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Dieser Artikel ist in der MSZ 1-1986 erschienen.
Der Streit um die Neufassung des Paragr. 116 Arbeitsförderungsgesetz
WOFÜR DAS ARBEITSKAMPFRECHT ALLES GUT IST
Eins muß man der Regierung lassen. Sie versteht es, mit den Gewerkschaften umzuspringen. Mit jedem Streit über das Verhältnis von Politik und Arbeitervertretung, den sie ihnen zielstrebig eröffnet, erwischt sie die Gewerkschaftspolitiker bei ihrem nationalen Verantwortungsgefühl: Zu ihrer Selbstbehauptung unterschreiben sie einen reaktionären Maßstab nach dem anderen, der an sie herangetragen wird.
Kaum waren die Christen ins Amt gekommen, schon haben die Wahlprüfer der Einheitsgewerkschaft ihre Überparteilichkeit und ihren Kooperationswillen betont. Kaum hieß es Sparen, schon forderten die Sozialanwälte des kleinen Mannes gerechtes Sparen. Kaum war die Arbeitslosigkeit ein anerkanntes Staatsproblem, schon durfte nach dem Lohn für Beschäftigung nicht mehr gefragt werden. Und jetzt geht es ums Prinzip, und gleich um das heiligste der Gewerkschaft, ihr "Streikrecht" - und schon wieder haben die Rechten Erfolg auf der ganzen Linie.
Der Gegenstand der Auseinandersetzung
ist eine vergleichsweise esoterische und ziemlich undurchsichtige Materie: Die geplante Änderung einer Unterbestimmung eines Arbeitsrechtsparagraphen über die finanziellen Pflichten der Bundesanstalt für Arbeit im Falle einer speziellen Arbeitskampfsituation. Der Paragr. 116 regelt nämlich, wann die Bundesanstalt für ausgesperrte Arbeiter Kurzarbeitergeld (nicht) zahlen muß. Sie muß s o gut wie nie zahlen - außer bei Produktionsstillstand in anderen Branchen und wenn die Unternehmer Streiks in einem Tarifbezirk einer Branche mit Aussperrungen in anderen Bezirken beantworten und die Gewerkschaft dort nach Meinung der Gerichte nicht dieselben Forderungen erhebt. Ansonsten ist auch bei Aussperrungen die Gewerkschaft in der Zahlungspflicht.
Auf diese spezielle Regelung hatte die IG Metall ihre Streikstrategie für ihre "35-Stunden-Wochen"-Kampagne 1984 aufgebaut. Mit leicht abweichenden Forderungen in den verschiedenen Tarifbezirken und Streiks nur in bestimmten Bezirken - und dort nur in manchen Betrieben - wollte sie bundesweit Wirkung erzielen. Prompt hat sie sich von Unternehmerseite die zu erwartenden bundesweiten Aussperrungen - "durch Materialmangel erzwungene Produktionsausfälle" haben das die Unternehmer getauft - und einen anschließenden Rechtsstreit mit der Bundesanstalt eingefangen. Die hat sich nämlich, ähnlich zielstrebig wie die Unternehmer, zu zahlen geweigert; die nachfolgenden Gerichtsurteile, bei der vorliegenden Rechtslage müßte die Anstalt zahlen, hatten dann schließlich, wie geplant, den Gesetzgeber auf den Plan gerufen. Seitdem besteht besehlossenermaßen "politischer Handlungsbedarf", die "Neutralität des Staates" steht auf dem Spiel, die Rechtssicherheit ist hin, und die Arbeiter wissen laut Blüm nicht mehr ein noch aus. Und bei attem Geplänkel steht mit der Gesetzesvorlage eines nun auch höchstoffiziell fest: Die Fälle, in denen Arbeiter bei Aussperrungen öffentlich unterstützt werden, werden noch mehr eingeschränkt. Künftig hat die Gewerksehaft prinzipiell Mühe nachzuweisen, daß es nicht um "ähnliche", also nun als "gleich" geltende Forderungen geht, bei denen die Bundesanstalt nicht für Ausgesperrte zahlen darf. Ob da ein paar Lohnzehntel einen reehtserheblichen Unterschied machen oder nicht, das wird künftig die neue Basis für Sozialgerichtsstreitigkeiten.
