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Rechtsstaat erledigt "Terrorismus" -
AUCH MAL MIT GNADE?
Was war los? Die beiden, wegen Mordes bzw. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu lebenslanger Haft verurteilten Ex-Mitglieder der Rote-Armee-Fraktion (RAF), Angelika Speitel und Peter-Jürgen Boock, haben einen Antrag auf Begnadigung an den dafür zuständigen Bundespräsidenten gerichtet. Prompt entstand das Gerücht, der oberste Repräsentant des BRD-Staats, Richard von Weizsäcker, überlege, ob man gegenüber "Terroristen" nicht bisweilen Gnade walten lassen müsse, und plane sogar einen Besuch im Gefängnis.
Die wehrhafte Demokratie - gnadenlos
So kann das allerdings wohl nicht gemeint sein, wenn umgekehrt an allen Stellen, wo Bonner Sicherheitsbehörden Gegnerschaft zum staatlichen Treiben feststellen, jede Regung auf ihren "terroristischen" Gehalt hin durchsortiert und entsprechend gegen sie vorgegangen wird. In der Hamburger Hafenstraße will der neue SPD-Bürgermeister endlich eine "endgültige Lösung durchsetzen", entdeckt das "Problem einer sich ausweitenden rechtsfreien Szene" und ist "bereit, hart durchzugreifen".
In Westberlin findet die Tagung des Internationalen Währungsfonds (IWF) statt. Kritiker dieser Veranstaltung sehen in dieser Institution fälschlicherweise das Grundübel für den Hunger in der "Dritten Welt". Ganz egal, ob eine Vorlesung an der Berliner Universität über die Weltbank und den IWF gesprengt wird; egal, ob Vermummte in Hamburg eine Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung hochgehen lassen, weil sie den beteiligten Einseifern nicht glauben wollen, der IWF wäre das Mittel zur Verhinderung des Elends in Lateinamerika, Asien und Afrika; egal, ob Fensterscheiben einer Bank in Berlin eingeworfen werden oder auch nur "Gegendemonstrationen" zu der Tagung veranstaltet werden sollen - die Sichtweise ist klar: "potentielle" oder "wirkliche" Gewalttäter, die ein entsprechendes Vorgehen verlangen. Das Gesamtaufgebot der Westberliner Polizei, verstärkt durch 2.700 Beamte aus dem Bundesgebiet, sorgt mit ständigen Polizeikontrollen, Überwachung von U-Bahn-Ausgängen und vermehrten Haus- und Wohnungsdurchsuchungen für das richtige Klima. Als flankierende Maßnahmen gibt es mehr "Stichproben" an den Transitautobahnen und verstärkt "Verkehrskontrollen" im ganzen Bundesgebiet.
Sorgfältig wird das Bild von tausenden kleinen RAF-Mitgliedern ausgepinselt, weshalb man staatlicherseits, vorbeugend versteht sich, gar nicht hart genug dagegen angehen kann. Schließlich soll das, gemäß Definition des Staatsschutzes, die Saat sein, die, wenn sie einmal aufgeht, zur Maschinenpistole greifen und Attentate auf Politiker verüben würde. In Wahrheit macht der Staat genau umgekehrt mit der Gleichung ernst, daß sich jeder Protest den Verdacht des "Terrorismus" zuzieht und entsprechend "vorbeugend" behandelt wird. Wie bestellt wurden letzte Woche dann tatsächlich auf das Auto des Staatssekretärs im Bonner Finanzministerium Hans Tietmeyer, der als "Gouverneur der Weltbank für die Bundesregierung" Organisator der Jahrestagung des IWF in Berlin ist, Schüsse aus einer Schrotflinte abgegeben. Im Anschluß ein kurzes Beklagen, daß die Schützen keine Hinweise über ihre Identität hinterlassen haben (Fingerabdrücke o. ä.), und schon wußte Generalbundesanwalt Rebmann genau Bescheid:
"Sicherheitskreise bezeichnen das Schreiben zwar als untypisch für die RAF, der Generalbundesanwalt hält es aber dennoch für authentisch." (Süddeutiche Zeitung, 23.9.)
