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DER DGB - GEWERKSCHAFT PERFEKT
Die deutschen Gewerkschaften, die heute im DGB zusammengeschlossen sind, haben nie gewerkschaftliche Anliegen oder "Prinzipien verraten". Sie haben auch nicht bei der gewerkschaftlichen Interessenvertretung falsche Wege eingeschlagen oder "gekniffen". Im Gegenteil: Sie machen eine nach Form und Inhalt vollendete Gewerkschaftspolitik.
Gewerkschaftspolitik beruht auf der Ableitung eines Rechts, das den Lohnarbeitern im Kapitalismus zufallen soll, weil sie mit der Freiheit zum Verkauf ihrer Arbeitskraft ausgestattet sind und ihre Arbeit gebraucht wird.
Gewerkschaftliches Argumentieren und Organisieren lebt von einem Grundsatz: Lohnarbeit, die Quelle des bürgerlichen Reichtums, schließt den Segen ein, denen als Lebensmittel zu dienen, die sie machen.
Zur Leitlinie einer besonderen Organisation der arbeitenden Klasse ist diese Vorstellung freilich nur geworden, weil sie im kapitalistischen Betrieb und auf dem Markt nichts gilt.
Deshalb wird aus der Lohnarbeit auch kein Lebensmittel, wenn sich die Arbeiterklasse eine Gewerkschaft leistet, die ihre gar nicht vorhandenen Rechte wirkungsvoll vertritt.
Umgekehrt stacheln alle mit de Beruf der Lohnarbeit verbundenen Opfer den gewerkschaftlichen Fortschritt an.
Der Ausgangspunkt: Vereinigung der Lohnarbeiter zum kollektiven (Tarif-)Vertragspartner - Beschränkung der Konkurrenz im Dienst der Konkurrenz
Die Gewerkschaft ist Vertragspartner in Sachen Lohnarbeit. Sie hat für die "Arbeitnehmer" die Aushandlung von gewissen Arbeitsbedingungen und von Löhnen übernommen. Die von ihr geschlossenen Kollektivverträge gelten ähnlich einer Rechtsnorm für alle individuellen Verträge im Bereich der jeweiligen Branchen, Berufe und Regionen.
Der kollektive Vertragsabschluß per Gewerkschaft gibt sich als Korrektur der von Lohnarbeitern erfahrenen Tatsache, daß ihre vielgepriesene individuelle Freiheit als Vertragspartner eines "Arbeitgebers" nicht dafür taugt, das Lohnarbeitsverhältnis durchzustehen. Sie haben ja nichts weiter geltend zu machen als ihre Bereitschaft, dem Geschäftserfolg eines Unternehmens zu dienen. Ihr einziges Mittel, sich einen Lebensunterhalt zu sichern, ist das paradoxe, für jede verlangte Leistung zu dem dafür gebotenen Lohn zur Verfügung zu stehen - noch bereitwilliger womöglich als andere Lohnarbeiter; und ob solche Willigkeit überhaupt auszunutzen ist und gewürdigt wird, liegt wiederum ganz bei der Firma.
Den "Arbeitgebern" beschert diese Situation einige Freiheiten bei der Verfolgung ihres Zwecks, den Gewinn aus der Anwendung entlohnter Arbeitskräfte zu steigern. Dieser Freiheit setzen Arbeiter mit ihrer Vereinigung zur Gewerkschaft, die insofern ihre Konkurrenz gegeneinander unterbricht, das Druckmittel der Geschäftsschädigung durch kollektive Arbeitsverweigerung bzw. die Drohung damit - entgegen. Und zwar mit dem erklärten Zweck, sich unter neu festgesetzten Bedingungen verfügbar zu machen.
Die Macht des gewerkschaftlichen Zusammenschlusses richtet sich also weder gegen das kapitalistisch fungierende Eigentum und dessen ökonomisches Sachgesetz, Arbeitskräfte als Mittel seiner konkurrenztüchtig expandierenden Vermehrung - seiner Akkumulation - zu verwenden, noch gegen die Eigentumslosigkeit, der benutzten - oder auch nicht gebrauchten - Lohnarbeiter, die diesen den Status einer verfügbaren Manövriermasse des Kapitals verleiht. Wenn "Gewerkschaft" angesagt ist, geht es nicht - auch nicht insgeheim, "eigentlich" oder "objektiv" in der Form eines "ersten Schritts" - um das Vorhaben, daß Lohnarbeiter das Verhältnis des Entlohnt- und Benutzt-Werdens aufkündigen und sich zum Subjekt und Nutznießer ihrer produktiven Tätigkeit machen. Das Lohnsystem ist unterstellt, abgehakt und ein bleibender Anlaß zu seiner Verbesserung. So wird mit ihm Frieden geschlossen. In der fraglosen Überzeugung, bei gerechter Gewichtung der gegensätzlichen Interessen von Lohnarbeitern und "Arbeitgebern" müßte Lohnarbeit doch beide Seiten zufriedenstellen, werden gewisse Auswirkungen der kapitalistischen Geschäftspraxis so genommen, als wären sie lediglich Konsequenzen einer zu schwächlichen Verhandlungsposition der Lohnarbeiter.
Der Gesichtspunkt, unter dem die gewerkschaftliche Macht aktiv wird, ist dementsprechend der des ungerechtfertigten Vorteils der anderen Seite bzw. der einer Übervorteilung der eigenen, die aus der Natur der Lohnarbeit nicht abzuleiten sei, auf alle Fälle also der Gesichtspunkt des Mißstands.
Diese Kategorie aus der Vorstellungswelt eines konformistischen Gerechtigkeitsgefühls, des Vertrauens aufs Recht als Lebensmittel, hebt aus den Konsequenzen des Lohnarbeitsverhältnisses solche heraus, die der gewerkschaftlichen Gegenmacht als zu weitgehende Ausnutzung der unternehmerischen Freiheit erscheinen. Gegen diese richtet sie sich.
Um das tun zu dürfen und von den Unternehmern als Verhandlungsmacht anerkannt zu werden, hatten die Gewerkschaften in ihrer ein Jahrhundert zurückliegendcn Gründungsphase - und haben sie noch heute in Nationen, deren Wirtschaftsweise mehr auf Lohnsklaverei als auf freier Lohnarbeit beruht - einige von oben eröffnete Kämpfe durchzustehen. Von seiten der Gewerkschaft jedenfalls war ihre Gegenwehr stets s o gemeint: als Kampf um das Recht aufs Verhandeln im Namen der Arb eiter und um die kontrollierte Einhaltung der geschlossenen Verträge.
Diese Zwecksetzung macht aus der bloßen anerkannten Existenz einer Gewerkschaft bereits deren ersten und entscheidenden Erfolg. Denn damit ist schon einmal im Prinzip und ohne eine Korrektur an der Ausbeutung der Rechtszustand hergestellt, dessen Fehlen der Grund für alles sein soll, was an der Lohnarbeit und ihrer Einrichtung gerechterweise auszusetzen sei. Die Lohnarbeiter sind nicht länger ohnmächtig der Willkür ihrer "Arbeitgeber" ausgeliefert. Die Arbeiter verfügen über eine Gegenmacht, mit der sich die "Arbeitgeber" nun systematisch auseinandersetzen.
An der Sicherstellung dieses noch arg formellen "Erfolgs" liegt einer Gewerkschaft viel. In den Betrieben ist der Kampf gegen unternehmerische Willkür überhaupt die wichtigste Beschäftigung ihrer Aktivisten, insbesondere der hauptberuflichen: der "Shop Stewards" bzw. der in anderen Ländern erkämpften und gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsräte; erst recht revisionistische Arbeiterfreunde finden da ein garantiert ehrenwertes Betätigungsfeld im Dienst der "Millionen gegen die Millionäre". An der bleibenden Notwendigkeit einer dauernden Abwehr unternehmerischer "Übergriffe" zeigt sich zwar, daß die Lohnarbeiter es hier keineswegs mit den Launen von Vertretern des gewerkschaftlich geächteten und zurückgewiesenen "Herr-im-Haus-Standpunkts" zu tun haben. Es gehört zum regulären Konkurrenzkampf kapitalistischer Unternehmen, daß je nach Geschäftsgang Lohnsenkungen, Leistungserhöhungen, Einsparungen bei den Arbeitsbedingungen usw. als Mittel zur Erzielung uon Extra-Profiten eingesetzt werden. Zum Gang der "Marktwirtschaft" gehört es auch, daß die "technischen Sachzwänge" des betrieblichen Erfolgs wie Mißerfolgs immer wieder die gewohnten und tarifvertraglich geregelten Arbeitsleistungen und Löhne überflüssig machen, was stets zur Verringerung und Durchsortierung der entlohnten Mannschaft, zu Entlassungen und Abgruppierungen usw. Anlaß gibt. Diesen unausbleiblichen Maßnahmen des kapitalistischen Geschäftsgangs will die gewerkschaftliche Gegenmacht das in ihren Augen Irreguläre, Willkürliche nehmen. Der Lohnarbeiter soll wissen, "woran er ist" und womit er gerechterweise zu rechnen hat. Die Sicherstellung von Löhnen und Arbeitsbedingungen gegen Erfolg und Mißerfolg der "Arbeitgeber" in der Konkurrenz wird nie zum Zweck gewerkschaftlichen Verhandelns; als Ideal wird es aber heftig hochgehalten.
Die "Schranke", die die gewerkschaftliche Verhandlungsmacht der Arbeiter damit der 'Frtiheit der Unttrnehmer setzt, nimmt sich von deren Seite her wenig hinderlich aus. Sie bemerken, daß sie "Willkür" gar nicht - nötig haben und in ihren Kalkulationen halbwegs zuverlässig von den erzielten Übereinkünften ausgehen können, ohne im Zuständigkeitsbereich ihres Tarifpartners mit allzu schwerwiegenden "Wettbewerbsverzerrungen" rechnen zu müssen.
