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Dieser Artikel ist in der MSZ 9-1985 erschienen.

Systematik


ASYLANTEN RAUS! - EIN HOCH AUF DAS ASYLRECHT!

Flüchtlingen, die in die BRD kommen, um hier von "der einzigen Bestimmung des Grundgesetzes, die ausschließlich fremden ein Grundrecht garantiert" (Grundgesetzkommentar I. v. Münch), Gebrauch zu machen, bekommt dies in der Regel schlecht. Unangenehmerweise "erschöpft sich" nämlich das Asylrecht darin, "... daß der Asylnehmende nicht an der Grenze abgewiesen werden darf" (ebd.). Er darf also (eine Zeitlang) a sein und sonst gar nichts.

"So genießen (!) Ausländer nicht die Rechte der Freizügigkeit (Art. 11), der Versammlungsfreiheit (Art. 8), der Vereinigungsfreiheit (Art. 9 III S. 1) und der Berufsfreiheit (Art. 12)" (ebd.).

Das wäre alles noch halb so schlimm, nur: mit den wirklichen Genüssen des Lebens, auf die sich ein unwissender Asylant in der "reichen BRD" gefreut haben mag, ist es auf dem Boden der FDGO auch nichts.

Zunächst wird er in einem Sammellager untergebracht. Dabei hat er noch Glück, wenn er z.B. zufällig nach München transportiert wird, denn dort stehen ihm zusammen mit drei weiteren Schicksalsgenossen immerhin 18 qm zur Verfügung sowie das menschliche Verständnis der Stadträtin Geisbauer: "Die Leute leben schon sehr eng aufeinander." (Münchner Stadtanzeiger) Wäre er nämlich nach Landshut expediert worden, so hätte er sich mit 31 anderen 60 qm teilen müssen (Stern 33/85). Weil sich sein "subjektiv - öffentlicher Anspruch" auf Asyl - wie gesagt - im bloßen Aufenthalt erschöpft, ist es dem Asylsuchenden auch nicht erlaubt, sich einen Job zu suchen, um sich vielleicht ein paar Kröten für eine weniger schlimme Bleibe zu verdienen. Er unterliegt einem bislang zweijährigen Arbeitsverbot, das durch neue Gesetzgebung auf die gesamte Dauer des Asylverfahrens ausgedehnt werden soll, damit nicht unversehens bürgerliche Rechtsverhältnisse entstehen. Dieses Verfahren kann bis zu vier Jahre dauern.

So lange unterliegt ein Asylbewerber der "Residenzpflicht", d.h. er darf den Ort, an den er - selbstverständlich ohne gefragt zu werden - "verbracht" wurde, nicht verlassen.

Die staatliche Sozialhilfe, von der er abhängig ist, "wird Asylsuchenden in der Regel um 10 bis 20 Prozent auf das sogenannte 'Unerläßliche' von monatlich ungefähr 270 Mark gekürzt" (Münchner Stadtanzeiger), wobei diese nicht das Geld, sondern "Sachleistungen" erhalten sowie als "Aufstockung" ein Taschengeld von monatlich 61 Mark.

Bei der Sachleistung "Essen" besteht eine Drei-Tage-Ration in München "aus zwei Päckchen gefrorener Erbsen, zwei halbgefrorenen Wurstscheiben, einem Laib Brot sowie einem Stück vorgekochtem Fleisch." Der Leiter Johannes Gunst (!) versichert, das Essen sei "von Ernährungswissenschaftlern des Gesundheitsministeriums zusammengestellt". Deshalb müssen auch für ein "Baby 10g Fencheltee sowie 1000g Baby-Pulver drei Wochen lang" reichen (Münchner Stadtanzeiger), wie es auch ernährungswissenschaftlich überflüssig ist, einer ghanesischen Diabetes mit spezieller Nahrung zu kommen, "auch wenn ein Arzt darauf besteht" (ebd.).

Die Lagerleitung verteilt sogar - einfühlsam wie sie ist - "aus Rücksicht auf die verschiedenen Religionen nur Rindfleisch und kein Schweinefleisch" und weiß auch, warum sie ihren Schutzbefohlenen kein Geld in die Hand gibt: die gäben es ja doch nur "für Schnaps und Zigaretten aus" (ebd.).

