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Dieser Artikel ist in der MSZ 12-1987 erschienen.

"Vermummungsverbot" usw.
DIE FREIHEITEN POLITISCHER GESINNUNGSKONTROLLE

<p><strong>Der schwarz-rot-goldene Block</strong></p>

Seit den Schüssen an der Startbahn West diskutiert die Öffentlichkeit ohne falsche Scheu vor 'Vorverurteilungen', ob man einem Untersuchungshäftling gleich einmal die bürgerlichen Ehrenrechte entziehen soll, ob nicht gewisse Sorten Demonstrieren automatisch in Gewalt und Totschlag enden und ob dagegen ein "strafbewehrtes Vermummungsverbot" sowie die Wiedereinführung des Landfriedensbruchparagraphen oder was sonst sinnvoll, überflüssig bzw. schädlich sei.

Einigkeit herrscht, daß hier der Rechtsstaat in Frage gestellt ist, und die Staatsgewalt mit dem nötigen Nachdruck endlich für Gewaltfreiheit sorgen muß - oder, wie es so schön liberal heißt, "das Recht auf friedliche Demonstration besser schützen" muß. Das ist von A bis Z gelogen. Die Politiker betrachten sich als herausgefordert. Das ist etwas ganz anderes.

Das Recht, zu demonstrieren

hat alles längst einschlägig geregelt. Dank der grundgesetzlichen Erlaubnis, sich nur "friedlich und ohne Waffen", mit ausdrücklicher Erlaubnis der Behörden und unter polizeilicher Aufsicht zu versammeln, ist die öffentliche Kundgabe des politischen Willens weder selbstverständlich noch gar eine aufrührerische Angelegenheit, mag sein Anliegen noch so radikal sein. Was die demokratische Obrigkeit ihren Bürgern außer Wählen, Zeitunglesen, Stammtischdebatten oder Parteimitglied werden zugesteht, ist das gemeinschaftliche Vorzeigen ihrer Meinung, und zwar garantiert unmaßgeblich und ohne praktische Konsequenz. Wer wirklich etwas will, erreicht durch Demonstrationen gar nichts - nämlich bestenfalls eine Meldung in der Öffentlichkeit und berechnende politische Anerkennung oder Zurückweisung, je nachdem, ob sein Appell an Öffentlichkeit und Verantwortliche sowieso zu deren eigener Auffassung paßt oder stört. Der Staat läßt sich in seinen politischen Vorhaben nicht beirren und garantiert rechtlich die Folgenlosigkeit der öffentlichen Einwendungen. Wo auch nur der Anschein wirklicher oder exemplarischer Behinderung staatlicher Unternehmungen aufkommt, gilt das als "Nötigung von Verfassungs-" und anderen Organen mit entsprechenden Folgen. Und der Adressat solcher Bürgerdemonstrationen, die Öffentlichkeit, von der engagierte Demokraten sich irgendwie Druck auf die Politik versprechen, bestimmt säuberlich je nach Anliegen, Zahl und Art der Meinungsbekundung, ob und wie sie überhaupt von ihr berichtet.

So ist das in einer lebendigen Demokratie: Beim Entscheiden hat der Bürger nichts zu bestellen. Wo er gefragt ist, darf er die vorgeschlagenen Politfiguren freistellen, und wenn er sich ungefragt zu Wort melden will, muß er durch massenhaftes Herumlatschen um öffentliche Aufmerksamkeit für seine werte Meinung nachsuchen. Daran ändert sich auch gar nichts, wenn Demonstranten ihrer Unzufriedenheit durch spektakuläre Aktionen oder symbolischen Widerstand und Auseinandersetzungen mit der Polizei Nachdruck verleihen wollen. Von so etwas lassen sich regierende und meinungsbildende Kreise nie und nimmer beeindrucken, sondern höchstens in dem bestätigen, was sie mit den einschlägigen öffentlichen Auftritten kritischer Menschen sowieso machen.

