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Dieser Artikel ist in der MSZ 4-1984 erschienen.


DIE VERSTAATLICHTE NATUR

Mit dem biblichen Gebot "Macht euch die erden untertan!" hat der Kapitalismus auf seine Art ernst gemacht. Er verfügt dazu über die nötigen Mittel - die Wissenschaft von der Natur und der modernen Technik - und ein gesellschaftliches Interesse: das Geschäft. Damit ist aber auch schon klar, daß auf Land und Leute nur sehr begrenzt Rücksicht genommen wird, eben nach Maßgabe des Geschäfts. Angesichts der Resultate, vom sauren Regen bis zu erschlagenen Robbenbabies, entdeckt ein Teil der zivilisierten Menschheit die heiße Liebe zur Natur. Die Gewalt kann damit leben; und woran "Umweltpolitik" sich garantiert nicht versündigt, das ist der Profit.


Das "Umweltproblem"

Was Natur ist und welchen Gesetzen sie unterliegt, steht in Fachbüchern der Physik, Chemie und Biologie.

Was aus der Natur wird, wie sich das lebendige wie leblose Inventar der Erde verändert, entscheiden ganz andere Gesetze. Nämlich die der Produktionsweise und der politischen Herrschaft, die per Gewalt entscheidet und wacht, wie die Natur verwendet wird.

Wo der Staat mit der freien Marktwirtschaft die Vermehrung des Reichtums, der sich in Geld bemißt, gebietet und fördert, ist die Natur auch Mittel des Eigentums. Dessen Freiheit im geschäftstüchtigen Umgang mit der Natur ist ebenso exklusiv wie ihre Wirkungen universell. Was die Natur als Mittel der Ausbeutung hergibt, verliert sie in ihrer Eigenschaft als Lebensmittel. Das ist das ganze Geheimnis des "Umweltproblems".

Über die inneren Gesetzmäßigkeiten der Naturstoffe und derzwischen ihnen ablaufenden Prozesse kann und will sich auch das Kapital nicht hinwegsetzen: Es macht sie sich für seine Vermehrung zunutze. In seinem Produktionsprozeß verwendet es alle möglichen Substanzen, setzt mittels der Arbeit der von ihm Beschäftigten physikalische, chemische oder biologische Vorgänge in Gang, um Produkte entstehen zu lassen, die mit Gewinn verkäuflich sind. Dabei interessieren den Eigentümer des Produktionsprozesses und seiner Resultate weder die Wirkungen der von ihm in der Produktion angewandten Natursubstanzen und -prozesse noch die natürlichen Eigenschaften seiner Produkte als solche. Er benutzt sie allein unter einem Gesichtspunkt: dem des Geschäfts.

"Produktionsfaktor Arbeit"

Dieser kalkulierte Umgang mit der Natur hat zuallererst ganz unmittelbare Konsequenzen für diejenigen, die auf den Verkauf ihrer Arbeitskraft angewiesen sind, weil sie den Lohn zum Leben brauchen. Im kapitalistischen Produktionsprozeß kommt es auf die Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit des "Produktionsfaktors Arbeit" an, nicht auf das Leben und Gesundheit der Arbeiter. Daß deren physische Substanz allein schon durch die Dauer und Intensität der ihnen abverlangten Arbeit in einem Maße beansprucht wird, das jedermann als Verschleiß bekannt ist, gilt als normal. Wenn das Kapital die physische Leistungsgrenze bzw. unmittelbare Gesundheitsschädigung seiner Arbeiter berücksichtigt, dann nur, sofern und soweit sie sich direkt im Produktionsprozeß geltend macht. Wenn Veränderungen in der Produktion mit einer Verminderung von Lärm, Staub, Hitze etc. einhergehen, dann um einer Steigerung der Arbeitsproduktivität willen. So verkündet manches Unternehmen nach vollzogener Rationalisierung, daß sich der Betrieb schon wieder um die Schaffung "sauberer" und "humaner" Arbeitsplätze verdient gemacht habe.

Im übrigen besteht der kostengünstigste Umgang des Kapitals mit den gesundheitszerstörenden Auswirkungen des Produktionsprozesses immer noch darin, die Vermeidung dieser Wirkungen durch Warnhinweise etc. der Aufmerksamkeit der Arbeiter selbst

anzulasten und sie ansonsten durch die Zahlung von Lärm-, Dreck-, Hitze-, Gefahren-Zulagen zu einem finanziellen Anreiz zu machen. So erhalten durch dieses Produktionsverhältnis Schwerhörige, Frühinvalidität, verkürzte Lebenserwartung ihren in Mark und Pfennig bezifferten Preis.

Für den Lebensunterhalt, an den sie anders als durch ihre Bereitschaft, ihre Arbeitskraft ausbeuten zu lassen, nicht herankommen, nehmen Arbeiter die Zerstörung ihrer Gesundheit im kapitalistischen Produktionsprozeß "freiwillig" n Kauf. Deshalb hat sich an dieser alltäglichen Schädigung menschlichen Lebens in den Fabriken auch keine Umweltbewegung entzündet. Deren Bezugspunkte sind andere Wirkungen der kapitalistischen Produktionsweise, freilich auch nicht als solche.

"Neben"wirkungen unvermeidlich

Wo der Umgang mit den Naturstoffen, ihre Be- und Verarbeitung, ihr Ge- und Verbrauch, dem einen Prinzip unterworfen ist - was kostet es, diese oder jene nützliche Natureigenschaft für die Vermehrung des privaten Reichtums in Anspruch zu nehmen - bleibt die (Um-)Welt nämlich nicht ganz verschont. Die Natur läßt sich nicht in eine "ungeheure Warenansammlung" verwandeln, ohne daß sich mit den nützlichen, weil gewinnbringenden Eigenschaften und Wirkungen der Produkte auch eine flotte Liste von - durchaus nicht nützlichen - "Neben"wirkungen einstellt. Und die sind von zienlich universeller Reichweite.

