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Menschenhandel
WAS KOSTET DIE FREIHEIT?
Der rumänische Staat verlangt jetzt von seinen auswanderungswilligen Bürgern eine "Rückerstattung der Ausbildungskosten" in harten Devisen. Dagegen drohen die USA mit Streichung der Meistbegünstigungsklausel für rumänische Exporte.
Daß einem die Freiheit etwas wert sein muß, und zwar so viel, daß für dieses Gut kein Preis zu hoch ist, lautet die übliche Auskunft im Westen, wenn die Rüstungsfinanzierung und die Kosten der Vorkriegswirtschaft mit diesem ganz unwiderleglichen Nutzenkalkül ausgestattet werden. So weit will die rumänische Regierung gar nicht gehen: Daß einem die Freiheit etwas wert sein muß, und zwar einen genau errechenbaren Preis, ist ihre Auskunft, wenn sie die Genehmigung für ausreisewillige Minderheiten von Zahlungen abhängig machen will.
Die Rechnungsmethode, die den Bürger als ein seiner Staatsmacht kostenverursachendes Element veranschlagt, ist wiederum auch hier bestens bekannt: Daß der Mensch mit seinen ganzen Lebensrisiken eine einzige finanzielle Belastung für die Allgemeinheit darstellt, insofern er Geld kostet, wenn er ausgebildet, bei Krankheit wieder gesund gemacht, als Alternder durchgefüttert werden will und vor allem auch noch mit diesen sündhäft teuren Arbeitsplätzen versorgt werden will, diese Berechnungsweise vom Bürger als Unkost wird täglich in allen Medien vorgeführt, um die notwendigen Einschränkungen an dieser Anspruchsbestie zu "begründen".
So weit will die rumänische Regierung wiederum gar nicht gehen: Nicht daß ihr ihre Bürger prinzipiell zu teuer kommen, wird da behauptet; sie nimmt vielmehr das Auswanderungsbegehren der Juden und Rumäniendeutschen zum Anlaß, den in sie qua Ausbildung getätigten Vorschuß, der wegen des Entzugs nicht per Arbeit zurückerstattet wird, in Geld zu verlangen, und zwar in Devisen.
Eben diese Anwendungsweise der Preisform wird vom Westen bestritten. Die Abnehmerstaaten, USA und BRD, erheben unbedingten Anspruch auf den Zuzug freiheitssüchtiger Rumänen, aber kaufen wollen sie die nicht. Einen Wert haben diese Sippschaften nach westlicher Auffassung nämlich nicht. Daß es im freien Westen zu wenig Leute gäbe und im Osten Zuschuß eingekauft werden müßte, ist ja wirklich nicht der Fall. Daß partout Banater Schwaben und Ostjuden zu uns rüber müssen, während gleichzeitig sämtliche freien Staaten Ausländerabschiebeaktionen in großem Maßstab durchführen, liegt schließlich nicht an einer besonders erlesenen Qualität dieses Menschenmaterials - ausbeutungswilliger und anspruchsloser als Türken und Jugos sind sie auch nicht. Sie stehen für ein Prinzip, und das liegt nicht einmal an ihnen, sondern an ihrem Staat. Volksdeutsche gibt es prinzipiell nur aus dem Osten heimzuholen; daß das volksdemokratische Kommando über die Bürger als nicht-freiheitliches auch ein prinzipiell unrechtmäßiges ist, wird vorläufig an den vom Westen ideell zu eigenen Staatsbürgern erklärten Minderheiten exekutiert. Und für etwas, was einem gehört, zahlt man eben keinen Preis.
