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Dieser Artikel ist in der MSZ 2-1986 erschienen.

Systematik

Das "Sicherheitspaket" der Bundesregierung
FREIHEITSRECHTE FÜR DIE SICHERHEITSDIENSTE

Die Führer der Regierungskoalition haben sich bei ihrem letzten Treffen darauf geeinigt, sieben Gesetzesvorlagen über die Befugnisse der Geheimdienste und Polizeibehörden baldmöglichst zu verabschieden. Bekannt geworden ist der Beschluß weniger wegen des Inhalts der Gesetzesvorhaben als wegen des prompt danach inszenierten Koalitionsgezänks.

Die FDP meinte, wegen ihrem liberalen Image die Einigkeit nachher ein bißchen dementieren und einige prozedurale Umstände ankündigen zu müssen.

Beabsichtigt sind

- ein "Bundesverfassungsschutzgesetz", das den ungehinderten Zugang der Verfassungsschützer zu sämtlichen Daten der öffentlichen Verwaltung vorsieht. Für den Sicherheitsdienst als relevant definierte Erkenntnisse hat der Beamtenapparat ohne eigene Aufforderung zu übermitteln, ebenso alles, was er von sich aus für wissenswert hält, inkl. Textauszüge aus Akten. Die arbeitsteilige Trennung der verschiedenen Ämter soll nicht mehr als verfahrenstechnisches Erschwernis für den Austausch von Erkenntnissen auftreten. Legalisiert wird überdies die "Erhebung personenbezogener Daten", wenn dadurch "nachrichtendienstliche Zugänge gewonnen werden können". Der Verfassungsschutz erhält endlich das ausdrückliche Recht, sich so kundig über seine schutzbefohlenen Bürger zu machen, daß er ihnen jeden erwünschten Dienst abverlangen, kann. Der Ankauf von und die "Überredung" zum Informanten soll offenbar einen Aufschwung nehmen.

- ein "MAD-Gesetz", das für diesen Dienst dieselben Befugnisse festschreibt und ihm ausdrücklich die Tätigkeit in allen zivilen Bereichen gestattet. Dadurch werden z.B. die einmal bekannt gewordenen MAD-Listen über "Zersetzer" in der BRD ausdrücklich von der Illegalität und vom Geruch des Skandalösen befreit.

- ein "Gesetz über die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden" (ZAG), das die umfassende Amtshilfe zwischen Polizei, Geheimdiensten und Strafverfolgungsbehörden vorsieht. So ist garantiert, daß alle Abteilungen einen einzigen Auftrag erfüllen und ihr arbeitsteiliges Wirken der idealen = perfekten Kontrolle keinen Abbruch tut.

- eine Novelle zum Straßenverkehrsgesetz, die der Polizei die Benützung der Karteien des KfZ-Bundesamts und der kommunalen Zulassungsstellen erlaubt.

- ein "Personalausweisgesetz " zur Einführung der maschinenlesbaren Personalausweise, ein ebenso gestalteter Europapaß soll folgen.

- ein Gesetzentwurf zum "Bundesdatenschutzgesetz", der festlegt, daß all das mit dem sogenannten Datenschutz vereinbar ist, daß umgekehrt die Sicherheitsdienste aber nicht dazu verptichtet sind, Betroffenen Auskunft üher ihre Datensammlungen zu erteilen.

- ein "Musterentwurf für ein einheitliches Polizeigesetz des Bundes und der Länder", das der Polizei die Anwendung "nachrichtendienstlicher Mittel" gestattet, wie z.B. die Benützung von Spitzeln und V-Leuten, Film- und Tonbandaufnahmen von Demonstrationen und Versammlungen, Wanzen in Privatwohnungen, heimliche Observation von wem immer, für den die Polizei sich interessiert. Gesetzlich wird der in Frage kommende Personenkreis dadurch erweitert, daß die Aufgabe der Polizei explizit als "Vorsorge zur Gefahrenabwehr", als "vorbeugende Verbrechensbekämpfung" definiert wird.

