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Dieser Artikel ist in der MSZ 2-1981 erschienen.

Humanisierung der Arbeitswelt
ASBESTVERARBEITUNG BLEIBT UNVERGÄNGLICH

In schöner Regelmäßigkeit wird alle paar Wochen von amtswegen ein Giftthema auf die Tagesordnung gesetzt, das - solchermaßen zur Diskussion freigegeben - ganz unaufgefordert alle maßgeblichen Promotoren der öffentlichen Meinung veranlaßt, das jeweilige Giftproblem kenntnisreich zu besprechen und, wie giftig auch immer, einer ausgewogenen Lösung zuzuführen, die in dem glatten Gegenteil davon besteht, das Giftzeug aus der Welt zu schaffen. Für die Abwicklung dieser Diskussion werden die Folgen des Umgangs mit dem giftigen Material ganz offen auf den Tisch gelegt.

Aktuellster Renner nach dem inzwischen wieder abgeflauten "Skandal" um das Östrogen im Kalbfleisch ist ein "natürlich vorkommender Faserstoff" (Naturfreunde hergehört!), der aufgrund seiner Nichtbrennbarkeit Asbest genannt wird. Beim Kapital wegen der "Vielfalt hervorragender Eigenschaften" hoch im Kurs, hat es den bedauerlichen Nebeneffekt, daß es - genügend lange eingeatmet - mit Sicherheit zu tödlichen Krankheiten führt. Dies der Öffentlichkeit mitzuteilen, hielt unser Innenminister kürzlich für Wert. Schon die erste öffentliche Mitteilung über diesen Kasus enthielt eine keineswegs zufällige Unwahrheit:

"Alarmierender Bericht des Umweltbundesamtes über Asbest-Gefahr!"

Hier wird der Eindruck erweckt, als wäre obiges Amt plötzlich auf die Gefahr gestoßen, die vom Asbest ausgeht, um nun in aller gebotenen Eile die Maßnahmen in die Wege zu leiten, die die weitere Verbreitung dieses Giftzeugs verhindert. Davon kann aber keineswegs die Rede sein. Daß die Produktion vom Asbest bei den beteiligten Arbeitem mit schöner Sicherheit zu Asbestose (von Medizinern liebevoll mit Bergflachslunge eingedeutscht) und allen möglichen Krebssorten führt, hat - neben den Beteiligten - auch der deutsche Staat schon zu Kaiser Wilhelms Zeiten gewußt und der Asbestose 1934 zur Anerkennung als Berufskrankheit geholfen. Damit ist die Sache mit den Arbeitern aber auch für unseren demokratischen Staat geregelt und erledigt: Neben regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen, die den Fortschritt in der Krankheitsentwicklung edvgerecht dokumentieren, gibt es klare Berentungsgrundsätze und Entschädigungspflichten bei Todesfall, außerdem eine Richtkonzentration über Asbestfasern am Arbeitsplatz, bei der z.Zt. 2 Millionen Fasern/m^3 nicht überschritten werden sollten. Hält der Betrieb diesen Grenzwert ein, wozu ihn keiner zwingen mag, dann hat der Malocher die schöne Aussicht, anstelle der Bergflachslunge einige Zeit später ein Rippenfell-Mesothelion zu bekommen.

Minister streiten über Asbestschäden

Daß als bedauerlicher Nebeneffekt bei der ansonsten einträglichen und hochgelobten Asbestverarbeitung reihenweise dort beschäftigte Arbeiter an den Folgen ihres Geldverdienens sterben müssen, ist also keineswegs eine Neuigkeit und daher für den befaßten Minister auch keiner Aufregung Wert. Um Alarm zu schlagen, braucht es schon mehr als die paar hundert festeinkalkulierten Proleten in der Asbestindustrie:

"Der durch Asbeststaub gefährdete Personenkreis darf nicht auf die 45000 Arbeitnehmer in der eigentlichen asbestverarbeitenden Industrie beschränkt werden. Die zahlreichen Anwender, die teilweise nur gelegentlich bei der Bearbeitung von Asbest mit asbesthaltigem Staub in Berührung kommen, müssen künftig stärker beachtet werden. In der BRD haben ca. 840000 Arbeitnehmer beruflich mit Asbest zu tun. Die Anwendung von Asbest im Hobby- und Freizeitbereich erzeugt Gesundheitsgefahren, die sich in ihrer Wirkung noch nicht abschätzen lassen."

Mit dem Zynismus, den Alarm an der großen Zahl von möglicherweise Betroffenen aufzuhängen, kann der zuständige Innenminister Baum lässig Umweltpunkte machen und verantwortungsvoll erklären:

"Es muß bei der Diskussion ermittelt werden, bei welchen Produkten Maßnahmen sofort eingeleitet werden müssen und auf Abwägung von Arbeitsplätzen zu verzichten ist, weil die Gesundheitsgefahr (auch eine Umschreibung für den sicheren Tod von einigen tausend Leuten) zu groß ist."

