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Dieser Artikel ist in der MSZ 2-1983 erschienen.

Systematik

Ein (un)diplomatischer Affront
IN DIE KÄLTE GESCHICKT

Die Regierung Frankreichs hat kürzlich 47 Angehörige der sowjetischen Botschaft des Landes verwiesen. Ein Abgrund von Spionage unter dem Schutz des Diplomatenstatus, oder eine Meldung von der imperialistischen Ostfront?

"'47 Spione, das ist gut', sagte der Exminister, 'aber es gibt Hunderte. Ich selber habe die Ausweisung von 150 sowjetischen Diplomaten verlangt, als ich der Regierung angehörte, aber man hat sich aus politischen Gründen geweigert." (Süddeutsche Zeitung, 7.4.)

Auf seine Weise beschreibt der Minister der vormaligen, eher rechten Regierung, welche politischen Gründe der Sozialist Francois Mitterrand nicht mehr gelten lassen will: Die internationale Gepflogenheit, zwischen Diplomaten und Spionen zu trennen - welches Prinzip die Giscard-Regierung noch anerkannte -, hat er durch die pauschale Behauptung und praktische Beweisführung ersetzt, daß alle sowjetischen Diplomaten, wenn nicht gleich alle Sowjetrussen im Ausland, Schädlinge des Gastlandes sind. Die 47 Ausgewiesenen sind wohl kaum alle gerade bei der Produktion von Microfilmen ertappt worden, ihre Ausweisung steht also für eine generelle Beschuldigung; dies ist die diplomatische Mitteilung, daß man die bislang gültige Trennung zwischen Diplomatie und Spionage aufzuheben gedenkt, was einen massiven diplomatischen Affront und Fortschritt in der Abteilung "westliche Feindschaftserklärungen" darstellt, und nur die wesentlichsten Bestandteile diplomatischen Verkehrs mit den soeben als Verbrechern titulierten Ausländern aufrecht erhalten will.

Mit der Absicht, einem "schmutzigen Geschäft" nun endgültig das Handwerk zu legen, hat das Vorgehen der französischen Regierung - dem sich die deutsche Regierung gleich mit der Ankündigung anschließt, die "gesamten sowjetischen Spionageaktivitäten" einer gründlichen Prüfung unterziehen zu wollen -- nicht das geringste zu tun. Vielmehr handelte es sich bei diesem "schmutzigen Geschäft" um eine Weise des friedlichen Umgangs der Staaten miteinander - die nun beendet sein soll. Zu diesem friedlichen Umgang gehört ja, daß man sich - im vollsten Bewußtsein der gegensätzlichen Interessen, aber unter Anerkennung der gegnerischen Staatsmacht als der einzigen Instanz, die die eigene Souveränität zu relativieren imstande ist - genauestens beobachtet, beargwöhnt, sich wechselseitig bedroht oder auch zwingende Angebote macht, daß man per Diplomatie den Stand von Freundschaft/Feindschaft und Ausnutzbarkeit eruiert und sich mitteilt. Zu dieser Form staatlichen Gegeneinanders gehört weiterhin die Beschaffung der für die Diplomatie notwendigen Informationen: Die Feststellung des Standes der Beziehungen sowie seiner Perspektiven kann auf die Kenntnis der Mittel des Opponenten nicht verzichten, will über den Macht-Gehalt der Drohungen, aber auch der Einlenkmanöver Bescheid wissen. Zum Gelingen von Diplomatie gehört die Geheimhaltung, andererseits aber auch anerkanntermaßen das Bedürfnis, diese Geheimhaltung zu durchbrechen. Daß überall Spione herumsausen und sich insbesondere für die "sensitivsten" Bereiche, Technologie und Militär, interessieren, ist also Normalität - bis hin zu dem Punkt, daß die Spione sich auf Botschaftsempfängen wechselseitig die honneurs erweisen, wenn die wechselseitigen Aufdeckerfolge einen angenehmen Stand der Beziehungen begleiten.