Dies alles ist die gesetzgeberische Konsequenz aus dem Verfassungsgerichtsurteil zur Volkszählung, das die Bundesregierung darauf verpflichtet hat, für ihre datensammelnden Organe gesetzliche Grundlagen zu schaffen, und aus den diversen sogenannten "Pannen", wie der Kiessling-Affäre, anderen aus parteipolitischen Gründen hochgespielten Kompetenzüberschreitungen der Dienste, Prozeßschwierigkeiten mit V-Leuten usw.:

Genauso wie die Pannen definiert wurden, nämlich als "Rechtsunsicherheiten", in die die Sicherheitsorgane geraten wären, wenn sie ihre Rechte überschritten und illegal gearbeitet haben, genauso sieht die Behebung des Problems aus - was schon immer praktiziert worden ist, soll Legalisiert werden. Insofern werden Kompetenzüberschreitnngen einfach nicht mehr vorkommen. Dafür gibt es jetzt viel mehr zu tun, denn die "Aufgaben" sind auf jeden Fall gewachsen.

Staaten verfolgen ihre Feinde, das ist eine Banalität. Entrüsten soll man sich darüber immer dann, wenn das als die geheimdienstliche Arbeit sogenannter totalitärer Staaten vorgestellt wird - die Gestapo unter Hitler, der Stasi oder das NKWD im Osten. Der Sache nach, was man anhand dieser Gesetzesnovellen wieder einmal zur Kenntnis nehmen kann, treibt die Demokratie nichts anderes. Für Gesinnungsschnüffelei, Kontrolle und Überwachung jeder irgendwie abweichlerischen Regung stehen alle erdenklichen Techniken zur Verfügung und werden angewandt. Und gleichzeitig soll es etwas ganz anderes, viel Ehrenwerteres sein, weil - und nur weil - sich die Demokratie das alles rechtsförmlich erlaubt. Das darf und soll man als eine Beschränkung geheimdienstlicher Willkür begreifen, als eine selbstauferlegte Zurückhaltung der Staatsgewalt. Was man da allerdings "begreift", ist das genaue Gegenteil:

Die Demokratie besteht auf der Rechtmäßigkeit ihres Totalitarismus!

Die Demokratie genehmigt sich aber nicht nur die Freiheit zur umfassenden Ausspionierung ihrer Bürger; wo die genannten Gesetze eine "Beschränkung" enthalten sollen, soll mal jemand zu beweisen versuchen. Die demokratische Politik macht auch noch Werbung für sich mit dem Vorhaben, jedwede Gegnerschaft unter Kontrolle zu halten und zu unterbinden, indem sie mit ihrer Gesetzgebung die Gleiehung legal = notwendig, richtig, nicht mehr kritikabel geltend macht.

Der Anlaß für die jetzigen Gesetze ist ganz offensichtlich nicht ein praktischer "Handlungsbedarf", aufgrund einer steigenden Quote politischer oder sonstiger Verbrechen. Ausgeräumt werden soll jede Differenz zwischen den Exekutivorganen, deren Eigenmächtigkeiten und ihrem verselbständigten Fahndungswahn auf der einen und dem guten Gewissen der Politik auf der anderen Seite: Niemandem soll die schlechte Meinung gestattet sein, die Staatssicherheitsdienste könnten mit ihrer Konsequenz und Sturheit irgendeinen staatlichen Grundsatz verletzen - weil ihnen grundsätzlich alles gestattet ist.

Das Bedürfnis nach lückenloser Erfassung staatsfeindlicher oder -schädlicher Bestrebungen kennt die Demokratie genauso wie die zur Verachtung freigegebenen totalitären Staaten; aber sie perfektioniert es erst dureh ihre Legalisierungswut: Darüber wird es ehrenwert gemacht und erhält in der öffentlichen Debatte wie sie jetzt auch wieder stattfindet - die allergelungenste Legitimation. Dort werden keine anderen Einwände laut als solche, ob es auch gesetzmäßig zugeht, ob die Regelungen zweckmäßig, die Paragraphen brauchbar sind. Lauter Bedenken also, bei denen die Kritiker davon ausgehen, daß ein jeder die Sicherheit seines Staates als höchstpersönliches Anliegen begreift. Die Demokratie erläßt Gesetze, die nichts anderes als eine Ermächtigung der Geheimdienste darstellen, die ihnen lauter Befugnisse zur Kontrolle und Verfolgung eröffnen, und genießt den guten Ruf, genau damit die Dienste ihrer - guten - Kontrolle zu unterstellen, auf Recht und Gesetz zu "verpflichten".

