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Dieser Artikel ist in der MSZ 6-1984 erschienen.

Systematik

Steuerreform '84
WIE GERECHT ODER UNGERECHT SIND DIE STAATSFINANZEN

Die Kosten der Freiheit im engeren Sinn, die Gelder, welche die Bürger für ihre politische Herrschaft berappen, sind ins Gerede gekommen. Von oben! Während die sozial starken und schwachen Bürger brav ihre Steuern zahlen und keine Reform verlangt haben, passen die Einkünfte des Fiskus auf einmal den regierenden Politikern nicht mehr. Quer durch alle Parteien herrscht Einigkeit, daß sich "heimliche Steuererhöhungen" nicht immerzu gehören und "die Staatsquote zu hoch" sei - und das, wo noch neulich Tag für Tag "leere Staatskassen" beklagt wurden und die übermäßige Schuldenlast des Bundes.

Was ist da los, wenn F.J. Strauß auf einmal die Wahrheit verkündet, daß ein Familienvater ohne mitverdienende Ehefrau von einem versteuerten Normallohn zwei Kinder nicht mehr ernähren kann? Um wen oder was sorgt sich Graf Lambsdorff, wenn er den Facharbeiter bedauert, dessen Überstundenentgelt vollständig von der wachsenden Steuer geschluckt wird? Hat Kanzler Kohl seine Geldquelle satt, wenn er es "ganz und gar unerträglich" findet, daß die Steuern "Leistung bestrafen" und die Gesellschaft "über Gebühr belasten"?

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"Die Steuern sind zu hoch!" Zu hoch wofür eigentlich?

Woran sollte und könnte die korrekte Höhe von Steuern sich wohl bemessen - wenn bereits ihre juristische Definition festhält, daß es da nichts aufzurechnen und zu vergleichen gibt? Bei Steuern handelt es sich nämlich - keine Entdeckung, sondern eine Vorschrift! - um "Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen." (AO Paragr. 1 ) Das Steuerzahlen hat mit Kaufen nichts zu tun. Das wäre ja auch ein merkwürdiger Kauf, bei dem der Verkäufer nicht nur ganz ohne Angebot und Nachfrage den Preis frei festlegt, sondern auch noch alleine darüber befindet, was für ein "Gut" der Kunde dafür erhält; und das alles, ohne daß der "Käufer" des Regiertwerdens die Freiheit hätte, dieses "Dienstleistungsangebot" wegen überhöhter Preise oder mangelndem Nutzen womöglich auszuschlagen. Soweit nichts Neues.

Steuern sind der Tribut, den die politische Gewalt eintreibt und dessen Höhe sie sehr souverän nach ihren finanziellen Bedürfnissen bestimmt. Außerhalb dieses politisch konstituierten Anspruchs gibt es kein Kriterium für eine "angemessene" Höhe des Steueraufkommens. Und außerhalb ihrer Ermessensentscheidungen, getroffen durchs Kabinett und im Parlament in voller Souveränität, existiert erst recht keine Beziehung zwischen den Abgaben an den Staat und den Zwecken, für die sie verwendet werden. Es gehört zu den Idiotien eines neidischen Bürgerhirns, sich, weil man Steuern zahlt, als Mäzen und Finanzier des öffentlichen Dienstes und der BAFöG-Empfänger, des staatlich subventionierten Kulturbetriebs und der Sozialhilfebedürftigen vorzukommen. Mit dem obrigkeitlichen Geschwätz von der "Verantwortung vor dem Steuerzahler" wird diesem Schwachsinn zwar kräftig geschmeichelt - warum wohl? Staatliche Geldkürzungen, die etlichen Leuten an den Lebensunterhalt gehen, pflegen so angekündigt zu werden. Das weiß aber doch jeder, daß er nicht einen Pfennig weniger rauszurücken braucht, geschweige denn etwas wiederbekommt, wenn seine Regierung "spart", also für ihr wirtschafts- und sozialpolitisch erzeugtes und geregeltes Elend weniger aufwendet. Freilich ist die völlig wirklichkeitsfremde Vorstellung, Steuern könnten einen zu hohen oder ungerechten Preis für eine Leistung darstellen, in deren Genuß man durch sie kommt, für einen Menschenschlag unverzichtbar. Für den Staatsbürger, den guten, der sein Gemeinwesen schätzt und sich wegen aller anderen - seine Staatsgewalt als Schutz zurechtlegt.