Politische Konsequenzen des Demonstrierens

bleiben nämlich auch bei den friedlichsten Aufläufen garantiert nicht aus. Die Verantwortlichen nehmen die vorgetragenen politischen Anliegen schon zur Kenntnis - bloß ganz andersherum, als mancher, an besserem Regieren interessierte, gutgläubige Marschierer sich das denken mag: Sie stellen das Anliegen und seine Träger unter Verdacht. Wirklich verantwortungsbewußte Bürger schreiben ihrem Abgeordneten, der Zeitung, werden demokratisches Parteimitglied oder, am besten: Sie vertrauen darauf, daß die politische Führung schon das Richtige macht und es die Opposition ja auch noch gibt. Wer das Demonstrationsrecht wahrnimmt und auf die Straße geht, wird daher mißtrauisch beobachtet, ob er sich nicht eine Einmischung in die Staatsgeschäfte durch "Druck der Straße" anmaßt. Wenn die Protest- und andere Märsche nicht wie bei Bauern, Gewerkschaften und Polizisten dem Ruf nach Ordnung, Beschäftigung und mehr Härte am Brüsseler Konferenztisch, also dem Appell nach mehr Führung dienen, sondern sich gegen nationale Lieblingsprojekte wie Raketen und Atomkraftwerke, Vietnam- und andere Kriege richten, registrieren die Zuständigen den ungebetenen Protest, egal, ob von Friedensbewegung oder Marxistischer Gruppe, als gefährliches Mißtrauen in die zuständige Obrigkeit und als Praktischwerden von Staatsfeindschaft, die entsprechend betreut werden muß.

Die entsprechenden Stellen werden also aktiv. Statt die vorgetragenen Einwände und Forderungen zur Kenntnis oder gar sich zu Herzen zu nehmen, erfassen sie nach ihren nicht gerade geringen Kräften die dahintersteckenden Personen. Sie nehmen also das öffentliche Auftreten als Gelegenheit wahr, abweichende Meinungen dingfest zu machen und ihre Träger öffentlicher Kontrolle zu unterwerfen. So wird aus einem oppositionellen Umzug dank staatlicher Vorsorge ein Stück Erkennungsdienst und ein Bekenntnis, das sich gegen die Demonstranten verwenden läßt. Freie Bürger mit freiem Gesicht werden fleißig abgelichtet und müssen sich dann später eventuell fragen lassen, wieso sie mit ihrer Gesinnung eigentlich einem Staat dienen wollen, gegen dessen Maßnahmen sie öffentlich aufgetreten sind im Zusammenhang mit... Auf jeden Fall werden sich möglichst alle gemerkt - nicht erst seit und in Wackersdorf.

Demonstranten, die sich dagegen schützen wollen und entsprechend eingekleidet haben, um sich nicht gleich den observierenden Staatsbehörden frei zu zeigen, machen sich aus diesem Grunde extra verdächtig. Das verweist auf ihre Gesinnung und nutzt außerdem nicht viel. Anläßlich der Frankfurter Ereignisse erfuhr man en passant, daß die Vermummten der einschlägigen 'Szene' registriert, überwacht, abgehört und somit voll im Griff der Staatsgewalt sind. Darüber hinaus aber sind sie der öffentliche Anlaß für

Eine Staatsdebatte um Demonstrieren und Gewalt

Diese Debatte lebt davon, die zwei erschossenen Polizisten zu einer Herausforderung an das staatliche Gewaltmonopol zu erklären und damit das Verhältnis von ohnmächtigem Protest und politischer Kontrolle auf den Kopf zu stellen. Auf die Verwechslung von Demonstrieren mit Aufruhr und Gewalt - "Gefahr von" oder "Gelegenheit zu" heißen die Zauberworte, die einen Zusammenhang ohne weiteres Argument stiften - legen die für das Demonstrationsrecht und das dazugehörige Strafrecht Verantwortlichen wieder einmal allergrößten Wert. Die Christen an vorderster Front, die Liberalen im Gefolge, die SPDler hinterdrein und die Grünen als Rattenschwanz verhandeln Demonstranten als potentielle Gewalttäter; und die Christen geben mal wieder die Maßstäbe vor, an denen sich orientiert wird.