Davon wird ihre Tätigkeit nicht legal, wohl aber unterliegt sie einer - "normales" Recht leichterdings übersteigenden - staatlichen Abwägung: Erschossen werden Spione im Krieg, im Frieden folgt der Enttarnung noch lang nicht die Verhaftung, und wenn doch, so folgt im Normalfall der Austausch ohne größere diplomatische "Verstimmung". Zum Zwecke des schweren Verbrechens des Landesverrates haben Staaten Subjekte aufje anderem Boden installiert und bezahlen sie für ein Verbrechen in der Absicht, höchste nationale Anstrengungen unwirksam zu machen. Das würde für einen einheimischen Gegner schwerste Bestrafung nach sich ziehen -- wenn Spione erwischt und abgeurteilt worden sind, ist auf der anderen Seite immer ein Äquivalent zur Stelle. Notfalls wird es hergestellt. Damit sind zwei Exemplare speziellen Staatsbeamtentums ihrer Nützlichkeit beraubt, was "Sühne" genug ist und die zwei Exemplare - in einer gewissen Grauzonen-Immunität - davor bewahrt, die Wiederherstellung des Rechts auch persönlich an sich exekutieren lassen zu müssen. Normalität ist also, daß beide Seiten solche Affronts systematisch gegeneinander begehen, ohne daß deswegen böses Blut entsteht. Die Feindseligkeit ist unterstellt und hat ihre geregelten Verlaufsformen.

Sichtbarstes Zeichen dessen ist die Immunität des Diplomaten, in dessen Auftrag und für den unter anderem diese Durchbrechung nationaler Geheimhaltung schließlich geschieht. Er selbst soll damit jedoch nicht befaßt und auch nicht beschuldigt sein: Der spionierende Diplomat wäre in einer Welt moderner Kriegsführung ein nachgerade hinterwäldlerischer Rückfall in Metternichsche Zeiten. Zwar gibt es in jeder Botschaft Verbindungsoffiziere mit Diplomatenstatus, die die Spionagekontakte verwalten, das diplomatische Corps jedoch genießt Immunität für seine ganz aparte Tätigkeit - auch und erst recht dann, wenn es für morgen die Eskorte zum Flughafen bestellt; weil es für übermorgen die totale Vernichtung des Gastlandes angedroht hat. Die von den Staaten anerkannte Trennung von Diplomatie und Spionage ist vergleichsweise eine geradezu gemütliche Angelegenheit, denn: Wenn man sich die Umkehrung klarmacht, daß nämlich ein Staat das diplomatische Personal des anderen pauschal als Spionagetrupp bezeichnet und damit außer Landes schickt, dann ist das tendenziell das Ende der Diplomatie. Fremde Diplomaten werden des Landesverrates bezichtigt - so, als ob Mitterrand jetzt gerade bemerkt hätte, daß die Russen sich ja gar nicht für Frankreich, sondern für die Sowjetunion engagierten -, eine gewisse Sorte staatsräsonabler Achtung des Gegners wird aufgekündigt; ein Staatsfeind im wahrsten Sinne, den man gerade deswegen respektierte, fällt in die Kategoriedes politischen Verbrechers.

Die Frage, ob denn die Russen nicht mit französischen Staatsbürgern dasselbe anstellen und dem französischen Spionagering ähnliches antun könnten, ist müßig und wird bezeichnenderweise auch nirgends gestellt:

Frankreich, als Vorreiter der westlichen Welt hat erklärt, daß es darauf nicht mehr ankommt - bei sich.

Die Öffentlichkeit hier hielt sich nicht lange damit auf, die prickelnde Luft der Spionageaffairen zu schnuppern, sondern steuerte zielstrebig auf die eindeutige Lehre zu: Ab sofort tritt zu den eher folkloristischen Abgründen der russischen Seele das Charakteristikum, daß jeder Russe prinzipiell ein staatsgefährdender Spion ist. Dementsprechend gab es auch keinen Zweifel darüber, daß das französische Vorgehen als Affront gemeint - Präsident Mitterrand durfte sich da ruhig "in Schweigen hüllen" - und daß dieser Affront berechtigt und zukunftsweisend war. Die Produktion von Kriegsstimmung braucht durchaus Anhaltspunkte - und die selbstproduzierten sind immer noch die besten.