Das Geld für diese Genüsse dürfen sich die Asylanten anläßlich der "Verpflichtung zur gemeinnützigen und sozialen Arbeit" verdienen, "mit einem Stundenlohn von 1.10 bis 1.80 Mark" (ebd.).

Daneben haben sich Asylanten hierzulande noch auf alle möglichen anderen deutschen Nettigkeiten einzurichten: An erster Stelle auf monatelange Abschiebehaft in überfüllten Gefängnissen während eines streitigen Asylverfahrens, dann auf Auslieferung trotz Asylanerkennung oder laufenden Asylverfahrens; wenn der Flüchtling nicht aus dem richtigen (einem Ostblockland), sondern aus einem befreundeten Folterstaat kommt und dort z.B. "wegen eines politischen Verbrechens gegen das Leben" gesucht wird (Paragr. 3 III Deutsches Auslieferungsgesetz), das sich zur Not auch türken läßt.

Asylsuchende müssen gefaßt sein auf Bombenanschläge auf ihre Quartiere aus Kreisen der besorgten Bevölkerung, die die Hinweise ihrer Politiker geringfügig überinterpretieren und

"das Asylrecht als solches zwar bejahen, aber ohne jedes Verständnis sind, wenn der Staat durch Handlungsunfähigkeit und Realitätsferne der Politik zum Opfer von Schmarotzern wird." (Innensenator Lummer, Berlin, Opfer vom Dienst, in der Süddeutschen Zeitung)

Im übrigen, das ist schon kaum mehr der Rede wert, müssen sie sich natürlich schon ab und zu eins mit dem Polizeiknüppel überziehen lassen, damit sie beizeiten das ordentliche deutsche Schlangestehen vor den Schaltern der Asylbehörden lernen. Am Schalter müssen sie sich von jedem Beamtenarsch anscheißen und von jedem Mediendödel anpöbeln lassen, der es "für eine gute Sache hält, wenn keine Sri-Lanka-Leute mehr auf den Kurfürstendamm latschen" ("Stachelschwein"-Afterclown Wolfgang Gruner).

Die geplante Verschärfung des Asylrechts gemäß den Gesetzentwürfen der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Berlin sieht noch ein paar Rechtssicherheiten vor:

- die Erweiterung der "Unbeachtlichkeitsgründe" für Asylanträge (wenn z.B. "offensichtlich ist, daß der Ausländer nur aus wirtschaftlichen Gründen oder um einer allgemeinen Notsituation oder kriegerischen Auseinandersetzungen zu entgehen, eingereist ist"),

- die Verkürzung der Fristen für Asylanträge,

- die zwingende Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen nach zwei bzw. drei Jahren.

982 wurde das Asylverfahrensgesetz schon leicht novelliert:

"Kernstück dieser Reform ist die Regelung, daß ein Ausländer unverzüglich ausreisen muß, wenn sein Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist." (Bulletin, 2.10.84)

Für Qualität ist also gesorgt, so daß es nur noch um die Quantität zu tun ist. Dem Problem wurde mit warnenden Anzeigenkampagnen in Ghana, Sri Lanka und anderswo zu Leibe gerückt. Der Erfolg war so durchschlagend, daß die Zahl der Asylbewerber von 107.818 in 1980 auf 19.737 in 1983 sank (Angaben des Bundesministeriums des Inneren). Das kam wieder der Qualität zugute. Es wurde möglich,

"die Hilfe für die politisch Verfolgten über das Asylrecht in vollem Umfang sicherzustellen" (ebd.).

