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Dieser Artikel ist in der MSZ 4-1980 erschienen.

Systematik

Asylrecht
WER SCHIEBT AM GERECHTESTEN AUSLÄNDER AB

Politiker und Presse haben in den letzten Wochen einiges dafür getan, daß einem zum Thema Ausländer in Deutschland nicht deren Lage, sondern zuallererst einmal die "Einzigartigkeit" des deutschen Grundgesetzes einfällt, die es zu bewahren gilt:

"Nur die Bundesrepublik garantiert, im Artikel 16, Ausländern ein einklagbares Recht auf politisches Asyl."

Denn

"daß die Italiener beispielsweise relativ liberal handeln, liegt... weniger an ihrer Grundordnung,... als an romanischer Gastfreundschaft".

Das Recht auf Gastfreundschaft

Bei der "Hilfe für Entwurzelte", die die berühmten Väter des Grundgesetzes "nach den Erfahrungen der NS-Zeit" (germanische Ungastlichkeit?) festgeschrieben haben, geht es also nicht um eine so harmlose menschliche Regung wie "Gastfreundschaft", von der die Südländer sich angeblich leiten lassen, sondern um das staatliche Interesse, Hilfsaktionen im Geist deutscher Politik zu regeln. Entsprechend sehen die bekanntlich aus: Da werden z.B. ein paar hundert Vietnamesen aus dem Meer gefischt, nach Deutschland überstellt und dort vor die Kameras gezerrt, weil sich mit diesen exotischen Exemplaren schön demonstrieren läßt, wie wichtig es für "uns" ist, die faux frais eines weltweiten Engagements für "die Freiheit" (d.h. die der deutschen Interessen) zu tragen. Schriftstellernde Ost-Menschen sind aus demselben Grund besonders willkommene Gäste - belegen sie doch zusätzlich, daß es einen Gegner dieser Freiheit gibt, der auch noch schuld ist an den hohen Kosten des Einsatzes für "unsere" Interessen. So kann es zum Skandal geraten, wenn der bayerische Innenminister Tsndler einige Tschuschen hinter den Böbmerwald zurückschickt - eben nicht wegen dieser Menschen, sondern um "unserer Selbstdarstellung" als freies Land willen, die darum allerdings auch ohne den einen oder anderen Flüchtling aus dem Ostblock ganz flott läuft - als Diskussion über seinen "Fall".

Durchaus kein Skandal ist dagegen das Abschieben einiger Zehntausend Türken, Pakistani etc., die offenkundig für den genannten Zweck staatlicher Hilfeleistung unbrauchbar sind und daher als "unerwünschte Personen" gelten. Als solche bereiten sie dem Staat angeblich nur Unkosten, was natürlich überhaupt nicht stimmt und auch vom Staat nicht geglaubt wird, solange sie sich mit Arbeit über Wasser halten, die "der Wirtschaft" Nutzen und dem Staat Steuern bringt. Ist diese Voraussetzung - wie zur Zeit nicht allgemein gegeben, so fällt dem Staat prompt ein, daß er Ausländer beherbergt, die er nicht will und die er mit seinem Asylrecht rechtmäßig abservieren kann. In diesem Fall haben sie besagten Artikel 16 des Grundgesetzes: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" ganz einfach "mißbraucht" - ein "Fluch", von dem sich die deutsche Öffentlichkeit den "Segen" der rechtlichen Regelung der "Ausländerfrage" weißgott nicht madig machen läßt.

Von der Un-Person zum Schein-Asylanten

Mit dem "Recht auf Asyl" wird einem solchen hergelaufenen Ausländer hingerieben, daß er in Bezug auf die BRD ein Niemand ist; eben einer, der die Möglichkeit hat, über sein Hier-bleiben-dürfen befinden zu lassen. So kann jeder Neger einen Prozeß mit Deutschland führen - wenn das nicht liberal ist! Gegenüber allen anderen deutschen Bürgern, die in den Genuß ihrer Rechte qua Geburt geraten, liegt der besondere Witz dieses Rechtssubjekts darin, gar nicht einfach eines zu sein, sondern irgendwo auf der Welt im Urwald zu hocken und durch seinen Asylantrag an deutsche Gerichte eines werden zu können. Damit erst räumt die BRD dem Ausländer auch die Körperlichkeit ein, mit der sie beim potentiellen Asylbewerber erfreulicherweise überhaupt nicht zu kalkulieren hatte. Entsprechend gestaltet sich die Fürsorge des Staates, derweil er sich der Frage widmet, auf deren Klärung sich das Recht des Ausländers beschränkt - ob er nicht besser dort zu bleiben hat, wo er herkommt: Ohne seinen mittellosen Gästen das Recht zu geben, sich selbst als Wohnungs- und Arbeitssuchende der Benutzung durch andere zur Verfügung zu stellen, lädt der Staat sie dazu ein, ihren Körper einstweilen mit Sozialhilfe beieinander zu halten (bevor er 94% der Bewerber abschiebt). Da dieser Teller Suppe ohnehin nicht zum Sattessen gereicht wird, möchte der Staat seinen fremden Kostgängern die Ration am liebsten noch etwas kürzen, zumal diese auch noch so unverschämt sind, die Sozialhilfe als Ermunterung zur Fettlebe mißzuverstehen.

