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Dieser Artikel ist in der MSZ 4-1980 erschienen.

Systematik


RECHTSEXTREMISTEN VERURTEILT

"Zu Haftstrafen zwischen zehn und zwölf Monaten auf Bewährung verurteilte das Landgericht Dortmund drei Mitglieder der rechtsradikalen "Wehrsportgruppe Höxter". Die übrigen fünf Mitglieder müssen Geldbußen zwischen 1500 und 2500 Mark zahlen. Die Staatsschutzkammer legte den Angeklagten Verstöße gegen das Waffengesetz das Sprengstoffgesetz, Besitz von verfassungswidrigen Propagandamitteln, Diebstahl, Volksverhetzung und Aufstachelung zum Rassenhaß zur Last. Die "Wehrsportgruppe" hatte - in wechselnder Besetzung - eine türkische Gaststätte mit einer Nebelkerze in Brand gesetzt, Drohbriefe verschickt, an einer Autobahnbrücke ein Hakenkreuzplakat mit der Aufschrift "Juda verrecke" angebracht und aus einem Krankenhaus eine Funkanlage entwendet. Die Bildung einer kriminellen Vereinigung konnte der Gruppe nicht nachgewiesen werden. Nach Ansicht des Gerichts machten die Angeklagten glaubhaft, daß sie sich vor allem zur Freizeitbeschäftigung regelmäßig getroffen und mit Tarnanzügen und Waffen ausgerüstet im Gelände "Soldat gespielt" haben." (Süddeutsche Zeitung vom 7. Juni 1980)

Wie schön, daß es in unserem Staat gerecht zugeht: da wird gegen Extremisten jeder Coleur unterschiedslos vorgegangen, wenn sie ihre Gesinnung in strafbare Handlungen umsetzen. Jene ist erlaubt, gegen diese gibt es die einschlägigen Paragraphen des StGB. Dennoch oder besser: gerade deswegen weiß das Gericht zu differenzieren. Wer sich als Linksextremist zusammenschließt gehört natürlich prinzipiell einer verfassungsfeindlichen Organisation an, während man sich bei Rechtsextremisten da schon härter tut. Organisierte Verstöße gegen die Rechtsordnung auf der ideologischen Basis staatsfeindlicher Gesinnung bilden hier zweifellos den Tatbestand "kriminelle Vereinigung", für den man auch in den Knast kommen kann, bevor oder auch ohne daß man einschlägig aktiv geworden ist. Wer in seiner "Freizeit" jedoch ein bißchen "im Gelände Soldat spielt" ist deswegen natürlich noch lange nicht "kriminell", wo doch der Staat höchst grundgesetzlich seine Soldaten regelmäßig "im Gelände" den Krieg "spielen" läßt. Die Mitglieder der "Wehrsportgruppe Höxter" hätten sich nur vorher nach dem offiziell zugelassenen Feind für ihre "Spiele" erkundigen oder noch besser: sich gleich freiwillig zur Bundeswehr melden müssen. Die ihnen für ihre unzeitgemäßen Streiche eingeräumte Bewährungsfrist läßt aber noch hoffen, daß sie diesen Weg gehen werden. Dann kriegen sie vielleicht demnächst die Chance, nicht mehr nur "spielen" zu müssen.