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Dieser Artikel ist in der MSZ 3-1980 erschienen.

Systematik

Ein Privileg der Arbeiterklasse:
II. DIE SELBSTVERWALTETE AUSBEUTUNG IN DER SOZIALISTISCHEN MARKTWIRTSCHAFT

Der eigenständige jugoslawische Sozialismus hat offenbar ebensowenig wie seine jung- und altsozialistischen Fans hierzulande ein theoretisches oder praktisches Problem damit, daß es eine ganze Menge zu beherrschen gibt im freiesten Land des Sozialismus, daß das "Eigentum der unmittelbar assoziierten Produzenten" gar nicht so recht sicher zu sein scheint vor den Interessen seiner Produzenten und diese am selbstverwalteten "Verein freier Menschen" kein vereinsgemäßes freiwilliges Interesse an den Tag legen. Denn beide, die jugoslawischen Modellbauer wie die hiesigen Bewunderer des humanen Sozialismus, schätzen am Herzstück des jugoslawischen Modell-Sozialismus - der Arbeiterselbstverwaltung der Betriebe und ihrer Konkurrenz unter staatlicher Anleitung -, das mit solchen Marx-Anleihen propagandistisch ausgeschmückt wird, seinen Ursprung und Zweck: die nationalstaatliche Eigenständigkeit und Unabhängigkeit - vom großen sozialistischen Bruder.

Ein Bruderzwist...

Man tut in Jugoslawien gerne so, als sei die Einführung der Arbeiterselbstverwaltung das Produkt historischer Eifahrungen vom Scheitern des sowjetischen Plansystems im eigenen Land. Eingefallen ist den jugoslawischen Kommunisten die Kritik an einem Herrschaftssystem, das sie zunächst als Mitglied der Kominform selber kritiklos angewandt haben, aber erst, als die russische Bruderhilfe den Aufbau der jugoslawischen Ökonomie von der Unterweifung unter das recht einseitig konzipierte System "sozialistischer Arbeitsteilung" zur Stärkung der frisch gekürten Großmacht Sowjetunion abhängig zu machen suchte und damit die eigenen politischen Ansprüche als frisch etablierter revisionistischer Nationalstaat in die Schranken wies. Da die ehemaligen jugoslawischen Freiheitskämpfer, gerade zu einem eigenen Staat gekommen, weder so rationelle Argumente wie:

"Wozu brauchen Sie eine Schwerindustrie? Im Ural haben wir doch alles, was Sie in Jugoslawien brauchen!"

noch die Auslegung der marxistischen Werttheorie, nach der die jugoslawischen Rohstoffe nicht als "Kapitalaktiva" veranschlagt werden könnten, weil nach Marx die Natur keinen Wert habe, nicht so recht einsahen und lieber eine Zollunion mit Albanien und Bulgarien schließen wollten, wurden sie aus dem Kominform geworfen und mit einer Wirtschaftsblockade erpreßt, der sie postwendend mit der Entfernung der Stalinbilder und von ca. 14000 Kommunisten, die nicht so schnell von der langgehegten Stalintreue lassen wollten, begegneten - und mit dem langen Marsch zu einem garantiert eigenständigen Sozialismus für ein unabhängiges Jugoslawien:

"Die für Jugoslawien äußerst wichtige Folge des ideologischen und machtpolitischen Streits mit den sowjetischen Partei- und Staatsführern war die notwendig gewordene Suche nach einem Weg in den Sozialismus, der nicht mit dem sowjetischen identisch sein konnte. Von den drei Grundsätzen sozialistisches Eigentum, Planwîrtschaft, Machtmonopol der Partei - rückte die KPJ indes keineswegs ab. Sie mußte also nach neuen Lösungen suchen." (Bonac, S. 28)

Dazu ließen sie sich eine unabhängigkeitsbewußte Kritik am mangelnden Respekt vor der jugoslawischen Nation in West und Ost einfallen und verbanden den Hegemonievorwurf schöpferisch mit dem des Zentralismus:

"... zu der Überzeugung, daß ein System, das sich insofern (d.h. in den außenpolitischen Methoden) von einem kapitalistischen nicht unterschied, ähnliche politische und sozioökonomische Strukturmerkmale aufweisen müßte. Das gemeinsame Merkmal fand man in der Monopolisierung wirtschaftlicher Entscheidungsmacht - hier in den Händen von Privatkapitalisten, dort in den Händen eines bürokratischen Staatsapparats, der seine intern praktizierte monopolistische Wirtschaftspolitik auf die Außenbeziehungen - im konkreten Fall gegenüber Jugoslawien - Übertrug." (Furtak, S. 19)

Damit ist zwar nichts Richtiges über die Organisation der Ausbeutung in West und Ost gesagt, aber eines über den revisionistischen Anti- Hegemonismus der jugoslawischen Führung, die mit einem "Sozialismus für Jugoslawien" die nationale Einheit festigen und die Massen unter staatlicher Anleitung für die selbständige Entwicklung des nationalen Reichtums und Stärkung des Staates begeistern wollte.

...und die jugoslawische Entdeckung des Schöpertums der Massen

Daß der Ausbau des Anti-Hegemonismus und Anti-Zentralismus zum Herrschaftsprogramm nach innen weder ein Prinzipienstreit um die "wahre Gestalt des Sozialismus" noch eine Intervention Titos zugunsten der hart rangenommenen jugoslawischen Bevölkerung aus Sorge um ihre Versorgung war, wie die jugoslawische Version lautet, beweist nicht nur die Weise der Absetzung von der Sowjetunion, sondern auch die durchaus staatsgemäße positive Begründung der Arbeiterselbstverwaltung, die ja schließlich mit Hilfe des bereits gefestigten Staates, der fest in den Händen der KPJ war, durchgeführt wurde und nicht gegen ihn. Wie der böse zentralistische Bruder verzichten auch die jugoslawischen Kommunisten bei der Besprechung der materiellen Erwartungen nicht auf den Hinweis, daß sie zum Ansporn für die Vermehrung des Reichtums taugen:

"Von allem Anfang der Entwicklung unserer sozialistischen Gesellschaft haben wir schon behauptet, die größte Stimulation des Arbeiters sei die, welche ihn zum selbständig denkenden Schöpfer und in diesem Schaffen zum freien Menschen macht. Um das aber werden zu können, muß er auch über materielle Mittel verfügen, d.h. über die Bedingungen und Resultate seiner Arbeit... Unser Arbeiter wird im Prinzip dadurch moralisch stimuliert, als er in seiner Grundorganisation assoziierter Arbeit, in seinem Einkommen und in seinen Selbstverwaltungsrechten auf der Grundlage des Rechtes auf Arbeit mit gesellschaftlichen Mitteln die materielle Basis hat, auf der er seine schöpferischen Tätigkeiten selbständig und frei entfalten kann. Allein damit ist der Arbeiter auch materiell stimuliert, denn mit all seinen schöpferischen Bemühungen und Erfolgen wird eben diese materielle Grundlage seines Schaffens und damit auch seiner persönlichen Arbeits- und Lebensbedingungen unablässig gefestigt." (Kardelj, S. 25 f.)

