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Dieser Artikel ist in der MSZ 5-1980 erschienen.

Systematik

Juristentag
MIT RECHT ABGESCHOBEN

Diese exklusive Veranstaltung hat nichts mit einer gewöhnlichen Versammlung von Interessenvertretern gemein. Da geht es weder um Gut und Geld, noch um bornierte Standesangelegenheiten: Die dort tagenden Repräsentanten der Justiz, der Verwaltung, der Anwaltschaft und der Rechtswissenschaft treffen sich alle Jahre wieder, um über die bestmögliche Fortentwicklung des Rechts und seiner Anwendung zu beraten. Während die meisten Juristentage in der Öffentlichkeit wenig Aufsehen erregten, gelang den würdigen Herren dieses Jahr sogar ein kleiner Knüller. Aufsehen und Lob in allen Medien verdienten sie sich mit Thesen zum

Ausländerrecht

die dieses brisante, sonst so "emotional" verhandelte Thema "frei von allen Sentimentalitäten", sachlich und ganz entgegen der "populären politischen Stimmungslage" aufgreifen und mit ihrer Forderung nach "Rechtspolitik fern der Fremdenfeindlichkeit" ganz der 'Stimmungslage' der liberalen Öffentlichkeit entsprachen.

"Der Juristentag setzt sich damit wohltuend von denen ab, die wegen der aktuellen Misere das in der Verfassung verankerte Asylrecht grundsätzlich in Frage stellen."

"Grundsätzlich" zur Diskussion steht dagegen die Einführung genauer Ausführungsbestimmungen zum Art. 16 II GG ("Politisch Verfolgte genießen Asylrecht."), um die "Flut der Scheinasylanten einzudämmen". Wenn die Politiker eine "aktuelle Misere" feststellen, (die darin besteht, daß sie die "arbeitssuchenden Ausländer" nicht in die Bundesrepublik lassen wollen, diese aber Asylrecht beantragen, ) steht damit natürlich auch fest, daß wieder einmal das Recht der "gesellschaftlichen Realität angepaßt" werden muß, um für eine staatsdienliche Entwicklung derselben zu sorgen.

"Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."

Die Juristen entdecken "wohltuend" sachlich und ganz neutral in den Schlangen von Asylbewerbern weder - hinauszuwerfendes Pack noch hilfsbedürftige Fürsorgeobjekte, sondern einen Mangel des geltenden Rechts:

"Mit dem Asylantrag werden weithin die ausländerrechtlichen Bestimmungen überrollt."

Erweist sich der staatliche Gastarbeiterstopp auf Grund der massenhaften Inanspruchnahme des Asylrechts als nicht mehr effektiv, so handelt es sich dabei vom Standpunkt des Rechts aus zweifelsfrei um eine zu füllende Gesetzeslücke. Kaum entdeckt, bemühten sich auf dem Juristentag bereits die Experten um ihre zweckdienliche Ausgestaltung. Mit den Politikern darin einig, "daß dem Strom unechter Asylbewerber... begegnet werden" müsse, schlugen sie "beschleunigte Anerkennungsverfahren und abgekürzte Verwaltungsgerichtsverfahren" vor,

"um sowohl eine stärkere Kontrolle des Ausländerzuzugs als auch eine größere Rechtssicherheit für Ausländer in der BRD zu eaeichen."

Während die alte Form der "Kontrolle", die noch manchen Ausländer trotz mangelnder Verfolgung in der Heimat durch die Lücke ins komfortable Netz der deutschen Sozialhilfe fallen ließ, als Zustand der

Rechtsunsicherheit

und damit als juristisch unhaltbar charakterisiert ist, fällt die "stärkere Kontrolle", weil sie die Rechtssicherheit wieder herstellen soll, aufs Schönste zusammen mit dem Interesse der Ausländer. Es gilt, der vorbildlichen Schweizer Asylgesetzgebung nachzueifern, die

"...mit dem Bekenntnis zur Gewährung von Asyl an Flüchtlinge, in vorbildlicher Weise humanitäre Forderungen verwirklicht, ohne in die Zwangslage zu geraten, einer Flut von Asylbewerbern mit zweifelhaften Maßnahmen begegnen zu müssen,"

Auf daß der Staat nicht in die schreckliche Zwangslage gerät, die Türken und Pakistani einfach so zurückzuschicken, bedarf das Bekenntnis zum Asylrecht in der Verfassung der Ergänzung durch ein rechtsstaatlich einwandfreies Verfahren, das den "Scheinasylanten" eine schnelle Abschiebung auf solider gesetzlicher Grundlage garantiert, ganz rechts-sicher. Während die "Scheinasylanten" gerade durch ihren Willen, hier zu arbeiten, also solche entlarvt werden, die den gesetzlichen Kriterien nicht genugen, wäre es nur ungerecht, wenn die, die es als "Verfolgte" oder auch als Gastarbeiter mit einem hier noch willkommenen Beruf "geschafft" haben, nicht arbeiten würden: Es ist nicht

"...vertretbar, arbeitsfähige und arbeitswillige Ausländer für viele Jahre im Status von Sozialhilfempfängern zu belassen..."

Für die letztere Kategorie von Ausländern die, um hier zu arbeiten, eine Aufenthaltsgenehmigung von vier Jahren erhalten soll, soll nach den Vorstellungen des Juristentages sogar ein Rechtsanspruch auf deren Verlängerung geschaffen werden,

"...sofern nicht besondere Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder vorrangige arbeitsmarktpolitische Interessen entgegenstehen."

Der Anspruch beinhaltet also die erhebende Garantie, auf keinen Fall ohne Grund abgeschoben zu werden, und schon gar nicht wenn noch türkische Müllarbeiter gebraucht werden. Soweit sich "der Ausländer" in unsere schöne "Ordnung eingefügt" hat und "kein Ausweisungsgrund vorliegt", wird er auch garantiert nicht ausgewiesen. So oder ähnlich - womöglich hält es der Gesetzgeber für ein zwingendes Gebot der Gerechtigkeit, die Aufenthaltsgenehmigung nur für zwei Jahre zu erteilen - wird wohl auch die "rechtliche Ausgestaltung" des Grundrechts auf Asyl ausfallen, denn die ganz und gar neutrale Abwägung der bei der Regelung zu berücksichtigenden Rechtsgüter ergibt noch allemal eine rechtliche Lösung, die dem politischen Zweck gerecht wird. So gehen Juristentage. So regeln Juristen ihre Interessenvertretung. So kommen Juristen zu Gut und Geld, ohne in den Ruch bornierter Standesvertreter zu geraten.