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Dieser Artikel ist in der MSZ 1-1984 erschienen.

Systematik

Ein Beispiel für viele:
UNBEZAHLTE VERLÄNGERUNG DER ARBEITSZEIT

"Zum Aushang Bremen-Vegesack, 20. Mai 1983

Bekanntmachung

Ausnutzung der Arbeitszeit.

Trotz ständiger Aufforderungen stellen wir nach wie vor bei einem Großteil unserer Belegschaft erhebliche Verstöße gegen die Einhaltung der Arbeitszeit fest.

Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens erlaubt es nicht mehr, Abweichungen von den Arbeitszeiten zu dulden. Die Arbeitszeiten sind durch Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen festgelegt. Wir verweisen insoweit auf die nach wie vor gültigen Betriebsvereinbarungen vom 28. Juni und 5. Juli 1962.

Demgemäß weisen wir unsere Mitarbeiter nochmals an, die tarifliche Arbeitszeit am Arbeitsplatz unbedingt einzuhalten. Zu Arbeitsbeginn darf nur in Arbeitskleidung gestempelt werden. Bei Arbeitsbeginn hat der Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz zur Arbeiteaufnahme zu sein oder bei ständig wechselnden Arbeitsplätzen an der jeneiligen Sammelstelle zur Arbeitseinteilung. Die Arbeitsplätze dürfen nicht vor Arbeitsende verlassen werden.

Umkleide-- und Aufenthaltsräume sind während der Arbeitszeit nicht zu betreten. Die zuständigen Gewerksvorgesetzten haben in Zusammenarbeit mit den Werkstattschreibern dafür Sorge zu tragen, daß die Räume während der Arbeitszeit nicht aufgesucht werden.

Die unbedingte Notwendigkeit zur Einhaltung der Arbeitszeit gilt gleichermaßen für alle Mitarbeiter, auch für die Angestellten in Konstruktion, Verwaltung und Betrieb.

Die Vorgesetzten werden nochmals angewiesen, strengstens auf die Einhaltung der Arbeitszeit zu dringen. Verstöße sind mit allem Nachdruck in Form von Disziplinarmaßnahmen zu ahnden.

BREMER VULKAN A G

Schiffbau und Maschinenfabrik"

Was haben die Arbeiter denn bloß in der Zeit gemacht, die sie dem Betrieb geklaut haben sollen?

Sie sind von der Stempeluhr zum Arbeitsplatz und zurück gegangen, was nach Auffassung der Betriebsleitung nicht Arbeitszeit genannt werden kann.

Sie haben den Arbeitsplatz in der Arbeitszeit arbeitsbereit gemacht.

Sie haben glatt ihre Pause ganz zum Essen verwendet, sind also kurz vor 12.00 in den Aufenthaltsraum abgedampft, damit sie die Pause um Punkt 12.00 Uhr antreten konnten.

Sie haben sich während der Arbeitszeit den Dreck abgeduscht, den sie bei der Arbeit abgekriegt haben.

Sie besitzen sogar die Frechheit, noch kurz vor Arbeitsschluß aufs Klo zu gehen, statt sich das für die Freizeit zu verkneifen...

Nach Auffassung der Geschäftsleitung war also im Betrieb eigentlich die 35-Stunden-Woche schon längst verwirklicht, noch bevor es diese Gewerkschaftsforderung überhaupt gab - und das doch glatt für 40 Stundenlöhne!

Davon hat man zwar als Arbeiter nicht viel gemerkt. Schließlich war man auch bei 40 bezahlten Arbeitsstunden - also noch ohne Überstunden - wöchentlich seine 50 bis 60 Stunden für die Arbeit unterwegs: Anfahrtszeiten und unbezahlte Pausen eingerechnet.

Daß für den Arbeiter die Freizeit erst losgeht, wenn er nach 10 oder 11 Stunden abends wieder zu Hause angekommen ist, zählt da null. Nein, jetzt stellt sich heraus, daß die Arbeiter auch innerhalb der 8 Stunden offizieller Arbeitszeit öfter mal Freizeit hatten. Jetzt beschließt der Betrieb, daß noch nicht mal die Zeit, die der Arbeiter m Betrieb für ihn zugange ist, insgesamt als Arbeitszeit gelten kann. Alle Zeiten, die aufgewendet werden müssen, um die Arbeitsbedingungen herzustellen, sollen von der bezahlten Zeit abgezogen werden.

Nach dieser Logik könnte der Betrieb auch die Schnaufer, die der Arbeiter zwischen den einzelnen Handgriffen macht, zusammenzählen und von der Arbeitszeit abziehen - schließlich sind es ja nicht die Handgriffe selbst.

Für die Arbeiter bedeutet das Ganze also eine nicht unbeträchtliche unbezahlte Verlängerung ihrer Arbeitszeit. Wir empfehlen den Herren Unternehmern ihre Berechnungsweise der Arbeitszeit mal einem Installateur zu präsentieren, wenn zu Hause ein Wasserrohr bricht: 'Ihre Anfahrt bezahle ich nicht, da reparieren Sie ja noch gar nicht. Die Zeit, die Sie brauchen, um Ihr Werkzeug herzurichten, bezahle ich nicht, da reparieren Sie ja noch gar nicht. Wenn Sie zwischendurch was essen, bezahle ich die Zeit nicht, da reparieren Sie ja schon wieder nicht. Und wenn Sie sich hinterher die Hände waschen, dann zahle ich das auch nicht. Schließlich sind das Ihre Hände und nicht mein Wasserrohr.'

So einen Handwerker finden sie nicht. Aber Arbeiter, mit denen sie so umspringen können, die finden sie offenbar.