Die gekonnte Umdrehung des Gedankens, daß man arbeitet, um sich die Mittel zur Bedürfnisbefriedigung zu verschaffen, zu der sehr harmonisch formulierten Spekulation, daß das Interesse an der Befriedigung materieller Bedürfnisse zum Mehrarbeiten taugt, ist unübersehbar. Zugleich ist aber auch erkennbar, daß die aufgeklärten jugoslawischen Revisionisten sich keineswegs mit dem im Ostblock gängigen berechnenden Idealismus begnügen, die 'Einheit' der privaten und staatlichen Interessen, die 'Schöpferkrnft' der Werktätigen und die Steigerung ihrer 'Arbeitsproduktivität' werde durch den staatlich geplanten Einsatz erfüllt. Mit dem verräterischen Gerede vom "selbständig denkenden Schöpfer", von der "moralischen" und "materiellen" "Stimulation", mit der schönen anthropologischen Tautologie, daß ohne einen "unumgänglich notwendigen Grad an Selbsttätigkeit der Werktätigen... der Mensch aufhört, ein Schöpfer zu sein" (Programm des SKJ, S. 184), wird dem Willen Ausdruck werliehen, durch die Beteiligung der Arbeiter an den Produktionsentscheidungen ihre materiellen Ansprüche zu mehr Arbeitsanstrengungen anzuspornen, ohne ihnen diese laufend als Anforderungen von betrieblicher und staatlicher Seite aufoktroyieren zu müssen. Den Massen wird damit versprochen, sie könnten ihre Ansprüche dadurch erfüllen, daß sie das staatlich gewährte Recht wahrnehmen, sich an seiner Organisation der Ökonomie mitbestimmend zu beteiligen, und sich selbst verspricht der Staat, daß durch die Berechtigung der Arbeiter zum unternehmerischen Handeln ihr Interesse für den Fortschritt der nationalen Ökonomie geweckt würde.

Delegierte Staatswirtschaft

In der Situation nach dem Ausscheiden aus dem Kominform war dies eine Flucht nach vorn. Die jugoslawische Staatsführung verordnete ihren Arbeitern mit der Selbstverwaltung das Angebot, ihren von Tito entdeckten "schwindenden revolutionären Elan" durch Aufgabe des "schablonenhaft" übernommenen sowjetischen "Etatismus" wiederzugewinnen, indem sie den staatlich institutionalisierten Gegensatz von "persönlichen und gesellschaftlichen Interessen der Werktätigen Jugoslawiens" (Tito, S. 313) mit sich selber austragen dürfen in Betrieben, die nicht nur gesellschaftliches Eigentum sind, sondern in denen sie außer ihrer Arbeit auch noch Eigentümerfunktionen wahrnehmen dürfen. Damit der im enttäuschten Materialismus der Leute ausgekundschaftete unberücksichtigte Idealismus von selbstverwaltungsgeilen Arbeitern auch einigermaßen zum Tragen kommt, sorgte der Staat nämlich mit der Institution der "sozialistischen Marktwirtschaft" dafür, daß die Arbeiter ihre Freiheit nur als "kollektive Unternehmer" wahrnehmen können, d.h. innerhalb der Betriebe, die mit anderen Betrieben in Konkurrenz stehen. Die "unmittelbare Assoziation der Produzenten" - der von der Belegschaft gewählte Arbeiterrat, der über die Einstellung und Entlassung von Arbeitskräften, auch des Geschäftsführers als oberstem Exekutivorgan des Arbeiterrates, verfügt und über die Verteilung des Unternehmenseinkommens entscheidet, findet jeweils dort ihre Grenze, wo eben das Unternehmen aufhört. Außerhalb geht es nur noch recht vermittelt zu. Da müssen die Betriebe ihre Produkte verkaufen, sich als kollektive Unternehmer auf dem Markt bewähren und ein möglichst hohes Unternehmenseinkommen zu erwirtschaften suchen, ohne daß der Staat die Preise und die Verwendung der Einkommen einfach der Konkurrenz bzw. der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit überließe. Der jugoslawische Staat hat nämlich mit der Selbstverwaltung der Arbeiter in den Betrieben zugleich das kapitalistische Wertgesetz restauriert, ohne die kapitalistischen Eigentumsverhältnisse zu restaurieren; er hat, anders gesagt, das Kriterium der Rentabilität, gemessen an einem Überschuß der Warenpreise über den Kostpreis, zur verpflichtenden Grundlage jedes einzelnen "selbständigen Warenproduzenten" gemacht, ohne dieses Kriterium umstandslos gegen diejenigen durchzusetzen, die in dieser rechnung als Kosten auftauchen und ohne selber darauf zu verzichten, die Instrumente der Konkurrenz wie Preise, Kredite, Investitionsentscheidungen staatlich zu regulieren, wenn es ihm angebracht erscheint. Damit hat er die eigenständige Lohnfestsetzung der kollektiven Lohnarbeiter darauf festgelegt, auf das Einkommen des Unternehmens Rücksicht zu nehmen und zugleich darauf zu achten, die staatlichen Anforderungen an das Unternehmen zu erfüllen. Den Unternehmen hat er die Freiheit eigenständiger Gewinnkalkulation erlaubt, ihnen aber zugleich die Erwirtschaftung und Abführung aller möglichen, staatlich kontrollierten Abgaben an diverse Fonsd vorgeschrieben und die Kalkulation denen übertragen, die ihr Objekt sind. Und sich selbst hat er die Freiheit zugestanden, überall regulierend und korrigierend einzuschreiten und unmittelbar an den Betriebsergebnissen zu partizipieren, ohne aber die Ökonomie staatlich zu planen, den Unternehmen Kalkulationsdaten vorzuschreiben und den Lohn festzusetzen. Das Ergebnis ist ein institutionalisierter Dauerstreit zwischen Arbeitern, Arbeiterräten, Gemeinde- und Provinzinstitutionen unter staatlicher Regie und reger Beteiligung der Öffentlichkeit, ein Streit, der darauf beruht, daß der "jugoslawische Weg" alles andere ist als die behauptete allmähliche Überwindung gesellschaftlicher Gegensätze - nämlich ihre Verlaufsform, mit der sich der Staat als Subjekt seiner sozialistischen Gesellschaft ökonomisch erhält, ohne überall unmittelbar ökonomischen und politischen Zwang geltend zu machen.