Für Alfred Dregger zieht sich "ein und dieselbe Blutspur" von den ersten Demonstrationen gegen Brokdorf über Wackersdorf und die Hamburger Hafenstraße bis hin zu den beiden toten Staatsdienern. Eine denunziatorische Logik, mit der Protest gegen beschlossene nationale Großprojekte zum generellen Mißbrauch des Demonstrationsrechts erklärt wird. Wie wenn der Schutz gegen Observation und polizeiliche Behandlung dasselbe wäre wie die Ausrüstung für eine demonstrative Schlacht mit den Ordnungskräften, setzen die obersten Ordnungshüter beides gleich, behaupten, gar nicht mehr unterscheiden zu können oder jetzt furchtbar genau unterscheiden zu müssen - da scheiden sich die Geister. So stellen sie eine ganze Protestbewegung unter Terrorverdacht: Ein Schutzhelm dient zum Beweis krimineller Absichten, ein Stein gegen Schaufensterscheiben als Dokument der Gewalttätigkeit, eine Zwille als Mordversuch. Und umgekehrt gelten zwei Todesschüsse auf Polizeibeamte als zwangsläufiges Ergebnis eines öffentlichen Kritikwesens von unten. Wenn einer dabei genau weiß, daß Vermummen und Vermummen zweierlei sind, dann diejenigen, die längst die Personen und Täterkreise auseinandersortiert haben, bevor sie in Wackersdorf und anderswo kontrolliert gegen alle zuschlagen oder jetzt im Namen von Ordnung und Anstand für allgemeine Gesichtskontrolle plädieren.

Verboten ist selbstverständlich die Anwendung dieser Logik auf die erlaubte Gewalt: Eine "Blutspur" vom Einsatz von Wasserwerfern gegen friedliche Demonstranten bis hin zum Tod Günther Sares; eine direkte Linie von der politischen Absicht, ausländischen Schahs jeden Mißton vom Leibe zu halten, zu den Todesschüssen auf Benno Ohnesorg - das gehört sich nicht. Es geht nämlich gar nicht darum, Zusammenhänge festzustellen, sondern um den regierenden Willen, strafrechtlich einen Zusammenhang herzustellen, und keinen Unterschied zwischen Vermummen und Vermummen zu machen.

Eine Strafrechtsänderung im Dienste der politischen Generallinie

Mit dem "strafbewehrten Vermummungsverbot" und anderem Paragraphenwerk, das der Gesetzgeber gegenwärtig diskutiert und demnächst in irgendeiner Form verabschiedet, leisten sich die Zuständigen weder einen Anschlag auf das Demonstrationsrecht, wie manche Freunde freier Meinungserlaubnis meinen, noch sichern sie dasselbe, also ihre Zuständigkeit über das Meinungswesen, gegen gewaltsame Anschläge aus den Reihen der Demonstranten, wie die Mehrzahl der Meinungsmacher als staatliche Absicht diskutiert.

Die Verantwortlichen verwandeln einen Verdacht, den sie an Schal und Skimütze, an Helm und Sonnenbrille geknüpft haben, in einen Tatbestand: Der Beweis für diesen Verdacht muß nicht mehr erbracht werden, sondern gilt mit einem verdeckten Gesicht als gegeben. Damit wird die Streitfrage, ob es nicht auch Unschuldige trifft beim Abräumen, und wie und wann man Demonstranten in friedliche und gewalttätige auseinandersortieren soll und muß, strafrechtlich hinfällig, weil jeder zuviel Bekleidete mit Strafe - und zwar einer saftigen zu rechnen hat. Damit ändert sich auch das Eingreifen der Polizei, vor allem aber die Lage für jeden, der sich zum Protestieren aufgerufen fühlt. Denn die polizeitaktischen und ermittlungstechnischen Erwägungen - so bezeichnend sie für die Sichtweise sind, der öffentliche Protestbekundungen unterliegen - sind nämlich nur die halbe Wahrheit: Die Gesichter sind aktenkundig, oder ihnen steigen zivile Beamte solange nach, bis sie den Strumpf abstreifen. Sicher, die Staatsanwaltschaften werden zu tun bekommen und sich leichter tun, wenn auf ein verhülltes Gesicht Freiheitsstrafe steht. Doch hat man dieses Problem bereits durch den Tatbestand der "passiven Bewaffnung" im Griff; und ein geworfener Stein reichte bisher schon zum Vorwurf an alle, an einer "gewalttätigen Demonstration" beteiligt gewesen zu sein.

