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Dieser Artikel ist in der MSZ 10-1987 erschienen.

Systematik

Österreich beliefert die Golffront
WIR SCHIESSEN MIT - MÜSSEN UND DÜRFEN WIR DAS?

Ein zündender Exporterfolg der VOEST-Tochter Noricum hat es zu eher fragwürdigen Schlagzeilen gebracht: Die Noricum-Kanone GHN-45 ist auf beiden Seiten der Golffront mit dabei. Das sichert jetzt Arbeitsplätze bei einigen Instanzen des Strafrechts, und auch die restlichen staats- und meinungsmachenden Abteilungen sind nicht faul.

Schließlich gilt es, aus dem aufgeflogenen Waffengeschäft fortschrittsträchtige Regelungen für den Waffenexport abzuleiten, also den "Skandal" produktiv für die Harmonie von Geschäft und Politik zu benützen.

Waffenexport ja, aber nur berechtigt

Maßgebliche wie unmaßgebliche Meinungen in Sachen Waffengeschäft mit dem Ausland sind sehr simpel gebaut. Sie bestehen allesamt in einer Kombination der beiden Kriterien Geschäft und Moral, die stets so ausfällt, daß beide prima zusammenpassen und die Politik, zuständig für beide, fein dasteht.

Die Anwälte des geltenden Kriegsmaterialienexportgesetzes plädieren dafür, daß es einem Staat wie Österreich nicht schlecht zu Gesichte steht, grenzüberschreitende Waffengeschäfte mit einem unanfechtbaren Rechtstitel zu versehen. Vom Staat genehmigt, so wie es bei 99% aller Waffenexportanträge der Fall ist, erlangen diese Waffen eine höhere, moralische Qualität, die ihnen sonst nicht anzusehen ist. So können mit ihnen zwar jede Menge Menschen verletzt werden, keinesfalls jedoch die heiligen Menschenrechte, weil ja besagtes Exportgesetz den Export sonst niemals gestattet hätte... Aus demselben Grund sind diese Waffen niemals für ihren kriegerischen Einsatz bestimmt: Sie dienen wohl der Friedenssicherung irgendwo auf der Welt.

Ganz im Sinne seines Erfinders ist durch dieses Gesetz kaum ein Waffengeschäft unterblieben, sondern fast jedes wird mit ihm abgesegnet und ist schon deswegen keinerlei Aufregung wert. Aber eben nur fast jedes. Denn manchmal hält es der Staat aus eigenen oder ihm von fremden Souveränen nahegelegten Interessen für opportun, den Waffenexport für Weltgegenden zu untersagen, die sich für so ein Geschäft geradezu anbieten.

Den zielstrebigen Aktivitäten gegenüber, die seine Rüstungskapitalisten ihres Geschäftssinns wegen dennoch in die Wege leiten, verhält sich der Staat in der Regel nachsichtig und gar nicht neugierig. Wenn schließlich durch eine Verkettung widriger Umstände das Faktum einer Waffenschieberei größeren Stils bei bestem Willen nicht mehr zu übersehen ist: Dann bewegt sich der einschlägige Skandal sicher in den gewohnten Bahnen eines Rechtsbruchs und findet seine geordnete Erledigung als Fall fürs Kriminal. So kommt die Anrüchigkeit eines Waffengeschäfts einzig durch die Verletzung staatlichen Rechts zustande - was dessen Gewährer sehr recht ist.

Für das Recht auf freien Waffenexport

wiederum machen sich jene stark, die das obige Urteil: 'Dieses Geschäft ist ein Rechtsbruch' vorwärtsweisend, d.h. als Anlaß für fällige Reformen deuten. An vorderster Front dabei Leopold Gratz, ganz nach der Maxime 'Frechheit siegt':

"'Waffenexporte zu erlauben, ausgenommen an Länder, die diese Waffen wirklich verwenden, ist wie ein Gesetz mit Augenzwinkern', sieht Gratz in der bestehenden Waffenexportregelung geradezu 'eine Herausforderung zur Umgehung'. Deshalb spricht sich Gratz für eine rigorose Gesetzesänderung aus." (Kurier, 15.9.)

