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Dieser Artikel ist in der MSZ 2-1980 erschienen.

Terroristengesetze
LIBERALE SCHALE, HARTER KERN

Nicht, daß er etwa mit der "Praxis der Staatssicherheit" in jüngster Zeit groß ins Gerede gekommen wäre. Immerhin erfüllt der BRD oberster Staatsschützer Baum seinen Verfassungsauftrag, Staatsfeinde zur Strecke zu bringen, so vorbildlich, daß auf den offiziellen Fahndungsplakaten schon fast alle Bildchen durchgekreuzt werden konnten: einige zogen sich selbst aus dem Verkehr - dem Rest besorgten es Polizei und Justiz. Juristisch bewältigt wird das "Problem" in zur Routine gewordenen Prozessen, die in der Öffentlichkeit kaum noch Beachtung finden: diese widmet der "1. Generation" bereits historische Betrachtungen mit dem bezeichnenden Titel "Aufstieg und Fall der RAF", wobei deren von der Polizei würdevoll ausgerichtetes Begräbnis als letztes spektakuläres Auftreten seine besondere Würdigung findet.

Der Ausbau des Rechtsstaats wider Willen -

Angesichts dieser für einen Polizeiminister zweifellos erfreulichen Perspektive hält er selbst es wieder einmal für angebracht, sich öffentlichkeitswirksam von Gewissensbissen bezüglich der Gesetze und Maßnahmen zwacken zu lassen, durch deren Einsatz er und seine Mannschaft das Terrorismusproblem so erfolgreich bewältigt haben. Um herauszufinden, daß er sie im Grunde seines Herzens nicht wollte, brauchte er bis heute - aber für Selbstkritik ist es ja nie zu spät.

"Die terroristischen Anschläge... haben eine tiefe Erschütterung ausgelöst.. Auch ich habe mich dem nicht entziehen können... Wir neigen zu Überreaktionen. Wir rufen immer gleich nach neuen Gesetzen. Wir brauchen mehr Gelassenheit." (Spiegel, 53/79)

Zur Demonstration ihrer besonderen Eignung für die schwere Aufgabe ergänzen die FDP-Innenminister deren Erfüllung seit eh und je mit der Selbstdarstellungsdebatte, ob man trotz bzw. gerade als Liberaler Polizeiminister sein könne. Ließ man sich nach Mogadishu gerne als Chef der GSG-9-Truppe ablichten, steht nun wieder einmal das Gejammer darüber an; ständig wider die einem Liberalen besonders am - Herzen liegenden Ideale des Rechts der unangenehmen Pflicht obliegen zu müssen, die rechtlichen Handhaben des Staates zu erweitern. Als habe er sich jahrelang selbst verleugnen müssen, webt Baum an der Legende des harten Strafverfolgers wider Willen, um gebührend hervorzuheben, daß er - voller Skrupel und umso effektiver - mit dem Ausbau der Wehrhaftigkeit des Rechtsstaats seiner Pflicht nachgekommen ist und tat, was getan werden mußte:

"Im Herbst 77, als Reaktion auf den Schleyer-Mord, standen neue Gesetze im Vordergrund, auch der Ausbau des Apparates. Das war bis zu einem gewissen Grad unbestreitbar notwendig." (Spiegel, 53/79)

