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Dieser Artikel ist in der MSZ 6-1980 erschienen.

Systematik


KANN ES EIN SOZIALISTISCHES DUMPING GEBEN?

"In letzter Zeit hat die EG-Kommission in verstärktem Maße Antidumping-Verfahren gegen juristische Personen aus sozialistischen Ländern eingeleitet. Deshalb ist die neue Antidumping-Verordnung der EG für uns von besonderem Interesse. Dumping ist eine Erscheinung der kapitalistischen Produktionsverhältnisse... Dadurch, daß sich sachliche Geltungsbereiche der EG-Verordnung unterschiedslos auf dritte natürliche und juristische Personen erstrecken, werden auch Unternehmen mit Sitz in sozialistischen Staaten wirtschaftliche Verhaltensweisen unterstellt, die - wie das Dumping - ihre Ursachen ausschließlich in den kapitalistischen Produktionsverhältnissen haben." (DDR-Außenwirtschaft, April 1980)

Wenn der Genosse Honecker also feststellt, daß ein Großteil der sozialistischen Waren im Westen unter Selbstkostenpreis verkauft werden -

"Es kann uns ja nicht gleich sein, ob wir für eine im Inneren unseres Landes aufgewendete Mark auf den Ausländsmärkten 30 Pfennig oder 1,50 Mark realisieren. So groß, noch größer sind die Differenzen zwischen rentablen und unrentablen Exporterzeugnissen. Es ist an der Zeit, den Anteil der Exporterzeugnisse mit günstigen Erlösen zu Lasten der uneffektiven deutlich zu erhöhen." -,

dann handelt es sich nicht um Dumping, sondern um eine "Erscheinung der sozialistischen Produktionsweise". 1. ist es nämlich keine '"Form der Außenhandelsexpansion kapitalistischer Monopole" ( DDR-Außenwirtschaft), sondern ein zugunsten der Devisenbeschaffung getätigtes Verlustgeschäft des sozialistischen Außenhandelsmonopolisten. 2. ist das Geschäft, das die andere Seite damit macht, wie man an den lauten Klagen darüber bemerkt, "beklagte der DIHT, daß die DDR immer stärker auf Bezahlung westdeutscher Bezüge durch Gegenlieferungen dringt. Diese unfreiwillig (!) hereingenommenen Waren könnten nur über Billigpreise vermarktet werden.",

zumeist ein vorzügliches und entpuppt sich immer erst dann als Dumping, wenn im Westen jemand entdeckt, daß es "zu erheblichen Störungen der Handelsströme führt" (DIHT). Insofern hat die "DDR-Außenwirtschaft" schon recht, daß kein polit-ökonomisch die Anwendung der EG-Verordnung auf Ostwaren eine wissenschaftliche Unzulässigkeit ist. Ob das aber für die KSZE ein zugkräftiges Argument ist

"Die Wertung von Antidumping-Vorschriften und -Maßnahmen muß immer von den anerkannten Prinzipien des Völkrrechts ausgehen, also von der UN-Charta und der Deklaration über die Prinzipien des Völkerrechts sowie der Schlußakte von Helsinki." -,

ist zu bezweifeln. Von einem Völkerrecht auf nicht-kostendeckende Preise ist uns noch nichts zu Ohren gekommen. Auch wenn das Ost-Dumping seine eigenen - sozialistischen - Ursachen hat und des öfteren sogar die Vorbedingung zur Teilnahme am Handel überhaupt ist, dürfte das Ideal des freien Handels wenig dazu geeignet sein, die Liberalität des Westens in der Entscheidung, wann Handelshemmnis, wann nicht, zu erschüttern. Erfunden worden ist der freie Handel schließlich nicht im Ostblock.