Daß Asbest umstandslos und in allen Varianten Krebs erzeugt und deshalb die Unternehmer gezwungen werden, ab sofort auf die profitliche Asbestproduktion zu verzichten, kann nicht der Inhalt der "Diskussion" sein, die Baum hier vom Zaune bricht - dann wäre sie nämlich beendet, bevor sie begonnen hatte. Also besteht das Prinzip dieser Diskussion in der öffentlichen Abwägerei darin, inwieweit, wo und wann sich der Staat vernünftigerweise die Gesundheit zum Anliegen machen sollte. Wo Baum seine Politik mit dem Pathos des Unbeirrbaren schmückt:

"Es bleibt das Ziel den Verzicht auf Asbest überall dort durchzusetzen, wo Gefahren für die Gesundheit bestehen."

nimmt der Ministerkollege Ehrenberg den Diskussionsfaden auf und kommt zu dem Ergebnis, daß ein "generelles Verbot für Asbest nicht zu verwirklichen und wegen der Gefährdung von Arbeitsplätzen auch nicht vertretbar" sei. Um daraus einen Ministerstreit zu machen ("Minister streiten..."), muß man schon die beiden Ministerien für öffentliche Umwelts- respektive Arbeitsordnung in Stätten des Idealismus verwandeln. Die eine schafft ständig Arbeitsplätze, die andere hält sie gesund.

Wie wird es weitergehen mit dem Asbest?

Insgesamt wird es - soviel kann man jetzt schon sagen - eine für alle Seiten befriedigende Lösung geben. Die Unternehmer, von Haus aus Pessimisten, sehen Beschränkungen auf sich zukommen und verkünden daher:

"Umweltpolitik muß langfristig konzipiert und und auf Stetigkeit angelegt sein, damit umweltpolitische Rahmenbedingungen rechtzeitig in die Entscheidungen der Unternehmen eingehen können und so frühzeitig Anpassungsreaktionen ermöglichen."

Mit der größten Selbstverständlichkeit tun sie damit kund, daß der Schutz des Lebens der Arbeiter ihr Bier nicht ist und sie solange rücksichtslos gegen deren Gesundheit und Leben Profit mit Asbest machen, als sie nicht zur Rücksicht gezwungen sind. Gegen wen der Staat vorsieht, rücksichtsvoll zu sein, ergibt sich aus den neu ausgearbeiteten Schutzvorschriften, nach denen streng darauf geachtet werden soll, daß

"Bereiche, in denen mit Asbest gearbeitet wird, deutlich zu kennzeichnen sind und nur Befugten (!) zugänglich gemacht werden. Ferner sollen die Arbeitnehmer voll über die Art ihrer Tätigkeit sowie der Gesundheitsschutzmaßnahmen unterrichtet werden. Asbestbehälter sollen außerdem durch eine entsprechende Aufschrift 'Enthält Asbest' gekennzeichnet werden."

Der Schutz besteht also darin, daß die "Befugten" beim unvermeidlichen Inhalieren der Asbestfasern darauf aufmerksam gemacht werden, daß es Asbest ist, weswegen sie husten und darin ihnen offiziell zu bestätigen, daß ihre Arbeit risikoreich ist und es ihre Entscheidung ist, trotz Lebensgefahr hier zu arbeiten. Daß nun weder Staat noch Kapital im entferntesten daran denken müssen, daß dadurch nun die Räder in der Asbestindustrie still stehen, exerzierten die Proleten (in Form des Betriebsrats der größten Asbestklitsche der Republik) vor, als sie ultimativ verlangten: "Verbotsempfehlungen - von welcher Seite auch immer - dürfen nicht ausgesprochen werden!" Ihre 5000 Arbeitsplätze sowie nochmals 5000 Arbeitsplätze in der Asbest-Zementindustrie würden im Verbotsfall sofort "vernichtet" werden. Schließlich träfe es auch die asbestverlegenden Dachdecker, Fasadenbauer und andere Bauarbeiter.

Mit der Überlegung "Was soll jetzt plötzlich das ganze Theater. Daß die Arbeit gefährlich ist, wußten wir doch schon lange!" setzt der Arbeiter rücksichtslos gegen seine Gesundheit auf den Fortbestand seiner Arbeit und läßt sich dafür noch das Argument einfallen, daß es ihn vielleicht nicht treffe. Schon das bloße Ansinnen des Staates, das ohnehin nicht die Gesundheit des Arbeiters zum Kriterium hat, geht den Betroffenen mit dem radikalen Standpunkt: "Hauptsache man hat Arbeit" als Bedrohung ihrer Arbeitsplätze zu weit. Das ist das Schöne am freien Lohnarbeiter, daß er sich selbst noch für die tödliche Ruinierung in der Arbeit einsetzt, weil er an ihr als seiner Chance festhält.