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Dieser Artikel ist in der MSZ 10-1985 erschienen.


DER GANZ NORMALE WAHNSINN

Grüne Bundeswehr

"MIT PLAKATEN wird die Bundeswehr von Beginn der Herbstmanöver die Soldaten auf deren Pflicht hinweisen, die Umwelt zu schützen. 10000 Plakate werden bis auf die Ebene der Kompanie verteilt und in den Unterkunftsgebäuden ausgehängt." ("Süddeutsche Zeitung")

Unsere Soldaten dürfen keiner Fliege ein Haar krümmen. Das ist schließlich nicht ihr Auftrag. Der Raketentreibstoff ist bleifrei, die Panzer bleiben, wenn möglich, auf der Autobahn, und die Kanoniere werfen keine Kippen weg. Eine saubere Armee, die nicht nur das Gleichgewicht der Kräfte, sondern auch das ökologische verteidigt. Bis zum letzten Mann.

Wo liegt das atomare Schlachtfeld?

"Der Einsatz von Nuklearwaffen steht nicht in einem rechtsfreien Raum, sondern wird vom Gewohnheitsrecht, das zum Beispiel einen gezielten Angriff auf die Zivilbevölkerung untersagt, geregelt." (FAZ, 24.9.)

Diese beruhigende Zusicherung hat die SPD im Bundestag der Regierung abgerungen. Bleibt überhaupt nur noch ein Problem für die Zivilbevölkerung:

"Ein Angriff mit Atomwaffen, der nicht begrenzt werden kann und deshalb hohe Opfer unter der Zivilbevölherung fordert, wird nach Ansicht der Bundesregierung nicht durch Zusatzprotokolle zum Genfer Rotkreuz-Abkommen über den Schutz der Bevölkerung im Kriegsfall untersagt. Ein Vertreter des Auswärtigen Amtes bekräftigte, daß die Bundesregierung bestimmte Vorschriften des Abkommens als für Nuklearwaffen nicht bindend ansehe. Die Zusatzprotokolle, die 1977 auch von der Bundesrepublik unterzeichnet wurden, sind bisher dem Bundestag nicht zur Ratifizierung vorgelegt worden."

Deshalb ist nach Auffassung der SPD die Bundesbevölkerung immer noch aufs gefährlichste ungeschützt:

"Wenn die Bundesregierung der deutschen Bevölkerung den Schutz des Abkommens versagen wollte, werde die SPD dies zu einem hochpolitischen Streit machen." (SPD-MdB Ehmke)

So wird die Sicherheit vor Atomraketen immer perfekter: Demnächst SDI, und was trotzdem noch durchkommt" fällt unters Rotkreuz-Zusatzprotokoll und wird einfach verboten.

Der letzte Giftskandal

"Auch in Gummibärchen Diäthylenglykol entdeckt

Das giftige Frostschutzmittel Diäthylenglykol ist jetzt auch in Gummibärchen entdeckt worden. Ein Sprecher des baden-württembergischen Gesundheitsministeriums teilte in Stuttgart mit, die Chemische Landesuntersuchungsanstalt Stuttgart habe den Stoff in zwei von 13 Gummibärchen-Proben nachgewiesen. Die Werte seien jedoch 'nicht so dramatisch'. Der Verzehr von fünf Tüten Gummibärchen pro Tag wäre für ein Kind - nicht nur wegen des enthaltenen Glykols - gesundheitlich bedenklich." (Süddeutsche Zeitung, 18.9.)

Nicht nur gesundheitlich.

Wenn das der Führer wüßte...

"Keine Rente für Unfall bei HJ-Schießübung

Der 1. Senat des Bundessozialgericht hat entschieden, daß ein heute 56 Jahre alter Mann aus Aachen keine Unfallrente für den Verlust des rechten Auges bei der Teilnahme an einer Schießübung der Hitlerjugend im Jahre 1940 beanspruchen kann. Die Bundesrichter wiesen darauf hin, daß zum Zeitpunkt des Unfalls für Angehörige der Hitlerjugend kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bestanden habe." (Süddeutsche Zeitung, 25.9.)

1 Jahr Knast wegen "rationaler Einwände"

"Gericht sah keine Gewissensentscheidung bei Totalverweigerer. Philipp zu einem Jahr Haft verurteilt.

Philipp begründete ausführlich seine Entscheidung, sowohl Wehr- als auch Zivildienst zu verweigern. Er lehne schon das Verfahren der Gewissensprüfung bei Verweigerern ab, denn 'mit der gleichen Begründung könnte doch dann auch eine Gewissensprüfung für Abgeordnete eingeführt werden', sagte er. Weiterhin sei die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht vom Gewissen, sondern allein von der Sollstärke der Bundeswehr abhängig. Schließlich seien die Zivildienstleistenden fest in die Gesamtverteidigung eingeplant. Ganz deutlich habe das Bundesminsiter Heiner Geißler (CDU) gemacht, als er zum Aufgabenbereich der Zivildienstleistenden sagte: 'Und daher kann das im Verteidigungsfall bedeuten, daß der Zivildienstleistende im Luftschutz und Feuerlöschdienst und beim Blindgängerentschärfen eingesetzt würde'."

Der Mann hat natürlich recht. Aber die Wahrheit vor Gericht, wo's ums Recht geht! Damit konnte er sich nur reinreiten:

"In der mündlichen Urteilsbegründung führte die Vorsitzende Eva-Maria Wollentin aus, die Kammer sei überzeugt, daß Philipp kein 'Drückeberger' ist. Seine Argumente böten aber keine Grundlage für eine Gewissensentscheidung. Vielmehr habe er rationale Einwände gegen den Zivildienst vorgetragen." (Frankfurter Rundschau, 11.9.)