Den Arbeitern erspart dieser Erfolg keineswegs ihre wohlbegründete Sorge, mit ihrer Einkommensquelle, dem nützlichen Dienst, an den freien Dispositionen der Nutznießer ihrer Dienste zu scheitern. Deren Macht, Bedingungen für die Benutzung von Lohnarbeitern vorzugeben und eine Konkurrenz um deren optimale Erfüllung einzurichten, ist ja keineswegs gebrochen, sondern anerkannt. Die gewerkschaftlichen Kollektivverträge wirken daran mit, Maßstäbe für die unternehmerischen Leistungsansprüche und den betrieblichen Leistungsvergleich festzulegen. Gemeinsame Verhandlungsmacht wird hergestellt und solidarisch geltend gemacht, u m deren rechtsförmliches Ergebnis über sich ergehen zu lassen.
Der Lohnkampf: Sorge um gerechte Verhältnisse in der Lohnarbeit
Die Einkommensquelle, deren Verbesserung die Arbeiter sich mit ihrem gewerkschaftlichen Zusammenschluß zum Anliegen machen, schließt nach zwei Seiten hin den Ruin derer ein, die darauf angewiesen sind: durch die verlangte Leistung mitsamt ihren Nebenumständen sowie durch den Zwang zum Sich-Einteilen, durch Armut in der Sphäre der individuellen Reproduktion. Als Gewerkschaft stellen die Betroffenen sich nicht gegen dieses Verhältnis, sondern suchen ihm Chancen und Vorteile abzugewinnen. Sie beziehen sich positiv auf die vom Kapital vorgenommenen Differenzierungen bei Lohn und Leistung, an denen sie keineswegs die Maßstäbe und Techniken des Kapitals wahrnehmen, die arbeitsteiligen Leistungen möglichst billig einzustreichen. Vielmehr eröffnen sich dem gewerkschaftlichen Blick lauter Probleme der gerechten Entlohnung unterschiedlich zu bewertender Arbeiten.
In manchen Ländern ist der gewerkschaftliche Erfindungsgeist darauf verfallen, sich die Eigentümlichkeiten proletarischer Jobs zum Anliegen zu machen, so als handelte es sich um bürgerliche Berufe oder ehrbare Handwerke. Sie tun alles dafür, daß bestimmte Tätigkeiten ein Monopol des von der jeweiligen Gewerkschaft vertretenen "Standes" bleiben und die für diesen ausgehandelten Konditionen sich vom Standard anderer Berufsgruppen abheben. Auch die Einheit "Betrieb" eignet sich dazu, gewerkschaftlich eine herausgehobene Position der dort gebrauchten Arbeiter anzustreben und durchzusetzen. So werden aus Besonderheiten des jeweiligen "Beschäftigungsverhältnisses" lauter Modifikationen des Verhältnisses von Lohn und Leistung, auf die es fortan ankommen soll, viel mehr jedenfalls als auf Nutzen und Nachteil dieses Verhältnisses selbst.
Die Gewerkschaften anderer Länder erreichen gleiche Ergebnisse mit wissenschaftlicheren Methoden. Die Vereine im DGB etwa nehmen die Ideologie vom Leistungslohn ernst, wonach jede besondere Arbeit ihre besondere Geldsumme wert sein soll, und berechnen in ihren Manteltarifverträgen peinlich genau für besondere Leistungen oder sonstigen besonderen Aufwand besondere Lohnansprüche. Dabei beugen sie sich nicht den pragmatischen Kriterien betriebswirtschaftlicher Kalkulation, die für knappe oder gute Kräfte einiges Geld übrig hat. Eher wägen sie die beiden unerfreulichen Seiten der Lohnarbeit - Verschleiß und Armut - gegeneinander ab und verrechnen einen Schaden mit dem andern. Einem Mehr an Verschleiß und gesundheitlichem Ruin, auch durch Arbeitszeiten über das als Normalmaß Vereinbarte hinaus, soll eine dosierte Verringerung des Geldmangels entsprechen. Zur sachgerechten Durchführung dieses Ideals, alle Ansprüche des Kapitals in spezielle Verdienstchancen zu übersetzen, braucht der erlittene Verschleiß weder individuell noch im Durchschnitt ermittelt zu werden. Gefeilscht wird um den Geldwert "objektiver Tätigkeitsmerkmale" - wieviele Kilopond, wie hoch..., gebückt oder aufrecht..., mit Gestank, Lärm, Giften... verbunden -, die dem "gesunden Menschenverstand" als Indiz für "leichte" oder "schwere" Arbeit einleuchten mögen und allemal für acht bis fünfzehn unterschiedliche Lohngruppen gut sind. Daneben tragen auch die deutschen Gewerkschaften sämtlichen Gesichtspunkten Rechnung, unter denen Arbeit sich gerecht und sachlich lohnwirksam differenzieren läßt. Die Traditionen der beruflichen Ausbildung sind bei ihnen gut aufgehoben, selbst wenn die Lehrzeit in gar nichts anderem als schlecht bezahlter Arbeitszeit besteht und von den "erworbenen Qualifikationen" nur die Disziplin des Aushaltens je verlangt wird. Einem DGB-Funktionär glänzen die Augen, wenn er sich in einer Rationalisierungsdebatte für die "Facharbeiter" stark macht, die gerade überflüssig gemacht werden. Den betrieblichen Grundsatz, Aufsichtsfunktionen höher zu schätzen als die beaufsichtigte Arbeit, respektieren die Gewerkschaften unter dem Ehrentitel "Verantwortung". Im Endergebnis stellen die Manteltarifverträge der bürgerlichen Berufshierarchie, die angenehmere Tätigkeiten mit höherem Einkommen belohnt, ein proletarisches Gegenstück an die Seite, das um so weniger Lohn vorsieht, je kraftraubender, entnervender und geisttötender eine Arbeit ist.
So wird mit gewerkschaftlicher Vcrhandlungsmacht die Schädigung der Lohnarbeiter durch ihre Einkommensquelle zu einer bunten Vielfalt von Verdienst- und Karrierechancen aufbereitet. Dem Willen der konkurrierenden Lohnarbeiter, ihren Nutzen über Extra-"Vorteile" zu bewerkstelligen - und dafür allemal Extra-Leistungen zu erbringen und Extra-Erschwernisse auf sich zu nehmen -, bietet sich eine Welt voller Gelegenheiten. Die schönen Chancen besitzen zwar den Nachteil, daß sie nur für eine kleine Minderheit jemals wahr werden; die Masse der Lohnarbeiter treibt sich in den Lohngruppen 4e bis 6c bzw. entsprechenden "Berufen" herum. Aber es gibt sie, die tarifvertraglich festgeschriebene Lohnhierarchie, die Sonderkonditionen für rivalisierende Berufsverbände und Betriebsbelegschaften, die "soziale Aufwärts-Mobilität". Und das genügt vollauf, um dir benutzten Leute auch noch moralisch an ihrer Benutzung zu beteiligen, ihnen die Ausbeutung als Folge ihrer individuellen Leistung bzw. ihres Unvermögens vor Augen zu stellen.
Befriedigt wird nämlich auf alle Fälle der Glaube an die zweifache Bedeutung des Wortes "Verdienst". Und damit ist jenseits aller Konkurrenzerfolge im einzelnen der allgemeine Gesichtspunkt für proletarische Zufriedenheit festgelegt. Lohn uind Leistung gehen allemal in Ordnung, wenn sir zueinander im tarifvertraglich, berufs- oder betriebsspezifisch vereinbarten Verhältnis stehen. Das Lohnarbeiterinteresse, das sich in Gewerkschaften organisiert, geht eben nie auf das Ziel, einen Lohn zu erreichen, der für alle Lebensbedürfnisse reicht und darin sein Maß hat; der Kampf für einen solchen Lohn wäre per se einer gegen das Lohnsystem selbst, nämlich gegen die damit etablierten Kriterien des Gebrauchs und des davon abhängigen Unterhalts von Arbeitern. Gewerkschaftlich ist dagegen die Sorge, ob der Lohn auch die gerechte Höhe hat. Dank gewerkschaftlichem Kampf verfügen die Arbeiter heutzutage direkt "vor Ort" über Anwälte dieser Sorge: Wenn jemandem sein Lohn zu niedrig vorkommt, schlagen Shop Steward oder Betriebsrat ihre Tabellen auf...
Den Unternehmern gibt die Ausarbeitung des Lohnverhältnisses zu einem System der Lohngerechtigkeit ein bequemes Mittil zur betrieblichen Personal-Bedarfsplanung und -lenkung sowie den Rechtstitel auf damit einhergehende Lohneinsparungen an die Hand. "Abgruppierung", kritisch: "Dequalifizierung", heißt eine Kehrseite der Karrierechancen, die das gewerkschaftliche Hrrumwirtschaften mit Lohngruppen, Zuschlägen usw. eröffnet.
Die periodischen Tarifrunden: Konservative Lohnpolitik
Ihrem Erfolg bei der Stiftung einer hochdifferenzierten und schon damit als ungemein gerecht ausgewiesenen Ordnung im Lohnarbeitsverhältnis entnehmen die Gewerkschaften die Gewißheit, aus dem proletarischen Dienst am kapitalistischen Eigentum im Prinzip ein taugliches Lebensmittel für die Arbeiter gemacht zu haben. Es geht ihnen darum, das Erreichte zu sichern.
Daß sie sogar mit diesem bescheidenen Programm beständig zu tun haben, könnte därauf aufmerksam machen, wessen Zwecke in der Welt der Lohnarbeit die herrschcnden sind, nach wie vor der gewerkschaftlichen Intervention. Ohne Verstoß gegen die abgeschlossenen Tarifvcrträge steigern konkurrenztüchtige Unternehmen fortwährend den Wirkungsgrad der eingesetzten Arbeit durch technische Neuerungen; sie machen dadurch Arbeitskräfte überflüssig, ganze Berufszweige, lohnsteigernde Qualifikationen und Extra-Einsätze weitgehend hinfällig, beanspruchen dafür die Leistungsfähigkeit der verbleibenden Arbeitskräfte in der Regel noch einseitiger und vollständiger; so verändern sie das vertragsgemäße Lohn-Leistungs-Verhältnis zu Ungünsten der Lohnarbeiter. Daneben haben Konkurrenz und Kredit in einer modernen, staatlich beaufsichtigten "Marktwirtschaft" den als Inflation bekannten Effekt, daß genießbare Lebensmittel und anderweitige Artikel des proletarischen Bedarfs, Versicherungen und Wohnungen beständig teurer werden. Am Lohn- und Gchaltsempfänger, der in seiner Eigenschaft als "Endverbraucher" weder Steuern noch Preissteigerungen "überwälzen" kann, bleiben die Nachteile der Inflation hängen: ein marktwirtschaftliches Sachgesetz der permanenten Lohnsenkung, das ganz ohne eine allgemeine Verringerung der den einzelnen ausgezahlten Lohnsummen allgemein seine Wirkung tut.
