Info

Dieser Artikel ist in der MSZ 2-1980 erschienen.

Systematik

Datenschutz
NICHTS IST SCHLIMMER ALS DER MENSCH ALS NUMMER

Als die Hamburger Rasterfahndung "rund hundertausend unbescholtene Strombezieher" unter Kategorien überprüfte, die auf terroristische Lebensführung und Häuslichkeit schließen lassen sollten, schien laut Spiegel "erstmals zu gedeihen, was besorgte EDV-Kennner jahrelang vermißt hatten: Datenschutzbewußtsein."

Die hocherfreute Feststellung, daß ein schon länger gewälztes Problem endlich Konjunktur habe, verpflichtete um so mehr zu entsprechenden Anstrengungen in der Presse, als sich, mal abgesehen von der gut verwendbaren Entrüstung der Leute, denen die Polizei die Wohngemeinschaft auf den Kopf gestellt hatte, sonst niemand so recht betroffen gefühlt hätte. Schließlich ist es die populärste aller staatlichen Aufgaben, Verbrechern, unerwünschten Ausländern oder Kommunisten das Leben schwer zu machen, und daraus läßt sich erst ein Fall machen durch die besorgte Gegenüberstellung, wieviele unbescholtene Normalmenschen, tendenziell jeder von uns, der Observation unterliegen, damit der Staat die Leute auch finden kann, gegen die er sich wehren muß.

"Muß Rasterfahndung sein? Wo ist die Grenze? Wohin soll das führen?" wollte, ganz Datenschutzbewußtsein, die Presse wissen. Sie stellte mit solchen "bangen Fragen" klar, daß feste gefahndet werden muß, aber so, daß der Rahmen des Rechtsstaats sichtlich nicht überschritten wird, denn jenseits davon führen alle Wege in die Ostzone, ins Dritte Reich oder nach 1984. Dieses Bekenntnis zum herrschenden politischen Zustand, das mit viel Stirnrunzeln öffentlich vor- und durchgeführt wurde, hatte in diesem Fall noch die schöne Pointe, daß sich der Staat als erster das Problem zu Herzen genommen hatte, ohne auf die besorgte Anteilnahme der Öffentlichkeit zu warten. Mit dem Datenschutzgesetz, das längst vor dem ersten skandalösen Anlaß erfunden und in die Welt gesetzt war, ist es ihm selbst schon gelungen, die Methoden des Staatsschutzes als Rechte der Persönlichkeit zu formulieren.

Habeas data gegen Mißbrauch

Dem Datenschutzgesetz sind so euphorische Titel wie "Magna Charta des Bürgers unserer Zeit" oder "Habeas data act" zuteil geworden weil es der Freiheit des Individuums gewidmet ist. Bestimmungen wie der Paragraph 9 -

"Das Speichern und das Verändern personenbezogener Datea ist zulässig, wenn es zur rechtmäßigen Erfüllung der in der Zuständigkeit der speichernden Stelle liegenden Aufgaben erforderlich ist." -

stellen klar, daß der Zweck des Gesetzeswerks ein ideologischer ist, insofern es sich bemüht, die Rechtmäßigkeit des ohnehin Rechtmäßigen zu versichern. Der Gesetzgeber, freimütig wie er ist, kündigt hier an, daß er sich bei der Verfolgung seiner Ziele der gewachsenen technischen Möglichkeiten, Informationen zu gewinnen und zu gebrauchen, selbstverständlich auch bedienen will, und nimmt konsequent die Gelegenheit wahr, für seine Schnüffelei Rücksicht auf sein demokratisches Ideal zu demonstrieren und vorgestellte Einwände von vornherein als die eigenen zu reklamieren. Anders als in anderen Gesetzten beschäftigt sich hier der erste Paragraph mit dem Zweck des Ganzen, bemüht sich also ganz wie in Schulaufsätzen und wissenschaftlichen Werken um eine Einleitung in den Geist des Dargebotenen:

"Aufgabe des Datenschutzes ist es, durch den Schutz personenbezogener Daten vor Mißbrauch bei ihrer Speicherung, Übermittlung, Veränderung und Löschung (Datenverarbeitung) der Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange der Betroffenen entgegenzuwirken."

Der Schutz der Daten vor Mißbrauch ist an sich ebenso widersinnig wie der Schutz des Hammers vor Mißbrauch; dem Mittel ist es egal, wie und wozu es eingesetzt wird, und im übrigen ist ein Mißbrauch von Daten bestenfalls definiert durch anderswo getroffene Bestimmungen. Um so größer ist die moralische Wirkung einer solchen einleitenden Feststellung: auch in dieser Sphäre geht es mit rechten Dingen zu bzw. hat alles seine Ordnung.

