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2 x "GENERATIONENVERTRAG"
contra
Bei der Rentenversicherung
"setzte sich (!) als Folge großer Vermögensverluste durch die Inflation 1923 und die Währungsreform 1948 anläßlich der Rentenreform 1957 der Gedanke durch, daß die Leistungen der Rentenversicherung nicht mehr durch Kapitalsammlung, sondern... ab 1969 durch ein Umlageverfahren mit einer, hohen Liquiditätsreserve gesichert werden. Das Umlageverfahren beruht auf dem Prinzip der Solidarhaftung der Generationen (Solidarvertrag der Generationen); das bedeute, daß die Finanzierung der Renten aus dem Beitragsaufkommen der aktiv Erwerbstätigen und für versicherungsfremde Leistungen aus Staatszuschüssen erfolgt." (Landeszentrale für politische Bildung: Die Grenzen des Sozialstaats)
"Anders als bei der Lebensversicherung, der wirklich ein freiwillig eingegangener Vertrag zugrunde liegt, werden in der Rentenversicherung schon immer Zwangsbeiträge eingezogen (Lohnabzugsverfahren), da es sich bei den Versicherten seit Bismarcks Zeiten um eine Sorte von Leuten handelte, die die Beiträge ohne Zwang nicht von ihrem Einkommen erübrigt hätten. Die Beiträge werden zum Vermögen einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft gemacht, von deren Gnaden der Versicherte dann im abgezwackten Zustand sein Leben fristet.
Dieses Vermögen aus einbezahlten Beiträgen, im Rahmen des von 1889 bis 1957 üblichen Anwartschaftsdeckungsverfahrens gut angelegt' und deshalb nur begrenzt verwendbar, wurde 1957, als die 'Rentenbeiträge für die verteuerte Lebenshaltung nicht mehr ausreichten' ( Staatsbürgertaschenbuch Model-Creifels), durch den Übergang auf das Umlageverfahren
- ganz rechtmäßig zur Verwendung für den Staat frei;
- zugleich wurde der für die jeweils aktuell nötigen Rentenzahlungen zu verwendende Teil auf ein Minimum reduziert (heute: Ausgaben für 1 Kalendermonat);
- die Arbeitenden zahlten für die Rentner, die längst Beiträge erbracht hatten, nun noch einmal;
- und endlich wurde durch die mit dem Umlageverfahren verbundene laufende Anpassung der Renten an die Entwicklung der Bruttolöhne ('Dynamisierung') verhindert, daß der Sozialhilfe ständig massenhaft neue teure Kundschaft aus dem Lager der Rentner erwuchs.
...
Dabei erscheint die Verwendung von Beitragsgeldern für Haushaltszwecke gar nicht mehr einfach als Schuldenaufnahme des Staats bei der Rentenversicherung. Vielmehr ist deren gesetzliche Verpflichtung, ihre Liquiditätsreserve hauptsächlich in Staatspapieren mit Übernahmegarantie durch die Bundesbank anzulegen, eine Form, die 'Zahlungsfähigkeit der Versicherungsträger sicherzustellen.' ( Paragr. 1383 RVO) Dafür, daß die Generationen auch wirklich solidarisch, d.h. auf Grund rechtlichen Zwangs haften, sorgt eine Beitragsanpassungsklausel..." (MSZ Nr. 2/1980)
pro
Mehr arbeiten - was sonst?
Von Dieter Piel
"Und doch hat Blüm nur etwas angesprochen, was unvermeidbar kommen wird und kommen muß. An den Finanzen der Rentenversicherung kann man noch so oft herumrechnen und herumdoktern - unter den gegebenen politischen und rechtlichen Bedingungen reichen sie hinten und vorn nicht aus. Das hat drei Gründe:
Erstens reichen die wirtschaEtlichen Wachstumsraten bei uns nicht aus, die Rentenerhöhungen der Vergangenheit auch in die Zukunft fortzuschreiben und obendrein das in der Praxis immer tiefer sinkende Renteneintrittsalter in unserer Gesellschaft der Frührentner zu finanzieren.
Zweitens haben sich Gewerkschaften, offiziell jedenfalls, entschlossen, selbst unsere geringen wirtschaftlichen Möglichkeiten weiter zu beschneiden, indem sie weniger Lohnerhöhungen und dafür noch mehr Freizeit erkämpfen - damit bringen sie auch die Rentner um bares Geld.
Und drittens müssen in der kinderarmen Bundesrepublik immer weniger junge Menschen immer mehr Ältere ernähren - wir sind noch weit entfernt vom Ende dieser erschreckenden und für die Beitragszahler unzumutbar werdenden Entwicklung.
Da hilft kein Klagen: Wir werden nicht nur die Beitragssätze in den kommenden Jahren und Jahrzehnten weiter anheben und die Rentenerhöhüngen weiter beschneiden - wir werden auch mehr arbeiten müssen. Es war einer der größten Fehler der Nachkriegspolitik, daß vor 13 Jahren alle Parteien einstimmig die Altersgrenze der Berufstätigen gesenkt haben. Für diese und für andere Fehler einer zu spendablen Rentenpolitik zahlen wir seit Jahren die Zeche. Bald werden wir das Gegenteil tun und wieder länger arbeiten müssen - wie übrigens seit einigen Jahren auch schon die Amerikaner." (Abendzeitung, 27.2.85)
Wie beweisen Piel und sein Minister, daß man ein Interesse ausrechnen kann?
Was spricht letztlich mehr für die Position 'contra' und gegen den 'pro'-Standpunkt?