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Dieser Artikel ist in der MSZ 5-1982 erschienen.

USA:
"FAMILIENSTREIT" UM DIE SPESEN DER KRISENPOLITIK

"Es ist behauptet worden, ein gobaler Handelskrieg stehe bevor. Ich bin hier, um Ihnen zu sagen, daß es zwischen den Vereinigten Staaten und Europa keinen Handelskrieg gibt. Die Vereinigten Staaten und Europa haben ganz gewiß Differenzen, und ganz gewiß haben wir auch Handelsprobleme. Wir haben aber auch die Mittel, mit unseren Differenzen innerhalb des bestehenden institutionellen Rahmens auf ruhige und gerechte Weise fertigzuwerden." (US-Unterstaatsekretär Waldmann vor der amerikaniachen Handelskammer in München, 14.7.82)

Einen globalen Handelskrieg könnten in der Tat nur die sechs, sieben imperialistischen Staaten gegeneinander führen, deren Geschäftsmittel die ganze Welt ist. Daß sie ihn gleichzeitig nicht führen können, ohne den "institutionellen Rahmen" zu sprengen, auf den sie qua IWF und GATT verpflichtet sind und für deren Gültigkeit die Weltmacht Nr. 1 geradesteht, ist unbestrittene Grundlage der Streitigkeiten, die die europäischen Imperialisten derzeit untereinander und mit den USA um die nationale Bewältigung der Probleme führen, die ihnen ihr weltweiter Geschäftserfolg gegenwärtig aufhalst. Schrankenlose Benutzung fremder Märkte zur Bereinigung der eigenen Krise ist dabei ebensowenig erlaubt wie die Weigerung, interne Sanierungsprogramme unter Nichtberücksichtigung der Interessen der Konkurrenten durchführen zu wollen.

Die Staaten lassen es sich sehr angelegen sein, die Interessen wichtiger nationaler Geschäftszweige gegeneinander ins Feld zu führen:

"Handelskrieg" um Stahl

Wie alle anderen Branchen ist sie unmittelbar vom allgemeinen Stand der Konjunktur abhängig. Aufgrund ihres großen Kapitalvorschusses und des hohen Anteils von fixem Kapital ist sie jedoch von den Konjunkturschwankungen und insbesondere von chronisch darniederliegender Konjunktur extra betroffen; zugleich steht mit ihrer Existenz ein bedeutender Teil der nationalen Akkumulation auf dem Spiel.

Der staatlicherseits ans Stahlkapital ergehende Auftrag, sich dem Produktivitätsvergleich auf dem Weltmarkt zu stellen und so zur Kostpreissenkung für die eigene Geschäftswelt und für die eigene Aufrüstung beizutragen, wird deshalb überall ergänzt durch staatliche Maßnahmen, die jenseits aller negativen Wirkungen dieses Vergleichs, jenseits auch der Wirkungen des eigenen Konjunkturverlaufs den Erhalt von Kapazitäten und Produktivität als sichere Grundlage nationaler Akkumulation garantieren sollen.

Gegenwärtig ist die Stahlindustrie in allen Staaten den westlichen Bündnissen deswegen bevorzugtes Objekt staatlicher Sorge. Ihr wird - nach Maßgabe der Reichweite der politischen Gewalt ihres jeweiligen Beschützers - jede Schranke aus dem Weg geräumt, die ihr die Wahrnehmung ihres nationalen Auftrags erschweren könnte, trotz sinkender Nachfrage, fallender Preise, Entwertung ihres fixen Kapitals und aktuell nicht absehbaren Aufschwungs nicht nur für die Aufrechterhaltung, sondern für die beschleunigte Modernisierung ihrer Anlagen in staatlich erwünschtem Umfang zu sorgen. Damit aus diesen Anstrengungen bereits jetzt soweit wie möglich ein Geschäft wird (der Staat seine Kosten in Form von Strukturhilfen usw. also möglichst gering hält!) bemühen sich die feindlichen Brüder redlich, die Märkte ihrer gleichgesinnten Konkurrenten für den eigenen Stahl zu benutzen. Während in Europa dieser Streit mit den von vornherein dafür vorgesehenen Mitteln - Montanunion, Quotenregelungen mittels Eurofer - ausgetragen wird, die die wechselseitge Benutzung der Märkte der anderen Europäer unterstellen und auf der Grundlage Grade der wechselseitigen Schädigung verhandeln, haben die USA im Juni dieses Jahres entschieden, dem weiteren Eindringen europäischen Stahls einseitig einen Riegel vorzuschieben: Das amerikanische Handelsministerium beschloß, auf Stahlimporte aus EG-Ländern eine Ausgleichsabgabe zu erheben. Dem lag eine Klage amerikanischer Stahlfirmen gegen die EG-Länder wegen "Subventionierung" ihres Stahls zugrunde.