Das deutsche Gemüt - leicht überfordert

Unklar ist bei alledem, wieso man sich diese Leute überhaupt im Lande leistet, wenn sie doch niemand will. -,

Der gewöhnliche Volksrassismus hat offenbar nicht zu entscheiden, denn ginge es nach ihm, käme kein einziger Asylant über die Grenzen. Er ist der Auffassung, daß die Segnungen eines deutschen Sammellagers eine steuergeldverschwendende Wohltat

- "die werden doch von uns gemästet und schlafen bis zwölf"

für undankbare und berechnende Kanaken seien

- "ja was wolln die denn eigentlich noch mehr? Wir wären doch froh gewesen, wenn wir damals so eine Unterkunft gehabt hätten" -,

die diese gar nicht verdienen

- "die sollt man doch gleich in die Isar schmeißen oder zurückschicken zum Khomeini,... eh alles nur Wirtschaftsflüchtlinge" -,

Denn sie teilen nicht von Geburt an die deutsche Scheiße, die auch gar nicht beschissen wäre, sondern eigentlich für deutsche Eingeborene eine einzige Chance, wenn nicht pflichtvergessene Politiker ständig den Ausländern, für die unser Staatswesen gar nicht eingerichtet ist, das Geld in den Hintern bliesen und den braven Deutschen die Arbeit überließen:

"Wenn wir hier arbeiten wie die Affen im Käfig und die Asylanten flanieren draußen auf unseren Straßen - da stimmt doch was nicht!" (diverse Volksstimmen aus Niederbayern, Stern 33/85).

Die idiotischen Gesichtspunkte, von denen aus noch jeder Zukurzgekommene sich den Klassenstaat als dauernd scheiterndes Wohlfahrtsunternehmen um seinet- statt um ausländischer Untertanen willen vorstellen will, sind selbstverständlich nicht die der stattfindenden Ausländerpolitik und verpflichten diese auch zu nichts. Die moralischen Faschistereien der demokratischen Staatsbürger, die sich ja gerade nicht um den wirklichen Umgang mit Gastarbeitern und Asylanten kümmern, werden allenfalls von der Politik nach Gutdünken benützt, indem ihnen durch offizielle Problematisierung ihre Konjunktur und den politischen Maßnahmen eine Berufungsinstanz verschafft wird:

"Der Zustrom von Menschen aus den Entwicklungsländern muß im Interesse der Ausländer selbst wie auch des sozialen Friedens unter allen Umständen eingedämmt werden... Lassen Sie die Arbeitslosenzahlen noch etwas steigen: das gibt Klassenhaß." (L. Späth in der Süddeutschen Zeitung)

So wurde in den letzten Jahren jedem aufrechten Deutschen bestätigt, was er schon immer wußte, und zwar von oben:

"Das Asylantenproblem ist nicht mehr zu bewältigen." (der bayrische Innenminister)

Dabei wurde zunehmend unklar, ob den politischen Anheizern oder den deutschen Stammtischfaschisten der erste Preis für die schärfste Ausländerhetze gebührt:

"Berlin ertrinkt im Asylantenstrom!" (Berliner Morgenpost)

"...wenn sich die Situation in Neukaledonien zuspitzt, haben wir bald die Kanaken im Land..." (Strauß)

"Wir haben ein Asylrecht, da kann die ganze Rote Armee kommen und das KGB dazu. Wenn die an unserer Grenze nur das Wort 'Asyl' sagen, können wir sie nicht zurückschicken!" (Lummer)

"Bei den einreisenden Ghanesen überwiegen nach Meinung von Fachleuten Zuhälter mit ihren Dirnen..." (Bloehmecke, CDU-MdL in Stuttgart)

Diese vernichtenden Ermittlungsergebnisse geben dem offiziellen Rassismus in jeder Hinsicht recht. Der sortiert gewöhnlich die Menschheit säuberlich mittels Asyl-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht in solche, auf die er per angeborener Untertaneneigenschaft setzen mag, wenn's ihm drauf ankommt, und die anderen. Bei denen fällt es erschwerend ins Gewicht, wenn sie sich durch Flucht ausgerechnet in deutsche Lande die Rettung ihrer Haut versprechen.

"Die BRD ist kein Einwanderungsland" ist der Standpunkt der demokratischen Rassereinheit, der, ganz einig mit dem individuell-moralischen Faschismus, ins Geifern gerät.