...und seine liberale Novellierung

Für notwendig hält der Rechtsstaat nach wie vor u.a. folgende schöne Errungenschaften der Terroristengesetzgebung: die Verhaftung von Nichttatverdächtigen "zum Zwecke der Identitätsfeststellung" (Paragr. 163 c StPO) und den Verteidigerausschluß in Sachen Staatsschutz (138 b StGB) und Krimineller Vereinigung (Paragr. 129 a StGB). Da Rechtsanwälte, die das Vertrauen der inhaftierten Terroristen genießen und deshalb mit dem schönen Namen "Vertrauensanwälte" für den Staat bereits als Komplicen derselben feststehen, also auch in deren "Nachrichtensystem einbezogen sind", war es seinerzeit ein ganz besorders dringliches Gebot der Rechtsstaatlichkeit, den Kontakt zu den Anwälten ganz rechtmäßig zu verhindern ("Der Nachteil fehlenden Anwaltsrates ist als unvermeidlich hinzunehmen" - Bundesverfassungsgericht). Nachdem die gesellschaftlichen Anforderungen n das Recht auf Grund der staatlichen Erledigung der Terroristen Gelassenheit nahelegen, leistet sich Baum als Gebot der Rechtsstaatlichkeit zur Stunde eine Novellierungsdebatte über das Kontaktsperregesetz (wobei die neue Gelassenheit schon darin zum Tragen kommt, daß die Novellierung der innerhalb von wenigen Tagen beschlossenen Gesetze monatelang sorgfältig besprochen wird).

"Eine Sperre, die nicht einmal den Kontakt zu einem Anwalt erlaubt, muß wirklich weg. Deshalb haben die Liberalen auch die Novellierung des Kontaktsperregesetzes gefordert." (Baum, Spiegel, 53/79)

Zwar sind - abgesehen vom beabsichtigten Ausschluß jeder Verteidigung - "konkrete Beeinträchtigung der Verteidigung" während der Kontaktsperre nicht "bekannt" geworden (Regierungserklärung, Frankfurter Rundschau, 4.2.). Um aber dem "berechtigten" Vorwurf einer "möglichen Beeinträchtigung" der Verteidigung durch ihre Verunmöglichung zu begegnen, setzen sich die Liberalen wacker dafür ein, den Terroristen während der Dauer einer solchen Sperre einen Pflichtverteidiger zur Seite zu stellen. Dies hätte für den Verteidiger obendrein den Vorteil, daß diesem wenigstens die Justiz Vertrauen entgegenbringt, eben weil er das seines Mandanten nicht genießt, um dessen rechtmäßige Isolierung man sich so rührend besorgt zeigt.

"Die Hochsicherheitstrakte für Terroristen in den Haftanstalten mußten wohl unter bestimmten Vuraussetzungen eingerichtet werden, sind aber im Grunde unmenschlich und können auf die Dauer nicht akzeptiert werden." (FR, 18.1.)

Deutschlands Polizeichef profiliert sich unverfroren als besonders ehrliche Politikerfigur mit der demokratischen Heuchelei, die von ihm selbst durchgesetzten Brutalitäten nunmehr selbstkritisch anzweifeln zu wollen. Der kärglichen Anzahl von Terroristen, denen das Kunststück gelang, Fahndung und Strafvollzug bis jetzt zu überleben, bietet er großzügig humanen Strafvollzug und Resozialisierungschance. Auch die "im Grunde" unmenschlichen Trakte sind zwar zu seinem Bedauern - welche Tragik! - zugleich notwendig, gehören solche Subjekte doch schließlich so eingesperrt, daß sie "weder ausbrechen noch befreit werden können" (Spiegel). Sein innerstes Anliegen jedoch ist es, sie im Normalvollzug willkommen zu heißen, damit sich der "Wille zur Umkehr" besser entfalten kann, was natürlich voraussetzt, daß der Delinquent denselben bereits glaubwürdig demonstriert hat. Treuherzig versichert Baum, wie gut es der Staat mit seinen Gegnern meinen würde, könnten diese sich nur entschließen, es gut mit ihm zu meinen, und beschwört die Tugenden der Toleranz und, Solidarität als eigentliche Stärke des Rechtsstaats.

