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Dieser Artikel ist in der MSZ 1-1984 erschienen.

Systematik


ZUM FALL LAMBSDORFF

1. Warum dürfen demokratische Politiker sich nicht bestechen lassen

Daß Geldzuwendungen zum Erreichen bestimmter Ziele und Zwecke in dieser unserer Republik so ganz generell ein Skandal wären, kann man wirklich nicht behaupten.

Staatsgelder für Unternehmer aber immer!

Noch jede bisherige Bundesregierung hat es als eines ihrer ersten Anliegen betrachtet, "der Wirtschaft" auf die Sprünge zu helfen. Ein eigenes Ministerium ist damit beschäftigt auszuloten, welche finanziellen Vergünstigungen gewährt und welche Anreize zur Erhöhung der "Investitionsneigung" geschaffen werden sollen: "Subventionen", um ein Unternehmen wieder konkurrenzfähig zu machen; "Strukturbeihilfen", damit überall lohnende Geschäfte zu machen sind; "Investitionshilfen", damit die Herren Unternehmer auch n Zukunft ihren Reichtum vermehren; "Steuerbefreiungen" (wie im Fall Flick), wenn ein Unternehmen seinen Gewinn wieder in ein lohnendes Geschäft steckt. Lauter Geldzuwendungen des Staates an seine Kapitalisten, damit die mit möglichst wenig Aufwand möglichst größe und erfolgreiche Geschäfte in die Wege leiten und so ihre oberste soziale Pflicht erfüllen: das Gewinnemachen. Denn ein "Wirtschaftswachstum" braucht der Staat, um die wachsenden Bedürfnisse seiner Gewalt problemlos finanzieren zu können. Vergünstigungen fürs große Eigentum - ein Skandal? Nie und nimmer! Das gerade Gegenteil: Ein gutdotierter, äußerst ehrenhafter und begehrter Kabinettsposten ist dieses Geschäft. Und wenn Wirtschaftsminister und Großunternehmer gemeinsam die Grenzen und die Anpassungsfähigkeit des Steuerrechts erproben, so ist das nichts als marktwirtschaftsgerechte Konjunkturpolitik.

Unternehmergelder für Staatsparteien - gemeinnützig!

Umgekehrt: Findige Parteileute beschaffen Geld - von großen und kleinen Spenden -, damit ihre Partei ihren Propagandaapparat finanzieren kann; damit sie an der vom Grundgesetz geforderten "politischen Willensbildung" mitwirken kann; damit sie die ökonomisch geforderten Notwendigkeiten der Marktwirtschaft herbeiführen hilft. Soll das etwa anrüchig sein? Eben erst haben die christlich-liberalen Parlamentarier gemeinsam mit ihren Kollegen von der sozialdemokratischen Abteilung ganz einvernehmlich beschlossen, bei ihren Vereinen handele es sich um eine "gemeinnützige" Veranstaltung; deren finanzielle Unterstützung sei somit eine äußerst ehrenwerte und dem Gemeinwohl dienliche - daher auch steuermindernde - Angelegenheit. Wo liegt da ein Skandal? Im Gegenteil: Um die Hebiung der öffentlichen Moral macht sich verdient, wer potenten Spendern Partei-"Schmiergelder" entlockt.

Warum nicht beides in einem?

Es liegt doch unbedingt nahe, eines mit dem anderen in einem einzigen parlamentarisch-marktwirtschaftlichen Geschäftsgang zu kombinieren. Politische Parteien sollen das finanzkräftige, gemeinträchtige Eigentum fördern; dafür sollen Unternehmer - wie jedermann - die politischen Parteien beschenken - die Spende ehrt den Geber. Wo fängt da die nicht genehmigte Bestechung an?

Sie beginnt mit dem Verdacht, ein Staatsmann hätte der Wirtschaft nicht aus Prinzipientreue Gutes getan, sondern unter dem "Zwang" einer Spende; und eine Partei wäre nur um eines Sondervorteils des Geldgebers willen gefördert worden. Die Partnerschaft zwischen Kapital und Parteien soll und darf nicht von zweckgebundenen Spezialzuwendungen abhängen. In einer sauberen Demokratie hat die Förderung des Gewinnemachens der oberste und selbstverständliche soziale Dienst der Staatsgewalt zu sein, egal wer im Wirtschaftsministerium residiert, und auf alle Fälle unabhängig von jeder Extra-Bemühung von Unternehmern, sich die Gunst der Behörden zu erkaufen. Und die Parteien sollen den Geldgebern aus "der Wirtschaft" grundsätzlich als Garanten des Gewinnemachens einleuchten und Spenden wert sein. Die Trennung zwischen Parteienfinanzierung und Wirtschaftspolitik dient so einem geordneten, von allem Persönlichen und Zufälligen gereinigten, verläßlichen Zusammenwirken von Parteien und Unternehmern am Gedeihen des demokratischen Kapitalismus.