Wenn zur Zeit Bundesregierung und Koalitionsspitzen die Steuern ins Gerede bringen - mit "Argumenten" wie: Den Bürgern würde zu viel Geld weggenommen, das sie selber besser auszugeben wüßten -, so handelt es sich dabei um eine allseits verstandene und akzeptierte heuchlerische Ausdrucksweise für eine ganz anders beschaffene Botschaft.

- Erstens weiß jetzt jeder noch einmal mehr, daß diese Regierung mit den Idealen einer früheren Politik, die ihre Elendsbetreuung als Fürsorge und Existenzgarantie (miß-)verstanden haben wollte, nichts mehr zu tun haben will. Die Floskel vom "zu hohen Steueraufwand" ist, jeder weiß das, das offensive und programmatische Bekenntnis dazu, daß eine moderne Wirtschaftspolitik mancherlei "frühkapitalistische Zustände" wieder aufleben läßt und eine Sozialpolitik auf der Höhe der Zeit die Lage ihrer "sozial" ganz "Schwachen" nicht mehr beschönigt.

- Zweitens soll jeder die steigende Steuerlast, die die bundesdeutschen Massen nach Jahren eines ansehnlichen Reallohnverlusts in steigendem Maß drückt, als eine Sorge betrachten, die bei seiner bürgerlichen Regierung am besten aufgehoben sei. "Welcher räsonnierende Bürger hätte nicht das verhungernde Volk auf die Steuern, auf das Sündengeld der Fürsten, als die Quelle seines Elends verwiesen? Die deutschen Fürsten und die deutsche Not!... Welch unerschöpflicher Stoff für deklamierende Menschenretter!" (K. Marx) Man setze statt "Fürsten" "Sozialdemokraten", und man hat die menschheitsbeglückenden Volksanwälte der Koalition vom Schlage Strauß und Geißler.

- Drittens wird daraus niemand, der sich in der BRD auch nur ein bißchen auskennt, die Erwartung ableiten, eine Senkung der Steuerlast stünde an. Die "Steuerreform", die die Bundesregierung plant, soll zwar deswegen auf der Tagesordnung stehen, weil das Steueraufkommen in den nächsten Jahren ganz überverhältnismäßig wächst, vor allem da immer mehr Normalverdiener wegen der Geldentwertung in die Progressionszone der Einkommensteuer geraten, die auf absolute Geldbeträge bezogen ist und nicht etwa auf die Kaufkraft eines Lohns. Von einem Verzicht auf diesen progressiven Steuerzuwachs - geschätzte zusätzliche 75 Milliarden DM im Jahr 1987, für das die Reform vorgesehen ist - ist aber von vornherein nicht die Rede. Um 20 bis 30 Milliarden soll die Einkommensteuer eventuell weniger wachsen. Und dieses bürgerfreundliche Vorhaben wird vor allem als das Problem verhandelt, wie es "zu finanzieren" sei. Geringeres Steuerwachstum gilt gleich als Verlust, der natürlich durch Steuererhöhungen an anderer Stelle kompensiert werden muß. Die bleiben dann selbstverständlich bestehen, wenn der abgemilderte Progressionseffekt nach ein paar Jahren Inflation von neuem eintritt... Die regierungsamtlichen Deklamationen über "zu hohe Steuern" sind also der Auftakt zu einer Steuerreform, deren "unvorhersehbares", "überraschendes" usw. Endergebnis schon heute so fest steht wie das Amen in der Kirche: höhere Steuern.

Was auch sonst? Der Geldbedarf einer Republik, die sich mitsamt ihrem Bündnis kriegsbereit macht, ist nun einmal sehr unbescheiden. Und andere Kriterien kennt der bundesdeutsche Fiskus nicht.

II

Der Staat organisiert seine Einkünfte als Belastung jeglicher Geschäftstätigkeit seiner Untertanen. Dabei beweist er Überblick und Respekt vor deren ökonomischen Unterschieden.

