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Dieser Artikel ist in der MSZ 1-1981 erschienen.

Systematik

Poullain, Garski, Vereinsbank Heidelberg
HÄNDLER IN SACHEN KREDIT

Ein verdienter Vorstandsvorsitzender wird wegen Untreue, - Betrug und Bestechlichkeit vor Gericht gestellt, ein Baumakler taucht unter und bringt damit die halbe Landesregierung zum Verschwinden, eine Bank in Heidelberg verleiht an den kleinen Mann Kredite zu widerrechtlich hohem Zins und wird angeklagt - und das alles nur, weil Banken und Finanzmakler ihrem erlernten Beruf nachgehen, der da lautet: die einzige Bedingung dafür, aus Geld mehr Geld zu machen, ist die, Geld zu haben. Letzteres läßt sich auch dadurch ersetzen, daß man glaubwürdig vorgeben kann, Geld zu haben, wofür wiederum ausreicht, glaubwürdig- vorgeben zu können, gute Beziehungen zu jemandem mit Geld zu haben.

Der normale Gang eines Kreditgeschäfts

Da ist z.B. Ludwig Poullain, über 10 Jahre Präsident des drittgrößten Kreditinstituts der BRD und oberster Sparkassenfunktionär. Er hat Geschäfte tätigen lassen, die im Kreditgewerbe vorgesehen sind und Erfolg verheißen:

Die Zusammenarbeit der Westdeutschen Landesbank mit dem Makler in Sachen Geld und Kredit Schmidt ließ beide Seiten verdienen (Geschäfte verursachen Freundschaften, nicht umgekehrt): Schmidt kümmerte sich um die Vermittlung von Krediten, ausgegeben von der Westdeutschen Landesbank, und kassierte dafür selbstredend Provision; schließlich hatte er dafür zu sorgen, daß aus dem Geld der Banken Kapital wird, indem es verliehen und mittels des Preises dafür, dem Zins, vermehrt wird. Die durch Schmidt vermittelte Benützung des Geldes durch Dritte macht so aus möglichem Kapital realisiertes.

Umgekehrt bekam Poullain Provision (die berühmte 1 Million aus dem "Beratervertrag") für das Zustandebringen eines Dreiecksgeschäfts zwischen seiner Bank, jenem Schmidt und einigen französischen Kapitalisten, die auf Basis von Kredit eine "Entwicklungsgesellschaft für industrialisiertes Bauen" gründeten, mithin eine Organisation, die ihrerseits Kredite für Bauvorhaben anbietet, deren Realisierung auf einem anderen Blatt steht. Dies bereits (mindestens) verdoppelte Zurverfügungstellen von Geld in Form von Kredit - Schuldverschreibungen auf Basis eigener Schuldverschreibungen - weist darauf hin, daß wirklich vorhandenes Geld keine Schranke für Bank- und andere Geldkapitalisten darstellt: indem sie Zahlungsversprechen zur Grundlage neuer Geldgeschäfte und damit zum Mittel machen, Zins zu schöpfen, praktizieren sie gerade die Unabhängigkeit von jener Schranke.

Man kann die Blüte allerdings noch steigern, indem man einen weiteren Geschäftspartner dazwischenschaltet: so hat die WestLB an den Württembergischen Kreditverein (WKV) Geld in Form zweier Schuldschein-Darlehen und eines sog. Rahmenavalkredits (d.i. ein Bürgschaftskredit für Kunden erster Qualität) und in Höhe von fast einer halben Milliarde Mark verliehen, der seinerseits seinen Kunden Schmidt bedient hat. Da zeigt sich der ganze Vorteil eines Berufsstandes, der zugleich Gläubiger und Schuldner ist, der den Verleiher und den Borger in einer Hand zentralisiert und mit der Nachfrage nach und dem Angebot - an Geld seinen Schnitt macht: er borgt zu niedrigeren Zinsen als er verleiht. Die West-LB verlangt Zinsen vom WKV, der WKV von seinem Kunden, der Finanzmakler Schmidt von seinen Kunden... (die Provision für das Zustandekommen des ganzen Zirkus schüttet Schmidt für Poullain persönlich aus).

Auf Basis dieser einträglichen Spekulation (die Inhalt des Bankierberufes ist, nicht seine Ausnahme) konnten auch (zunächst vorübergehend) auftretende Zahlungsschwierigkeiten des Schmidt einvernehmlich gelöst werden: die WestLB "löste" einen fälligen Kredit von diesem beim WKV ab, d.h. sie stellte einen neuen Schuldschein aus, schließlich verfügte der Herr über sog. "beleihbare" Grundstücke im Werte von 9 Millionen DM (so heute der Richter) bis 17 Millionen (so damals Poullain). Dieser Schuldschein war für Herrn Schmidt die wieder gefestigte Grundlage für weitere Kreditakkumulation. Die Fiktion, daß das gleiche Vermögen doppelt existiert (Grundstückswert, sagen wir, 9 Millionen + Schuldschein in dieser Höhe und darüberhinaus) wird durch den Kapitalvorschuß auf den Grundbuchauszug praktisch vollzogen.