An dieser Entscheidung ist weniger die Tatsache bemerkenswert, daß die amerikanische Regierung für sich in Anspruch nimmt, die Zugangsbedingungen für Stahlprodukte zum amerikanischen Markt nach Preis und Menge freihändig festzulegen, als das Verfahren, das sie diesmal dafür wählte. Grundlage für diesen staatlichen Umgang mit Stahlimporten bildet seit Beginn der 60er Jahre das sog. Triggerpreis-System: ab einem bestimmten Marktanteil haben sich demnach Stahlimporteure neben dem praktisch am Markt stattfindenden Preisvergleich einem staatlich veranstalteten Preisvergleich zu unterziehen, dem das prinzipielle Urteil zugrundeliegt, daß einem Zuwachs ihrer Verkaufsziffern nur Verletzungen einer "fairen Konkurrenz" zugrundeliegen können. Das zwischen Stahlkäufern und -verkäufern über die Grenzen hinweg laufende Geschäft unterliegt also von vomherein der Vorbedingung, daß einheimischer Stahl sich dem Preisvergleich mit auswärts produziertem - wie auch immer diese Preisrelation zustandegekommen sein mag! - nur bedingt auszusetzen hat; die beste Beförderung der amerikanischen Stahlindustrie, der nationalen Akkumulation und der eigenen Rüstungsproduktion also damit gegeben sei, daß amerikanischer Stahl - scheinbar ganz im Gegensatz zu den Prinzipien des GATT - bereits dadurch der produktivste der Welt ist, daß er in den USA hergestellt wird.

Bemerkenswert war das Verfahren, das die Chamber of Commerce in diesem Fall für die Festlegung von Ausgleichszöllen wählte. Getreu den eigens dafür herangezogenen GATT-Bestimmungen "errechnete" das Ministerium Prozentsätze staatlicher Subventionen am Preis des Stahls verschiedener europäischer Stahlunternehmen - von ca. 40% bei British Steel bis ca. 1% bei Hoesch - und bestimmte danach die Höhe der Zahlungen, die die Importeure beim Zollamt zu hinterlegen hatten.

Einerseits ist klar, daß die hier entdeckten "Subventionen" nicht der Grund für die Entscheidung des Handelsministeriums sind: Der Entscheidung, sie als Grund zu behandeln, ging allemal die vorweg, bei der Suche nach Ursachen für steigende Marktanteile der Europäer auf jeden Fall auswärts fündig zu werden. Andererseits liegt dem gewählten Kriterium durchaus ein Prinzip zugrunde: so kündigte die amerikanische Regierung an, wie sie Handelsbeziehungen zwischen ihren Kapitalisten und dem Rest der Welt in Zukunft zu betrachten und zu beurteilen gedenkt. Mit der Bestimmung staatlicher Subventionen als Ursache von "Preisverzerrungen" wird nämlich die Fiktion eines "wahren" Produktivitätsvergleichs aufgemacht, mit der einem amerikanischen Staatsmann selbstverständlichen Unterstellung, daß - wenn man ihn in der Phantasie einmal stattfinden läßt - das Problem europäischen Stahls auf amerikanischem Markt dann nie auftauchen würde. Es ist dies die praktische Anwendung des Diktums, das der stellvertretende Sonderbevollmächtigte des Präsidenten für Handelsverhandlungen, David MacDonald, vor einem Unterausschuß des Kongresses als "Prinzip der Reziprozität" erläuterte, das dem Entwurf zu einem neuen amerikanischen Handelsgesetz zugrundeliegt:

"Die Vollmachten des Präsidenten gemäß Abschnitt 301 des amerikanischen Außenhandelsgesetzes (die bestehen dann, daß der Präsident entscheiden darf, wann qua Handel amerikanische Interessen verletzt sind; die waren die gesetzliche Grundlage für die Entscheidung des Handelsministeriums im Stahlstreit, d.V.) müssen klarer definiert und verbreitert werden. Wir müssen unseren Handelspartnern klarmachen, daß wir uns entschlossen für faire und gleiche Marktchancen für amerikanische Interessenten einsetzen werden. Die wirksamste Methode, dies zu tun, besteht für die amerikanische Regierung darin, die amerikanischen Rechte unter amerikanischen und internationalen Gesetzen aktiv zu vertreten..." (Amerika-Dienst, 4.8.82)

Nicht, daß nicht auch andere imperialistische Souveräne die Heuchelei beherrschten, ihre nationalen Sonderinteressen als identisch mit den allseits anerkannten Regeln des internationalen Warenverkehrs auszugeben. Hier wird sich gar nicht bemüht, eine Übersetzung vorzunehmen: Beschränkungen usw. sind unfair, weil sie stattfinden, und wann sie stattfinden, entscheidet der amerikanische Präsident. So wird klargestellt, daß der historische Ausgangspunkt der Einrichtung der kapitalistischen Weltwirtschaftsordnung nach dem 2. Weltkrieg, die überlegene Produktivität der amerikanischen Industrie, sich nie und nimmer daran zu relativieren hat, daß diese Überlegenheit irgendwo nicht mehr existiert: Ihr wird mit allen staatlichen Machtmitteln zur Geltung verholfen, weil es eben um Produktivitätsvergleich gar nicht geht.