Der Staat finanziert sich nicht in der Weise, daß er seine Unkosten auf seine Bürger umlegt. Ganz getrennt von seinem Finanzbedarf - der doch das einzige Maß für seine Einkünfte hergibt - beschafft der Fiskus die nötigen Finanzmittel, indem er bei jeder geschäftlichen Transaktion in seiner Gesellschaft mit von der Partie ist, nach festgelegten Prozentsätzen. Bei jedem Verkauf ist Mehrwertsteuer im Preis eingeschlossen; bei jeder Lohnzahlung wird Lohnsteuer fällig; der realisierte Kapitalertrag und jegliches Einkommen beinhalten die Pflicht, das Finanzamt daran teilhaben zu lassen; jegliches Vermögen wird seinem Eigentümer als Geschäftsmittel angerechnet, aus dessen Erträgen selbst dann Steuern zu entrichten sind, wenn sie in Wirklichkeit gar nicht anfallen. Der Form nach behandelt der Staat einerseits alle seine Bürger wie Geschäftsleute, an deren Geschäftserfolgen er sich anteilig bedient: Aufwendungen für die Herstellung und Sicherung finanzieller Erfolge sind bekanntlich unter dem Titel "Werbungskosten" ebenso abzugsfähig wie Schulden; die Umsatzsteuer betrifft den geglückten Abschluß eines Verkaufsgeschäfts; wer sein Vermögen nicht "arbeiten" läßt, ist ein nicht vorgesehener Ausnahmefall und muß quasi einen fiktiven Erfolg versteuern, für den sein Eigentum auf alle Fälle gut wäre; usw. Die formelle Gleichbehandlung aller "Steuerbürger" unterstellt andererseits ökonomische Unterschiede zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Abteilungen und ist darauf zugeschnitten. Auf den selbsterzeugten Schein, er hätte es mit lauter erfolgsgewohnten Geschäftsleuten zu tun, fällt der Fiskus selbst zuallerletzt herein.

- Die Umsatzsteuer wird von denen eingezogen, die sie nicht u zahlen haben. Also nicht vom "kleinen Mann" und seiner Hausfrau auch nicht vom "großen" in seiner Eigenschaft als Kunde -, sondern von den Geschäftsleuten, die vermittels ihres Umsatzes den "Wert vermehren" und sich diesen "Mehrwert" vom jeweiligen Käufer versilbern lassen - einschließlich des staatlich verfügten 14%igen Zuschlags. Der Endverbraucher ist die blöde Figur, bei der das Weiterreichen der an den Fiskus abzuführenden Mehrwertsteuer ein Ende hat. Er "mehrt" keinen "Wert", sondern verbraucht ihn bloß für seinen unproduktiven Konsum; gerechterweise bleibt die Steuerlast an ihm hängen. Mit einer "Öffnungsklausel", immerhin, für gut beratene Geschäftsleute: Die können schon mit wenig Geschick viel privaten Konsum dem Finanzamt gegenüber als vorsteuerabzugsberechtigte Geschäftsausgabe darstellen. Tatsächlich belastet wird also konsequent der nicht geschäftsmäßige Endverbrauch: am Leben der großen Masse von "Nicht-Kaufleuten" bedient sich hier der Staat, indem er es per Mehrwertsteuer teurer macht.

- Die Einkommensteuer wird gleich nach Klassen getrennt und verschieden eingezogen. Die Klassendefinition bereitet dem Fiskus dabei kein Kopfzerbrechen: Art plus Höhe des Einkommens ist ihm Unterscheidungsmerkmal genug. Beim Lohnempfang sorgt er dafür, daß sein Steueranteil gar nicht erst in die Hände des Empfängers gerät: Der Abzug n der Quelle bewahrt ihn vor der millionenfachen Enttäuschung, daß wohl kaum ein Arbeiter genügend aufheben würde für die nachträgliche Entrichtung des staatlichen Tributs. Nachträglich darf umgekehrt das Lohnsteuersubjekt die Pfennige geltend machen, für die ein zynisch-demokratisches Steuergesetz ihm eine Ähnlichkeit mit Geschäftsunkosten zugesteht: der Witz mit den "Werbungskosten" im Lohnsteuerjahresausgleich, auf den kaum ein Arbeiter sich versteht und für den er sich auf alle Fälle keinen Berater leisten kann.

