätigkeit von Genscher und Co. hatten beste Voraussetzungen dafür geschaffen, dem gewachsenen deutschen Einfluß auch durch Lieferung von hartem Gerät Nachdruck zu verleihen. Einen nicht unerheblichen Beitrag lieferte die "Entspannungspolitik" des Friedenswilli, die sowjetischen Einwänden gegen eine derart expansionistische BRD-Außenpolitik an der diplomatischen Front entgegenwirkte. Die glorreichen Zeiten des Willi Brandt brachten die BRD in der Rangordnung der imperialistischen Mächte um einige Tabellenplätze nach vorn. Sie hatte ihr Gewicht im Bündnis durch eine massive Aufrüstung - die "Runderneuerung" der Bundeswehr -, durch die diplomatische Öffnung des Ostens und durch den ökonomischen Erfolg, den sie im Anschluß an die Freigabe des Dollarkurses und im Ausnutzen der ersten "Öl"-Krise erzielt hatte, deutlich erhöht. Die Konkurrenz auf dem Waffenmarkt wurde gesucht und vom Staat systematisch unterstützt, wobei ein wesentliches Vehikel die auf höchster Ebene angeleierten "Kooperationsabkommen" waren - Erfolge konnten da nicht ausbleiben, auch wenn sich "restriktive" SPD-Minister daran heutzutage nicht mehr erinnern können. Die Industrie bekam grünes Licht und den Auftrag, den Rüstungsexport im großen Maßstab anzugehen. Tüchtig, wie deutsche Unternehmer nun mal sind, blieben sie beim Hinausschaffen von Waffen nicht stehen, sondern verkauften gleich Lizenzen - denen noch allemal Nachfolgegeschäfte sicher sind - und ganze Rüstungsanlagen, die erst recht eine dauerhafte Präsenz "erfordern". Als Beispiele seien nur genannt die Planung eines kompletten Panzerwerkes für den Schah, von dem die Khomeini-Regierung immerhin noch die Kettenfertigung übernehmen konnte; und die gesamte Modernisierung der argentinischen Panzerwaffe vom "Marder" zum TAM -, wofür im Kaufpreis übrigens die Bereitstellung eines riesigen Testgeländes für bundesdeutsche Artillerie, Torpedos und Raketen eingeschlossen war.

3. Phase Die Richtlinien von 1982

Aufgrund der in den 70er Jahren erzielten imperialistischen Fortschritte der BRD, die auch und nicht zuletzt in der mit der weltweiten Präsenz deutscher Waffen verknüpften weltweiten deutschen sicherheitspolitischen Zuständigkeit liegen, befand die damalige Schmidt-Regierung die Richtlinien von 1971 für überholt. Der sicherheitspolitische Vordenker der SPD, Egon Bahr, erklärt, daß "der Begriff 'Spannungsgebiete' unbrauchbar geworden (sei)." Als Grund nennt er: "Gerade wenn ein Kriegsaffenexport zur inneren Sicherheit des Empfängerlandes bestimmt ist, wird es sich meist um ein Land handeln, das in einem Spannungsgebiet liegt." Dies ist zunächst die Bekräftigung der in den 70er Jahren begonnenen politischen Praxis des Rüstungsexports und die Kundgabe, auf diesem Wege weiterzumachen, indem "wir auch außerhalb des eigentlichen NATO-Gebietes verstärkt Verantwortung übernehmen". Weil die Regierung den deutschen Zuständigkeitsanspruch erweitern wollte, war die "Negativklausel" "Spannungsgebiete" zu eng geworden. Deswegen wurde sie "eingegrenzt". Die eingegrenzte "Negativklausel" enthält das Bekenntnis zur Einmischung, wo immer nach Einschätzung der Bundesregierung Engagement am Platze war. Und dies in bewußter Konkurrenz zu den Verbündeten - "Verantwortung mittragen" lautet der als Hilfsangebot formulierte deutsche Anspruch. "Der Gefährdung der Dritten Welt durch das sowjetische Vordringen kann die Bundesrepublik nicht nur in Europa begegnen" - so die Begründung der Unionsparteien zur Umformulierung der Richtlinien.