Die Folgen eines Falliments

Daß der Kapitalwert all dieser Papiere illusorischen Charakter hat, braucht solange nie manden zu stören, als das Geschäft mit den Schuldscheinen allen beteiligten Parteien Vermehrung ihres Vermögens beschert. Der Krach tritt demgemäß dann ein, wenn das Geschäft ausbleibt. Und es blieb in unserem Fall dann aus, als die Zahlungschwierigkeiten Schmidts chronisch zu werden begannen:

Erstens stellte sich damit praktisch heraus, daß Schulden verzinst worden waren, also Erträge eines Kapitals erwirtschaftet wurden, das fiktiven Chrakter besaß. Die Fiktivität brachte die Zahlungsunfähigkeit des Geldmaklers zum Vorschein; die auf ihn ausgestellten Schuldscheine stellten Rechtstitel auf Erträge dar, deren schließliches Ausbleiben die ganze Schwindelblüte platzen ließ; zweitens beschleunigten dies die Geschäftspartner, die Banken, als sie gerade in dem Augenblick, da der Makler das Geld zum Nachschießen am dringendsten benötigte, keine Vorschüsse mehr zu tätigen gedachten: Ihnen schwante etwas von der bevorstehenden Wertlosigkeit Schmidtscher Zettel.

Daß dessen Falliment die WestLB zu Wertberichtigungen in Höhe von 60 Millionen DM nötigte, machte die Sache zur Poullain. Wenn der Posten "Wertberichtigungen" auch darauf hinweist, daß hier nominelles Geldkapital einfach durchgestrichen wird, so heißt das eben aber auch, daß sich damit dieser Betrag nicht nur in Luft auflöst, sondern als Geldbasis für Kreditoperationen entfällt. Mit dem Konkurs des Geschäftspartners wurd en die o.g. Praktiken der Bank nachträglich auf ihre Rechtmäßigkeit hin untersucht: Der ausbleibende Erfolg macht aus einem Kreditgeschäft kurzerhand ein "künstliches" und damit zu einer Angelegenheit von "Untreue und Betrug". Zu spät erkannt zu haben, daß das wechselseitige Geldabknöpfen auf Basis der Akkumulation von Schulden und nicht auf der von Kapital betrieben wurde, und nicht rechtzeitig der Spekulation auf Grundlage verunglückter oder Schwindelunternehmen einen Riegel vorgeschoben zu haben, ist. die widerrechtliche Unfähigkeit des Herrn Poullain (sein Lamento, er habe doch alles nur "zum Vorteil der Bank" gemacht, ist deswegen lächerlich, weil es eben auch seiner war, weswegen der Nachteil der Bank derselben Logik gehorcht).

Daß es sich bei der WestLB um eine Landesbank handelt, mithin um die "Hausbank" der nordrhein-westfälischen Regierung mit öffentlich-rechtlichem Charakter, modifiziert die Sache insofern als

  • Poullain zusätzlich wegen Bestechlichkeit angeklagt wird;
  • wie immer in solchen Fällen ein oder mehrere verantwortliche Minister ausgewechselt werden;
  • der verspielte persönliche Kredit dieser Herren den Steuerzahler für das Begleichen offener Rechnungen unmittelbar in die Pflicht nimmt, denn der Kredit des Landes NRW, hinter dem schließlich die Macht der Regierung steht, ist damit mitnichten verspielt.

Das Erfüllen staatlicher Aufträge als Banken der Länderregierungen und Unterabteilungen der Deutschen Bundesbank bewerkstelligen die Landesbanken mit Bankgeschäften, was zu einem interessierten quid pro quo des Angeklagten führt:

"Der Begriff der Gemeinnützigkeit war doch nur ein schönes Plakat. Wir mußten die Gewinne maximieren."

Derweilen ist dem Landeszentralbanker die grundsätzliche Vereinbarkeit beider Anforderungen aufgetragen, was die Besonderheit einer öffentlich-rechtlichen Bank darstellt und nicht zu "Unvereinbarkeiten" führt, sondern zu neuen Widersprüchen, die sich am Fall der Berliner Landesbank studieren lassen.