Der Arbeiter als kollektiver Unternehmer

Der vielgepriesene Arbeiterrat ist also von seinem staatlichen Einrichter in die beneidenswerte Situation versetzt, von drei gegensätzlichen Standpunkten aus über das Unternehmenseinkommen verfügen zu dürfen: Vom Standpunkt des Staates, der von den Unternehmen profitieren möchte, vom Standpunkt des Unternehmens, das möglichst viel Überschuß machen möchte, und vom Standpunkt des Lohnarbeiters, der viel Lohn für möglichst nicht so viel Arbeit haben möchte. Dabei stehen die Abgaben an den Staat ebensowenig von vornherein fest wie die Löhne, sondern werden auf Basis der vom Unternehmen erwirtschafteten Einnahmen festgelegt. Neben den gesetzlich bestimmten Steuern, mit denen die jugoslawischen Staatsorgane nur "ein Minimum des Standards" für die sogenannten staatlichen Dienstleistungen wie Gesundheitswesen, Sozialversicherung, Bildungswesen, Militär und Entwicklungshilfe für die weniger ertragreichen Regionen finanzieren, werden je nach Betriebsergebnis Absprachen und Vereinbarungen eines "höheren Standards" getroffen, so daß die Betriebe im unterschiedlichen Maße zur Finanzierung staatlicher Fonds herangezogen werden. Auf der anderen Seite gibt es außer einem gesetzlich festgelegten Mindestlohn keine allgemein verbindlichen Kriterien für die Festsetzung von Löhnen.

Was dem "Mißbrauch" der Freiheit in diesem System der institutionalisierten Gegensätze, die als solche nicht anerkannt, sondern mehr oder weniger gemeinschaftlich ausgehandelt werden, zunächst einmal Grenzen setzt, ist der Zwang zur unternehmerischen Kosten-Gewinnkalkulation. Die Last der Unternehmensentscheidungen, die den geplagten Arbeitervertretern in der Leitung des Unternehmens aufgebürdet ist, macht ihnen allerdings von allen Seiten her schwer zu schaffen. Denn einerseits sind sie auf den Fortschritt des Unternehmens verpflichtet und dazu 'moralisch und materiell' stimuliert, andererseits bieten die eigenartigen sozialistischen Marktgesetze und die Besonderheit der Kostenrechnung, die sie anstellen müssen, nur bedingt Gelegenheit und Anreiz zu einer ordentlichen Akkumulation von Reichtum auf ihren Konten. Die Abgaben an die staatlichen Fonds können, abgesehen von den Steuern nicht als planbare Größe ins Unternehmenskalkül einbezogen werden. Ganz im Gegenteil: Kaum erzielt ein Unternehmen mal ein besseres Ergebnis, steht im Arbeiterrat die Auseinandersetzung an, ob damit nicht die Voraussetzung gegeben wäre, bestimmte soziale Leistungen, für die man bisher nur einen "minimalen Standard" erreicht hat, endlich entscheidend zu verbessern, drängen andererseits die staatlichen Stellen auf die Abzweigung größerer Summen für "die Entwicklung von anderen Grundorganisationen assoziierter Arbeit im Kreis oder in der Republik oder in den autonomen Provinzen" (Art. 124, Gesetz über die assoziierte Arbeit) und leidet darunter die Auffüllung der Fonds, für Geschäftseinlagen (Anlageinvestitionen, Finanzierung der Produktion und des Umsatzes, Verlustrücklagen usw.). Auf der anderen Seite muß das arbeitervertretende Management laufend darum kämpfen, daß nicht die vermehrten Einnahmen zur Aufbesserung der schmalen Geldbörse eingefordert werden, daß also die Lohnkosten für das Unternehmen auch produktive Kosten sind - und das sind welche mit denen sich die Gewinne steigern lassen. Die Arbeiter haben es als Betriebsverwalter auch nicht ganz leicht, sich zur Wahrnehmung des eigenen Interesses zu stimulieren, intensiver zu arbeiten, selbst wenn sie dafür Mittel in der Hand haben, wie die Aufteilung des Lohnfonds auf die einzelnen Mitglieder des Kollektivs. Das Punktesystem, das einen Anreiz zur Mehrleistung bieten soll, würde seiner Intention nach einem bundesrepublikanischen REFA-Fachmann alle Ehre machen:

"Unternehmensintern wird das persönliche Einkommen des einzelnen Mitglieds des Arbeiterkollektivs durch ein Punktesystem ermittelt, das auf der Bewertung des Arbeitsplatzes, der fachlichen Eignung und der Leistung aufbaut; der Geldwert eines Punktes errechnet sich aus der Teilung der Summe der persönlichen Einkommen durch die Summe der Punkte aller Beschäftigten; das Einkommen des Einzelnen ergibt sich aus der Multiplikation der von ihm erreichten Punktzahl mit dem Dinar-Wert eines Punktes." (Furtak, S. 185)

Wie hoch die "Summe der persönlichen Einkommen" aber ist, hängt von dem vom Betrieb Erwirtschafteten ab - also auch von den Leistungen der anderen - sowie von der Aufteilung der Betriebseinnahmen auf die verschiedenen Fonds. Entsprechend schwach ist der materielle Anreiz, der von diesem Punktesystem ausgeht, weil man schließlich als Unternehmer den Leistungslohn nicht gerne zu üppig auszahlt und sich bei einigem Erfolg ja auch gleich der Staat wieder zu Wort meldet. Da zeigt der jugoslawische Arbeiter lieber dort vermehrten Einsatz, wo das Verhältnis Lohn-Leistung nicht kollektiv geregelt ist: nach Feierabend in der eigenen kleinen Landwirtschaft oder als Schwarzarbeiter. Immerhin hat man im Lohnfonds mit und ohne Punktesystem einen gewissen Anreiz zur solidarischen Anspannung der eigenen Kräfte. Denn bei Erhaltung oder Verringerung der Beschäftigtenzahl verteilt sich der Fonds natürlich auf weniger Köpfe. Daraus erklärt sich, daß viele jugoslawische Betriebe eher die Arbeit intensivieren, als daß sie neue Leute, die es genügend gibt, einstellen. Doch macht sich auch hier die Beteiligung der Arbeiter im doppelten Sinn als eine Bürde für den unternehmerischen Geist bemerkbar. Einerseits hat der Gesetzgeber zwar die nötigen Grundlagen geschaffen mit der Regelung der Entlassung mit Zustimrnung des Zuentlassenden:

"Das Arbeitskollektiv darf einen Beschluß über die Beendigung der Arbeit des Arbeiters bei der Arbeitsoiganisation nur mit Zustimmung des Arbeiters erlassen. Gegen den Willen des Betroffenen kann sein Ausscheiden nur in folgenden fünf Fallen beschlossen werden:

1. wenn der Arbeitsplatz beseitigt wird;

2. wenn sich der Arbeitsanfall im Betrieb dauernd vermindert;

3. wenn festgestellt wird, daß seine Arbeitsfäbigkeit den Anforderungen des Arbeitsplatzes nicht genügt;

4. wenn der Arbeiter 40 oder die Arbeiterin 35 Berufsjahre vollendet hat;

5. wenn das Unternehmen aufgelöst wird." (Art. 101 und 102 des Gesetzes über die assoziierte Arbeit)

Aber diese dem Geist der Mehrarbeit verpflichteten Festlegungen, mit denen sich noch jede Entlassung - übrigens ohne die Pflicht zur Zuteilung einer anderen Arbeit und damit ohne Auskommen - begründen läßt, verraten zugleich eine gewisse Unbeholfenheit und Gehemmtheit in Sachen rücksichtsloser Rationalisierung. Dies wäre allerdings noch nicht so tragisch - schließlich hat es Jugoslawien trotz, bzw. mit dem Zustimmungsrecht des Arbeiters auf eine stattliche Arbeitslosenquote gebracht wenn nicht mit der Entlassung deren Anliegen noch lange nicht erreicht wäre, weil ja damit noch nicht die produktivere und intensivere Anspannung und die Dequalifizierung der Verbleibenden garantiert ist siehe oben.