Da ruiniert schon der Produktionszweig, der Nahrungsmittel hervorbringt, die kapitalisch betriebene Landwirtschaft, mit ihrer Steigerung des Ernte- und Viehertrags nicht nur ihre eigene Produktionsgrundlage, den Boden. Überreichlicher Düngereinsatz, mit dem das Geschäft von der an der Konkurrenz gemessen unzureichenden Ertragskraft des Bodens unabhängig gemacht werden soll, versaut die Trinkwasserqualität. Und die Substanzen, die Tieren und Pflanzen verabreicht werden, um sie möglichst schnell und möglichst lange marktfähig zu machen, lassen diese zu "Lebensmitteln" von höchst zweifelhafter, Leben und Gesundheit kaum förderlicher Qualität werden. Da vergiftet sich mancher aufgrund einer Geschäftspraxis, die das Vieh binnen kurzer Zeit zur Verkaufsfähigkeit zu mästen gebietet und es hinterher noch sechs Wochen lang als frische Ware feilbieten läßt.

In der Industrie lassen sich die diversen "Nebenwirkungen" des kapitalistischen Umgangs mit der Natur vor allem unter dem Stichwort "Abfallbeseitigung" zusammenfassen. Stoffe, die für eine profitable Verwendung nicht mehr tauglich sind, werden in allen Aggregatszuständen auf möglichst kostensparende Weise aus dem Produktionsprozeß entfernt: in die Luft, in Flüsse und Meere, auf irgendwelche Müllhalden. Die Wirkungen, mit denen sie von dort aus das menschliche Leben und die übrigen natürlichen Lebensprozesse beeinträchtigen, fallen außerhalb der eigenen Geschäftskalkulation.

Diese Wirkungen sind durch die segensreiche Erschließung des "Weltmarkts" inzwischen so weit gediehen, daß ganze Gegenden unbrauchbar geworden sind - für Leute, die in ihnen leben wollen. Während sich in den Heimatländern des Kapitals dessen Dreck zu manchem Beinahe-Skandal eignet und eine Serie von "Zivilisationskrankheiten" hervorgerufen hat, ist die Freiheit des Geschäfts in den Hinterhöfen der Welt viel gründlicher genützt worden. Dort kam es erst gar nicht darauf an, die vorhandene Natur auch nur entfernt als Lebensmittel der zufällig anwesenden Bimbos in Betracht zu ziehen.

Ein Ding namens Volksgesundheit

Die Wirkungen, die das Eigentum durch seinen freien Gebrauch der Natur hervorruft, sind dem Staat nicht gleichgültig. Die verursachten Schäden registriert er entsprechend der Grundrechnungsart seiner Wirtschaftsordnung als Kosten - die ihm und dem auf Vermehrung abonierten Eigentum entstehen. Von diesem Standpunkt aus, mit dem Interesse, die an der Natur vollbrachten Werke in Geld zu beziffern und ihre Bewältigung wirtschaftlich zu verrechnen, betreibt der bürgerliche Staat Umweltpolitik. Die Beeinträchtigung des zählbaren wirtschaftlichen Erfolgs dient ihm dabei als Leitfaden für die Entdeckung der "Fälle", die er für unerträglich hält.

Die bedenkt er dann als Gesetzgeber, dem die Kategorie der Entschädigung nach vollzogener Tat genauso geläufig ist wie die Unkosten eines Dings namens Volksgesundheit.

Daß trotz zweihundert Jahren moderner Naturwissenschaft - die über die Gesetze der einschlägigen Vorkommnisse einiges weiß - laufend neue schädliche Wirkungen mit mehr oder weniger öffentlichem Aufsehen entdeckt werden, verweist darauf, daß sie nie systematisch erforscht wurden, weil es unter den gegebenen ökonomischen Verhältnissen kein Interesse gab, dergleichen abzustellen oder zu verhindern. Auch der Staat, die Ordnungsmacht "der Gesellschaft", verfiel nicht darauf, ausgerechnet das von ihm geschützte und geförderte Privateigentum bei seiner wirtschaftlichen Nutzung der Natur zu bremsen. Denn schließlich sind es Wirkungen des sich betätigenden freien Eigentums, der Sorte Reichtum, für die die politische Gewalt sich zuständig weiß und die ihr selbst als Quelle dient. Wenn der Staat hier an etwas Anstoß nimmt, dann geht es ihm darum, diese Wirkungen und die von ihnen ausgehende Beeinträchtigung der Produktion zu begrenzen, handhabbar zu machen, ohne die Freiheit des Eigentums ernsthaft zu beschränken.

Schutz der Arbeiternatur

Und diesem Grundsatz seiner "Umweltpolitik" gehorcht der Staat schon lange, so neu der Name dafür ist. Mit den Gesetzen und Regelungen zum Arbeitsschutz nimmt er Partei für das Prinzip der Ausbeutung gegen ihre zerstörerische Praxis: In seiner Sorge um die Sicherheit am Arbeitsplatz und den Schutz vor gefährlichen Stoffen geht es nicht darum, die Lohnarbeit zu einer ungefährlichen und gesunden Sache zu machen. Es geht darum, das Kapital daran zu hindern, die Quelle seines Reichtums, die Ware Arbeitskraft, in einer Weise zu vernutzen, die aus den verfügbaren Lohnarbeitern der Nation eine arbeitsunfähige Masse von Invaliden macht. Der Standpunkt der Volksgesundheit sieht ein Übermaß an Ruinierung als Gefahr an, und er verträgt sich mit manchem Arbeiter"schicksal", das sich durch Erwerbsunfähigkeit und Krankheit auszeichnet - solange eben genügend arbeitsfähige Bevölkerung erhalten bleibt und nachwächst. Die einschlägigen Statistiken liefern da gerade fürs fortschrittliche 20. Jahrhundert eindrucksvolle Belege.