So esoterisch die Rechtsmaterie ist, so hart sind in dem Rechtsstreit
Die unumstrittenen Prinzipien demokratischer Tarifauseinandersetzungen
Strei k ist eine Kassenfrage. Aufkommen kann ein solcher Rechtsstreit ja nur, wenn die Gewerkschaft eine Taktik möglichst begrenzter, punktueller, ja stündlicher und tageweiser (Warn-) Streiks - bis hin zu bloßen öffentlichen Demonstrationen - verfolgt und damit der anderen Seite Gelegenheit und Anlaß zur Eskalation bietet. Eine solche Taktik stellt die Arbeitsverweigerung - das einzige Mittel der Lohnabhängigen, den Unternehmern trotz ihrer Verfügungsmacht im Betrieb ökonomische Zugeständnisse gegenüber dem Kostenfaktor Arbeit abzutrotzen - unter ein dreifaches Ideal schonenden Gebrauchs: Der Wirtschaft soll möglichst wenig geschadet werden - also wird auch der kostenbewußte Unternehmerwille nicht möglichst gründlich und nachhaltig von einer kostenbewußten Arbeiterschaft unter Druck gesetzt. Die gewerkschaftlichen Streikkassen sollen von Streikkosten möglichst verschont bleiben - ein Standpunkt, der einem staatlichen Finanzminister und seiner Sparsamkeit gegenüber dem steuerzahlenden Volk entspricht, nicht aber einer Gewerkschaft, die für das Durchstehen von Arbeitskämpfen Beiträge sammelt. Drittens sollen auch die finanziellen Einbußen der Arbeiter nicht zu groß werden - auch nicht gerade ein materialistischer Gedanke: Schließlich rechnet die Arbeitervertretung mit Opfern der Mitgliedschaft, die ihre Streikbereitschaft behelligen könnten. Offensichtlich zielt dicse Gewerkschaft nie und nimmer auf einen Einsatz der Streikkasse, der den Willen zum Arbeitskampf stärkt, und auf ein Streikergebnis, das die erbrachten Opfer für alle mehr als kompensiert.
Tarifauseinandersetzungen sind eine Rechtsangelegenheit. Arbeitskämpfe sind bis ins kleinste reglementiert und unterliegen striktester staatlicher Aufsicht. Wie die aussieht, zeigt nicht zuletzt der gegenwärtige Streit um 'Neutralität'. Kaum kommen Arbeiter bei unternehmerischen Kampfmaßnahmen in den Genuß, aus ihren Kassenbeiträgen an die Bundesanstalt etwas zurückzubekommen, schon gilt das als mögliche Parteilichkeit des Staates, als ungebührliche Schonung der Gewerkschaftskasse und gefährliche Förderung von Streiks. Das ist keineswegs nur politische Ranküne der christdemokratischen Gewerkschaftsgegner, sondern entspricht den Grundsätzen des Arbeitskampfrechts auf der ganzen Linie. Schließlich dient die gesetzliche Regelung von Tarifauseinandersetzungen ja dazu, dem ökonomischen Gegensatz zwischen Existenzinteresse der Lohnarbeiter und Geschäftsinteresse ihrer Anwender, der sich da unter Umständen sehr gewaltsam betätigt, eine staatsverträgliche friedliche Verlaufsform zu geben, also mit der Anerkennung der Gewerkschaft zugleich ihre Betätigung zu disziplinieren. Und was für die Ausgestaltung der Arbeitervertretung zu einer friedlichen Unterabteilung des Sozialstaats alles an Einschränkung erforderlich ist, das ist eben deswegen auch eine Frage politischer Konjunktur und Opportunitätsüberlegungen.