Der Berufsstand des Steuerberaters lebt denn auch - nicht einmal schlecht - von einem Bruchteil der Einkommensteuern, die er den nicht lohnarbeitenden Klassen ersparen hilft. Die verfügen nämlich erst einmal wirklich über das gesamte Geld, von dem der Staat nachträglich seine Prozente haben will - und zwar um so mehr Prozente, je höher das Einkommen ausfällt. Das ist dem Fiskus ja kein Geheimnis, daß die großen Einkommen viel u groß sind, um nur dem privaten Lebensunterhalt, und sei der noch so aufwendig, zu dienen. So führt er mit der Steuerprogression den praktischen Beweis, wieviel Geld gewisse Leute, an diesem Zweck gemessen, übrig haben. Doch dabei beläßt er es natürlich nicht. Als wäre die Steigerung des prozentualen Steuersatzes im Grunde bloß ein ironischer Scherz "So viel würde euch weggenommen, wenn ihr das alles tatsächlich verjubeln wolltet!" -, ergänzt der Staat sie durch eine kaum übersehbare Fülle von Erlaubnissen, ja geradezu Vorschlägen, das verdiente Geld der Steuer zu entziehen, indem man es für seine Vermehrung "verbraucht". Falls man das nicht alleine schafft: Zahllose Abschreibungsgesellschaften stehen zu Diensten, um Großeinkommen steuermindernd in Kapitalanlagen zu verwandeln. Die "Veranlagung zur Einkommensteuer" unterstellt und fördert also eine ganz andere Verwendungsweise und unterstützt eine ganz andere Zweckbestimmung der so behandelten Einkünfte als ihre Verausgabung "bloß" für den Lebensunterhalt. Mit ihr respektiert der Staat die geschäftsmäßigen Umtriebe des Geldes; er will sich nicht vergreifen am Hauptzweck des Reichtums, mehr zu werden. Denn vom Gelingen dieser Operation hängen seine Steuereinkünfte ja wiederum ab.

- Bei den verschiedenen Verkehrssteuern, die die lohnarbeitende Menschheit gar nichts angehen, sondern den Geschäftsgang des Kapitals in seinen Fortschritten belasten, wird die widersprüchliche Natur dieses Zweigs des staatlichen Geldbeschaffungswesens erst recht deutlich. In Anspruch genommen werden da genau die wirtschaftlichen Aktivitäten, an deren größtmöglichem Erfolg dem Staat andererseits doch so viel liegt; nicht nur, weil er seiner Klassengesellschaft sachgerecht dienen will, sondern weil ihr Erfolg groß und sicher genug sein muß, um dauerhaft Steuern abzuwerfen. Für die Beschwerden seiner finanzkräftigsten Bürger über geschäftsmordende Steuerlasten hat ein anständiger Staat daher immer ein offenes Ohr; und er eröffnet das unabsehbare Feld der Steuer(reform)politik: der theoretischen und praktischen Abwägung zwischen den verschiedenen Steuerarten Abwägungen, an denen die bürgerliche Öffentlichkeit sich mit Begeisterung unter der Fahne der Gerechtigkeit beteiligt. Materielles Interesse und Ideologie, Moral und Berechnung, fiktive Zurechnungen und wirkliche Belastungen: Das alles ist hier daher ganz besonders fest verknotet.

III

Die Last der staatlichen Geldbedürfnisse einerseits, ihre Organisation als prozentualer Aufschlag oder Abzug bei sämtlichen Geschäftsaktionen andererseits: das sind zwei sehr verschiedene Dinge. Die erstere trifft das Proletariat. Die letztere beschäftigt die Bourgeoisie und die Steuerpolitiker.

Unter welchern Titel und an welcher Stelle in der Zirkulationssphäre auch immer die Steuern erhoben, von wem auch immer sie gezahlt werden: Mit dem gesamten Reichtum, den der Staat an sich zieht und für seine Bedürfnisse verbraucht, haben Lohnarbeiter zu tun, und zwar in einem Sinne: Sie schaffen ihn. Und indem sie ihn schaffen, sind sie auch schon davon ausgeschlossen. Als fremde, in diesem Fall staatliche Macht steht der Reichtum, den sie produzieren, ihnen gegenüber. Das ist der ganze ökonomische Inhalt jeglichen Steueraufkommens. Organisiert ist dieser schlichte Inhalt in der Sphäre der Zirkulation von Geld und Waren; und zwar als ein - wirklich einmal - "komplexes System" von Zahlungen, in die sich die Arbeiter mit den Käufern, Anwendern und Nutznießern ihrer Arbeitskraft redlich und gleichberechtugt teilen. Der Ausschluß der lohnarbeitenden Produzenten des gesellschaftlichen Reichtums von dessen verstaatlichten Teilen wird nach dem gleichen Muster abgewickelt wie die Verstaatlichung von Anteilen des Reichtums, den die geschäftsführenden Privateigentümer der Gesellschaft tatsächlich in Händen halten.