Der gehemmte Fortschritt des kollektiven Unternehmens

Die unternehmerischen Freiheiten taugen also nur bedingt als Instrumente eines profitablen Zwangs gegen die Beschäftigten, weil diese durch ihre Vertreter die Freiheiten selber wahrzunehmen haben und die Einnahmen des Betriebs von allen Beteiligten zugleich als Chance fur die Erhöhung der Einnahmen aufgefaßt wird, die in der betriebswirtschaftlichen Kalkulation Kosten sind. Die "Stimulation" der Arbeiter leidet darunter, daß das Unternehmen und der Staat Gewinn machen wollen, die staatliche 'Gewinnbeteiligung' hat damit zu kämpfen, daß sie ihre Basis, den unternehmerischen Erfolg ankratzt, und der Betrieb hat wegen beidem darunter zu leiden, daß beide ihn nicht umstandslos seinen Gewinn vermehren lassen. Dies hat zur Folge, daß die jugoslawischen Betriebe ziemlich unproduktiv sind. Einerseits fehlt ihnen der rücksichtslose Stachel des Gewinns, der gar nicht ohne weiteres mit ihren betriebswirtschaftlichen Anstrengungen gewährleistet ist. Andererseits fehlt ihnen deswegen auch meistens das nötige Kapital um sich zu Kosten zu bequemen, die mehr Gewinn versprechen. Das hat zur Folge; daß die jugoslawischen Betriebe am kapitalistischen Standard gemessen, mit dem sie sich ja selber vergleichen, ziemlich unproduktiv sind. Wenn eine Glasfabrik ihrer verehrten Kundschaft mitteilt, daß sie die Verzögerung zugesagter Lieferungen bedauere, sich aber zur Einhaltung der Abmachungen außerstande sähe, da der Betrieb wegen Überholungsnotwendigkeit der alten Anlagen zum Teil stillgelegt werden müsse, dann ist diese Meldung in Jugoslawien kein Kuriosum, sondern rangiert ganz selbstverständlich als eine Wirtschaftsnotiz unter anderen im jugoslawischen Wirtschaftsmagazin "Ekonomska Politika". Die Produktion mit vorsintflutlichen Maschinen ist gang und gäbe, weil neue in der Regel erst angeschafft werden, wenn die alten ihren Geist aufgegeben haben. Diese unproduktive Sparsamkeit, die weder dem technischen Fortschritt anwendet, um den Arbeitern Arbeit zu ersparen - das ist ja auch gar nicht ihr Zweck -, noch - und das ist ihr Ideal - um durch ihn mit der Arbeit auch Arbeiter und damit Kosten einzusparen, ergibt sich daraus, daß der Zweck des Unternehmens, Gewinne zu machen, um sie für die Steigerung des Gewinnemachens einzusetzen, sich stets an den Erwartungen relativieren muß, die zugleich an ihn gestellt und mehr oder weniger handfest geltend gemacht werden. So wird dann oft nur das Notwendigste angeschafft.

Der behinderte Markt und seine Folgen

Erschwert wird das Geschäft dadurch, daß die untemehmerischen Selbstverwalter auch dort nicht frei walten können, wo sie ganz Unternehmensfunktionäre sein könnten, weil sie sich selber nicht als Belegschaft in die Quere kommen - auf dem nämlich. Da wo sie die mangelnden oder auch halbwegs zufriedenstellenden Produktionserfolge idalisieren wollen, kommen ihnen die anderen Unternehmen und der Staat in die Quere. Nichts liegt ja näher als der Versuch, die vielfältigen Verpflichtungen wie staatliche Vorhaben finanzieren, Löhne bezahlen, Industrieanlagen ersetzen und erweitern -, für die man nie genug Geld hat, dadurch zu erfüllen, daß man möglichst hohe Preise zu erzielen versucht. Das macht sich dann einerseits in steigenden Kosten für die Produktion geltend, weil ja auch die Zulieferbetriebe nach marktwirtschaftlichen und nicht nach sozialistischen Erwägungen produzieren und verteuerte Konsumtionsmittel die Belegschaft zur Aufstockung ihrer Lohnfonds zu animieren drohen. Andererseits greift deswegen immer wieder der Staat mit Preisfestsetzungen ein nach dem Prinzip der sozialistischen Gerechtigkeit, das sein Interesse an einem florierenden Markt für den gesamten nationalen Reichtum zur Anwendung bringt. Niedrige Preise sollen die Verfügbarkeit über und kostensparende Eewerbbarkeit derjenigen Mittel garantieren, die für die Entfaltung der jugoslawischen Wirtschaft, einschließlich der Arbeitsfähigkeit und -willigkeit der Produzenten, unverzichtbar sind. Umgekehrt verdanken sich höhere Preise nicht selten dem staatlichen Eritschluß, daß bestimmte Güter überflüssiger zu sein haben und ihre Produktion einzuschränken ist.

Die Anwendung dieser Markteingriffe bringt jedoch das umgekehrte Resultat hervor. Die Belohnung der Herstellung von 'überflüssigen' Waren mit hohen Preisen kurbelt ganze Produktionszweige an, in denen sich die Ausgaben für alle möglichen Fonds leichter erwirtschaften lassen - eine Tatsache, der Jugoslawien eine hinreichende Ausstattung mit teuren Jeans und Kofferradios verdankt; während niedrigere Preise für industrielle Grundstoffe und Lebensmittel deren Produktion hemmen, zu Pleiten führen und Versorgungsengpässe produzieren. Da heißt es für die Unternehmen kalkulieren und nach Möglichkeiten für einen besseren Preis im Ausland Ausschau halten, - wie dies einem Agro-Industrie-Kombinat gelungen ist, das seine Frischmilch nach Griechenland verkaufte und in Belgrad die Milch noch knapper werden ließ. Innerhalb eines Betriebes kann es dann auch schon einmal vorkommen, daß die zur eigenständigen Buchhaltung verpflichteten Einzelabteilungen ganz unkollektiv ihre Teilprodukte an Abnehmer außerhalb des eigenen Unternehmens verkaufen, um so einen höheren Preis zu erzielen. Dadurch steht ihre "Organisation der assoziierten Arbeit" dann in der Schlußabrechnung günstiger da, als jene Abteilung des Betriebs, die vergeblich auf den Nachschub gewartet hat. Außerdem können Betriebe, die aufgrund dieser Preispolitik besser dastehen, ihre Konkurrenzvorteile auch in der Abwerbung von ohnehin knappen Facharbeitern einsetzen, während kleinere und schwächere Betriebe sich dies dreimal überlegen müssen. Allerdings hat der jugoslawische Staat hier nicht selten ein Einsehen, weil mit der Senkung der Preise für Waren des Grundbedarfs im produktiven und konsumtiven Bereich wegen der sinkenden Abgaben auch sein Einkommen geschmälert wird. Deswegen verschiebt er eben dann und wann gerade Preisgrenzen nach oben und finanziert sich zusätzlich selber, so daß die jugoslawische Inflationsrate, die zur Zeit bei 20% liegt, dann einen neuen Höchstpunkt erreicht. Das fördert aber wiederum bei den anderen Unternehmen nicht einfach den Reichtum, weil sie die genannten Schwierigkeiten haben, aus dem Preisanstieg durch 'Weitergabe' Kapital zu schlagen.