Da solche Rechtsbestimmungen, etwa über das Verbot der Kinder-Nachtarbeit, der maximalen Arbeitsdauer an einem Stück, über das erlaubte Maß der Schädigung der Arbeiter durch giftige Substanzen (MAK-Werte), über Sicherungsvorkehrungen gegen die ständige Gefährdung im Umgang mit den Arbeitsmitteln u.a. nicht nur die Freiheit des Kapitals in der Anwendung der Arbeit einengen, sondern auch die Freiheit der Lohnarbeiter, sich dem Kapital so nützlich wie möglich zu machen, sind Übertretungen dieser Bestimmungen die anerkannte Regel. Die entsprechende staatlichen Institutionen tragen ihnen in geeigneter Weise Rechnung. Die Gewerbeaufsichtsämter sind nicht dazu da, den Normalumfang solcher Übertretungen abzustellen; ihre Aufgabe ist es, im Namen gleicher Konkurrenzbedingungen über das normale Maß hinausgehende Verstöße wegen der mit ihnen verbundenen Wettbewerbsverfälschung zu ahnden. Auf diesen begrenzten Auftrag ist auch ihre personelle Ausstattung ausgerichtet. Und in den Berufsgenossenschaften, denen anzugehören jeder "Arbeitgeber" gesetzlich verpflichtet ist, werden die Gesundheitsschädlichkeiten des Arbeitslebens und die notwendigen Maßnahmen zur Tauglicherhaltung der Arbeiterklasse von vornherein in Form ihrer Bilanzierung als Kostenfaktor berücksichtigt. Ausgerechnet die Geschäftskalkulation derer, die von Berufs wegen auf die Ergiebigkeit der ihnen unterstellten Arbeitskräfte aus sind, gelangt in diesen Organisationen zu der Ehre, den angerichteten Schaden in betriebsdienlichen Grenzen zu halten. Anhand der Kostenentwicklung der aus den Beiträgen der Unternehmen zu bestreitenden Kompensationszahlungen an die Beschäftigten wegen Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit halten sie diese Berechnungen auf dem neuesten Stand und reagieren mit preiswerten Initiativen zur Eindämmung kostenträchtiger gesundheitsschädlicher Wirkungen überall dort, wo die fälligen Kompensationszahlungen das kalkulierte Durchschnittsmaß wesentlich zu überschreiten beginnen.

Schutz des Eigentums an Natur

Daß die Benutzung der Natur zur Vermehrung des Eigentums nicht nur ungesund für die ist, die sich in seinen Dienst zu stellen gezwungen sind, sondern daß sie durch den Verbrauch allgemeiner Produktions- und Lebensbedingungen, die sich der exklusiven privaten Aneignung entziehen, acuh fremden Eigentum die Grundlage seines gewinnträchtigen Wirkens zerstört, hat den Staat auch ohne große Kämpfe der Betroffenen auf den Plan gerufen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch berücksichtigt er diese negativen Wirkungen - konsequenterweise in Form einer Garantie der Freiheit des Eigentums:

Paragraph 906. (Einwirkungen vom Nachbargrundstück) (1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen und und Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt.

(2) Das gleiche gilt insoweit, als eine wesentliche Beeinträchtigung durch eine ortsübliche Benutzung des anderen Grundstücks herbeigeführt wird und nicht durch Maßnahmen verhindert werden kann, die Benutzern dieser Art wirtschaftlich zumutbar sind. Hat der Eigentümer hiernach eine Einwirkung zu dulden, so kann er von dem Benutzer des anderen Grundstücks einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen, wenn die Einwirkung eine ortsübliche Benutzung seines Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt.

Klargestellt ist damit von Rechts wegen, daß sich die Inanspruchnahme der Natur durch das Eigentum an keinen anderen Kriterien als diesem selbst zu messen hat:

- Die wirtschaftliche Nutzung der Natur als Eigentum und ihre in Geld bezifferbare Beeinträchtigung sind das Maß des Schadens;

- die Freiheit der Inanspruchnahme der Natur muß sich dem vom Eigentum bereits gesetzten "ortsüblichen" Standard anbequemen: Mitten in Duisburg oder Oberhausen sein Grundstück und Kapital für die Eröffnung eines Luftkurheims verwenden zu wollen - so gehen die üblichen Witzeleien zu diesem Thema - stehe zwar jedermann frei; wegen dessen ausbleibender Rentabilität dann von den benachbarten Hüttenwerken Maßnahmen zur Herstellung kurgeeigneter Luftqualität oder finanziellen Ausgleich zu verlangen, wäre aber wohl einigermaßen abwegig.

der Nachweis und die Bezifferung des durch eine Industrieanlage, ein Kraftwerk, einen Flugplatz etc. erlittenen Vermögensschadens, die Auseinadersetzungen um "wesentliche Beeinträchtigungen", "ortsübliche Nutzung" und "wirtschaftliche Zumutbarkeit" werden zum dankbaren Feld der juristischen Bemühungen, wenn Betroffene beschließen, den Rechtsweg zu beschreiten. Wenn dabei schon einmal eine Vereinbarung zwischen Bürgerinitiative und Elektrizitätsgesellschaft erzielt wird, sich die Hinnahme des bekämpften neuen Kohlekraftwerks durch einen "angemessenen Ausgleich in Geld" von ein paar Tausend Mark pro Betroffenen "vergolden" zu lassen, wie vor einigen Jahren bei einem STEAG-Kohlekraftwerk im Rheinland, dann mag das zwar den Fans der Natur als Verrat, den Fanatikern der Freiheit des Eigentums als rechtsmißbräuchliche Erpressung gelten. Es ist aber ganz im Sinne von Staat und Recht.

"Wirtschaftlicher Bestandsschutz"

Ein "Umweltproblem" wird aus der Feststellung, Beurteilung und Kompensation von Schäden an Leben und Eigentum erst später. Da muß die Beeinträchtigung der Nutzbarkeit von Wasser und Luft, Boden und Nahrungsmitteln schon den Charakter einer "Neben"wirkung der kapitalistischen Industrie und Landwirtschaft verlieren. Das ist dann der Fall, wenn sich die Beeinträchtigung zu einer Gefährdung wichtiger allgemeiner Voraussetzungen auswächst, die der Staat dem dem marktwirtschaftlichen Leben zuliebe "verantwortet" und verwaltet. Wo die Kontinuität der Produktion und die schlichten Lebensbedingungen der Bevölkerung einer Region in Frage stehen, wo Boden, Luft und Wasser die Gestalt einer akuten Krankheitsursache annehmen, mag Vater Staat nicht mehr einfach zusehen. Dann merkt er schon an seinen Unkosten für Kläranlagen und den Verlust an Waldbeständen, daß er zu "Umweltpolitik" "herausgefordert" ist.