Am Maßstab des Ideals nationalstaatlich souveräner Verfügung über die eigenen produktiven Ressourcen gemessen besteht die "Frechheit" des amerikanischen Verfahrens zur Festlegung der Ausgleichszölle darin, den wirtschaftpolitischen Umgang ihrer Konkurrenten mit ihrer Stahlbasis zum Grund für die Wirkungen der europäischen Stahlpreise auf dem amerikanischen Binnenmarkt zu erklären. Zwischen den Stahlunternehmen der verschiedenen europäischen Staaten wurde dementsprechend streng nach dem Kriterium differenziert, inwieweit die Chamber of Commerce in ihnen eine mißbräuchliche Rücksichtnahme auf nationale Besonderheiten in der jeweiligen Bereinigung der Stahlkrise zu entdecken können glaubte; was nichts mit der Frage zu tun hat, mit welcher Rücksichtslosigkeit verschiedene europäische Regierungen Stillegungen, Umstellungen und Entlassungen befördern, sehr viel aber mit dem dabei in der europäischen Konkurrenz erzielten Erfolg.

"Bei der Betrachtung der deutschen Fälle hat die amerikanische Handelsbehörde die Koks-Kohlesubvention, die zuerst ein Stein des Anstoßes gewesen ist, nicht als Subvention angesehen. Als Subventionen wurden dagegen die Regionalförderungsprogramme, zinsgünstige Staatskredite, Investitionszuwendungen seitens der Bundesländer und Entwicklungsprogramme, staatliche Fachausbildung und Umschulungshilfen, staatliche Eigenkapitalbeteiligungen bei Unternehmen in der Verlustzone (!) sowie die Zur-Verfügungstellung von mit staatlichen Zuschüssen gebauten Werkswohnungen angesehen." (Frankfurter Allgemeine, 14.6.82)

Wenn - so heißt die Logik - das staatliche Bemühen um Modernisierung der Stahlindustrie einerseits und um sozialstaatliche Abwicklung der eingeplanten Schäden für die Stahlarbeiter andererseits den so unterstützten Stahlkapitalen die Freiheit einer Preisgestaltung eröffnet, die ihren Absatz auf dem US-Markt erlaubt, findet keine "wirkliche " Sanierung statt: Womit den europäischen Regierungen aufgetragen ist, beim Durchgreifen gegen "unproduktive Kosten" keinerlei Rücksichten mehr walten zu lassen. Daß es bei diesen Maßnahmen überhaupt bloß um 6% des amerikanischen Stahlmarktes geht, es also gar nicht durch die Importe bedingt ist, daß deren Absatz gegenwärtig einen Tiefpunkt erreicht hat, ist deswegen auch gar kein Einwand gegen die Importbeschränkungen. (Das hat im übrigen die amerikanische Geschäftswelt schon selbst festgestellt, daß die Importbeschränkungen den Stahlfirmen nicht weitere Stillegungen und Entlassungen ersparten.) Es geht eben ums Prinzip: und das heißt, daß gerade wegen der schlechten Geschäftslage in den USA den amerikanischen Stahlkonzernen Konkurrenz nicht zugemutet werden soll.

Ein Streit um die Konditionen der Importbeschränkung ist allerdings nicht nur nicht verboten, sondern gehört zu den Modalitäten des Verkehrs im Bündnis dazu. Erstens waren mit dem Beschluß der Handelsbehörde die Ausgleichszölle festgelegt und ab sofort von den Stahlimporteuren beim Zoll zu hinterlegen, womit das erste Ziel: deren Verdrängung vom Markt - schon einmal ein Stück weit verwirklicht war. Gleichzeitig gab die amerikanische Regierung bekannt, daß dies eine vorläufige Entscheidung sei, über die endgültigen Konditionen noch verhandelt werden könne, und daß Interesse daran bestünde, sich mit den Europäern in dieser Frage zu einigen; daß diese also die Unterwerfung unter den amerikanischen Beschluß zum Inhalt eigener politischer Bemühungen machen durften.

Die Maßnahmen des amerikanischen Staats sind nicht dazu gedacht, die eigenen Stahlproduzenten hochzupäppeln. Staatsfürsorge fürs Kapital ist in den USA immer schon sehr viel genereller gemeint: Die beste "Subvention" ist das Wirken der US-Staatsgewalt über den ganzen Erdball hinweg - die unterstelltermaßen unschlagbaren amerikanischen Kapitale würden in der damit garantierten Konkurrenz ihren Teil dann schon erledigen. Daß dies so nicht mehr stimmt, daß die gar so selbstverständliche Überlegenheit über europäisches und japanisches Kapital sich des öfteren nicht mehr einstellt, bewegt den US-Staat nicht im geringsten dazu, vom eigenen "Selbstverständnis" Abstriche zu machen. Wenn die Weltkonkurrenz, die man sich fürs Gewinnen eingerichtet hat, nicht mehr im eigenen Sinne reibungslos funktioniert, dann gehören sich die negativen Wirkungen verboten. Nicht also Wieder-Herrichten des eigenen Kapitals auf neuesten Weltmarktstand wird da betrieben - die Importbeschränkungen sind ja durchaus auch Schädigung, nämlich der Stahlimporteure und -verarbeiter -, vielmehr werden gewisse Resultate der Konkurrenz nicht geduldet. Die Staatsgewalt tut so, als ob es im Inneren keine ökonomische Widersprüche gäbe: Damit sind die nie und nimmer aus der Welt - im Gegenteil, sie sind dadurch verallgemeinert, zum Problem aller Konkurrenten gemacht. Daß es sich um eine von den imperialistischen Staaten eingerichtete und verwaltete Dauerkrise handelt, wird hier dergestalt offenkundig, daß der internationalen Konkurrenz ein neuer Fixpunkt vorgegeben wird: Die Konkurrenz um die bestmögliche Vermeidung unvermeidlicher Schäden - sozusagen eine "negative" Förderung der eigenen Akkumulation, wenn Weltmarkterfolg daraus resultieren soll, daß man weniger hart getroffen wird als der Konkurrent bzw. politisch-ökonomische Mittel auf seiner Seite hat, den Schaden bei sich geringer, beim anderen dafür umso größer zu gestalten.