Die unternehmerischen Zusatzkalkulationen

Wenn dann auch noch Erfolg im fröhlichen sozialistischen Wettbewerb dadurch bestraft wird, daß man unmittelbar für die Finanzierung schwächerer Betriebe oder Regionen mitherangezogen wird, und der Staat zur Regelung der "Disharmonien und Disproportionen" lauter neue administrative Maßnahmen und Festsetzungen für einen Betrieb, eine Branche oder für alle erläßt, also eine unternehmerische Sicherheit, geschweige denn Effizienz immer wieder durchkreuzt wird, dann liegt es auf der Hand, daß ein ordentlicher jugoslawischer Unternehmensselbstverwalter sich auf andere Mittel besinnt, um seine Einnahmen zu vergrößern oder wenigstens Verluste zu vermeiden Mittel, bei denen er ganz mit der Zustimmung seiner selbst als Belegschaft rechnen kann. Um Ausgleichsabgaben aufgrund gestiegener Gewinne zu umgehen, frisieren die Unternehmen unter Umständen lieber die in den Bilanzen auszuweisenden Gewinne und überweisen vorab Gewinnteile auf die verschiedenen Fonds, zu deren Führung sie verpflichtet sind. Oder sie unterlassen Rationalisierungen, die sie nur noch mehr Abgaben 'kosten' würden. Oder als Betrieb mit "gesellschaftlichem Interesse" nutzen sie die institutionalisierte Absicht des Staates aus, die Ergebnisse der Konkurrenz laufend zu korrigieren, und lassen sich "Mißerfolge" auf dem Markt mit Vergünstigungen honorieren. Wegen des Gesetzes:

"Organisationen assoziierter Arbeit und gesellschaftspolitische Gemeinschaften sind verpflichtet - in Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Gegenseitigkeit und der Solidarität - den Organisationen assoziierter Arbeit, die in außerordentliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, wirtschaftliche und sonstige Hilfe zu leisten und Maßnahmen zu ihrer Sanierung vorzunehmen, wenn dies im gemeinsamen Interesse... liegt." (Art. 32 der Verfassung)

lohnt gegebenenfalls der Verlust mehr als der Gewinn, um durch solche Solidaritätsktionen die teilweise mit unentgeltlichen Zusatzschichten von Arbeitern anderer Organisationen assoziierter Arbeit verbunden sind, wieder die Einkommensbilanz zu verbessern. Auf der andem Seite läßt man sich, wo es geht durch die Vielzahl der vom Staat zur Korrektur der wirtschaftlichen Entwicklung erlassenen gesetzlichen Bestimmungen nicht aus der praktischen Ruhe bringen, sondern wendet sie schlicht nicht an. Das teilt man dann der Staat auch noch öffentlich als Kritik mit:

"Die Bestimmung des Gesetzes über die Sicherung und Verteilung der Gesamteinkommen bezüglich der Auszahlung der persönlichen Einkommen in Höhe der garantierten Einkommen in den Organisationen der vergesellschafteten Arbeit, welche Geschäftsverluste gemäß periodischen Abrechnungen ausweisen, ist nicht angewendet worden, seit sie in Kraft ist. Für die Nichtanwendung dieser Bestimmung gab es genügend überzeugende Gründe: die Möglichkeit der sozialen und ökonomischen Störungen, weil die Verluste nicht ausschließlich die Folge schlechten Wirtschafters der OOVR sind, die sie ausgewiesen haben, sondern auch die Konsequenzen der Entscheidungen der gesellschaftlich-politischen Gemeinschaften,... durch die Ein- und Ausfuhrpolitik, durch die Steuerpolitik und die Preisregulierungspolitik. (Ekonomska Politika).

Der Staat drängt dann entweder auf Einhaltung - oder auch nicht, je nachdem wie er den wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen einschätzt und je nachdem worüber und welcher Betrieb klagt.

Der Kampf um den Kredit

Umso mehr wird von den selbstverwalteten Unternehmen versucht, aus einer anderen selbstverwalteten ökonomischen Instanz ein Mittel für ihre Konkurrenz zu machen - aus den Banken. Da man an der Entscheidung über die Mittelzuweisung aus den Kreditfonds entsprechend den eigenen Einlagen beteiligt ist, betätigen sich die Unternehmen nicht nur als "Finanziers der Banken", sondern kalkulieren auch mit diesen Abzügen von der produktiven Anlage ihrer Mittel im Betrieb darauf, sich für all die Wechselfälle, mit denen sie notwendig rechnen müssen, eine möglichst gute Basis für das Allheilmittel Kredit zu verschaffen. Als Bankmitverwalter eröffnet sich ihnen dabei je nach eigener Einlage eine ganz neue Geschäftsquelle, nicht nur bezüglich eigener Kreditmöglichkeiten. Neben und gegen die produktive Anwendung von Einnahmen tritt damit eine muntere Spekulation auf den Kredit, wie umgekehrt die Spekulation der Banken mit der produktiven Anwendung der Kredite durch die Betriebe, wobei die Banken einerseits großzügig Kredite für die Verlustdeckung aus dem Vorjahr, für die Erfüllung der staatlichen Auflagen bezüglich der Führung der Fonds vergeben, andererseits aber durch die Bevorzugung kurzfristiger, hochverzinslicher Kredite selber daran profitieren und die schwächeren Betriebe zur Aufnahme neuer Kredite allein zur Zinsrückzahlung zwingen. Verständlich daß auch hier eine muntere Konkurrenz stattfindet zwischen produktiveren und weniger produktiven Betrieben um Kredite, Einflußmöglichkeiten auf die Kreditvergabe, staatliche Sondervergünstigungen wie nur teilweise Rückzahlungspflicht usw., zwischen Betrieben und Gebietskörperschaften, die ihre Kreditfonds für 'ihren Bereich' aufzustocken suchen - und dem Staat, der einerseits den Banken die "Dienstleistungspflicht" zur Förderung auch der ärmeren Produktionszweige und -gebiete aufgetragen hat, andererseits aber mit der nur bedingten Wirksamkeit der Kredite für die Produktionssteigerung unzufrieden ist. Der Streit ist also auch und gerade hier unvermeidlich, wobei der Staat sich einerseits eine gewisse politische Entscheidungsfreiheit bezüglich der Kreditvergabe vorbehalten, andererseits aber die Selbstverwaltungsgremien der Banken zunehmend dazu angehalten hat, "im Interesse der gesellschaftlichen Entwicklung" die Kredite strenger nach Kriterien der Rentabilität und der verfügbaren Eigenmittel der Bank zu vergeben.