Oder doch, wie gezeigt, nicht ganz nach demselben Muster. Denn genau besehen werden die fälligen Zahlungen nirgends von den Lohnarbeitern selbst getätigt, sondern durch die Besitzer und Akteure des gesellschaftlichen Reichtums, die Unternehmer und Kaufleute, vorgeschossen, abgewickelt und abgerechnet. Die Lohnsteuer, so sehr sie durchaus als Teil des Lohns gilt, läßt der bundesdeutsche Fiskus eben gar nicht erst zum Eigentum des Lohnempfängers werden. Er zieht sie in einer Form ein, als wollte er klarstellen, was sie ökonomisch ist: ein Teil des firmeneigenen Mehrwerts, der den Arbeiter nichts angeht. Und die Umsatz- und Verbrauchssteuern begegnen dem Otto Normalverbraucher als fester Bestandteil des Warenpreises, durch den er sich von den Gegenständen seines Bedürfnisses erst einmal ausgeschlossen findet: auch hier wie ein Teil des als Ware zirkulierenden, dem Verkäufer gehörigen Reichtums. Es ist, als wollte die moderne Steuergesetzgebung das Augenmerk auf eine Wahrheit lenken, die Marx nicht einmal mehr zu entdecken brauchte: "Der durchschnittliche Arbeitslohn wird durch die Konkurrenz notwendig auf das Minimum reduziert... Die Steuern bilden einen Teil dieses Minimums, denn der politische Beruf der Arbeiter besteht eben darin, Steuern zu zahlen. Würden sämtliche Steuern, die auf der Arbeiterklasse ruhen, radikal abgeschafft, so wäre die notwendige Folge, daß der Arbeitslohn um den ganzen Steuerbetrag, der heutzutage in ihn eingeht, vermindert würde. Entweder würde dadurch der Profit der Arbeitgeber unmittelbar in demselben Maß steigen, oder es hätte nur eine Veränderung in der Form der Steuererhebung stattgefunden. Statt daß der Kapitalist im Arbeitslohn heute zugleich die Steuern vorschießt, die der Arbeiter zahlen muß, würde er sie nicht mehr auf diesem Umweg, sondern direkt an den Staat zahlen." (Marx Engels Werke 4, S. 348) Daß die Staatseinnahmen allesamt Teil des Mehrwerts sind, den die Lohnarbeiter als fremdes Eigentum produzieren, demonstriert das bundesdeutsche Steuerwesen eben darin, daß diese Klasse die Steuern, die auf ihren Lohn und auf ihren Verbrauch entfallen, überhaupt nie als kaufkräftige Summe besitzt. Ihrem politischen "Beruf, Steuern zu zahlen", tut dieses sehr sachgerecht organisierte ökonomische Verhältnis keinen Abbruch. Auch die Arbeiter werden vom Staat als vollwertige Steuersubjekte gewürdigt und dürfen sich als Geldgeber der Gewalt wissen, von der sie doch bloß gedeckelt werden - auch wenn die "eigentliche" Kaufkraft, die er durch seine Verbrauchssteuern schmälert, ökonomisch nur für die Klasse der Geschäftsleute eine Rolle spielt. So dürfen auch sie sich, persönlich oder in Gestalt ihrer Interessenvertreter, mit vollem Recht beteiligen an dem eifersüchtigen Streit über Steuergerechtigkeit, in den sämtliche abgabenpflichtigen Individuen, Stände und Klassen ihren Ärger über die unersättliche Geldgier des Fiskus investieren.