"Trotz (!) Anwerbestop für Gastarbeiter seit 1973" wollen Pakistani, Bengalen und sonstige Kümmeltürken - anstatt wie gewohnt zuhause weiterzuhungern - "im Wirtschaftswunderland gutes Geld verdienen". Daß es mit dem berühmten Sich-dumm-und-dusselig-verdienen ausländischer Proleten auf deutschen Müllhalden und Baugerüsten nicht so weit her sein kann, wenn diese als solche zur Zeit gar nicht gefragt sind, soll damit nicht gesagt sein. Dank emsigen Recherchierens der Presse von "Bild" bis "Spiegel" konnte vielmehr endlich an den Tag gebracht werden, daß es sich bei der "sprunghaft gestiegenen Zahl vorwiegend türkischer 'Asylanten' um Leute handelt, die "in Wahrheit in erster Linie Arbeit suchen" und "gar nicht wegen politischer Verfolgung in die BRD (drängen)". Wer hätte das gedacht! Ab er jetzt weiß man's endlich ganz genau: Im Unterschied zu den 8.645 Menschen, die 1970 bei uns um Asyl baten" und als anerkannte Antragsteller für sich als leibhaftige Arbeitsmöglichkeit Arbeit fanden, kommen nun täglich "Scheinasylanten" über die Grenze. Das Schöne an der Freiheit, sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt gründlich umzugucken, ist eben, daß es sie solange gibt, wie sie dem Staat in seinen Kram paßt. Anderenfalls hat man als Üksi-Güksi das "Recht auf Asyl" verwirkt. Also ist es nur gerecht, daß dort, wo der Anspruch des Einzelnen gegenüber Artikel 16 des Grundgesetzes als Schein entlarvt wird, weil die Wirtschaft ihn nicht braucht und er dem Staat auf der Tasche liegt, sich die, die ihn für sich gebrauchen wollen, des Betrugs am wahren politischen Asylantentum bezichtigen lassen müssen, denn das besteht idealiter darin, daß die, die es genießen, von der Luft der Freiheit satt werden möchten.

Sammellager oder Gemeinschaftsunterkunft

Da die nackte Aufrechterhaltung der Petenten nun mal ohne Brot, Wolldecke und Matratze unterm Arsch nicht zu bewerkstelligen ist - Politiker sprechen dies nicht ganz so fein aus:

"Die Bundesrepublik wurde gewissermaßen zum Sellrstbedienungsladen für Asyllrewerber." (Rommel) -,

dem Staat also jedes Verfahren (egal ob der Antrag mit "berechtigt" oder mit "unberechtigt" beschieden wird) Kosten bedeutet, ringen die Politiker "unter der kaum zu verkraftenden Last, die uns das Grundgesetz aufbürdet", um die "liberalste Ausgestaltung des Asylrechts". Deshalb ist die Unterbringung der um Asyl Ersuchenden in bundesdeutschen Gefängnissen eben nicht nur keine Ausnahme, sondern bringt die Sache auf den Begriff.

Daß jede Partei "das, was wir brauchen, ein Sofortprogramm", schon in der Tasche hat, trifft sich gut: 1. Verkürzung des Instanzenweges durch Parallelschaltung des Anerkennungs- mit den Abschiebeverfahren, so daß das teure Prozedere spätestens innerhalb eines Jahres sein Ende findet. 2. Die Asylsuchenden erhalten während des Verfahrens künftig keine Arbeitserlaubnis mehr, weshalb sich 3. als Ort der Wahl für die Mittel- weil Arbeitslosen ein schnuckeliges, weil demokratisches KZ "mit Nahrung und Kleidung" geradezu anbietet. Bei so viel Einigkeit lassen sich all die schönen Vorschläge zum Thema 'Wie verunmögliche ich Ausländem eine Existenz in der BRD' dem Bürger von vornherein als "unterschiedliche Positionen" im Streit um die schönste "Eindämmung der Katastrophe" vorstellig machen.