Ein konkretes Ergebnis dieser Umformulierung ist die "Gleichstellung" der ASEAN-Staaten (Malaysia, Thailand, Singapur, Indonesien) mit den NATO-Staaten, die somit seit 1983 keiner Beschränkung im Waffenexport mehr unterliegen. Bundesdeutscher Ordnungsdrang weitet sich damit bis zum Pazifik aus, drängt sich in eine angestammte Einflußsphäre Großbritanniens hinein und beweist die Tauglichkeit von Tornados und Leos auch unter tropischen Bedingungen.

Der eingegrenzten "Negativklausel" wurde logischerweise eine "Positivklausel" zur Seite gestellt, die von den "vitalen Interessen der BRD" handelt, die wiederum für einen Kriegswaffenexport sprechen. "Vitale Interessen sind außen- und sicherheitspolitische Interessen unter Berücksichtigung von Bündnisinteressen." Der Vorwurf an diese eindeutige Option, "unpräzise" und "unklar" formuliert zu sein und so, konnte nicht ausbleiben, zumal er die beliebte Frage nach dem Charakter des Franz Josef Strauß aufwirft. Gerechterweise muß man sagen, daß er ein um die Verbreitung deutschen Interesses und deutscher Verantwortung bemühter Außenpolitiker ist, in dessen Gefolge die Sachwalter des Rüstungsprofits Gewehr bei Fuß stehen. Von seinem Gegenpart Genscher unterscheidet er sich nach eigener Aussage im wesentlichen dadurch, daß er Heuchelei nicht leiden kann. Mit dieser Linie hat er sich auch durchgesetzt, weswegen auch niemand mehr fragt, warum "wir" überall wohin liefern, sondem warum "wir" eigentlich keine Leos nach Saudi-Arabien liefern. So geht jede Menge "peripheres Kriegsgerät" bis zu U-Booten dorthin mit Genehmigung des Auswärtigen Amtes. Auch daß der Wüstenstaat eine stattliche Panzerarmee in Form kleinerer Panzer (Flugabwehr-, Jagd-, Pionierpanzer) aus deutscher Hand bekommt, ist kein Streitpunkt, wie auch die Lieferung von 72 Tornados aus deutsch-britischer Gemeinschaftsproduktion. Nur die Ausstattung mit den großen deutschen Kampfpanzern als dem Rückgrat der militärischen Schlagkraft der Saudis steht noch im politischen Widerstreit. Das Interesse der Saudis, sich aus der einseitigen Abhängigkeit von einem Lieferanten, den USA, zu lösen, vernehmen die Bonner Friedensstifter mit Befriedigung; zugleich wissen sie aber, daß sie sich damit in eine Zuständigkeitskonkurrenz mit der Washingtoner Zentrale begeben. Deswegen darf auch noch die alte Ideologie von den "besonderen Rücksichtnahmen auf Israel" zirkulieren, die natürlich von allen Seiten erlogen ist. Die geheuchelte israelische Befürchtung, sich eines mit Leo II vorgetragenen saudischen Angriffs erwehren zu müssen, wird hierzulande deswegen ebenso geheuchelt ernst genommen, da sie den Kern des Problems umschreibt: Die Israelis wollen sich ihre von den USA garantierte Rolle als erste Ordnungsmacht im Nahen Osten von Saudi-Arabien nicht streitig machen lassen. Vom Standpunkt der "vitalen deutschen Interessen" ist auch inzwischen nicht einzusehen, welchen Schaden deutsche U-Boote für Südafrika anrichten könnten. Strauß weist zu Recht darauf hin, daß es gegen eine Sicherung "unserer" Seewege wohl keinen moralischen Einwand geben kann, verweist also auf die unzweifelhafte Berechtigung seiner global-strategischen Betrachtungsweise. Um so schöner, wenn sich diese südlichste NATO-Dependance darüber zu einem besonders zuverlässigen und zahlungskräftigen Partner deutschen Waffenexports gemacht hat.

Fälle, in denen "Richtlinien des Waffenexports" und die Realität "vitaler Interessen" in Einklang stehen, dürften Bonner Regierungen auch künftig nicht ausgehen.