Resultat: Ein neues Fahndungsplakat mit 20 alten Köpfen, die der Mitgliedschaft in der RAF bezichtigt werden. Zeitlich passend wurden auch gleich am Freitag die neuen Gesetze zur "Inneren Sicherheit" in den Bundestag zur Beratung eingebracht: u.a. Kronzeugenregelung, Einführung eines neuen Strafrechtsparagraphen zur Verfolgung staatsfeindlichen Schrifttums (Paragr. 130 b), und die Erweiterung der Polizeivollmachten zur "vorbeugenden" Verhaftung von Demonstranten noch vor Demonstrationsbeginn.
So war wieder einmal klargestellt, daß der "Terrorismus weiter aktiv" sei, die Sicherheitsbehörden gar nicht "wachsam genug" sein könnten, und auf diese Weise der Bogen noch zur letzten kritischen Stellungnahme gegenüber der IWF-Tagung als möglicher Keimzelle der Gewalt gespannt. Ebenso klar war auch, daß der Anschlag nicht ohne Auswirkung auf den anderen Antiterrotistenschlager der letzten Woche sein konnte:
Die Debatte über die Begnadigung
von inhaftierten Ex-Mitgliedern der RAF.
"Das 'Bekenntnis' (gemeint ist der im Fluchtfahrzeug gefundene Brief) zeigt, daß der Terrorismus aktiv ist. Die Gefährlich- Verrückten sind unter uns. Dieses Feindbild 'abzubauen', wäre verantwortungslos. Terroristen sind nicht vorzeitig gnadenwürdig." (Bild, 22.9.)
Oder "liberaler":
"Nach diesem Überfall fände eine Begnadigung gerade jetzt wenig Verständnis in der Öffentlichkeit. " (Süddeutsche Zeitung, 24.9.)
Etwas absurd ist diese Debatte allerdings schon. Von "Gnade" gegenüber "Terroristen " war und ist nie die Rede gewesen und von einem Entgegenkommen des Rechtsstaats gegenüber Staatskritikern erst recht nicht. Das mußten zuallererst die beiden Antragsteller Angelika Speitel und Peter-Jürgen Boock bei ihren Verurteilungen bemerken. Obwohl sie sich beide bereits von den Aktivitäten der RAF losgesagt hatten, wurden sie von den Gerichten mit Höchststrafen belegt. Vor allem Boock bekam die härteste Auslegung der Paragraphen zu spüren, da bei ihm keine direkte Beteiligung am Mord am Arbeitgeberpräsidenten Schleyer nachgewiesen werden konnte. Er fiel unter den damals eigens für solche Fälle geschaffenen Paragraphen 129 a des Strafgesetzbuches, nach dem die "Mittäterschaft in einer terroristischen Vereinigung" bereits zur Verurteilung wegen aller Taten, die der RAF zugeschrieben werden, ausreicht. Beide Angeklagte bekamen zu spüren, daß der Staat seine Gewalt nicht im mindesten in Frage stellen läßt. Boock und Speitel nützte auch ihre Distanzierung von der RAF nichts, weil sie sich weigerten, dem Bundesanwalt bei seiner Arbeit zur Hand zu gehen und ihre ehemaligen Gesinnungsgenossen hinzuhängen.
Zwei Wege der "Terrorismusbekämpfung" - ein Ziel
Die ganze Begnadigungsdebatte nimmt von der Härte des Rechtsstaats gegenüber "Terroristen" nichts zurück: Für Inhaftierte der RAF, die sich nirht von den Zielen ihres Vereins distanziert haben, und zwar am besten gleich so, daß ihnen der Bundespräsident höchstpersönlich, der Justizminister und auch noch Ober"terroristen"fahnder Rebmann die Glaubwürdigkeit ihrer Bekehrung bescheinigen -, käme ein positiver Bescheid sowieso nicht in die Tüte. Für den "harten Kern" in den Knästen gibt es weiterhin "erschwerten Vollzug" aus "Sicherheitsgründen", was man nicht Isolationshaft nennen darf. Wovon Weizsäcker sich persönlich überzeugen lassen will, ist der Wandel vom Staatsgegner zum überzeugten Kronzeugen für die Unantastbarkeit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung samt Verfassungsschutz, Bundeswehr und Weizsäcker. Dabei haben sie selber es gar nicht in der Hand, ob der Gesinnungs-TÜV von "Bild" bis zum obersten Staatsrepräsentanten ihnen Glauben schenken will.