Die Kriterien der hier fälligen Beurteilung bleiben dabei die bekannten. Weil die Aufwendungen für staatliche oder vom Staat angeordnete Maßnahmen zur Behebung, Verminderung oder Kompensation solcher schädlichen Wirkungen so oder so als Kosten gegen den produzierten Reichtum, gegen die Früchte des Eigentums zu Buche schlagen, will ihre Notwendigkeit ganz besonders gründlich geprüft sein. Und selbst wenn diese zweifelsfrei feststeht, ist immer noch ein gesamtwirtschaftlich verantwortungsvoller Umgang mit Maßnahmen gefordert, die das Eigentum in seiner freien Entfaltung beeinträchtigen, auch wenn sie nur zu seiner Erhaltung da sind. Entsprechend fallen die Gesetze und Verordnungen aus, die als Immisionsschutzgesetz, Technische Anleitung Luft, Großfeuerungsanlagenverordnung Natur und Kapital miteinander versöhnen. Sie setzen neue Rahmenbedingungen für "umweltverträgliche" zukünftige Geschäfte, und im Interesse laufender Unternehmungen des Kapitals eignen sich die Auflagen auch dazu, bisweilen "gelockert" zu werden.

Mit dem "wirtschaftlichen Bestandsschutz" untersagt der Staat es sich selbst, bereits vollzogene geschäftliche Kalkulationen durch Änderungen der rechtlichen und wirtschaftlichen Daten zu durchkreuzen und so womöglich unprofitabel zu machen. Mit den Begriffen "Stand der Technik", "wirtschaftliche Zumutbarkeit" bzw. "Verhältnismäßigkeit" legt er die allgemeinen Kriterien für die neuen Produktionsbedingungen fest. "Stand der Technik" in Sachen "umweltschonende Produktion" sind solche Produktionsmittel und -verfahren, deren Anwendung vom Kapital bereits für rentabel erachtet wird und sich deshalb "am Markt durchgesetzt" hat.

"Wirtschaftlich zumutbar" sind Maßnahmen, die das Gewinnemachen mit dem einzusetzenden Kapital nicht behindern. Und "verhältnismäßig" - Zimmermanns neueste "Verschärfung" der Umweltpolitik - sind Maßnahmen, die keinen "enteignungsgleichen Eingriff" in das Eigentum darstellen, also keine - in verringerter Profitabilität sich messende - Entwertung des inventarisierten Kapitals zur Folge haben, - siehe "wirtschaftliche Zumutbarkeit".

Wo die Gründe des Drecks feststehen, die gesamtpolitische Verantwortung es aber gebietet, nichts zu unternehmen, erweisen sich schließlich auch Badeverbote für Flüsse, Seen und Meeresstrände, Smog-Warnanlagen in den Städten oder das Verbot, Gemüse aus dem eigenen Garten zu essen, als zugleich wirksame und kostengünstige "Schutzmaßnahmen", die zudem "uns allen" eindringlich den "Ernst der Lage" vor Augen führen.

Und den wollen auch verantwortungsbewußte Bürger entdeckt haben. Allerdings ist ihre Sicht der Dinge zu einer Weltanschauung geraten, die sich durch den konsequenten Verzicht auf eine politökonomische Kritik auszeichnet.

Täter "Mensch" - Opfer "Umwelt"

Die Moral von der Geschicht' besorgen unterdessen zwei Figuren, die sich durch seltsame Eigenschaften auszeichnen. Erstens sind sie erfundene Subjekte, zweitens sehr abstrakte. Das tut aber ihrer Beliebtheit keinen Abbruch - sie heißen nämlcih Mensch und Umwelt. "Der Mensch" ist das Opfer seiner eigenen Sünde, und begangen hat er sie an "der Umwelt". Wenn er überleben will, muß er wohl einige Opfer bringen, und zwar zugunsten "der Umwelt", die gerettet sein will.

Desgleichen gilt im aufgeklärten 20. Jahrhundert nicht nur als plausible Erklärung für die Abfallprodukte des Kapitals, sondern auch als schlechtes Gewissen, das man nur genügend ausbreiten muß, um als guter Mensch dazustehen.

Leider war mit der Entdeckung, daß eine rücksichtslose Benützung der Natur durch das Kapital stattfindet, auch schon über die fällige Besorgnis entschieden. Die Protestbewegung, die über die Veröffentlichung einiger hundert Skandale entstanden ist, nennt sich "grün"; und sie hat sich nicht der anti-kapitalistischen Minderheit im Lande angeschlossen, um sie zu stärken. Im Gegenteil. Diese Bewegung ist von Anfang an sehr kritisch denen gegenüber aufgetreten, die im freiheitlichen Wachstum des Kapitals auch die Wurzel des nun "Umweltverschmutzung" getauften Übels ausmachen wollten. Mit dem Bewußtsein etwas viel Grundsätzlicheres zum Programm erhoben zu haben als die "sozialen Gegensätze", welche die Welt von Freiheit und Gleichheit so ungemütlich machen, ist eine Deutung der rechtsstaatlich genehmigten Werke des Kapitals verfertigt worden, die erst mal gründlich mit allen ökonomischen Befunden aufräumt.

Marx hat aus dem Zweck der kapitalistischen Produktionsweise erklärt, was diese mit ihren eigentümlichen Fortschritten ausrichtet: "Die kapitalistische Produktion entwickelt daher nur die Technik und Kombination des gesellschaftlichen Produktionsprozesses, indem sie zugleich die Springquellen allen Reichtum untergräbt: die Erde und den Arbeiter."

