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Dieser Artikel ist in der MSZ 4-1984 erschienen.
"GRENZWERTE"
Der kapitalistische Produktionsprozeß produziert außer Gewinn ganz nebenbei noch eine Unmenge von Substanzen, die in bestimmten Mengen schädliche Wirkungen auf die Lebensvorgänge von Menschen, Tieren, Pflanzen haben. Die schädlichen Eigenschaften der Stoffe herauszubekommen, auch die bestimmten Mengenverhältnisse, in denen sie ihre verschiedenen Wirkungen entfalten, ist Sache der Naturwissenschaften.
"Grenzwerte" kommen aus dieser Forschung freilich nicht heraus. Da muß ein zusätzliches - und ganz und gar nicht naturwissenschaftliches - "Erkenntnisinteresse " dazukommen: das Interesse festzulegen, wieviel von dem Zeugs die Menschen (bzw. Tiere, Pflanzen) verkraften können.
Diese Ermittlung des Grenzwertes einer Substanz, der Höchstmenge, unterhalb derer sie für nicht schädlich angesehen wird, unterstellt die Praxis und das dringliche Interesse, solche Stoffe in möglichst großer Menge unter die Leute zu bringen. Sei es, daß sie - für Pflanzenschutz, als Lösungsmittel o.a. - gut zu vermarktende Gebrauchseigenschaften haben, zudem noch billig herzustellen sind, sei es, daß sie "Abfall" einer profitablen Produktion sind und ihre unschädliche Beseitigung die Produktionskosten erhöhen würde.
Die Forschung über "Grenzwerte", "zuträgliche Höchstmengen" etc. kommt überhaupt erst zustande, wenn die Schädlichkeit der betreffenden Substanzen sich in Form einer auffällig hohen Zahl von Erkrankungen und Todesfällen bemerkbar gemacht hat, und zwar eindeutig. Krebs als solcher ist da für den Mediziner erst einmal ein Rätsel (bzw. eine Aufgabe für die Chirurgie). Das überdurchschnittlich häufige Auftreten einer ansonsten seltenen Krebsart bei Arbeitern einer bestimmten Branche gibt Anlaß, sich auf die Suche nach krebserzeugenden Stoffen zu machen. Nachzuweisen ist die Schädlichkeit einer auf dem Markt bzw. im Produktionsprozeß eingeführten Substanz, nicht ihre Unschädlichkeit, bevor das Kapital sie als Geschäftsmittel behandelt. Und hier gilt mehr als bei jedem anderen Verfahren der Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten.
Wissenschaftlich läßt sich so ein Grenzwert auch gar nicht ermitteln, weil er die Festsetzung eines Durchschnitts bedeutet, der von den betroffenen Individuen abstrahiert. Die naturwissenschaftliche Erforschung von Ursachen und Wirkungen wird ihren Hilfsabteilungen Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung untergeordnet. Die Festlegung eines Durchschnittswerts für die höchstzulässige Verbreitung einer schädlichen Substanz verrät also schon, daß bei der Schadensvermeidung nicht die Gesundheit des einzelnen, sondern die Volksgesundheit den Maßstab abgibt. Naturwissenschaftler freilich weisen diesen Einwand als völlig unwissenschaftlich zurück: Weil die gleiche Dosis nicht überall die gleiche Wirkung verursache, müssen noch andere Faktoren beteiligt sein; das erfordert viel weitere Forschung etc. Die bekannte Wirkung einer Substanz unter Verweis auf Unklarheiten ihres Zusammenwirkens mit anderen Umweltfaktoren erst einmal wieder wegzuleugnen, ist einer der beliebtesten Tricks der Umweltforschung im Dienst von Staat und Eigentum. Eins ist auf keinen Fall unsicher, der"erforschte" Grenzwert.