Kredit im Dienste des Staates

Die jüngst abgesägten Senatoren LÜDER und RIEBSCHLÄGER sowie der Boß eben dieser Landesbank bildeten den Landesbürgsclnaftsausschuß Westberlins. Seine Aufgabe ist es, durch staatliche Garantie von Kreditgeschäften (Ausfallbürgschaften etc.) die Akkumulation von Kapital zu befördern, was die Entscheidung beinhaltet, Unternehmen entweder zur Fortführung und Erweiterung ihres Geschäfts zu verhelfen oder aber ihnen durch Verweigerung einer Bürgschaft mitzuteilen, daß sie staatlicherseits für untauglich befunden werden, weiterhin zur Realisierung der Gleichung: Vermehrung von Privateigentum = Vermehrung des gesellschaftlichen Reichtums beizutragen.

Im Falle Westberlin ist die Grundlage staatlichen Reichtums im Erfolg seiner unternehmenden Bürger einem besonderem Kriterium unterworfen: die Erhaltung der ökonomischen Basis der Stadt erfüllt dort die politische Funktion, den Brückenkopf des freien imperialistischen Westens inmitten des Feindeslandes zu finanzieren. Der "Standortvorteil" liegt in der Existenz der Stadt als Frontstadt und muß als einer für die Unternehmen durch ein ausgeklügeltes Kapitalunterstützungsprogramm erst hergestellt werden: "1 Million DM für 2,5 Arbeitsplätze" ist dann der Anreiz für FORD und andere Neuansiedler.

Ein Altansiedler war die GARSKI-Bautechnik KG (also noch ein Bau- und Finanzmakler): das Geschäft "für Berlin und die Deutschlandpolitik" hat Garski durchaus im Sinne des Erfinders dort zu machen versucht, wo ein besonders hohes Profitchen winkte: im Nähen und Mittleren Osten für die Finanzierung von Bauprojekten. So etwas machen Geldkapitalisten aus o.g. Beförderungsgründen gerne in Berlin: schließlich kam das Garskische Kreditgeschäft dort unten erst mit Hilfe der Landesbürgschaften in Höhe von 90% der Kreditsumme zustande - was unter dem Titel "Unterstützung des Exports von Dienstleistungen" ablief, zu welcher Verrücktheit ein älterer Autor bemerkte: "Wie das zinstragende Kapital überhaupt die Mutter aller verrückten Formen ist, so daß z.B. Schulden in der Vorstellung des Bankiers als Waren erscheinen können." (MEW 25, S. 483)

Der als Fallite flüchtige Geldmakler Garski kostet der Landesbank Berlin jetzt nach Platzen dieser Vorstellung die fällige Kreditbürgschaft in Höhe von 115 Millionen DM - zuviel für die Aufrechterhaltüng des "politischen Anstands" der zuständigen Senatoren. Die Ausnützung des politischen Auftrags zu Geschäften, die - zumal wenn sie auf dem Weltmarkt getätigt, die Spekulation noch zusätzlichen politischen Fährnissen aussetzt - auf der sehr zweifelhaften Kapitalisierung von Geld beruhen, nicht verhindert zu haben, trug jenen Senatoren drn Ruf der "Schädigung Berlins" ein. Hätten sie, so der Vorwurf, nicht früher merken müssen, daß soviele Schulbauprojekte, wie sich Garski zu finanzieren "vorgenommen" hatte, bei den Orientalen gar nicht drin waren!

Alles zum Schutz des deutschen Sparers

Was der kleine Mann an der profitträchtigen Trennung der realen von der fiktiven Akkumulation von Kapital verdienen kann, führte zum gleichen Zeitpunkt die VEREINSBANK HEIDELBERG vor. Sie verlangte von ihren Kunden, die um Konsumentenkredite nachsuchten, um bis zu 200% über dem für solche Kleinkredite marktüblichen Zinssatz und eignete sich so einen Zinsbetrag von 300 Millionen DM an, was ihr dir Anklage wegen "Wucherzinsen" einbrachte. Heutzutage soll es eben im Gegensatz zu Luthers Zeiten keine Wucherer mehr geben, sondern bloß noch Banken, die sich rechtliche Zinsbeträge und normale Zinssätze für Kleinschuldner von 14% aufwärts aneignen und dabei die Notlage derer, die den hohen Zins akzeptieren müssen, weil sie die Kreditsumme zum Lebensunterhalt benötigen, nicht über Gebühr ausnützen dürfen. Die Bank-Parole "Kleinvieh macht auch Mist" bewahrheitet sich eben nur dann, wenn die geringe Kapitalmenge durch einen extraordinairen Ertrag kompensiert wird.

Bei diesem Lehrstück in Sachen Konsumkredit = Gegensatz von Kredit und Konsum bleibt dem deutschen Sparer bloß ein Trost: Es gibt eine "Schutzgemeinschaft deutscher Sparer", deren ehemaliger Präsident ein gewisser Poullain war.