Dieser vertrauensbildenden Absicht des Gesetzes folgend ist dann das Amt eines Datenschutzbeauftragten erfunden worden, dessen Aufgabe im Schutz der staatlichen Glaubwürdigkeit besteht:

"Die Ombudsmanfunktion ist keine Unterart des gerichtlichen Rechtsschutzes, sondern eine - selbständig neben diesen tretende - Schutzmöglichkeit grundlegend verschiedener Art. Demgemäß geht es auch nicht darum, vermeintliche Rechtsweglücken zu schließen. Vielmehr soll dem Bürger eine Institution zur Verfügung gestellt werden, die sein Vertrauen darauf stärkt oder wiederherstellt, daß er seine Rechte auch gegenüber einer durch fortschreitende Technisierung und zunehmende Komplexität undurchschaubar gewordenen Verwaltung durchsetzen kann. Ebenso wie das Petitions-recht des Art. 17 GG zielt das Anrufungsrecht damit auf ein grundlegendes Verständigungsproblem zwischen Mensch und Staat." (Kommentar zum BDSG, 520)

Insofern diese verständnisweckende Institution die mit dem Gesetz beabsichtigte Demonstration auf die Spitze treibt und das lebende Denkmal der Harmonie von Staat und Bürger auch in so unangenehmen Dingen wie Strafverfolgung und Verfassungsschutz ist, eignet sie sich bestens, an ihr das Gelingen der ganzen Veranstaltung zu diskutieren. Wenn der derzeitige Beauftragte Bull anläßlich der Rasterfahndung befindet, daß "ein Schuß Vertrauen in die rechtsstaatliche Grundausrichtung der Beamten" unabdingbar sei, dann verdient er den Vorwurf der Blauäugigkeit seitens aller kritischen Kommentatoren, die lieber ihm als Aufpasser vertraut hätten: dieser Bull ist ein Skandal, weil er die vom Gesetz gemeinte Scheidung von Kontrolleur und Kontrollierten nicht ordentlich vorstellig zu machen versteht. Umgekehrt jammert er selber im Chor mit allen Kritikern darüber, daß er zu wenig Kompetenzen habe, auch sähe es besser aus, wenn er nicht von der Regierung eingesetzt wäre, etc., etc. ... Kurz: Mit dem Datenschutzgesetz hat der Staat das Seine getan, daß die Diskussion, weit entfernt von jeder Gegnerschaft, mit Verbesserungsvorschlägen zu seiner eigenen Sicht der Dinge geführt wird.

Sozialverschmutzung durch Computer

Über die Realität der Datenhaltung und -verarbeitung gibt es weder Illusionen noch Empörung. Der Datenschutzgedanke ist ein evergreen besorgter Überlegungen des professionell-verantwortlichen Teils der Öffentlichkeit, der, selbst am allerwenigsten betroffen, für die kleinen Aufregungen des Publikums die Feder führt und mit der Besprechung besonderer Gefahren die Normalität über die Bühne bringen hilft. Wenn nicht gerade, wie es in schöner Regelmäßigkeit geschieht, etwas zutage tritt, was sich als Mißgriff der Behörden mit Schlagzeilen verhandeln läßt, kann man wenigstens in Kommentaren darüber nachsinnen, was alles ungewollt passieren könnte. Je größer die Computer, desto mehr wächst die Wahrscheinlichkeit folgenschwerer Irrtümer; oder, derselbe Gedanke andersherum, wenn heute ein neuer Hitler an die Macht käme, hätte er wegen dieser Gerätschaften die Gestapo gar nicht mehr nötig... kurz:

"Es kann durchaus passieren, daß die Umweltverschmutzung in Bälde durch eine Sozialverschmutzung großen Ausmaßes überboten wird."

