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Psychiatrie und Antipsychiatrie
Richtigstellungen zu MSZ Nr. 5/1980
Im ersten Teil der Serie über Psychiatrie und Antipsychiatrie, der unter dem Titel "Die Behandlung des verrückten Bürgers" in der letzten Ausgabe der MSZ erschienen ist, sind uns einige gravierende Fehler unterlaufen.
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Wenn aus den Reihen der berufsmäßig mit Psychiatrie befaßten Leute Kritik laut wird, sei es an den Theorien der Psychiatrie oder am praktischen Umgang mit den Irren, so ist die Stichhaltigkeit dieser Kritik zu überprüfen und sonst nichts. Auf keinen Fall ist der in dieser Kritik (Basaglia) geltend gemachte Maßstab der Demokratie, also eine am Ideal der Gleichberechtigung orientierte Anklage gegen die geachtete Menschenwürde, so zu behandeln, wie in der Einleitung des genannten Artikels geschehen. Denn die schlichte Umkehrung des antipsychiatrischen Arguments, in den Irrenhäusern werde gegen demokratische Grundsätze verstoßen, in die Vorhaltung, gerade kritische Psychiater hätten doch allen Grund zur Angst vor und zum Haß auf den demokratischen Staat, und in den Vorwurf, sie ließen es an beidem fehlen, geht an der Sache vorbei. Der Witz an der Antipsychiatrie besteht doch gerade, darin, daß sie die psychiatrischen Praktiken als solche der ungerechtfertigten politischen Unterdrückung "Anders-Denkender" hinstellt und so tut, als wäre demokratische Anerkennung der Verrückten der eigentlich fällige Weg der Hilfe. Deswegen ist es verkehrt, die Antipsychiatrie ausgerechnet der Verharmlosung politischer Gewalt zu bezichtigen, die in Irrenhäusem mehr als sonstwo wüten soll. Und schon gar nicht geht es an, die Absicht der Antipsychiater, die Techniken der Behandlung bekanntzumachen, so zu denunzieren:
"Dies Entlarvungsvorhaben unterstellt nicht nur, daß es den Verrückten deshalb so dreckig geht, weil ihre Lage dem Rest der Menschheit nicht bekannt ist. ..."
Wer etwas bekanntmacht, will eben etwas bewirken, die Aufmerksamkeit anderer auf einen Mißstand lenken. Die Theorie, daß die mangelnde Bekanntheit der Grund des Übels sei, vertritt er deswegen noch lange nicht. Und die im folgenden inkriminierte Auffassung:
"...sondern macht den Vorwurf an die 'sog.' Gesunden explizit, daß sie auf Grund eines psychischen Defekts die 'sog.' Verrückten aus ihren Reihen ausschließen..."
mag es zwar geben, sie ist aber nie und nimmer Folge eines Irrtums in Sachen Demokratie. Hier handelt es sich um einen genuin psychiatrischen Mißgriff, der als Fehler der Zunft zu erklären wäre.
2
Eben diesem Fehler schließt sich der Artikel in seinen Ausführungen über die Gründe fürs Verrücktwerden an. Mit den beiden Zwischenüberschriften "Nirgends ein Grund zum Verrücktwerden..." "...außer im Verrückten selbst" wird allen Ernstes und sehr polemisch so getan, als wäre das Durchdrehen eine angemessene Reaktion des Individuums auf die gesellschaftlichen Umstände, die es knechten. Und in der "Analyse" der Gespräche zwischen Psychiater und Irrem steht der Artikel nicht an, für den Patienten als denjenigen Partei zu ergreifen, der immerhin noch des brutalen Charakters staatlicher Verhältnisse gewahr ward. Der Psychiater kommt ziemlich schlecht weg, aber auf Grund von etwas, was er gar nicht getan hat: Er soll seinem Patienten die korrekten Einsichten und Ängste schönfärberisch ausgeredet haben - so geht Therapie ganz sicher nicht! Aus den Zitaten wird jedenfalls etwas ganz anderes über die Psychiatrie deutlich: die Hilflosigkeit des Arztes und sein zielstrebiges Bemühen, sich auf den ihm vorgetragenen Wahn seinen psychologischen Reim zu machen.
3
Noch zu Beginn seiner anschließenden richtigen Ausführungen über den Fehler der Psychiatrie, Normalität und Irrsinn am Kriterium der Funktionalität zu unterscheiden, und über die Anstrengungen des freien Willens, bis zur Konsequenz des Irrsinns auf seiner Unterwerfung unter Herrschaftsverhältnisse zu beharren, begeht der Artikel einen Irrtum. Es ist doch nicht zu leugnen, daß die Beurteilung des Verrückten unter dem Gesichtspunkt des Funktionierens eine objektive Grundlage hat: eben weil nämlich normaler und verrückter Geist sich nicht nach der Fehlerhaftigkeit ihrer ideologischen Vorstellungen unterscheiden, sondern danach, wie sie diese für sich gelten lassen. Jemand, der in einer psychiatrischen Klinik landet, pflegt gewöhnlich einen ganz anderen Umgang mit den Ideen, die er mit vielen anderen teilt: er lebt sie und führt quasi den praktischen Beweis ihrer Wirklichkeit an sich vor. Die Ausführungen über verrückte Gedanken treffen diesen Sachverhalt nicht. Denn es ist ein gewaltiger Unterschied, ob einer einen kleinen Komplex mit sich herumschleppt, den er womöglich auch noch produktiv in seinem normalen Alltag einsetzen kann, oder ob sich einer von seinem Alltag dispensiert und nur noch in der Vorführung seines Komplexes ergeht.
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Die Serie wird in der nächsten Ausgabe der MSZ fortgesetzt.