Die Absicht ist klar: Eine ehrenwerte Tätigkeit, wie es der Handel mit Waffen aller Art nun einmal ist, soll nicht dadurch in schiefes Licht geraten, weil zu ihrer Abwicklung das Umgehen störender Auflagen einfach dazu gehört. Also weg damit! Das bekommt dem Geschäft und auch dem Ansehen der Politik, die sich statt augenzwinkernder Heuchelei ehrlich zu ihm bekennt. So weit, so breit die Zustimmung zu diesem "Denkanstoß".

Die Logik freilich, mit der ein Nationalratspräsident eines seiner Gesetze als pure Heuchelei anprangert, die zum Rechtsbruch geradezu herausfordert, konnte so nicht stehenbleiben: Da ließen sich ja aus dem wöchentlichen Banküberfall und den Tausenden von Ladendiebstählen noch ganz anders "rigorose Gesetzesänderungen" ableiten! Also erklärte der Kanzler wohlwollend, "eine Gesetzesänderung aus Anlaß eines groben Rechtsbruchs" scheine ihm nicht recht passend. Ansonsten wird sich, wenn etwas Gras über das Iran-Geschäft gewachsen ist, schon ein "Anlaß" finden - falls sich die staatliche Exportregelung tatsächlich als bleibende Störquelle für den erwünschten Export erweisen sollte.

Moralisch unschlagbar: Kein Waffenexport für mehr Geschäft

Daß Waffenexport eigentlich gar nicht sein sollte, dazu bekennt sich noch jeder Politiker - als Auftakt für Erläuterungen, warum es "aber" in der schnöden Wirklichkeit einfach sein muß. Im wesentlichen wegen "Arbeitsplätze, Arbeitsplätze!", wegen "unser Bundesheer!" und weil "sonst eh die andern liefern", also "unsere" vornehme Zurückhaltung zu keinem weltweiten Sieg der Moral nicht führen tät'. So weit, so dumm. Den besseren Österreichern, vertreten durch grüne Parlamentarier, bleibt es vorbehalten, diesem Standpunkt eines durch "die Realität" (= der Umstand, daß die Welt mit Ausnahme Österreichs voller Ausländer ist) stets verhinderten Idealismus noch eines draufzusetzen. Sie bemühen sich, wie immer, um den Nachweis, daß der moralische Idealismus der allerrealistischste, d.h. für die österreichischen Staatsinteressen einzig zielführende Standpunkt ist.

Für eine österreichische Weltmacht? Aber immmer, doch: "Insgesamt schaden die Waffenexporte dem Bundesheer mehr als sie nützen." Für ein feines Profitchen? Ja doch, aber eine kräftige Warnung vor der "gefährlichen Illusion zu glauben, daß mit Rüstung in den kommenden Jahren weiter Gewinne zu machen sind".

Geschäft und Gewalt, korrekt praktiziert, ergeben die weißeste Weste der Welt; so geht die etwas kompliziertere Methode, aus den kleinen Schmutzflecken, die der moralische Geschmack auf letzterer entdecken will, nie im Leben einen Einwand gegen die beiden ersten Instanzen zu verfertigen.

Kleinnes Wörterbuch des demokratischen Wattenexports

Arbeitsplatzsicherung: Soviel Waffengeschäfte wie nur möglich Buntmetallerzeugungsanlage: Munitionsfabrik

Heuchelei: - siehe: Waffenskandal (2)

Marktorientiertes Geschäftsgebaren: Ausstattung laufender Kriege mit dem nötigen Gerät

Metallurgische Erzeugungsstätte zur Kochtopfherstellung geeignet: Waffenfabrik

Neutralitätsverletzung, keine: Beide Kriegsgegner werden ehrlich bedient

Rohrprodukte: Kanonenläufe

Rohrprodukte, Zusatzeinrichtungen für: Das restliche Drumherum

Strukturell überholte Produkte: Militärische Ladenhüter, echt unverkäuflich

Waffenskandal: (1) Blöderweise aufgeflogenes Geschäft mit der falschen Adresse; (2) Daß man nicht frisch und frei überall hin Liefern darf

Zukunftsorientierte Produkte: Waffen, die sich blendend verkaufen

Zukunftsorientierte Produkte, heikle: Waffen, die sich blendend verkaufen lassen, aber nicht offen an jeden; - siehe: Waffenskandal (1) und, weiterführend, (2).