Die politische Absicht zielt darauf, eine oppositionelle Demonstrationskultur noch besser in den Griff zu bekommen, die dank der gesetzlichen Handhaben, polizeilichen Behandlung und politischen sowie öffentlichen Gegnerschaft gegen die entsprechenden öffentlich vorgetragenen Anliegen entstanden ist. Indem die Koalitionsregierung mit der Verschärfung des Vermummungsverbots den Unterschied zwischen friedlichen und gewalttätigen Demonstrationen strafrechtlich in diesem Punkt aufhebt, zwingt sie die Demonstranten, Farbe zu bekennen und sich zu entscheiden: Entweder polizeilich aufgelöst oder straffällig zu werden, oder sich offen und ehrlich den Kameras und im Zweifelsfall auch Wasserwerfern und Polizeiknüppeln zu präsentieren. Damit demonstriert die oberste Gewalt, daß sie es ist, die rechtmäßigerweise zwischen gewaltsam und friedlich sortiert, im Rahmen ihres Demonstrationsrechts, welches zur gesitteten Meinungskundgabe verpflichtet - und im Sinne der politischen Berechnung, potentielle Staatsgegner ausfindig zu machen und abzuschrecken. Wenn darüber Bürger die Lust verlieren, gegen AKWs oder anderes öffentlich Vorbehalt anzumelden, oder andere jetzt erst recht ihrer Empörung ohnmächtig Luft machen, ist das recht. So sortieren sich die Kritiker m Recht auf freies Meinen und Demonstrieren. Und nicht erst jetzt.

Die Freiheit der politischen Berechnungen

Die Auseinandersetzung, die seit Jahr und Tag darüber geführt wird, ob die bisherigen Gesetze ausreichend, unvollständig oder nur konsequenter anzuwenden seien, um der Krawallmacher Herr zu werden, zeugt einerseits von der radikalen politischen Sichtweise, unter der Protest gewürdigt wird: lauter Gesichtspunkte strafrechtlicher Natur. Sie dokumentiert andererseits die Freiheit, mit der Politiker darüber rechten, welchen Umgang sie mit allen möglichen kritischen Umtrieben im Rahmen des Demonstrationsrechts pflegen und wie rücksichtslos sie den Grundsatz der öffentlichen Ruhe und Ordnung über den des individuellen Rechts auf freie Meinungsäußerung stellen sowie die Verstöße ahnden wollen. Kein Wunder, daß zustimmungsgewohnte und -heischende Souveränitätsfanatiker da niemals zimperlich sind, wenn sie mit allen Mitteln und Berechnungen parteilicher Selbstdarstellung streiten und taktieren.

Der FDP haben "neue Erkenntnisse" aus Polizeikreisen, auf deren Befehle Politiker bekanntlich unbedingt hören, klargemacht, daß sie jetzt zur CSU umfallen muß: "Die Vermummung wird immer mehr eine Vorbereitungshandlung zur Ausübung von Gewalt bei Demonstrationen." Also sind die Zeiten vorbei, in denen "Vermummung eine Folge der Furcht vor dem 'Radikalenerlaß' gewesen" ist, wofür liberale Radikale im öffentlichen Dienst ja vollstes Verständnis aufgebracht haben. Die CSU darf sich endlich bestätigt sehen. Die SPD und ein paar FDP-Abweichler aber halten daran fest, daß gar kein gesetzlicher Handlungsbedarf, sondern nur mehr polizeiliche Konsequenz vonnöten sei. Das Spektrum reicht von Straußens ehrlichem Votum, wer das Recht wahrnehme, sein Maul aufzureißen, solle sich auch der Pflicht stellen und die staatlich vorgesehenen Konsequenzen tragen, wie wenn das ins Belieben gestellt wäre -