Die Contra-Fraktion um CSU und Rebmann z.B. weiß von vornherein Bescheid. Einmal "Terrorist", immer "Terrorist", und denen gebührt selbstredend keine Gnade, ganz egal, was passiert. Rebmann zieht plötzlich "neue Erkenntnisse" aus der Tasche, die angeblich doch die direkte Beteiligung Boocks an der Ermordung Schleyers belegen sollen und stellt den Inhaftierten schlechte Papiere hinsichtlich ihrer Glaubwürdigkeit aus: "taktisches Verhältnis zur Wahrheit" und "gnadenunwürdig". Stoiber entdeckt auf einmal ein Problem im "Rechtsbewußtsein der Bevölkerung" (als ob sich ein Politiker schon jemals davon abhängig gemacht hätte), wenn "Mörder", wie im Fall der beiden Terroristen, nach sieben bzw. zehn Jahren mit einer Begnadigung rechnen könnten. (Abendzeitung, 19.9.)
Ein Problem, das er offensichtlich nicht kennt, wenn es sich um die Kronzeugenregelung handelt. Strafmindernde Gnadenwürdigkeit soll ein Terrorist eben nur dann erhalten, wenn er auspackt. Glaubwürdigkeit buchstabiert sich in diesem Fall als die Berechnung, daß sich Denunziantentum lohnt - für den Denunzianten beim Strafmaß und für den Staat beim Aufräumen mit den Resten der RAF.
Nichts anderes hat die andere Seite im Auge, allerdings ganz anders herum. FDP-Baum:
"Heute wie damals gilt: Wir können und wollen ihnen die Strafe nicht ersparen, die Rückkehr in unsere Gesellschaft muß ihnen aber offen sein, wenn sie sich vom Terror abgewandt haben." (AZ, 19.9.)
Wer dem Terrorismus abschwört, stößt auch beim Rechtsstaat auf ein offenes Ohr, kann der doch auf diese Art und Weise seine Überlegenheit gegenüber dem "Terrorismus" demonstrieren. Während der "Terrorist" "fanatisch" an seinen Zielen festhält, beweist der Rechtsstaat die Überlegenheit seiner Gewalt, indem er die ihm in die Hände gefallenen "terroristischen Gewalttäter" erst zu lebenslänglichem Freiheitsentzug verurteilt und sich vorbehält, sie eventuell doch nicht für den ganzen Rest ihres Lebens einzusperren, sondern sie eventuell als Geläuterte "vorzeitig" aus der Haft zu entlassen.
Das stellt ein Angebot an jeden potentiellen Aussteiger dar; sie können sich überlegen, sich weiter der rechtsstaatlichen Ordnung zu entziehen bzw. sie zu bekämpfen, was ihnen spätestens bei ihrer Verhaftung die ganze Härte des Rechtsstaates einbringt. Viel verlockender soll für sie allerdings das Angebot des Ausstiegs sein: in die Gesellschaft zurückkehren und sich freiwillig den Maßstäben von Recht und Ordnung unterwerfen (ohne ein paar Jahre "Bedenkzeit" an einem stillen Ort ist allerdings auch das kaum zu haben).
So ist dann doch wieder die Einigkeit der Demokraten gewährleistet. Bei ihrem so prinzipiell ausgetragenen Streit hinsichtlich des staatlichen Umgangs mit umkehrwilligen "Terroristen" denken sie nur an das eine: Wie kann sich der BRD-Staat am besten des "Terrorismusproblems" entledigen ?
Und Herr von Weizsäcker?
"Unser" Bundespräsident ist eigentlich wie immer: Fernab von den Niederungen der Politik und des Parteienstreits um sein Vorgehen in Sachen Begnadigung demonstriert er die "überlegene Würde seines Amtes und seiner Person". Beide sollen angeblich durch die Debatte furchtbar geschädigt sein. Ganz egal, was die Politik gerade macht, Weizsäcker spielt immer den noblen Part dazu. Genauso wie er gegen Apartheid ist, wenn deutsche Firmen in Südafrika investieren und die Regierung Sanktionen als unzweckmäßig ablehnt, repräsentiert er auch hier das gute Gewissen der Nation; und das ist hier wie immer einfach: "Er wird sicher richtig entscheiden" (Geißler).