Denn weil kein guter Bürger der Staatsgewalt ihr Bedürfnis nach Reichtum und ihr Recht darauf bestreitet, übersetzt ein jeder die in Mark und Prozenten ausgerechnete Beeinträchtigung seines Materialismus in den Verdacht, sein Anteil an der staatlichen Last wäre zu groß m Verhältnis u den andern. Einen Maßstab gibt es dafür zwar genauso wenig wie für die "gerechte" Höhe der "Staatsquote" überhaupt. Eben deswegen hat der geschädigte Materialismus aber jede Freiheit, sich die höheren Ordnungsgesichtspunkte auszusuchen oder zu erfinden, nach denen ausgerechnet sein Beitrag viel zu hoch bemessen sei im Verhältnis zu den Opfern seiner lieben Mitmenschen. Wer für den Zweck, den der Staat ansonsten am härtesten besteuert, nämlich für den bloßen Lebensunterhalt irgendwelche Gelder - tatsächlich oder auch nur in der Phantasiewelt steuerzahlerischen Neids aus der Staatskasse bezieht, ist da auf alle Fälle unten durch; ebenso ein jeder, der, beispielsweise als Krüppel, "bloß" für diesen Zweck die sozialstaatliche Gunst einer Steuerbefreiung erlangt hat oder als Schwarzarbeiter den Abzug vom Lebensunterhalt hinterzieht. Steuerzahler unter sich vergleichen sich nicht weniger kritisch nach der Steuerart, die einen selbst am meisten trifft und ärgert, weil ausgerechnet sie anderen erspart bleibt, oder nach den Freibeträgen, die ausgerechnet einem selbst vorenthalten werden. Für Erben ist die Erbschafts-, für Bauherren die Grunderwerbs-, für Unternehmer die Kapitalertrags- und Körperschaftssteuer der Tod jeglicher wirtschaftlichen Initiative; wer viel Auto fährt, hält die Mineralöl-, wer wenig fährt, die Kfz-Steuer für ein Krebsübel; wer für wenig Lohn u viel Steuern zahlt, kann sich darüber ärgern, daß die Reichen ihre Ferienhäuser absetzen können usw. Der Neid in seiner blanken Dummheit ist der ganze Inhalt und der ewige Jungbrunnen des ansonsten kriterienlosen Ideals der Steuergerechtigkeit, in dessen Namen noch der bravste Bürger sich seine Portion Radikalität erlaubt.

Und tatsächlich bietet der Fiskus dem Neid der wirtschaftenden und konkurrierenden Bürger ebenso viele gute Gründe, wie er verschiedenartige Steuern und Steuerbefreiungen einrichtet. Denn mit jeder Be- und Entlastung greift er ja ein in die Konkurrenzverhältnisse seiner Gesellschaft.

IV

Selbstkritisch überprüft und revidiert der Staat seine Steuereinnahmen beständig im Sinne der speziellen Leistungen, die er von seinen verschiedenartigen Bürgern will. Menschenmaterial und Reichtum fördert er auch durch Steuerreformen. Mit der ihrigen setzt die Wende-Regierung ihre "Sparpolitik" sachgerecht fort.

Die diskutierte Steuerreform zielt auf eine Umschichtung der Steuerbelastung. Die Progression bei der Einkommensteuer soll leicht verschoben und "begradigt" werden; im Gegenzug stehen ein weiterer Prozentpunkt bei der Mehrwertsteuer oder Anhebungen der Tabak-, Alkohol- und Mineralölsteuer sowie ein Wegfall des Steuerfreibetrags fürs Weihnachtsgeld zur Debatte. Bestritten wird die Diskussion dieses Projekts von seiten des Veranstalters mit dem Spruch: "Leistung muß sich wieder lohnen!" Bebildert wird die angebliche "Leistungsfeindlichkeit" des derzeitigen Steuersystems an der Lieblingsfigur christlichliberaler Volkstümlichkeit, dem Facharbeiter mit dem weggesteuerten Überstundenentgelt: Schwarzarbeit und "Schattenwirtschaft" werden beschworen, um sehr verständnisvoll die sozialdemokratischen Steuergesetze für die "Flucht in die Illegalität" haftbar zu machen; dem Kapital möchte man die Eroberung des Marktes für "Zukunftstechnologien" nur zumuten, wenn Steuererleichterungen ihm das "Risiko" erleichtern; usw. Die "Gefahr" wird ausgemalt, der Einsatz der Nation fürs Wirtschaftswachstum würde unterm Steuerjoch Schaden nehmen. Dabei weiß natürlich auch der dümmste Steuerpolitiker und verläßt sich praktisch darauf: Die einen "Leistungsträger der Gesellschaft" haben gar nicht die Wahl, angeordnete und betriebsrätlich abgesegnete Überstunden zu verweigern, zumal der Lohn für die Normalarbeitszeit jede Überstundenbezahlung nicht lohnend, sondern nötig macht. Die anderen "Leistungsträger" haben noch immer die Freiheit erhalten zum Kalkulieren, mit welchem Geschäft und mit welcher Steuer sie am besten fahren.