Die Reaktion der westeuropäischen Staaten bestand erstens darin, zu dokumentieren, daß sie sich als Europäer in ihrer Souveränität angegriffen fühlten:

"Es ist unmöglich, daß ein Land für sich das Monopol in Anspruch nimmt, die Regeln des allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens auszulegen. Die EG-Kommission wird jetzt die nächsten juristischen Schritte prüfen." (Davignon, der es laut "FAZ" ablehnte, von der Gefahr eines Handelskrieges zu sprechen", womit der Streit schon so hieß).

Zweitens im diplomatischen Verweis darauf, als G keine Gegenmaßnahmen gegen die Schädigung ihrer Stahlindustrie durch die Amis ergreifen zu wollen. Sie stellten beim GATT den Antrag, auf eingeführte amerikanische Waren Ausgleichsabgaben in Höhe der von d en USA gezahlten Exportsteuererleichterungen erheben zu dürfen, stellten also klar, daß sie, wenn überhaupt, "Sanktionen" nur als Entscheidung einer übergeordneten Instanz in Erwägung ziehen würden. (Die Entscheidung des GATT wurde dementsprechend auf Ende Oktober vertagt.) Im selbstgerechten Verweis darauf, daß ihnen im Namen der Weltwirtschaftsordnung Unrecht geschehen sei, geben die Europäer damit zu erkennen, daß sie ihre Souveränität über ihre ökonomischen Mittel durchaus für ein untaugliches Mittel halten, den Amis in dieser Frage in die Quere zu kommen, beharren aber gleichwohl darauf, daß es ihre Mittel sind und sie sie ganz freiwillig der Fiktion gemeinsam beschlossener Notwendigkeiten unterordnen.

Drittens im Angebot eines Verfahrens, wie die von den USA verhängte Exporterschwernis in beidseitigem Einvernehmen zu realisieren sei; ein Angebot, das sofort die Verlaufsform des Streits unter den europäischen Nationen annahm, wie der von den USA verfügte Schaden auf wen abzuwälzen sei. Während die Briten bilaterale Verhandlungen bevorzugten - in der nicht unbegründeten Erwartung, ihre eigenen Zollprozente etwas abzubauen, die anderer dafür vielleicht etwas zu erhöhen - drängte vor allem die BRD auf gemeinschaftliche Verhandlungen und setzte sich damit durch. Sie befand sich dabei in einer hervorragenden Position: Erstens konnte sie sich rühmen, mit der eigenen Stahlpolitik voll auf der Linie der amerikanischen Beurteilung europäischer Wirtschaftspolitik zu liegen und damit nicht nur in der EG Erfolg gehabt zu haben, sondern jetzt auch die eigenen Stahlexporte von amerikanischen Sanktionen unberührt zu sehen. Zweitens ließ sich deshalb das Beharren auf einer gemeinsamen Verhandlungsführung als ein einziges Zugeständnis an die betroffenen "Partner " darstellen, den seitens der USA eingeräumten Vorteil nicht umstandslos für sich auszunutzen, also die eigenen Exporte in die USA sogar noch zu erhöhen. Und drittens wehrte sie damit bislang alle Versuche ihrer Konkurrenten ab, ihre Beschränkungen seitens der Amis zum neuerlichen Argument für eine Umverteilung von Quoten innerhalb der EG selbst zu machen und damit den inzwischen innerhalb der EG durchgesetzten Maßstab des Produktivitätsvergleichs zu "verwässern".