Die Gewerkschaften "bewältigen" diesen "Automatismus" durch periodische Tarifverhandlungen und die Neufestsetzung der Lohnbeträge. Sie verteidigen nichts Geringeres als die überholten Verhältnisse des jeweils vorigen Tarifabschlusses. Dabei orientieren sie sich an durchschnittlichen Prozentsätzen des Produktivitätszuwachses und der Teuerung, vor allem aber an sämtlichen umlaufenden Gerüchten über die Konjunkturen des Kapitals. Einen Ausgleich für die mittlerweile erlittenen und hingenommenen Schädigungen bringen sie kaum je in Anschlag; so kommen sie auch ganz ohne eine Bestandsaufnahme der gewohnheitsmäßigen und der zusätzlichen Spar- und Verschuldungsmanöuer proletarischer Haushalte aus. Ebensowenig machen sie den Unternehmern eine Rechnung auf über die fortschreitend intensiuere Benutzung des Geschäftsartikels "Arbeitskraft", die den Zwang zur "Flexibilität" mit dem zur Vereinseitigung und Borniertheit so perfekt verknüpft. Lohnforderungen werden bis hinters Komma aus gewerkschaftlich errechneten volkswirtschaftlichen Gesamtgrößen sowie aus dem Willen zur Unterscheidung von rivalisierenden Berufsuerbänden abgeleitet und in Verhandlungen auf das Maß zurückgenommen, das die Gegenseite für "realistisch " erklärt.
Gewerkschaftliche Zufriedenheit stellt sich spätestens mit dem größeren zeitlichen Abstand ein. Das läßt sich z.B. von den ansehnlichen Leistungssteigerungen an Lohnarbeitsplätzen absehen, die einen 12-stündigen Arbeitstag undurchführbar machen; und wenn die Erfindung und Ausweitung der Wechselschichtarbeit sowie die eine oder andere Million Überstunden auch noch vergessen wird, bleiben im Rückblick auf Jahrzehnte der Tarifpolitik lauter Fortschritte bei der Arbeitszeitverkürzung übrig. Ebenso verwandeln sich die mit den Arbeitsbedingungen gründlich veränderten Reproduktionsnotwendigkeiten in die gestiegenen finanziellen "Möglichkeiten" einer Lohnarbeiterfamilie; und die Einbeziehung der Frauen in die Lohnarbeit kommt durchaus als Emanzipation daher. Genug Stoff jedenfalls für eine werbewirksame gewerkschaftliche Erfolgsbilanz. Noch jede Veränderung, die in der Fabrik und in der Lohntüte aufgrund kapitalistischer Kalkulation vollzogen wird, erscheint da als Resultat eines gewerkschaftlichen Kampfes. Solche Bilanzen, zusammen mit der gewerkschaftseigenen Reform- und ; Fortschrittsphraseologie, dokumentieren - nichts anderes als den konservatiuen Standpunkt modernen Gewerkschaftlertums, den "Ausgleich" zwischen kapitalistischen Geschäftsinteressen und proletarischen Lebensbedürfnissen erzielt zu haben und bewahren zu müssen.
Mit diesem Zweck ist auch vorgegeben, wie die Gewerkschaft mit ihrem Druckmittel, dem Streik bzw. der verhandlungstaktischen Drohung damit, verfährt. Es geht ja nie darum, den Unternehmern die Verfügung über Arbeit zu ihrem Vorteil und zu ihren Bedingungen streitig zu machen, sondern um Gerechtigkeit gegen die Bereitschaft, dem Geschäftsgang zu dienen. Damit verbietet sich von vornherein jede Absicht, durch Verweigerung der Arbeit die Gegenseite mit ihren Geschäftsinteressen eher zu ruinieren als sich selbst.
Streiks dienen der Festlegung auch der Unternehmerseite auf das Ideal des "Ausgleichs". Sie sollen keine neuen Bedingungen in die Welt der Lohnarbeit einführen, sondern das alte Einvernehmen herstellen, damit Konkurrenz und Dienst weitergehen können. "Erpressen" sollen sie die "Arbeitgeber" zu gerechter Rücksichtnahme und das ist, wie auch immer es dargestellt und von der Gegenseite beschimpft wird, ein Programm der Ohnmacht: Der ökonomische Zweck der Gegenseite wird als maßgeblich anerkannt; unter dieser Bedingung wird "gefordert".
Mittlerweile verfügen die Gewerkschaften aller zivilisierten Länder über genügend Erfahrungen, um ihre Streikaktionen garantiert unschädlich fürs Unternehmerinteresse als bloße Demonstrationen aufzuziehen; wo sie dafür noch nicht reif genug sind, hilft gesetzlicher Zwang nach - andernfalls kodifizieren Gesetze und Richtersprüche das Maß an Behutsamkeit, das eine demokratisch gereifte Gewerkschaft längst von allein aufbringt. Auch in der goldenen Vergangenheit, in der manche Freunde einer militanten Arbeiterbewegung sich eher zu Hause fühlen als in der schnöden Gegenwart, sind nur schwer Streiks ausfindig zu machen, die dem bestreikten Kapital mehr geschadet hätten als den Arbeitern. Streiks zum Zwecke der Mahnung - oder besser: der Abmahnung - sind eben kein auf die Niederlage des Gegners berechneter Kampf.
Die Rücksichtslosigkeit, die zu einem solchen gehört, bleibt ganz den Unternehmern überlassen, die sich auf das Druckmittel der Aussperrung, die Erpressung mit der Überlebensnotwendigkeit weitergehender Lohnzahlungen für eine nicht vorbereitete Arbeiterschaft, bestens verstehen. Selbst wenn die Ergebnisse eines Arbeitskampfes dem Schaden, den die Arbeiter in seinem Verlauf auf sich genommen haben, noch so sehr Hohn sprechen, betrachten Gewerkschaftler ihn allerdings noch lange nicht für schlicht und einfach verloren. Ganz im Sinne ihres Anliegens gewinnen sie noch dem schlechtesten Ergebnis eine gute Seite ab; und sei es nur die, daß eine angebliche Weigerung der Gegenseite, überhaupt zu verhandeln oder Kompromißbereitschaft zu zeigen, "gebrochen werden konnte", oder sogar bloß, daß die eigene Moral ungebrochen geblieben sei. So wird noch einmal im Nachhinein klargestellt, was der Tarifpartner Gewerkschaft mit seinem Kampf tatsächlich gewollt hat und was er gar nicht will.
Der Ruf nach Arbeitsplätzen: Von der Tarifpartnerschaft zum Staatsdienst
Der Wille - den Lohnarbeiter in ihrem gewerkschaftlichen Zusammenschluß betätigen -, die Lohnarbeit als prinzipiell taugliches Mittel für sich und ihren "Berufs"-Erfolg zu nehmen, besteht regelmäßig dann seine Bewährungsprobe, wenn auch noch ein außerordentlich angewachsener Anteil von Arbeitslosen mal wieder die Mär von einem sicheren Lebensunterhalt im Dienst des Kapitals widerlegt. Grwerkschaften radikalisieren in einer solchen Lage ihr Selbstverständnis und ihr Auftreten als Arrangeur und Aufsichtsbehörde gerechter Lohnarbeiterverhältnisse. Sie erstrecken diesen selbstgeschaffenen Auftrag auf die erste Voraussetzung ihres tarifvertraglichen Wirkens: die "Versorgung" der lohnarbeitenden Menschheit mit Arbeitsplätzen - an denen ja dank gewerkschaftlicher Obhut längst keine Ausbeutung mehr stattfindet, sondern "Arbeitgebern"wie "Arbeitnehmern" gleichermaßen Gutes geschieht. Ihre Zufriedenheit mit der Lohnarbeit versteigt sich bis zu deren Deutung als "knappes Gut" und zu dem Projekt, es per "Arbeitszeitverkürzung" gleichmäßiger auf die Köpfe des arbeitswilligen Volkes zu verteilen: eine überaus produktive "Desillusionierung" über den Arbeitsmarkt des Kapitals!
Nun passen nicht einmal die wohlmeinenden Arbeitsumverteilungskonzepte zu den Kriterien, nach denen tatsächlich über Lohnarbeit und Lohnarbeiter verfügt wird. Das Kapital täuscht sich nicht darin und es macht auch keine Abstriche davon, daß es keine Verdienstchancen auszuteilen, sondern preiswerte Leistung zu organisieren hat. Eine Verhandlungsmacht, die "Kompromisse" erzwingen könnte, besitzen Gewerkschaften in dieser Angelegenheit von vornherein nicht. Für mehr "Beschäftigung" zu streiken, also den Arbeitsplätzen fernzubleiben, die man als hohes Gut definiert hat und in größerer Anzahl wünscht, ist ein Widerspruch, den gewerkschaftlich aktive Arbeiter sich zwar leisten. Sie vollführen damit aber nur die ohnmächtige Demonstration ihrer Bereitschaft, die eigenen Kalkulationen mit Verdienstchancen - höher vergütete Überstunden stehen hier obenan - gänzlich zurückzustellen und im Namen vermehrter Einstellungen allerhand mit sich machen zu lassen, wenn das denn schon die "solidarische" Schlußfolgerung aus einer wachsenden Arbeiter-Reservearmee sein soll. Das Kapital, das Überstunden und dergleichen ohnehin nie aus Entgegenkommen gegenüber proletarischen Konkurrenzbemühungen anordnet oder streicht, ist durch solche Demonstrationen naturgemäß wenig zu beeindrucken.