Eine demokratische Zierde - vor Gebrauch zu schützen

Offensichtlich ist dem Staat durchaus am Asylrecht, keineswegs aber an den Asylanten gelegen. Daß es ihm einfach "zu viele" wären, gemessen an den aufzubringenden Mitteln für Unterbringung und Versorgung dieser Leute, wäre angesichts des ansonsten regierungsseitig verbratenen Reichtums eine lächerliche Lüge, auch in Anbetracht dessen, daß die BRD mit ca. 1,5 Promille Anteil von Flüchtlingen auf die Gesamtbevölkerung am Ende der europäischen asylgebenden Staaten rangiert.

Daß es zu viele Asylanten gibt, gemessen an den Mitteln, die man zur Pflege des Asylrechts und der ihm Unterworfenen aufbringen will; daß der Politik das Asylrecht nicht soviel wert ist, wie sie derzeit trotz schärfster Restriktionen noch ausgibt: das kommt der Sache schon näher.

"Das Asylrecht lebt davon, daß es nicht in Anspruch genommen wird." (Ein Berliner Senatsdirektor Conen in der Frankfurter Rundschau)

Tatsächlich braucht es das Asylrecht als weltöffentlichen Beweis dafür, daß man nunmehr als Staat endgültig auf der besseren Seite, dem moralisch maßgeblichen Lager des freiheitlichen Imperialismus angekommen ist; auch als offizielle Mahnung gegen überzogenen, weil manchmal unpassenden Rassismus des eigenen Volks. Dafür braucht es aber keinen einzigen Asylanten, sondern nur den Beschluß des Parlamentarischen Rats über den Art. 16 II S. 2 Grundgesetz. Für die Praktizierung des Asylrechts als gewöhnlicher Unterabteilung imperialistischer zwischenstaatlicher Beziehungen

- "...im Völkerrecht (wird ) das Asylrecht... weitgehend als Recht eines Staats gegenüber einem anderen Staat aufgefaßt... " (I. v. Münch, GG-Kommentar) -,

bei denen (auch) mit seiner Hilfe die außenpolitische Zuständigkeit zur Beobachtung und Sortierung fremder Staaten wahrgenommen wird, wären allenfalls drei bis fünf Asylanten pro Jahr aus den richtigen Staaten vonnöten: als Repräsentanten der unerträglichen Unterdrückung in ihren Staaten, politische Demonstrationsobjekte "unserer" Güte und "unserer" Ansprüche.

Das Pech der armseligen Menschenmassen, die durch die globalen Erfolge des Imperialismus mit Geschäft und Gewalt weltweit in Bewegung gesetzt werden, ist es, daß sie in der Menge für diesen politischen Dienst an der Außenpolitik der imperialistischen Nationen zu viele sind. Außerdem ist dieser Dienst auch schon erledigt, wenn sie im Asylland eingetroffen und dem dortigen Asylrecht unterworfen sind. Ab diesem Zeitpunkt sind sie nichts anderes mehr als lästiger Schrott; und so werden sie auch behandelt.

Asylanten haben freilich auch Fürsprecher. Sie stehen zur Republik und ihrem Recht, und sie halten es für unwürdig, wenn ein Negerkind gemäß offiziellem Beschluß unter das Verdikt gerät, die Interessen der BRD zu beeinträchtigen. Diese Menschenfreunde nötigen den Politikern und der Öffentlichkeit den sinnreichen Streit darüber auf,

- ob die BRD schon ein "volles Rettungsboot" sei oder noch einige/viele (wieviele denn?) Asylanten vertragen könne (so der republikanische Anwaltsverein);

- ob den Deutschen, vor allem aber den Berlinern, eine "Blutauffrischung" durch Ausländer zum Vorteil gereicht oder nicht (so - bejahend - die Jury des Flüchtlingsrats);

- ob schon die "Umvolkung" drohe oder nur "die Grenzen unserer Leistungsfähigkeit" erreicht sind, wenn noch mehr Ausländer kommen (so Theo Sommer in Die Zeit);

- ob die Asylpolitik überhaupt ein "Ruhmesblatt" ist oder nicht, für die BRD, die man so gerne ruhmreich sähe (so verneinend - Die Zeit).

So schnell ist man als "Freund der bedrohten Völker" und des eigenen Staatswesens dabei, die Maßstäbe der offiziellen Politik zu teilen und als alternativer Nationalist und Rassist für gar nichts weiter zu plädieren als für deren großzügige Auslegung.