Der Vorschlag der EG lautete: Freiwillige Exportbeschränkung auf 5,7% des amerikanischen Stahlmarktes; also eine Senkung der Stahlexporte um ca. 10% von dem errechneten bisherigen 6,3% Marktanteil. Seitens der BRD wurde sofort klargestellt, daß dies keineswegs heiße, diese Senkung auf alle EG-Staaten gleichmäßig zu verteilen:

"Die Bundesrepublik will nach den Worten des Staatssekretärs aus ihrer begünstigten Lage im Streit mit den Amerikanern über die Stahlsonderzölle keine Vorteile ziehen. Sie trete für die Aufrechterhaltung der traditionellen Handelsströme ein. Schlecht sagte außerdem, die BRD lehne es ab, zweimal bestraft zu werden. Sie habe bisher die Subventionen der anderen EG-Länder für ihre Stahlproduzenten ertragen müssen und damit Wettbewerbsvorteile verloren. Sie könne nun nicht auch noch Nachteile am Export in die Vereinigten Staaten hinnehmen." (Frankfurter Allgemeine, 26.7.)

Die Selbstdarstellung als europäischer Musterschüler bewahrte die deutsche Stahlindustrie allerdings nicht vor weiteren Angriffen seitens ihrer amerikanischen Konkurrenten. Zwar nahm die amerikanische Handelsbehörde den europäischen Vorschlag an; die amerikanischen Stahlproduzenten weigerten sich auf dieser Grundlage allerdings, die von ihnen angestrengten Klagen zurückzuziehen, womit das ganze Abkommen hinfällig war. Deren Intention wurde offen ausgesprochen: Die Europäer sind unter Druck, und der verstärkt sich, je länger die bereits von der Handelsbehörde ausgesprochenen Zollerhöhungen greifen. Und damit auch die deutschen Stahlerzeuger sich nicht einbildeten, daß Subventionen die einzige Kritik seien, die seitens der Amis gegen europäische Marktanteile vorgebracht werden können, erhob das Handelsministerium Anfang August gleich noch eine Dumping-Klage gegen 16 Firmen in sechs Ländern, darunter auch 6-8 deutschen. Kommentar eines amerikanischen Stahlmanagers:

"Die Deutschen waren um die Ausgleichsabgaben herumgekommen und haben sich seitdem einer Verhandlungslösung widersetzt. So werden sie auch erwischt, und das sollte sie in eine Verhandlungsposition bringen." (Business Week, August 23)

Ende August wurden dann die Ausgleichszölle endgültig in ihrer Höhe beschlossen; dies brachte British Steel die Senkung von 40% auf 20%, eine Erhöhung für einige italienische Werke und zusätzliche Verfahren für spanische Stahlerzeuger. Und das bislang letzte Wort im Stahlstreit hieß:

"Das US Commerce Department führte seinen letzten Schlag im Stahlkrieg mit Europa in der letzten Woche. Es gab ein statement heraus, in dem erklärt wird, daß sechs europäische Staaten Stahl zu Preisen exportieren, die die Behörde für "unfairly low" hält. Die Feststellung des Department könnte zur Festlegung von Ausgleichszahlungen von bis zu 26% auf Stahlimporte aus Belgien, der BRD, Frankreich, Italien, Luxemburg und Großbritannien führen... Die Angelegenheit wird jetzt an die Internationale Handelskommission der USA überwiesen, die bis zum Ende des Monats eine endgültige Entscheidung treffen soll." (Newsweek, 6.9.82)

Das Dumping-Verfahren tritt dabei nicht anstelle des Subventionsverfahrens, sondern ergänzt die bereits Ende August festgelegten Ausgleichszölle (z.T. bezieht es sich auch auf andere Stahlerzeugnisse, die vom ersten Verfahren nicht erfaßt wurden).

Während so seitens der Amis klargestellt wird, daß ihnen die Bereitschaft der Europäer zum Kompromiß in dieser Frage nicht weit genug geht, sind die als EG einerseits weiterhin damit beschäftigt, ihr vorgeschlagenes Selbstbeschränkungsabkommen zu erarbeiten; andererseits geht der Streit in der EG jetzt erst richtig los: Während die deutschen Hersteller "business as usual" melden, also die Meldung von Eurofer, die Selbstbeschränkung werde auf alle europäischen Stahlkonzerne gleichmäßig verteilt, offensiv dementieren, haben die Franzosen bekanntgegeben, daß sie die ganze Sache zum Anlaß zu nehmen gedenken, um das ganze Eurosystem neu zu überdenken.

EG-Agrarmarkt und US-Agrarexporte

Da die Produktion nationalen Reichtums die Beschränkung der Konsumtionskraft der Massen zum Mittel und Resultat hat, hat die Nutzung der natürlichen Gegebenheiten staatlichen Territoriums als profitable Kapitalanlage nie und nimmer sein Maß an der inländischen zahlungsfähigen Nachfrage nach Hähnchen, Brot oder Dosenmilch. Im Gegenteil: Der nationale Erfolg dieses Geschäfts beweist sich nicht zuletzt daran, inwieweit es gelingt, die ständig gesteigerte Produktivität der Landwirtschaft zum Mittel des Geschäfts nach außen zu machen.