So ideologisch also die Sorge ums Unterbleiben wirtschaftlicher Aktivität, so praktisch und so zielbewußt ist der christlichliberale Wille, sie zu fördern. Die Größe und damit die Effektivität des akkumulierenden Profits der bundesdeutschen Firmenwelt zu erhöhen, indem man ihr mehr davon beläßt: Dieses Ziel ist der Kohl-Regierung wie jeder anderen gleich wichtig, so oft es um die Steigerung von Staatseinnahmen geht. So wurde bereits in den vergangenen Jahren des "Sparhaushalts" die Vermögenssteuer gesenkt, manche Gewerbesteuer zum Erlaß für die um Kapitalinvestitionen konkurrierenden Kommunen freigegeben; Sonderabschreibungen, Steuerbefreiungen und Rückerstattungen bei schlechtem Geschäftsgang wurden erleichtert - und die geschaffenen Chancen wurden auch wahrgenommen, keineswegs bloß vereinzelt von der Firma Flick: Steuererleichterungspolitik ganz ohne Reformgesetze. Das kostet natürlich Geld, das allerdings nicht von denen wieder geholt werden darf, die man gerade begünstigen will.

Hier bietet sich die Erhöhung der Verbrauchssteuern ganz unübersehbar als vorteilhaft an. Denn sie schmälert die Kaufkraft aller Konsumenten - also vor allem den Lohn, der sowieso komplett fürs "Verbrauchen" draufgeht - und sich damit in einen Real- und einen Nominallohn scheidet. Rein administrativ wird so der Lohnanteil am geschaffenen Reichtum gedrückt - vorausgesetzt, die Arbeiter wehren sich nicht dagegen und trotzen ihren Arbeitgebern entsprechende Lohnerhöhungen ab.

Diese Voraussetzung garantiert der DGB. In jeder Beschwerde über die christlichliberale Haushalts- und Steuerpolitik geben die DGB-Vereine die Versicherung ab, solche politische Lohnsenkung wäre natürlich nicht durch "tarifpolitische" Maßnahmen aufzuhalten oder gar zu kompensieren (Klammer auf: sondern nur durch korrekte Stimmabgabe bei der nächsten Bundestagswahl. Klammer zu.)

Denselben Dienst tut die Streichung des Weihnachtsfreibetrags sowie das schiere Abwarten bei der Einkommensteuerreform. Die Progression verrichtet ja längst ihr segensreiches Werk zugunsten der Staatskasse bereits an Löhnen, von denen nach jahrelanger Geldentwertung ein Drucker oder Chemiefacharbeiter gar nicht glücklich wird. Und das soll noch ein paar Lohn- und Teuerungsrunden weitergehen. Die geplante Reform der Steuerprogression schließlich bezweckt und bringt alles andere als eine staatliche Lohnerhöhung aus bisher verstaatlichten rechnerischen Bruttolohnteilen. Die Einkommen im oberen Mittelfeld der Progression, in der Höhe des Fünf- bis Zehnfachen des tatsächlichen Durchschnittslohns, sind die einzigen, für die nicht bloß eine Verminderung der Mehrbelastung gegenüber heute geplant ist, sondern eine effektive Verringerung der Steuersumme - genauer: der Steuerlast, von der die vielfältigen Freibeträge, Verlustzuweisungen, Körperschaftssteuern usw. erst noch abgezogen werden; dabei bleibt es ja. Worum es geht, das ist hier: mehr flüssiges Geld in den Händen derer, die ihr Einkommen ohnehin nur zum kleinsten Teil verzehren. Bei ihnen wirkt die Steuerentlastung in nennenswertem Maß zusätzlich vermögensbildend; und darum ist es dieser Steuerpolitik offenbar zu tun. Mehr Geld wird frei für die Verwandlung in Kapital - ohne daß der Fiskus deswegen auf Mehreinnahmen zu verzichten hätte: Schließlich wird überproportional mehr Geld bei der anderen Klasse steuerlich gebunden, Lebensunterhalt in Staatskonsum verwandelt.