Warum dann doch beides in einem?

Denn selbstverständlich ist es keineswegs, daß diese Trennung auch eingehalten wird. Im Gegenteil: Daß die Vermischung beider Seiten verboten ist, zeigt, wie üblich und alltäglich sie praktiziert wird. Und das ist auch kein Wunder. Die Partnerschaft zwischen Kapital und Parteien besteht in nichts anderem als einer unendlichen Kette wechselseitiger zweckgebundener Spezialund Sonderzuwendungen. Es sind ja immer die interessanten Einzelfälle, in denen einem Minister der Nutzen einer Staatshilfe an einen Unternehmer einleuchtet und dem Unternehmer die Gemeinnützigkeit einer Parteispende. Das gewünschte grundsätzliche Verhältnis besteht also allemal in einer Vielzahl von Einzelfällen, die eigentlich verboten wären.

Also reicht ein Einzelfall auch noch nicht für einen Skandal, so sehr sich im Grunde jeder Einzelfall zum Skandal eignet. Und es erhebt sich die Frage:

2. Wo liegt im Fall Lambsdorff eigentlich der Skandal?

Damit aus der höchst marktwirtschaftsdienlichen Zusammenarbeit zwischen Lambsdorff und Brauchitsch überhaupt ein "Fall" werden konnte, mußte das Entscheidende erst noch hinzukommen: ein sehr nachdrückliches demokratisches Interesse daran, dem FDP-Aushängeschild im Wirtschaftsministerium eins auszuwischen.

Ohne Parteienkonkurrenz kein "Fall"!

Dieses Interesse - das den Fahndern der Justiz freie Bahn eröffnete, zur Aufdeckung der Listen des Bestechungsbuchhalters der Firma Flick führte und für rege öffentliche Anteilnahme sorgte - lag vor, und zwar auf beiden Flügeln des Hohen Hauses:

- Die SPD hat noch eine Rechnung in Sachen "Wende" zu begleichen. Also führt sie sich als Saubermann im Staate auf und möchte das hochheilige Amt des Wirtschaftsministers vor dessen adeligem Inhaber in Schutz nehmen. Zwar ist dieses Amt kein bißchen besser als der Charakter seines Inhabers; es braucht dafür eine sehr hartgesottene Liebe zum Privateigentum und einige Könnerschaft in Sachen Intrige, um überhaupt hineinzukommen. So sieht das aber kein Demokrat. Demokratische Tugend ist es, die Führungsfiguren der anderen Fraktion als moralische Fehlbesetzung anzupinkeln und so den moralischen Adel des angeblich fehlbesetzten Postens jedem Zweifel zu entrücken. Damit empfiehlt sich eine demokratische Staatspartei dem Publikum. Deswegen und im Namen dieser Heuchelei hat die in Nordrhein-Westfalen regierende SPD der Justiz Gelegenheit gegeben, sich als "unabhängige dritte Gewalt im Staat" zu bewähren.

- Die CSU hält Lambsdorff für einen "schlechten Wirtschaftsminister", weil sie selbst dessen Amt für sich haben und ihrem Strauß mehr Einfluß sichern will. Auch "Erbhöfe in der Politik" kann diese Partei - ausgerechnet! - überhaupt nicht leiden, seit sie die Chance sieht, der FDP ihr zweitwichtigstes Ministerium abzujagen. Denn dafür kommt ihr die Anklage gegen den bestechlichen Grafen so gelegen, als hätte sie selbst dafür gesorgt. Das darf sie andererseits nie zugeben, wenn ihr Anspruch auf FDP-Posten ehrenwert aussehen soll. Außerdem ist sie Regierungspartei und überhaupt der Meinung, daß Kritik von links an Politik von rechts sich nicht gehört. Also fördert sie den kleinen Skandal um Lambsdorff, indem sie einen

großen Skandal um die Lambsdorff-Kritik

daraus macht. Denn darin sind sich alle Regierungsparteien einig: "Vorverurteilung" und "Hinrichtungsjournalismus" werfen sie jedem vor; der auch nur Zweifel an Lambsdorffs weißer Weste äußert. Verurteilen darf nur die Justiz, also hat niemand zu kritisieren - so lautet bei Politiker-Missetaten das erste Gebot. Und das zweite heißt: Justizurteile erstrecken sich nicht auf die Politik, und sofern sie den Politiker treffen, überschreiten sie ihre Kompetenz und sind auch wieder unzulässige Kritik. Denn mit einem führenden Mann der Regierung und dieser unserer Republik würde ja - so die Beschwerde von oben - zielstrebig der Staat selbst und seine Führungsgarnitur in Verruf gebracht.