Die institutionalisierte Korruption

Nicht nur beim Kredit, der schließlich etwas mit Vertrauen zu tun hat, schlägt sich der Zwang zur Konkurrenz, zur Initiative und 'Schöpferkraft' und die gleichzeitige Verpflichtung, dabei auf den Staat, die Gesamtwirtschaft, die Regionen, die eigene Belegschaft Rücksicht zu nehmen und sich mit ihnen über die Verteilung und das Zustandekommen des kollektiven Unternehmenseigentums zu streiten, in einem ausgiebigen System von Kritik und Selbstkritik nieder - und in der unausweichlichen Notwendigkeit, den "Ausbau der Selbstverwaltungsbeziehungen in allen Bereichen" im eigenen Interesse zu betreiben. Wenn noch jede Kalkulation als Auseinandersetzung um die diversen Fonds, die Verpflichtungen gegenüber Staat, anderen Betrieben etc. stattfindet, sich jede ökonomische Entscheidung also zugleich nach politischen Kriterien zu richten hat, ein politisches Kriterium für andere Stellen wird und in seinem Erfolg von der Einflußnahme auf alle möglichen anderen Stellen abhängt, dann verlangt das "gesellschaftliche Interesse" an einem günstigen Platz im marktsozialistischen Wettbewerb auch Beziehungen - und zwar so viel wie möglich und so einflußreich wie möglich. Auf der informellen Ebene läuft dieses wechselseitige Austricksen - bei dem inklusive gewisser illegaler 'materiellen Stimulationen' jeglicher Spielart von Mauschelei Tür und Tor geöffnet ist - in festinstitutionalisierten Bahnen ab. So ist 'unser Mann in' der Gemeinde-, Bezirks-, bis hinauf zur Provinzverwaltung für die, Organisationen assoziierter Arbeit eine ebenso wichtige Einrichtung wie umgekehrt die politischen Gremien massiven Einfluß auf die Unternehmen in ihrem jeweiligen Bereich ausüben. Entsprechend dem Interesse der politischen Funktionäre auf allen Ebenen, für jeweils "ihr" Gebiet Leistungen für die wirtschaftliche Förderung aufzuweisen, unterläuft so ein verzweigtes System unterschiedlicher Bevorzugungen hinsichtlich der Zuteilung finanzieller Mittel für die regionalen Wirtschaftsorganisationen die staatlich festgelegte "Gleichberechtigung" auf dem "einheitlichen jugoslawischen Markt". Umgekehrt haben die selbstverwaltenden Funktionäre in den Betrieben alle Hände voll zu tun, ihre Förderungswürdigkeit, blendende oder auch mangelnde Rentabilität etc. dem rechten Mann am rechten Ort glaubwürdig zu machen, Sonderkonditionen bezüglich Devisen, Einfuhren, Ausfuhren, Preisen abzuhandeln, oder auch bloß dafür zu sorgen, daß er im rechten Moment ein Auge zudrückt. Daß dies auch eine ehrenwerte Methode ist, den Geschäftsgang zu sichern, liegt nicht allein daran, daß es alle machen und damit eben die Stärkeren als die politökonomischen Sieger in dieser Sorte Konkurrenz hervorgehen, sondern auch daran, daß der Staat dabei durchaus auf seinen Vorteil schaut und deswegen selbst so hehre Prinzipien wie das des gemeinschaftlichen Eigentums lässig über den Haufer wirft, wo es ihm profitabel erscheint, und deshalb "bürgerliche Eigentümer" statt der gesetzlich erlaubten 5 auch öfter mal 100 Arbeiter ganz selbstverwaltungsfrei wirtschaften läßt, wenn sie nur die ausgehandelten Quoten abliefern. Andererseits entfacht er laufend Kampagnen nach dem Motto:

"Wir müssen unsere Selbstverwaltungsbeziehungen in allen Bereichen weiter ausbauen."

"Der Mensch muß sich ändern."

"Etatismus oder Spontaneismus" usw.,

läßt sich und den selbstverwaltenden Organen den "Bruch der verfassungsmäßigen und gesetzlichen Bestimmungen zur Einheit des jugoslawischen Marktes" wegen zu großer Rücksichten auf unproduktive Betriebe und Regionen vorwerfen und entdeckt im Verein mit der Öffentlichkeit laufend Verletzungen der "Verantwortung für unsere sozialistische Selbstverwaltung" oder "unseres sozialistischen Grundprinzips, die Verteilung gemäß den Resultaten der Arbeit". Da werden "gewisse Kreise" und "Elemente" dingfest gemacht, "deren Verhalten in krassem Gegensatz zur Idee der Arbeiterselbstverwaltung steht" und mit mehr oder weniger großer Übereinstimmung der eigentliche Schuldige ausgemacht,

Die kollektiven Unternehmer - als Arbeiter.

Der muß sich mit einem solidarischen 'Wir' wegen seiner Konsumfreude ins Gebet nehmen lassen -

"Wir leben auf zu großem Fuß." (Tito) -,

der wird von seinem lebenslustigen Staatsführer in seiner letzten Ansprache noch zum "Jahr der härtesten Disziplin und Sparsamkeit" aufgerufen, damit die "Stabilitätskampagne" zur Begrenzung der Einfuhren und Förderung der Ausfuhren ein Erfolg wird. Die Zeitungen überschlagen sich förmlich in der Produktion von Karikaturen, die keine mehr sind, und beschimpfen den den Arbeitsmann als verfressen, scheinheilig, dem Konsum'fieber' verfallen. Da finden verbale Kampagnen zur Lohnsenkung statt -

"Zurückführung des Einkommens von 1979 auf das Niveau von 1978" -

zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität -

"...die Verteilung der Einkommen so zu gestalten, daß sie geeignet ist, die Arbeitnehmer zur Erhöhung ihrer eigenen und der gesellschaftlichen Produktivität zu stimulieren..." -,

Zur Verteuerung und Reduktion der Konsumentenkredite, auf die man bei einem Durchschnittslohn von 600.- DM und laufend verteuerten Lebenshaltungskosten für größere Anschaffungen angewiesen ist. Da schlägt die Gewerkschaftssektion von Zagreb vor, die Sitzungen der Selbstverwaltung außerhalb der Arbeitszeit stattfinden zu lassen, da Statistiker errechnet haben,

"daß in Jugoslawien täglich im Arbeitsprozeß eine Stunde durch Versammlungen verlorengeht. In Jugoslawien gibt es 78880 OOUR, 31000 Arbeiterräte mit 580000 Mitgliedern. 500000 Delegierte... Aus diesen Zahlen kann man errechnen, daß der Preis der Versammlungen... 12,5 Millar den Dinar beträgt. Teuer, nicht wahr?"