Sie läßt schließlich nicht bloß Staatsfeinde verfolgen, sondern die "der Freiheit", sprich: von "uns allen". Sie lobt sich dafür, daß manches und stets zu viel erlaubt ist; aber nur, um darin eine dauernde Gefahr zu entdecken, die sie lückenlos in den Griff bekommen muß. Wegen der enormen "Großzügigkeit" der Demokratie fingieren die Staatsschützer eine permanente Notwehrsituation:

"Rechtsstaatlichkeit kann man nicht dadurch beweisen, daß man einerseits grenzenlose Freiheiten gewährt, aber andererseits die Eingriffsmöglichkeiten des Staates gegen Störungen des inneren Friedens beschneidet."

So der Bundesinnenminister.

"Diesem Irrglauben ist die SPD/FDP-Koalition erlegen, und sie ist dann mit den Geistern, die sie gerufen hat, nicht mehr fertig geworden."

Die Frage, mit wem die Sozialliberalen jemals nicht fertiggeworden wären, ist hier deplaziert. Die als Verfassungsfeinde definierten, überwachten und gegebenenfalls eingebuchteten Elemente dienen dem CSU-Polizeiminister ja gerade als Indiz für Gefahr. Seine Polizeilogik ist radikaler: Gerade weil die Demokratie irgend etwas gewährt, fördert sie die Entstehung solchen Gesindels. Das ist ein Generalverdacht gegen die demokratischen Bürger, der sich auf ihre fraglose Unterwerfung nicht verlassen will, ihr gerade wegen der eigenen Herrschaftsform nicht traut. In ihrer Unzufriedenheit mit der Demokratie, die einfach zu viel erlaubt - das Bedenken wurde in der BRD von Beginn an unter dem Titel "wehrhafte Demokratie" gepflegt - bereuen regierende Demokraten das Zugeständnis, das mit dem demokratischen Konkurrenzkampf um die Macht, mit der Parteienkonkurrenz in die Welt gekommen ist: der Pluralismus der staatsverbessernden Einwände. Wenn Kritik schon erlaubt ist, wie soll man dann den Übergang von Kritik zu Ungehorsam in den Griff bekommen?

"Fertiggeworden" ist der Rechtsstaat mit den 30 bis 40 RAFlern, den DKP-Postboten und -lehrern und, was er sich sonst so vorgenommen hat, noch immer. Der gesetzgeberische Bedarf, für den sich Zimmermann ein gefährliches Versagen seiner Vorgänger ausdenkt, resultiert auch nicht aus dem Anwachsen von Opposition. Er entspringt einem viel grundsätzlicheren Bedürfnis der Staatsgewalt, wie es der Innenminister ausspricht: Solche "Geister" dürfte es erst gar nicht geben.

Genauso wie die Wende-Politiker täglich verkünden, daß sie bei der öffentlichen Bearbeitung der Gehirne dem Ideal der Manipulation anhängen - wenn z. B. der Kanzler "Optimismus" als eine ganz grundlose, unabhängig von allen Realitäten von ihm gewünschte Einstellung zum Regieren fordert -, so wird für die Arbeit der Sicherheitsdienste das polizeiliche Ideal der Prävention geltend gemacht: Die Staatsgewalt hält nichts vom Vertrauen in ihre Bürger. Sie will sich nicht auf deren Folgsamkeit verlassen und Zuwiderhandlung bestrafen. Sie will schon vorab über alles auch nur Verdächtige Bescheid wissen. Und diese Ermittlungstätigkeit soll so umfassend legalisiert werden, daß sie grundsätzlich nie mehr ins öffentliche Gerede kommen und dadurch eventuell behindert werden kann.