Von wegen also "erkämpfte Rechte"! Heute setzt umgekehrt das Recht die Grenzen der Kampferlaubnis. Und das ganz und gar nicht überparteilich. Die staatliche Rechtshoheit über die Tarifparteien ist nämlich dem Grundsatz verpflichtet:
3. Das Recht der Unternehmer auf ökonomische Erpressung ist unumstritten. Die Herren der Wirtschaft sind nicht nur dank ihres Eigentums an den Produktionsmitteln und seines staatlichen Schutzes mit der Macht und den Mitteln ausgestattet, Arbeiter mit ihrer Lohnabhängigkeit, also der Abhängigkeit vom betrieblichen Arbeitsplatz und seinem Besitzer, zu erpressen. Neben der Freiheit, Arbeitskämpfe ihrerseits geschäftlich zu kalkulieren, haben sie durch die Erlaubnis, mit "gleichen Waffen " zu kämpfen, also auszusperren, auch rechtlich freie Hand, diese Macht gegen die Arbeiter in Anschlag zu bringen und der rücksichtsvollen Gewerkschaftstaktik ihrerseits entschieden rücksichtslos zu begegnen. Sie können durch Aussperrungen die Streikkassen über das hinaus bluten lassen, was die Arbeitskampfleitung vorgesehen hat. Umgekehrt riskieren sie selber gar keine zusätzlichen Kosten, sondern haben höchstens den Ausfall lohnender Kosten zu beklagen. Egal, wie die Neufassung des Paragr. 116 endgültig aussehen wird, sie wird auf jeden Fall die Möglichkeit zur Aussperrung, die die Gewerkschaftskasse trifft, noch ausweiten, die Verschärfung von Arbeitskämpfen also geradezu zum politischen Auftrag an die Unternehmerschaft erheben.
Die Gewerkschaft darf dann neu kalkulieren, wieweit ihr Ideal allseits verträglicher Arbeitskämpfe durchführbar ist. Daß sie den Spieß umdreht, ihrerseits Streik und Streikergebnis zu einer teuren Angelegenheit für die Unternehmer macht, stand nicht zu erwarten. Die Verwandlung von Interessenvertretung gegen das Kapital in ein streng hoheitlich überwachtes Verhältnis von Rechten, v.a. aber Pflichten gegenüber dem Staat hat sie ja auch noch nie angreifen wollen. Den Arbeitervertretern war es noch nie ein Problem, daß das "Streikrecht" nicht die Erlaubnis zum erfolgreichen Kampf, sondern die Pflicht zum staats- und wirtschaftsdienlichen Gebrauch der Gewerkschaftsmacht ist. Diesen Gebrauch haben sie sich im Gegenteil selbst zum Anliegen gemacht und halten sich darauf viel zugute.
Die Antwort der Gewerkschaft wird deshalb wie erwartet ausfallen. Sie klagt das Recht auf ihre Sorte verantwortlicher Tarifauseinandersetzung ein. Mit der propagandistischen Gleichung: die Streiktaktik der "neuen Beweglichkeit" wird teurer, also "geht Streiken nicht mehr", also ist das "Streikrecht in Gefahr", also steht "die Demokratie" auf dem Spiel, bekennen sich die Arbeiterfunktionäre ihrerseits zu den verlangten
Prinzipien verantwortlicher Gewerkschaftspolitik
Wenn Politiker das Arbeitsrecht antigewerkschaftlich ausgestalten, beharrt die Arbeitervertretung auf dem gegenteiligen Standpunkt, das Recht sei eine einzige und die einzige Bedingung der Möglichkeit gewerkschaftlicher Macht. Ihre Macht will sie also nicht anders und zu nichts anderem betätigen, als das Gesetz ihr vorschreibt. Offensichtlich versteht sie sich gar nicht als Arbeitervertretung, die ihre Macht auf die Mitglieder und deren gute Gründe, sich gegen Kapital und Obrigkeit zusammenzuschließen, gründet, sondern als eine quasistaatliche Institution, die durch die Obrigkeit gesichert, mit Einfluß ausgestattet und zu genau der Rolle berufen ist, die ihr die Demokratie rechtlich zuweist.
Kaum soll die Aussperrung noch durchschlagender gemacht werden, vergißt die Gewerkschaftsmafia ihre alte Propagandaparole: "Verbot der Aussperrung", stellt sich auf die neuen politischen Absichten ein, schwingt sich bloß noch zum Verteidiger des Status quo auf und tritt mit der untertänigen Bitte an: Kann nicht alles so bleiben, wie bisher; es hat sich doch für alle so gut bewährt!
Wenn Politiker entschieden Partei ergreifen für die Unterordnung gewerkschaftlicher Aktivitäten unter den störungsfreien Gang der Wirtschaft, dann ausgerechnet pflegen die Interessenvertreter der - Arbeiterschaft den Schein von Überparteilichkeit der Politik. Und die sehen sie schon vorbildlich verwirklicht, wenn Arbeiterbeiträge auch mal ausnahmsweise dazu verwendet werden, daß der Staat die Gewerkschaftskasse ein bißchen entlastet von den Folgen einer kostspieligen Unternehmerreaktion auf die kostensparende Streiktaktik der Gewerkschaft.