Das erscheint Bürgern des 20. Jahrhunderts, die bemerken, daß aus elementaren Lebensbedingungen lauter Gesundheitsrisiken geworden sind, als "zu wenig". Wo das "Leben" und "Überleben" in Frage steht, kann und darf es unmöglich um ein Problem des Reichtums gehen - lautet der erste grüne Beschluß. Daß der in Geld bezifferte Überfluß munter wächst, während die Armut so weit geht, daß die bloßen Voraussetzungen für sämtliche modernen Lebensbetätigungen - die natürlichen Lebensmittel eben - nichts mehr taugen, wissen sie zwar auch. Aber als Ausschluß vom Reichtum wollen sie das nicht auffassen, und schon gleich gar nicht als einen, der sich der Sorte Reichtum verdankt, auf die es allein ankommt. Umgekehrt fassen sie die ausgiebige Benutzung der Natur als deren unzulässigen Verbrauch auf. Aus dem maßlosen Anspruch des Kapitals, das wegen seines Wachstums sämtliche Arbeits- und Lebensbedingungen in Gefahren und Schäden verwandelt, schließen sie auf das Ideal einer Natur, die als Lebensbedingung taugt, weil und solange sie erhalten wird. Nicht die Qualität des Umgangs mit der Natur ist da Gegenstand der Kritik, obwohl ihr Ausgangspunkt, sondern ein Vergehen n ihr, das mit "Zerstörung" gekennzeichnet wird.

Dabei handelt es sich allerdings nicht um die abkürzende Benennung des Tatbestandes, daß wesentliche Bestandteile der Natur unbrauchbar und der Gesundheit abträglich gemacht worden sind. Allen Ernstes ergreifen die engagierten Kritiker des Drecks Partei für die "geschädigte Umwelt". Die vermißte Brauchbarkeit setzen sie mit Unversehrtheit gleich, und darüber werden sie zu Anwälten "der" Umwelt. Aus den Erfordernissen, denen sie Stimme verleihen, leiten sie Ge- und Verbote im Umgang mit der Natur ab; und die Maßstäbe des Erlaubten erstehen im ökologischen Denken nicht aus den Bedürfnissen der Leute, die das Kapital mit Dreck überschüttet, sondern aus vorgestellten Notwendigkeiten der Natur selbst, die Achtung verdienen.

Diese der Ökologie zu verdankende Charakterisierung des "Unrechts", das an den Prinzipien der Natur verübt worden sein soll, verleugnet auch in ihrer zweiten Abteilung, der Schuldfrage, ihren Moralismus nicht. Gemäß einem erzbürgerlichen Brauch, nach dem nichts so verwerflich ist wie ein partikulares Interesse, das gegen andere durchgesetzt werden soll, haben die öffentlichen Ankläger von Dreck und Gift sich von Anfang an darauf verlegt, sich in den Kreis der Schuldigen mit aufzunehmen. Als ob die allgemeine Betroffenheit durch die versaute Natur auch schon den Schluß nahelegen würde, daß für die Abkehr vom "Mißbrauch" der Natur ein ebenso allgemeines Subjekt haftbar zu machen ist, stand von Anfang an der Mensch im Mittelpunkt dieser Philosophie. Auf die Anklagebank kommt diese Gestalt, weil sie keinen Unterschied aufweist - weder den zwischen Regierenden und Regierten noch den zwischen Betreibern eines Atomkraftwerks und denen, die den Strom bezahlen und die Verstrahlung gratis dazu nehmen müssen - und nur die eine Sünde gutzumachen hat. Sie hat sich an den Gesetzen der "Umwelt" vergangen, indem sie diese schamlos als Mittel für sich behandelt.

In ihrem Bestreben, die Ehrenhaftigkeit ihres Anliegens ganz glaubwürdig zu demonstrieren, ist die ökologische Bewegung sehr fundamental geworden. Als ob die großen und kleinen Katastrophen, an denen sich ihr Protest entzündet hat, nicht das genaue Gegenteil beweisen würden - daß nämlich der vollzogene Umgang mit der Natur nicht jedermanns Mittel, wohl aber der des kapitalistischen Geschäfts ist -, spricht sie stets im Namen der Gattung. Locker bringen ihre Theoretiker Sätze wie die folgenden zu Papier:

"Denn der Mensch selbst ist ein Teil des natürlichen Ökosystems, und wenn er dieses System zerstört, so zerstört er sich selbst."

"Wenn sich jedoch nicht die Erkenntnis durchsetzt, daß der Mensch selbst den Naturgesetzlichkeiten unterworfen ist, so gefährdet er auch sich selbst."

Es gehört schon eine unverwüstliche Demut und Hochachtung vor der "Schöpfung" oder "Mutter Natur" dazu, sich als Gattung zur Anpassung an die heiligen Gesetze der NAtur aufzurufen - und damit glatt die bewußte Veränderung der Natur aufgrund der Kenntnis ihrer Gesetze und für menschliche Zwecke (die wirklich in der Natur nicht anzutreffen sind!) zu verdammen. Und noch mehr (natur-)religiöse Gesinnung braucht es, um die - wohl aus Dioxinfässern, tonnenweisen Schwefelverbindungen in der Luft und Unmengen seltener Metalle im Wasser gewonnene - Erkenntnis aufzutischen, "daß der Mensch selbst den Naturgesetzlichkeiten unterworfen ist". Denn das kann nur als Auftakt für die Botschaft taugen, die "Hybris" fallen zu lassen und auf den technischen Einsatz der erkannten Naturgesetzlichkeiten zu verzichten. Zur Erläuterung: Die Schädigungen der Gesundheit, die von Tag zu Tag als Folge gewisser Verfahren in Landwirtschaft und Industrie bekannt gemacht werden, sind ganz bestimmt nicht die Konsequenz mangelnder Beherzigung oder der "Unkenntnis" ökologischer Einsichten, sondern die gar nicht unbekannten Wirkungen ökonomischer Berechnungen, die keineswegs "auf Kosten" der Natur in die Tat umgesetzt werden.