So kommen die Gewerkschaften nicht umhin, ihre Ohnmacht als Rechtsanwalt der Lohnarbeit zu konstatieren. Allerdings tun sie das auf ihre Weise, in Treue zu ihren Grundsätzen. Angetreten als eine Art Rechtsaufsicht über ordentliche Verhältnisse in der Welt der Lohnarbeit, vermissen sie schmerzlich die verbindliche Gewalt, die im kapitalistischen Gemeinwesen ansonsten für rechtmäßige Verhältnisse sorgt. Es fehlt ihnen an Befugnis, die Arbeitsplätzeverteilungsbehörde der kapitalistischen Ökonomie zu machen.
Mit dieser Problemdefinition ist auch schon der gewerkschaftliche Lösungsweg fix und fertig vorgezeichnet. Die vereinigte Arbeiterklasse wird zum Bittsteller bei der wirklichen Instanz rechtsetzender und -bewahrender Gewalt, beim Staat. Dessen obrigkeitliche Intervention möge unter dem Titel "Beschäftigungspolitik" bewerkstelligen, was die Gewerkschaften mangels rechtlicher Kompetenz nicht zustandebringen an "sozialer Gerechtigkeit".
Für diesen Übergang vom notwendigen Scheitern konstruktiven Verhandelns um Tarife zu Anträgen an die Verwalter des klassenstaatlichen Gemeinwohls - ohnehin nicht als zeitlicher Fortgang vorzustellen! hat es immer beliebig viele andere Anlässe gegeben: das Massenelend der Alten, den katastrophalen Gesundheitszustand des proletarischen Nachwuchses usw. Moderne Gewerkschaften wie der DGB beherrschen diesen Übergang vor- und rückwärts an jedem Anliegen, das der Fanatismus einer total ordentlichen Lohnarbeit hervorgebracht hat: bei der "Humanisierung der Arbeitswelt" ebenso wie bei der "beruflichen Aus- und Fortbildung". Sein reaktionärer Gehalt ist aber selten so unverkennbar wie im Falle des gewerkschaftlichen Antrags auf gerechtere Arbeitsplätzeverteilung. Hier geht es ganz ausdrücklich und ungeschminkt um die ab surde Forderung, der Staat solle dafür sorgen, daß dem proletarischen Willen, sich fürs kapitalistische Geschäft nützlich zu machen, besser entsprochen werde. Die Entschlossenheit, mit der Lohnarbeit zurechtzukommen, hat sich da vollständig von jeder Unzufriedenheit mit den Arbeits- und Entlohnungsbedingungen emanzipiert, deren gerechte Korrektur doch Punkt Eins auf der gewerkschaftlichen Tagesordnung gewesen war.
Der Wunsch, die Staatsgewalt möge das gewerkschaftliche Gerechtigkeitsideal an irgendwelchen Punkten zu geltendem Recht machen, richtet sich an Behörden und Politiker, die durchaus andere Sorgen haben. Darüber sind Gewerkschaften manchmal in eigentümlicher Weise radikal geworden. Sie sind auf den Programmpunkt verfallen, die Staatsgewalt solle die direkte Verantwortung für die Gestaltung der Arbeitswelt übernehmen und sich selbst zum Generalunternehmer machen. Dieser gewerkschaftseigene Vorschlag von Verstaatlichungen bezeugt ein wirklich unverbrüchliches Vertrauen in eine nahtlose Übereinstimmung dessen, was der Klassenstaat als Gemeinwohl festlegt, mit dem Ideal nahrhafter und wohltuender, weil gerecht geregelter Lohnarbeit. Dieses Vertrauen ist allerdings auch da kein bißchen geringer, wo eine Gewerkschaft solche "Experimente" ablehnt und auf "Mitbestimmung" am kapitalistischen Geschäftsgang dringt. Dessen Blüte soll unter gewerkschaftlicher Betreuung Wirkungen zeitigen, die er nie gehabt hat; Wirkungen, die einzig und allein in dem gewerkschaftlichen Standpunkt existieren, eine flotte Konjunktur müßte doch auch dem Menschenmaterial des Kapitals zugutekommen.
Dieses Vertrauen schließt von vornherein aus, daß gewerkschaftlich organisierte Arbeiter sich ihrerseits den staatlichen Sorgen versagen, in deren Namen ihre Verbesserungsvorschläge zurückgewiesen oder relativiert werden. Selbst wo sie vom Standpunkt eines bitter enttäuschten und verletzten Rechtsempfindens aus in eine Konfrontation mit der Regierung geraten wie z.B. die britische Bergarbeiter-Gewerkschaft -, ist es ihrem Standpunkt total fremd - und zwar gerade in einem solchen Konfliktfall -, von sich aus einen Gegensatz gegen die verpflichtenden nationalen Ziele aufzumachen oder auch nur zuzugeben, daß ihre Anliegen sich damit nicht vertragen könnten. Wo die Staatsgewalt dem gewerkschaftlichen Gerechtigkeitsempfinden nicht Recht gibt, bemüht eine Gewerkschaft sich nur um so angelegentlicher, ihre selbsterkorenen Ordnungsaufgaben als Forderungen der Nation und Dienst an ihrem Erfolg darzustellen. Wie sonst niemand nehmen Gewerkschaften die offizielle Lüge für bare Münze, Arbeitslose wären ein volkswirtschaftliches Problem; ihre Experten rechnen der wenig interessierten Öffentlichkeit den Schaden vor, der dem Gemeinwesen aus entgangenen Lohnsteuern und Versicherungsbeiträgen sowie aus dem Durchfüttern arbeitsfähiger und -williger Proleten ohne Arbeitsplatz entstehen. Während sie in diesen kritischen Klagen das Geld und seinen geschäftsmäßigen Einsatz fürs "Wachstum" und den Staatshaushalt als Maß aller Dinge anerkennen, ist ihnen das Rechnen in Mark und Pfennig in anderen Bemühungen um moralische Überzeugungskraft auch einmal gleichgültig: Sie können sich nützliche Produkte vorstellen, die wegen brachliegender Arbeitskraft nicht zustande kämen. Wiederum geldorientiert, verfertigen sie seit Jahrzehnten aus ihrer Sorge um die Erhaltung der proletarischen Kaufkraft eine volkswirtschaftliche Kreislauftheorie, die den Konsum der Massen als notwendigen Dienst am kapitalistischen Geschäftsgang und am staatlichen Umsatzsteueraufkommen verbucht, und leiten daraus Rezepte für eine "antizyklische Konjunkturpolitik" ab. Ihre Tarifvertragspolitik wollen sie als Beitrag zur staatlichen Regional-, Struktur- und Regionalstrukturpolitik, zum staatlichen Ausbildungs- und Gewerbeaufsichtswesen, zum staatlichen Kampf gegen Schwarzarbeit und für die Volksgesundheit gewürdigt wissen. Die Machenschaften der ausländischen Konkurrenz lassen sie sich als Problem einleuchten, dessen Bewältigung allerlei Opfer verlangt - von den Lohnarbeitern; ebenso natürlich die Inflation und die nationale Währung, den Export und den Ölpreis, die Umwelt und den Rentnerberg. Ihre eigenen Spezialanliegen wollen sie nicht angemeldet haben, ohne sie sorgfältig in ein konstruktives Verhältnis zu jedem anerkannten Ideal und Erfordernis ihres imperialistischen Klassenstaats gesetzt zu haben.
Und das ist ihnen nicht zu bestreiten: Mit ihren Vorschlägen zur Lösung der von oben angesagten nationalen"Probleme" ist es ihnen nicht weniger ernst als mit all den "Problemen" der Lohngerechtigkeit, die sie selbst aufgebracht und ins politische Leben der Nation einbringen wollen.
Sofern es sich nicht gleich überhaupt andersherum verhält, und eine oder sogar mehrere politische Parteien, die um die Macht im Staat konkurrieren, die Organisatoren eines entsprechend ausgerichteten Gewerkschaftswesens sind. Es gehört zum Begriff gewerkschaftlicher Interessensvertretung, daß sie konstruktiv politisch wird; also führt in der Welt demokratischer Vielfalt der praktische Weg gerade so gut von einem blühenden Gewerkschaftswesen zur Gründung einer "Labour Party" wie umgekehrt von einem sozialdemokratischen, linksradikalen oder katholisch-sozialreformerischen Parteiprogramm zur proletarischen Massenorganisation, die dann - in Konkurrenz zu den anderen - die Aufgaben eines Tarifpartners übernimmt.
Die Vollendung ist übrigens auch hier im DGB erreicht. Ohne historische Durchsetzungskämpfe von den alliierten Besatzungsmächten als überparteiliche antifaschistische. Einheitsgewerkschaft ins Leben gerufen, repräsentiert er sogar noch mit seiner Entstehungsgeschichte die Wahrheit, daß zum modernen kapitalistischen Staatswesen eine Arbeiterschaft, die sich durch Gewerkschaften vertreten läßt und ansonsten überhaupt nicht auffällt, ganz einfach dazugehört.
Die kapitalistische Demokratie - gewerkschaftlich beglaubigte Heimat des Proletariats
Gewerkschaftlich entwickelte Lohnarbeiter betrachten die Klassengesellschaft, in der sie leben, und deren Staatswesen ohne Vorbehalt als ihre Heimat. Daß die Obrigkeit ihren speziellen Gerechtigkeitsvorstellungen grundsätzliih verpflichtet sei, glauben sie fest; und wenn deren Taten nicht so recht dazu stimmen, dann erhält das staatsbürgerliche "müßte doch" und "eigentlich" den enttäuschten guten Glauben aufrecht. Umgekehrt organisieren Gewerkschaften das massenhafte Echo auf jedes von oben bekanntgegebene Anliegen. Sie mahnen zum Frieden und entdecken ihre Gemeinsamkeit mit der nationalen Wehrmacht: Auch die ist eine Säule der Demokratie - wie die Gewerkschaft. Ihre Mitglieder führen sie an den offiziellen Kulturbetrieb heran; selber vergeben sie Literaturpreise und passen auf die öffentlich-rechtlichen Medien auf. Eigene genossenschaftliche Unternehmungen machen die Republik für Lohnarbeiter wohnlich; und wenn die Ergebnisse nichts als die Armut der Glücklichen widerspiegeln, erschüttert das die gute Absicht kein bißchen. In kapitalistischen Großunternehmen sitzen Gewerkschaftler im Aufsichtsrat; große und kleine Gemeinden werden von Gewerkschaftlern repräsentiert; im Ausland dürfen Gewerkschaftler an der Selbstdarstellung ihrer Heimatnation mitwirken - die Gewerkschafts-Honoratioren sind einfach nicht wegzudenken aus dem Erscheinungsbild einer modernen kapitalistischen Demokratie.