Die Propheten einer solchen düsteren Zukunft vermerken es mit Dank, daß unsere Rechtsordnung schon Schritte zur Eindämmung der Gefahren unternommen hat:

"Datenschutz ist mit anderen Worten gewolltes - und von der Rechtsordnung garantiertes Informationsdefizit. Behörden haben deshalb ohne Rücksicht auf ihre Funktion keine Wahl: So wünschenswert es ihnen erscheinen mag, möglichst viel, ja möglichst alles über den Einzelnen zu wissen, so wenig läßt sich an ihrer Verpflichtung rütteln, sich mit einem Minimum an Daten abzufinden, und zwar auch und gerade dann, wenn es technisch keine Schwierigkeiten bereitet, mehr und Genaueres zu erfahren." (Simitis)

Angesichts der demonstrierten Selbstbeschränkung des Staates, "auch und gerade dann" auf Information zu verzichten, wenn er sie kriegen könnte, drängt es einen verantwortungsvollen Datenschützer sofort, sein Problem auch umgekehrt zu formulieren: wird hier nicht gar des Guten zuviel getan? Schließlich ist klar, daß Verbrechen besser bekämpft und Fehlleistungen eher vermieden werden können, je vollständiger und präziser die Angaben sind. Genau darin liegt freilich das Dilemma. Die Verarbeitungsgrenzen haben ihren Preis. Doch er drückt die politischen Kosten einer demokratischen Gesellschaft aus. Sie muß bereit sein, ihn zu zahlen, will sie nicht durch die Perfektion der Verarbeitung die eigene Glaubwürdigkeit und letztlich die eigene Existenz aufs Spiel setzen." (Simitis)

Gläserner Mensch verfassungswidrig

Die Demokratie wandelt eben immer auf einem schmalen Grat, wo Perfektion und mangelnde Perfektion staatlichen Handelns den sicheren Untergang bedeuten. Die tiefere Ursache des Dilemmas aber, das den Politikern die Erhaltung unseres freiheitlichen Gemeinwesens so schwer macht, ist die Technik, die den Menschen der Möglichkeit beraubt, als Person integriert zu sein, und ihn zur Existenz als bloße Nummer verdammt.

"Die Tatsache, daß der Bürger mittels Computer überall, wo Daten gespeichert werden, in Datenform abgebildet ist, hat zur Folge, daß man Freiheit künftig technisch eigens realisieren muß." (Steinmüller)

Bei der Einführung neuer Personalausweise z.B. hat sich die schwerwiegende Problematik der Vergabe eines Personenkennzeichens aufgetan. Der Staat will darauf verzichten, weil auch er den "gläsernen Menschen" für verfassungswidrig hält. Aber was soll er machen? Denn es ist nun mal technisch nicht zu vermeiden, weil gewollt, daß der Ausweis seinen Träger eindeutig kennzeichnet, und so ein Papier ist heutzutage eben zur Gänze automatisch lesbar.

Wo der Fortschritt der Technik den Rechtsstaat bedroht und am Horizont die dunkle Wolke des friendly fascism (das sind Probleme!) aufzieht, bringt noch jede Zeitung auf ihrer letzten Seite Anekdoten, die sich über den Datenschutz lustig machen:

"Die Spalte 'Wir gratulieren' hat für viele, besonders ältere Leute einen hohen Stellenwert. Das Lesevergnügen könnte aber bald schon der Vergangenheit angehören: die deutsche Vereinigung für Datenschutz hat nämlich festgestellt, daß diese Angaben oft nur auf Grund eines Verstoßes gegen Gesetze ihren Weg zum Leser finden...

'Wir sind nicht päpstlicher als der Papst', meinte die Datenschützerin Antje Pieper, aber die Interessen der Jubilare, die nicht in der Zeitung stehen wollen, müßten verteidigt werden." (Süddeutsche Zeitung)

Oma und Opa, die diamantenen Hochzeiter, werden kaum mitkriegen, warum denn ihr festliches Datum eines Schutzes bedarf. Ob nun linke Antjes die Interessen der goldenen Hochzeiter schützen wollen oder ob mehr konservative Zeitgenossen sich von solchen Umtrieben die Gemütlichkeit nicht stören lassen wollen - man muß schon Intellektueller sein und sich die spinnerte Freiheit leisten, das Problem "der Mensch als Nummer" zu wälzen. Dann ist auch nach 1984 die Welt in Ordnung.

Als letztlich undurchführbar erwies sich der Vorschlag, dem besorgten Bürger darüber Auskunft zu geben, ob er in einer der Dateien des BND gespeichert sei. Keinerlei Schwierigkeiten hätte die Erstellung einer neuen Kartei wißbegieriger Bürger bereitet. Bedenken muß der BND aber angemeldet haben, daß solche Transparenz natürlich nicht für Bürger, die nachrichtendienstlich erfaßt sind, geht; und keine Antwort ist eben auch eine, so daß man von dem revolutionären Vorschlag seitdem nichts mehr gehört hat. Vertrauensbildend ist eben eine Sache, Geheimdienst eine andere.