"Wer in diesem Staat meint, demonstrieren zu müssen, der soll gefälligst seine Visage herzeigen." (Aschermittwoch 86) -,

bis zu den sachdienlichen Einwänden der SPD, mit einer undifferenzierten Verschärfung mache man es sich gerade schwer zu unterscheiden. Liberalen Kritikern ist das originelle Bedenken eingefallen, statt daß für wirksame Schnellgerichtsverfahren gesorgt würde, würde hier "das Recht am falschen Ende", bei der Polizei aufgemacht. Immer aber waltet dieselbe Logik: Kritische Bürger gehören sich bei ihren öffentlichen Verlautbarungen kontrolliert, sortiert und offiziell mit der Gewaltfrage konfrontiert.

Die Ordnungshüter der Öffentlichkeit

haben die Botschaft verstanden, noch bevor sie von oben so recht als Direktive ergangen ist. Soweit sie wie "Bild" die öffentliche Stimme des gesunden Volksempfindens mimen, beschwören sie den "wehrlosen Staat", der jetzt unbedingt zuschlagen muß. Sie spenden vorsorglich fordernden Applaus im Namen der Mehrheit für entschlossenes Handeln und bringen das Demonstrationsrecht auf seinen nackten volkstümlichen Begriff: Wer demonstrieren darf, hat deswegen auch dankbar zu sein und die Schnauze zu halten; wer trotzdem meckert, predigt Gewalt. Das ist der "niveaulose" Nährboden eines Staatsbürgerradikalismus, auf den sich dann die liberalen Bangemänner als Volkswillen berufen können, an dem sie jetzt nicht mehr vorbeikommen.

Die "niveauvollere" Abteilung weiß natürlich auch, daß es gegen den "Schwarzen Block" nicht mit einer Kommission zur Erforschung der Ursachen der Gewalt getan ist. Da hilft kein guter Wille, sondern nur Rechtsgewalt. Aber ein paar Warnungen, das Demonstrationsrecht nicht auszuhöhlen und nicht gleich alle friedlichen Demonstranten mitzuverteufeln und unnötig in die Arme des Radikalismus zu treiben, das wollen sie schon noch. Als Meinungsmacher für das Recht auf freie Meinung plädieren und so tun, als hätte man Angst darum, daß die Demonstrationskultur auf Deutschlands Marktplätzen erstirbt, das macht sich gut und zeugt von Berufsverantwortung derjenigen, die nie auf die Straße gehen, keine oppositionelle Meinung der Protestler teilen, ihnen nicht einmal freigiebig Eingang in ihre Schlagzeilen und Artikel gewähren. Auch die Plädoyers dieser Anwälte des Rechts auf ordentliches, friedliches und verantwortliches Demonstrieren zeugen von der erbärmlichen politischen Qualität einer Erlaubnis zum freien Meinen, die jede weitere Würdigung von Kritik erübrigt.

Die Stimme der Staatsbüttel

darf nicht fehlen; wenn das gesamte demokratische Parteienspektrum von NPD über CDU/CSU und FDP, die realo-Grünen bis hin zur DKP, von Schily bis Zimmermann alle einig sind, daß dem "Schwarzen Block" Zunder gegeben werden und höchstens noch aufgepaßt werden muß, daß es möglichst keinen Falschen trifft. Die Polizeigewerkschaft macht es sich zum Anliegen, den Saubermannsfanatismus besonders nachdrücklich zu Gehör zu bringen und gar nicht vorhandene Bedenken öffentlich zu bekämpfen.