Erfolg ist dem Gewerkschaftswesen also nicht zu bestreiten. In der Staatsgewalt hat die gewerkschaftlich orientierte Arbeiterbewegung schon längst keinen Gegner mehr Alle modernen Demokratien haben ihren konstruktiven Einsatz anerkannt und mit einer quasi-öffentlich-rechtlichen Stellung belohnt. Auf dieser Grundlage gibt es eine ganz neue Art von Gewerkschafts-"Feindschaft": Vertreter anderer Interessensverbände und Parteipolitiker, die auf deren Einfluß spekulieren, entdecken bei Gelegenheit ein "Übergewicht" von Gewerkschaftlern, erklären den "gesellschaftlichen Proporz" für "verzerrt" und äußern gegenüber den freiwilligen Staatsgewerkschaften den Verdacht, die Nation solle in einen "Gewerkschaftsstaat" umgewandelt werden. Die Gewerkschaften ihrerseits nehmen diesen Verdacht als Vorwurf, den sie energisch zurückweisen. Demokratisch definieren sie ihr politisches Auftreten als Bereicherung des gesellschaftlichen Pluralismus und als legitime Teilnahme an der allseits offenen Konkurrenz der "sozialen Gruppen" und politischen Standpunkte um Einfluß.
Diesen Konkurrenzkampf führen Gewerkschaften, die sich nicht explizit auf die Unterstützung einer Partei festgelegt häben bzw. von einer solchen "gelenkt" werden, sondern "Einheit" statt "Richtung" in ihr Grundsatzprogramm geschrieben haben, um so genauer nach den Regeln der parlamentarischen Demokratie. Zu jeder Wahl statten sie ihre Mitglieder und Sympathisanten mit "Prüfsteinen" aus, die keiner zu studieren braucht, weil ihre Zielrichtung von vornherein genauso eindeutig ist wie die entsprechenden "Hirtenbriefe" fürs christkatholische Kirchenvolk. Vernachlässigt eine Regierung, womöglich demonstrativ, gewerkschaftliche Vorschläge für eine bessere Politik, dann "droht" ihr eine demokratische Gewerkschaft mit widriger Stimmungsmache zum nächsterreichbaren Wahltermin: Das Ideal, über die Lohnarbeiter als eindrucksvollen Stimmenblock, als hauseigene Manövriermasse in der Parteienkonkurrenz verfügen zu können, ist ihr wertvollstes "Argument". Das kriegen umgekehrt auch die Mitglieder serviert, wenn eine Regierung den Gewerkschaftseinfluß bekämpft und das öffentliche Ansehen der Arbeitervertretung herabsetzt: Das Stimmvieh wird für das parlamentarische Kräfteverhältnis verantwortlich gemacht, das die schönsten Gewerkschaftsinitiativen - bis zur nächsten Wahl! - zur Wirkungslosigkeit verurteilt.
Eine reife Gewerkschaft bezieht sich auf ihre Leute also gar nicht mehr als Lohnarbeiter, die den gesellschaftlichen Reichtum schaffen und damit immerhin der Möglichkeit nach über ein auch politisch wirksames Druck- und Erpressungsmittel verfügen. Sie nimmt sie als Untertanen, die die Gewohnheit des Sich-Fügens um eine einzige Sorte "Kritik" bereichert haben: um den Vergleich von Führungsalternativen wie ihn der demokratische Apparat periodisch abfragt. Dabei läßt sie sich noch nicht einmal dadurch irritieren, daß sich Nationalisten bei der Sorge um gute Fühnng von ganz anderen Kriterien leiten lassen als vom Entgegenkommen der Regierung gegenüber der Arbeitervertretung. Gewerkschaftliche Politik sieht weniger den geschädigten Arbeiter als den berechtigten Bürger, mündet also in die Pflege der Kreatur, zu der die moderne Demokratie sich ihre Leute hingebogen hat und auf der ihre Herrschaft sicher beruht. Das vollständig entwickelte Gewerkschaftsmitglied ist nichts weiter als - Wähler.
Die Gewerkschaftsorganisation: Das Paradox einer Quasibehörde auf der Basis freiwilliger Mitgliedschaft
Wenn sich der Wille von Lohnarbeitern zu gewerkschaftlicher Interessensvertretung folgerichtig in Wahlaufrufen der Organisation an ihre Mitglieder erfüllt, dann ist auch das Vereinsleben unvermeidlich von demokratischen (Unter-)Ordnungsprinzipien beherrscht. Schon mit dem Anliegen, als Vertragspartnrr des Kapitals eine konkurrenzunabhängige und zugleich konkurrenzfördernde Gerechtigkeit in die Lohnarbeit hineinzubringen, treten die beiden Momente des Zusammenschlusses: die kollektive Aktion als solche und die vereinigten und betroffenen Lohnarbeiter selbst, in zwei ziemlich verselbständigte Seiten auseinander. Die geschaffene Organisation will ein Stück Rechtsstaat - "von unten" - sein, so etwas wie eine Instanz, die mit der Autorität der von ihr abgeschlossenen Tarifverträge zulässige Rechtsansprüche der Unternehmer - aber auch der Arbeiter - von unzulässigen Übergriffen scheidet; eine Instanz, die die Einhaltung des obersten gewerkschaftlichen Grundsatzes "Ein gerechter Lohn für ein gerechtes Tagewerk!" überwacht; die dieses Anliegen in das politische Leben der Gesellschaft einbringt; usw. Zu den Lohnarbeitern, deren Konkurrieren damit an feste Unterscheidungen und Regeln gebunden wird, stellt ihre eigene Organisation sich damit gleichfalls wie eine Behörde, die ihre Klientel mit Vorschriften glücklich macht. Und umgekehrt wird der Wille zu gewerkschaftlicher Solidarität nicht frustriert, sondern sachgerecht erfüllt, wenn die Lohnarbeiter ihn gar nicht erst groß aufbringen müssen, damit es ihren Verein gibt, sondern wenn sie ihn als fertigen quasi-obrigkeitlichen Apparat, seine Werke als bindende Rechtsvorschriften vorfinden. Das Anliegen, die Lohnarbeit und die Konkurrenz der Lohnarbeiter durch lauter Gesichtspunkte des gerechten Vergleichs zu verbessern, läuft eben auf eine aparte Administration der Lohngerechtigkeit hinaus. Eine solche Institution kann die Bereitschaft der Betroffenen, ihr zuzugehören und sie mit Finanzen und einem dauerhaften Verhandlungsmandat auszustatten, nur als Tugend gebrauchen; als nachträglichen Idealismus, der das Sich-Fügen als ureigenste gute Tat interpretiert und praktiziert.
Das für Gewerkschaften charakteristische Gegenüber von "Führung" und "Basis" bedeutet also nicht und hat auch nicht darin seinen Grund, daß eine der beiden Seiten oder beide es an demokratischem Engagement fehlen ließen. Es hat aber auch nicht die Trivialität zum Inhalt, daß ein zweckmäßiger Zusammenschluß Dauerhaftigkeit besitzen und von den Launen seiner Mitglieder unabhängig existieren können muß. Der gewerkschaftliche Zweck, die Konkurrenz der Lohnarbeiter auf die Grundlage fester rechtsförmlicher kollektiver Abkommen zu stellen, ist selber paradox und nur in der Weise zu realisieren, daß die Arbeiter sich freiwillig einem Verein anschließen, dessen Aktivitäten sie andererseits genauso wenig in Auftrag gegeben haben und auch genauso wenig unter ihre wirkliche Kontrolle zu bringen gedenken wie all die anderen Instanzen einer gerechten Lebensführung, zu denen die Ideologie verkündet, deren Subjekt wären letztlich ganz freiwillig "wir alle". Nur ist eben dieser freie Wille bei der Gewerkschaft nicht bloß Schein; nicht die Staatsgewalt sorgt für Mitglieder - diese wollen geworben sein. Werben wiederum heißt hier etwas anderes als Leuten ihre Lage erklären und sie darüber zu zweckmäßigen Aktivitäten veranlassen. Gewerkschafter appellieren an die Moral, die es verbietet, Wohltaten umsonst einzustecken, und stellen sich als historischen Glücksfall für die Arbeiterklasse dar, der jedes Mitglied dieser "Gesellschaftsschicht" eine Dankesschuld zu erstatten hätte. Dem Materialismus ihrer Leute kommen sie mit der interessanten Drohung entgegen, Nicht-Mitglieder hätten im Arbeitskampffall keinen Anspruch auf Lohnersatzleistungen, - also mit einer Art Versicherungsschutz vor den Folgen gewerkschaftlichen Auftretens.