Insofern versieht auch der freie Westen die Freiheit mit einem Preis - für die rumänische Regierung, die die freien Besitzverhältnisse nicht respektieren will. Für den Fall, daß sie die Zahlungsaufforderung nicht einstellt, droht die US-Regierung mit Entzug der Meistbegünstigungsklausel samt den entsprechenden Verlusten für den rumänischen Außenhandel. Daß der Conducator höchstpersönlich wohl kaum, stattdessen seine Untergebenen für die Folgen haftbar gemacht werden, ist dabei kein Rätsel, wird dem rumänischen Volk aber ohne Skrupel zugemutet, in west-östlicher Himmelsrichtung darf die Freiheit eben schon etwas kosten. Schließlich ist ja auch den Ausreisewilligen nichts Materielles, etwa eine Existenz- und Ernährungsgarantie zugesagt worden, auch wenn die mit ihrem rumänischen Weltbild sich den Westen als eine Menschheitsversorgungsinstitution vorstellen mögen.
Die rumänische Regierung hat also eine Lektion zu lernen: Daß sie die Wirkungen ihrer allen westlichen Anliegen aufgeschlossenen Handelspolitik, Verschuldung und schwindende Deviseneinkünfte angesichts eines wegen dieser Handelsbeziehungen dauerhaften Devisenbedarfs keineswegs zum Anlaß nehmen darf, ehemals dem Westen gemachte Zugeständnisse für sich auszunutzen. Die Beziehungen ihrer Bürger zu ausländischen Schutzpatronen als Devisenquelle anzuzapfen - daß die Ausreisewilligen ihre Ausbildungskosten in Devisen rückerstatten sollen, während ein anderes rumänisches Gesetz privaten Devisenbesitz verbietet, ist ja nun wirklich keine besonders bösartige Schikane gegen die Bürger, sondern die ziemlich unverhohlene Aufforderung an die Adresse der interessierten Staaten, finanziellen Beistand zu leisten -, diese rumänische Hinterlist soll unterbunden werden. Wie bei allen Exportartikeln, um deren vermehrtes Angebot Rumänien sich laut IWF zu kümmern hat, ist es die Sache der westlichen Abnehmer, darüber zu entscheiden ob es welche sind. Aus dem Interesse am Abzug rumänischer Minderheiten Geld zu machen, ist da zwar ein origineller Gedanke, der sich aber in diesem Interesse täuscht. Auf die Leute und deren Gewinn für die Freiheit, in der sie in nicht unbeträchtlichen Portionen den sozialen Bodensatz vermehren, kommt es diesem Interesse wahrhaftig nicht an, sondern auf das a n ihnen exekutierte Eingeständnis der rumänischen Staatsmacht über die Grenzen ihrer Macht gegenüber den eigenen Bürgern. Und für das Eingeständnis läßt sich der freie Westen kein Geld abknöpfen. Vielmehr müssen die rumänischen Staatsmacher lernen, daß, ein alter Freund des Westens im Osten zu sein, keineswegs mehr zu irgendeiner ökonomischen Vorzugsbehandlung berechtigt; daß es, um als Freund des Westens im Osten weiterhin gewüidigt zu werden, keineswegs genügt, den Osten durch demonstrative Untreue zu schwächen bis hin zur Aufforderung an den Warschauer Pakt zu einseitiger Abrüstung und Entwaffnung. Dem Diktat der Freiheit ohne Verzug und Geldforderungen nachzukommen und mit den entsprechenden Kontingenten Aussiedler pro Jahr das Bekenntnis abzuliefern, daß eigentlich die Befreiung aller Völker vom Joch des Kommunismus ansteht, muß auch für einen alten Freund des Westens ohne Widerrede gelten.
"Einmischung" darf das nicht genannt werden, wenn USA und BRD der rumänischen Staatsgewalt solcherart den Umgang mit ihren Bürgern vorschreiben, ganz im Gegensatz zu sowjetischen Ratschlägen an die polnische Regierung. Denn in diesem Fall machen unsere Politiker nur ihr Recht geltend, dessen Rechtmäßigkeit zwar einzig in dem eindeutigen Gewaltverhältnis begründet ist, wer sich welche Erpressung leisten kann. Aber ein anderes, besseres Kriterium für Recht ist bisher nicht bekannt geworden.