So wird die "Sparpolitik" der letzten Jahre sachgerecht ergänzt. Bislang schon galt die Parole "Haushaltskonsolidierung". Mit der Lüge von den "leeren Kassen" wurden da keineswegs die Ausgaben gesenkt, sondern erhöht und die Posten umgeschichtet: weg von den unproduktiven "Sozialleistungen", hin zur Rüstung und Kapitalförderung. Ab sofort tritt die Parole "Steuerreform" hinzu. Mit der Lüge von den "ungerecht hohen Steuern" werden nun auch die Staatseinnahmen keineswegs gesenkt, sondern erhöht und unmittelbar profitdienlich neu sortiert. So geht kapitalistischer Lastenausgleich in anspruchsvollen Zeiten - wie Marx schon "prognostiziert" hat: "Das Proletariat wird durch jede neue Steuer eine Stufe tiefer herabgedrückt; die Abschaffung einer alten Steuer erhöht nicht den Arbeitslohn, sondern den Profit." (MEW 7, S. 286)

Neben den wirtschaftspolitischen Effekten sind die Wirkungen dieser Steuerpolitik auf die Hierarchie der Berufe und Einkommen ein stolz verkündeter Programmpunkt für sich. Die Klassengesellschaft und ihre Einteilungen werden offensiv sichtbar gemacht, gerade so, als hätte der sozialdemokratische Verteilungsidealismus auf deren Aufhebung hingewirkt. Der bösartige Fehlschluß von dem hohen Einkommen, das einer bezieht, auf Vorzüge seiner Person, mit denen er das und noch mehr moralisch dem geringen Lohn für häßliche Jobs auf eine Persönlichkeit, der gerade so moralisch Gerechtigkeit widerfährt: Diese Lebenslüge der Elite wird wahrgemacht. Gerechtigkeit wird zum Wort für klare und deutliche "leistungs"- und persönlichkeitsgemäßte Unterschiede. Für den christdemokratisch-liberalen Rassismus ist eben die staatlich erzwungene Herstellung des "natürlichen" Sozialgefälles zwischen den Menschen das höchste Menschrecht - für die großen wie für die kleinen Steuerzahler. Und was bisher unter den Titeln "schwere Zeiten", "Krise" und "staatliche Notlage" durchgesetzt wurde - die Politik der Aufrüstung und der gleichzeitigen weltweiten Konkurrenzerfolge, mitsamt ihren Arbeitslosen, ärmeren Proleten usw. -, genau dasselbe wird jetzt fortgeführt und unter dem Aufschwung der Wende-Regierung eingelöst.

P.S.

"Die Familien haben die Hauptlast der Haushaltskonsolidierung getragen. Sie müssen entlastet werden!" (Strauß, Späth, Geißler...)

Natürlich denken auch die Christen an das notwendige Existenzminimum der kleinen Leute - aber gleich als Familien, also als Brutstätten der deutschen Rasse, auf die der bundesdeutsche Staat sich angewiesen weiß. Natürlich wissen auch sie, daß die Deutschen zwar keineswegs aus steuerlichen Gründen aussterben, daß deutsche Arbeiter sich die Kinderaufzucht mit ihrem Lohn im Grunde überhaupt nicht mehr leisten können. Also wird ihnen spezielle Berücksichtigung bei der Steuerreform zugesichert.

Berücksichtigung als Opfer - das heißt selbstverständlich nicht, daß der Staat den Familien, die die Unkosten eines Kindes drückt, diese Finanzlast abnehmen wollte. Opfer werden geehrt, nicht bezahlt. Also bekommt der Familienvater einen enormen Freibetrag, von dem er als Kleinverdiener andererseits nichts hat; er bekommt sogar zusätzlich noch immer Kindergeld, von dem sich andererseits noch nicht einmal die Aufschläge auf die Verbrauchssteuern bezahlen lassen.

Sachgerecht anders auch hier die Behandlung der Bessergestellten, von denen der Staat nicht Menschenmaterial, sondern Kapital ausgebrütet haben will. Die geplanten Steuerfreibeträge für Kinder schlagen bei ihnen durchaus zu Buche. Wo das Aufziehen von Nachwuchs finanziell keine Last ist, da darf es um so weniger die erwartete staatsdienliche Leistung der privaten Finanzen, die Kapitalbildung, beeinträchtigen.

Das ist sie auch schon: die "soziale Komponente" der geplanten Steuerreform.