Tatsächlich will zwar kaum jemand überhaupt eine Kritik geübt haben. Die Bonner Staatsanwälte jedenfalls kein bißchen; und auch die SPD hat Lambsdorff nur aus lauter Wohlwollen den Rücktritt empfohlen: damit seine Amtsführung und seine Verteidigung keinen Schaden leiden unter der "Doppelbelastung" des guten Mannes!

Das alles hindert aber nicht die heiße Debatte über die Unzulässigkeit jeder Kritik. Im Gegenteil: Gerade weil alle öffentlichen Anwürfe gegen Lambsdorff so hemmungslos konstruktiv, saubermännisch und heuchlerisch sind, paßt zu ihnen so prächtig der regierungsamtliche Gegenvorwurf, sie wäre bei weitem nicht konstruktiv genug - und deswegen der eigentliche Skandal.

Mensch Lambsdorff!

Fürs Volk verdolmetscht wird dieser Gegenvorwurf vor allem ausgiebig durch die Darstellung des regierenden FDP-Grafen als armes Opfer - wobei auch hier nicht selten die doppelbödige Absicht durchblickt. Erstens und auf alle Fälle wird damit seinen Kritikern eins ausgewischt: 'Ihr vergreift euch an diesem guten Menschen!' - so heißt die Anklage in all den rührseligen Schilderungen, wie dem armen Otto jetzt wohl zumute sei: traurig, zornig, von der "Solidarität" seiner Kollegen gerührt... Zumindest die Krokodilstränen der CSU enthalten allerdings gleich die zweite Botschaft: 'Der Mann ist fertig... und gehört deswegen ersetzt!' Einen politischen Konkurrenten zu Tode zu bedauern: auf diese Hinterfotzigkeit verstehen sich die Christenjungs aus dem Süden der Republik nicht schlechter als ihre Kollegen. Eben deswegen dreschen die Führer dieser Partei aber erst recht auf jeden ein, der sich durch Lambsdorff-Kritik der Regierungsgegnerschaft schuldig macht, und erproben in einer faschismusnahen Unbefangenheit die gezielte und gar nicht fahrlässige

Verunglimpfung als Mittel der politischen Willensbildung

Die Bonner Staatsanwaltschaft, ihre sozialdemokratischen Vorgesetzten und die "kritische" Öffentlichkeit wären vom gleichen Geiste beseelt und inspiriert wie die Anarchistenmorde an Schleyer und Ponto, zetert der vertretungsweise CSU-General aus München - und hat damit nur ganz anders recht, als er's gemeint hat: Es ist dieselbe Ehre der Republik, der damals Schleyer geopfert wurde und die heute gegen jede "Anmaßung" ins Feld geführt wird, einem Normalsterblichen stünde Kritik an einem Regierungsmann zu. Für den Fanatismus der Antikritik, der den Geist der christlichen Wende in Bonn ausmacht, hat Tandler mit diesem verbalen Überfall neue Maßstäbe gesetzt - und die Debatte in der demokratischen Öffentlichkeit endgültig vom Bestechungsvorwurf weggeschoben. Eine Woche lang erbaute sich die Dummheit staatsfrommen Denkens an dem herrlichen Problem: Ist Tandler nicht zu weit gegangen? Wäre weniger nicht mehr gewesen? Oder kippt die berechtigte Anti-Kritik mit so drastischer Justizschelte nicht auf einmal selber in die verderblichen Geleise unerlaubter Staatskritik um?

Tandlers Antwort brachte zum krönenden Abschluß die kaum noch mögliche Steigerung demokratischer Debattierkunst: Wer seine üble Nachrede "üble Nachrede" nennt, vergehe sich damit gegen - die Meinungsfreiheit! Hat er gemeint. Ziemlich frei und öffentlich übrigens...

3. Das Fazit eines "Skandals"

Lambsdorff oder irgendein Nachfolger betreiben dieselbe staatliche Eigentumsförderung wie bisher. Die Parteien beschaffen sich ihre Spenden, um das dem Wählervolk als gut und notwendig erklären zu können - denn Lügen kosten Geld. Die parlamentarische Konkurrenzgeierei hat mal wieder Hochkonjunktur gehabt, mitten zwischen den Wahlen. Die demokratischen Staatsämter haben die reinsten Westen von der Welt, egal ob ihre Inhaber mit reingewaschen worden sind oder zurückgetreten. Die Öffentlichkeit hat sich darauf geeinigt, wie verwerflich und verboten das Kritisieren von Staatsmännern ist.

Und das alles ist bei uns normal!