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Dieser Artikel ist in der MSZ 2-1984 erschienen.

Systematik


MIT DER LÖSUNG DES ASYLANTENPROBLEMS

<p>Wählerisch, wie die Republik in Hinsicht auf ihr Personal und dessen Rekrutierung ist, sortiert sie die ausländischen Bewerber gründlich aus. Für wen die BRD Ziel aller Wünsche zu sein hat und für wen nicht, entscheiden deutsche Politiker im Sinne der Freizügigkeit gleich selbst und bestehen gegenüber den Ostblockstaaten ebenso hartnäckig auf dem letzten Moldauschwaben, wie sie das juristische und polizeiliche Instrumentarium zur Beseitigung unwürdiger Einwanderer verfeinern.</p>

wie sie in der Neujahrsnacht - in Westberlin vorgefallen ist, kann sich ein Kultur- und Rechtsstaat allerdings nicht zufriedengeben: Die Justiz der Frontstadt "ermittelt wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung und der Gefangenenmeuterei gegen mehrere Häftlinge", wobei nicht bekannt ist, ob es sich um die Verbrannten oder um Überlebende handelt, und die Kripo "untersucht", ob nicht beim Wachpersonal "menschliches Versagen" (Innensenator Lummer) vorgekommen sei. Weder ermittelt noch untersucht wird natürlich folgender eindeutiger Tatbestand: Ausländer, die der BRD-Staat nicht (mehr) braucht, werden eingefangen, in Zellen zusammengepfercht, die "Raubtierkäfigen" (Süddeutsche Zeitung) ähneln, und sehr zielgerichtet abgeschoben: Palästinenser ins Reich des jordanischen Hussein, türkische Linke in die Obhut der heimischen Militärgerichtsbarkeit, Tamilen nach Sri Lanka usw. Wo Abschiebungen Todesurteilen gleichkommen, kann und konnte es nicht ausbleiben, daß Betroffene ihre Vollstreckung lieber in die eigene Hand nehmen.

Diese Abschiebepolitik geriet gar nicht ins Schußfeld. Die, die diese Politik machen, führten das "Institut der Abschiebehaft" (Innensenator Lummer) selbst an, um darauf zu bestehen, daß es in nichts kritikabel, weil rechtens, sei. Die Politiker verwiesen die Diskussion auf die Haftbedingungen, über die dann in der Öffentlichkeit debattiert wurde. Und das sehr ausgewogen. Der Vorwurf der "Unmenschlichkeit" wurde souverän gekontert mit dem "Argument", man dürfe den "Schein-Asylanten" den Aufenthalt in der Demokratie gar nicht erst irgendwie erträglich gestalten: Die Lust aufs Hierbleiben soll ihnen gleich gründlich vergehen. Der Verdacht, die Brandstiftung in der Zelle wäre ein irgendwie verständlicher Protest dagegen, wurde von Senator Lummer mit einer Auskunft über die zum Zündeln neigende Menschennatur von Ausländern zurückgewiesen: "Auch wenn Abschiebehäftlinge in einem hotelähnlichen Vollzug untergebracht würden, ist die Gefahr der Brandstiftung immer gegeben."

Mittlerweile ist der Skandal auf Grund der alternativen Ermittlungen der Berliner "Alternativen Liste" weiter lokalisiert. Daß der Aufsichtsbeamte nach Ausbruch des Feuers erst einmal die Zellentür abgeschlossen hat, so daß es für die Insassen kein Auskommen mehr gab, daß die Überlebenden sich im Hof unter Polizeiaufsicht nackt ausziehen mußten, bevor ihre Rauchschäden medizinisch behandelt wurden, wäre ohne die AL sicher nicht zur öffentlichen Empörung bekannt geworden. Es dürfte aber ungefähr so in den Dienstvorschriften stehen, wie bei Fluchtgefahr vorzugehen ist. Umgekehrt wird in der Dienstvorschrift genausogut stehen, daß bei Gefahr das Leben der Häftlinge vorgeht. "Menschliches Versagen" bei der Abwägung der Vorschriften ist somit der einzige erlaubte Kritikpunkt, der nach der rechtlichen Überprüfung verbleibt. Das Einfangen, Einsperren und Beaufsichtigen bis zur Urteilsvollstreckung ist ja alles Recht. Daß schließlich drei der Toten von Rechts wegen nicht in Abschiebehaft gehört hätten, wie wiederum die AL ermittelt hat, bestätigt zwar durchaus den "Verdacht", daß die Abschiebepraxis die gegriffenen Ausländer viel schneller abschiebt, als sie deren Rechtsansprüche aufs Hierbleiben überprüft. Aber das ist schließlich der Sinn der Sache, den die Vollzugsbeamten sehr richtig begriffen haben, auch wenn sie dabei einige Bestimmungen vernachlässigen. Deswegen gibt es nach Klärung der Rechtslage Strafen für das Dienstpersonal und ansonsten wird wohl eher der öffentlichen Kritik stattgegeben werden, wie sie beispielhaft die FAZ vorträgt:

"Für den Senat kann höchstens der Vorwurf heranskommen, die Abschiebehaft zu sehr ansgedehnt zu haben.... die Folgernng kann nnr heißen, daß schneller abgeschoben werden mnß."

Ein Kultur- und Rechtsstaat wie die BRD samt Westberlin sollte die Eliminierung unerwünschten fremdländischen Menschenmaterials nicht "fahrlässiger Tötung" überlassen, sondern zügig, konsequent und effektiv abwickeln: Mit einem Wort: rechtsstaatlich.