Daß ausgerechnet Leuten, die sich über eine Schädigung ihrer elementaren Lebensmittel empören, eine Verzichtshaltung einfällt, also eine Alternative des Schadens, den sie haben, ist ärgerlich. Es ist, als wollten sie den bürgerlichen Gemeinsprüchen wie "Alles hat seinen Preis" und "Arm, aber gesund" endgültig und unwidersprechlich recht geben. Daß "Wachstum" ein schlechter Zweck ist, weil er die "Umwelt" zerstört und darüber seine Rache am "Menschen" nimmt, spricht ein Grüner locker aus - ohne auch nur eine Sekunde darauf zu verschwenden, was da wächst! Freilich wäre das eine Überlegung, die von der Ökologie wegführt und geradewegs in die Ökonomie hinein. Und in der Beliebtheit bei Bürgern des 20. Jahrhunderts verhält es sich bei diesen beiden Lehren wie mit der Astrologie und der Astronomie. Der Sache nach übrigens auch.

Dabei kriegen gerade missionarische Ökologen die sehr unökologische Seite der Sache reichlich zu spüren:

"Leider setzt sich diese Erkenntnis nur sehr langsam gegen den Widerstand von Politikern, Behörden und der Industrie durch, die nicht ihr Geld, ihre Macht und ihren Einfluß verlieren wollen."

Vielleicht findet aber auch gar kein Streit zwischen grünen Erkenntnissen und etabliertem Egoismus statt - und eine Weltanschauung läuft bei der politischen Gewalt und den ihr heiligen Geschäftsinteressen auf. Denn mit einer ökologischen Auffassung von der Pflicht des "Menschen" im Verhältnis zur "Umwelt" bei denen überzeugend zu wirken, die andere "Menschen" und die Natur als legitimes Mittel ihres Geschäfts zu gebrauchen gewohnt sind, ist noch nicht einmal eine Feindschaftserklärung. Umgekehrt hat die ökologische Bewegung sich dazu bereit gefunden, die Schuldfrage in der Streitsache Mensch-Natur auf keinen Fall in den prinzipiellen Angriff auf die für Gewalt und Reichtum Zuständigen zu überführen - und zwar konsequent den Sitten deutscher Demokratie gemäß durch den Blick nach drüben. Gemäß der Logik: Wären das Kapital und seine Produktionsweise die Ursache, so dürfte die "Umwelt" im Osten nicht ähnlich versaut sein - ist ihnen die Geschichte von "Mensch und Umwelt" noch einmal so richtig plausibel geworden. Darauf, daß vielleicht drüben die gesetzlich geschützten ökonomischen Maßstäbe des "realen Sozialismus" zum Bau von Atomkraftwerken veranlaßten, sind sie ebensowenig gekommen wie auf die Verkehrtheit ihres Schlusses: daß - weil drüben auch - noch lange nicht hier hier nicht das Kapital und sein "Industriestaat" der Grund sind...

Ökologischer Idealismus

Die Entdeckung der "Umwelt", der geschundenen, läßt deren Anwälte nicht zur Ruhe kommen. In der Ausarbeitung ihrer Plädoyers haben sie die Naturwissenschaft für ziemlich untauglich befunden und sie um die Ökologie ergänzt. Ganz Mensch und voller Liebe zur Natur, bemüht sich dieser Philosophenschlag um den Aufweis von Gesetzen neuer Art, an denen sich ihre eigene Gattung versündigt haben soll. Ihren "Erkenntnissen" bezüglich der Anforderungen der "Umwelt", denen ihre Ehrfurcht gilt, lassen sie Appelle und Taten in Sachen opferbereites alternatives Leben folgen.

Angesichts einer Naturwissenschaft und Technologie, die sich in den Diensten am Geld blendend bewährt und in den zweckmäßigen Veränderungen sämtlicher NAturstoffe quasi den Beweis ihrer Richtigkeit geliefert bekommt, nimmt sich die Weltanschauung einer verkehrten Behandlung der Natur erst einmal seltsam aus. Denn im Wissen der Physik, Chemie und Biologie finden sich zwar viele Gesetze, die erklären, warum der eine oder andere Naturprozeß gerade o abläuft. Doch enthält der "Kanon" des angehäuften Wissens keinen Buchstaben über Zwecke in der Natur, die in ihr Gültigkeit beanspruchen und gegen die man sich vergehen könnte. Wenn gute Menschen oder Philosophen dergleichen ausmachen, so geraten sie bestenfalls auf die höchst moralische Achtung vor dem Leben - das zwar den Zweck der lieben Viecher ausmachen mag, aber sie wenig angeht, weil sie keine Ahnung davon und auch keine Achtung davor haben.

Genau diesen Materialismus der Naturwissenschaft, die weder mit dem Waidwerk und seinen Ausleseabsichten noch mit dem Tierschutz etwas zu tun hat - sie dient mit dem Wissen als Hilfsmittel für entsprechende Vorhaben -, erscheint der Ökologie als entscheidender Mangel. Wer meint, daß der Natur im wahrsten Sinne des Wortes zuwider gehandelt wird, will sich eben nicht mit der Erklärung von Eingriffen in und Veränderungen von Natur begnügen, deren Resultate i h m zu schaffen machen. Er macht ernst mit der Suche nach Gesetzen neuer Art, in denen die Natur Subjekt ist - und sei es auch ein so abstraktes wie ein auf Selbsterhaltung bedachtes "System". Und der Wille, dergleichen zu finden, ist auch fündig geworden. Seitdem gibt es Gleichgewichte der herrlichsten Art, an deren Nichtexistenz "natürlich" - "der Mensch" schuld ist. Eine Wiese, auf der sich früher Frösche und Gräser, Würmer und Mücken zwanglos getummelt haben, erscheint in der korrigierten Naturkunde als ein Modell des wunderbar eingerichteten Kreislaufs: ein Biotop! Und damit sollen nicht die erfaßten Zusammenhänge zwischen den da aufeinander angewiesenen Spezies gemeint sein, sondern eben ein in diesem Hin und Her von Wachsen und Welken, Fressen und Gefressenwerden waltender Zweck des Ganzen. Wodurch die Viecher und Gewächse lauter Teile werden.