Hinterher, wenn das neue Recht erst einmal verabschiedet und Alltag ist, halten sie sich dann peinlichst an die neuen Errungenschaften der Demokratie und ihre in einem Jahrhundert erkämpften Menschen- und Gewerkschaftsrechte.
3. Je mehr Politiker und Unternehmer Streiks erschweren wollen, um so mehr agitiert die Gewerkschaft mit Hinweis auf ihre Kasse selber gegen Arbeitskampf. Wie ein Finanzbuchhalter, der Soll und Haben pingelig aufrechnet, lamentiert sie über Ausgaben für Opfer, die doch die Unternehmer zu verantworten hätten. In dem Wissen, daß sie ihre Mitglieder für die Gewerkschaftspolitik nur damit werben kann, daß sie sie ein wenig gegen die opfervollen Streiks versichert, die sie veranstaltet, kündigt sie schwere Zeiten an und fördert so den antigewerkschaftlichen Grundsatz: Streiken lohnt nicht.
In den ökonomischen Erpressungsmitteln der Unternehmer sieht eine deutsche demokratische Arbeitervertretung also nicht mehr den Grund, daß sich Arbeiter zusammenschließen und dagegen wehren müssen, sondern ein einziges Hindernis, daß überhaupt in diese Richtung ohne Rechtsbeistand noch etwas "geht". Im Staat entdeckt sie also auch nie und nimmer den Förderer unternehmerischer Freiheiten auch beim Arbeitskampf, sondern im Prinzip den Helfer aus gewerkschaftlicher Not.
4. Je härter der Angriff von oben, um so mehr führen sich die Oberdemokraten um Breit als untertänige Bittsteller und öffentliche Beschwerdeführer in gemeinsamer Sache auf. Sie werben bei Öffentlichkeit und Bevölkerung mit der dummen Beschwerde, die Gegenseite stelle die "Systemfrage" und vergehe sich am Allgemeinwohl.
Wie jede gute demokratische Institution beherrschen also auch sie die Heuchelei, sich im eigenen Interesse auf ein verletztes übergeordnetes zu berufen und mit dem Hinweis auf die guten Dienste für dasselbe bei der Obrigkeit Entgegenkommen für das eigene Anliegen einzufordern. Bloß daß in diesem Fall der Dienst ausgerechnet darin besteht, Arbeiterbedürfnisse ordnungsgemäß mitzuverwalten, also unterzubügeln; bloß daß hier das eigene Anliegen in der selbsttätigen Fortführung dieses Dienstes, also in der Beteiligung an der sozialpolitischen Verantwortung besteht.
So erkenntlich unernst diese Warnungen vor der Zerstörung der Demokratie auch sind; die Gleichsetzung von Gewerkschaft mit Demokratie wird ersterer postwendend als Pflicht zum Gehorsam und zu gewerkschaftlicher Zurückhaltung reingewürgt - und friedlich geschluckt. Schließlich kämpft man im fertigen Rechtsstaat nicht um ein Recht, sondern man streitet um es vor allen rechtlichen, politischen und moralischen Instanzen.
5. Die praktische "Verteidigung der Demokratie und des Streikrechts" durch die "fortschrittliche Kraft" der Gewerkschaft könnte denn auch der politologischen Phantasie eines Sozialkundelehrers mit Hang zum erzieherischen Rollenspiel entsprungen sein: Musterprozesse vor Sozialgerichten; Gesprächsrunden mit Blüm, Esser, Kohl; Adressen an Bundestagsabgeordnete - und ein bißchen Öffentlichkeitsspektakel nach der Devise: 'Mündige Bürger melden sich brav zu Wort, verantwortliche Politiker müßten doch eigentlich darauf hören.' Auffälliger denn je blühen im gewerkschaftlichen Protest das Schwarz-Rot-Gold und die Bebilderungen des Opfers, zu dem der Arbeitsmann in den Augen seiner Vertreter künftig gemacht werden soll: Gefesselt, mal an den Paragraphen, mal aneinander; geknebelt; unter dem Damoklesschwert sitzend - das soll Aufruf zur Gegenwehr sein? Oder ist es nicht doch eher genau die Sorte unterwürfiger Bittstellerei, zu der die streikberechtigten Kämpfer nach eigenen Aussagen erst noch schändlicherweise verdammt werden sollen.