Frag' den Mann von Mannesmann!

"Mannesmann-Spende für Armee

Ein Tochterunternehmen des deutschen Mannesmann-Konzerns, das in Kolumbien im Regierungsauftrag eine Pipeline baut, hat der Armee des Landes 400000 Dollar (knapp 1,2 Millionen Mark) für 'soziale Projekte' zur Verfügung gestellt. Die Mannesmann-Handel AG hatte sich vor zwei Monaten den Zorn des Militärs zugezogen. Regierungssprecher beschuldigten sie, der linksgerichteten Guerilla-Organisation Nationale Befreiungsarmee (ELN) die Zahlung eines monatlichen Schutzgeldes von 200000 Dollar zugesagt zu haben, damit die ELN die Mannesmann-Baustelle von Angriffen verschone." (Süddeutsche Zeitung, 9.9.)

Das Land haben wir eh' im Sack, weswegen es dem internationalen Kapital auch ziemlich wurscht ist, welche lokalen Pistoleros ihm das Grobzeug vom Leibe halten, wenn es das Zeug abholt, das allein interessiert. Vielleicht haben die Mannesmann-Manager vor Ort auch nur die Uniformen verwechselt wegen mangelnder Landeskunde. Sei's drum: Jetzt sind beide Seiten geschmiert, und der Pipeline-Bau geht weiter.

Immer Ärger beim Feiern

"Fliegerhorst Wunstorf begeht 50jähriges Bestehen

Bei der Verleihung des Fahnenbandes der niedersächsächsischen Landesregierung an das Lufttransportgeschwader 61 erklärte der stellvertretende Ministerpräeident Hasselmann, die Ehrung werde wegen der Verdienste der Geschwaders im Kampf gegen - den Hunger vorgenommen. Hasselmann erinnerte an den Sudan-Einsatz, bei dem von Mai bis Juli 1985 sechs Transall-Maschinen des Geschwaders 770 Tonnen Hilfsgüter in die Dürrezone brachten. Oberst Walter Holinka, Kommodore des Geschwaders, erklärte auf dem Festakt: 'Wir feiern 50 Jahre Fliegerhorst Wunstorf ohne Abzug und Beschönigung. Wir müssen für diese Jahre nicht nur haften, sondern sie als Teil unserer Geschichte annehmen.' Etwa 100 Menschen demonstrierten gegen die Feier, weil 'dabei zehn Jahre Faschismus mitgefeiert' würden. In Wunstorf stationierte Soldaten der in der Jubiläumsfestschrift erwähnten damaligen Kampfgeschwaderr Boelcke hätten im spanischen Bürgerkrieg in der Legion Condor auch an der Bombardierung von Guernica mitgewirkt." (Süddeutsche Zeitung, 5.9.)

Es ist schon ein Kreuz mit den runden Zahlen bei der bundesdeutschen Wehrmacht: Die echten militärischen Glanztaten ihrer Vorgänger bei Luftwaffe und Marine dürfen nur begrenzt gefeiert werden, wie z.B. die damalige Pioniertat der Zerstörung einer ganzen Stadt aus der Luft. Und was dann von den Festrednern erwähnt wird wie der Transport von Freßpaketen in den Sudan, ist halt nur für Zivilisten von Interesse:

"Der Minister würdigte auch den 'großartigen Beitrag' des Geschwaders bei der Bekämpfung der Waldbrände in Niedersachsen vor 10 Jahren."

Feuer löschen, da muß sich ein Kampfbomberkommodore fast schon ein bißchen verarscht vorkommen...

Liberalisierung beim Asylrecht

"Drohende Folter begründet keinen Asylanspruch

Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hat den Asylanspruch eines Kurden aus der Türkei mit der Begründung verneint, daß 'auch durch den Einsatz der Folter in strafrichterlichen Ermittlungsverfahren die Verfolgung der Staatsschutzdelikte keine politische Qualität' erhalte. ... Das Gericht räumte ein, daß sich auch für ein künftiges Ermittlungsverfahren gegen den Kläger 'ähnliche Mißhandlungen nicht völlig ausschließen' ließen. Die Erscheinungsformen der Strafrechtspflege in der Türkei - einschließlich der Folter - können dem Urteil zufolge nicht losgelöst von den maßgeblichen Tendenzen des dortigen politisch-gesellschaftlichen Systems beurteilt werden. Die in der Türkei angewendeten Gesetze seien vielmehr Ausdruck des staatlichen Ordnungswillens in der jeweiligen konkreten zeitgeschichtlichen Situation. Übergriffe fänden ihre Erklärung in der traditionsbedingten Einstellung der Türkei zur Gewalt, wie sie sich auch bei der Kindererziehung niederschlage. Revision gegen die Ablehnung dei Asylantrags wurde nicht zugelassen." (Süddeutsche Zeitung, 24.9.)

Daß für Türken in der Türkei die Tortur ein Mittel der Rechtspflege ist, ausgefallen zwar, aber landesüblich, das haben westdeutsche Gerichte schon früher verfügt und abgeschoben. Der jüngste Spruch in Sachen Wahrheitsfindung eines Verwaltungsgerichts leugnet darüberhinaus prinzipiell die Möglichkeit einer "politischen Qualität" von Strafverfolgung beim türkischen NATO-Partner, weil dort "zeitgeschichtlich " bedingt das Wegräumen von Opposition eine Maßnahme der Staatsgewalt ist, mit der sie ihre unfolgsamen Kinder erzieht.