Die Dienste, die die Organisation umgekehrt von ihren Mitgliedern verlangt, sind mit dem Beitritt und der Beitragszahlung, die die Gewerkschaft nicht zufällig am liebsten als automatischen Vor-Abzug vom Lohn abwickelt wie der Staat seinen Lohnsteuereinzug, im wesentlichen bereits erledigt. Mitglieder muß es geben, und zwar vor allem anderen möglichst viele, damit die Gewerkschaftsführung sich für ihr quasi-behördliches Ordnungs-, Überwachungs- und politisches Konkurrenzgeschäft als autorisierter Sachwalter der Arbeiterklasse vorstellen kann. Die Berufung auf die Mitglieder ist ja ihr demokratischer Ersatz für einen offiziellen, von der Staatsgewalt erteilten Rechtstitel; diese Berufung beglaubigt nichts als eine große Mitgliederzahl. Der nötige Nachwuchs an Aktivisten ist über die Karrierechancen innerhalb des Apparats allemal zu rekrutieren. So ist also nicht bloß die Mitgliedschaft mit einer Führung angemessen bedient, die mit viel Moral und ein paar Vergünstigungen für das Vereinsleben Reklame macht. Auch die Organisation hat an einer Unmasse von Karteileichen genau die Basis, die sie braucht.
Aktivisten auf eigene Faust jedenfalls, engagierte Anwälte gewerkschaftlicher Ideale ohne Auftrag von oben, kann sie nicht gebrauchen. Zu Recht vermutet die Führung in einer von ihr nicht bestellten Einsatzfreude ihrer Mitgliedschaft andere Zwecke als die ihren am Werk. In der Regel rührt sich da eine linke Gewerkschaftsopposition, die sich mit dem reichlich abstrakten Befund, daß Gewerkschaften nun einmal die proletarischen Massenorganisationen seien und schon deswegen ein unverzichtbares Aktionsfeld im Kampf um günstigere "Kräfteverhältnisse" darstellten, über alles täuscht, was in den Gewerkschaften anzutreffen ist.
Die sind nämlich erstens nie in dem Sinn politisch "neutral", daß sie für den Zweck einer Gesellschaftsveränderung im realsozialistischen Sinn, geschweige denn für eine kommunistische Revolution, genauso empfänglich wären wie für Tarifpartnerschaft und politisch verantwortungsvolle Beratungsverhältnisse mit Regierung und Kapital. Allenfalls finden sozialistische Ideale neben christlichen und reformerischen im gewerkschaftlichen Wertehimmel ihren gleichberechtigten Platz. Manchen linken Parteien reicht das ja immerhin als "Verankerung in den Massen".
Was die Massen betrifft, so kann zweitens gar nicht davon die Rede sein, daß "die Basis" oder auch nur eine nennenswerte Zahl - geschweige denn ansprechbarer Arbeiter am gewerkschaftlichen Vereinsleben teilnähme. Kaum, daß die Führung zu ausgewählten Anlässen eine respektable Mitgliederzahl auf einen Marktplatz zitieren kann. Die "Kämpfe" an der "Basis", die Linke so gerne entdecken und mit ihrer Solidarität sowie heftigen Vorwürfen an die abwiegelnde Führung ehren, sind meist letzte Beschwerdeaktionen einer Belegschaft, die sich durch eine Betriebsschließung um ihre Heimat im Reich der Lohnarbeit betrogen sieht, also von einem reaktionären Moralismus getragen - was wohlmeinende Linke, die da etwas Radikalismus beimischen wollen, auch durchaus zu spüren kriegen. Diejenigen, die den "Marsch durch die Institution" Gewerkschaft eingeschlagen haben, verwenden denn auch, ebenso folgerichtig wie aussichtslos, ihren Reformeifer weniger auf eine Kritik der Führung als auf Erwachsenenbildungsprogramme für die Basis, die sie gerne "aktiver", "spontaner" und "engagierter" hätten: auch eine Art, von der sozialistischen Idealisierung der "Massen" Abstand zu nehmen, ohne sie preiszugeben. Der leninistische Lehrsatz jedenfalls, daß in den Gewerkschaften immerhin die bewußtesten Teile der Arbeiterklasse beisammen wären, hat längst seine ironische Korrektur erfahren: Die "Bewußtheit", die da erzeugt wird, besteht in der Festlegung auf ein proletarisches Gerechtigkeitsgefühl, das nicht revolutionär, sondern um so faschistischer wird, je mehr es sich beleidigt sieht, und im übrigen auf demokratisches Mitmachen bzw. Geschehen-Lassen hinausläuft. Und "beisammen", als Masse präsent, ist die Arbeiterklasse allenfalls in der Kartei.
Deswegen haben moderne Gewerkschaften auch noch nicht einmal mit einem Murmeln der Basis zu rechnen, wenn ihre Führung jede Opposition - und das heißt keineswegs bloß: jede kommunismusverdächtige "Zelle " oder Person, sondern manchen auffälligen Aktivisten, dessen Ehrgeiz nicht durch eine Organisationskarriere zu befriedigen ist - so behandelt, wie es sich für eine Behörde gehört, nämlich verbietet. Sie wäre keine anerkannte demokratische Institution, würde sie ihren Zweck der Förderung der Lohnarbeit und ihre einschlägigen Unternehmungen ohne rechtsförmliche Kontrolle den Mitgliedern zur Diskussion stellen.
Die vollendete Gewerkschaft: Der Unfug einer proletarischen Korporation
So haben es die Lohnarbriter in der Demokratie zu dem Widerspruch einer Korporation des Proletariats gebracht.
Korporationen sind die Organisation eines anerkannten gesellschaftlichen Interesses, das in wirklicher "substanzieller" Übereinstimmung mit den materiellen Erfordernissen der höchsten Gewalt steht. Sie übernehmen staatliche Kontrollaufgaben für ihren Zuständigkeitsbereich, und dabei haben sie nicht in einen prinzipiellen Konflikt mit dem materiellen Interesse zu geraten, das sie organisieren; das geht auch, wenn die gesetzlichen Einschränkungen, mit denen die Vertretenen zurechtkommen müssen, als ebenso nützlich wie natürlich gelten. Sie bringen umgekehrt dieses Interesse zur Geltung, ohne dabei auf eine Gegnerschaft oder grundsätzliche Beschränkungen seitens der Staatsgewalt zu stoßen: Mehr als ohnehin anerkannte Interessen vertritt eine Korporation nie.
Die Übereinstimmung zwischen dem besonderen gesellschaftlichen Interesse und dem Standpunkt des klassenstaatlichen Gemeinwohls liegt entweder in dem Beruf des korporativ organisierten Standes, der die Ausübung staatlicher Herrschaft zum Inhalt hat, oder in dessen ökonomischer Funktion, die in der staatlich erlaubten und gewünschten geschäftsmäßigen Mehrung privaten Eigentums besteht. Denn im Privateigentum ist der Materialismus der begüterten Stände als unbedingt schutzwürdiges Recht auf Bereicherung durch reguläre Geschäfte anerkannt; seinen eigenen Anteil am gesellschaftlichen Reichtum will ein moderner Staat sich per Teilhabe an den reichtumschaffenden geschäftlichen Transaktionen, also in Abhängigkeit von deren Gelingen beschaffen. Die Bewährung des Privateigentums als Einkommensquelle und seine "Sozialpflichtigkeit" fallen prinzipiell zusammen.
Anerkannt, staatsnützlich, mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet, also Korporationen wollen auch die Gewerkschaften sein. Die "substanzielle " Übereinstimmung des von ihnen vertretenen gesellschaftlichen Interesses mit den materiellen Forderungen des allgemeinen Wohls existiert allerdings nur als bedingungsloses Angebot von ihrer Seite her - also nicht wirklich. So wenig sich der Wunsch nach umfassender Gerechtigkeit in Lohndingen gegen staatliche Anliegen richtet, so wenig vermag doch eine demokratische Regierung darin ihre eigenen unverzichtbaren Ansprüche wiederzuerkennen. Sicher ist auch die Lohnarbeit eine anerkannte Erwerbsquelle, und das macht einigen Aufwand an "sozialer Gerechtigkeit" nötig, wie Gewerkschaften sie beantragen. Von Wohltaten auf diesem Sektor wird ein Staat aber weder reicher noch mächtiger. Das wissen auch die Anwälte der Lohnarbeit und sie richten sich danach. Sie pflegen negativ zu argumentieren: Sie machen die Vorteile des "sozialen Friedens" im Vergleich zu Aufruhr und Klassenkampf vorstellig, warnen vor "sozialem Sprengstoff", erinnern an Hitlers Wahlerfolge, die einer zählebigen Legende zufolge auf die seinerzeitige Massenarbeitslosigkeit zurückzuführen sein sollen. Verantwortliche Staatsmänner allerdings wissen in ihrer Regierungspraxis allemal zwischen der Schädigung und Verelendung von Lohnarbeitern einerseits und einer Gefährdung ihrer politischen Herrschaft andererseits zu unterscheiden - als Drohung sind die Warnungen der gewerkschaftlichen Arbeiterrepräsentanz ja auch kaum mißzuverstehen. Politiker kennen die demokratische Werbewirksamkeit des "Mutes zu unpopulären Entscheidungen" und verkünden ungeschminkt die Unvereinbarkeit wirtschaftspolitischer "Vernunft" mit sozialreformerischem Idealismus. Ganz zu schweigen von Lohnansprüchen aller, selbst noch der bescheidensten Art: Vom Standpunkt des nationalen Wohls aus beurteilt, fallen Lohnzahlungen immer unter die Rubrik der volkswirtschaftlichen Unkosten, der Erschwernisse für erfolgreiches Konkurrieren, der Abzüge vom eigentlichen Reichtum; so gilt gegen Lohnforderungen, egal wie sie bemessen sind, und was sie bezwecken, prinzipiell der Verdacht, an ihrem Ende stände doch die Umwertung aller gesellschaftlichen Prioritäten im Klassenstaat. Insofern ist das Proletariat ein für allemal kein 'Stand': Sein Materialismus wäre per se staatsfeindlich, und sein gewerkschaftlicher Gerechtigkeitswahn ist zwar gut gemeint, deswegen aber noch lange kein "essential" des Staatsmaterialismus.
Den Gewerkschaften ist auch das nicht unbekannt: Auch danach richten sie sich. Wenn sie auf die Staatsdienlichkeit ihres Vertretungsgeschäfts und auf die politische Ehrbarkeit der Lohnarbeit pochen, dann erinnern sie selbst an den Gegensatz zwischen öffentlichem Wohl und proletarischem Nutzen - und verweisen auf die durch die Tat bewiesene Bereitschaft ihrer Leute, sich mit ihren materiellen Anliegen den Staats-"Notwendigkeiten" allezeit unterzuordnen.