Mit den heutigen Techniken ist dieses Kontrollbedürfnis auch immer besser zu befriedigen, ohne daß die Ämter in einer Aktenflut ersticken. Die Informationsbeschaffung durch die Kombination aller zu anderen Zwecken arbeitsteilig gesammelten Daten ist reine Computerarbeit, und die Observierungstechniken gestatten eine immer effizientere und unauffälligere Verfolgung unliebsamer Umtriebe, ohne daß darunter der Schein einer Differenz von Erfassung und Uerfolgung Schaden nehmen würde. Die Geheimdienste haben um eine Million Leute unter "bloßer" Beobachtung. Wenn das Bedürfnis zur Verfolgung eintritt, sind dann auch sofort alle Handhaben gegeben, weil die vorherige Datensammlung so lückenlos war. Filmaufnahmen von Sympathisanten der RAF werden gemacht, lange bevor diese "abtauchen", bzw. selbst straffällig werden, und werden jetzt dem deutschen Fernsehpublikum als einer einzigen großen Fahndungsmannschaft vorgeführt. "Datenschutz" ist da nur ein anderes Wort für "noch nicht fällig". Eine von den Kritikern reklamierte Freiheitsillusion für die Sortierung, die die Dienste berufsmäßig vornehmen: harmlos, gefährdet, sympathisierend, staatsfeindlich, kriminell.

Unser Staat traut keinem

Daß eventuell die "Falschen", "unschuldige Bürger" usw. ins Netz gehen "könnten", ist also so ziemlich die trostloseste Kritik an den Sicherheitsgesetzen. Die Unterscheidung gehört zur Berufsausübung der Dienste. Darüberhinaus aber täuschen sich diese Kritiker mit ihrer Konstruktion von Justizirrtümern u.ä., mit ihrer verfahrenstechnischen Sorge, ob sich da der Staatsapparat nicht viel zu viel und völlig überflüssige Ermittlungsarbeiten auflädt, sehr gutgläubig über die vorliegenden staatlichen Interessen. Was mit der gesetzlichen Perfektionierung vorangetrieben wird, ist eine Informationsbeschaffung für alle Fälle. Was für die Polizei der Überblick über "kriminell gefährdete Personenkreise" ist, Vorarbeiten, die alle späteren Ermittlungen rationalisieren, ist für die Sicherheitsdienste eine Erstellung von Listen für alle Konjunkturen der inneren und äußeren Sicherheit, die im Ernstfall ja wohl zusammenfallen. Nicht umsonst fällt der CDU zur Begründung der Gesetzentwürfe als erstes die Wehrkraft ein und die Notwendigkeit, der "Anstiftung zur Fahnenflucht und zum Ungehorsam" schnell und durchgreifend Herr zu werden. Im Ernstfall ist der fragliche Teil der Bevölkerung sortiert und eingestuft, von der Unzuverlässigkeit bis zur Staatsfeindlichkeit. Dann ist die Tauglichkeit des Bürgermaterials für die Funktion von Kriegsgerichten, Kriegsmedizin usw. gesichert und die Aussortierung vom Berufsverbot bis zum Internierungslager ein reiner Verwaltungsakt. Wer nichts zu verbergen hat, dem kann es ja nur recht sein, wenn er kontrolliert wird - so wird der Normalbürger beschwichtigt, falls er die einschlägige Gesetzgebung überhaupt zur Kenntnis nimmt. Und daran ist nur eines wahr: daß der rundum brave Untertan keine Verfolgung zu fürchten braucht. Daß es ihn deswegen schon nichts anginge, ist die Lüge. Die Staatssicherheit ist nämlich nicht bloß die Auseinandersetzung mit einer Handvoll Terroristen, während der überwiegend gesetzestreue Teil der Bevölkerung tun und lassen kann, was er will. Das Bedürfnis nach Kontrolle mit der technisch größten Perfektion und einem über jeden Kostengesichtspunkt erhabenen Aufwand tritt deshalb so unbedingt auf, weil es der Anspruch auf ein ganzes Volk bedingungslos brauchbarer Untertanen ist. Und nicht zufällig denken die Gesetzgeber dabei an Zeiten, in denen der Gehorsam und die Verfügbarkeit für die politischen Zwecke noch um einiges härter sind als im Frieden.