Damit bestimmte Werte nicht unnötigerweise zu niedrig angesetzt werden, sind andere Faktoren zu berücksichtigen. Handelt es sich um Giftstoffe, die der Körper in bestimmter Menge auf die Dauer wieder ausscheiden oder abbauen kann, dann verträgt man langfristig von dem Zeug Mengen, die bei kurzfristiger Aufnahme leicht zum Exitus reichen. Wird es im Körper akkumuliert, dann wird die Langzeitwirkung entweder als noch ungenügend erforscht außer Betracht gelassen oder - im günstigsten Fall - die gefährliche Dosis auf die "normale" mittlere Lebenserwartung umgelegt und daraus die täglich verträgliche Menge errechnet. Hatte der Betreffende eventuell die Absicht, länger als "normal" zu leben, wird er schon rechtzeitig am eigenen Leibe erfahren, daß das nicht vorgesehen war. Oder er hat eben das "Glück", besonders widerstandsfähig zu sein. Ermittelt werden die Werte meist in Tierversuchen, die Ergebnisse "zur Berücksichtigung von Unklarheiten hinsichtlich der Übertragbarkeit auf den Menschen" u.U. noch um einen freihändig aus der Willkür des Wissenschaftlers gewonnenen Faktor X reduziert. Für die menschenfreundliche Öffentlichkeit beweist so etwas aber nur die Unmenschlichkeit von Tierversuchen.
In fertiger Form heißt das Ganze dann etwa "MAK-Wert". Das sind die verbindlich festgesetzten (und von Gewerbeaufsichtsamt und ähnlichen Instanzen "überwachten") Grenzwerte für die "Maximale Arbeitsplatz-Konzentration" von Schadstoffen. Kriterium ist hier die Menge (pro Kubikmeter Atemluft) einer bestimmten Substanz, die ein gesunder Erwachsener bei Einnahme über täglich acht Stunden ohne akute Gefährdung der Gesundheit bzw. Arbeitsfähigkeit aushalten kann. In der Bezeichnung der entsprechenden Werte, die von der Weltgesundheitsorganisation intemational aufgestellt wurden, ist das Prinzip noch einmal namentlich angesprochen: ADI-Werte, für: Acceptable Daily Intake = tolerierbare tägliche Aufnahme.
Natürlich beziehen sich diese Werte nur auf die isolierte Wirkung jeweils einer Substanz, nicht auf das alltägliche Zusammenwirken der hunderte und tausende Giftstoffe, die die kapitalistische Produktion auf die Menschen losläßt.
Gibt es schließlich erwiesenermaßen überhaupt keine unschädliche Dosis - wie bei radioaktiver Strahlung, Asbestfasern, letztlich allen krebserzeugenden Substanzen -, dann läßt sich natürlich kein Grenzwert rechtlich vorschreiben und damit von Staats wegen für eindeutig unbedenklich erklären (das könnte ja womöglich noch Haftungsfragen aufwerfen). Unterbunden wird die Anwendung solcher Stoffe deshalb aber natürlich noch lange nicht, und zwar um so weniger, je mehr und größere Geschäftszweige daran hängen. Die Lösung, mit der in diesen Fällen der Verantwortung für die Volksgesundheit Rechnung getragen wird, sind Empfehlungen unverbindlicher Richtwerte. Sie werden dementsprechend von nationalen und übernationalen Gesundheits- und Umweltschutzinstanzen in üppiger Zahl produziert. Und zwar nur nach dem Kriterium Volkswirtschaft - Volksgesundheit. Gerade weil das volkswirtschaftlich Notwendige längst vor jedem Grenzwert feststeht und deswegen auch nach Festlegung der Grenzwerte Gesundheitsideal und Wirklichkeit kräftig auseinanderklaffen, tut der Staat einiges für die Volksgesundheit. Er unterscheidet z.B. sorgfältig zwischen der berufskranken Leber eines Chemiearbeiters und der Alkoholleber desselben Chemiearbeiters, die ihn natürlich um seinen Rentenanspruch bringt. Mit demselben Argument empfiehlt er Asbestschluckern, nicht zu rauchen.
Auf der anderen Seite hält er unter tatkräftiger Mitwirkung der Wissenschaft sein Volk dazu an, beim privaten Konsumieren gefälligst an seine Gesundheit und die Kostenbelastung des Staats zu denken. Wer seine ganze Widerstandskraft für die Arbeit einzusetzen hat, für den ist jeder Genuß ungesund.