Die einschlägigen Bekenntnisse sind bei einer modernen Staatsgewerkschaft nicht Ausdruck eines schlechten, sondern eines radikal guten Gewissens. Sie rühmt die eigenen Leistungen und die der vertretenen Klasse gerade darin, daß sie ein Beitrag zu den höchsten Anliegen der Nation sind. Das Lob gilt dem Nutzen der Lohnarbeit, den nicht die Lohnarbeiter haben. Die Bedeutung des "Standes" liegt in der Bescheidenheit und Leistung, durch die er sich auszeichnet. Und das Recht, das er sich mit seiner Selbstlosigkeit verdient hat, besteht in der höchstoffiziellen Anerkennung seiner Organisation als gesellschaftlicher Kraft, der Mitsprache zusteht.
So weit ist es nun ja gekommen. Dank gewerkschaftlicher Macht sind die Proleten zu Bürgern aufgestiegen. Was tut es da noch zur Sache, daß sie Proleten geblieben sind.
Schadensverhütung
"Zunächst hat er (Haussmann) davon geredet, Arbeitslose außerhalb der geltenden Tarife zu beschäftigen. Wer das vorschlägt, macht zwei Denkfehler, die dem Generalsekretär der FDP nicht passieren dürften. Ein solches Vorgehen hätte nämlich zur Konsequenz, daß die Arbeitnehmer ohne tariflichen Schutz auch nicht der Friedenspflicht unterliegen. Damit würde eine ganz wichtige Errungenschaft der Tarifpolitik unterlaufen. Zweitens würde eine solche Praxis gegen das Gleichbehandlungsprinzip verstoßen. Deshalb haben sich auch die Arbeitgeber gegen Ihre Vorschläge ausgesprochen, Herr Haussmann. Derin sobald ein Arbeitnehmer unter Tarif beschäftigt wird, geht er vor Gericht und würde jederzeit recht bekommen."
Ein Politiker bringt den originellen Vorschlag zu Gehör, die Lohnkosten zu senken, weil man für dasselbe Geld dann mehr Leute für die liebe Wirtschaft schaffen lassen kann, wenn diese Leute billiger sind. Ganz im Sinne des bewährten Gedankens, daß Lohn zu hoch und schuld, wenn nix Arbeitgeben.
Was fällt einem deutschen Gewerkschafter dazu ein? Er meint, dann würden sich die bislang braven Leute ziemlich viel herausnehmen. Kampf und Recht würden plötzlich zum Mittel der Arbeitnehmer. Und das wollen wir doch alle nicht, gell? Was wir auch den Arbeitgebern, den Kronzeugen für alle Anliegen der Lohnabhängigen, hoch anrechnen.
"Ich bestreite ja überhaupt nicht, daß unsere Lohn- und Gehaltspolitik die Unternehmer gezwungen hat, mehr Technik einzusetzen. Das hat doch positive wirtschaftliche Folgen. Die deutsche chemische Industrie hätte heute keine so führende Stellung in der Welt, wenn sie nicht so rationell produzieren würde. Aber natürlich kann ich Betriebe mit 40 oder 60 Prozent Lohn- und Gehaltsanteil nicht genauso belasten wie etwa die Mineralölindustrie mit einem Personal-Kostenanteil von drei Prozent. Denn was nützt es mir, wenn alle Arbeitnehmer den gleichen Lohnzuwachs bekommen, aber einzelne Unternehmen im November das Weihnachtsgeld nicht bezahlen können.
...Wir wären durchaus bereit, entsprechend der Wirtschaftskraft der Betriebe unterschiedliche Verträge mit den Arbeitgebern zu beschließen."
Am meisten kann man die armen Betriebe belasten, denen die Last, Löhne zu zahlen, zugemutet werden kann, weil ihr Lohnkostenanteil 0 (in Worten Null) Prozent beträgt. Ansonsten bleibt es dabei, daß Lohnpolitik eine etwas langfristig angelegte Strategie des DGB darstellt, der deutschen Wirtschaft die Vorteile des technischen Fortschritts nahezubringen.
Wir sind also durchaus bereit, unter der Anerkennung folgender Lehrsätze jedem Mist zuzustimmen:
a) es gibt Arbeitslose wegen der Technik;
b) schuld an der Technik sind die teuren Arbeiter;
c) die Technik ist aber gut für die deutsche Wirtschaft;
d) und die zahlt Weihnachtsgeld, nicht die Japaner. Also machen wir die Arbeit in diesem Sinne auch schon mal billig!
Soziologisch-gewerkschaftliche Probleme mit der Zeitenrechnung - dem Mund der Massen abgeschaut
"Bei der 4- (und später vielleicht 3-) Tage-Woche steigt die Gefahr des Auseinanderklaffens zwischen 'Lebenszeit' und 'Arbeitszeit', der Spaltung der Gesellschaft und der geringeren Gegenwehr gegen unmenschliche Berufs- und Arbeitsstrukturen, weil jeder nur noch auf den zurückliegenden oder bevorstehenden Freizeitblock schaut. Die individuelle 4- oder 3-Tage-Woche (vielleicht noch mit einem zehnstündigen Arbeitstag) würde sich sehr rasch mit der gesellschaftlichen 6- oder 7-Tage-Woche verbinden. Ein gemeinsamer sozialer Lebensrhythmus und eine solidarische Alltagskultur wären dann wesentlich erschwert." (Diese Worte sprechen Hans Janßen und Klaus Lang, IG Metall, in einem Buch: "Existenz sichern, Arbeit ändern, Leben gestalten".)
Das Leben würde zur Hölle, wenn die Arbeit, jene Spenderin der solidarischen Alltagskultur, bloß noch Lebensmittel wäre! Die Leute würden ja glatt machen, was sie wollen - und der soziale Lebensrhythmus, den der Taktstock der Fabrik so human trommelt, wäre im Arsch. Soweit darf es nicht kommen.
Das Ideal eines gewerkschaftlichen Betriebsrats
hat seinen Sitz in München, bei BMW. Kollege Kurt hat so gut wie alles erreicht, was ihm und der Gewerkschaft alle Ehre macht - und wovon die lieben Kollegen Mitarbeiter im Betrieb nichts haben. Wär ja auch noch schöner! Dies seine Meriten:
"Der Vorsitzende dieses Betriebsrates war, auch unternehmerisch, viel weitsichtiger und auch mutiger als sein ganzer damaliger Vorstand. Deshalb wandte er sich auch mit Verve gegen eine sogenannte Sanierung "seiner" Firma, die letzten Endes bloß darauf hinausgelaufen wäre, die Bayerischen Motoren Werke AG, München, für ein Butterbrot zur Montagefabrik von Daimler-Benz zu machen. So war das Ende 1959, und wir sprechen von Kurt Golda, der am heutigen 21. Septemper 60 Jahre alt wird.
Im Ringen um die Selbständigkeit von BMW erwies sich Golda, 1949 bei BM eingetreten und bereits 1956 zum Vorsitzenden des Betriebsrates gewählt, als der Partner Herbert Quandts auf der Seite der Arbeitnehmer. Golda wußte, daß auch für die ständig wachsende BMW-Belegschaft, die ihm immer wieder ihr Vertrauen schenkt, allein noch von einem erstens noch existenzfähigen und zweitens auch florierenden Unternehmen etwas zu gewinnen ist. BMW blüht heute. Und die Rechnung ging auch für die Belegschaft auf, wie das Beispiel der Mitarbeiter-Beteiligung am Unternehmenserfolg zeigt.
Seit 1979 ist Golda auch stellvertretender Vorsitzender des BMW-Aufsichtsrats, dem er seit 1957 angehört. Er ist ein mit dem Unternehmen verbundener Betriebsratsvorsitzender nach Maß, wie es ihn in der Bundesrepublik, natürlich auch Dank der BMW-Geschichte der fünfziger und sechziger Jahre, wohl kaum noch gibt." (Süddeutsche Zeitung, 21./22.Sept. '85)
Von wegen, "kaum noch gibt"! Solche erfolgreichen DGBler vor Ort gibt es überall da, wo der Geschäftserfolg stimmt. Un das ist in der Bundesrepublik wahrlich keine Seltenheit. Kann man die Losung: "Gewerkschafter in den Aufsichtsrat!" nicht auch einmal weitsichtiger un um sichtiger formulieren? Etwa so: "Die Arbeiter sind der Gewerkschaft ihr Kapital" Oder so: "Das Kapital ist die gewerkschaftliche Basis der Arbeiter." Oder...
Erfolge im Stillen
"BREIT: Wir werden weiter auf Arbeitszeitverkürzungen setzen. Wir haben inzwischen für gut die Hälfte aller Arbeitnehmer die 38-Stunden-Woche in der Republik. Das ist vielen Leuten überhaupt nicht bewußt, aber es ist so."
Merke: Je weniger die Arbeitnehmer davon merken, um so erfolgreicher war ihre Gewerkschaft. Weil darauf setzt sie weiterhin.
Ungerecht
"Wir bieten zum Beispiel für Jugendliche ohne Hauptschulabschluß und junge Ausländer zwei Tarifverträge an und sagen: Wenn ihr, Arbeitgeber, solche Problemfälle einstellt, braucht ihr ihnen im ersten Jahr nur soviel zu bezahlen wie einem Auszubildenden. Das ist weit weniger als in der Lohngruppe 1 vorgesehen ist. Die Tarifpartner differenzieren sehr wohl nach Qualifikation."
"Bei allem Geschrei über zu hohe Tariflöhne wird die wahre Situation in den Betrieben vergessen. Da sieht es oft so aus, daß die Arbeitgeber nach einer Tarifrunde bis zu 30 Prozent zusätzlich drauflegen. Wenn Sie, Herr Haussmann, differenzieren wollen, sollten Sie den Unternehmern vorschlagen, oben etwas wegzukappen, wenn es die wirtschaftlichen Verhältnisse erfordern." (IG-Chemie-Vorstand Mettke in "Industriemagazin", Juli 1985)
Es ist schon ein Jammer. Da zeigt der DGB, wie billig er Arbeiter anzubieten bereit ist, wenn es der Beschäftigung dient. Und was machen die anderen, verantwortungslos, wie sie sind, und ohne jegliches Gespür für das Machbare? Sie zahlen Löhne in der Höhe und da, wie und wo es ihnen paßt. Oder auch nicht. Undank ist der Welt Lohn!