Praktische Gestalt erhält dieses Interesse in der Form staatlich reglementierter Überproduktion auf dem Agrarsektor einerseits, dem Niederreißen aller fremden nationalen Schranken für das Eindringen der eigenen Agrarprodukte andererseits (nicht umsonst gilt es als zivilisatorische Leistung des Imperialismus, daß inzwischen auch Neger und Chinesen Brot statt Reis oder Hirsebrei essen!). Seitens der USA war dies lange Zeit allein dadurch gewährleistet, daß sie die durch keinerlei Eigentumsschranken gehinderte Produktivität ihrer Landwirtschaft (die sich schon immer aller entsprechenden Mittel, von der Mechanisierung über die Plantagenwirtschaft mit Lohnsklaverei bis zur intensiven Kleinproduktion bedient hat) zum Maßstab für den Weltagrarmarkt erklärte und so zum größten Agrarexporteur der Welt wurde.

Der damit in die Welt gesetzte Gegensatz zwischen den USA und dem in dieser Hinsicht rückständigen Europa wurde nach dem 2. Weltkrieg so geregelt: Den Europäern wurde aufgrund der Besonderheiten ihrer landwirtschaftlichen Produktion, die ihren Grund in der mangelnden Trennung der bäuerlichen Produzenten von Grund und Boden haben, das Recht zugestanden, mittels eines gemeinsamen Agrarmarktes die Durchkapitalisierung ihrer Landwirtschaften schrittweise zu vollziehen, deswegen die Konkurrenz seitens amerikanischer Agrarproduktion nur bedingt zuzulassen. Für die Erlaubnis, den EG-Binnenmarkt durch ein über dem Weltmarktpreis liegendes Mindestpreisniveau gegen die Weltmarktkonkurrenz abzuschirmen, sicherten sich die USA den freien Zugang zum europäischen Markt für alle die Agrarprodukte, die die EG selbst (noch) nicht rentabel produzierte, nach denen aber gerade aufgrund der erfolgreichen Entwicklung des europäischen Agrarmarktes ständig steigende Nachfrage entstand; dies betraf (und betrifft) vor allem Soja, Futtermittel (Maisgluten) und alle Sorten Ölfrüchte; aber auch - ein Punkt, der sich vor allem seit dem Beitritt Griechenlands und Spaniens zur Kontroverse heranwächst - Zitrusfrüchte, Rosinen usw.

Das Ergebnis dieser erfolgreichen kapitalistischen Arbeitsteilung mag nun beiden Seiten nicht mehr so einfach gefallen. Einerseits gingen nämlich im Jahr 1981 20% der gesamten US-Agrarexporte in die EG (Zahlen nach: Grundzüge der amerikanischen Agrarpolitik; Ausführungen von Hormats, Brock und Block vor dem US-Kongreß im März 1982); andererseits entwickelten sich die EG-Staaten selbst zu Netto-Exporteuren in landwirtschaftlichen Produkten und machen den Amis zunebmend auf Drittmärkten Konkurrenz. Und drittens entdecken vor allem die Franzosen am ungebinderten Zugang der Amerikaner zum Futtermittelmarkt eine unliebsame Schranke für die Realisierung ibrer Getreideüberschüsse zu profitablen Preisen, was sie dazu veranlaßt bat, bei der EG-Kommission die Erbebung eines Einfuhrzolls auf dieses Produkt zu beantragen. Der ganze Streit findet statt auf Grundlage einer "Rekordernte" hüben wie drüben. Die verdankt sich allerdings weniger dem Walten der Natur als der Art und Weise, wie seitens der landwirtschaftlichen Produzenten mit steigenden Zinslasten für Kredite umgegangen wird, die sie zur Mechanisierung der Produktion und zur Ausdebnung von Anbaufläche und Menge aufgenommen haben. In den USA machte sich der Zwang für die Farmer, diese Kredite aus den Verkaufserlösen zurückzahlen zu müssen, erst im Versuch geltend, durch Ausweitung der Produktion sich größere Rückflüsse zu sichern; inzwischen in Preisverfall, zunehmender Versteigerung von Farmen und sinkenden Bodenpreisen. Was die US-Regierung daran stört, sind weniger diese ganz normalen Phänomene der Konzentration in der Landwirtschaft als der Umstand, daß die so produzierte Weizenernte die nationalen überschüsse auf ca. die Hälfte der Jahresernte erhöht hat, von der wiederum die Hälfte mit Hilfe von Regierungskrediten gelagert wird. Ihr ist also einiges daran gelegen, einen entsprechenden Preis für die auf dem Binnenmarkt nicht absetzbare Warenmenge auf einem Weltmarkt zu realisieren, auf dem - auch ein Erfolg der Kapitalakkumulation! - die zahlungsfähige Nachfrage nach Lebensmitteln sich weiter verengt. Folgerichtig entdecken die USA im ganzen System der EG-Agrarmarktordnung einen einzigen Angriff auf den freien Welthandel mit Agrarprodukten:

"Die Agrarpolitik der USA und der EG gründen sich auf verschiedenen Grundsätzen. Das US-Farmprogramm (umfaßt die Regelung regierungsamtlicher Käufe von Überschüssen, Sonderkredite an Farmer, Prämien für Stillegung von Anbauflächen u.ä.) will sich so wenig wie möglich in internationole Agrarmärkte einmischen. Wenn die Preise niedrig sind, kauft die Commodity Credit Corporation zusammen mit den Farmern die Überschüsse auf; es senkt nicht die Weltmarktpreise durch Subventionierung des Exports. Unsere Farmer halten die größten Getreidereserven der Welt und tragen so zur Sicherung der Welternährung (!!) und zur internationalen Preisstabilität bei. Der Gemeinsame Agrarmarkt der EG beruht auf hohen Preissubventionen. Er hat keine Produktionskontrollen und schützt die Preise durch verschiedene Abgaben an den Grenzen. Er hat schwer belastende Überschüsse geschaffen und ernste Finanzprobleme für die Gemeinschaft. Durch Subventionierung des Exports hat er großangelegte europäische Exporte für Weizen, Zucker und Fleisch künstlich befördert. Dies beschränkt die Marktchancen von Produkten aus Ländern wie den USA, die ohne Subventionen konkurrieren... Wir erkennen die Bedeutung des Gemeinsamen Agrarmarktes für die Gemeinschaft und ihren Zusammenhalt an... Wir fürchten allerdings, daß die EG ihre innere agrarische Überproduktion und Finanzprobleme dadurch bewältigen will, daß sie den Gemeinsamen Agrarmarkt in ein Mittel gemeinsamer Exportpolitik auf Grundlage extensiver Subventionen umwandelt. Wir sind auch sehr beunruhigt darüber, daß die EG zeitweilig Maßnahmen in Erwägung zieht, die die Exporte von Sojabohnen und Futtermitteln auf den EG-Markt beschränken würde." (Unterstaatssekretär Hormats nach Dept. State Bulletin, März 1982)

Die Logik ist klar: Nützlich ist der Agrarmarkt der EG, insofern seine staatliche Beförderung den USA zusätzliche Absatzmöglichkeiten eröffnet. Schädlich ist die gleiche Agrarmarktordnung, weil die gleichen staatlichen Regelungen mittels Preisen, Grenzabgaben und staatlichem Aufkaufen von Überschüssen den EG-Staaten die Kalkulation nahelegt, aus ihrer Überproduktion ebenfalls ein Geschäft auf dem Weltmarkt zu machen. Diese Überschüsse dienen dann in den Augen der Amis deshalb auch nicht der Welternährung, sondern stören die Verwandlung amerikanischer Agrarprodukte in amerikanischen nationalen Reichtum.

Röhrenembargo und Weizengeschäft - ein Nachtrag

"Die Getreideverkäufe sind Handel - schlicht und einfach Handel. Moskau erhält amerikanischen Mais und Weizen, dort dringend benötigt, und bezahlt dafür mit Gold oder aus seinen begrenzten Vorräten an harter Währung - 'cash on the barrel head' sagt der Amerikaner dazu... Getreide ist kein knapper Rohstoff; das Geschäft ist ein Vorteil für beide. Das sowietische Röhrengeschäft hingegen umfaßt große Mengen westeuropäischer Kredite. Die Westeuropäer stellen durch ihre jetzigen Kredite praktisch die Röhren, die Turbinen und andere Ausrüstung; dann, nach Fertigstellung der Gasleitung, kaufen die Europäer als Abnehmer das Erdgas und stellen damit die Devisen zur Verfügung, die Moskau zur Bezahlung seiner Schulden braucht... Dieses Geld wird dem Kreml dabei helfen, seine Militärmaschinerie noch weiter auszubauen." (Die Stimme Amerikas, 11.8.82)

Sieht man einmal ab von der sonderbaren Logik, nach der die Russen ihre Devisen zweimal verwenden können - einmal zur Bezahlung der Kredite, ein zweites Mal zum Aufbau ihres Militärs - so fällt an dieser Darstellung des amerikanischen Interesses am Weizengeschäft folgendes auf:

Erstens: sollte es denn sein, da "Handel, schlicht und einfach Handel" das Interesse ausgerechnet der Nation sein soll, die jeden Warenverkehr unter der Magabe betrachtet, inwieweit er zur Vermehrung und Ausbreitung ihres Kapitals dient? Die deswegen allein schon manches Geschäft gar nicht zu standekommen lät? Die den "Handel" mit Erdgas aus politischen Erwägungen für unzuträglich hält, deswegen ihre eigenen Kapitalisten anweist, mit EG-Kapitalisten keine Geschäfte mehr zu machen, die diesen "Handel" trotzdem perfekt machen?

Wenn die SU Reichtum für die bloe Konsumtion weggibt, dem Kapitalismus seine Waren realisiert, deren Wert ohne das Geschäft mit den Russen eine durchaus zweifelhafte Angelegenheit wäre, dann liegt den USA zunächst einmal an letzterem. Das Versilbern landwirtschaftlicher Überproduktion, das ohne die Russen nicht ginge, ist von großer ökonomischer Bedeutung - diesen Ausfall will sich der amerikanische Staat nicht erlauben. Die ideologische Rechtfertigung, der Goldentzug würde die Russen schädigen, die EG-Kredite zwecks Röhrengeschäft ihnen nutzen, ist nachgeschoben.