Es wird also kein Geheimnis daraus gemacht, welcher Reichtum erwartet wird und wie man ihn zu schaffen gedenkt: mit wenig materieller und viel 'moralischer Stimulation'. Im Lichte dieser Agitation, die alles hierzulande übliche in den Schatten stellt, sehen die ganzen Unzufriedenheiten des Staates und der selbstverwalteten Unternehmen denn auch viel einfacher aus, weil sie das Prinzip aussprechen, nach dem diese Nation ihre Schwierigkeiten bewältigt: Es ist der beständige Kampf um eine Selbstbeschränkung der Reichtumsproduzenten bezüglich ihres Anteils an diesem Reichtum und zur selbst betriebenen Mehranstrengung ohne eigene Vorteile bei seiner Produktion und zugleich der beständige Kampf um den Einsatz all der Zwangsmittel, die als Schranken zur großartigen Freiheit der Selbstverwaltung dazugehören. Damit also die beständuge Auseinandersetzung der diversen Organisationen mit den durch sie Organisierten um die Minimierung der Kosten, die der Staat und die Unternehmen dafür zu zahlen haben, daß der Staat mit seinen Lohnarbeitern den nationalen Reichtum schaffen will und nicht gegen sie. Dafür, daß dabei der Standpunkt des Staates und der Unternehmen nicht zukurzkommt, ist mit der Selbstverwaltung so gut vorgesorgt, daß anfängliche Befürchtungen,

"die Arbeiter würden keine Mittel für die Akkumulation zurückstellen, solange sie über ihr Einkommen selbständig entscheider konnten" (Bonac)

verstummt sind und statt dessen der tiefere Sinn des Expertenurteils zum Tragen kommt, was

Der Zweck der Selbstverwaltung

ist:

"Das Arbeitskollektiv kontrolliert, wenn es eine Fabrik verwaltet, einen Teil der gesellschaftlichen Produktionsmittel, und für dieses Privileg zahlt es einen Preis, wie das ebenso auch alle anderen Kollektive tun" (Horvat, nach: Roggemann, S. 129)

Denn was vom Standpunkt der Herrschafts- und Reichtumsverwalter als ein selbstgewähltes, aber in seiner täglichen Praxis durchaus lästiges System erscheint, das Volk fur die Herrschaft und die Vermehrung des nationalen Reichtums einzuspannen, das ist für die Arbeiter die beständige Notwendigkeit, unter dem institutionalisierten staatlichen, ökonomischen und moralischen Druck um die Benutzung der paar Freiheiten zu rangeln, die ihn durch ihre Schranken vor lauter unliebsame Alternativen stellen und ihm die Freiheit der Entscheidung gar nicht geben.

Zunächst einmal findet das "Recht und die Pflicht" zur Selbstverwaltung auf den drei Ebenen "Grundorganisation der assoziierten Arbeit", "Arbeitsorganisation" und "zusammengelegte Organisationen assoziierter Arbeit" rein institutionell seine Schranken darin, daß der gewählte "Arbeiterrat" sich mit dem ebenfalls gewählten "geschäftsführenden Organ" samt "Geschäftsführer" darüber verständigen mulß, was für den Fortgang der Ausbeutung zu beschließen ist, wobei der Geschäftsführer

"Akte des Arbeiterrates und sonstiger Organe der Organisation assoziierter Produzenten auszusetzen hat, wenn er der Auffassung ist, daß diese im Gegensatz zum Gesetz stehen und daß das zuständige Organ der gesellschaftlich-politischen Gemeinschaft (d.h. das Staatsorgan oder der SKJ) unterrichtet werden muß." (Artikel 103 der Verfassung)

Außerdem hat sich der Staat das Recht vorbehalten gegen jede Organisation der assoziierten Arbeit,

"die den gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen nicht nachkommt oder die gesellschaftlichen Interessen bedeutend schädigt,... einstweilige Maßnahmen" (Art. 46) zu ergreifen, die bis zur Aufhebung der Selbstverwaltung reichen - im Interesse derselben versteht sich. Darüberhinaus ist mit der Verpflichtung der diversen selbstgewählten Organisationen auf die Erfüllung der staatlichen Fondsmindestsätze und der besagten "gehobenen Standards" dafür gesorgt, daß dieser Fall erst möglichst gar nicht eintritt und dem Arbeiterrat stets bewußt bleibt, daß die Löhne Kosten sind, die keineswegs frei gestaltet werden können. Bestenfalls tun sich da noch Alternativen auf wie "mehr Lohn oder Geld in einen Sozialfonds", normalerweise aber "mehr Lohn oder mehr Rücklagen", "mehr Lohn oder eine Aufstockung des Fonds für die Garantie des Mindestlohns" usw, usw., wobei der Staat seine Fondsinteressen mit dem entsprechenden Nachdruck schon geltend gemacht hat. Angesichts der vielfältigsten gesetzlichen Auflagen über die Verteilung der "Mittel für die persönlichen Einkommen"

"in Abhängigkeit von der Anpassung der Tätigkeit der Grundorganisationen an die Marktbedingungen..."

"in Abhäneigkeit von der erreichten Produktivität der Arbeit der Arbeiter in anderen Grundorganisationen, mit denen sie die Arbeit und die Mittel vereinigt haben..."

"in Abhängigkeit von der gesellschaftlich vereinbarten Arbeitsteilung..." (Art. 116 Gesetz über die assoziierte Arbeit) -

klingt die Sicherheit über das Funktionieren dieser institutionalisierten Zwänge bezüglich der allgemeinen "Lohngerechtigkeit" noch vergleichsweise harmlos:

"Es ist denkbar, daß Wirtschaftsorganisationen, die allgemein ein hohes Einkommen erzielen, ihr Gesamteinkommen den persönlichen Einkommen zuführen. Diese Möglichkeit der Vergeudung wird aber durch zwei Faktoren eingeschränkt. An erster Stelle sei der Wettbewerb genannt... Der zweite Faktor ist der Druck der Öffentlichkeit, vor allem der Druck der Gewerkschaften..., die die Verteilung mancher Unternehmen als Deformation, als ungerechtfertigte Einkommensverteilung, als Verschwendung anprangerten. Gleichzeitig muß mit administrativen und politischen Interventionen gerechnet werden. Gehälter werden eingefroren, Geldmittel blockiert u.ä. " (Drulovic, S.91)

Wo die Betriebe auch noch auf Kosten der anderen zu solidarischen Abzweigungen für die "sozial schwächeren Mitglieder" der Gesellschaft verpflichtet sind, von denen jetzt klar ist, daß sie im jugoslawischen Modell des Sozialismus produziert werden, wo außerdem die Leistungsanreize nach dem Prinzip der äußersten Sparsamkeit eingesetzt werden, andererseits der Lohn an die eigenen Anstrengungen für den Betriebserfolg gebunden, aber keineswegs mit ihm garantiert ist oder der Mehrleistung entspricht, wo die Rentabilität der Betriebe oder auch ihre Unrentabilität mit Entlassungen einhergehen, da mag zwar die Nützlichmachung der Armut der Massen auf bestimmte Schranken stoßen, die Verarmung aber sicher nicht.

