Wenn "Der Bundesminister des Innern" als Herausgeber tätig wird und zusätzlich zum regelmäßig erscheinenden Verfassungsschutzbericht "Themen zur Inneren Sicherheit" abhandelt, dann besteht ganz bestimmt kein Zweifel daran, welche Absichten die staatliche Behörde mit ihrer Veröffentlichung verfolgt:
Sie hat wieder einmal Feinde ausgemacht, denen das Handwerk gelegt werden muß.
Das erste Vergehen gegen den gesunden Menschenverstand, der sich allemal an den Konjunkturen der nationalen und Weltpolitik orientiert; leistet sich die MG schlicht dadurch, daß es sie gibt. "Im Gegensatz zu der anhaltenden Krise anderer, revolutionär-marxistischer Zusammenschlüsse" weist sie "eine ungewöhnliche Stabilität" auf.
Die MG macnt kommunistiscne Politik; der Verfassungsschutz paßt darauf auf; die MG deckt nacn Kräften ihre Leute; der Verfassungsschutz spioniert sie mit überlegenen Mitteln aus: So weit, so normal in unserer FDGO. Die Broschüre des Bundesinnenministeriums mit ihrem Anliegen, die Notwendigkeit einer MG-Verfolgung zu belegen, beläßt es nicht bei diesem geradlinigen Verhältnis.
Da man es hierzulande weder in Universitäten noch in der freiheitlichen Öffentlichkeit für angebracht hält, Leuten, die mit Gründen gegen diese Gesellschaft auftreten und den glaubensstarken herrschenden Lehren Argumente entgegenhalten, mit Widerlegungen zu kommen, sind, die Gerichte zum theoretischen und praktischen Schutz des Staates aufgerufen. Die waren es ja schon immer, die als einzige über wirklich schlagende Argumente gegen Kritiker verfügten.
Ungefähr achtmal, "beweist" "Bild am Sonntag" photographisch, hat die Polizei die Gelegenheit zum Umlegen der Bankräuber und Geiselnehmer von Gladbeck verpaßt. Das wäre der bayerischen Polizei nicht passiert - demonstriert das Innenministerium durch eine Schauveranstaltung mit Todesschuß in München.
Etwa vier Wochen lang fand an einem etwas abgelegenen Ort kurz vor der tschechischen Grenze ein Termin statt, auf dem der bayerische Staat sich "Einwendungen" von WAA-Gegnern "anhörte", um sie zu "erörtern". Von staatlicher Seite her war von Anfang an klar, daß es sich hierbei um die Erfüllung einer selbstgesetzten rechtsstaatlichen Vetpflichtung und nicht um ein "Anti-Kernkraft-Tribunal" handelte.
Die Politiker - jener Berufsstand, der ohne ein Heer von Soldaten nicht auskommt sind empört. Über diejenige Frankfurter Gerichtsinstanz, welche die Aussage eines friedensbewegten Mediziners; daß Soldaten "potentielle Mörder" sind, von der Anklage der ‚Volksverhetzung‘ und ‚Beleidigung der Bundeswehr‘ freigesprochen hat.
Die "wehrhafte Demokratie" der BRD führt sich seit geraumer Zeit auf, als wolle sie die letzten noch bestehenden Illusionen über das Recht als etwas Höherem, an dem sich die staatliche wie jede andere Gewalt zu relativieren habe, ausräumen. Sie veranstaltet eine Demonstration der unbedingten Souveränität der Staatsgewalt nach der anderen.