Wenn die USA einerseits die politische Stoßrichtung eines jeden Russengeschäfts betonen, andererseits sich eine rein geschäftliche, das politische Prinzip scheinbar verletzende Freiheit herausnehmen, dann ist das eine ökonomische Kampfansage an die Europäer: Diese Freiheit des Geschäfts erlauben wir euch nicht. Wir gedenken sie durchaus in der Konkurrenz gegen euch zu nutzen. Mehr noch: Grad weil die USA auf dem Weizengeschäft bestehen, nehmen sich die Sowjets die - neben dem Gold - dafür benötigten Kredite bei den europäischen Banken; insofern ist der Weizen dann doch wieder eine politische Waffe, weil so die Kreditierung des Röhrengeschäfts erschwert wird. Es ist eine Waffe, die politisch den Gegner und ökonomisch den Partner/Konkurrenten trifft.

Inzwischen wird gegenüber den Russen nicht mit einem Weizenembargo gedroht, sondern als Zeichen ihrer Unbotmäßigkeit und mangelnden Friedfertigkeit gewertet, da sie ihren Kaufverpflichtungen in geringerem Maße nachkommen, als es sich die USA gewünscht hätten:

"Von den 43 Millionen Tonnen Weizen, die die UdSSR, wie bislang erwartet wurde, dieses Jahr aus dem Westen importieren würde, hat sie bislang erst 13,8 Mill. Tonnen aus den USA gekauft. Landwirtschaftsminister John Block behauptet: 'Wir zahlen immer noch einen hohen Preis für das 1980er Embargo'." (Time, 12. April 1982)

Den "Preis" zahlen also jetzt die USA, nicht die SU, von der "amerikanische Farmer" dementsprechend "enttäuscht" sind (Vgl. FAZ-Artikel). Und gerade so werden die Weizenverkäufe, die (noch) getätigt werden, zu dem Argument gegen das Röhrengeschäft: Daß die UdSSR es sich herausnimmt, selbst darüber entscheiden zu wollen, wie sie dem Weltmarkt zur Verfügung steht - als Lieferant harten Geldes, als Kreditnehmer oder als Verkäufer, ist der Affront, über dessen Ahndung qua Embargo der Westen sich streitet!

"Amerikanische Farmer sind über Moskau enttäuscht

NEW YORK, 23. September (vwd). Die amerikanischen Bauern und Getreidehändler sind über den Getreideabsatz an die Sowjetunion in dem jetzt zu Ende gehenden sechsten Jahr des bilateralen Getreideabkommens ausgesprochen enttäuscht. In dem Ende September auslaufenden Zwölfmonatsabschnitt hat die Sowjetunion in den Vereinigten Staaten nur 13,9 Millionen Tonnen Getreide gekauft. Ihr Gesamtimportbedarf an Getreide ist für diesen Zeitraum jedoch von Washington auf 42 Millionen Tonnen geschätzt worden. Moskau hat offensichtlich in den vergangenen zwölf Monaten erhebliche Mengen Getreide in Argentinien, Kanada, Australien und in der Europäischen Gemeinschaft gekauft. In der letzten Zeit sollen allerdings sämtliche sowjetischen Getreidekäufe stark vermindert worden sein. Das amerikanische Landwirtschaftsministerium glaubt jedoch, daß Moskau seine Getreideeinfuhren aufgrund der diesjährigen neuen Mißernte drastisch erhöhen muß. Für den Zeitraum von Anfang Juli 1982 bis Ende Juni 1983 wird ein Importbedarf von insgesamt 44 Millionen Tonnen erwartet gegenüber 46 Millionen in der Vorjahresvergleichszeit. Für das laufende Kalenderjahr rechnet Washington mit einer sowjetischen Getreideernte von nur 170 Millionen Tonnen. Das ist die kleinste Ernte seit 1975. Damit ist die sowjetische Getreideernte nur etwa halb so groß wie die der Amerikaner. Die sowjetische Anbaufläche wird in Washington auf 123 Millionen Hektar geschätzt. Sie ist somit um rund 38 Prozent größer als die in Amerika.

Nowosti: Getreideernte wird gut

Wz. FRANKFURT, 23. September. Die sowjetische Nachrichtenagentur "Nowosti" berichtet, daß die Sowjetunion in diesem Jahr eine "gute" Getreideernte einbringen wird "Nowosti" stellt dieser Erwartung Vorausschätzungen amerikanischer Fachleute entgegen, die noch im Juli von einer Ernte von nur 140 Millionen bis 150 Millionen Tonnen ausgegangen waren. Die neusten amerikanischen Schätzungen liegen bei 170 Millionen (1981: 175 Millionen) Tonnen. Laut "Nowosti" sagen Fachleute im sowjetischen Landwirtschaftsministerium, daß die Amerikaner ihre Schätzungen "noch etliche Male werden überprüfen müssen". Wenn die Sowjetunion in diesem Jahr eine "gute" Ernte einbringen sollte, wie sie "Nowosti" in Aussicht stellt, dann müßte sie mindestens 205 Millionen Torner Getreide produzieren."