Dieser theoretische Idealismus der neuartigen Naturphilosophie verhilft denen, die das zur Kritik am "Menschen" brauchen, zum naturkundlich untermauerten Glauben an eine M i ß-Handlung der Natur, von der ein schnaufender Rentner dann (nur) die Folge sein soll! Auch eine Art, die seichten Mahnungen von früher, Gottes Schöpfung zu ehren ("Weißt du, wieviel Mücklein spielen...?"), in das Gewand lateinischen Wissenschaftsjargons zu kleiden!

Die Folgerungen, die praktisch aus der Lehre hervorgehen, könnten einen kalt lassen - wenn sie nicht einerseits offiziell anerkannt wären, und zwar als Geschäftsmittel. Und wenn sie nicht andererseits als gelebte Moral einer Minderheit daherkämen, die alles andere im Sinn hat, als irgendwem auf die Füße zu treten, der ihm seine schöne "Umwelt" kaputt macht.

Die erste Abteilung beschränkt sich eben nicht auf das bißchen Naturschutz, das es immer schon gab, wo Wald und Geziefer wieder einmal Platz machen mußten. Als sollte der zur Ökologie gehörigen Lehre von der Knappheit der Natur zusammen mit der offiziellen Lehre vom Preis auf einmal recht gegeben werden, ist von der Geld-Sammlung bis zur Ausstellung mit Eintritt alles fällig. Da darf die Menschheit für 12.- DM eine nachgestellte Wiese der 50er Jahre auf der Gartenschau bewundern - mit dem Schild "Biotop". Daß unter den gängigen Nahrungsmitteln manches nicht so recht schmecken will und andere zur Ausrottung ganzer Familien taugen, ist kapitalistischer Usus. Daß aber noch ein extra Geschäft unter dem Titel "Reformkost" blüht, dient weniger dem guten Geschmack und der Gesundheit, als schon wieder einer Bande von Halsabschneidern. Hämisch berichtet dann die Konkurrenz der etablierten Nahrungsmittelindustrie, daß die Bio-Produkte - schließlich ist die liebe "Umwelt" ja sehr allgemein in Mitleidenschaft gezogen - dieselben "werte" an Schadstoffen enthalten.

Dessen ungeachtet machen sich gläubige Ökologen daran, die Gummistiefel anzuziehen, ein "alternatives Leben" zu führen und "alternative Bauernhöfe" anzuwerfen. Bescheidenheit ist für diese Art Ökonomie auf dem Lande allemal die Voraussetzung - und leider auch die Botschaft, die aus den grünen Stuben ertönt. Leuten, die sich beim Kaufen einteilen müssen und den ortsüblichen Kram erstehen, wird eine Konsumkritik erteilt; und ihr bißchen Essen und Trinken erfährt eine sehr abschätzige Würdigung. Die "Ansprüche" der konsumvergesellschafteten Bürger tauchen da auch noch als Grund für das "Leiden an der Umwelt" auf, das sich die Protestler von heute zugelegt haben. Klar, daß ein paar Tonnen Schwefeldioxyd leicht zu verkraften sind und die Arbeitsbelastung in der Fabrik dazu, wenn das öffentliche Rauchen erst einmal aufhört!

Mit dieser Militanz den paar Genüssen anderer Arschlöcher gegenüber läßt es sich gut leben - für Staat und Kapital, die schon lange wissen, wer zuviel "Ansprüche" stellt, die "die Wirtschaft" gar nicht verträgt. Und "realistische Umweltpolitik" läßt sich auch treiben. Man kann sie sogar als "Einsicht" in die berechtigten Warnungen jener Partei verkaufen, die "grün" heißt und mit ihrer "Politikfähigkeit" das wirkliche, staatliche "Wir" anerkannt und als Opposition ausgedient hat. Für die Sache "des Menschen", für das "Über-Leben" sein - ob in Gift- oder in Froedensangelegenheiten -, ist wirklich ein Arme-Leute Programm. Politik geht schon um etwas mehr, wenn sie diese Bescheidenheit würdigt.

Ökologischer Realismus

Eine etwas anders geartete Ökologie betreibt dagegen der demokratische Staat. Als berufener Anwalt der "Menschen", für deren kapitalistisches Zusammenleben er sorgt, berechnen Wissenschaftler in seinen Diensten akkurat die Maßzahlen sämtlicher Schädigungen, von denen sie Kunde haben - und die "realistischen", weil mit Kosten vereinbarten werte, die beim wirtschaftlichen Umgang mit den "Faktoren" von Bedeutung sind. Das oberste Gebot des solchermaßen angeleiteten "Umweltschutzes" lautet: "Umweltpolitik kann nicht gegen die Wirtschaft, sondern nur mit ihr gemacht werden!"

So gibt es wenigstens noch eine Instanz, die bei aller ideologischen Aufbereitung des Tatbestandes seine ökonomische Grundlage nicht aus den Augen verliert. Dieser Staat und seine Vertreter wissen, daß sie nicht für den imaginären "Menschen" und seine "Umwelt", sondern für das Geschäft des Kapitals zuständig sind.

Für den Staat ist die "Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts" eine einzige Herausforderung, im Namen dieses Gleichgewichts tätig zu werden. Und da das nicht einfach ist, wie ihmn seine Naturwissenschaftler bestätigen, erfordert es umso mehr Bereitschaft zur Verantwortung seitens der Umweltpolitiker.