"Als Politiker, als Repräsentant des Staates, hat man doch eine besondere Fürsorgepflicht (!) gegenüber Minderheiten... Der Wert von Politik bemißt sich doch auch darin, wie, man mit Minderheiten, mit dem einzelnen, der in Not und Schwierigkeiten geraten ist, umgeht." (FR)

"Geistige Auseinandersetzung anstatt Straf(rechts)verschärfung" lautet also nun die Devise, ohne auch nur den geringsten Zweifel aufkommen zu lassen, sie sei mehr als eine ideologische Ergänzung zur nach wie vor notwendigen Härte gegenüber den Unverbesserlichen (die uneigentliche Stärke des Rechtsstaats).

"Terrorismus ist keineswegs allein (!) mit Polizeilichen Mitteln zu bekämpfen". (FR)

Völlig daneben daher der Angriff der Opposition, die es sich ein weiteres Mal nicht nehmen ließ, Baum als "unerträgliches Sicherheitarisiko" zu verunglimpfen und ebenso die Kritik Vogels an seinem Vorstoß. Beide beflügeln wiederum Baum darin, sich eingedenk der linksliberalen Klientel der FDP mit seinen lauten Reformüberlegungen als den allerweitblickendsten Garanten von law and order zu empfehlen, der sich "gerade auch im Hinblick auf die Innere Sicherheit" darum bemüht, "all diesen jungen Bürgern", die "an der Politik" nicht mehr teilnehmen, "Möglichkeiten des Engagements" für unseren Staat aufzuzeigen (FR). Schließlich war und ist es immer schon die FDP, die am entschiedensten für die höheren Ideale des Rechtsstaats einsteht.

Gesinnungsstrafrecht - Pyrrhussieg der Legalität?

Was könnte sich für die Demonstration der Lauterkeit solcher Absichten besser eignen als kritische Mäkelei an überflüssigen Grundrechtseinschränkungen, zumal solcher der Meinungsfreiheit! Der sachliche Kern: die Paragraphen 88a und 130a StGB stellen praktisch den Zusammenhang von "terroristischen Gewaltakten" und "geistigem Nährboden" her, indem sie die "Propagierung von Gewalttaten" in Form "theoretischer Abhandlungen", also "extremistische Meinungsäußerungen" als Gewaltanwendung gegen den Staat behandeln.

"Der Grund der Vorschriften liegt... in der Gefährdung der Allgemeinheit durch die Schaffung eines psychischen Klimas, in dem schwere Gewalttaten gedeihen und nachgeahmt werden." (Regierungserklärung)

Da sie allerdings

"nicht zur wirksamen Bekämpfung kriminellen Unrechts über die ohnehin im Strafgesetzbuch vorhandenen Möglichkeiten hinausgeführt (...nur ein einziges rechtskräftiges Urteil)... " (FR)

haben, schlägt die FDP in ihren "liberalen Thesen zur Stärkung des freiheitlichen Rechtsstaats" vor, sie zu streichen, und auch die SPD beschloß auf ihrem letzten Parteitag, die Korrektur einer solch "übereilten gesetzgeberischen Tat" ins Auge fassen zu wollen. Recht so: weg mit Bestimmungen, die die Kriminalisierung staatsfeindlicher Gesinnung nicht über "vorhandene Möglichkeiten" hinausführen und deshalb ganz unnötig das schöne Bild des liberalen Rechtsstaats verunzieren.

Für die diesbezügliche ideologische Offensive taugen sie allemal noch recht gut; wie bereits ihre Verabschiedung zeigt nun die Debatte um ihre mögliche Abschaffung alle Vorzüge des Rechtsstaats und seiner Repräsentanten im schönsten Licht. An ihrer Spitze hütet natürlich Innenminister Baum die Meinungsfreiheit. Schuf man sich im Zuge der Anti-Terror-Maßnahmen mit den beiden Paragraphen die gesetzliche Legitimation, mit den Anarchisten auch gleich alles widerspenstige Denken aufs Korn zu nehmen, um die Meinungsfreiheit vor ihrem Mißbrauch durch solches zu schützen, entlarvt Baum nunmehr die Gesetze gegen die "Vergiftung des psychischen Klimas" als die eigentlichen Klimavergifter. Sie haben

"negativ das geistige Klima und das Vertrauen zum Staat beeinträchtigt...". Gerade die Nicht-Betroffenen nämlich sind betroffen: "Die Befürchtung, mit dem Strafrecht in Konflikt zu geraten, ist so groß, daß Paragr. 88a auch außerhalb (!) seines Anwendungsbereiches zu einer erheblichen Einschränkung der Meinungs- und Redefreiheit führen könne..." (FR, 18.1.)