Es gibt denn auch nur gelegentlich Fälle, von denen jugoslawische Ökonomen gerne träumen, daß z.B. eine serbische Arbeitseinheit Lohnsenkungen von 6,5% gegen sich selbst durchsetzt. Normalerweise aber gibt es den mühsamen Versuch, sich in der allgemeinen Armut teils einzurichten, teils besserzustellen - und Formen der Konkurrenz innerhalb und zwischen den Belegschaften, sich zwischen den diversen Alternativen, die man ja gar nicht selbst entscheidet, so durchzulavieren, daß man es aushalten kann. Kein Wunder, daß zahlreiche Jugoslawen Nebenarbeiten verrichten müssen, noch ein kleines bäuerliches Anwesen "in bürgerlichem Eigentum" besitzen, in die reicheren Republiken, wo es höhere Löhne gibt, oder gleich in den kapitalistischen Westen ziehen, ihr kollektives Eigentum verschieben und immer wieder einmal zum Mittel der Arbeitsverweigerung zur Durchsetzung höherer Löhne greifen, obwohl sie das - dem Buchstaben der Verfassung nach - gegen sich selbst tun. Kein Wunder auch, daß es neben den Selbstverwaltungsorganen, die durch ihre Aufgaben und gegensätzlichen Interessen, die sie unter einen staatlich und unternehmerisch passenden Hut zu bringen haben, und durch die Weise ihrer Institutionalisierung zu ordentlichen, von ihren Wählern getrennten Funktionärsgremien ausgestaltet sind, auch noch eine Gewerkschaft gibt, die als professioneller Funktionär und Propagandist der Selbstverwaltung unter den Verwalteten für genügend Vertrauen in die Selbstverwaltung wirbt, dafür sorgt, daß die "entscheidende Rolle der Arbeiter bei der Lenkung der gesellschaftlichen Reproduktion" erfüllt und die "Arbeitsproduktivität gehoben" wird, daß die Arbeiter zur "umfangreichsten Beteiligung an den gesellschaftlichen Angelegenheiten" erzogen werden, die "Verantwortung der Selbstverwalter" und

"Das Klassenbewußtsein"

gestärkt wird.Denn eine Moral braucht es, um sich mit den paar Freiheiten in der allgemeinen, aber noch regional verschieden ausgeprägten Armut, dem laufenden Durchkreuztwerden der eigenen Vorteilsrechnung, den laufenden Versorgungsschwierigkeiten und beständigen Auseinandersetzungen um mehr "gesamtgesellschaftliche Solidarität" im und außerhalb des Betriebs abzufinden. Die sieht dann allerdings auch entsprechend aus für den verstaatlichten jugoslawischen Bürger, der genügend Freiheit zum Schimpfen, genügend Freiheit zum selbsttätigen Vergleichen, genügend staatliche Verständniserklärungen für seine Sorgen und Ermahnungen zur gemeinschaftlichen Anstrengung und schließlich genügend nationale Selbständigkeit zum Stolz hat. Dreißig Jahre selbstverwaltete sozialistische Marktwirtschaft in Praxis und Agitation haben da ihre Wirkung gezeigt. Noch jede Kritik an den jugoslawischen Verhältnissen teilt die Staatsdoktrin vom "Anti-Hegemonismus" und von der "eigenständigen Leistung des jugoslawischen Volkes". Den Vergleich, dies Allheilmittel staatsbürgerlicher Bescheidung, beherrscht ein Jugoslawe auf seine Weise. Da läßt sich nicht nur der erreichte oder noch nicht erreichte Fortschritt im Vergleich zu früher und zu den diversen 'Völkern und Völkerschaften' im eigenen Land ausmachen, sondern auch im beständig sich aufdrängenden Systemvergleich. Da lobt man sich die Möglichkeit, mittels privater oder kollektiver Eigeninitiative über die Runden zu kommen oder auch als 'Gastarbeiter' ins Ausland zu gehen oder daheim in seiner eigenen Republik oder autonomen Provinz mitentscheiden zu dürfen - lauter Möglichkeiten, die dem DDR- und Sowjetproleten versperrt sind. Da gibt es Westimporte und Touristen mit Devisen nicht trotz des Sozialismus, sondern gerade als Erfolge des eigenen Weges, den man deshalb auch nicht dauerhaft mit dem anstrengenden und unfreundlichen Westen tauschen möchte. Überhaupt ist man selbständig, auch nach innen.

Denn Kritisieren darf man nicht nur, Kritik ist geradezu das Lebenselixier der Selbstverwaltung, wenn dabei auf die eine oder andere Weise die Zustimmung zum Tragen kommt. Da kann sich der Jugoslawe ganz als Verwalteter aufführen und tut es nach Kräften. Die Gründe für zu wenig Lohn, Wohnungen usw. entdeckt er bei den Selbstverwaltern, als deren Opfer er sich damit vorstellt. Dabei ist er durchaus auch einmal selbstkritisch und bezichtigt sich des fehleuden Engagements - besonders aber die anderen (Nationalitäten). Das ist seine Weise der staatsbürgerlichen Heuchelei, den mangelnden Einsatz der anderen für den allgemeinen, meint seinen Schaden verantwortlich zu machen. Andererseits sind die anderen auch oft zu einsatzfreudig, verderben damit das Arbeitsklima und usurpieren damit ökonomische und politische Positionen, Die Hauptschuldigen aber sind immer die Funktionäre, die die Pöstchen in Staat und Produktion als Mittel benutzen, um die eigenen Taschen zu füllen. "Korruption", "Unfähigkeit", "Bürokratismus', "Verselbständigung gegenüber den Massen" sind die gängigen, auch offiziellerseits kräftig mitgeschürten Vorwürfe, die eben zu einem System dazugehören, in dem man für alles seine Verwalter wählen darf und sich deshalb die Freiheit nimmt, sich für alles als theoretischer Besserwisser und Mauler aufzuführen.

Nur an einem gibt es keine Kritik, jetzt erst recht nicht: an Marschall Tito, den Sohn des Volkes, der einem das alles beschert hat und in dessen Verehrung man zeigt, daß man grundsätzlich zufrieden und einig ist mit einem Staatswesen, das einen selbstverwalten und in den verschiedenen Formen der Armut leben läßt - vom kroatischen Facharbeiter im kollektiven Betrieb über den serbischen Arbeiter in einer Privatklitsclne bis zum armen macedonischen Bauern. Und damit ist auch hinreichend dokumentiert, daß man die Selbstverwaltung nicht mit dem "Verein freier Menschen" verwechselt.