Generelles + Spezielles = Steinkühler
"Wir sind auch generell gegen Überstunden. Trotzdem werden durch unsere Betriebsräte Überstunden vereinbart, weil die Betriebsräte sehr wohl differenzieren können zwischen der generellen Grundhaltung und den betriebsspezifischen Notwendigkeiten. Wir sind generell gegen Zeitarbeitsverträge, - und zwar nicht erst, seit es das Beschäftigungsförderungsgesetz gibt. Trotzdem gibt es auch Betriebsräte, die Zeitarbeitsverträge abgeschlossen haben, weil sie sehr genau differenzieren konnten - zwischen der Generallinie und den darunter sich abzeichnenden betrieblichen Bedürfnissen." ( Steinkühler, IG Metall, in der ZEIT vom 5. Juli 1985)
Ob nicht die betrieblichen Bedürfnisse und Notwendigkeiten in diesem unserem Lande doch das Generelle sind, lieber Steinkühler? Und das Spezielle liegt es nicht vielleicht ganz auf seiten des DGB und seines Strickmusters für Phrasen? Zwei Ideale links, beide fallen lassen!
The worst he can think,
"Rappe forderte die Bundesregierung auf, über zusätzliche staatliche Finanzhilfen zum Abbau der Arbeitslosigkeit nachzudenken. Er warnte davor, mit einer Verschärfung des Arbeitskampfrechts die Tarifkompetenz der Gewerkschaften zum Nachteil der Arbeitnehmer einzuschränken. Wenn dies geschähe, drohten in der Auseinandersetzung zwischen den Tarifparteien 'englische Verhältnisse'." (Süddeutsche Zeitung, 7./8. Sept.'85)
but impossible in Germany
"Ich glaube nicht, daß eine Gewerkschaft mutwillig Tarifstreiks gemacht hat. Und die Frage des politischen Streiks gegenüber einer Regierung steht überhaupt nicht zur Debatte." (Rappe im Saarländischen Rundfunk)
Was denn nun, Lord Rappe? Hat das unverschärfte Arbeitskampfrecht die überall lauernde Unvernunft in Arbeiterkreisen gebremst? Oder würde das verschärfte Recht, wo weniger erlaubt ist, die Jungs erst auf den Geschmack bringen? Oder steht außer dem Anstand der Gewerkschaft und ihrer anerkennenswerten Staatstreue überhaupt nichts zur Debatte?
Was hat der Mann falsch gemacht?
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'Armer Schlucker' machte Riesenumsätze!
Berlin - Das Mitleid seiner Nachbarn war dem 57jährigen Sozialhilfeempfänger Bernhard M. sicher: Armselig gekleidet und stets am Stock humpelnd, mimte er den unschuldig in Not geratenen. Dabei litt er keineswegs Not, wie jetzt herauskam. Seit Jahren heuerte er illegal Ausländer an und "vermietete" sie für 22 Mark die Stunde an Handwerksbetriebe. Die Ausländer speiste er mit 7 Mark ab. Selbstverstänndlich zahlte er weder Steuern noch Sozialabgaben. Auf Bernhard M. wartet nun eine empfindliche Freiheitsstrafe. Derartige Praktiken lohnen sich nicht. Aber sie schaden uns allen.
Aktionsgemeinschaft Ehrliche Arbeitsplätze
Bundesanstalt für Arbeit abendrot.htm buelow.htm dgb.htm frieden.htm gewerk.htm greenp.htm herbst.htm kohl.htm korr.htm mexiko.htm rsa.htm springer.htm strauss2.htm strauss.htm techno.htm tmp.html uno.htm utf8 wahn.htm xaver.htm Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung abendrot.htm buelow.htm dgb.htm frieden.htm gewerk.htm greenp.htm herbst.htm kohl.htm korr.htm mexiko.htm rsa.htm springer.htm strauss2.htm strauss.htm techno.htm tmp.html uno.htm utf8 wahn.htm xaver.htm Bundesministerium der Finanzen abendrot.htm buelow.htm dgb.htm frieden.htm gewerk.htm greenp.htm herbst.htm kohl.htm korr.htm mexiko.htm rsa.htm springer.htm strauss2.htm strauss.htm techno.htm tmp.html uno.htm utf8 wahn.htm xaver.htm Die Arbeitsminister und Senatoren für Arbeit der Länder abendrot.htm buelow.htm dgb.htm frieden.htm gewerk.htm greenp.htm herbst.htm kohl.htm korr.htm mexiko.htm rsa.htm springer.htm strauss2.htm strauss.htm techno.htm tmp.html uno.htm utf8 wahn.htm xaver.htm Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände abendrot.htm buelow.htm dgb.htm frieden.htm gewerk.htm greenp.htm herbst.htm kohl.htm korr.htm mexiko.htm rsa.htm springer.htm strauss2.htm strauss.htm techno.htm tmp.html uno.htm utf8 wahn.htm xaver.htm Zentralverband des Deutschen Handwerks abendrot.htm buelow.htm dgb.htm frieden.htm gewerk.htm greenp.htm herbst.htm kohl.htm korr.htm mexiko.htm rsa.htm springer.htm strauss2.htm strauss.htm techno.htm tmp.html uno.htm utf8 wahn.htm xaver.htm Deutscher Gewerkschaftsbund abendrot.htm buelow.htm dgb.htm frieden.htm gewerk.htm greenp.htm herbst.htm kohl.htm korr.htm mexiko.htm rsa.htm springer.htm strauss2.htm strauss.htm techno.htm tmp.html uno.htm utf8 wahn.htm xaver.htm Deutsche Angestellten-Gewerkschaft abendrot.htm buelow.htm dgb.htm frieden.htm gewerk.htm greenp.htm herbst.htm kohl.htm korr.htm mexiko.htm rsa.htm springer.htm strauss2.htm strauss.htm techno.htm tmp.html uno.htm utf8 wahn.htm xaver.htm Spitzenverbände der Sozialversicherung"
Daß er als eigentlich zu den "armen Schluckern" Gehöriger "riesige Umsätze" gemacht hat, obwohl das doch nur die "reichen Säcke" machen dürfen?
Daß er seine Ausländer mit 7 Mark netto, statt mit 7 Mark brutto abgespeist hat, wo doch der Ministersatz heißt: "Mit 7 mark brutto ist immer noch besser als mit 5 Mark arbeitslos"?
Alles beide?
Arbeitersache
"Sowohl aus technologischen als auch aus export-politischen überlegungen kann sich die Bundesrepublik weder aus der Ver- noch aus der Entsorgung der Kernkraftwerke ausklinken und diesen Teil des Brennstoffkreislaufs ausländischen Anbietern überlassen. Eine bundesdeutsche Selbstbeschränkung als politische Auflage an die Nuklearmächte führt zu Nachteilen für die Volkswirtschaft, die Technologie und die Sicherheit der Arbeitsplätze." (Hermann Rappe, Vorsitzender der IG Chemie )
Wegen ihres Arbeitsvolks und seinen Plätzen kann sich die Bundesrepublik aber auch gar keinen Verzicht leisten. Darauf paßt jedenfalls die Gewerkschaft auf.
IG -Henker
"STERN: ...auf der einen Seite die IG Metall sagt, wir wollen keinen Export von Waffen in die Dritte Welt, und dieselben IG-Metall-Mitglieder, die dies fast einstimmig auf den Kongressen bestätigen, machen Stimmung für den Export von U-Booten nach Chile oder Argentinien.
BREIT: Sagen Sie da lieber nicht die Gewerkschaften, sondern die Menschen, die ihre Arbeitsplätze damit in Verbindung bringen und deen man keine Alternative bieten kann, wenn das U-Boot nicht nach Chile geht. Das bringen Sie mal einem Menschen bei. So einfach ist das nicht.
STERN: Mit dem Argument hat ja auch der Henker für die Beibehaltung der Todesstrafe gefochten.
BREIT: Wenn er keine andere Arbeit angeboten bekommen hat, dann kann er sehr leicht in eine solche Lage geraten sein." (Stern, 8 Aug. '85)
Aber freilich. Wenn Leute für Rüstung oder fürs Aufhängen gebraucht werden, sind sie für beides schwer zu begeistern. Ihre Abhängigkeit rechtfertigt die Gew erkschaft mit dem scharfsinnigen Hinweis, das wäre nicht so einfach, wenn keine Alternative. In so eine Lage kann ein DGB ganz leicht geraten.
Kennen wir nur noch Deutsche oder Wenn der DGB der Arbeitnehmerschaft mit Weltpolitik den Rücken stärkt
"Bezweifelt werden muß auch die Bereitschaft der USA, die erwarteten technologiichen Kenntnisse und Fähigkeiten an andere Länder weiterzugeben und damit ihre zivile Nutzung erst zu ermöglichen. Die Europäer sollen offensichtlich vor allem zur Finanzierung der teuren Weltraumträume beitragen. Ungeschicktichkeit und politisches Unvermögen machen es der Bundesregierung offenbar schwer, dem amerikanischen Druck standzuhalten. Die Entscheidung für eine Beteiligung an der Weltraumrüstung ist eine Entscheidung nicht nur gegen die Interessen der Arbeitnehmer, sondern auch gegen Frieden, Entspannung und Abrüstung." ( IG-Metall-Chef Hans Mayr in metall 10/85)
Immer wenn Regierung Druck nicht standhält, der vom Austand kommt, fallen dem DGB die "Interessen der Arbeitnehmer" ein; das Paradies des deutschen Arbeiters ist allemal ein starkes, unabhängiges, keinem Druck nachgebendes Vaterland! Woher kennt man das bloß?