Als Polizei hat sie ihre einschlägigen Erfahrungen über den inneren Frieden:

"Die Einsatz-Erfahrungen zeigen, daß vermummte Demonstranten grundsätzlich zur Unfriedlichkeit neigen." (Polizeigewerkschaftler Gregg im "Spiegel"-Gespräch, 46/87)

Der Verein hält selbstverständlich die Einführung von Namensschildern für Polizisten für eine Diskriminierung der Beamten, die bei ihren Demonstrationseinsätzen grundsätzlich nicht identifiziert werden möchten.

Als Organisation anständiger Menschen kennt sie das wahre Gesicht dieser Typen:

"Wenn diese Leute die Masken vom Gesicht nehmen, dann erschrecken Sie, Herr Lutz, dann erschrecken auch unsere Polizeibeamten über die Entschlossenheit, die Verachtung, die bei diesen Menschen zu erkennen ist. Ich bedaure unsere Kollegen, die sich mit diesen Kriminellen herumschlagen müssen."

Diese (Unter-)Menschen machen, was sie machen, weil sie so sind. Also verdienen sie, was sie bekommen sollen: Staatliche Ächtung und entschlossene Kriminaler.

Als Anwalt des Volkes kennt sie dessen gesunde Freiheitsempfindungen:

"Die deutsche Bevölkerung hat ein sehr feines Gespürfür ein besonderes Anliegen derer, die da auf die Straße gehen. Die deutsche Bevölkerung hat aber überhaupt kein Verständnis für diejenigen, die vermummt auf der Straße herumspringen, und dies im freiheitlichsten Land dieser Erde."

Freiheitliches Demonstrieren geht anders: Für den Staat und seine volle Härte, das ist allenfalls mit dem Feingefühl anständiger Staatsbürger vereinbar; z.B. eine Polizistendemonstration oder jene erschütternden Aufzüge, zu denen die CDU/CSU ihre Fans versammelt hat, damit sie laut und öffentlich "Hurra!" schreien.

Als Vertreter der deutschen Arbeiterschaft weiß sie, daß die nichts und niemanden zu kritisieren oder zu bekämpfen hat bei ihrer Obrigkeit und höchstens mal Warnstreiken oder Demonstrieren geht, vors Fabriktor oder nach Bonn und das auch nur, wenn es ihr von den DGB-Ehrenmännern angeschafft wird:

"Um die Arbeiter mache ich mir ja dieser Hinsicht keine Sorgen. Deutsche Arbeiter wissen, wie sie sich zu benehmen haben, auch bei Demonstrationen. Die lassen sich nicht vergleichen mit dem Lumpenpack, das heute im Schwarzen Block zu finden ist."

Jutta Ditfurths skandalöse Bemerkung

"Der Staat braucht fast nichts so sehnsüchtig wie den Terror, den Schrecken für seine tagtägliche Gewalt."

trifft also die Sache nicht ganz. Es hat zwar den Anschein, als ob die Zuständigen den so empört zurückgewiesenen Spruch wahrmachen wollten, wenn sie ihre "Schlüsse" aus den Schüssen an der Startbahn vorexerzieren. Bloß: Es ist ja gar nicht so, daß der demokratische Staat den Terror bräuchte. So sehr Politiker solche Anlässe nutzen, um Polizeibewaffnung, strafrechtliche Bestimmungen und geheimdienstliche Aktivitäten als moralische Verpflichtung hinzustellen, so wenig haben sie die Ausübung ihres staatlichen Gewaltmonopols je von irgendwelchen Anlässen abhängig gemacht. Und sie stützen sich und rechnen dabei auf den Applaus nicht nur der "Bild"-Zeitung, sondern auch und gerade von Leuten, die mit unter DM 3000.- brutto im Monat anscheinend fast nichts so sehnsüchtig brauchen wollen wie eine endlich mit "effektiven Distanzwaffen" ausgerüstete Polizei, einen Rechtsstaat, der "bis an seine Grenzen geht", und entschlossene Politiker, die diese Grenzen mit "mutigen Gesetzen" abstecken. Ohne schon Anhänger der tagtäglichen Staatsgewalt zu sein, ließe sich nämlich niemand von Leuten wie Kohl, Vogel und Strauß betören, der Staat und damit wir alle seien bedroht.