Die Presse hilft da ein bißchen beim Differenzieren. Unter der Überschrift "Problematische Asylrechts-Rezepte" erteilt sie Anschauungsunterricht darin, wie sich durch ein - Gegeneinanderausspielen der drei Vorschläge sowohl interessante Rechts- als auch Effizienzprobleme gewinnen lassen:

"CSU-Fraktionschef Gustl Langs "Idee", "Sammellager mit umzäunten Baracken und Wehrposten", vervollständigt durch Tandlers "Abweisung an der Grenze unter Hinzuziehung eines Schnellrichters, und für diejenigen, die trotzdem durch die Maschen dieses ersten Siebes schlüpfen, eine Unterbringung in einer weitgehend geschlossenen Anstalt fernab jeder Zivitisation", schüfe sicher die "saubersten aller Verhältnisse." Andererseits "bieten Baums Vorschläge aber immer noch die Chance einer größeren Rechtssicherheit,... Verweigerung der Arbeitserlaubnis...", zumal dieser "erklärte, daß man über den Vorschlag des SPD-Fraktionsvorsitzenden Herbert Wehner nachdenken müsse, die Asylbewerber bis zur Entscheidung ihrer Anträge in geeigneten Gemeinschaftsunterkünften" (hört sich doch gleich viel netter an, wenn's die Sozialliberalen sagen!) "unterzubringen."

Dermaßen angetan von dem glücklichen Ergänzungsverhältnis zwischen Aufenthaltsverbot und Verweigerung der Arbeitserlaubnis, dessen praktische Verlaufsform in der Tat gar nicht anders denn als Lager- Leben denkbar ist, kann man es sich nicht verkneifen, - neben der ausgewogenen Berichterstattung , über das "Duell", das sich Baum und Vogel im Regierungskabinett über die "heikle Frage" lieferten, wem das Verdienst zukomme, daß der liberale Rechtsstaat dank effektiven Asylrechts bestens aufgehoben ist, schon mal auf erste "erstaunliche" Erfolge im Vorfeld des "Sofortprogramms" aufmerksam zu machen. In Baden-Württemberg, das als erstes Bundesland ein "bedingtes Arbeitsverbot" für Asylbewerber verfügte, sank die Zahl der Asylanträge von 475 im April

"plötzlich auf 168 ab. Vor allem Türken reagierten auf das Arbeitsverbot am auffälligsten... Dagegen steigt der Anteil der Bengalen, da ihnen... offensichtlich die Sozialhilfe ausreiche. Das Stuttgarter Innenministerium vertrat die Auffassung, daß eine Umstellung der Barauszahlung auf Sachleistungen ohne Sammellager nicht zu bewerkstelligen sei."

Na also, das flutscht doch! Und die besorgte Opposition hat sich inzwischen auch bereitgefunden, im Dienste der Beschleunigung der nationalen Sache den Koalitionsantrag mit zu unterstützen. Bleibt nur die Frage, was diese Inder denn wohl mit ihrer monatlichen Wolldeckenration im Lager anstellen. Wahrscheinlich drängt doch der diesem ostischen Völkchen angeborene Schachersinn die meisten recht bald in Richtung Heimat, wo sie dann einen schwunghaften Woillach-Handel treiben.

Staatsmännischer Anti-Rassismus

Solcherart kann die "beklemmende Vision", die der Kanzler (laut "Spiegel") im eigenen Kabinett schilderte, also nicht sein. Ihn klemmen

"... Überfremdungsängste, die in der Bevölkerung wachsen könnten... Ausländerfeindtichkeit der Bundesbürger, die zu Haß eskalieren könnte..."

Wenn das ein Mann sagt, der in aller Sachlichkeit "auch mit extremen Mitteln" dafür sorgen will, daß ausländisches Menschenmaterial aus Deutschland rausgehauen wird, dann ist er der letzte, der

"die BRD um jeden Preis (davor) bewahrt,... daß fremdenfeindliche Töne lauter werden."

Im Gegenteil! Denn schon geht die öffentliche Diskussion los, wie und wo man die Ausländer am besten - in deren Interesse, versteht sich - vor ihrer Gefährdung durch "eine von den Wirtschaftsflüchtlingen geförderte Ausländer-Antipathie" präventiv in Schutzhaft nimmt.

Angesichts solcher Sorgen ist Schmidts Warnung vor Ausländerfeindlichkeit allerdings kokett: Bei uns braucht es eben keine Anti-Rassismus-Kampagne, weil sich der öffentlich vorgetragene Rassismus der Bürger so schön demokratisch hinter die praktischen Maßuahmen gegen die Ausländer stellt. Was die Koalition sich "nach langem Ringen" also zur Handhabung des Asylrechts ausgedacht hat - Arbeitsverbot für Asylbewerber bis zu einem Jahr, Streichung des Kindergelds, Sozialleistungen in Form von Sachleistungen etc. - ist alles in allem schon wieder ein schöner Sieg der Liberalität! Das Asylrecht der Bundesrepublik Deutschland ist nicht geändert, bleibt also das beste in der Welt.