Das tragbare Maß der Schädigung

Hinsichtlich des Waldsterbens etwa sind sich die Wissenschaftler zwar inzwischen einig, daß tatsächlich "neuartige Waldschäden" vorliegen, deren Ursachen man erforschen muß. Und man ist sich sogar weitgehend einig, daß Schwefeldioxyd aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe, Stickoxyde (aus sämtlichen Verbrennungsvorgängen bei hohen Temperaturen über 800 - 900 Grad C) in Verbindung mit Ozon, auch schwermetallhaltiger Industriestaub, zum vorzeitigen Absterben der Bäume "beitragen". Wie diese Substanzen auf die biologischen Prozesse der Bäume einwirken, ist auch bekannt. Aber jetzt fängt erst einaml die Unklarheit an: Ein verantwortungsbewußter Forstbiologe z.B. weiß nämlich, daß der Staat sich mit diesen grundsätzlichen Auskünften über die Schädlichkeit des Industriedrecks nicht zufrieden geben kann. Denn schließlich geht es um schwerwiegende = kostenträchtige Investitionsentscheidungen. Aussagen müssen also her über das genaue Verhältnis, in dem die verschiedenen Bestandteile der Luftverschmutzung, dazu die diversen "natürlichen Faktoren" (Klima, Schädlinge etc.) an den Schäden als Ursache beteiligt sind.

"Es muß trotz der hohen Plausibilität einer Beteiligung von Luftschadstoffen im Ursachen-Wirkungs-Gefüge der neuartigen Waldschäden offen bleiben, welche Schadstoffe im Einzelfall eine Rolle spielen und wie hoch dabei ihr Beitrag in quantitativer Hinsicht zu veranschlagen ist, bzw. wie hoch der Beitrag natürlicher Schadensursachen ist." (Sachverständigenrat für Umweltfragen im Bundestags-Hearing zum Waldsterben am 24./25.10.83)

Da ist noch viel Meßarbeit zu leisten, um die Gefahr auszuschalten, daß eine Sorte Dreck durch "teure Fehlinvestitionen" stärker reduziert wird, als ihrem Anteil am Schaden entspricht! Wo soundsoviele "Faktoren" bekannt sind, fühlt sich der "Sachverstand" herausgefordert, die Relativität und nur bedingte Wirkung dieser oder jener Maßnahme zu betonen. Und gemäß ökonomischer "Vernunft" verfahren die Praktiker der Umweltpolitik sehr "realistisch" und nehmen auch einmal Abstand von ebenso kostenträchtigen wie "einseitigen" Maßnahmen.

Die gebotene Zurückhaltung in der Einführung von neuen Auflagen und Vorschriften für die freie Entfaltung des Eigentums in der Natur, ihre Beschränkung auf das "unbedingt Nötige", ist für die Naturwissenschaftler im Dienste der Umweltpolitik die generell akzeptierte Ausgangsbedingung ihrer Forschung. Diese widmet sich also nicht einfach der Schädlichkeit der diversen im kapitalistischen Produktionsprozeß erzeugten und angewandten Substanzen, ihrer physikalischen, chemischen und biologischen Wirkungsweise. Mit der Ermittlung von Grenzwerten der Konzentration schädlicher Substanzen in der Lebenssphäre von Pflanzen, Tieren, Menschen stellen Naturwissenschaftler sich der verantwortungsvollen Aufgabe, das vom Stanbdpunkt der Volkswirtschaft und Volksgesundheit her tragbare Maß der Schädigung zu ermitteln. Daß man bei diesem Unterfangen, zumal es mit naturwissenschaftlicher Forschung nur noch sehr wenig zu tun hat, untereinander ins Streiten kommt, mit anderen Worten: einen fröhlichen Gelehrtenpluralismus nährt, stört die "handelnden Politiker" wenig. Im Gegenteil, die Notwendigkeit ihres Handelns nach ihren Kriterien wird eindrucksvoll unterstrichen. Und schließlich ist es ja der Staat, der den Grenzwerten zur Rechtsverbindlichkeit verhilft, ohne die sie bis zum Jüngsten Tag umstritten bleiben.

Der ökologische Standpunkt

Dem staatlichen Realismus, der sich dergestalt in der naturwissenschaftlichen "Umweltforschung" geltend macht, weiß sich die Ökonomie schon längst verpflichtet. Aber während sie ihn noch vor nicht allzu langer Zeit offensiv gegen "die Umweltschützer" vortrug und "Ökonomie oder Ökologie?" ein beliebtes Diskussionsthema für echt demokratische Kontroversen vom Typ "Realismus oder Idealismus/Utopismus?" war, streiten heute "politikfähige" Grüne und Umweltfreunde, Sozialdemokraten und Gewerkschaftler, Wirtschaftsprofessoren und Hausökonomen der Industrieverbände vorzugsweise darüber, wie die Ökonomie die Herausforderung der Ökologie am besten annimmt, welche wirtschaftspolitischen Instrumente für den umweltpolitischen Einsatz in der Marktwirtschaft am tauglichsten sind.

Mit der soliden Etablierung der "Grünen" als vierte parlamentarissche Partei ist schließlich dafür gesorgt, daß die öffentliche "Umweltdebatte" zum normalen Thema der Parteienkonkurrenz geworden ist und sich endgültig um "konkrete politische Handlungsmöglichkeiten" auf der Grundlage seriöser volkswirtschaftlicher Kostenrechnungen dreht: Vor "langfristigen Fehlinvestitionen" warnen schon längst die Umweltschützer die Industrie und nicht mehr nur umgekehrt diese die Öffentlichkeit. Mit dem schönen Instrumentarium der öffentlichen Expertenanhörung durch die zuständigen Bundestags-Ausschüsse, wie jüngst zum Thema "Waldsterben und Luftverunreinigungen", demonstrieren die Repräsentanten des Volkswillens sich und dem Volk, wie vielfältig sich die Betroffenheit durch Umweltschäden und Umweltschutz darstellt. Und da das Bewußtsein", daß "wir alle Opfer bringen müssen für eine saubere Umwelt", ebenso allseitig gepflegt wird wie die Einsicht, daß der Staat die Instanz zur gerechten Verteilung dieser Opfer ist, steht dem Allgemeinwohl und seiner Grundlage, dem Wachstum des Kapitals, keine "Umweltkatastrophe" mehr im Wege.