Die öffentliche Erledigung
Da hat's die Regierung leicht mit ihrem Versprechen, sich "dem Druck der Straße" keinesfalls zu beugen. Sie läßt sich nicht lumpen und macht kräftig mit bei der öffentlichen Inszenierunp eines wahlwirksamen parteipolitischen Streits um die Rolle der Gewerkschaften in unserer Republik. Ob der Bangemann gezielt die gewerkschaftlichen Gesprächspartner brüskiert - ob die sich partout nicht von ihrer Gesprächsbereitschaft abbringen lassen; ob die gesamte Regierung gar nicht verstehen kann, warum sich überhaupt so aufgeregt wird, wo doch eigentlich alles beim Alten bleibt; oder die SPD-Gewerkschaftler sich gar nicht genug empören können über die "Systemveränderer in Bonn" - eines ist unübersehbar: So profane und staatsgefährdende Dinge wie die Lohnfrage stehen da nicht zur Debatte. Da streiten sich demokratische Politiker um ihre Politikerinteressen, und das Volk darf sich unter öffentlicher Anleitung fragen, wer dabei besser aussieht.
Der kleine Unterschied zwischen Recht und Systemveränderung
1. Da lacht den Streikrechtsfreunden das kämpferische Herz:
" Paragr. 116 AFG
(1) Durch die Gewährung von Arbeitslosengeld darf nicht in Arbeitskämpfe eingegriffen werden..."
"Neutralitäts-Anordnung
Paragr. 4 Der Anspruch des nichtbeteiligten Arbeitnehmers (Paragr. 1) auf Arbeitslosengeld ruht, wenn der Arbeitnehmer seine Beschäftigung in einem Betrieb verloren hat, weil in einem anderen Betrieb ein Arbeitskampf geführt wird, sofern
dieser Arbeitskampf auf die Änderung von Arbeitsbedingungen eines Tarifvertrages gerichtet ist und der Betrieb, in dem der Arbeitslose zuletzt beschäftigt war, zwar nicht dem räumlichen, aber dem fachlichen Geltungsbereich des in Frage kommenden Tarifvertrages zuzuordnen und
die Gewerkschaften für den Tarifvertragsbereich des arbeitslosen, nicht beteiligten Arbeitnehmers nach Art und Umfang gleiche Forderungen wie für die am Arbeitskampf beteiligten Arbeitnehmer erhoben haben und mit dem Arbeitskampf nach Art und Umfang gleiche Arbeitsbedingungen durchgesetzt werden sollen."
Das aber ist der Untergang der rechtsstaatlichen Demokratie hier in unserem Gewerkschaftslande:
"...daß mittelbar von Arbeitskämpfen betroffene Arbeitnehmer derselben Branche in einem anderen Tarifgebiet dann von Arbeitslosenunterstützung durch die Bündesanstalt für Arbeit ausgeschlossen werden, wenn die Gewerkschaftsforderungen in dem umkämpften Bereich nach Art und Umfang annähernd gleich sind."
(Neuentwurf nach Arbeitsminister Blüm)
Na endlich!
"Bessere Meinung von Arbeitslosen
Die Bundesbürger haben eine bessere Meinung von Arbeitslosen als noch vor acht Jahren, ergab eine Repräsentativbefragung des Sample-Instituts in Mölln. Danach bescheinigen achtzig Prozent der Befragten den Arbeitslosen den grundsätzlichen Willen zu arbeiten. 1977 hatten diese Ansicht nur 61 Prozent vertreten. Allerdings meinen noch 19 Prozent der Befragten, die Mehrzahl der Erwerbslosen sei an geregelter Arbeit überhaupt nicht interessiert. 1977 hatten noch 36 Prozent diese Auffassung angegeben." (Süddeutsche Zeitung, 12. Dezember 1985)
Wenn die restlichen 19% auch noch überzeugt werden, dann können die Arbeitslosen in Ruhe weiter stempeln. Dann fehlt ihnen wirklich nichts mehr!