Der Paragr. 88 also ein Pyrrhussieg, der dem Rechtsstaat mehr schadet als genutzt hat? Nun, die Verluste - zumal die an "Vertrauen in den Staat" - dürften sich in erträglichen Grenzen gehalten haben. Die Baum'sche Kampagne selbst widerlegt (obwohl es dessen wirklich nicht mehr bedarf) jene Kritiker, die da seinerzeit meinten, die Terroristengesetze seien ein Ausdruck der Bedrängnis, in die der Staat geraten sei. Mittlerweile kann er es sich leisten, in der Person eines Ministers in dem geistigen Klima der BRD selbst staatsabträgliche Tendenzen zu entdecken, um die Gewichtigkeit seines Anliegens gebührend herauszustreichen. Daß man sich zu diesem Zweck Absurditäten einfallen lassen muß, führt ein von Baums Liberalisierungspropaganda besonders angetaner Journalist anschaulich vor.

"Man könnte sich sogar vorstellen, daß im Namen des Rechts die Absurdität so weit zu treiben wäre, den Bundesinnenminister selbst unter die Lupe zu nehmen, wenn er mit einem ehemaligen Terroristen diskutiert oder öffentlich über gesellschaftspolitische Motive nachsinnt, die junge Menschen dem Terrorismus zugetrieben haben könnten." (Süddeutsche Zeitung, 5.2.)

So eine Absurdität kann sich allerdings nur ein Schreiber vorstellen, der seinem Minister zu seiner Liberalität gratulieren möchte, kommt doch die Qualität des liberalen Rechtsstaats

"in der Art und Weise zum Ausdruck, wie sich dieser Staat mit abweichenden Meinungen auseinandersetzt." (SZ)

Bei soviel Liberalität kann er es ihm auch kaum verdenken, wenn (womöglich) den "Reformüberlegungen aber auch opportunistische Planspiele der FDP" (SZ) zugrundeliegen:

"Womöglich verhält es sich sogar so, daß eine liberale Partei sich mittlerweile wieder öffentliche Zustimmung ausrechnen kann, wenn sie dem Gedanken des freiheitlichen Rechtsstaats den Vorzug gegenüber dem Sicherheitsdenken (!) vergangener Jahre einräumt." (SZ)

Und auf die Zustimmung kommt es bei der öffentlichen Bevorzugung von Gedanken ja schließlich an - im Herbst zählt jede Stimme!

Erste Erfolge kann Baum jedenfalls bereits in der Szene verbuchen, deren Feindbild er ins Wanken gebracht hat. Der Frankfurter Sponti-AStA fühlte sich sogar bemüßigt, eigens eine Veranstaltung zu der Frage "Der Staat - ein Softi?" abzuhalten, um sie mit radikalem Nein zu beantworten. Da die verstörten Kontrahenten sich aber weniger für Baums Kampagne als für die "Bedrohung der eigenen Identität" als Staatsgegner durch diese interessieren -

meinten die einen, "wir sind den Anbindungsversuchen des Staates hilflos (!) ausgesetzt", fanden die anderen die "Fadenscheinigkeit dieser Scheinliberalisierung leicht zu durchschauen" (Arbeiterkampf, 28.1.80) -,

werden sie wohl schwerlich ausfindig machen, wie ("wahrscheinlich ehrlich") er es meint.